Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (72)
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- Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
- Beschreibung: aba, ABV & AKA begrüßen die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen durch das ZuFinG II für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG. Konkret begrüßen wir angesichts der Einschränkungen der Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 InvStG die Konkretisierungen der Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit nach § 6 Abs. 5 / 5a / 5b InvStG. Wir begrüßen auch dass weiterhin Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften mit überwiegend deutschem Immobilienbesitz von der Steuerbefreiung erfasst sind. Wir regen eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV auf Vermögensgegenstände nach § 231 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 8, Abs. 3 & 6 KAGB sowie § 235 Abs. 1 KAGB.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... grundsätzlich auch im InvStG sind sehr positiv zu bewerten..., ...Steuerbefreiungen der §§ 8 und 10 InvStG – Präzisierungen zu begrüßen..., ...Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 InvStG, die für die Mitglieder..., ...Anpassungen in KAGB und InvStG zur Er-weiterung der Anlagemöglichkeiten..., ...Spezial-Investmentfonds in § 26 InvStG (hier: Nr. 4 Bst. h; Nr...
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- Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 09.10.2024
- Beschreibung: aba, ABV & AKA begrüßen die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen durch das ZuFinG II für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG. Konkret begrüßen wir angesichts der Einschränkungen der Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 InvStG die Konkretisierungen der Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit nach § 6 Abs. 5 / 5a / 5b InvStG. Wir begrüßen auch dass weiterhin Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften mit überwiegend deutschem Immobilienbesitz von der Steuerbefreiung erfasst sind. Wir regen eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV auf Vermögensgegenstände nach § 231 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 8, Abs. 3 & 6 KAGB sowie § 235 Abs. 1 KAGB.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... grundsätzlich auch im InvStG sind sehr positiv zu bewerten..., ...Steuerbefreiungen der §§ 8 und 10 InvStG – Präzisierungen zu begrüßen..., ...Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 InvStG, die für die Mitglieder..., ...Anpassungen in KAGB und InvStG zur Erweiterung der Anlagemöglichkeiten..., ... allgemeine Klärung im InvStG zur Unschädlichkeit einer..., ...Spezial‐Investmentfonds in § 26 InvStG (hier: Nr. 4 Bst. h; Nr...
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- Angegeben von: Association of the Luxembourg Fund Industry am 02.05.2025
- Beschreibung: Wir regen an, Erläuterungen zu § 20 Abs. 4 und 4a InvStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes (JStG) 2024 in das Anwendungsschreiben (BMF - Schreiben vom 21. Mai 2019, BStBl. I S. 527) aufzunehmen, da sich hier in der Praxis einige Fragestellungen ergeben haben, die sich anhand des Gesetzestextes bzw. der Gesetzesbegründung nicht eindeutig beantworten lassen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... zu § 20 Abs. 4 und 4a InvStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes..., ... zu § 20 Abs. 4 und 4a InvStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes..., ... Zu § 20 Abs. 4 S. 1 InvStG: Bezüglich des Zeitraums..., ...Satz 1 Nummer 2 Satz 1 InvStG) enthalten oder keine ..., ... wird in § 20 Absatz 4 InvStG dem Anleger eine individuelle..., ... Zu § 20 Abs. 4 S. 2 InvStG: Wir bitten um Klarstellung..., ...EUR-Grenze des § 20 Abs. 4 S. 2 InvStG zu ermitteln ist. Insbesondere..., ... Zu § 20 Abs. 4 S. 3 InvStG: Wir verstehen die Neuregelung..., ...Klarstellung. Zu § 20 Abs. 4a InvStG: Nach § 20 Abs. 4a InvStG...
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 01.09.2025
- Beschreibung: Abschaffung des Millionenkreditmeldewesens, 1:1-Implementierung von kapitalmarktrechtlichen EU-Rechtsakten, Klarstellung zum Abzug der Kapitalertragssteuer nach § 6 Absatz 3 Nr. 3 InvStG-E.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz / StoFöG)
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 6 Absatz 3 Nr. 3 InvStG-E Nach § 30 Absatz 1 InvStG wird einem Spezial-Investmentfonds..., ...Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 3 InvStG-E soll es sich auch dann..., ...6 Absatz 3 Nr. 1 und 2 InvStG handeln, wenn diese über..., ...Transparenzoption gemäß § 30 InvStG). Vielfach werden die ..., ...des § 6 Absatz 3 Nr. 3 InvStG-E klarzustellen, dass ...
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- Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 09.10.2024
- Beschreibung: aba, ABV & AKA betonen die Problematik der geplanten Einschränkung der Steuerbefreiung steuerbefreiter Anleger auf Fondsebene in den §§ 8 und 10 InvStG für gewerbliche Einnahmen durch den Diskussionsentwurf zu einem Gesetz zur Förderung von Investitionen von Investmentfonds und regen diesbezüglich einen Bestandsschutz an. Zugleich wird die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG begrüßt. Es wird eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV und die Schaffung einer 5%-Infrastruktur-Quote angeregt.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der §§ 6 Abs. 5 und 15 InvStG zugrunde. 2. Anpassungen des § 6 InvStG u.a. bezüglich der Beteiligungen..., ...Steuerbefreiungen der §§ 8 und 10 InvStG Hinsichtlich der vorgesehenen..., .... Anpassungen des § 26 InvStG Wir begrüßen ausdrücklich..., ... in § 26 Nr. 7a Satz 2 InvStG. Bezüglich der Regelung in § 26 Nr. 7a InvStG sollte jedoch sichergestellt..., ...Nachteilen im Bereich des § 26 InvStG führt. Das BMF- Schreiben sieht bislang zu § 15 InvStG - auf den § 26 InvStG ..., ...-Grenze in § 26 Nr. 7a InvStG angerechnet werden. ...
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- Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
- Beschreibung: aba, ABV & AKA betonen die Problematik der geplanten Einschränkung der Steuerbefreiung steuerbefreiter Anleger auf Fondsebene in den §§ 8 und 10 InvStG für gewerbliche Einnahmen durch den Diskussionsentwurf zu einem Gesetz zur Förderung von Investitionen von Investmentfonds und regen diesbezüglich einen Bestandsschutz an. Zugleich wird die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG begrüßt. Es wird eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV und die Schaffung einer 5%-Infrastruktur-Quote angeregt.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der §§ 6 Abs. 5 und 15 InvStG zugrunde. 2. Anpassungen des § 6 InvStG u.a. bezüglich der Beteiligungen..., ...Steuerbefreiungen der §§ 8 und 10 InvStG Hinsichtlich der vorgesehenen..., .... Anpassungen des § 26 InvStG Wir begrüßen ausdrücklich..., ... in § 26 Nr. 7a Satz 2 InvStG. Bezüglich der Regelung in § 26 Nr. 7a InvStG sollte jedoch sichergestellt..., ...Nachteilen im Bereich des § 26 InvStG führt. Das BMF-Schreiben sieht bislang zu § 15 InvStG - auf den § 26 InvStG ..., ...-Grenze in § 26 Nr. 7a InvStG angerechnet werden. ...
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
- Beschreibung: Der BVI hat Vorschläge zum Bürokratieabbau im Bereich der Besteuerung von Investmentfonds gemacht. Zudem regen wir eine Änderung der Abgabenordnung (AO) an, so dass Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs) als Empfangsbevollmächtigte für steuerliche Verwaltungsakte gelten. Im InvStG setzen wir uns für die Reduzierung der Komplexität der Ertragsermittlung für Spezial-Investmentfonds und eine Verlängerung der Gültigkeit von Statusbescheinigungen für Fonds ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Investmentsteuergesetz Zu § 7 InvStG Wir regen an, § 7 Absatz 4 Satz 2 InvStG wie folgt zu fassen: ..., ...zu begrenzen. § 38 InvStG Wir regen an, § 38 InvStG folgenden Absatz 9 anzufügen..., ...als noch unter dem alten InvStG – heute möglich und vermeidet..., ...fehleranfällig. Zu § 50 InvStG Wir regen an, § 50 InvStG wie folgt zu fassen: ..., ...des § 50 Absatz 3 InvStG und bei Veräußerungsgewinnen..., ...vgl. BMF-Schreiben zum InvStG Rz. 50.8). Trotzdem verbleiben..., ...Absatz 4 Satz 3 oder 4 InvStG zeigt. Aus unserer Sicht..., ...Anleger fließt. Zu § 51 InvStG Wir regen an, § 51 Absatz 1 InvStG folgenden Satz 2 und 3..., ...Sinne des § 8 Absatz 1 InvStG, die eine Bescheinigung..., ...Sinne von § 8 Absatz 2 InvStG sind nur die Besteuerungsgrundlagen..., ...Sinne des § 8 Absatz 1 InvStG, die eine Bescheinigung..., ...Sinne von § 8 Absatz 2 InvStG gelten. Spezial-Investmentfonds..., ...Investmentfonds nach § 10 InvStG als Gesellschafter. ...
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 27.09.2024
- Beschreibung: Entlastung von Bürokratie im Börsengesetz, Präzisierung beim Begriff des Verwahrers nach Paragraph 4 Absatz 6 eWpG, Anpassungen und Klarstellungen im InvStG zur Erreichung einer größeren Praxisnähe und Umsetzbarkeit, Anpassung von Bussgeldtatbeständen im KWG zur Bebussung von Verstößen gegen die SEPA-Verordnung, Verlängerung bis zum Inkrafttreten der geplanten Änderungen im Millionenkreditmeldewesen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 6 Absatz 3 Nr. 3 InvStG-E und Abzug der Kapitalertragsteuer Nach § 30 Absatz 1 InvStG wird einem Spezial-Investmentfonds..., ...Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 3 InvStG-E soll es sich auch dann..., ... Absatz 3 Nr. 1 und 2 InvStG handeln, wenn diese über..., ...Transparenzoption gemäß § 30 InvStG). Vielfach werden die ..., ...Statusbescheinigung nach § 7 Absatz 4 InvStG Voraussetzung für die..., ...Investmentfonds nach § 7 InvStG (für die Jahre 2024-2026..., ... § 7 Absatz 4 Satz 2 InvStG sollte daher wie folgt..., ...regen an, § 7 Absatz 4 InvStG wie folgt zu ändern: ..., ...Statusbescheinigung nach § 7 Absatz 4 InvStG Wir bitten darüber hinaus...
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- Angegeben von: Bundesverband Beteiligungskapital - German Private Equity and Venture Capital Association e.V. am 28.07.2025
- Beschreibung: Der BVK begrüßt die geplante Ergänzung des InvStG - E als wichtigen Schritt zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für VC- und PE-Fonds. Er sieht darin mehr Rechtssicherheit, weist jedoch auf fortbestehende Nachteile für Personengesellschaften hin. Zur Rechtsformneutralität fordert der BVK eine gesetzliche Klarstellung sowie sprachliche Präzisierungen in der Begründung zur Erhöhung der Rechtssicherheit.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 30.07.2025
- Beschreibung: Ziel ist eine Erweiterung der Anlagemöglichkeiten für die vertretenen Altersvorsorgeeinrichtungen bzw. Klarstellungen zur Beimischung von Infrastruktur-Anlagen in Immobilienfonds und eine Klarstellung zur Bewirtschaftung von erneuerbaren Energien-Gegenständen und den entsprechenden KVG-Tätigkeiten u.a. zu Aufdachanlagen. Ebenfalls soll eine allgemeine Klärung im InvStG zur Unschädlichkeit einer aktiven unternehmerischen Bewirtschaftung von Vermögensgegenständen für die Qualifikation als Investmentfonds erfolgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Hinblick auf das KAGB und InvStG aufzugreifen, um Investitionen..., ... allgemeine Klärung im InvStG zur Unschädlichkeit einer..., ...Spezial-Investmentfonds in § 26 InvStG (hier: Nr. 4 Bst. h; Nr...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
- Beschreibung: Positiv hervorheben möchten wir insbesondere die Einführung des § 1 Abs. 4a GrEStG-E. Anpassungsbedarf besteht nach Auffassung des ZIA Art. 6 Nr. 8 Buchstabe e) des Gesetzentwurfs eines Jahressteuergesetzes 2024. Bei der Vielzahl an verbesserungswürdigen Regelungen verweisen wir auf unsere Stellungnahme. Jedenfalls geht es dabei um: § 34 Abs. 14 Satz 2 KStG-E § 34 Abs. 14 Satz 1 KStG-E § 17 InvStG
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Steuerpflichtigen sollte die in § 17 InvStG geregelte steuerneutrale..., ...gemäß § 17 Absatz 1 Satz 4 InvStG auch für Spezial-Investmentfonds..., ...von § 17 Absatz 1 Satz 4 InvStG § 17 InvStG ermöglicht..., ...begrenzt § 17 Absatz 1 Satz 4 InvStG bislang die steuerrechtlich..., ...des § 17 Absatz 1 Satz 4 InvStG ging man davon aus, dass..., ...Absatz 1 Satz 4 – neu – InvStG der Abwicklungszeitraum..., ...Abwicklungsphase nach § 17 InvStG in der aktuellen Fassung..., ...Verweis in § 29 Abs. 1 InvStG auf § 17 Absatz 1 Satz 4 InvStG gelöst werden. Gleichzeitig..., ...Steuerpflichtigen sollte die in § 17 InvStG geregelte steuerneutrale..., ...gemäß § 17 Absatz 1 Satz 4 InvStG auch für Spezial-Investmentfonds...
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für die notwendige Rechtssicherheit bei der Bereitstellung privaten Kapitals für die Finanzierung von Infrastruktur und erneuerbaren Energien ein. Der BVI wirbt dafür, dass (Spezial-)Investmentfonds in Infrastrukturprojektgesellschaften investieren können und steuerlich ein Level Playing Field mit der Energiewirtschaft geschaffen wird. Spezial-Investmentfonds sollen auch in Infrastruktur-Fonds investieren können. Darüber hinaus plädieren wir für Anpassungen im KAGB, um einen Gleichlauf mit dem InvStG zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nr. 1- Änderung des § 1 InvStG Wir begrüßen die Änderung..., .... 3 – Änderung des § 6 InvStG Die Sicherstellung ..., ... Satz in § 6 Absatz 5a InvStG-neu anzufügen: „Die..., ...Absatz 5 und Absatz 5a InvStG ist es unklar, ob die ..., ...bisherigen Vorgaben des InvStG sowie des allgemeinen ..., ..., § 6 Absatz 5a Satz 2 InvStG-neu wie folgt zu fassen..., ...des BMF- Schreibens zum InvStG hinausgehen. Um eine unterschiedliche..., ...der §§ 8, 10, 30 und 33 InvStG Die auf Fondsebene ..., ... 7 – Anmerkung zu § 15 InvStG Wir begrüßen die Änderungsvorschläge..., ...Änderungen im KAGB und im InvStG Wir regen an, die..., ...Wortwahl in den §§ 15, 26 InvStG und § 231 KAGB zu vereinheitlichen..., ... Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 InvStG-neu, § 26 Nr. 6 InvStG-neu..., ...regen an, § 26 Nr. 4 g) InvStG wie folgt zu fassen: ..., ...wir darum, § 26 Nr. 4 g) InvStG an die Terminologie des..., ... regen an, § 26 Nr. 7a InvStG wie folgt zu fassen: ..., ...§§ 6, 15 und 26 Nr. 7a InvStG könnte nun Rechtsunsicherheit..., ...wir darum, § 26 Nr. 7a InvStG an die Terminologie des...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Unter anderem schlagen wir Folgendes vor: Zu § 26 Nr. 7a InvStG (neu) sollte klargestellt werden, dass auch Stromlieferungen an Dritte von der im Entwurf vorgesehenen „Lieferung von Strom“ umfasst sind. Wir schlagen eine einheitliche Begriffsverwendung im Rahmen der neu geregelten Maßnahmen vor, um Auslegungsschwierigkeiten und Unsicherheiten zu vermeiden. Die erweiterten Investitionsmöglichkeiten durch Immobilienfonds in Infrastruktur-Projektgesellschaften sollten in der Anlageverordnung nachgezogen und § 2 Abs. 1 Nr. 14 AnlV entsprechend angepasst werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): GZ: IV C 1 - S 1980-1/23/10003 :003
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... in § 15 Abs. 2 Satz 2 InvStG (neu) genannten Gesellschaften..., ...(Zu § 15 Abs. 2 Satz 2 InvStG (neu): Klarstellung für..., ...Kapitalgesellschaften). ▪ Zu § 26 Nr. 7a InvStG (neu) sollte klargestellt..., ...umfasst sind (Zu § 26 Nr. 7a InvStG (neu): Klarstellung zur..., ...Wärmelieferungen). ▪ In § 26 Nr. 7a InvStG (neu) sollte bei den für..., ...werden (Zu § 26 Nr. 7a InvStG (neu): Klarstellung zur..., ... Zu § 15 Abs. 2 Satz 2 InvStG (neu): Klarstellung für..., ... in § 15 Abs. 2 Satz 2 InvStG (neu) den Kreis der Beteiligungen..., ...die in § 15 Abs 2 Satz 2 InvStG (neu) genannten Gesellschaften..., ...gilt. II. Zu § 26 Nr. 7a InvStG (neu): Klarstellung zur..., ...Wärmelieferungen In § 26 Nr. 7a InvStG (neu) wird geregelt, dass..., ...Petitum: ▪ Zu § 26 Nr. 7a InvStG (neu) sollte klargestellt..., ...sind. ▪ In § 26 Nr. 7a InvStG (neu) sollte auch die ..., ...Begrifflichkeiten sind im KAGB und InvStG nicht einheitlich geregelt..., ...Wortlaut des § 26 Nr. 4 g) InvStG soll bisher nicht durch..., ... werden. § 26 Nr. 4 g) InvStG stellt auf den Begriff..., ...Gegenstände von § 26 Nr. 4 g) InvStG erfasst werden könnten..., ...würde. ▪ § 26 Nr. 7a InvStG (neu) stellt weiterhin..., ...sorgen. §§ 15 und 26 Nr. 6 InvStG (neu) stellen auf „die..., ...Energien“ ab. § 26 Nr. 7a InvStG (neu) stellt auf „Einnahmen...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf enthält aus Sicht des ZIA viele für die Immobilienbranche wichtige Maßnahmen, um Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur voranzutreiben. Besonders hervorheben möchten wir die gelungene Verzahnung von Aufsichts- und Investmentsteuerrecht. Die Umsetzung dieser wichtigen Maßnahmen sollte schnellstmöglich erfolgen. Damit die neuen Investitionsmöglichkeiten in Infrastruktur und erneuerbare Energien bei institutionellen Anlegern wie Pensionskassen und Versorgungswerken vollständig zur Geltung kommen können, bedarf es neben den Änderungen im KAGB und im InvStG auch Anpassungen in der Anlageverordnung sowie ggfs. dem dazugehörigen BaFin-Rundschreiben 11/2017.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderungen im KAGB und im InvStG auch Anpassungen in der..., ...Vorschläge zur Änderung des InvStG erlauben wir uns lediglich..., ...Grenze des § 26 Nr. 7a InvStG-E unberücksichtigt bleiben..., ...Grenze des § 26 Nummer 7a InvStG-E unberücksichtigt bleibt..., ... 26 Nr. 4 Buchstabe j) InvStG sollten Beteiligungen ..., ...gesetzlichen Neuregelungen im InvStG sollten bereits ab dem..., ...Grenze des § 26 Nr. 7a InvStG unberücksichtigt. Gemäß..., ...Grenze des § 26 Nr. 7a InvStG-E unberücksichtigt bleiben..., ...Grenze des § 26 Nummer 7a InvStG-E unberücksichtigt bleiben..., ...Grenze des § 26 Nummer 7a InvStG-E unberücksichtigt bleibt..., ...EEG-Gesellschaften in § 26 Nr. 4 j) InvStG § 26 Nr. 4 InvStG beinhaltet..., ... 26 Nr. 4 Buchstabe j) InvStG sollten Beteiligungen ..., ...Es ist vorgesehen, § 57 InvStG einen neuen Absatz 9 anzufügen..., ...gesetzlichen Neuregelungen im InvStG sollten bereits ab dem...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 06.08.2025
- Beschreibung: aba, ABV, AKA hatten 2024 Pläne im Rahmen des nicht mehr verabschiedeten ZuFinG II für einen abgestimmten Regelungsrahmen für Fondsanlagen in erneuerbare Energien und Infrastruktur plädiert. Die Verbände empfehlen, die Änderungsvorschläge im ReGE des ZuFinG II im Hinblick auf das KAGB und InvStG wieder aufzugreifen, um Investitionen von Altersversorgungseinrichtungen über Fondsanlagen in Infrastruktur und Erneuerbare-Energien-Anlagen in Deutschland zu fördern und bestehende Hindernisse auszuräumen. Beispiele: Anpassungen zur Erweiterung der Anlagemöglichkeiten bzw. zu Klarstellungen zur Beimischung von Infrastruktur-Anlagen in Immobilienfonds, Klarstellung zur Bewirtschaftung erneuerbarer Energien-Gegenstände und entsprechenden KVG-Tätigkeiten u.a. zu Aufdachanlagen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Alternative Investments e.V. am 24.05.2024
- Beschreibung: Angesicht des enormen Investitionsbedarfs in Infrastruktur und erneuerbare Energien ist es wichtig, sichere Rahmenbedingen zu schaffen, die sowohl öffentliche als auch private Mittel mobilisieren können, um die dringend benötigten Projekte umzusetzen und den Übergang zu einer nachhaltigeren Zukunft zu beschleunigen. Ein besonders wichtiger Faktor für private Investitionen sind Fonds. Nach der Investmentfondsstatistik der Deutschen Bundesbank waren im Januar 2024 rund 2 Billionen Euro in deutsche Spezialfonds, ca. 660 Milliarden Euro in inländische Publikumsfonds und 66 Milliarden Euro in geschlossene inländische Investmentfonds investiert. Diese erheblichen Kapitalmittel müssen in stärkerem Umfang für Infrastrukturinvestitionen nutzbar gemacht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Klarstellung zu § 6 Abs. 5 Satz 3 InvStG-E § 6 Abs. 5 Satz 3 InvStG-E..., ...des § 6 Abs. 5a Satz 2 InvStG wie folgt zu fassen: ..., ...6 Abs. 5a Satz 3 Nr. 1 InvStG-E Ziffer 1 referenziert..., ...6 Abs. 5a Satz 3 Nr. 1 InvStG-E wie folgt zu fassen:..., ...von § 15 Abs. 2 Satz 3 InvStG Wir regen an, § 15 Abs. 2 InvStG-E um einen Satz 3 zu ergänzen..., ...des BMF-Schreibens zum InvStG). Erst wenn Vertreter ..., ... zu § 6 Abs. 5a Satz 2 InvStG-E unter II. zu Nummer ..., ...in § 26 Nr. 7a lit. a) InvStG wie folgt zu fassen: ..., ... in § 26 Nr. 4 lit. j) InvStG wie folgt zu ändern: ..., ...vgl. § 26 Nr. 4 lit. h) InvStG-E. Soweit ersichtlich..., ... in § 6 Abs. 5a Satz 1 InvStG-E). Sonstige Einkünfte..., .... v. § 6 Abs. 5 Satz 1 InvStG-E i. V. m. § 49 Abs. 1..., .... 5 Satz 2 InvStG) nur vor, wenn der Investmentfonds..., .... 5 Satz 1 Nr. 1 InvStG) vor. Ausweislich der..., .... v. § 6 Abs. 5 Satz 1 InvStG-E vor. Namentlich bei ..., ...des § 6 Abs. 5a Satz 2 InvStG wie folgt zu fassen: ..., ...von § 15 Abs. 2 Satz 3 InvStG § 15 Abs. 2 InvStG Disk-E..., ...des BMF-Schreibens zum InvStG). Erst wenn Vertreter ..., ...§ 26 Nr. 7a S. 2 InvStG dahingehend anzupassen...
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aba, ABV und AKA: Stärkung des Fondsstandorts Deutschland als Anlageort für Versorgungseinrichtungen
- Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 23.09.2025
- Beschreibung: Verbesserung der Rahmenbedingungen von Fonds zur Investition in Eneuerbare Energien und Infrastruktur
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Investmentsteuergesetzes (InvStG) Die geplanten Änderungen des InvStG zeichnen zutreffend die..., ... allgemeine Klärung im InvStG zur Unschädlichkeit einer..., ...Spezial-Investmentfonds in § 26 InvStG. Einschränkung der Steuerbefreiungen der §§ 8 und 10 InvStG Die weiterhin enthaltenen..., ...Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 InvStG, die für die Mitglieder..., ... Anpassungen des § 6 InvStG u.a. bezüglich der Beteiligung..., ...Steuerbefreiungen der §§ 8 und 10 InvStG Nach § 6 Abs. 5a Satz 1 Nr. 3 InvStG-E wird die Nachweismöglichkeit..., ...6 Abs. 5a Satz 1 Nr. 3 InvStG-E ausgeschlossen, wäre..., ...nach § 6 Abs. 5 Satz 3 InvStG-E stets von einer aktiven..., ... 6 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 InvStG-E erzielen, für die die..., ...Steuerbefreiungen nach § 8 und 10 InvStG-E entfallen, obwohl es...
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.09.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die Maßnahmen für Investitionen von Investmentfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen ganzheitlich anzugehen und dafür Regelungen zur direkten Investition von Investmentfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen oder in Freiflächenanlagen zu schaffen. Daneben begrüßen wir die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen von Investments in Venture Capital durch Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen. Daneben weisen wir auf einige Aspekte hin, die zur weiteren Klarstellung und damit zu noch mehr Rechtssicherheit führen würden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... 3 d) - § 6 Absatz 5a InvStG-E Wir regen an, § 6..., ...Absatz 5a Satz 3 Nummer 1 InvStG-E wie folgt zu regeln:..., ...neu definieren und das InvStG für die Begriffsdefinitionen gemäß § 2 Absatz 1 InvStG auf das KAGB verweist,..., ...auch an anderer Stelle im InvStG (vgl. § 26 Nr. 7 InvStG..., ... Nr. 8 b) - § 26 Nr. 6 InvStG-E Wir regen an, § 26 Nr. 6 Satz 2 InvStG-E wie folgt zu fassen:..., ...Nr. 8 c) - § 26 Nr. 7a InvStG-E Wir regen an, § 26 Nr. 7a InvStG-E wie folgt zu fassen:..., ...Begrenzung in § 26 Nr. 7a InvStG nicht nur auf die Stromerzeugung...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
- Beschreibung: Der Diskussionsentwurf enthält für die Immobilienbranche wichtige Maßnahmen, um Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur voranzutreiben. Hierzu wird das Aufsichts- und Investmentsteuerrecht angepasst und aufeinander abgestimmt. Der ZIA unterstützt den Regelungsentwurf und gibt punktuell Verbesserungsvorschläge ab, z. B. die geförderten EEG-Maßnahmen auszuweiten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... in § 15 Abs. 2 Satz 2 InvStG (neu) genannten Gesellschaften..., ...(Zu § 15 Abs. 2 Satz 2 InvStG (neu): Klarstellung für..., ...). Zu § 26 Nr. 7a InvStG (neu) sollte klargestellt..., ...umfasst sind (Zu § 26 Nr. 7a InvStG (neu): Klarstellung zur..., ...). In § 26 Nr. 7a InvStG (neu) sollte bei den für..., ...werden (Zu § 26 Nr. 7a InvStG (neu): Klarstellung zur...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV auf Vermögensgegenstände nach § 231 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 8, Absätze 3 und 6 KAGB sowie § 235 Absatz 1 KAGB
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... grundsätzlich auch im InvStG sind sehr positiv zu bewerten..., ...Steuerbefreiungen der §§ 8 und 10 InvStG – Präzisierungen zu begrüßen..., ...Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 InvStG, die für die Mitglieder..., ...Anpassungen in KAGB und InvStG zur Erweiterung der ..., ... allgemeine Klärung im InvStG zur Unschädlichkeit ..., ...Spezial-Investmentfonds in § 26 InvStG (hier: Nr. 4 Bst. h; Nr..., ...Steuerbefreiungen der §§ 8 und 10 InvStG – Präzisierungen zu begrüßen..., ...Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 InvStG, die für die Mitglieder..., ...Anpassungen in KAGB und InvStG zur Erweiterung der ..., ... allgemeine Klärung im InvStG zur Unschädlichkeit ..., ...Spezial-Investmentfonds in § 26 InvStG (hier: Nr. 4 Bst. h; Nr...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 enthält verschiedene steuerliche Maßnahmen. Für die Immobilienbranche von Bedeutung ist u. a. insbesondere die Einführung des § 1 Abs. 4a GrEStG, da durch diese gesetzliche Regelung der Grundstückszurechnung Rechtssicherheit für die Praxis geschaffen wird. Der ZIA unterstützt diese Regelung grundsätzlich.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Steuerpflichtigen sollte die in § 17 InvStG geregelte steuerneutrale..., ...gemäß § 17 Absatz 1 Satz 4 InvStG auch für Spezial-Investmentfonds..., ...von § 17 Absatz 1 Satz 4 InvStG § 17 InvStG ermöglicht..., ...begrenzt § 17 Absatz 1 Satz 4 InvStG bislang die steuerrechtlich..., ...des § 17 Absatz 1 Satz 4 InvStG ging man davon aus, dass..., ...Absatz 1 Satz 4 – neu – InvStG der Abwicklungszeitraum..., ...Abwicklungsphase nach § 17 InvStG in der aktuellen Fassung..., ...Verweis in § 29 Abs. 1 InvStG auf § 17 Absatz 1 Satz 4 InvStG gelöst werden. Gleichzeitig..., ...Steuerpflichtigen sollte die in § 17 InvStG geregelte steuerneutrale..., ...gemäß § 17 Absatz 1 Satz 4 InvStG auch für Spezial-Investmentfonds...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 18.12.2025
- Beschreibung: Forderung nach gezielten Nachbesserungen am Standortfördergesetz zur Stärkung des Startup-Ökosystems. Ziel ist die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen, die Mobilisierung von privatem Kapital und die Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Empfehlungen u.a.: Ausweitung der „Roll-over“-Reinvestitionsmöglichkeit auf Anteile im Privatvermögen, steuerliche Rechtssicherheit für aktive Verwaltungstätigkeiten von VC-Fonds, Entschärfung der Wegzugsbesteuerung zur Vermeidung von Talentabwanderung, Optimierung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (Bewertung/Sozialversicherung) sowie Öffnung der Forschungszulage für unentgeltliche Gesellschafterleistungen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Capital-Fonds [§ 6 Abs. 5a InvStG-E] Durch § 6 Abs. 5a Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 InvStG-E wird ermöglicht, dass..., ...Investmentsteuergesetzes (InvStG) an Venture Capital- ..., ... Abs. 5a Satz 1 Nr. 2 InvStG-E) die Beteiligung an ..., ...Investmentfonds im Sinne des InvStG an entsprechenden Venture..., ...5a Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG Bezug genommen wird. ...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 27.10.2025
- Beschreibung: Bitkom fordert, dass der Finanzplatz Deutschland wesentlich gestärkt wird um private Investitionen anzuregen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu stärken. Ziel muss sein, dass in Deutschland mehr Venture Capital investiert wird. Dazu müssen auch die Voraussetzungen für Börsengänge deutscher Start Ups verbessert werden. Wesentlich ist zudem der Abbau von Bürokratie in der Finanzregulierung sowie eine praxisgerechte Aufsicht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (11):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...erstellen. Zu Artikel 27 (InvStG) Im Vergleich zu anderen..., ...Verbesserungen in § 6 Abs. 5a InvStG stellen einen wichtigen..., ...rechtlichen Klarstellung im InvStG, dass es sich bei Spezial-AIF..., ...Änderungen in § 6 Abs. 5a InvStG vor: § 6 Abs. 5a InvStG..., ...§ 6 Abs. 5a S. 1 Nr. 2 InvStG vorgesehene Klar-stellung...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Forderung nach einem ambitionierteren Standortfördergesetz zur Stärkung des Startup- und Scaleup-Ökosystems. Ziel ist die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen, die Mobilisierung von Kapital und die Sicherung internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Positiv hervorgehoben werden steuerliche Anpassungen („Roll over“), die Öffnung von Venture-Capital-Fonds, Erleichterungen bei Börsenzulassungen und die Absenkung des Mindestnennwerts von Aktien. Kritik gilt u.a. der geplanten Änderung im Fondsrisikobegrenzungsgesetz, die VC-Fonds unverhältnismäßig belasten würde. Empfehlungen u.a.: Ausweitung der steuerlichen Begünstigungen für Gründer*innen, Reform der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, Anpassung der Wegzugsbesteuerung, Erleichterung von Kapitalerhöhungen und Erweiterung der Forschungszulage.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Capital-Fonds [§ 6 Abs. 5a InvStG-E] Durch § 6 Abs. 5a Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 InvStG-E wird ermöglicht, dass..., ...Investmentsteuergesetzes (InvStG) an Venture Capital- ..., ... Abs. 5a Satz 1 Nr. 2 InvStG-E) die Beteiligung an ..., ...Investmentfonds im Sinne des InvStG an entsprechenden Venture..., ... 5a Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG Bezug genommen wird. ...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Der Bitkom engagiert sich für die finanzielle Unterstützung des Startup-Ökosystems. Dazu gehören der Ausbau von staatlichen Förderprogrammen wie dem Zukunftsfonds, EXIST, INVEST und dem German Accelerator sowie die Bereitstellung von Mitteln für ein KI-Voucher. Zusätzlich setzt sich der Bitkom für die Anpassung der Anlageverordnung ein, um institutionellen Investoren, wie Versorgungswerken Investitionen in Venture Capital zu erleichtern. Auch sollte die Verfügbarkeit von Wagniskapital für Schlüsseltechnologien sowie im Bereich DefTech weiter ausgebaut werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...rechtlichen Klarstellung im InvStG, dass es sich bei Spezial-AIF..., ...Änderungen in § 6 Abs. 5a InvStG vor. § 6 Abs. 5a S. 3 – neu – InvStG regelt Fälle, in denen..., ...§ 6 Abs. 5a S. 3 Nr. 2 InvStG-E vorgesehene Klarstellung...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Verbände begrüßen, dass ein abgestimmter Regelungsrahmen für Fondsanlagen in erneuerbare Energien und Infrastruktur sowohl hinsichtlich der investmentrechtlichen Anlagemöglichkeiten als auch der investmentsteuerlichen Vorschriften geschaffen wird. Da die Einschränkungen der Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 Investmentsteuergesetz eine erhebliche Veränderung des Status quo darstellen, sollte für bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes getätigte Investments zumindest ein Bestandsschutz gewährt werden. Um die Investitionsmöglichkeit für Altersversorgungseinrichtungen in Infrastruktur zu fördern, werden verschiedene Erweiterung bzw. Anpassung des Anlagekatalogs der Anlageverordnung vorgeschlagen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): BMF-Diskussionsentwurf zum Gesetzentwurf zur Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Hinblick auf das KAGB und InvStG aufzugreifen, um In-vestitionen..., ... allgemeine Klärung im InvStG zur Un-schädlichkeit einer..., ...Spezial-Investmentfonds in § 26 InvStG (hier: Nr. 4 Bst. h; Nr...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.09.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen die Vorschläge zur Verschlankung der aufsichtsrechtlichen Prozesse bei der BaFin und zur Förderung der Investitionen von Investmentfonds in Erneuerbare Energien. Neben der Vielzahl an sinnvollen Einzelmaßnahmen regen wir an, das mit dem Gesetzentwurf verfolgt Ziel, private Investitionen anzukurbeln und zusätzliche Wachstumsimpulse zu setzen, weiter zu denken und hierfür wachstumsfördernde Rahmenbedingungen für private Investitionen insbesondere im Bereich Infrastruktur zu schaffen. Die Maßnahmen sollten darauf abzielen, durch Einbindung privaten Kapitals das 500 Mrd. Euro Infrastruktursondervermögen, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, zu hebeln und insoweit dessen wachstumsfördernde Wirkung deutlich zu verstärken
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz / StoFöG)
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... StoFöG, Änderungen im InvStG zur Förderung von Fonds..., ... StoFöG, Änderungen im InvStG zur Förderung von Fonds-In..., ...neugefassten § 26 Nr. 4 h InvStG (in Artikel 27 Nr. 8 Buchst..., ...im geplanten § 26 Nr. 6 InvStG (in Artikel 27 Nr. 8 ..., ... in § 26 Nr. 7a Satz 2 InvStG (in Artikel 27 Nr. 8 Buchst..., ... 6 Abs. 5 letzter Satz InvStGE. Für den Fall einer ..., ... des § 6 Abs. 5a Nr. 3 InvStG-E erweckt nun allerdings..., ... StoFöG, Änderungen im InvStG zur Förderung von Fonds..., ... StoFöG, Änderungen im InvStG zur Förderung von Fonds-In..., ...neugefassten § 26 Nr. 4 h InvStG (in Artikel 27 Nr. 8 Buchst..., ...im geplanten § 26 Nr. 6 InvStG (in Artikel 27 Nr. 8..., ... in § 26 Nr. 7a Satz 2 InvStG (in Artikel 27 Nr. 8 Buchst..., ... 6 Abs. 5 letzter Satz InvStGE. Für den Fall einer ..., ... des § 6 Abs. 5a Nr. 3 InvStG-E erweckt nun allerdings...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 09.01.2026
- Beschreibung: Vereinfachung und sonstige Anpassungen der Regelungen im Mindeststeuergesetz zur Behandlung von Investmenteinheiten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...deutschen Steuerrecht. Das InvStG zielt auf die Gleichstellung..., ...nehmen können (§ 36 Abs. 5 InvStG ). Nachfolgend machen..., ...erlich gem. § 42 Abs. 2 InvStG an den Fondsanteilseigener..., ...Investmentsteuerrecht (§ 36 Abs. 5 InvStG), welches erst nach Ablauf..., ...Übereinstimmung mit § 36 Abs. 5 InvStG hergestellt werden. ..., ...Einkünfteermittlung der §§ 37 ff InvStG abgestellt werden. Diese...
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 12.09.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 12.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anwendungsregelung in § 57 InvStG sollte zur Vermeidung ..., ...Abs. 5 Satz 1 Nummer 1 InvStG erklärt. § 57 Abs. 8 Satz 2 InvStG schränkt dies zeitlich..., ...Einkünfte nach § 6 Abs. 5 InvStG, sondern - zur Vermeidung..., ...§ 6 Abs. 4 Nr. 3 (neu) InvStG behandelt werden. Die ..., ...2025 beginnt, § 57 Abs. 9 InvStG-E. Anders als die Anwendungsregelung..., ...i.S.d. § 57 Abs. 8 Satz 2 InvStG wird damit Seite 10 von..., ... in § 57 Abs. 9 Satz 2 InvStG-E zu § 6 Abs. 4 Satz 1 Nummer 3 (neu) InvStG dahin zu ergänzen, dass..., ...Anwendungsregelung in § 57 InvStG sollte zur Vermeidung ..., ...Abs. 5 Satz 1 Nummer 1 InvStG erklärt. § 57 Abs. 8 Satz 2 InvStG schränkt dies zeitlich..., ...Einkünfte nach § 6 Abs. 5 InvStG, sondern - zur Vermeidung..., ...§ 6 Abs. 4 Nr. 3 (neu) InvStG behandelt werden. Die ..., ...2025 beginnt, § 57 Abs. 9 InvStG-E. Anders als die Anwendungsregelung..., ...i.S.d. § 57 Abs. 8 Satz 2 InvStG wird damit Seite 10 von..., ... in § 57 Abs. 9 Satz 2 InvStG-E zu § 6 Abs. 4 Satz 1 Nummer 3 (neu) InvStG dahin zu ergänzen, dass...
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.09.2024
- Beschreibung: Wie setzen uns für vereinfachte Korrekturverfahren bei Feststellungserklärungen, eine Vereinfachung für Steuererklärungen bei steuerbefreiten Anlegern und die dauerhafte Gültigkeit bei Statusbescheinigungen ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...schwächen: Im Bereich des InvStG kann dieses Thema grds..., ...Bei Fonds, die nicht dem InvStG unterliegen, könnte man..., ...Vorgaben des §§ 6 und 15 InvStG orientieren. • Ob eine...
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- Angegeben von: Bundesverband Alternative Investments e.V. am 05.08.2025
- Beschreibung: Der BAI möchte, dass die bloße Verwaltung bzw. Auslagerung nicht zur Begründung einer inländischen Geschäftsleitung führt, wenn sie im Sinne des KAGB erfolgt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Investmentfonds i.S.d. InvStG und Investmentvermögen..., ...Anwendungsschreiben zum InvStG, aufgenommen wird. Ergänzend...
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 20.09.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 20.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichern- den Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anwendungsregelung in § 57 InvStG sollte zur Vermeidung ..., ...Abs. 5 Satz 1 Nummer 1 InvStG erklärt. § 57 Abs. 8 Satz 2 InvStG schränkt dies zeitlich..., ...Einkünfte nach § 6 Abs. 5 InvStG, sondern - zur Vermeidung..., ...§ 6 Abs. 4 Nr. 3 (neu) InvStG behandelt werden. Die ..., ...2025 beginnt, § 57 Abs. 9 InvStG-E. Anders als die Anwendungsregelung..., ...i.S.d. § 57 Abs. 8 Satz 2 InvStG wird damit Seite 10 von..., ... in § 57 Abs. 9 Satz 2 InvStG-E zu § 6 Abs. 4 Satz 1 Nummer 3 (neu) InvStG dahin zu ergänzen, dass...
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 20.09.2024 bis 23.09.2024
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 20.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichern- den Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anwendungsregelung in § 57 InvStG sollte zur Vermeidung ..., ...Abs. 5 Satz 1 Nummer 1 InvStG erklärt. § 57 Abs. 8 Satz 2 InvStG schränkt dies zeitlich..., ...Einkünfte nach § 6 Abs. 5 InvStG, sondern - zur Vermeidung..., ...§ 6 Abs. 4 Nr. 3 (neu) InvStG behandelt werden. Die ..., ...beginnt, § 57 Abs. 9 InvStG-E. Anders als die Anwendungsregelung..., ...i.S.d. § 57 Abs. 8 Satz 2 InvStG wird damit Seite..., ... in § 57 Abs. 9 Satz 2 InvStG-E zu § 6 Abs. 4 Satz 1 Nummer 3 (neu) InvStG dahin zu ergänzen, dass...
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 12.09.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 12.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anwendungsregelung in § 57 InvStG sollte zur Vermeidung ..., ...Abs. 5 Satz 1 Nummer 1 InvStG erklärt. § 57 Abs. 8 Satz 2 InvStG schränkt dies zeitlich..., ...Einkünfte nach § 6 Abs. 5 InvStG, sondern - zur Vermeidung..., ...§ 6 Abs. 4 Nr. 3 (neu) InvStG behandelt werden. Die ..., ...2025 beginnt, § 57 Abs. 9 InvStG-E. Anders als die Anwendungsregelung..., ...i.S.d. § 57 Abs. 8 Satz 2 InvStG wird damit Seite 10 von..., ... in § 57 Abs. 9 Satz 2 InvStG-E zu § 6 Abs. 4 Satz 1 Nummer 3 (neu) InvStG dahin zu ergänzen, dass...
-
Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 12.09.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 12.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichern- den Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anwendungsregelung in § 57 InvStG sollte zur Vermeidung ..., ...Abs. 5 Satz 1 Nummer 1 InvStG erklärt. § 57 Abs. 8 Satz 2 InvStG schränkt dies zeitlich..., ...Einkünfte nach § 6 Abs. 5 InvStG, sondern - zur Vermeidung..., ...§ 6 Abs. 4 Nr. 3 (neu) InvStG behandelt werden. Die ..., ...beginnt, § 57 Abs. 9 InvStG-E. Anders als die Anwendungsregelung..., ...i.S.d. § 57 Abs. 8 Satz 2 InvStG wird damit Seite..., ... in § 57 Abs. 9 Satz 2 InvStG-E zu § 6 Abs. 4 Satz 1 Nummer 3 (neu) InvStG dahin zu ergänzen, dass...
-
Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 12.09.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 12.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anwendungsregelung in § 57 InvStG sollte zur Vermeidung ..., ...Abs. 5 Satz 1 Nummer 1 InvStG erklärt. § 57 Abs. 8 Satz 2 InvStG schränkt dies zeitlich..., ...Einkünfte nach § 6 Abs. 5 InvStG, sondern - zur Vermeidung..., ...§ 6 Abs. 4 Nr. 3 (neu) InvStG behandelt werden. Die ..., ...beginnt, § 57 Abs. 9 InvStG-E. Anders als die Anwendungsregelung..., ...i.S.d. § 57 Abs. 8 Satz 2 InvStG wird damit Seite..., ... in § 57 Abs. 9 Satz 2 InvStG-E zu § 6 Abs. 4 Satz 1 Nummer 3 (neu) InvStG dahin zu ergänzen, dass...
-
Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 17.09.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssicheren Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anwendungsregelung in § 57 InvStG sollte zur Vermeidung ..., ...Abs. 5 Satz 1 Nummer 1 InvStG erklärt. § 57 Abs. 8 Satz 2 InvStG schränkt dies zeitlich..., ...Einkünfte nach § 6 Abs. 5 InvStG, sondern - zur Vermeidung..., ...§ 6 Abs. 4 Nr. 3 (neu) InvStG behandelt werden. Die ..., ...2025 beginnt, § 57 Abs. 9 InvStG-E. Anders als die Anwendungsregelung..., ...i.S.d. § 57 Abs. 8 Satz 2 InvStG wird damit Seite 10 von..., ... in § 57 Abs. 9 Satz 2 InvStG-E zu § 6 Abs. 4 Satz 1 Nummer 3 (neu) InvStG dahin zu ergänzen, dass...
-
- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 01.02.2025
- Beschreibung: Der BVMW begrüßt, dass mit dem ZuFinG II Teile der angekündigten Wachstumsinitiative umgesetzt werden sollen. Zugleich bedauern wir, dass die ursprünglich angedachten Reformen bei der steuerlichen Mitarbeiterkapitalbeteiligung im Referentenentwurf nicht enthalten sind. Somit verpasst der Gesetzgeber eine Chance, der deutschen Start-up Szene einen wichtigen Impuls im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte zu geben. Daneben beurteilt der BVMW die Maßnahmen zum Bürokratieabbau als positiv. Allerdings bleibt der Gesetzgeber hier weit hinter seinen Möglichkeiten zurück
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Investmentsteuergesetzes (InvStG) Die Transformation der..., ...in § 1 Absatz 2 Satz 2 InvStG geregelt, dass eine unternehmerische...
-
Bürokratieentlastungsgesetz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Auch die Versicherer sind von Bürokratie in ihrem Geschäftsbetrieb betroffen und fordern Entlastungen für die Unternehmen, insbesondere im Bereich von Dokumentations- und Berichtspflichten sowie bei der Schaffung von medienbruchfreien, digitalen Verfahren.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle RV hierzu]
- HGBEG [alle RV hierzu]
- AO 1977 [alle RV hierzu]
- AOEG 1977 [alle RV hierzu]
- UStG 1980 [alle RV hierzu]
- BMG [alle RV hierzu]
- PaßG 1986 [alle RV hierzu]
- LuftVG [alle RV hierzu]
- BGRWG [alle RV hierzu]
- UVPG [alle RV hierzu]
- UhVorschG [alle RV hierzu]
- BNotO [alle RV hierzu]
- BRAO [alle RV hierzu]
- BGB [alle RV hierzu]
- BGBEG [alle RV hierzu]
- VerstV 2003 [alle RV hierzu]
- UmwG 1995 [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- GmbHG [alle RV hierzu]
- SCEAG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ende; § 51 Abs. 2 Satz 1 InvStG-E). Wird diese Frist nicht..., ...spätungsmonat (§ 51 Abs. 2 Satz 2 InvStG-E). Verantwortlich für..., ... 51 Abs. 3 Nr. 1 und 2 InvStG-E). Zustellungen sollen..., ...51 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG-E). Die beiden ersteren..., ...Gesetzes (§ 57 Abs. 9 InvStG-E; vgl. S. 24 f., 123 ...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 16.09.2024
- Beschreibung: Die Versicherer regen an, die mit dem Gesetzentwurf verfolgten wichtigen Ziele, den Wirtschaftsstandort Deutschland wettbewerbs- und zukunftsfähig aufzustellen und zusätzliche Wachstumsimpulse zu setzen, weiter zu denken und hierfür wachstumsfördernde Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich Infrastruktur für private Investitionen, in Deutschland zu schaffen.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ZuFinG II, Änderungen im InvStG zur Förderung von Fonds-Investiti..., ...als 10 % in § 26 Nr. 6 InvStG sowie die Aufgabe der ..., ...Ladestrom in § 26 Nr. 7a S. 2 InvStG. Die Attraktivität der...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 26.09.2024
- Beschreibung: Beurteilung einzelner Maßnahmen im ZuFinGII, insbesondere Hinweis auf weitere nötige Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung. Begrüßung der geplanten steuerlichen Anpassungen ("Roll-over") und der Erleichterungen bei der Börsenzulassung. Klärung weiter bestehender Rechtsunsicherheiten für Venture-Capital-Fonds aufgrund ihrer Rechtsform und Anregung, die Regelungen zu Mitarbeiterkapitalbeteiligung weiter zu optimieren.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Capital-Fonds [§ 6 Abs. 5a S. 3 InvStG-E] Die vorgeschlagenen..., ...Neuregelungen des § 6 Abs. 5a S. 3 InvStG-E, die die Möglichkeit...
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- Angegeben von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.01.2026
- Beschreibung: Stellungnahme des BWE zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts mit Anpassungsvorschlägen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Investmentsteuergesetz (InvStG), Kapitalanlagegesetzbuch..., ...Nr. 6a KAGB, §26 Nr. 7a InvStG). • Förderung von Infrastruktur...
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- Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
- Beschreibung: BMF Roundtable zu Bürokratieabbau im Steuerrecht am 16. September 2024: Konkreter Regelungsvorschlag der AKA zur Einführung einer 5 %-Bagatellgrenze für gewerbliche Nebentätigkeiten in der Immobiliendirektanlage bzgl. der Steuerbefreiung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG um den Verlust der Steuerbefreiung zu vermeiden und Aufwand und Kosten für steuerbefreite Einrichtungen & Finanzämter zu verringern. Zudem sollt bzgl. § 22a Abs. 5 EstG (Verspätungsgeld) der Satz 3 um eine Nichtbeanstandungsregelungen erweitert werden (wenn Fehler nicht zu vertreten sind oder wenn die Fehlerquote unterhalb von 5% der Rentenbezugsmitteilungen liegen) und es sollte Ermessen bei der Betriebsprüfung eingeräumt werden, von der Erhebung des Verspätungsgeldes ganz abzusehen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...§§ 179,180 AO und § 51 InvStG – Umfassendem Abbau der..., ...Feststel-lungserklärung nach § 51 InvStG. Für weitere Ausführungen...
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 20.12.2024
- Beschreibung: Verschiedenste, steuerrechtliche Änderungen des Entwurfs (Schwerpunkte u. a. Umsatzsteuer auf Bildungsleistungen, Kleinunternehmerregelung, Ist-Besteuerung; Nutzungsdauer bei Gebäuden)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Investmentfonds - § 20 Abs. 4 InvStG) Nach § 20 Abs. 4 InvStG..., ... des § 20 Abs. 1 bis 3 InvStG während eines Geschäftsjahres..., ... des § 20 Abs. 1 bis 3 InvStG zur Anwendung, sondern..., ... Dazu soll § 20 Abs. 4 InvStG ersatzlos aufgehoben werden..., ...des § 22 Abs. 1 Satz 2 InvStG will er aufheben. Die ..., ...kommen (§ 57 Abs. 9 und 10 InvStG-E). Aus unserer Sicht..., ...Möglichkeit des § 20 Abs. 4 InvStG zum Nachweis eines von..., ... des § 20 Abs. 1 bis 3 InvStG abweichenden Teilfreistellungssatzes...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
- Beschreibung: Verhinderung der Einführung neuer Sanktionen bei der Kassenführung (§ 379 AO), Vereinfachung bei der Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 S. 2 AO), Verhinderung der Anhebung der Kleinunternehmergrenze (§ 19 UStG), Erhalt des Bescheinigungsverfahrens für Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG), Verschiebung der Einschränkung des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen von Ist-Versteuerern (§§ 14, 15 UStG), Bereitstellung eines kostenfreien Softwaretools zum Auslesen von E-Rechnungen
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Investmentfonds - § 20 Abs. 4 InvStG) Nach § 20 Abs. 4 InvStG..., ... des § 20 Abs. 1 bis 3 InvStG während eines Geschäftsjahres..., ... des § 20 Abs. 1 bis 3 InvStG zur Anwendung, sondern..., ... Dazu soll § 20 Abs. 4 InvStG ersatzlos aufgehoben werden..., ...des § 22 Abs. 1 Satz 2 InvStG will er aufheben. Die ..., ...kommen (§ 57 Abs. 9 und 10 InvStG-E). Aus unserer Sicht..., ...Möglichkeit des § 20 Abs. 4 InvStG zum Nachweis eines von..., ... des § 20 Abs. 1 bis 3 InvStG abweichenden Teilfreistellungssatzes...
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Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 28.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die deutsche Versicherungswirtschaft sieht die gewerbesteuerliche Erfassung von Auslandseinkünften grundsätzlich kritisch. Die Fristregelung für die Abgabe der umwandlungssteuerlichen Schlussbilanz sollte die Fälle unterjähriger Übertragungs- und Bilanzstichtage berücksichtigen.Die vorgesehene Erhöhung des maximalen Bußgelds bei Verstößen gegen die FATCA-Meldepflichten sollte vollständig gestrichen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Investmentfonds - § 20 Abs. 4 InvStG) Nach § 20 Abs. 4 InvStG..., ... des § 20 Abs. 1 bis 3 InvStG während eines Geschäftsjahres..., ... des § 20 Abs. 1 bis 3 InvStG zur Anwendung, sondern..., ...Dazu soll § 20 Abs. 4 InvStG ersatzlos aufgehoben werden..., ...des § 22 Abs. 1 Satz 2 InvStG will er aufheben. Die ..., ...kommen (§ 57 Abs. 9 und 10 InvStG-E). Aus unserer Sicht..., ...Möglichkeit des § 20 Abs. 4 InvStG zum Nachweis eines von..., ... des § 20 Abs. 1 bis 3 InvStG abweichenden Teilfreistellungssatzes...
-
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 01.09.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 6 Absatz 3 Nr. 3 InvStG-E und Abzug der Kapitalertragsteuer) Nach § 30 Absatz 1 InvStG wird einem Spezial-Investmentfonds..., ...Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 3 InvStG-E soll es sich auch dann..., ...6 Absatz 3 Nr. 1 und 2 InvStG handeln, wenn diese über..., ...Transparenzoption gemäß § 30 InvStG). Vielfach werden die ..., ...Fälle des § 6 Abs. 3 Nr. 3 InvStG-E klarzustellen, dass ..., ...nach § 6 Absatz 3 Nr. 3 InvStG-E und Abzug der Kapitalertragsteuer) Nach § 30 Absatz 1 InvStG wird einem Spezial-Investmentfonds..., ...Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 3 InvStG-E soll es sich auch dann..., ...6 Absatz 3 Nr. 1 und 2 InvStG handeln, wenn diese über..., ...Transparenzoption gemäß § 30 InvStG). Vielfach werden die ..., ...Fälle des § 6 Abs. 3 Nr. 3 InvStG-E klarzustellen, dass ...
-
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 19.06.2024 bis 11.12.2024
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: - Streichung der Regelung zu Anpassung von Bußgeldern nach der FATCA-USA-UmsV an Bußgelder nach dem FKAustG. - Forderung nach einer der Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG entsprechenden Anpassung in § 8 StAbwG zur sachgerechten Präzisierung des Anwendungsbereiches hinsichtlich Inhaberschuldverschreibungen. - Eine klarstellende Erweiterung der Gesetzesbegründung (S. 224) zu § 6 Absatz 1 Satz 2 FKAustG durch Aufnahme der „Wirtschaftsidentifikationsnummer“ neben der Steueridentifikationsnummer.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Jahre (§ 17 Abs. 1 Satz 4 InvStG) Wir bitten um Präzisierung..., ...Investmentfonds - § 20 Abs. 4 InvStG) Nach § 20 Abs. 4 InvStG..., ... des § 20 Abs. 1 bis 3 InvStG während eines Geschäftsjahres..., ... des § 20 Abs. 1 bis 3 InvStG zur Anwendung, sondern..., ...Dazu soll § 20 Abs. 4 InvStG ersatzlos aufgehoben werden..., ...des § 22 Abs. 1 Satz 2 InvStG will er aufheben. Die ..., ...kommen (§ 57 Abs. 9 und 10 InvStG-E). Aus unserer Sicht..., ...Möglichkeit des § 20 Abs. 4 InvStG zum Nachweis eines von..., ... des § 20 Abs. 1 bis 3 InvStG abweichenden Teilfreistellungssatzes...
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 13.10.2025
- Beschreibung: Vorschläge zur Konkretisierung des Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes zur Rechtssicherheit.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Statusbescheinigung nach § 7 Absatz 4 InvStG zu stellen, soweit sie...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 6 Absatz 3 Nr. 3 InvStG -E und Abzug der Kapitalertragsteuer..., ... Nach § 30 Absatz 1 InvStG wird einem Spezial -Investmentfonds..., ...Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 3 InvStG -E soll es sich auch dann..., ...6 Absatz 3 Nr. 1 und 2 InvStG handeln, wenn diese über..., ...Transparenzoption gemäß § 30 InvStG). Vielfach werden die ..., ...Fälle des § 6 Abs. 3 Nr. 3 InvStG -E klarzustellen, dass...
-
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 6 Absatz 3 Nr. 3 InvStG-E und Abzug der Kapitalertragsteuer) Nach § 30 Absatz 1 InvStG wird einem Spezial-Investmentfonds..., ...Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 3 InvStG-E soll es sich auch dann..., ...6 Absatz 3 Nr. 1 und 2 InvStG handeln, wenn diese über..., ...Transparenzoption gemäß § 30 InvStG). Vielfach werden die ..., ...Fälle des § 6 Abs. 3 Nr. 3 InvStG-E klarzustellen, dass ...
-
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 6 Absatz 3 Nr. 3 InvStG-E und Abzug der Kapitalertragsteuer) Nach § 30 Absatz 1 InvStG wird einem Spezial-Investmentfonds..., ...Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 3 InvStG-E soll es sich auch dann..., ...6 Absatz 3 Nr. 1 und 2 InvStG handeln, wenn diese über..., ...Transparenzoption gemäß § 30 InvStG). Vielfach werden die ..., ...Fälle des § 6 Abs. 3 Nr. 3 InvStG-E klarzustellen, dass ...
-
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 6 Absatz 3 Nr. 3 InvStG-E und Abzug der Kapitalertragsteuer) Nach § 30 Absatz 1 InvStG wird einem Spezial-Investmentfonds..., ...Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 3 InvStG-E soll es sich auch dann..., ...6 Absatz 3 Nr. 1 und 2 InvStG handeln, wenn diese über..., ...Transparenzoption gemäß § 30 InvStG). Vielfach werden die ..., ...Fälle des § 6 Abs. 3 Nr. 3 InvStG-E klarzustellen, dass ...
-
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 6 Absatz 3 Nr. 3 InvStG-E und Abzug der Kapitalertragsteuer) Nach § 30 Absatz 1 InvStG wird einem Spezial-Investmentfonds..., ...Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 3 InvStG-E soll es sich auch dann..., ...6 Absatz 3 Nr. 1 und 2 InvStG handeln, wenn diese über..., ...Transparenzoption gemäß § 30 InvStG). Vielfach werden die ..., ...Fälle des § 6 Abs. 3 Nr. 3 InvStG-E klarzustellen, dass ...
-
- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.12.2025
- Beschreibung: Umsetzung der GloBE-Mustervorschrift der OECD, Plädoyer für durchgreifende Vereinfachungen auf OECD/IF-Ebene und Unterstützung für Vereinfachungsmaßnahmen auf nationaler Ebene
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
-
BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 7 – Änderung des InvStG zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen..., ...Artikel 7 – Änderung des InvStG zur Vermeidung von Doppelbe..., ...vorgeschlagene Anpassung des § 37 InvStG vermeidet Doppelbesteuerungen...
-
- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
- Beschreibung: Ziel ist eine Anpassung des Mindeststeuergesetzes um die Umsetzung der OECDGloBE-Regeln in der Praxis zu vereinfachen. Das MinStG soll dahingehend geändert werden, dass sämtliche latenten Steuern - auch passive - bei der Berechnung des effektiven Steuersatzes berücksichtigt werden. Die Übergangs- und Dauerregelungen - CbCR Safe Harbour - sollten klarstellend so ausgestaltet werden, dass praxisübliche Konsolidierungsmaßnahmen ausdrücklich anerkannt werden. Zudem sollte der Paragraph 13 AStG vollständig aufgehoben oder zumindest auf beherrschte Auslandsgesellschaften beschränkt werden, um den Vollzugsaufwand zu reduzieren.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
-
BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 7 – Änderung des InvStG zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen..., ...Artikel 7 – Änderung des InvStG zur Vermeidung von Doppelbe-steuerungen..., ...vorgeschlagene Anpassung des § 37 InvStG vermeidet Doppelbesteuerungen...
-
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 31.03.2025
- Beschreibung: Der BDI spricht sich gemeinsam mit anderen Verbänden für eine Reihe von Verbesserungen und Klarstellungen beim Mindeststeuergesetz aus (siehe Anlage).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Art. 6 – Änderung des InvStG zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen..., ... Art. 6 – Änderung des InvStG zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen..., ...vorgeschlagene Anpassung des § 37 InvStG vermeidet Doppelbesteuerungen...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 09.09.2024
- Beschreibung: Die Versicherer regen an, dass sich Deutschland auf OECD-Ebene für die Einführung und dauerhafte Etablierung von Safe Harbour-Regelungen einsetzt.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und weiterer Maßnahmen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Erträge (z. B. nach § 36 InvStG). In den Verwaltungsleitli..., ...Spezial-Investmentfonds gem. § 42 Abs. 2 InvStG durchgereichte § 8b ..., .... 2 i.V.m. § 36 Abs. 1 InvStG. Diese rein steuerlich..., ...Transparenzoption gem. § 30 Abs. 1 InvStG insbesondere für inländische..., ...Investmentsteuerrecht (§ 36 Abs. 5 InvStG), welches erst nach Ablauf..., ...Übereinstimmung mit § 36 Abs. 5 InvStG hergestellt werden. Die..., ...Artikel 7 – Änderung des InvStG zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen..., ...Artikel 7 – Änderung des InvStG zur Vermeidung von Doppelbe..., ...vorgeschlagene Anpassung des § 37 InvStG vermeidet Doppelbesteuerungen...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 03.06.2025
- Beschreibung: Der ZDH spricht sich gemeinsam mit anderen Verbänden für eine Reihe von Verbesserungen und Klarstellungen beim Mindeststeuergesetz aus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Art. 6 – Änderung des InvStG zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen..., ... Art. 6 – Änderung des InvStG zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen..., ...vorgeschlagene Anpassung des § 37 InvStG vermeidet Doppelbesteuerungen...
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
- Beschreibung: Ziel ist die Vermeidung der Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit am Standort Deutschland und der Abbau von Bürokratie aus Mindestbesteuerungsvorgaben.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Art. 6 – Änderung des InvStG zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen..., ... Art. 6 – Änderung des InvStG zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen..., ...vorgeschlagene Anpassung des § 37 InvStG vermeidet Doppelbesteuerungen...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Versicherungswirtschaft setzt sich für eine Ausweitung der Investitionsmöglichkeiten in etablierte Technologien der Energiewende (z. B. Windkraft, Photovoltaik) durch Abbau rechtlicher Hürden ein, eine Vereinfachung und Verschlankung der Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Optimierung der Risiko-Rendite-Profile.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vorgaben des § 26 bzw. 15 InvStG vorzunehmen, da andernfalls...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 08.01.2026
- Beschreibung: In seiner Stellungnahme äußert sich das IDW zu ausgewählten Regelungsvorschlägen. Besonders hervorzuheben ist, dass aus Sicht des IDW die vorgesehenen Änderungen des KAGB zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Bewertung von Investmentvermögen haben können. Dies gilt beispielsweise für das Thema „side pockets“, d.h. die in Deutschland neu einzuführende Separierung von illiquiden Anlagen. Eine zeitnahe Ergänzung der KARBV erscheint insofern notwendig. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass in die KARBV auch die Änderungen nach dem Fondsstandortgesetz sowie weiterer das KAGB ändernder Gesetze bislang keinen Eingang gefunden haben.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz z. Begrenzung d. Risiken durch Investmentfonds u. z. Ums. d. RL (EU) 2024/927 i. Hinbl. auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, d. aufsichtliche Berichterstattung, d. Erbringung v. Verwahr- u. Hinterlegungsdienstleistungen u. d. Kreditvergabe durch alt. Investmentfonds sowie z. Ums. d. RL (EU) 2024/2994 hins. d. Behandlung d. Konzentrationsrisikos, d. aus Risikopositionen ggü. zentr. Gegenparteien erwächst, u. d. Ausfallrisikos bei zentr. geclearten Derivategeschäften (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...bereits im KAGB (und ggf. im InvStG) zu regeln. Hierzu zählen...
-
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 17.09.2024
- Beschreibung: Das IDW weist in seiner Stellungnahme an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Referentenentwurf eines Fondsmarktstärkungsgesetzes darauf hin, dass die vorgesehenen Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Bewertung von Investmentvermögen haben können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...bereits im KAGB (und ggf. im InvStG) zu regeln. Hierzu zählen...
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.06.2025
- Beschreibung: Plädoyer für eine vorübergehende Aussetzung der Mindestbesteuerung und für eine Vereinfachung der europäischen Steuerregelungen nach Schlussfolgerungen des ECOFIN-Rates zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Investmenteinheiten in den §§ 72 ff InvStG („Investment Blending ..., ...Besteuerungsprinzip des InvStG an den Anteilseigner weitergereicht...
-
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Der Bankenverband regt an, dass Deutschland sich auf OECD-Ebene für die Einführung und dauerhafte Etablierung von Safe Harbour-Regelungen einsetzt sowie weitere unterbreitete Einzelvorschläge aufgreift. Wir sprechen uns für praxisgerechte Änderungen des Mindeststeuergesetzes aus, u.a. durch - die Forderung nach weitergehenden Erleichterungen zur Verhinderung von Wettbewerbsnachteilen durch den beabsichtigten Austritt der USA aus der globalen Mindestbesteuerung - den Abbau von Bürokratie durch praxisgerechte Regelungen bei den Ausnahmen von der Mindestbesteuerung - die Entfristung der bestehenden Übergangsregelungen im Mindeststeuergesetz
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
-
BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (9):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Erträge (z. B. nach § 36 InvStG). In den Verwaltungsleitlinien..., ...Spezial-Investmentfonds gem. § 42 Abs. 2 InvStG durchgereichte § 8b Abs..., .... 2 i.V.m. § 36 Abs. 1 InvStG. Diese rein steuerlich..., ...Transparenzoption gem. § 30 Abs. 1 InvStG insbesondere für inländische..., ...Investmentsteuerrecht (§ 36 Abs. 5 InvStG), welches erst nach Ablauf..., ...Übereinstimmung mit § 36 Abs. 5 InvStG hergestellt werden. Die..., ... Art. 6 – Änderung des InvStG zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen..., ... Art. 6 – Änderung des InvStG zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen..., ...vorgeschlagene Anpassung des § 37 InvStG vermeidet Doppelbesteuerungen..., ...Investmenteinheiten in den §§ 72 ff InvStG („InvestmentBlending Circle..., ...Besteuerungsprinzip des InvStG an den Anteilseigner weitergereicht...
-
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Jahre (§ 17 Abs. 1 Satz 4 InvStG) Wir bitten um Präzisierung...
-
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024.
Aktiv vom 25.06.2024 bis 09.12.2024
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... (§ 17 Abs. 1 Satz 4 InvStG) Wir bitten um...
-
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 17.06.2024 bis 09.12.2024
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Jahre (§ 17 Abs. 1 Satz 4 InvStG) Wir bitten um Präzisierung...
-
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 25.06.2024 bis 09.12.2024
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... (§ 17 Abs. 1 Satz 4 InvStG) Wir bitten um...
-
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024.
Aktiv vom 24.06.2024 bis 11.12.2024
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Jahre (§ 17 Abs. 1 Satz 4 InvStG) Wir bitten um Präzisierung...
-
- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen eine marktgerechte Umsetzung in nationales Recht und warnen vor nationalem Goldplating. Klärungsbedarf sehen wir bei der Erweiterung des Katalogs der erlaubten Tätigkeiten und neuer Anforderungen einer KVG. Wir fordern sachgerechte Regelungen für Liquiditätssteuerungsinstrumente. Zudem setzen wir uns für eine standortgerechte Ausgestaltung der Fondstypen in Bezug auf die Darlehensvergabe und deren Risikomanagement ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...im Widerspruch zu § 17 InvStG, der die Besteuerung von..., ...regelt. Nach § 17 Abs. 2 InvStG gilt als Beginn der Abwicklung...
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 22.07.2024
- Beschreibung: Zu Artikel 2: Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes (01.01.2025) – Streichung der Verlustverrechnungsbeschränkungen nach Paragraf 20 Absatz 6 Satz 5 und 6 EStG Zu Artikel 2: Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes (01.01.2025) – Klarstellung bei der Bescheinigung der Angaben für Hinterlegungsscheine nach Paragraf 45b Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 EStG Zu Artikel 2: Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes (01.01.2025) – Klarstellung der Steuerbescheinigung nach Paragraf 45b EStG Zu Artikel 8: Änderung der Abgabenordnung – Keine Einführung einer Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen (Paragrafen 138l ff. AO)
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Zweites Jahressteuergesetz
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... C 2 Betroffene Norm: InvStG, §§ 10 und 12 AO Sachverhalt...