Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (72)
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- Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
- Beschreibung: aba, ABV & AKA begrüßen die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen durch das ZuFinG II für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG. Konkret begrüßen wir angesichts der Einschränkungen der Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 InvStG die Konkretisierungen der Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit nach § 6 Abs. 5 / 5a / 5b InvStG. Wir begrüßen auch dass weiterhin Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften mit überwiegend deutschem Immobilienbesitz von der Steuerbefreiung erfasst sind. Wir regen eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV auf Vermögensgegenstände nach § 231 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 8, Abs. 3 & 6 KAGB sowie § 235 Abs. 1 KAGB.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... grundsätzlich auch im InvStG sind sehr positiv zu bewerten..., ...Steuerbefreiungen der §§ 8 und 10 InvStG – Präzisierungen zu begrüßen..., ...Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 InvStG, die für die Mitglieder..., ...Anpassungen in KAGB und InvStG zur Er-weiterung der Anlagemöglichkeiten..., ...Spezial-Investmentfonds in § 26 InvStG (hier: Nr. 4 Bst. h; Nr...
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- Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 09.10.2024
- Beschreibung: aba, ABV & AKA begrüßen die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen durch das ZuFinG II für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG. Konkret begrüßen wir angesichts der Einschränkungen der Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 InvStG die Konkretisierungen der Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit nach § 6 Abs. 5 / 5a / 5b InvStG. Wir begrüßen auch dass weiterhin Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften mit überwiegend deutschem Immobilienbesitz von der Steuerbefreiung erfasst sind. Wir regen eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV auf Vermögensgegenstände nach § 231 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 8, Abs. 3 & 6 KAGB sowie § 235 Abs. 1 KAGB.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... grundsätzlich auch im InvStG sind sehr positiv zu bewerten..., ...Steuerbefreiungen der §§ 8 und 10 InvStG – Präzisierungen zu begrüßen..., ...Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 InvStG, die für die Mitglieder..., ...Anpassungen in KAGB und InvStG zur Erweiterung der Anlagemöglichkeiten..., ... allgemeine Klärung im InvStG zur Unschädlichkeit einer..., ...Spezial‐Investmentfonds in § 26 InvStG (hier: Nr. 4 Bst. h; Nr...
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- Angegeben von: Association of the Luxembourg Fund Industry am 02.05.2025
- Beschreibung: Wir regen an, Erläuterungen zu § 20 Abs. 4 und 4a InvStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes (JStG) 2024 in das Anwendungsschreiben (BMF - Schreiben vom 21. Mai 2019, BStBl. I S. 527) aufzunehmen, da sich hier in der Praxis einige Fragestellungen ergeben haben, die sich anhand des Gesetzestextes bzw. der Gesetzesbegründung nicht eindeutig beantworten lassen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... zu § 20 Abs. 4 und 4a InvStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes..., ... zu § 20 Abs. 4 und 4a InvStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes..., ... Zu § 20 Abs. 4 S. 1 InvStG: Bezüglich des Zeitraums..., ...Satz 1 Nummer 2 Satz 1 InvStG) enthalten oder keine ..., ... wird in § 20 Absatz 4 InvStG dem Anleger eine individuelle..., ... Zu § 20 Abs. 4 S. 2 InvStG: Wir bitten um Klarstellung..., ...EUR-Grenze des § 20 Abs. 4 S. 2 InvStG zu ermitteln ist. Insbesondere..., ... Zu § 20 Abs. 4 S. 3 InvStG: Wir verstehen die Neuregelung..., ...Klarstellung. Zu § 20 Abs. 4a InvStG: Nach § 20 Abs. 4a InvStG...
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 01.09.2025
- Beschreibung: Abschaffung des Millionenkreditmeldewesens, 1:1-Implementierung von kapitalmarktrechtlichen EU-Rechtsakten, Klarstellung zum Abzug der Kapitalertragssteuer nach § 6 Absatz 3 Nr. 3 InvStG-E.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz / StoFöG)
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 6 Absatz 3 Nr. 3 InvStG-E Nach § 30 Absatz 1 InvStG wird einem Spezial-Investmentfonds..., ...Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 3 InvStG-E soll es sich auch dann..., ...6 Absatz 3 Nr. 1 und 2 InvStG handeln, wenn diese über..., ...Transparenzoption gemäß § 30 InvStG). Vielfach werden die ..., ...des § 6 Absatz 3 Nr. 3 InvStG-E klarzustellen, dass ...
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- Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 09.10.2024
- Beschreibung: aba, ABV & AKA betonen die Problematik der geplanten Einschränkung der Steuerbefreiung steuerbefreiter Anleger auf Fondsebene in den §§ 8 und 10 InvStG für gewerbliche Einnahmen durch den Diskussionsentwurf zu einem Gesetz zur Förderung von Investitionen von Investmentfonds und regen diesbezüglich einen Bestandsschutz an. Zugleich wird die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG begrüßt. Es wird eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV und die Schaffung einer 5%-Infrastruktur-Quote angeregt.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der §§ 6 Abs. 5 und 15 InvStG zugrunde. 2. Anpassungen des § 6 InvStG u.a. bezüglich der Beteiligungen..., ...Steuerbefreiungen der §§ 8 und 10 InvStG Hinsichtlich der vorgesehenen..., .... Anpassungen des § 26 InvStG Wir begrüßen ausdrücklich..., ... in § 26 Nr. 7a Satz 2 InvStG. Bezüglich der Regelung in § 26 Nr. 7a InvStG sollte jedoch sichergestellt..., ...Nachteilen im Bereich des § 26 InvStG führt. Das BMF- Schreiben sieht bislang zu § 15 InvStG - auf den § 26 InvStG ..., ...-Grenze in § 26 Nr. 7a InvStG angerechnet werden. ...
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- Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
- Beschreibung: aba, ABV & AKA betonen die Problematik der geplanten Einschränkung der Steuerbefreiung steuerbefreiter Anleger auf Fondsebene in den §§ 8 und 10 InvStG für gewerbliche Einnahmen durch den Diskussionsentwurf zu einem Gesetz zur Förderung von Investitionen von Investmentfonds und regen diesbezüglich einen Bestandsschutz an. Zugleich wird die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG begrüßt. Es wird eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV und die Schaffung einer 5%-Infrastruktur-Quote angeregt.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der §§ 6 Abs. 5 und 15 InvStG zugrunde. 2. Anpassungen des § 6 InvStG u.a. bezüglich der Beteiligungen..., ...Steuerbefreiungen der §§ 8 und 10 InvStG Hinsichtlich der vorgesehenen..., .... Anpassungen des § 26 InvStG Wir begrüßen ausdrücklich..., ... in § 26 Nr. 7a Satz 2 InvStG. Bezüglich der Regelung in § 26 Nr. 7a InvStG sollte jedoch sichergestellt..., ...Nachteilen im Bereich des § 26 InvStG führt. Das BMF-Schreiben sieht bislang zu § 15 InvStG - auf den § 26 InvStG ..., ...-Grenze in § 26 Nr. 7a InvStG angerechnet werden. ...
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
- Beschreibung: Der BVI hat Vorschläge zum Bürokratieabbau im Bereich der Besteuerung von Investmentfonds gemacht. Zudem regen wir eine Änderung der Abgabenordnung (AO) an, so dass Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs) als Empfangsbevollmächtigte für steuerliche Verwaltungsakte gelten. Im InvStG setzen wir uns für die Reduzierung der Komplexität der Ertragsermittlung für Spezial-Investmentfonds und eine Verlängerung der Gültigkeit von Statusbescheinigungen für Fonds ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Investmentsteuergesetz Zu § 7 InvStG Wir regen an, § 7 Absatz 4 Satz 2 InvStG wie folgt zu fassen: ..., ...zu begrenzen. § 38 InvStG Wir regen an, § 38 InvStG folgenden Absatz 9 anzufügen..., ...als noch unter dem alten InvStG – heute möglich und vermeidet..., ...fehleranfällig. Zu § 50 InvStG Wir regen an, § 50 InvStG wie folgt zu fassen: ..., ...des § 50 Absatz 3 InvStG und bei Veräußerungsgewinnen..., ...vgl. BMF-Schreiben zum InvStG Rz. 50.8). Trotzdem verbleiben..., ...Absatz 4 Satz 3 oder 4 InvStG zeigt. Aus unserer Sicht..., ...Anleger fließt. Zu § 51 InvStG Wir regen an, § 51 Absatz 1 InvStG folgenden Satz 2 und 3..., ...Sinne des § 8 Absatz 1 InvStG, die eine Bescheinigung..., ...Sinne von § 8 Absatz 2 InvStG sind nur die Besteuerungsgrundlagen..., ...Sinne des § 8 Absatz 1 InvStG, die eine Bescheinigung..., ...Sinne von § 8 Absatz 2 InvStG gelten. Spezial-Investmentfonds..., ...Investmentfonds nach § 10 InvStG als Gesellschafter. ...
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 27.09.2024
- Beschreibung: Entlastung von Bürokratie im Börsengesetz, Präzisierung beim Begriff des Verwahrers nach Paragraph 4 Absatz 6 eWpG, Anpassungen und Klarstellungen im InvStG zur Erreichung einer größeren Praxisnähe und Umsetzbarkeit, Anpassung von Bussgeldtatbeständen im KWG zur Bebussung von Verstößen gegen die SEPA-Verordnung, Verlängerung bis zum Inkrafttreten der geplanten Änderungen im Millionenkreditmeldewesen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 6 Absatz 3 Nr. 3 InvStG-E und Abzug der Kapitalertragsteuer Nach § 30 Absatz 1 InvStG wird einem Spezial-Investmentfonds..., ...Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 3 InvStG-E soll es sich auch dann..., ... Absatz 3 Nr. 1 und 2 InvStG handeln, wenn diese über..., ...Transparenzoption gemäß § 30 InvStG). Vielfach werden die ..., ...Statusbescheinigung nach § 7 Absatz 4 InvStG Voraussetzung für die..., ...Investmentfonds nach § 7 InvStG (für die Jahre 2024-2026..., ... § 7 Absatz 4 Satz 2 InvStG sollte daher wie folgt..., ...regen an, § 7 Absatz 4 InvStG wie folgt zu ändern: ..., ...Statusbescheinigung nach § 7 Absatz 4 InvStG Wir bitten darüber hinaus...
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- Angegeben von: Bundesverband Beteiligungskapital - German Private Equity and Venture Capital Association e.V. am 28.07.2025
- Beschreibung: Der BVK begrüßt die geplante Ergänzung des InvStG - E als wichtigen Schritt zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für VC- und PE-Fonds. Er sieht darin mehr Rechtssicherheit, weist jedoch auf fortbestehende Nachteile für Personengesellschaften hin. Zur Rechtsformneutralität fordert der BVK eine gesetzliche Klarstellung sowie sprachliche Präzisierungen in der Begründung zur Erhöhung der Rechtssicherheit.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 30.07.2025
- Beschreibung: Ziel ist eine Erweiterung der Anlagemöglichkeiten für die vertretenen Altersvorsorgeeinrichtungen bzw. Klarstellungen zur Beimischung von Infrastruktur-Anlagen in Immobilienfonds und eine Klarstellung zur Bewirtschaftung von erneuerbaren Energien-Gegenständen und den entsprechenden KVG-Tätigkeiten u.a. zu Aufdachanlagen. Ebenfalls soll eine allgemeine Klärung im InvStG zur Unschädlichkeit einer aktiven unternehmerischen Bewirtschaftung von Vermögensgegenständen für die Qualifikation als Investmentfonds erfolgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Hinblick auf das KAGB und InvStG aufzugreifen, um Investitionen..., ... allgemeine Klärung im InvStG zur Unschädlichkeit einer..., ...Spezial-Investmentfonds in § 26 InvStG (hier: Nr. 4 Bst. h; Nr...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
- Beschreibung: Positiv hervorheben möchten wir insbesondere die Einführung des § 1 Abs. 4a GrEStG-E. Anpassungsbedarf besteht nach Auffassung des ZIA Art. 6 Nr. 8 Buchstabe e) des Gesetzentwurfs eines Jahressteuergesetzes 2024. Bei der Vielzahl an verbesserungswürdigen Regelungen verweisen wir auf unsere Stellungnahme. Jedenfalls geht es dabei um: § 34 Abs. 14 Satz 2 KStG-E § 34 Abs. 14 Satz 1 KStG-E § 17 InvStG
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Steuerpflichtigen sollte die in § 17 InvStG geregelte steuerneutrale..., ...gemäß § 17 Absatz 1 Satz 4 InvStG auch für Spezial-Investmentfonds..., ...von § 17 Absatz 1 Satz 4 InvStG § 17 InvStG ermöglicht..., ...begrenzt § 17 Absatz 1 Satz 4 InvStG bislang die steuerrechtlich..., ...des § 17 Absatz 1 Satz 4 InvStG ging man davon aus, dass..., ...Absatz 1 Satz 4 – neu – InvStG der Abwicklungszeitraum..., ...Abwicklungsphase nach § 17 InvStG in der aktuellen Fassung..., ...Verweis in § 29 Abs. 1 InvStG auf § 17 Absatz 1 Satz 4 InvStG gelöst werden. Gleichzeitig..., ...Steuerpflichtigen sollte die in § 17 InvStG geregelte steuerneutrale..., ...gemäß § 17 Absatz 1 Satz 4 InvStG auch für Spezial-Investmentfonds...
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für die notwendige Rechtssicherheit bei der Bereitstellung privaten Kapitals für die Finanzierung von Infrastruktur und erneuerbaren Energien ein. Der BVI wirbt dafür, dass (Spezial-)Investmentfonds in Infrastrukturprojektgesellschaften investieren können und steuerlich ein Level Playing Field mit der Energiewirtschaft geschaffen wird. Spezial-Investmentfonds sollen auch in Infrastruktur-Fonds investieren können. Darüber hinaus plädieren wir für Anpassungen im KAGB, um einen Gleichlauf mit dem InvStG zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nr. 1- Änderung des § 1 InvStG Wir begrüßen die Änderung..., .... 3 – Änderung des § 6 InvStG Die Sicherstellung ..., ... Satz in § 6 Absatz 5a InvStG-neu anzufügen: „Die..., ...Absatz 5 und Absatz 5a InvStG ist es unklar, ob die ..., ...bisherigen Vorgaben des InvStG sowie des allgemeinen ..., ..., § 6 Absatz 5a Satz 2 InvStG-neu wie folgt zu fassen..., ...des BMF- Schreibens zum InvStG hinausgehen. Um eine unterschiedliche..., ...der §§ 8, 10, 30 und 33 InvStG Die auf Fondsebene ..., ... 7 – Anmerkung zu § 15 InvStG Wir begrüßen die Änderungsvorschläge..., ...Änderungen im KAGB und im InvStG Wir regen an, die..., ...Wortwahl in den §§ 15, 26 InvStG und § 231 KAGB zu vereinheitlichen..., ... Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 InvStG-neu, § 26 Nr. 6 InvStG-neu..., ...regen an, § 26 Nr. 4 g) InvStG wie folgt zu fassen: ..., ...wir darum, § 26 Nr. 4 g) InvStG an die Terminologie des..., ... regen an, § 26 Nr. 7a InvStG wie folgt zu fassen: ..., ...§§ 6, 15 und 26 Nr. 7a InvStG könnte nun Rechtsunsicherheit..., ...wir darum, § 26 Nr. 7a InvStG an die Terminologie des...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Unter anderem schlagen wir Folgendes vor: Zu § 26 Nr. 7a InvStG (neu) sollte klargestellt werden, dass auch Stromlieferungen an Dritte von der im Entwurf vorgesehenen „Lieferung von Strom“ umfasst sind. Wir schlagen eine einheitliche Begriffsverwendung im Rahmen der neu geregelten Maßnahmen vor, um Auslegungsschwierigkeiten und Unsicherheiten zu vermeiden. Die erweiterten Investitionsmöglichkeiten durch Immobilienfonds in Infrastruktur-Projektgesellschaften sollten in der Anlageverordnung nachgezogen und § 2 Abs. 1 Nr. 14 AnlV entsprechend angepasst werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): GZ: IV C 1 - S 1980-1/23/10003 :003
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... in § 15 Abs. 2 Satz 2 InvStG (neu) genannten Gesellschaften..., ...(Zu § 15 Abs. 2 Satz 2 InvStG (neu): Klarstellung für..., ...Kapitalgesellschaften). ▪ Zu § 26 Nr. 7a InvStG (neu) sollte klargestellt..., ...umfasst sind (Zu § 26 Nr. 7a InvStG (neu): Klarstellung zur..., ...Wärmelieferungen). ▪ In § 26 Nr. 7a InvStG (neu) sollte bei den für..., ...werden (Zu § 26 Nr. 7a InvStG (neu): Klarstellung zur..., ... Zu § 15 Abs. 2 Satz 2 InvStG (neu): Klarstellung für..., ... in § 15 Abs. 2 Satz 2 InvStG (neu) den Kreis der Beteiligungen..., ...die in § 15 Abs 2 Satz 2 InvStG (neu) genannten Gesellschaften..., ...gilt. II. Zu § 26 Nr. 7a InvStG (neu): Klarstellung zur..., ...Wärmelieferungen In § 26 Nr. 7a InvStG (neu) wird geregelt, dass..., ...Petitum: ▪ Zu § 26 Nr. 7a InvStG (neu) sollte klargestellt..., ...sind. ▪ In § 26 Nr. 7a InvStG (neu) sollte auch die ..., ...Begrifflichkeiten sind im KAGB und InvStG nicht einheitlich geregelt..., ...Wortlaut des § 26 Nr. 4 g) InvStG soll bisher nicht durch..., ... werden. § 26 Nr. 4 g) InvStG stellt auf den Begriff..., ...Gegenstände von § 26 Nr. 4 g) InvStG erfasst werden könnten..., ...würde. ▪ § 26 Nr. 7a InvStG (neu) stellt weiterhin..., ...sorgen. §§ 15 und 26 Nr. 6 InvStG (neu) stellen auf „die..., ...Energien“ ab. § 26 Nr. 7a InvStG (neu) stellt auf „Einnahmen...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf enthält aus Sicht des ZIA viele für die Immobilienbranche wichtige Maßnahmen, um Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur voranzutreiben. Besonders hervorheben möchten wir die gelungene Verzahnung von Aufsichts- und Investmentsteuerrecht. Die Umsetzung dieser wichtigen Maßnahmen sollte schnellstmöglich erfolgen. Damit die neuen Investitionsmöglichkeiten in Infrastruktur und erneuerbare Energien bei institutionellen Anlegern wie Pensionskassen und Versorgungswerken vollständig zur Geltung kommen können, bedarf es neben den Änderungen im KAGB und im InvStG auch Anpassungen in der Anlageverordnung sowie ggfs. dem dazugehörigen BaFin-Rundschreiben 11/2017.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderungen im KAGB und im InvStG auch Anpassungen in der..., ...Vorschläge zur Änderung des InvStG erlauben wir uns lediglich..., ...Grenze des § 26 Nr. 7a InvStG-E unberücksichtigt bleiben..., ...Grenze des § 26 Nummer 7a InvStG-E unberücksichtigt bleibt..., ... 26 Nr. 4 Buchstabe j) InvStG sollten Beteiligungen ..., ...gesetzlichen Neuregelungen im InvStG sollten bereits ab dem..., ...Grenze des § 26 Nr. 7a InvStG unberücksichtigt. Gemäß..., ...Grenze des § 26 Nr. 7a InvStG-E unberücksichtigt bleiben..., ...Grenze des § 26 Nummer 7a InvStG-E unberücksichtigt bleiben..., ...Grenze des § 26 Nummer 7a InvStG-E unberücksichtigt bleibt..., ...EEG-Gesellschaften in § 26 Nr. 4 j) InvStG § 26 Nr. 4 InvStG beinhaltet..., ... 26 Nr. 4 Buchstabe j) InvStG sollten Beteiligungen ..., ...Es ist vorgesehen, § 57 InvStG einen neuen Absatz 9 anzufügen..., ...gesetzlichen Neuregelungen im InvStG sollten bereits ab dem...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 06.08.2025
- Beschreibung: aba, ABV, AKA hatten 2024 Pläne im Rahmen des nicht mehr verabschiedeten ZuFinG II für einen abgestimmten Regelungsrahmen für Fondsanlagen in erneuerbare Energien und Infrastruktur plädiert. Die Verbände empfehlen, die Änderungsvorschläge im ReGE des ZuFinG II im Hinblick auf das KAGB und InvStG wieder aufzugreifen, um Investitionen von Altersversorgungseinrichtungen über Fondsanlagen in Infrastruktur und Erneuerbare-Energien-Anlagen in Deutschland zu fördern und bestehende Hindernisse auszuräumen. Beispiele: Anpassungen zur Erweiterung der Anlagemöglichkeiten bzw. zu Klarstellungen zur Beimischung von Infrastruktur-Anlagen in Immobilienfonds, Klarstellung zur Bewirtschaftung erneuerbarer Energien-Gegenstände und entsprechenden KVG-Tätigkeiten u.a. zu Aufdachanlagen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Alternative Investments e.V. am 24.05.2024
- Beschreibung: Angesicht des enormen Investitionsbedarfs in Infrastruktur und erneuerbare Energien ist es wichtig, sichere Rahmenbedingen zu schaffen, die sowohl öffentliche als auch private Mittel mobilisieren können, um die dringend benötigten Projekte umzusetzen und den Übergang zu einer nachhaltigeren Zukunft zu beschleunigen. Ein besonders wichtiger Faktor für private Investitionen sind Fonds. Nach der Investmentfondsstatistik der Deutschen Bundesbank waren im Januar 2024 rund 2 Billionen Euro in deutsche Spezialfonds, ca. 660 Milliarden Euro in inländische Publikumsfonds und 66 Milliarden Euro in geschlossene inländische Investmentfonds investiert. Diese erheblichen Kapitalmittel müssen in stärkerem Umfang für Infrastrukturinvestitionen nutzbar gemacht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Klarstellung zu § 6 Abs. 5 Satz 3 InvStG-E § 6 Abs. 5 Satz 3 InvStG-E..., ...des § 6 Abs. 5a Satz 2 InvStG wie folgt zu fassen: ..., ...6 Abs. 5a Satz 3 Nr. 1 InvStG-E Ziffer 1 referenziert..., ...6 Abs. 5a Satz 3 Nr. 1 InvStG-E wie folgt zu fassen:..., ...von § 15 Abs. 2 Satz 3 InvStG Wir regen an, § 15 Abs. 2 InvStG-E um einen Satz 3 zu ergänzen..., ...des BMF-Schreibens zum InvStG). Erst wenn Vertreter ..., ... zu § 6 Abs. 5a Satz 2 InvStG-E unter II. zu Nummer ..., ...in § 26 Nr. 7a lit. a) InvStG wie folgt zu fassen: ..., ... in § 26 Nr. 4 lit. j) InvStG wie folgt zu ändern: ..., ...vgl. § 26 Nr. 4 lit. h) InvStG-E. Soweit ersichtlich..., ... in § 6 Abs. 5a Satz 1 InvStG-E). Sonstige Einkünfte..., .... v. § 6 Abs. 5 Satz 1 InvStG-E i. V. m. § 49 Abs. 1..., .... 5 Satz 2 InvStG) nur vor, wenn der Investmentfonds..., .... 5 Satz 1 Nr. 1 InvStG) vor. Ausweislich der..., .... v. § 6 Abs. 5 Satz 1 InvStG-E vor. Namentlich bei ..., ...des § 6 Abs. 5a Satz 2 InvStG wie folgt zu fassen: ..., ...von § 15 Abs. 2 Satz 3 InvStG § 15 Abs. 2 InvStG Disk-E..., ...des BMF-Schreibens zum InvStG). Erst wenn Vertreter ..., ...§ 26 Nr. 7a S. 2 InvStG dahingehend anzupassen...
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aba, ABV und AKA: Stärkung des Fondsstandorts Deutschland als Anlageort für Versorgungseinrichtungen
- Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 23.09.2025
- Beschreibung: Verbesserung der Rahmenbedingungen von Fonds zur Investition in Eneuerbare Energien und Infrastruktur
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Investmentsteuergesetzes (InvStG) Die geplanten Änderungen des InvStG zeichnen zutreffend die..., ... allgemeine Klärung im InvStG zur Unschädlichkeit einer..., ...Spezial-Investmentfonds in § 26 InvStG. Einschränkung der Steuerbefreiungen der §§ 8 und 10 InvStG Die weiterhin enthaltenen..., ...Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 InvStG, die für die Mitglieder..., ... Anpassungen des § 6 InvStG u.a. bezüglich der Beteiligung..., ...Steuerbefreiungen der §§ 8 und 10 InvStG Nach § 6 Abs. 5a Satz 1 Nr. 3 InvStG-E wird die Nachweismöglichkeit..., ...6 Abs. 5a Satz 1 Nr. 3 InvStG-E ausgeschlossen, wäre..., ...nach § 6 Abs. 5 Satz 3 InvStG-E stets von einer aktiven..., ... 6 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 InvStG-E erzielen, für die die..., ...Steuerbefreiungen nach § 8 und 10 InvStG-E entfallen, obwohl es...
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.09.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die Maßnahmen für Investitionen von Investmentfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen ganzheitlich anzugehen und dafür Regelungen zur direkten Investition von Investmentfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen oder in Freiflächenanlagen zu schaffen. Daneben begrüßen wir die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen von Investments in Venture Capital durch Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen. Daneben weisen wir auf einige Aspekte hin, die zur weiteren Klarstellung und damit zu noch mehr Rechtssicherheit führen würden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... 3 d) - § 6 Absatz 5a InvStG-E Wir regen an, § 6..., ...Absatz 5a Satz 3 Nummer 1 InvStG-E wie folgt zu regeln:..., ...neu definieren und das InvStG für die Begriffsdefinitionen gemäß § 2 Absatz 1 InvStG auf das KAGB verweist,..., ...auch an anderer Stelle im InvStG (vgl. § 26 Nr. 7 InvStG..., ... Nr. 8 b) - § 26 Nr. 6 InvStG-E Wir regen an, § 26 Nr. 6 Satz 2 InvStG-E wie folgt zu fassen:..., ...Nr. 8 c) - § 26 Nr. 7a InvStG-E Wir regen an, § 26 Nr. 7a InvStG-E wie folgt zu fassen:..., ...Begrenzung in § 26 Nr. 7a InvStG nicht nur auf die Stromerzeugung...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
- Beschreibung: Der Diskussionsentwurf enthält für die Immobilienbranche wichtige Maßnahmen, um Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur voranzutreiben. Hierzu wird das Aufsichts- und Investmentsteuerrecht angepasst und aufeinander abgestimmt. Der ZIA unterstützt den Regelungsentwurf und gibt punktuell Verbesserungsvorschläge ab, z. B. die geförderten EEG-Maßnahmen auszuweiten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... in § 15 Abs. 2 Satz 2 InvStG (neu) genannten Gesellschaften..., ...(Zu § 15 Abs. 2 Satz 2 InvStG (neu): Klarstellung für..., ...). Zu § 26 Nr. 7a InvStG (neu) sollte klargestellt..., ...umfasst sind (Zu § 26 Nr. 7a InvStG (neu): Klarstellung zur..., ...). In § 26 Nr. 7a InvStG (neu) sollte bei den für..., ...werden (Zu § 26 Nr. 7a InvStG (neu): Klarstellung zur...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV auf Vermögensgegenstände nach § 231 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 8, Absätze 3 und 6 KAGB sowie § 235 Absatz 1 KAGB
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... grundsätzlich auch im InvStG sind sehr positiv zu bewerten..., ...Steuerbefreiungen der §§ 8 und 10 InvStG – Präzisierungen zu begrüßen..., ...Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 InvStG, die für die Mitglieder..., ...Anpassungen in KAGB und InvStG zur Erweiterung der ..., ... allgemeine Klärung im InvStG zur Unschädlichkeit ..., ...Spezial-Investmentfonds in § 26 InvStG (hier: Nr. 4 Bst. h; Nr..., ...Steuerbefreiungen der §§ 8 und 10 InvStG – Präzisierungen zu begrüßen..., ...Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 InvStG, die für die Mitglieder..., ...Anpassungen in KAGB und InvStG zur Erweiterung der ..., ... allgemeine Klärung im InvStG zur Unschädlichkeit ..., ...Spezial-Investmentfonds in § 26 InvStG (hier: Nr. 4 Bst. h; Nr...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 enthält verschiedene steuerliche Maßnahmen. Für die Immobilienbranche von Bedeutung ist u. a. insbesondere die Einführung des § 1 Abs. 4a GrEStG, da durch diese gesetzliche Regelung der Grundstückszurechnung Rechtssicherheit für die Praxis geschaffen wird. Der ZIA unterstützt diese Regelung grundsätzlich.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Steuerpflichtigen sollte die in § 17 InvStG geregelte steuerneutrale..., ...gemäß § 17 Absatz 1 Satz 4 InvStG auch für Spezial-Investmentfonds..., ...von § 17 Absatz 1 Satz 4 InvStG § 17 InvStG ermöglicht..., ...begrenzt § 17 Absatz 1 Satz 4 InvStG bislang die steuerrechtlich..., ...des § 17 Absatz 1 Satz 4 InvStG ging man davon aus, dass..., ...Absatz 1 Satz 4 – neu – InvStG der Abwicklungszeitraum..., ...Abwicklungsphase nach § 17 InvStG in der aktuellen Fassung..., ...Verweis in § 29 Abs. 1 InvStG auf § 17 Absatz 1 Satz 4 InvStG gelöst werden. Gleichzeitig..., ...Steuerpflichtigen sollte die in § 17 InvStG geregelte steuerneutrale..., ...gemäß § 17 Absatz 1 Satz 4 InvStG auch für Spezial-Investmentfonds...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 18.12.2025
- Beschreibung: Forderung nach gezielten Nachbesserungen am Standortfördergesetz zur Stärkung des Startup-Ökosystems. Ziel ist die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen, die Mobilisierung von privatem Kapital und die Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Empfehlungen u.a.: Ausweitung der „Roll-over“-Reinvestitionsmöglichkeit auf Anteile im Privatvermögen, steuerliche Rechtssicherheit für aktive Verwaltungstätigkeiten von VC-Fonds, Entschärfung der Wegzugsbesteuerung zur Vermeidung von Talentabwanderung, Optimierung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (Bewertung/Sozialversicherung) sowie Öffnung der Forschungszulage für unentgeltliche Gesellschafterleistungen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Capital-Fonds [§ 6 Abs. 5a InvStG-E] Durch § 6 Abs. 5a Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 InvStG-E wird ermöglicht, dass..., ...Investmentsteuergesetzes (InvStG) an Venture Capital- ..., ... Abs. 5a Satz 1 Nr. 2 InvStG-E) die Beteiligung an ..., ...Investmentfonds im Sinne des InvStG an entsprechenden Venture..., ...5a Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG Bezug genommen wird. ...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 27.10.2025
- Beschreibung: Bitkom fordert, dass der Finanzplatz Deutschland wesentlich gestärkt wird um private Investitionen anzuregen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu stärken. Ziel muss sein, dass in Deutschland mehr Venture Capital investiert wird. Dazu müssen auch die Voraussetzungen für Börsengänge deutscher Start Ups verbessert werden. Wesentlich ist zudem der Abbau von Bürokratie in der Finanzregulierung sowie eine praxisgerechte Aufsicht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (11):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...erstellen. Zu Artikel 27 (InvStG) Im Vergleich zu anderen..., ...Verbesserungen in § 6 Abs. 5a InvStG stellen einen wichtigen..., ...rechtlichen Klarstellung im InvStG, dass es sich bei Spezial-AIF..., ...Änderungen in § 6 Abs. 5a InvStG vor: § 6 Abs. 5a InvStG..., ...§ 6 Abs. 5a S. 1 Nr. 2 InvStG vorgesehene Klar-stellung...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Forderung nach einem ambitionierteren Standortfördergesetz zur Stärkung des Startup- und Scaleup-Ökosystems. Ziel ist die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen, die Mobilisierung von Kapital und die Sicherung internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Positiv hervorgehoben werden steuerliche Anpassungen („Roll over“), die Öffnung von Venture-Capital-Fonds, Erleichterungen bei Börsenzulassungen und die Absenkung des Mindestnennwerts von Aktien. Kritik gilt u.a. der geplanten Änderung im Fondsrisikobegrenzungsgesetz, die VC-Fonds unverhältnismäßig belasten würde. Empfehlungen u.a.: Ausweitung der steuerlichen Begünstigungen für Gründer*innen, Reform der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, Anpassung der Wegzugsbesteuerung, Erleichterung von Kapitalerhöhungen und Erweiterung der Forschungszulage.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Capital-Fonds [§ 6 Abs. 5a InvStG-E] Durch § 6 Abs. 5a Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 InvStG-E wird ermöglicht, dass..., ...Investmentsteuergesetzes (InvStG) an Venture Capital- ..., ... Abs. 5a Satz 1 Nr. 2 InvStG-E) die Beteiligung an ..., ...Investmentfonds im Sinne des InvStG an entsprechenden Venture..., ... 5a Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG Bezug genommen wird. ...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Der Bitkom engagiert sich für die finanzielle Unterstützung des Startup-Ökosystems. Dazu gehören der Ausbau von staatlichen Förderprogrammen wie dem Zukunftsfonds, EXIST, INVEST und dem German Accelerator sowie die Bereitstellung von Mitteln für ein KI-Voucher. Zusätzlich setzt sich der Bitkom für die Anpassung der Anlageverordnung ein, um institutionellen Investoren, wie Versorgungswerken Investitionen in Venture Capital zu erleichtern. Auch sollte die Verfügbarkeit von Wagniskapital für Schlüsseltechnologien sowie im Bereich DefTech weiter ausgebaut werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...rechtlichen Klarstellung im InvStG, dass es sich bei Spezial-AIF..., ...Änderungen in § 6 Abs. 5a InvStG vor. § 6 Abs. 5a S. 3 – neu – InvStG regelt Fälle, in denen..., ...§ 6 Abs. 5a S. 3 Nr. 2 InvStG-E vorgesehene Klarstellung...