Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23.899)
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- Angegeben von: Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) am 27.06.2024
- Beschreibung: Stärkung und Flexibilisierung von Selektivverträgen (insbesondere Verträgen zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V) als Innovationsmotor in der Gesundheitsversorgung der gesetzlich Versicherten Vereinfachung der Abrechnung, der Vertragsabschlüsse und des Datenaustausches
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) am 27.06.2024
- Beschreibung: Anwender- und Nutzerorientierung bei Gesetzgebung und Umsetzung des Digitalisierungsprozess des Gesundheitswesens Vereinfachung von Prozessen im Gesundheitswesen durch Digitalisierung Bürokratiefreie bzw. bürokratiearme Umsetzung der Digitalisierung des Gesundheitswesens für die Ärztinnen und Ärzte Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Stabilität digitaler Anwendungen in der Gesundheitsversorgung
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) am 27.06.2024
- Beschreibung: Abbildung des ärztlichen Leistungsgeschehens in einer modernen, innovationsorientierten ärztlichen Gebührenordnung Betriebswirtschaftlich angemessene, die ärztliche Freiberuflichkeit sichernde Vergütung, mindestens durch Anpassung der Gebührenhöhen an die vollzogene Inflationsentwicklung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) am 27.06.2024
- Beschreibung: Angemessene, versorgungsbereich unabhängige Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) am 27.06.2024
- Beschreibung: Verhinderung der doppelten Verbeitragung von Einkünften aus ärztlicher Tätigkeit in der berufsständischen Versorgung und in der Deutschen Rentenversicherung Sozialversicherungsrechtliche Beitragsfreiheit der Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst und in der Praxisvertretung insbesondere, wenn diese als Nebentätigkeit ausgeübt wird Sicherung der freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit durch Vermeidung sozialversicherungsrechtlicher Beschäftigungsverhältnisse
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) am 27.06.2024
- Beschreibung: Modernisierung der ärztlichen Ausbildung orientiert an den technischen und medizinischen Entwicklungen und den medizinischen Bedarfen; stärkere Ausrichtung der Approbationsordnung auf die Themen Digitalisierung, Ambulantisierung, Spezialisierung, Individualisierung und berufsübergreifende Kooperation
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) am 27.06.2024
- Beschreibung: Die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung sollte künftig für die Führung der zentralen Ersteinschätzungsstelle („gemeinsamer Tresen“) zuständig sein. Der Leistungsanspruch von Patientinnen und Patienten ist dahingehend einzuschränken, dass ein Ausweichen auf einen Krankenhaus-Standort, an dem kein „gemeinsamer Tresen“ in einem INZ/KINZ vorhanden ist, dann nicht möglich ist, wenn an Standorten von Krankenhäusern mit einem INZ/KINZ nur eine Überweisung am „gemeinsamen Tresen“ in die ambulante Versorgungsebene ausgestellt wurde. Zur langfristigen Finanzierbarkeit des Systems zur Patientensteuerung soll zunächst eine KI-gestützte Steuerung im Zuge der Patientensteuerung und nachgelagert eine telefonische Kontaktaufnahme mit der Terminservicestelle (TSS) erfolgen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) am 27.06.2024
- Beschreibung: Der ambulante ärztliche Notdienst, der von der ärztlichen Selbstverwaltung organisiert wird, soll erhalten bleiben. Die Reform der Notfallversorgung sollte sich darauf konzentrieren, Menschen einen klaren, einfachen und eindeutigen Versorgungszugang zu ermöglichen, die eine dringende, akute Versorgung außerhalb von normalen Sprechstundenzeiten benötigen und die Zeit bis zur nächsten Sprechstunde zu überbrücken. Dort, wo bestehende, gut funktionierende augenärztliche Notdienste etabliert sind, gilt es diese im Sinne der Patientenversorgung unbedingt zu erhalten und keinesfalls diese durch neue, unklare Modelle zu gefährden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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- Angegeben von: Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) am 27.06.2024
- Beschreibung: Ein großer Teil der Augenmuskeloperationen bei Kindern wurde bisher unter stationären Bedingungen erbracht. Eine Übergangsregelung, die Verlängerung sog. Kontextfaktoren, ist begrenzt auf beidseitige Eingriffe und läuft nur bis zum Ende des Jahres 2024. Bei einem Wegfall dieser Kontextfaktoren ist die stationäre Versorgung nicht mehr vorgesehen. Eine ambulante Erbringung dieser Leistung ist jedoch zum einen nicht immer medizinisch sinnvoll oder möglich, zum anderen sind die Kliniken weder in der Lage noch willens, diese Leistung zu einer Vergütung gemäß EBM zu erbringen, da diese bei Weitem nicht kostendeckend ist. Zudem besteht weiterhin eine kritische Versorgungslage bei Medikamenten für Kinder, insbes. Cyclopentolat.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) am 27.06.2024
- Beschreibung: Das Ziel einer Verbesserung der Patientensicherheit und Produktqualität durch die MDR verkehrt sich derzeit ins Gegenteil, wenn durch den aufwändigen (Re-)Zertifizierungsprozess Medizinprodukte vom Markt verschwinden oder nur noch in eingeschränkten Spezifikationen zur Verfügung stehen. Die Umsetzung der MDR führt bereits jetzt in der Augenheilkunde zu Engpässen bei wichtigen Medizinprodukten. Sie beeinträchtigt die Leistungsfähigkeit und Produktentwicklung der ophthalmologischen Industrie in Deutschland u. Europa. Es müssen Lösungen gefunden werden, die die herausragende Versorgung von Augenpatienten in Deutschland sicherstellt u. die weltweit führende Position der deutschen Augenheilkunde in Diagnostik, Therapie und Innovation weiter behaupten und stärken hilft.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Terre des Hommes Deutschland e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für eine konsequente Umsetzung der Vereinbarung im Koalitionsvertrag ein – d.h. keine Soldatenverträge unter 18 Jahren, damit die regelmäßigen schweren Kinderrechtsverletzungen an minderjährigen Soldat:innen der Bundeswehr gestoppt werden und damit Deutschland den internationalen Straight18-Standard nicht länger schwächt und einhält, den über 150 Länder weltweit einhalten, und die UN-Empfehlungen umsetzt.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Terre des Hommes Deutschland e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns ein für ein striktes Rüstungsexportkontrollgesetz, einen kompletten Stopp des Exports von Kleinwaffen, der für Zivilisten tödlichsten Waffenart, und für eine strikte Begrenzung und Kontrolle des Exports von Rüstungsgütern gemäß festgeschriebener Kriterien (Kinder- und Menschenrechte, u.a.)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Terre des Hommes Deutschland e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Wir unterstützen die im Koalitionsvertrag von der Bundesregierung vorgeschlagene Erleichterung des Nachzugs von Geschwistern zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Rahmen des Familiennachzugs.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Terre des Hommes Deutschland e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Terre des Hommes begrüßt das Ziel des Gesetzes, den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit für die auf Dauer rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländer zu vereinfachen und beschleunigen, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Terre des Hommes bewertet insbesondere die Verkürzung der Voraufenthaltszeiten für das die Staatsangehörigkeit vermittelnde Elternteil bei in Deutschland geborenen Kindern sowie die Verkürzung der Voraufenthaltszeit bei der Anspruchseinbürgerung positiv. Auch die grundlegende Anerkennung von Mehrstaatigkeit begrüßt TDH aus kinderrechtlicher Sicht stark. Besorgniserregend ist allerdings die vorgeschlagene Änderung, die die Voraussetzungen zum Absehen von Lebensunterhaltssicherung bei der Anspruchseinbürgerung erheblich verengt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9044
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)
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BT-Drs. 20/9044
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Einschätzung TDHs zum Haushaltsgesetz: Keine weiteren Kürzungen in der EZ
Aktiv vom 27.06.2024 bis 06.02.2026
- Angegeben von: Terre des Hommes Deutschland e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Seit über dreißig Jahren gibt Terre des Hommes, gemeinsam mit der Welthungerhilfe, den Kompass zur Wirklichkeit der Deutschen Entwicklungspolitik heraus, welcher alljährlich die öffentlichen Entwicklungsleistungen, ODA, sowie die Entwicklungspolitik der Bundesregierung analysiert und politische Empfehlungen zur Diskussion stellt. Außerdem ist TDH Teil der Kampagne #LuftNachOben, welche die Haushaltskürzungen thematisiert. TDH stellt sich entschlossen gegen Haushaltskürzungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/7800
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024) -
BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
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BT-Drs. 20/7800
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- HG 2024 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Änderung des Lobbyregistergesetzes: Keine Offenlegung von sensiblen Spender*innendaten
Aktiv vom 27.06.2024 bis 06.02.2026
- Angegeben von: Terre des Hommes Deutschland e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: TDH kritisiert, dass das bestehende Lobbyregistergesetz die Daten von Spender*innen offenlegt und fordert dahingehend eine Änderung des Lobbyregistergesetzes. Die Kontakte zu Spender*innen sind für TDH als spendenbasierter Verein sehr wertvoll und eine Offenlegung von sensiblen Daten von Spender*innen könnte die Spendenbereitschaft beeinträchtigen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/7346
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lobbyregistergesetzes
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BT-Drs. 20/7346
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Terre des Hommes Deutschland e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Terre des Hommes setzt sich dafür ein, dass bei den Verhandlungen zur Ausgestaltung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems Kinderrechte explizit berücksichtigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Allianz SE am 27.06.2024
- Beschreibung: Einige Stimmen in der Gesellschaft fordern die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden. Die Allianz hat sich in die Positionierung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft eingebracht und trägt das dort entwickelte Gesamtkonzept mit. Dieses Gesamtkonzept enthält drei Kernelemente: 1. Verbindliche Schritte zur Klimafolgenanpassung 2. Versicherungsschutz für private Hauseigentümer 3. Vorsorge für den katastrophalen Kumulschadenfall
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- Angegeben von: Allianz SE am 27.06.2024
- Beschreibung: Ziel der Vertiefung der SIU ist es, für die grüne und digitale Transformation in der EU erforderliche private Investitionen zu mobilisieren. Als Einzelmaßnahmen werden u.a. eine Europäisierung des Aufsichtsrechts (Stärkung der Konvergenz) oder die Einführung eines europäischen Spar- bzw. Investitionsprodukts diskutiert. Wir unterstützen die Initiative für ein "Finance Europe"-Label, das an regulierte Anlageprodukte vergeben wird, die festgelegte Kriterien erfüllen. Es sollte auf erfolgreichen bestehenden Rahmenwerken aufbauen, nationale Kompetenzen respektieren und die langfristige Beteiligung von Privatkunden fördern. Bei der inhaltlichen Gestaltung der SIU schließen wir uns den aktuellen Positionen des GDV an.
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- Angegeben von: Allianz SE am 27.06.2024
- Beschreibung: Angesichts der demographischen Herausforderungen ist die private Altersvorsorge zu stärken. Als Lebensversicherer unterstützen wir die diskutierte Reform, die auf ein System privatwirtschaftlicher, sozialpolitisch wirksamer Angebote zielt. Ein von Beginn an stabiles System schafft Vertrauen. Es braucht eine anbieterneutrale Ausgestaltung, damit Angebote vergleichbar zugänglich sind. Zudem gilt es, Fehlentscheidungen beim Förderwechsel zu vermeiden. Die Reform lässt sich mit wenigen Änderungen deutlich verbessern, etwa durch breitere Anlagemöglichkeiten, flexiblere Garantien in der Anspar- und in der Auszahlphase und eine optionale Zusatzabsicherung, die bei Berufsunfähigkeit die Zahlungen der vereinbarten Beiträge und Zulagen in das Altersvorsorgeprodukt bis zum Rentenbeginn übernimmt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Allianz SE am 27.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Entwurf zu FiDA zielt die EU-Komm darauf ab, Unternehmen Zugang zu bei Versicherungen und Finanzinstituten gespeicherten Kundendaten zu geben. Die deutsche Versicherungswirtschaft sieht diesen Verordnungsentwurf äußerst kritisch, da die zu erwartenden finanziellen und personellen Aufwendungen des Vorhabens in keinem Verhältnis zum erkennbaren Nutzen für Unternehmen und Verbraucher stehen. Weitere Informationen siehe Stellungnahmen des GDV.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Allianz SE am 27.06.2024
- Beschreibung: Ziel der Kleinanlegerstrategie ist Ausbau des Schutzes von Privatpersonen, um Investitionen an den Kapitalmärkten zu fördern. Diskutiert werden u.a. Änderungsvorschläge zur Versicherungsvertriebsrichtline (IDD), die folgende Themen betreffen: Wahrung des bestmöglichen Kundeninteresses, partielle Provisionsverbote und angemessener Kundennutzen (Value for Money). In Übereinstimmung mit dem GDV begrüßen wir die Zielsetzung der EU-Komm, die Beteiligung von Privatkunden an den Finanzmärkten zu erhöhen. Die Umstellung auf digitale Kundenkommunikation, eine einfachere Qualifizierung als professioneller Anleger sowie Förderung der Finanzkompetenz sind zu unterstützen. Bei der Zielerreichung befürworten wir die Vorschläge, bürokratischen Aufwand nicht weiter zu erhöhen.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Allianz SE am 27.06.2024
- Beschreibung: Solvency II ist die aufsichtsrechtliche Grundlage für die Tätigkeit von Versicherungsunternehmen in der EU. Hinsichtlich der Überarbeitung der Delegierten Verordnung zu Solvency II, um sie an die geänderte Solvency II Richtlinie anzupassen, schließt sich die Allianz grundsätzlich den Positionen des GDV an.
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- Angegeben von: Allianz SE am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Konkretisierung der kürzlich erlassenen Direktive zur Sanierung und Abwicklung von (Rück-)Versicherungsunternehmen erfolgt über in der Entstehung befindliche technische Regulierungs- und Durchführungsstandards u.a. zur Ausgestaltung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen, Rolle und Befugnis der Abwicklungsbehörde. Bezüglich dieser Standards schließt sich die Allianz grundsätzlich den Positionen des GDV an. Aus Sicht der Allianz sind dabei von besonderer Bedeutung: Zeitnahe Rechtssicherheit bezüglich Anforderungen an die Erstellung von (Gruppen-) Sanierungsplänen, möglichst EU-einheitliche Definition von "kritischen Funktionen", praxisnahe Ausgestaltung der Interventionsrechte der Abwicklungsbehörden, proportionale und realistische Anforderungen an Abwicklungsplanung und Finanzierung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetz (VSAAG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Allianz SE am 27.06.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die Reduzierung regulatorischen Aufwands in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Vorschläge zur Überarbeitung der ESRS. Für die Anerkennung der ESRS als Erfüllung der internationalen ISSB-Standards sind Anpassungen erforderlich. Die im Zuge des Omnibus-Pakets beschlossene starke Einschränkung des Anwendungsbereichs von CSRD und CSDDD sowie die Streichung der Verpflichtung zu Transitionsplänen sehen wir kritisch. Bei der Überarbeitung der SFDR und vorgeschlagenen Einführung eines Kategorisierungssystems sollten die Besonderheiten des Versicherungssektors berücksichtigt werden. Staatsanleihen sind für Versicherungsportfolios von hoher Bedeutung und sollten grundsätzlich berechtigt sein, sich für die Berücksichtigung in allen vorgeschlagenen Kategorien zu qualifizieren.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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K3d
Aktiv vom 27.06.2024 bis 14.02.2025
- Angegeben von: Bundesarchitektenkammer e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Koalition Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland (k3d) ist ein offenes Bündnis von führenden privatwirtschaftlichen Interessen¬vertretungen – sie versteht sich als kompetentes Sprachrohr der Schlüsselbranche für gesellschaftlichen und ökonomischen Wandel. Als Impulsgeberin für Politik und Regierung auf Bundes-, Länder- und EU-Ebene entwickelt sie übergeordnete Positionen, Stellungnahmen und Forderungen zu kultur-, medien- und wirtschaftspolitischen Fragestellungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Delegierter Rechtsakt zur Methodik der Bestimmung des CO2-Fußabdruck einer Batterie
Aktiv vom 27.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Angemessene und flexible Ausgestaltung der Methodik zur Berechnung des CO2-Fußabdruck von Batterien
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- Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Der Anpassung der Vorschriften über die Betriebsratsvergütung sollte zeitnah zugestimmt werden, um die aktuell bestehende Rechtsunsicherheit zu beenden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9469
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
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BT-Drs. 20/9469
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Voraussetzung für ein Verbot muss die Verfügbarkeit eines wirtschaftlich darstellbaren Substitutes unter der Berücksichtigung von Vorlaufzeiten für die Umstellung sein. Die nicht substituierbaren Anwendungen sind von einem Verbot auszunehmen bzw. mit hinreichenden Fristen inkl. Review zu versehen. PFAS-haltige Ersatzteile (repair as produced Prinzip) sind von einer zukünftigen PFAS-Regulierung auszunehmen.
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- Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Unterstützung einer gesetzlichen Regelung für die Ausstattung von Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der Fassung, wie abgestimmt im EU-Parlament am 28.02.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 281/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über standardessenzielle Patente und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1001
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BR-Drs. 281/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Für Patent-Lizenzgeber-Plattformen sehen die EU-Horizontal-Leitlinien (Leitlinien zur Anwendung von Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) eine "safe harbour"-Regelung vor; Analoges wird für Lizenznehmer-Plattformen angestrebt. Dies könnte auch in der TT-GVO erfolgen oder durch Schaffung einer neuen eigenen EU-IP-Plattform-GVO.
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- Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Reduktion der Plastik-Rezyklateinsatzquoten; Reduktion der Ausbaufähigkeit für div. Bauteile; Änderung bei den Extended Producer Responsibilities; Beibehaltung der UN R133
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Interpretation und Auslegung von: Reparatur, Labeling und Begleitdokumenten, Umgang und Kennzeichnung bei Gefahrstoffen / kritischen Rohstoffen, Benennung der zuständigen Behörden und erweiterte Herstellerverantwortung. Ausgestaltung noch offener Delegated und Implementing Acts.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Verbindliche Vorgaben werden unterstützt; die Ausbauziele der Ladeinfrastruktur müssen erhöht und angepasst werden (erhöhte Ladeleistung und schnellerer Ausbau).
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- LSV [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Vorgaben für den Ausbau von Ladeinfrastruktur auf Parkplätzen sind wichtig für den Hochlauf der E-Mobilität (§14). Vorgaben für Nicht-Wohngebäude müssen verhältnismäßig sein (§ 9) .
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Bundesländerübergreifende Regelung als Ziel: Anpassungen im Verhaltensrecht und verhältnismäßige, wirtschaftlich umsetzbare Gestaltung der Betriebsbereichsgenehmigung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8293
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
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BT-Drs. 20/8293
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Zuständigkeiten & Verfahren bei Genehmigung des Betriebsbereichs vereinheitlichen; Anerkennung / Berücksichtigung bereits erfolgter ODD Genehmigung bei Typprüfung; Qualifikationsanforderungen für Wartungspersonal reduzieren Vermeidung redundanter Überlappungen zwischen den Sicherheitsprüfungen (z. B. Gesamtprüfung, Erweiterte Abfahrkontrolle, Hauptuntersuchung)
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 86/22
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 86/22
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Auflösung der bestehenden Restriktion, in Europa nur Kleinserien von autonomen Fahrzeuge zulassen zu können. Flexibilität bei den potentiellen Use-Cases für autonome Fahrzeuge.
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- Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Schnelle Wiederaufnahme der Drafting Meetings, damit Industrie umgehend Klarheit über Inhalte und Anforderungen der implementing acts erhält, z.B. bzgl. OBM, Anti-tempering, EVP, OTA Übertragung, Bremsen und Reifen
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- Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Bei der Umsetzung der sog. RED III in nationale Gesetzgebung sollten deutlich höhere Mindestquoten für die erneuerbaren Kraftstoffe festgeschrieben werden. Dazu sollten weitere Zwischenziele verbindlich bis 2045 (Klimaneutralität in Deutschland) festgeschrieben werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Neue Kraftstoffsorten nach technischen Kriterien definiert für den Bestand nutzbar machen, zum Beispiel E20 Otto, HVO Diesel.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
- Beschreibung: CO2 muss in allen Sektoren einen Preis erhalten. Nur durch das "cap and trade" System des ETS ist gewährleistet, dass Klimaziele erreicht werden. Die perspektivische Zusammenlegung von ETS 1 und ETS 2 führt zu den volkswirtschaftlich geringsten CO2-Vermeidungskosten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Das Klimaziel muss ambitioniert und erreichbar ausgestaltet sein. Alle Sektoren müssen zur Erreichung beitragen. Die Vorgaben für klimaneutrale Energieträger müssen drastisch erhöht werden. Fossile Energieträger sind auszuphasen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Beeinflussung der Umsetzung der EU-Vorgaben in deutsches Recht. Aufgaben, Zuständigkeit und Kompetenzen der nationalen zuständigen Überwachungsbehörde
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Angemessene Ausgestaltung der Anforderungen der EU CO2 Flottengesetzgebung im Rahmen des gesetzlich festgelegten Review im Jahr 2026.
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- Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Präzisierung des Geltungsbereichs der VO, Klärung des konkreten Umsetzungsverfahrens, ggf. Verschiebung der Umsetzung
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- Angegeben von: bft Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger Deutscher Mineralölhändler e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Steuerentlastung bei Zahlungsausfall gemäß § 60 Energiesteuergesetz soll abgeschafft werden. § 60 EnergieStG muss aus Sicht der kleinen und mittelständischen Tankstellenbetreiber erhalten bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: bft Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger Deutscher Mineralölhändler e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Tankstellenunternehmen, die mindestens 200 Tankstellen in Deutschland betreiben, müssen sicherstellen, dass ab dem 1. Januar 2028 grundsätzlich an jeder Tankstelle mindestens ein öffentlich zugänglicher Schnellladepunkt (mindestens 150 kW) betrieben wird. Hier soll eine realisierbare und praktische Umsetzung in Bezug auf Härtefallklausel, Flexibilitätsmechanismus sowie auf den juristische Verpflichteten erreicht werden. Die geplanten Änderungen sollten auf die bestehenden Geschäftsmodelle anwendbar sein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Welttierschutzgesellschaft e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Tiere sollten in den Paragraphen 131 StGB aufgenommen werden, der bereits die Darstellung, Verbreitung sowie das Anbieten und Bewerben von schwerwiegender Gewalt gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen unter Strafe, wie folgt: Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen Inhalt, der grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen, menschenähnliche Wesen oder Tiere in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):