Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2605140004 (PDF - 5 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsrahmen für Patientenzugang und Vergütung für Zell- und Gentherapien

Änderungen im Rechtsrahmen des §130b SGB V insbesondere im Blick auf Arzneimittel mit nicht-quantifizierbaren Zusatznutzen Klarstellung zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln, um Besonderheiten von Gentherapien zu berücksichtigen Sicherstellung der Qualität von Registerdaten

Bereitgestellt von:
Michael Kauch (R000680) am 15.05.2026

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 256/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMG [alle SG hierzu]
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/5922 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung Zuständiges Ministerium: BMG [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Aufträge zu dieser Stellungnahme/diesem Gutachten (1)

  1. Auftrag

    Es erfolgen Kontaktaufnahmen mit Adressatinnen und Adressaten im Deutschen Bundestag und der Bundesregierung, um auf die Besonderheiten von Zell- und Gentherapien bei der Nutzenbewertung von Arzneimitteln, bei der Ausgestaltung von Medizinregistern sowie auf Probleme durch die Festlegungen im §130b SGB V im Blick auf Arzneimittel mit noch nicht quantifizierbarem Zusatznutzen für die Patientenversorgung und für die Innovationstätigkeit hinzuweisen.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
    Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt

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