Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (156)
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 03.07.2025
- Beschreibung: Die Rechtsschutzversicherer spielen eine zentrale Rolle beim Zugang zum Recht. Ziel des Verbands ist eine maßvolle Anpassung der Anwalts- und Gerichtsgebühren, um den Zugang zum Recht nicht über Gebühr zu erschweren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verfahren, die nach §§ 239, 240 ZPO unterbrochen und nach sechs..., ...Verfahren, die nach §§ 239, 240 ZPO unterbrochen werden, ...
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Interessen von Dolmetschern und Übersetzern bei Onlineverfahren der Zivilgerichtsbarkeiten berücksichtigen
Aktiv vom 03.07.2024 bis 22.07.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 03.07.2024
- Beschreibung: Wenn auch nicht vom Staat beauftragt, so werden auch im Rahmen von Zivilsachen regelmäßig Dolmetscher und Übersetzer beauftragt. Damit ein Onlinezivilverfahren auch dann noch effizient funktioniert und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen stimmen, müssen die Interessen von Übersetzern, Gebärden- und Lautsprachendolmetscher berücksichtigt werden. Dafür setzen wir uns ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
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BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Zivilprozessordnung (ZPO) sogenannte Reallabore ..., ...nach § 130a Abs. 3 und 4 ZPO oder unter Verzicht auf..., ...nach § 1130 Abs. 1 und 2 ZPO-E befürwortet werden. ...
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 13.02.2025
- Beschreibung: Der HDE unterstützt grundsätzlich die Zielsetzung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die Durchsetzung der Verbote unlauterer Handelspraktiken zu optimieren. Allerdings müssen die hierzu gewählten Maßnahmen verhältnismäßig sein. Die geplante Erweiterung der Befugnisse der BLE in ihrer Funktion als UTP-Durchsetzungsbehörde begegnet dagegen ernsthaften verfassungsrechtlichen Bedenken. Sie ist insbesondere nicht erforderlich und angemessen und widerspricht damit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Die neuen Befugnisse sind zudem mit dem rechtsstaatlichen Prinzip der Gewaltenteilung unvereinbar.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMEL) (20. WP): Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Agrarorganisations- und Lieferketten-Verordnung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...AgrarOLkV-E i. V. m. § 380 Abs. 1 ZPO) durchgesetzt werden können...
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Kostenrechtsänderungsgesetz 2025
Aktiv vom 28.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Rechtsschutzversicherer spielen eine zentrale Rolle beim Zugang zum Recht. Ziel des Verbands ist eine maßvolle Anpassung der Anwalts- und Gerichtsgebühren, um den Zugang zum Recht nicht über Gebühr zu erschweren.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verfahren, die nach §§ 239, 240 ZPO unterbrochen und nach sechs..., ...Verfahren, die nach §§ 239, 240 ZPO unterbrochen werden, ...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.11.2025
- Beschreibung: Durch das Gesetz kann ein Haftungsrisiko entstehen, wenn eine Berufsausübungsgesellschaft nach der Bundesrechtsanwaltsordnung oder dem Steuerberatergesetz bspw. die Rechtsform wechselt. Dies sollte vermieden werden, auch zum Schutz des Mandanten.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Voit/Ball, 22. Aufl. 2025, ZPO § 519 Rn. 15 0 3 P O ...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Der DAV befürwortet bei der Verstrickungsproblematik die gestufte Aussetzungslösung. Er setzt beim Umgang mit privilegierten Forderungen nach § 302 Nr. 1 InsO auf die Verpflichtung des Gläubigers, zum Erhalt der Pfändung dem Drittschuldner einen Tabellenauszug mit der eingetragenen Forderung vorzulegen. Der DAV macht Vorschläge zum Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren: Das Schuldenbereinigungsplanverfahren gem. §§ 306 ff. InsO soll nur auf Antrag des Schuldners und nicht nach freier Ermessensentscheidung des Gerichts durchgeführt werden Schaffung einer 3-Monats-Ausschlussfrist für Forderungsanmeldungen in § 28 Abs. 1 InsO Möglichkeit der Vorlage der nachträglichen Forderungsanmeldungen mit dem Schlussbericht Versand der Forderungsanmeldungen an das Gericht nur auf Aufforderung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1847, 21/2458, 21/2669 Nr. 15 - Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
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BT-Drs. 21/2774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vollstreckungsprivileg des § 850f Abs. 2 ZPO führen kann, wenn sich ...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 01.04.2025
- Beschreibung: Der djb begrüßt die Neuerungen, die das BMJ in dem Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorsieht. Bei der Bekämpfung digitaler Gewalt geht es nicht nur um den Schutz Einzelner, sondern auch um den Erhalt einer wehrhaften Demokratie und die Sicherung der Teilhabe am öffentlichen Diskurs. Digitale Gewalt hat eine klare Geschlechterdimension. Antifeminismus, Hass gegen Frauen und Menschen der LGBTQ* Community finden im Netz Bedingungen, die sich verstärkend auswirken und das Entstehen extremistischer Strömungen begünstigen. Dies gilt es zu bekämpfen, wozu der vorgelegte Diskussionsentwurf einen Beitrag leisten kann. Der djb fordert die neue Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzesentwurf in den neu zusammengesetzten Bundestag einzubringen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Geldentschädigung (da insoweit die ZPO, nicht das FamFG Anwendung..., ...soll (abweichend von § 32 ZPO) auch für Streitigkeiten...
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- Angegeben von: Deutscher Ferienhausverband e.V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Der Verordnungsentwurf enthält zahlreiche steuerliche Regelungen aus unterschiedlichen Verordnungen, bei denen sich fachlich notwendiger Anpassungsbedarf ergeben hat. Für den DFV sind die Normierung einer rechtssicheren und einheitlichen Vorgehensweise bei der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück sowie die Ergänzung der Kriterien für den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Relevanz. Ziel ist es, bürokratische Lasten für Ferienimmobilienbesitzer zu minimieren und zu gewährleisten, dass diese qualifizierte Gutachten erhalten können, um ihre Rechtsansprüche durchsetzen zu können, indem der Kreis qualifizierter Gutachter ausgeweitet und die Vorortbegutachtung durch qualifizierte Dritte ermöglicht wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...zieht dazu § 407a Abs. 3 ZPO zur Begründung einer ausschließlichen...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: - Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...müsste vergleichbar zu § 910 ZPO Seite 5 von 5 Stellungnahme...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Der „Gebäudetyp-E“ hat das Ziel, dass Planen und Bauen zu erleichtern. In den letzten Jahrzehnten ist eine hohe Anzahl an DIN-Normen, aber auch VDI-Richtlinien entstanden, die das schnelle, einfache und auch innovative Bauen nicht befördern. Danach soll das Bauen einfacher, schneller und günstiger werden. Das Bauen im Sinne des Gebäudetyps E soll befördert werden, indem die Vertragspartner Spielräume für innovative Planung vereinbaren, auch durch Abweichen von kostenintensiven Standards. Die Länder beabsichtigen, dazu Änderungen der Musterbauordnung und der Landesbauordnungen vorzunehmen. Die Bundesregierung wird eine „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E" bis Ende des Jahres vorlegen, um dafür zu sorgen, dass für die Beteiligten vereinfachtes Bauen rechtssicher gelingen kann.“
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vermutung i. S. v. § 292 ZPO besteht, eine aRdT zu...
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- Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 28.05.2024
- Beschreibung: Die Regelungen zur Änderung d. Geschlechtseintrages u. der Vornamen bei Abweichung d. Geschlechtseintrags im Verhältnis zur Geschlechtsidentität sollen vereinheitlicht u. eine selbstbestimmte Änderung d. Geschlechtsidentität geregelt werden. Widersprüche u. Unklarheiten d. bislang maßgebl. TSG, die durch die Entscheidungen des BVerfG zur punktuell. Verfassungswidrigkeit einzelner Voraussetzungen entstanden sind, sollen aufgelöst u. ausgewogen geregelt werden. Die Neuregelung dürfte insb. für Insolvenzverfahren natürl. Personen bedeutsam werden. Der VID zeigt die mit den Änderungen verbundenen insolvenzrechtl. Implikationen auf, wozu neben den Veröffentlichungen im Insolvenzportal auch der Umgang d. Insolvenzverwalters mit den (geänderten) Daten der Schuldner zählt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- TSG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 802 l Abs. 1 Satz 1 ZPO durchführen, wozu Datenabfragen..., ... Schuldners gemäß § 802c ZPO) abgelegt hat (…)“. ...
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- Angegeben von: Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. am 05.06.2025
- Beschreibung: Der BUJ setzt sich dafür ein, dass die Formerfordernisse des Schiedsverfahrensrechts auf einen zeitgemäßen Stand gebracht werden. Eine völlige Formfreiheit lehnt der BUJ ab. Der BUJ spricht sich zudem gegen die Einführung von Restitutionsanträgen aus. Der BUJ fordert weiterhin, die Veröffentlichung von Schiedssprüchen stets nur entweder unter ausdrücklicher Zustimmung der Parteien zuzulassen oder bei einer möglichen Widerspruchslösung ausreichend lange Fristen für den Widerspruch zu gewähren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Gesetzes zur Zuständigkeitskonzentration
Aktiv vom 28.01.2025 bis 05.12.2025
- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.01.2025
- Beschreibung: Die Diakonie Deutschland setzt sich dafür ein, dass Überschuldete in Gerichtsvollziehungs-Verfahren weiterhin genügend rechtliches Gehörs finden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13251
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
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BT-Drs. 20/13251
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Einführung eines Vermögenseinziehungsgesetzes würde es dem Staat ermöglichen, von Amts wegen nach verdächtigen Vermögenswerten zu fahnden und diese sicherzustellen oder sogar einzuziehen, wenn ausreichend Hinweise dafür bestehen, dass die Vermögenswerte aus Straftaten stammen oder für Straftaten eingesetzt werden sollen. Dies würde erhebliche Fortschritte für die Bekämpfung von Geldwäsche sowie die Durchsetzung von Sanktionen, z.B. im Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, bedeuten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist die weitere Anpassung der Regelungen zum Pfändungsschutzkonto, um das pfändungsgeschützte monatliche Existenzminimum für alle Familienkonstellationen barrierefrei sicherzustellen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH
Aktiv vom 28.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Versicherungswirtschaft sieht die Einführung von Leitentscheidungsverfahren kritisch. Jedenfalls sollten zunächst Erfahrungen im Umgang mit der Umsetzung der Verbandsklagerichtlinie gesammelt werden. Zudem sollten vorrangig die Bestrebungen zur Digitalisierung der Justiz verfolgt und umgesetzt werden, um die Gerichte in die Lage zu versetzen, der Fülle der Massenverfahren Herr zu werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 375/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof -
BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
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BR-Drs. 375/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Leitentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof
Aktiv vom 27.06.2024 bis 30.12.2024
- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Mit der Einführung von Leitentscheidungsverfahren soll der Bundesgerichtshof auch dann über Revisionen entscheiden können, wenn eine Klagepartei das Verfahren durch Rücknahme oder Anerkenntnis beendet. So soll bei Massenschäden verhindert werden, dass ein Unternehmer eine Revisionsentscheidung - ggf. auch durch Herauskaufen eines Betroffenen - verhindern kann. Auf diese Weise soll für alle Beteiligten schneller Rechtssicherheit durch bundesgerichtliche Rechtsprechung erreicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
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BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: - Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...müsste vergleichbar zu § 910 ZPO geregelt werden, dass ...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO. Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.) mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...müsste vergleichbar zu § 910 ZPO Seite 5 von 5 Stellungnahme...
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- Angegeben von: Dr. Daniel Reichert-Facilides am 20.10.2025
- Beschreibung: Mittels des in Aussicht genommenen Gesetzes sollen die Ergebnisse internationaler Restrukturierungsvereinbarungen betreffend ausländische Staatsschulden innerstaatlich verbindlich gemacht werden. Im Hinblick auf die grenzüberschreitende Problemstellung wird als vorbereitende Maßnahme eine Befassung der UNCITRAL angestrebt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 24.07.2025
- Beschreibung: Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 04.07.2025
- Beschreibung: Einführung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit: Lösung von einem dokumentenzentriert geführten Verfahren. Trotzdem weitere Maßnahmen zur Beschleunigung von Verfahren erforderlich, keine Einschränkung von Verfahrensgrundsätzen, kein gebundenes Ermessen zur Videoverhandlung, keine Gebührenreduzierung für Online-Verfahren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 371/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
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BR-Drs. 371/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.06.2025
- Beschreibung: Versicherer haben Möglichkeiten, selbst oder gemeinsam mit kooperierenden Rechtsdienstleistern eine Informations-, Lenkungs- und Filterfunktion mit Blick auf das Online-Verfahren wahrzunehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 371/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
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BR-Drs. 371/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bayern e.V. am 06.08.2024
- Beschreibung: Schnellere höchstrichterliche Entscheidungen, auch wenn Verfahren durch Anerkenntnis oder Rücknahme beendet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
-
BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 12.07.2024
- Beschreibung: Digitalisierung der Justiz ist eine wesentliche Voraussetzung für einen zukunftsfähigen und bürgernahen Rechtsstaat. Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens, welches Bürgern ermöglichen soll, ihre Ansprüche im Bereich niedriger Streitwerte in einem einfachen, nutzerfreundlichen, barrierefreien und digital unterstützten Gerichtsverfahren geltend zu machen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 429/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit -
BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
-
BR-Drs. 429/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ZVEI e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der ZVEI plädiert für die Verhinderung missbräuchlicher Auswüchse eines Sammelklagesystems nach US-amerikanischem Vorbild und den Schutz elementarer kontinentaleuropäischer Rechtsprinzipien.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6520
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über - Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur - Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG - (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG)
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BT-Drs. 20/6520
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 01.07.2024
- Beschreibung: Grundsätzlich begrüßt der VdK, dass die Bundesregierung durch die BehAktübV einheitliche Standards bei der Übermittlung von elektronischen Akten einführen möchte. Dabei dürfen jedoch die Kläger und Klägerinnen als Stakeholder nicht aus dem Blick geraten, die nämlich ebenfalls technisch in die Lage versetzt werden müssen, ihr Recht auf Einsicht in die elektronische Akten- führung wahrnehmen zu können. Dabei muss die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung gewährleistet werden: die Einsicht in die eAkte und vor allem auch die Aktenführung muss technisch so gestaltet werden, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen grund- sätzlich uneingeschränkt wahrgenommen werden kann.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...werden in den §§ 371a, 371b ZPO eingesetzt, um elektronische...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: - Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...müsste vergleichbar zu § 910 ZPO Seite 5 von 5 Stellungnahme...
-
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: - Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...müsste vergleichbar zu § 910 ZPO Seite 5 von 5 Stellungnahme...
-
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: - Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...müsste vergleichbar zu § 910 ZPO Seite 5 von 5 Stellungnahme...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 09.12.2025
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein setzt sich gegenüber dem Deutschen Gesetzgeber dafür ein, dass dieser die verbleibenden Spielräume bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2853 (Produkthaftungsrichtlinie) im Interesse größtmöglicher Rechtssicherheit ausnutzt. Er setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung insbesondere unter größtmöglicher Wahrung der deutschen Schadensersatzsystematik erfolgt und die in seinen Stellungnahmen DAV-Stellungnahme Nr. 71/22, vgl. ferner Nr. 11/22). geäußerten Kritikpunkte berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... Zwar regeln §§ 142–144 ZPO die gerichtliche Anordnung...
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 09.01.2025
- Beschreibung: Die eAkte stellt eine Herausforderung dar, da in Deutschland sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene verschiedene Systeme für elektronische Akten genutzt werden, die insbesondere beim Versand an Gerichte und andere Prozessbeteiligte Probleme bereiten können. Diese Systeme sind mit unterschiedlichen Fachverfahren verbunden, die auch zur Übermittlung der eAkten eingesetzt werden und häufig zu Schnittstellenproblemen führen. Dies erfordert oft erheblichen Aufwand, um elektronische Datensätze zu verarbeiten und weiterzuleiten. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat das BMJ einen Referentenentwurf für die Behördenaktenübermittlungsverordnung vorgelegt, mit dem Ziel, einheitliche Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten zu etablieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 81/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung - BehAktÜbV)
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BR-Drs. 81/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...werden in den §§ 371a, 371b ZPO eingesetzt, um elektronische...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 06.08.2024
- Beschreibung: Einführung eines Stiftungsregisters mit positiver Registerpublizität; Änderungen der StiftRV durch Erweiterung des Registerinhalts um Verwaltungsanschrift, Einsichtnahmerecht bei öffentl. Stiftungen, Schaffung klarer Kriterien für die Beschränkung der Einsichtnahme in die Akten; Aufnahme Stiftungsregister in § 32 GBO; kostenfreie Einsicht in das Stiftungsregister sowie Gebührenbefreiung für gemeinnützige Stiftungen nach StiftRGebV.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf für eine Verordnung zum Betrieb des Stiftungsregisters
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...170 Abs. 1 S. 1, 130 Nr. 1 ZPO). Bisher lassen sich...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 24.09.2025
- Beschreibung: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz die Bemühungen um einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt, kritisiert aber das Fehlen umfassender Gewaltschutzmaßnahmen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Trainingskurs nach §§ 95 FamFG, 888 ZPO (Bl. 32 d. E.) bürdet der..., ...Sachverhalts - vergleichbar § 141 ZPO – und der Wahrung rechtlichen...
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- Angegeben von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 20.11.2024
- Beschreibung: Ziel des Vorhabens ist es insbesondere, die Teilnahmebereitschaft der Unternehmerinnen und Unternehmer an der Verbraucherstreitbeilegung zu erhöhen, wovon auch die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland profitieren werden. Ferner soll der Zugang zur Verbraucherstreitbeilegung erleichtert und das Verfahren entbürokratisiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Landesgesetz kann nach § 15a EG ZPO bestimmt werden, dass die...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.07.2024
- Beschreibung: Keine Kostenerstattung bei Einsichtnahme in Patientenakte und Definition des Kreises der Angehörigen im Geltungsbereich des § 630g BGB; Begrüßung der Vererblichstellung von Ansprüchen bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, allerdings Regelung nicht in § 1922 BGB sondern an anderer Stelle – etwa im allgemeinen Schadensrecht, Abtretbarkeit des Anspruchs soll klargestellt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Pfändbarkeit (§ 851 Abs. 2 ZPO) erneut verneint, jedoch...
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- Angegeben von: Neue Richter*innenvereinigung - Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V. am 29.11.2024
- Beschreibung: Die Neue Richtervereinigung (NRV) betrachtet die mit dem aktuellen Eckpunktepapier (2024) beabsichtigten Änderungen der VwGO überwiegend kritisch. Die vorgeschlagenen Änderungen führen häufig nicht zu der beabsichtigten Verfahrensbeschleunigung und ihnen ist aus praktischer Sicht mit Skepsis zu begegnen. Stattdessen lassen sie Qualitätseinbußen in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung befürchten. Insgesamt entsteht der Eindruck, das Bundesministerium der Justiz wolle die Verwaltungsgerichtsbarkeit den Abläufen der ordentlichen Gerichtsbarkeit annähern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Übernahme der Regelungen aus ZPO und FGO wird jedenfalls...
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RefE KostRÄG 2025: Anhebung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung nach RVG erforderlich
Aktiv vom 16.07.2024 bis 08.07.2025
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.07.2024
- Beschreibung: Erhöhung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz durch eine lineare Anhebung der gesetzlichen Gebühren sowie strukturelle Anpassungen, Anhebung des Verfahrenswertes in Kindschafts-, Gewaltschutz- und Adoptionssachen nach FamGKG und eine weitere Angleichung der Prozesskostenhilfevergütung, Wiedereinführung einer Vergütung für Scans durch Änderung der Dokumentenpauschale, Anhebung der Fahrtkostenpauschale.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Rechtsmittelwert in § 9 ZPO berücksichtigten zeitlichen...
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- Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 17.02.2025
- Beschreibung: Der VID regt eine Anpassung der InsVV an, weil die Kosten seit der letzten Reform durch das SanInsFoG erheblich gestiegen sind. Während in anderen Bereichen bereits ein Inflationsausgleich erfolgt, besteht auch für InsolvenzverwalterInnen Handlungsbedarf, insbesondere in Klein- und Kleinstverfahren. Zudem fehlt bislang eine präzise Definition des „Normalfalls“ in der Vergütungsfestsetzung. Eine empirisch fundierte Neuregelung auf Basis statistischer Auswertungen soll für mehr Transparenz und eine realitätsnahe Bemessung sorgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rechtsbeschwerdegerichts erfordert. § 575 ZPO gilt entsprechend. § 274..., ...und die Wirkung des § 313 ZPO erreichen. Ebenfalls ..., ...Rechtsgedanken des § 139 ZPO konkret vor der Entscheidung..., ...Hinblick auf § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wieder gesetzlich zu regeln...
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- Angegeben von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 17.11.2025
- Beschreibung: Anpassung der Einkommensteuerrichtlinien und weiterer Richtlinien
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...eine Ordnungsvorschrift der ZPO, öffentlich bestellte Gut-achter...
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- Angegeben von: Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen e.V. am 19.07.2025
- Beschreibung: Stellungnahme zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten aus verwaltungsgerichtlicher Sicht
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8095
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten
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BT-Drs. 20/8095
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 20.12.2024
- Beschreibung: Bisher ist es weder Verbrauchern noch Wettbewern möglich gegen die wettbewerbswidrige Praxis der Wettbewerber aus Drittstaaten gerichtlich vorzugehen, weil die Wettbewerber aus Drittstaaten nur "verantwortliche" Personen innerhalb der EU benennen müssen, die bestimmte Informationen für die Marktüberwachung vorhalten müssen. Gesamttextil schlägt einen rechtlichen Weg vor, dies zu ändern.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 14.06.2024
- Beschreibung: Gemeinsame Erklärung der Initiative proAGB Recht für die Beibehaltung der derzeitigen nationalen Regelungen zu dem Justizstandortstärkungsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Stärkung des Justizstandortes Deutschland, keine Änderung des materiellen Rechts
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11466
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8649 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Die Behauptung, die Erfolgschancen von „Commercial Courts“ hingen von einer weniger starren AGB-Kontrolle ab, ist weder schlüssig noch belegbar. Im Gegenteil: Von der Rechtssicherheit und Verhandlungsklarheit des etablierten deutschen AGB-Rechts profitieren alle Geschäftspartner, indem Risiken bei Vertragsverhandlungen überschaubar bleiben, Verlässlichkeit hinsichtlich unwirksamer Vertragsklauseln gewährleistet wird, kosten- sowie zeitintensive Rechtsberatungsleistungen im Rahmen bleiben und gleichzeitig Spielraum für individuelle Abreden bleibt. Diese Faktoren machen das deutsche AGB-Recht attraktiv und zukunftssicher.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11466
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8649 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11466
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
- Beschreibung: Keine Erweiterung des Katalogs der Diskriminierungsmerkmale gem. § 1 AGG. Streichung der Beschränkung des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots auf Massengeschäfte (§ 19 AGG). Keine Einführung von Sondervorschriften zum Schutz vor Diskriminierung durch künstliche Intelligenz (KI) im AGG sowie keine Fristverlängerung zur Geltendmachung von Ansprüchen (§ 21 Abs. 5 AGG). Keine Erweiterung der Beweiserleichterungen für Betroffene nach § 22 AGG. Die Einführung eines Verbandsklagerechts soll vermieden werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Danach würde gemäß § 294 ZPO die „überwiegende Wahrscheinlichkeit...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in seiner bisher geltenden Fassung beibehalten wird: - Verzicht auf die Einführung eines neuen Diskriminierungsmerkmals "soziale Herkunft"; - Beibehaltung der abschließenden Aufzählung von Diskriminierungsmerkmalen; - Beibehaltung der Beschränkung der Diskriminierungsmerkmale auf Massengeschäfte. In jedem Falle sollten vor einer Überarbeitung des AGG die Auswirkungen des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes abgewartet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Danach würde gemäß § 294 ZPO die „überwiegende Wahrscheinlichkeit...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in seiner bisher geltenden Fassung beibehalten wird: - Verzicht auf die Einführung eines neuen Diskriminierungsmerkmals "soziale Herkunft"; - Beibehaltung der abschließenden Aufzählung von Diskriminierungsmerkmalen; - Beibehaltung der Beschränkung der Diskriminierungsmerkmale auf Massengeschäfte. In jedem Falle sollten vor einer Überarbeitung des AGG die Auswirkungen des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes abgewartet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Danach würde gemäß § 294 ZPO die „überwiegende Wahrscheinlichkeit...
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
- Beschreibung: Die aktuell diskutierten Vorschläge zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wie etwa eine Erweiterung der Diskriminierungsmerkmale, Erweiterung der Beweiserleichterungen für Betroffene (§ 22 AGG), Verschärfung von Schadensersatzansprüchen und Einführung eines Verbandsklagerechts werden als zu weitgehend abgelehnt. Insbesondere die unverhältnismäßige Belastung mittelständischer Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen durch die Neuregelungen und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten muss verhindert werde. Der Gesetzgeber sollte sich bei einer eventuellen Novelle des AGG auf klarstellende Regelungen beschränken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Danach würde gemäß § 294 ZPO die „überwiegende Wahrscheinlichkeit...
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Insbesondere mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen dürfen durch Neuregelungen im AGG und den damit verbundenen Rechtsunsicherheiten nicht belastet werden. Der Rechtsschutz der Betroffenen sollte nicht mit weitere Beweiserleichterungen und verlängerten Fristen zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche erweitert werden. Die mittelständische Wirtschaft darf nicht durch weitere bürokratische Vorgaben (z. B. durch eine Verpflichtung zur Gewährleistung angemessener Vorkehrungen im Hinblick auf die Barrierefreiheit) belastet werden. Eine Erweiterung des Anwendungsbereichs durch neue Diskriminierungsmerkmale wird abgelehnt. Der Gesetzgeber sollte sich – wenn überhaupt – auf klarstellende Regelungen beschränken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Danach würde gemäß § 294 ZPO die „überwiegende Wahrscheinlichkeit...