Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23.899)
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.07.2024
- Beschreibung: Der BDEW begrüßt die Ausrichtung und Ziele der Vorschläge der EU-Kommission zur Anpassung der Emissionshandelsrichtlinie und zur Weiterentwicklung der Marktstabilitätsreserve sowie zur Einführung eines zunächst separaten Emissionshandels für Gebäude und den Straßenverkehr. Der BDEW bemängelt aber den zu eng gefassten Anwendungsbereich des neuen Emissionshandels. Die Vorschläge der EU-Kommission erscheinen auch im Hinblick auf die Überwachungsbestimmungen und die Vermeidung von Doppelbelastung noch unzureichend. Weitere Verbesserungsvorschläge betreffen insbesondere die künftige Wirkweise der Marktstabilitätsreserve, die Fortschreibung der kostenlosen Zuteilung für Wärmelieferungen sowie die geplante Einbeziehung von Wasserelektrolyseanlagen in den Emissionshandel.
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.07.2024
- Beschreibung: Der BDEW sieht die im Richtlinienentwurf vorgesehene Einführung einer verpflichtenden Vorprüfung von Umweltaussagen (“Green Claims“) kritisch, da dies zu hohem bürokratischem Aufwand wie auch Kosten führen würde. Europäische Unternehmen wären einem unverhältnismäßig großen Zeit- und Kostenaufwand ausgesetzt, was zusätzlich zu den Verpflichtungen aus der noch umzusetzenden Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel zu einem drastisch erhöhten bürokratischen Aufwand führen würde. Ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt würde zudem die Innovationskraft ökologisch engagierter Unternehmen schwächen, da Fortschritte in Bezug auf Nachhaltigkeit nur kommuniziert werden dürften, wenn sich ex-ante für einen zeit- und kostenintensiven Zertifizierungsaufwand entschieden wird.
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.07.2024
- Beschreibung: Wesentliche Aspekte, die aus Sicht des BDEW im Beschränkungsvorschlag berücksichtigt werden müssen, sind: - Bestandsanlagen müssen unberührt bleiben; - Für Anwendungsprodukte muss eine angemessene Übergangsfrist festgelegt werden; - Für Anwendungen, die sich in einem Produktentwicklungsstadium befinden (z. B. Elektrolyseure), für welche die Nutzung von PFAS-haltigen Stoffen notwendig ist, sollte eine Prüfung und Eingruppierung durch die ECHA im Sinne von essential uses erfolgen; - Die weitere Nutzung von PFAS muss an eine verursachergerechte Finanzierung der bereits jetzt und zukünftig entstehenden Aufbereitungskosten für die Trinkwasserversorgung durch ein Fondsmodell im Sinne der Herstellerverantwortung geknüpft sein.
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.07.2024
- Beschreibung: Der BDEW unterstützt das Ziel, den Zugang zu wichtigen Transformationstechnologien durch die Ansiedlung von Fertigungskapazitäten in der EU abzusichern. Ziel bei der Einführung von nicht-preisbezogener Kriterien muss aus Sicht des BDEW sein, dass sie die strategischen Energiewende-Ziele der EU nicht gefährden: - Vermeidung von unverhältnismäßigen Kostensteigerungen bzw. Sicherstellung einer gerechten Verteilung der damit einhergehenden Mehrkosten; - Anwenderfreundliche Definition der Kriterien über Leitlinien oder Durchführungsrechtsakte, um deren Umsetzung in der Praxis zu erleichtern; - Berücksichtigung von technologiespezifischen Differenzen bei der Auswahl, Gestaltung und Umsetzung nicht-preisbezogener Kriterien; - Festlegung angemessener Übergangsfristen.
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.07.2024
- Beschreibung: Der BDEW unterstützt die verschiedenen Nachhaltigkeitsinitiativen der EU, darunter die Harmonisierung der Sorgfaltspflichten im Bereich der Menschenrechte und des Umweltschutzes in der EU. Wir begrüßen die Stärkung der sozialen Aspekte. Damit diese Harmonisierung auch in der Praxis auch erfolgreich umgesetzt werden kann, schlägt der BDEW die folgenden Änderungen vor: - Verfeinerung des Umfangs der Due Diligence - Fokus auf Menschenrechte und Umweltaspekte - Angleichung der CSDD an die CSRD, die ESRS und die EU-Taxonomie - Sicherstellung einer kohärenten Umsetzung durch eindeutige Definitionen - Minimierung des zusätzlichen Aufwands für Unternehmen
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.07.2024
- Beschreibung: Der BDEW unterstützt die Durchsetzung eines Verbots von Produkten aus Zwangsarbeit, da eine faire und respektvolle Behandlung von Arbeitnehmern entscheidend für nachhaltige Produkte und nachhaltige Unternehmen ist. Dennoch sieht der BDEW die Notwendigkeit, bestimmte Elemente des Vorschlags weiter zu präzisieren, um die Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen zu erhöhen und eine Überkomplexität der Sorgfaltspflichten zu vermeiden: - Präzisierung des Anwendungsbereichs der Verordnung - Klare Definition und Vereinheitlichung der Einfuhranforderungen - Verlängerung der Reaktionszeiten für Unternehmen - Etablierung einer klaren und transparenten Vorprüfung - Beschleunigung der Einführung der Datenbank für Zwangsarbeitsrisiken und der Leitlinien für Sorgfaltspflichten
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.07.2024
- Beschreibung: Der Rechtsrahmen muss Klarheit und Sicherheit über die Rechte und Pflichten bei der Entwicklung von KI in verschiedenen Kontexten bietet. Er sollte eine klare Richtung vorgeben, für welche Zwecke KI eingesetzt werden sollte, Hindernisse abbauen und einen Rahmen schaffen, der Innovationen ermöglicht. Hürden für den Einsatz von KI in der Energie- und Wasserwirtschaft vermieden werden. Grundsätzliche, technologieneutrale Leitlinien, die den sicheren Einsatz von KI ermöglichen und unternehmerische Entscheidungen für Innovationen zulassen sind komplexen administrativen Prozessen vorzuziehen. Bereits heute gelten in besonders sensiblen Bereichen wie der Netzsteuerung sehr hohe Anforderungen und Vorschriften mit entsprechenden Sicherheitsstandards.
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.07.2024
- Beschreibung: Die Sicherstellung eines schnellen und flächendeckenden Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation ist von großer Bedeutung für das Wirtschaftswachstum und die Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle. Gleichzeitig müssen Synergieeffekte und entsprechende Verpflichtungen für die be-troffene Versorgungs- und Telekommunikationsinfrastruktur einheitlich umgesetzt werden. Einseitige Kostenvorteile für einzelne Branchen oder Unternehmen und Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit der Infrastruktur sollen verhindert werden, um ein hohes Maß an Versorgungssicherheit zu erhalten. Darüber hinaus ist die Notwendigkeit des Schutzes der physischen Infrastruktur vor Angriffen Dritter zu berücksichtigen
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Vorschlag für eine Revision der Industrieemissionsrichtlinie (IED) und für eine Verordnung über das Industrieemissionsportal und Umsetzungsmaßnahmen
Aktiv vom 30.07.2024 bis 15.01.2026
- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.07.2024
- Beschreibung: Mit der Überarbeitung sollten das bewährte Regelwerk schrittweise und behutsam weiterentwickelt sowie rechtsichere, schnell durchführbare Genehmigungsverfahren ermöglicht werden. Der Kommissionsentwurf wird diesen Zielen an vielen Stellen nicht gerecht und würde Genehmigungsverfahren erheblich erschweren und verzögern. Hervorzuheben ist der Vorschlag, dass Emissionsgrenzwerte künftig grundsätzlich in Höhe der strengsten Werte der jeweiligen Spannen der BVT-assoziierten Emissions-werte festgelegt werden sollen. Viele bestehende Anlagen würden so aus dem Markt gedrängt, neue Anlagen wären kaum noch genehmigungsfähig. Der BDEW plädiert deshalb für eine Beibehaltung des derzeitigen flexiblen Vorgehens bei der Grenzwertfestlegung orientiert an den oberen Emissionsbandbreiten.
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- Angegeben von: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. am 30.07.2024
- Beschreibung: Stärkung der Prävention von gesundheitlichen Folgen des Alkohol- und Tabakkonsums
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
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BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: GP JOULE GmbH am 30.07.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, eine beschleunigte Zulassung von Wasserstoffinfrastrukturen zu erreichen. Von dem Gesetzentwurf sind insbesondere potenzielle Träger von Vorhaben der Wasserstoffwirtschaft (Import, Speicher, Netze, Elektrolyseure etc.) betroffen. Wir unterstützen grundsätzlich das Gesetz wünschen uns jedoch noch Änderungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Psychologie e. V. am 30.07.2024
- Beschreibung: Anlass für unsere Stellungnahme ist das angekündigte Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG). Grundsätzlich ist das Gesetz angesichts der Relevanz der Problematik sehr zu begrüßen. Wir stimmen zu, dass modifizierbare Lebensstilfaktoren, die Früherkennung von Risikofaktoren sowie eine frühzeitige Unterstützung bei der Verhaltensänderung aus psychologischer Sicht zentrale Punkte herzgesundheitsfördernder Maßnahmen darstellen. Die Absicht, diesbezügliche Maßnahmen auszuweiten und gesetzlich zu verankern unterstützen wir.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
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BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 30.07.2024
- Beschreibung: Ausnahme von Industrie- und Arealnetzen von den Verpflichtungen des Smart Meter Rollouts aufgrund fehlenden volkswirtschaftlichen Mehrwertes. Die Funktionalitäten intelligenter Messsysteme sind in der Industrie schon gegeben, sodass ein Downgrade der Funktionalitäten droht. Darüber hinaus sind die Preisobergrenzen im MsbG nicht wirtschaftlich für die Messstellenbetreiber der Industrie.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Interessenvertretung des VDP e.V. im parlamentarischen Verfahren zur Modernisierung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, mit dem Ziel, die Anerkennung, Förderung und Planungssicherheit arbeitsmarktpolitischer Bildungsangebote freier Träger zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): SGB III - Modernisierungsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Interessenvertretung des VDP e. V. gegenüber Bundestag und Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung mit dem Ziel, eine praxistaugliche, finanzierbare Ausbildung einschließlich der Refinanzierung schulischer Zusatzangebote sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung bzw. alternativ: Pflegehilfeausbildung
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Interessenvertretung des VDP e. V. gegenüber Bundestag und Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2024 mit dem Ziel, die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungs- und Fortbildungsleistungen freier Bildungsträger gemäß § 4 Nr. 21 UStG diskriminierungsfrei und ohne Gewinnerzielungsprüfung zu erhalten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Der DRV setzt sich dafür ein, dass im Fall von Tierseuchen das Vorgehen der Bundesländer, Landkreise und anderen Behörden bundesweit einheitlich und abgestimmt ist. Darüber hinaus müssen bspw. bei Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest praxisnahe und realisierbare Vermarktungswege für Fleisch aus Restriktionsgebieten gefunden werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: BVPG - Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e. V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der Regelungen zum Angebot von Präventionsmaßnahmen durch die Kassen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
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BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BVPG - Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e. V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Ursprünglich sollte das neu zu gründende Institut Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit heißen. Es wurde umbenannt in „Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)“. Das hat in der Folge für viel Kritik gesorgt, impliziert dieser Name doch einen Fokus auf die medizinische Prävention und führte so zu einer Verengung auf ein überholtes Verständnis von Prävention und Gesundheitsförderung. Der Name muss aus Sicht der BVPG zwingend geändert werden. Die BVPG hält den Namen „Bundesinstitut für Gesundheit - BIG“ für geeignet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband spezielle Lebensmittel (DIÄTVERBAND) e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Verpflichtende Beschreibung der Eigenschaften und/oder Merkmale, denen ein Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (LBMZ) seine Zweckdienlichkeit verdankt, gemäß Art. 5 der del. Verordnung (EU) 2016/128 und Rechtsverhältnis zum Verbot der wiederholenden verpflichtenden Nährwertdeklaration gemäß Art. 6 der del. Verordnung (EU) 2016/128 in Vbdg. mit Art. 30 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Schwarz Digits KG am 29.07.2024
- Beschreibung: Einer zügigen Einstellung dringend benötigter ausländischer Fachkräfte stehen unter anderem verzögernde Visa- und andere Antragsverfahren entgegen. Hinsichtlich der Verfahrensdauer existieren erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Gebietskörperschaften. Um die Verfahrensdauer zu vereinheitlichen bzw. zu beschleunigen, bedarf es besserer Durchsetzungsbedingungen bestehender Gesetzesvorgaben in den Gebietskörperschaften.
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- Angegeben von: Schwarz Digits IT KG am 29.07.2024
- Beschreibung: Einer zügigen Einstellung dringend benötigter ausländischer Fachkräfte stehen unter anderem verzögernde Visa- und andere Antragsverfahren entgegen. Hinsichtlich der Verfahrensdauer existieren erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Gebietskörperschaften. Um die Verfahrensdauer zu vereinheitlichen bzw. zu beschleunigen, bedarf es besserer Durchsetzungsbedingungen bestehender Gesetzesvorgaben in den Gebietskörperschaften.
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- Angegeben von: PreZero Stiftung & Co. KG am 29.07.2024
- Beschreibung: Einer zügigen Einstellung dringend benötigter ausländischer Fachkräfte stehen unter anderem verzögernde Visa- und andere Antragsverfahren entgegen. Hinsichtlich der Verfahrensdauer existieren erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Gebietskörperschaften. Um die Verfahrensdauer zu vereinheitlichen bzw. zu beschleunigen, bedarf es besserer Durchsetzungsbedingungen bestehender Gesetzesvorgaben in den Gebietskörperschaften.
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- Angegeben von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 29.07.2024
- Beschreibung: Einer zügigen Einstellung dringend benötigter ausländischer Fachkräfte stehen unter anderem verzögernde Visa- und andere Antragsverfahren entgegen. Hinsichtlich der Verfahrensdauer existieren erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Gebietskörperschaften. Um die Verfahrensdauer zu vereinheitlichen bzw. zu beschleunigen, bedarf es besserer Durchsetzungsbedingungen bestehender Gesetzesvorgaben in den Gebietskörperschaften.
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- Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 29.07.2024
- Beschreibung: Einer zügigen Einstellung dringend benötigter ausländischer Fachkräfte stehen unter anderem verzögernde Visa- und andere Antragsverfahren entgegen. Hinsichtlich der Verfahrensdauer existieren erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Gebietskörperschaften. Um die Verfahrensdauer zu vereinheitlichen bzw. zu beschleunigen, bedarf es besserer Durchsetzungsbedingungen bestehender Gesetzesvorgaben in den Gebietskörperschaften.
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- Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 29.07.2024
- Beschreibung: Einer zügigen Einstellung dringend benötigter ausländischer Fachkräfte stehen unter anderem verzögernde Visa- und andere Antragsverfahren entgegen. Hinsichtlich der Verfahrensdauer existieren erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Gebietskörperschaften. Um die Verfahrensdauer zu vereinheitlichen bzw. zu beschleunigen, bedarf es besserer Durchsetzungsbedingungen bestehender Gesetzesvorgaben in den Gebietskörperschaften.
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- Angegeben von: Lidl Stiftung & Co. KG am 29.07.2024
- Beschreibung: Einer zügigen Einstellung dringend benötigter ausländischer Fachkräfte stehen unter anderem verzögernde Visa- und andere Antragsverfahren entgegen. Hinsichtlich der Verfahrensdauer existieren erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Gebietskörperschaften. Um die Verfahrensdauer zu vereinheitlichen bzw. zu beschleunigen, bedarf es besserer Durchsetzungsbedingungen bestehender Gesetzesvorgaben in den Gebietskörperschaften.
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Verbesserte Rahmenbedingungen bei der Integration ausländischer Fachkräfte.
Aktiv vom 29.07.2024 bis 08.01.2026
- Angegeben von: Schwarz Corporate Solutions KG am 29.07.2024
- Beschreibung: Einer zügigen Einstellung dringend benötigter ausländischer Fachkräfte stehen unter anderem verzögernde Visa- und andere Antragsverfahren entgegen. Hinsichtlich der Verfahrensdauer existieren erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Gebietskörperschaften. Um die Verfahrensdauer zu vereinheitlichen bzw. zu beschleunigen, bedarf es besserer Durchsetzungsbedingungen bestehender Gesetzesvorgaben in den Gebietskörperschaften.
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 29.07.2024
- Beschreibung: Einer zügigen Einstellung dringend benötigter ausländischer Fachkräfte stehen unter anderem verzögernde Visa- und andere Antragsverfahren entgegen. Hinsichtlich der Verfahrensdauer existieren erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Gebietskörperschaften. Um die Verfahrensdauer zu vereinheitlichen bzw. zu beschleunigen, bedarf es besserer Durchsetzungsbedingungen bestehender Gesetzesvorgaben in den Gebietskörperschaften.
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (9):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Verbio SE am 29.07.2024
- Beschreibung: Die Anrechnungsfähigkeit fortschrittlicher Biokraftstoffe auf die THG-Quote sollte auf Produktionsländer begrenzt werden, in denen die BLE eine Zugangsberechtigung für sog. Witness Audits besitzt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verbio SE am 29.07.2024
- Beschreibung: Die Vorgaben der Nachhaltigkeitszertifizierung für fortschrittliche Biokraftstoffe sollten zum Zweck der Betrugsprävention strenger gefasst werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verbio SE am 29.07.2024
- Beschreibung: Aufzeigen und Aufrechterhaltung der Möglichkeiten zur nachhaltigen Nutzung der Biomasse, mitsamt den dazugehörigen Produktionsketten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. fordert die im Koalitionsvertrag vorgesehene Schaffung eines vom Strafverfahren unabhängigen Aufenthaltstitels für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung. Derzeit bestehen in der Praxis aufgrund der hohen, kumulativen Voraussetzungen des § 25 Abs. 4a AufenthG erhebliche Hürden für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung. Die aktuelle Regelung trägt insgesamt der Bedeutung von schutzsuchenden Betroffenen von Menschenhandel i.S.e. Menschenrechtsverletzung nicht hinreichend Rechnung. Der KOK e.V. schlägt daher eine Änderung des § 25 Abs. 4a AufenthG vor.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Die Sicherung der Lebensgrundlage und der Zugang zu medizinischer sowie psychotherapeutischer Versorgung ist für Betroffene von Menschenhandel essentiell. Die Beratungspraxis zeigt jedoch, dass für die Gruppe der von Menschenhandel betroffenen Unionsbürger*innen häufig Schwierigkeiten beim Leistungsbezug bestehen. Gründe dafür sind, dass aufgrund der Freizügigkeitsberechtigung kein Aufenthaltstitel vorgelegt werden kann und spezielle Vorschriften von den Jobcentern nicht oder mit hohen Anforderungen angewendet werden. Betroffene Unionsbürger*innen müssen Sozialleistungsbezüge erhalten, um sich hinreichend genug erholen und stabilisieren zu können. Der KOK setzt sich für die Verbesserung der rechtlichen Stellung von Betroffenen von Menschenhandel und die Durchsetzung ihrer Rechte ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Der KOK tritt für eine an menschenrechtlichen Standards und Grundlagen ausgerichtete Asyl- und Migrationspolitik ein. Die Externalisierung von Asylverfahren wird abgelehnt. Der KOK macht insbesondere auf die Situation vulnerabler Gruppen von Geflüchteten wie geflüchtete (gewaltbetroffene) Frauen und Kinder, traumatisierte Geflüchtete und Betroffene von Menschenhandel aufmerksam und fordert besondere Schutzmechanismen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Die überarbeitete EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels muss so in nationale Gesetzgebung implementiert werden, dass neben den notwendigen Änderungen bei den Straftatbeständen zu Menschenhandel und Ausbeutung auch Verbesserungen in den Bereichen Opferschutz und Opferrechte realisiert werden (bspw. beim Aufenthalt für Betroffene von Menschenhandel, Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen, dem Non-Punishment Prinzip).
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Der KOK setzt sich für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes ein. Konkret setzt sich der KOK dafür ein, bei der Schaffung von Schutzplätzen und Beratungsangeboten durch die Länder und mit Finanzierungsbeteiligung des Bundes auch die Sicherung der spezialisierten Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel zu berücksichtigen und das Beratungs- und Unterbringungsangebot auch für diese gewaltbetroffene Personengruppe auszubauen. Das Gewalthilfegesetz benötigt zudem Nachbesserungen, für die sich der KOK einsetzt. So sollten weitere Gewaltformen (bspw. Arbeitsausbeutung und weitere Ausbeutungsformen) sowie weitere Betroffenengruppen (bspw. trans*, inter* und nicht-binäre Personen) einbezogen und die Gültigkeit nicht auf eine gegenwärtige Gewaltgefährdung reduziert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Der KOK setzt sich für die Umsetzung der im Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen (NAP MH) sowie im Nationalen Aktionsplans gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (NAP AZ) beschriebenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen ein. Einige aus Sicht des KOK wichtige Bereiche, insbesondere in Bezug auf den Opferschutz, finden sich nicht oder nicht ausreichend in den Dokumenten wieder, hier setzt sich der KOK für eine Nachschärfung ein.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Das Recht auf Absehen von Strafe für Betroffene von Menschenhandel, das sogenannte Non-Punishment Prinzip (NPP), ist Ausdruck eines betroffenen-zentrierten und menschenrechtsbasierten Ansatzes bei der Bekämpfung von Menschenhandel. Es soll Betroffene des Menschenhandels vor der Bestrafung für rechtswidrige Handlungen schützen, die im Zuge oder als Folge des Menschenhandels begangen wurden. Anders als die restriktive Umsetzung des NPP in Deutschland i.S.d. § 154c Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) es vorsieht, zielt der Grundsatz der Straffreiheit grundsätzlich auf alle rechtswidrigen Handlungen (Straf-, Einwanderungs-, Verwaltungs- und Zivildelikte) und unabhängig von der Schwere der Straftat ab. Daher muss die StPO diesbezüglich angepasst werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Der KOK setzt sich für ein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeitende in Fachberatungsstellen (FBS) für Betroffene von Menschenhandel ein. Sie unterstützen ihre Klient*innen bei der Unterbringung und Versorgung, klären sie über ihre Rechte auf und stabilisieren sie. Diese Tätigkeiten setzen ein Vertrauensverhältnis voraus. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch das Problem, dass die Mitarbeiter*innen nicht zeugnisverweigerungsberechtigt sind und als Zeug*innen in Verfahren über das Anvertraute aussagen müssen. Das hat Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis und kann die Berater*innen bei öffentlichem Auftreten in Gericht in Gefährdungslagen bringen. § 53 StPO muss folglich um den Kreis der Mitarbeiter*innen von FBS für Betroffene von Menschenhandel erweitert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschlag eines Änderungsantrages zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG
Aktiv vom 29.07.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Deutscher Pflegerat am 29.07.2024
- Beschreibung: Der DPR setzt sich dafür ein, dass die Beachtung pflegerischer Qualitätsvorgaben (Struktur- Prozess- und Ergebnisqualität) eine Voraussetzung für die Erreichung der angestrebten Ziele des KHVVG-Gesetzes zur Steigerung der Versorgungsqualität sind. Außerdem sind die notwendigen Rahmenbedingungen zur Stärkung neuer pflegerischer Berufsbilder und einer sektorenübergreifenden Versorgung, die eine nachhaltige und pflegerische Versorgung schaffen, im Rahmen des KHVVG einzupflegen. Die konkreten Positionierungen finden sich im beigefügten Dokument.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: bioMérieux Deutschland GmbH am 29.07.2024
- Beschreibung: Zugang von Patientinnen und Patienten zu schnelle multiplex PCR für Infektionskrankheiten auch als Point of Care wie beispielsweise in Notaufnahmen und niedergelassenen Praxen sowie Ausweitung des Screenings auf sexuell übertragbare Erkrankungen durch Ergänzung des Sozialgesetzbuches V bzw. zugehöriger Rechtsverordnungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Joachim Maurice Mielert am 28.07.2024
- Beschreibung: Das ApoRG ermöglicht den Betrieb einer Apotheke bei denkbarer Abwesenheit des Apothekers. Das halte ich für ein Patientensicherheitsrisiko, da die Medikationsberatung essentieller Bestandteil der Kommunikation mit den Patienten darstellt. Neben- und Wechselwirkungen zu erkennen, ist Kernkompetenz von Apothekern. Daher ist es unverzichtbar, dass der Apotheker persönlich für den Patienten ansprechbar ist und bleibt.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/23775
[alle RV hierzu]
-
BT-Drs. 20/23775
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Änderung § 8 Abs.2 HaushG, Besserstellungsverbot
Aktiv vom 27.07.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Klaus-Dieter Wülfrath – Wülfrath&Partner am 27.07.2024
- Beschreibung: Lockerung des Besserstellungsverbots für außeruniversitäre gemeinnützige Forschungseinrichtungen
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Pflegeassistenzeinführungsgesetz
Aktiv vom 26.07.2024 bis 14.03.2025
- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 26.07.2024
- Beschreibung: Der BKK Dachverband begrüßt ausdrücklich den vorliegenden Entwurf einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung. Es ist allerdings höchst irritierend, dass lediglich die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt zur Finanzierung der Pflegeassistenzausbildung herangezogen werden solle. Insofern bleiben, letztendlich ca. 90 % des Finanzierungsaufwands bei der beitragszahlenden Versichertengemeinschaft „hängen“. Der BKK Dachverband sieht die angedachten Möglichkeiten zur Abweichung von den Zugangsvoraussetzungen (auch in Abweichung zum PflBG) hochkritisch.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Pflegeassistenzeinführungsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA am 26.07.2024
- Beschreibung: Die Aufgaben der DAG sollten die auf Austausch basierende Orchestrierung aller Stakeholder sowie die effiziente Vorgabe von Spezifikationen und die Marktzulassung von Lösungen umfassen. Die DAG sollte mittles Ende-zu-Ende Verantwortung für eine funktionsfähige und sichere TI sorgen, die notwendigen Testumgebungen schaffen und standardisierte Zertifizierungsmaßnahmen vornehmen. Für eine erfolgreiche digitale Transformation besteht die dringende Notwendigkeit zur Einbindung von Nutzerperspektiven und Industrieexpertise, insbesondere bei der Roadmap-Erstellung sowie der Festlegung von Anforderungen und Spezifikationen. Es obliegt es AnwenderInnen, Benutzerfreundlichkeit individuell zu beurteilen. Standards sollen im Wettbewerb um die besten Lösungen definiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) -
BT-Drs. 20/13249
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit - (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
-
BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Änderung des EEG
Aktiv vom 26.07.2024 bis 09.10.2025
- Angegeben von: Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. am 26.07.2024
- Beschreibung: Hinsichtlich einiger Punkte wird eine Änderung des EEG angestrebt. Unter anderem werden viele Biogasanlagen in den kommenden Jahren nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können. Um das Aus der Biogasanlagen zu vermeiden, sind hier Änderungen erforderlich. Aber auch hinsichtlich weitere Normen werden Änderungen angestrebt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen
Aktiv vom 26.07.2024 bis 09.10.2025
- Angegeben von: Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. am 26.07.2024
- Beschreibung: Es wird eine Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen angestrebt
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Änderung des BImschG
Aktiv vom 26.07.2024 bis 09.10.2025
- Angegeben von: Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. am 26.07.2024
- Beschreibung: Es wird eine Änderung hinsichtlich des BImSchG angestrebt; Entbürokratisierung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Änderung des WHG
Aktiv vom 26.07.2024 bis 09.10.2025
- Angegeben von: Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. am 26.07.2024
- Beschreibung: Es wird eine Änderung des WHG angestrebt
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Bundesjagdgesetz
Aktiv vom 26.07.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. am 26.07.2024
- Beschreibung: Es wird aus verschiedenen Gründen die Änderung des Bundesjagdgesetzes angestrebt, u.a. hinsichtlich des Wolfsmanagements
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Klarstellung zum Entwurf einer Siebten Änderung der Mitteilungsverordnung
Aktiv vom 26.07.2024 bis 02.04.2026
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 26.07.2024
- Beschreibung: Klarstellung zur Meldemöglichkeit der meldepflichtigen Stelle unterhalb der Bagatellgrenze mit dem Ziel der Änderung des Wortlauts des § 7 MV.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Einführung einer Mitteilungspflicht für nationale Steuergestaltungen
Aktiv vom 26.07.2024 bis 11.02.2026
- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 26.07.2024
- Beschreibung: Der BVI lehnt diese Maßnahme ab. Sie steht im Widerspruch zum von der Regierung proklamierten und im Koalitionsvertrag vereinbarten Bürokratieabbau. Für KVGs bedeutet eine nationale Anzeigepflicht hohen bürokratischen und zusätzlichen finanziellen Aufwand, der in einem krassen Missverhältnis zu dem erwarteten Nutzen steht. Die Maßnahme wird demnach nicht als zielführend erachtet (vgl. u. a. Abschlussbericht der Expertenkommission des BMF "Vereinfachte Unternehmensteuer", S. 171 sowie Vermittlungsausschuss zum Wachstumschancengesetz).
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 26.07.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht Erleichterungen bei der Einführung der reinen Beitragszusage vor, indem es beispielsweise per Tarifvertrag möglich sein soll, sich einem bestehenden Sozialpartnermodell anzuschließen, wenn die Tarifpartner, die dieses Modell aufgesetzt haben, zustimmen. Außerdem soll die Risikokapitalanlagequote für Pensionskassen von derzeit 35 Prozent auf 40 Prozent angehoben werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Pflegeassistenzeinführungsgesetz
Aktiv vom 26.07.2024 bis 22.04.2026
- Angegeben von: Hamburgische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.07.2024
- Beschreibung: Schnelle Einführung eines bundeseinheitlichen Pflegeassistenz- oder Pflegehilfeberufes mit 12-monatiger Ausbildung, der modular in die 3-jährige Pflegeausbildung nach PflBG passt und durch eine Zwischenprüfung einen eigenständigen Berufabschluss ermöglicht. Möglichst vollständige Anrechnung der Ausbildungsinhalte in beide Richtungen.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Pflegeassistenzeinführungsgesetz (PflAssEinfG)
-
Notfallreformgesetz
Aktiv vom 26.07.2024 bis 22.04.2026
- Angegeben von: Hamburgische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.07.2024
- Beschreibung: Reform der Strukturen und Prozesse der Notfallversorgung: Stärkung der Krankenhäuser als Standorte integrierter Notfallzentren und Entwicklung der Krankenhausstandorte als sektorenübergreifende Versorgungszentren. Öffnung für ambulante Leistungsangebote. Kostendeckende Vergütung ambulanter Notfallbehandlungen. Funktionierende Triage und Steuerung der Patienten vor der Kontaktaufnahme mit dem Krankenhaus.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Pflegekompetenzgesetz
Aktiv vom 26.07.2024 bis 07.08.2025
- Angegeben von: BECTON DICKINSON Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BD) am 26.07.2024
- Beschreibung: Erste Eckpunkte zu einem Gesetz zeigen, dass Pflegekräfte künftig – gemäß ihren Qualifikationen in der Versorgung – mehr Kompetenzen erhalten sollen. Aus unserer Sicht sollte das Gesetz vor dem Hintergrund der Fachkräftesituation und des demografischen Wandels sowie der angestrebten Strukturveränderungen im stationären Bereich Hürden für einen bedarfsgerechten Personaleinsatz abbauen und die Delegation ärztlicher Leistungen an Pflegefachkräfte auf rechtlich solide Beine stellen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: RSBK Strategie Beratung Kommunikation AG am 25.07.2024
- Beschreibung: Einführung einer Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Vortrag von Sachargumenten hinsichtlich Einschränkungen von Karteneinsatzmöglichkeiten und Begleitung von Gesetzgebungsvorhaben
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Der steuerliche Dotierungsrahmen bei Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen von 8 % der BBG der GRV gesetzlichen Rentenversicherung und die sozialabgabenfreie Dotierung in Höhe von 4 % der BBG der GRV gesetzlichen Rentenversicherung fallen weit auseinander. Dies sorgt für Komplexität und schafft die Grundlage für viele Fälle von „Doppelverbeitragung“. Ein gänzliches Fallenlassen oder eine deutliche Anhebung der Grenzen würde es Unternehmen ermöglichen, ganze Belegschaften über die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse abzusichern. Das würde die Komplexität der betrieblichen Altersversorgung vor allem bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen deutlich reduzieren.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Nach dem Handelsgesetzbuch für Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung zu bildende Rückstellungen müssen endlich auch in voller Höhe steuerlich anerkannt werden. Das gilt analog auch für die steuerlichen Bewertungsfaktoren polsterfinanzierter Unterstützungskassen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz wurde ein Freibetrag bei der Ermittlung des Krankenversicherungsbeitrages auf Betriebsrentenleistungen eingeführt. Für den Pflegeversicherungsbeitrag gilt allerdings weiterhin nur eine (gleichhohe) Freigrenze. Diese Rechtslage ist für die Betroffenen kaum nachvollziehbar. Bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten finden weder Freigrenze noch Freibetrag Anwendung.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Die Neuregelungen zum Schriftformerfordernis durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz haben wir sehr begrüßt. Wir bedauern aber, dass sie für das Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung nicht nachvollzogen wurden. Im Steuerrecht sollte das Schriftformerfordernis in den §§ 4d und 6a EStG durch ein Textformerfordernis ersetzt werden. Administrationsaufwände könnten so weiter reduziert und dem allgemeinen Trend zu digitalen Lösungen könnte Rechnung getragen werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Gemäß der Vorgabe in § 193 VAG ist in den Satzungen der Pensionskassen in der Rechtsform des VVaG geregelt, in welchem Umfang ihre Verlustrücklage jährlich zu dotieren ist und welchen Mindestbetrag die Verlustrücklage erreichen muss. Wir schlagen vor, dem § 193 VAG folgenden S. 2 hinzuzufügen: "Die Satzung kann eine Regelung enthalten, nach der die oberste Vertretung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde einen Beschluss zur teilweisen Auflösung der Verlustrücklage fassen kann, wenn und soweit der Mindestbetrag der Rücklage überschritten ist (überdotierte Verlustrücklage)."
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Die aba begrüßt die Änderungen in der Anlageverordnung, dass durch die Einführung einer Infrastrukturquote, die Erhöhung der Risikokapitalquote und die Erstreckung der Öffnungsklausel auf Überschreitungen der Streuungsgrenzen hinsichtlich der formalen Anforderungen mehr Flexibilität in der Kapitalanlage geschaffen wird, sehr. Wir haben einzelne Aspekte zusammengefasst, bezüglich derer unseres Erachtens eine Fortentwicklung der Regelungsvorschläge bzw. Klarstellung wünschenswert wäre.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Die Erweiterung der Regelung des § 212 VVG-E zur Fortführung einer durch Entgeltumwandlung im Sinne des § 1a Abs. 1 BetrAVG finanzierten bAV von Elternzeit auf alle entgeltfreien Zeiten ist zu begrüßen. Die Fortführung im gesetzlichen Rahmen sollte nicht zu einer Novation führen, was im entsprechenden BMF-Schreiben zu ergänzen wäre. Zudem sollte auch hier klargestellt werden, dass trotz des Verweises auf § 1a Abs. 1 BetrAVG in § 212 VVG auch Personenkreise, die nicht unter das BetrAVG fallen, hiervon erfasst sind.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Betriebliche Versorgungseinrichtungen sind nach wie vor nicht in der Liste der abrufberechtigten Stellen enthalten, auch haben sie an anderer Stelle keine Möglichkeit, auf Daten zuzugreifen, die Begünstigte bereits im Rahmen von Antragsverfahren bei öffentlich-rechtlichen Trägern hereingegeben haben. Grundsätzlich werten wir es als positiv, dass automatisierte, digitale Verfahren geschaffen werden und auch der PSVaG hier angeschlossen wird (§ 151d SGB VI-E). Wünschenswert und auch in der Praxis notwendig wäre jedoch auch ein Anschluss von Trägern der betrieblichen Altersversorgung. Flankierend zu den wünschenswerten Änderungen in § 150 SGB VI sollte aus unserer Sicht ebenfalls eine Änderung des § 69 Abs. 2 SGB X erfolgen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Bereits erteilte Zusagen sollten im Interesse von mehr Generationengerechtigkeit für die Zukunft abänderbar sein, unabhängig davon, ob sie kollektivrechtlich erteilt wurden oder nicht. Unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich garantierten Besitzstandsschutzes sollte geprüft werden, inwieweit in zukünftige Zuwächse von Versorgungszusagen eingegriffen werden kann. Übertriebener Besitzstandsschutz darf nicht die Hoffnungen der jüngeren Generation auf Betriebsrentenzusagen zunichtemachen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Als die Zinsen auf Talfahrt gingen und folglich auch der Höchstrechnungszins kontinuierlich gesenkt wurde, haben DAV und IVS Berechnungen vorgelegt, die zeigen, dass der Zeitpunkt kommen wird, zu dem die Beitragszusage mit Mindestleistung für den Markt nicht mehr darstellbar sein würde. Bei einem Höchstrechnungszins von 0,25 % war das definitiv der Fall. Mit der Anhebung des Höchstrechnungszinses auf 1 % per 1.1.2025 ist das Problem entschärft, aber nicht gelöst. Das gilt um so mehr, als derzeit für die private Vorsorge eine Absenkung der 100 %-Garantie für versicherungsförmige Produkte geplant wird.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen es, dass mit § 24 BetrAVG-E nunmehr Wege aufgezeigt werden, wie auch nicht-tarifgebundene Dritte an Sozialpartnermodellen teilnehmen können. Allerdings sehen wir noch Regelungsbedarf an verschiedenen Stellen. Das Zustimmungserfordernis jedes einzelnen Arbeitnehmers in Abs. 1 sollte wegen Rechtsunsicherheit gestrichen werden. Es sollte eine Regelung geschaffen werden, die auch die Einbeziehung von AT und Leitenden zulässt. Es sollte in Abs. 2 geprüft werden, wie mit konkurrierenden einschlägigen SPM umgegangen wird und ob trotz Tarifvorbehalt ein SPM für alle Beschäftigten unterschiedlicher Branchen in einem Konzern möglich ist. In Abs. 4 wäre zu klären, wie der Begriff "Dritte" zur getrennten Belastung von nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern führt.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die Regelung in § 3 Nr. 55c S. 2 Buchst. b EStG, dass die Abfindung in die gRV steuerlich begleitet wird. Allerdings müsste sie noch dahingehend ergänzt werden, dass auch nicht unter das BetrAVG fallende Personen einbezogen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die Anhebung des Förderbetrags von 288 auf 360 € und die daraus resultierende Erhöhung der steuerlich geförderten Beiträge von 960 auf 1.200 € (§ 100 Abs. 2 und Abs. 6 EStG). Darüber hinaus begrüßen wir die Kopplung der Einkommensgrenzen für die Förderberechtigten an die BBG (3 % der BBG) sowie die gegenüber dem aktuellen Stand leichte Erhöhung der Einkommensgrenze von derzeit 2.575 auf 2.718 € (§ 100 Abs. 3 Ziff. 3 EStG). Wir bedauern es, dass der Förderprozentsatz nicht von 30% auf 40% oder 50% erhöht werden soll.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen § 232 Abs. 1 Nr. 2 VAG-E zur Umsetzung der gewünschten Flexibilisierung von Erwerbstätigkeit und Ruhestand für Pensionskassen. Wir gehen davon aus, dass dazu Regelungen in den allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgen können und in diesem Fall aufsichtsrechtlich ausreichend sind. Zudem erwarten wir, dass auch in Zukunft aufsichtsrechtlich keine individuellen Prüfungen der Pensionskassen hinsichtlich des (teilweisen) Wegfalls des Erwerbseinkommens erfolgen müssen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Die aba begrüßt den § 234j Abs. 4-8 VAG-E zur vorübergehenden Unterdeckung des Sicherungsvermögens bei Pensionskassen, weist jedoch auf ein paar Punkte hin und bittet um entsprechende Änderungen. Man sollte von Unterdeckung statt außerplanmäßiger Abschreibung sprechen. Die Genehmigungen für Abs. 4 u. 5 sind von der BaFin zu erteilen. Auch bereits vertraglich vereinbarte und bereits heute von der BaFin genehmigte Gründungsstocklinien sollten als Sicherungsvermögensplan verwendet werden können. Der PSVaG sollte über das Bestehen eines Sicherungsvermögensplanes informiert werden können, ohne dem PSVaG eine Kopie des kompletten Sicherungsvermögensplanes geben zu müssen.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Die Ergänzung der Leistungsformerbringung von Pensionsfonds durch Ratenzahlungen in § 236 VAG-E wird begrüßt. Es sollte klargestellt werden, dass es sich um keine eigene Leistungsform handelt, sondern um eine Unterform der Kapitalleistung. In der Begründung sollte klargestellt werden, dass eine beliebige Anzahl von Raten möglich sein soll. Der Sachverhalt bedarf noch einer steuerlichen Begleitung. Die technische Beschreibung in Abs. 3 sollte in die Verordnung verschoben werden. Sterbegeldzahlungen sollten nicht nur an den engen Kreis von Hinterbliebenen erbracht werden dürfen. Wir regen auch an, keine unterschiedliche Begrifflichkeiten für Leistungsempfänger, Leistungsbezieher und Versorgungsempfänger zu verwenden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Die Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand wird begrüßt. Die Betriebsrente sollte aber nur ab einem gewissen Schwellenwert einer Teilrente aus der gRV abrufbar gemacht werden. Bei Gesamtversorgungszusagen sollte eine fiktive Vollrente der gRV als Abzugsglied unterstellt werden können. Das Inkrafttreten der Änderungen in § 6 BetrAVG sollte frühestens ein bis zwei Jahre nach Verkündung des Gesetzes erfolgen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Die Regelungen in den §§ 9 – 11 BetrAVG zur Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen des PSVaG begrüßen wir.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen es, dass das Optionssystem nicht mehr ausschließlich auf eine tarifvertragliche Grundlage beschränkt sein soll. In Zukunft stehen solche Modelle dann auch Betrieben zu, die nicht von Tarifverträgen erreicht werden. Wir sehen aber noch rechtlichen Klärungsbedarf über das Verhältnis der Regelung zum Tarifvertragsrecht und zu den Regelungen der Entgeltumwandlung in § 1a BetrAVG (Lohnverwendungsabrede). Zudem halten wir den zwingenden Arbeitgeberzuschuss von 20% für ein Verbreitungshemmnis. Die Sperrwirkung eines Optionsmodells für den Entgeltumwandlungsanspruch sollte geprüft werden. Die Anpassung der Regelung zur Unverfallbarkeit des Arbeitgeberzuschusses in § 1b Abs. 5 S. 1 BetrAVG ist sachgerecht.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die vorgesehene Neuregelung in § 21 Absatz 1 BetrAVG-E. Eine mangelhafte, oder besser unzureichende, Beteiligung darf nicht zur Unwirksamkeit der reinen Beitragszusage führen. Im Interesse einer weiteren Klarstellung schlagen wir zudem vor, dass in § 21 Abs. 1 S. 1 BetrAVG „mangelhafte“ Beteiligung durch „unzureichende“ Beteiligung ersetzt werden sollte. Damit wären Fälle der Nichtbeteiligung erfasst. Wir empfehlen, dass die gestrichenen Regelungen der Abs. 2 u. 3 in die Gesetzesbegründung aufgenommen werden. Sie gehen nämlich teilweise über den Wortlaut des § 24 Abs. 4 BetrAVG-E hinaus.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Wir halten die Regelung zum Versorgungsträger-Wechsel bei Wechsel des Sozialpartnermodells gem. § 22 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG-E grundsätzlich für sinnvoll, empfehlen aber zur Vermeidung von Missverständnissen bezüglich des Anwendungsbereichs und der Fallgestaltungen noch einige Klarstellungen vorzunehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Die Abfindung im Rahmen des Sozialpartnermodells im § 22 Absatz 4 S. 3 BetrAVG-E begrüßen wir, weil sie ihm mehr Flexibilität verleiht. Daneben sollte aber die einseitige Möglichkeit der Abfindung durch die Versorgungseinrichtung auch ohne Zustimmung erhalten bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Tech for Net Zero am 25.07.2024
- Beschreibung: Sinnvolle Ausgestaltung der Klimaschutzverträge (KSV), einem Förderungsinstrument zur Dekarbonisierung der Industrie, bei dem die maximale CO2-Minderung im Vordergrund stehen sollte.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Tech for Net Zero am 25.07.2024
- Beschreibung: Appell an die Bundespolitik zur Beibehaltung der Sektorenziele im KSG sowie des jährlichen Nachsteuerungsmechanismus.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8290
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/8290
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Tech for Net Zero am 25.07.2024
- Beschreibung: Klimafreundliche Ausgestaltung des europäischen Net-Zero Industry Acts (NZIA, "Netto-Null-Industrie-Gesetz") zur Unterstützung innovativer Klimatechnologien und Vermeidung fossiler Lock-in-Effekte.
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- Angegeben von: Tech for Net Zero am 25.07.2024
- Beschreibung: Unterstützung des Aufbaus grüner Leitmärkte, insbesondere durch eine klimafreundliche, öffentliche Beschaffung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Tech for Net Zero am 25.07.2024
- Beschreibung: Einführung öffentlicher Kreditgarantien (durch die KfW oder die EIB) zur Unterstützung von innovativen Klimatechnologien und der Überbrückung ihrer Finanzierungslücke.
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- Angegeben von: Tech for Net Zero am 25.07.2024
- Beschreibung: Appell an die Bundesregierung, notwendige Förderinstrumente für Klimatechnologien (bspw. im Haushalt des BMDV) nicht zu streichen oder ein Notfallbudget für wichtige Klimatechnologieprojekte einzurichten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/7800
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)
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BT-Drs. 20/7800
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- HG 2024 [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Tech for Net Zero am 25.07.2024
- Beschreibung: Die Bedingungen für Start-ups in Deutschland sollen verbessert werden. Das geht aus der „Start-up-Strategie der Bundesregierung“ hervor, die als Unterrichtung (20/3063) vorliegt und am Mittwoch, 18. Januar 2023, erstmals im Bundestag beraten wurde. Im Anschluss an die Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage in die Ausschüsse zur weiteren Beratung. Federführend dabei wird der Wirtschaftsausschuss sein. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw03-de-start-up-strategie-927012
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/3063
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Start-up-Strategie der Bundesregierung
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BT-Drs. 20/3063
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Es soll eine neue einvernehmliche Abfindungsmöglichkeit in die gRV eingeführt werden (§ 3 Abs. 2a BetrAVG-E). Wir wünschen eine Verdoppelung der einseitigen Barabfindung sowie die neue Abfindungsart mit 4% der BBG, um den höheren Kosten gerecht zu werden. Wir begrüßen es, dass nach Wegen gesucht wird, kleinteilige, kostenintensive und daher ineffiziente Pensionskassenstrukturen im Interesse aller Beteiligten aufzulösen. Wir fragen uns aber, ob tatsächlich so tiefgreifende Eingriffe in das Arbeitsrecht seitens des BMAS intendiert sind, wie sie § 3 Abs. 7 BetrAVG-E vorsieht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft am 25.07.2024
- Beschreibung: Entbürokratisierung und Beschleunigung von Sicherheitsüberprüfungen. Vermeidung von Doppelüberprüfungen von Beschäftigten. Personalaufstockung in den Sicherheitsbehörden zur Verkürzung der Überprüfungszeiten. Erhalt des hohen Sicherheitsniveaus bei Militärischen Sicherheitsbereichen und kritischen Infrastrukturen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14041
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
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BT-Drs. 20/14041
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: edna Bundesverband Energiemarkt und Kommunikation e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Das Dokument 2024/0530244 „Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025“ enthält Klarstellungen und Erläuterungen im Kontext der Umsetzung der verpflichtenden Einführung der E-Rechnung für bestimmte Umsätze ab dem 1. Januar 2025. Aus Sicht der edna Mitgliedsunternehmen sind Punkte und Fragen in Bezug auf die E-Rechnung im Kontext der Energiewirtschaft offen. Ziel von edna ist es, die Prozesse und Definitionen um die elektronische Rechnung soweit zu ergänzen bzw. anzupassen, dass die Unternehmen der Energiewirtschaft wie z. B. Stadtwerke, Versorger, etc. ihre konkreten Anforderungen aus der Energiewirtschaft heraus an die elektronische Rechnung erfüllen können.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Prozessverbesserungen bei neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden durch innovative Diagnostik
Aktiv vom 25.07.2024 bis 24.03.2025
- Angegeben von: WMP HealthCare GmbH am 25.07.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Prozesse bei der Beantragung und Beratung für Hersteller bei neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden; Schaffung von mehr Transparenz über klinische und gesundheitsökonomische Evidenz- und/oder Wirtschaftlichkeitskriterien bei neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden; Schaffung eines terminierten End-To-End Prozesses mit Erprobungsphase / Fast-Track-Verfahren sowie Erprobungsbudgets bei neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Prozessverbesserungen bei der Aufnahme von neuen Leistungen in den EBM durch innovative Diagnostik
Aktiv vom 25.07.2024 bis 24.03.2025
- Angegeben von: WMP HealthCare GmbH am 25.07.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Prozesse bei der Beantragung und Beratung für Hersteller bei der Aufnahme von neuen Leistungen in den einheitlichen Bewertungsmaßstab; Schaffung von mehr Transparenz über klinische und gesundheitsökonomische Evidenz- und/oder Wirtschaftlichkeitskriterien bei der Aufnahme von neuen Leistungen in den einheitlichen Bewertungsmaßstab; Schaffung eines terminierten End-To-End Prozesses mit Erprobungsphase / Fast-Track-Verfahren sowie Erprobungsbudgets bei der Aufnahme von neuen Leistungen in den einheitlichen Bewertungsmaßstab
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Referentenenwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024: Anpassung AO, ErbStG, EStG
Aktiv vom 25.07.2024 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Modifizierung der geplanten Einführung einer Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungsmodelle; Digitalisierung der Erbfallmeldungen nach § 33 ErbStG; Adressierung eines zusätzlichen Regelungsbedarfs hinsichtlich einer Todesfallmeldung vom BZSt an die Kreditinstitute
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Anpassung der Anreizregulierung um Innovationen stärker zu gewichten
Aktiv vom 25.07.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: SuperNode Ltd. am 25.07.2024
- Beschreibung: Supernode setzt sich dafür ein, innovative supraleitende Kabelsysteme im deutschen Stromnetz zu etablieren. Die Anreizregulierung ist ein wichtiges Instrument um Innovative Übertragungstechnologien im Stromnetz zu etablieren. Jedoch wirkt sich die derzeitige Struktur der Anreizregulierung negativ auf innovative Technologien aus. Konkret sollten Innovationen stärker in der Anreizregulierung beispielsweise im Rahmen eines Innovationsbudgets angerechnet werden, um die Erprobung und Skalierung neuer Kabeltechnologien zu gewährleisten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Supraleiter als Innovation in den Netzentwicklungsplan Strom aufnehmen
Aktiv vom 25.07.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: SuperNode Ltd. am 25.07.2024
- Beschreibung: Supernode arbeitet daran, innovative supraleitende Kabelsysteme im deutschen Stromnetz zu etablieren. Gerade unter Anbetracht des Zieljahres 2045 sollten innovative Lösungen und Konzepte stärker im NEP abgebildet werden. Dies entspricht den Vorgaben des EnWGs, welches konkret auf darauf abzielt Übertragungstechnologien welche eine verlustarme Übertragung mit hoher Leistung über große Distanzen als Pilotprojekte zu testen. Supraleitende Kabelsystem erfüllen diese Anforderung und sollten daher in den Netzentwicklungsplan aufgenommen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Einführung eines praxistauglichen Reallabore-Gesetzes
Aktiv vom 25.07.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: SuperNode Ltd. am 25.07.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, ein Reallabore-Gesetz zu schaffen, das einheitliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Reallabore bietet und neue Freiräume zur Erprobung von Innovation ermöglicht. In diesem Kontext müssen Supraleiter als Schlüsseltechnologie für die Transformation des Stromsystems anerkannt werden und im Rahmen des Gesetzes als förderfähig definiert werden. Zusätzlich müssen die Anforderungen des Reallabore-Gesetzes die langfristige und zukunftsfähige Erprobung von Übertragungstechnologien ermöglichen.
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- Angegeben von: Diakonie Katastrophenhilfe, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Diakonie Katastrophenhilfe setzt sich ggü. Bundesregierung und Bundestag für eine ausreichende Mittelausstattung für den Einzelplan 05 und 23 (Humanitäre Hilfe und Entwicklungsfinanzierung) ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Haushaltsaufstellung 2025
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Die Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD“ ist die EU-Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie verpflichtet die erfassten Unternehmen die von ihnen verfolgten Konzepte, Risiken und Leistungsindikatoren in Bezug auf Umwelt, Arbeitnehmerbelange, soziale Belange, Menschenrechte und Korruption darzulegen, sofern diese als wesentlich erachtet werden.
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- Angegeben von: isdv - Interessengemeinschaft der selbständigen DiensterInnen in der Veranstaltungswirtschaft am 25.07.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf sieht die Erhöhung der Gebühren für Eintragungen im Handelsregister vor. Dadurch soll der Kostendeckungsgrad der registerführenden Stellen erhöht werden. Die Kosten dafür trägt die Wirtschaft. Die isdv möchte die Erhöhung verhindern, da es effektivere und effizientere Alternativen gibt. Die direkte Verknüpfung zur WId würde die Verwaltung dazu anhalten, in sich effizienter und effektiver zu arbeiten. Die Gebührenerhöhung beinhaltet keinen Aktionsbedarf seitens der registerführenden Stellen in Richtung Entbürokratisierung, Digitalisierung und Entlastung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Dritte Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG am 25.07.2024
- Beschreibung: Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind für Takeda elementar. Takeda bekennt sich daher zum nachhaltigen Wirtschaften und investiert in eine grüne Zukunft. Um jedoch langfristig, erfolgreich und nachhaltig am Markt agieren und wettbewerbsfähig sein zu können, sind förderliche, verlässliche und stabile wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen notwendig, die Unternehmen die notwendigen Entscheidungsfreiräume bieten.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):