Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2407250008
(PDF - 1 Seite)
Zu Regelungsvorhaben:
Dritte Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung
Der Referentenentwurf sieht die Erhöhung der Gebühren für Eintragungen im Handelsregister vor. Dadurch soll der Kostendeckungsgrad der registerführenden Stellen erhöht werden. Die Kosten dafür trägt die Wirtschaft. Die isdv möchte die Erhöhung verhindern, da es effektivere und effizientere Alternativen gibt. Die direkte Verknüpfung zur WId würde die Verwaltung dazu anhalten, in sich effizienter und effektiver zu arbeiten. Die Gebührenerhöhung beinhaltet keinen Aktionsbedarf seitens der registerführenden Stellen in Richtung Entbürokratisierung, Digitalisierung und Entlastung.
Bereitgestellt von:
isdv - Interessengemeinschaft der selbständigen DiensterInnen in der Veranstaltungswirtschaft (R000099)
am
25.07.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 25.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Dritte Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung Datum des Referentenentwurfs: 22.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle SG hierzu]
- Selbständigkeit; Soloselbständige; Veranstaltungswirtschaft