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18.498 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.498)
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Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung der engen rechtlichen Grenzen bei Änderung des BJagdG zum Wolf
Der NABU kritisiert die geplante Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht. Er verweist auf die Verpflichtung zur Wahrung der engen unionsrechtlichen Vorgaben, die auch für Arten des Anhang V FFH-RL gelten.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
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Adressatenkreis:
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15.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung der engen rechtlichen Grenzen bei Änderung des BJagdG zum Wolf
Der NABU kritisiert die geplante Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht. Er verweist auf die Verpflichtung zur Wahrung der engen unionsrechtlichen Vorgaben, die auch für Arten des Anhang V FFH-RL gelten.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
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Adressatenkreis:
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15.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
FFH-Bericht: Meldung des Erhaltungszustands auf wissenschaftlicher Basis
Der FFH-Bericht über den Erhaltungszustand geschützter Arten Deutschlands muss auf wissenschaftlichen Daten und Methoden basieren. Politische Einflussnahme auf die Meldung ist laut EU nicht gestattet.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien
Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien in Deutschland. Mit den Gebühren soll insbesondere Sammlung und Sortierung, aber auch das Recycling finanziert werden. Durch Öko-Modulation müssen Anreize für den Rezyklateinsatz gesetzt werden.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
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Adressatenkreis:
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24.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Netzdienlicher und naturverträglicher Ausbau von Ladeinfrastruktur Pkw/Lkw
Netzdienlicher, ausreichender und naturverträglicher Ausbau von Ladeinfrastruktur Pkw/Lkw für mehr Elektrifizierung im Straßenverkehr im Sinne des Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
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Adressatenkreis:
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24.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Natur-/Klimaschutzfinanzierung im Langfristhaushaushalt der EU (MFR)
Die EU beschließt 2025/2026 ihren nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR/MFF) post 2027. In diesem Langfristhaushalt wird auch festgelegt, ob/wieviel Geld für Natur-/Klimaschutz ausgegeben wird, und wieviel für schädliche Subventionen. Deswegen verfolgt der NABU dieses Vorhaben v.a. auf EU-Ebene, aber auch ggü. der Bundesregierung. Ziel ist es, die Lücke der Naturschutzfinanzierung auch auf EU-Ebene zu schließen, und u.a. das LIFE Programm zu erhalten.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
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Adressatenkreis:
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09.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Natur-/Klimaschutzfinanzierung im Langfristhaushaushalt der EU (MFR)
Die EU beschließt 2025/2026 ihren nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR/MFF) post 2027. In diesem Langfristhaushalt wird auch festgelegt, ob/wieviel Geld für Natur-/Klimaschutz ausgegeben wird, und wieviel für schädliche Subventionen. Deswegen verfolgt der NABU dieses Vorhaben v.a. auf EU-Ebene, aber auch ggü. der Bundesregierung. Ziel ist es, die Lücke der Naturschutzfinanzierung auch auf EU-Ebene zu schließen, und u.a. das LIFE Programm zu erhalten.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 06.11.2025
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Adressatenkreis:
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09.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überlegungen zur Verbesserung und Vereinfachung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 unverändert. Sie bietet einen EU-weit geltenden einheitlichen Rechtsrahmen und gewährleistet ein hohes Datenschutzniveau. Auch aus unserer Sicht ist die DSGVO grundsätzlich ein Meilenstein in der EU-Datenschutzgesetzgebung. Aufgrund der inzwischen gesammelten Erfahrungen sehen wir gleichwohl Anlass für eine Verbesserung und Vereinfachung der DSGVO. Ziel ist es, auf nationaler und europäischer Ebene einen Beitrag zur laufenden Diskussion über die Novellierung der DSGVO zu leisten u. a. im Hinblick auf den Einsatz von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz, die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Verantwortlichkeiten der Akteure.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 06.11.2025
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Adressatenkreis:
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29.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 06.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- AnzV 2006 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- RBkG [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Luftrettung bildet eine tragende Säule der Notfallversorgung in Deutschland – insbesondere für die Versorgung besonders komplexer und zeitkritischer Fälle sowie im ländlichen Raum. Bestehende Regelungslücken im Bereich der täglichen Höchstarbeitszeit und der Arbeitnehmerüberlassung können jedoch zu Versorgungslücken im Luftrettungsdienst führen, sollte der Gesetzgeber hier nicht korrigierend eingreifen. Dabei geht es nicht um Arbeitszeitverlängerungen „um jeden Preis“, sondern um praxisnahe Regelungen, die Rechtssicherheit für Betreiber und Personal schaffen. Es gilt die Arbeits- und Ruhezeiten für Hubschrauberpersonal im Luftrettungsdienst zu harmonisieren sowie die Arbeitnehmerüberlassung an die Bedürfnisse im Rettungsdienst anzupassen.
- Bereitgestellt von: ADAC Luftrettung gGmbH am 06.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
31.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 06.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- AnzV 2006 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- RBkG [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 06.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.11.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- RBkG [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle SG hierzu]
- AnzV 2006 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überlegungen zur Verbesserung und Vereinfachung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 unverändert. Sie bietet einen EU-weit geltenden einheitlichen Rechtsrahmen und gewährleistet ein hohes Datenschutzniveau. Auch aus unserer Sicht ist die DSGVO grundsätzlich ein Meilenstein in der EU-Datenschutzgesetzgebung. Aufgrund der inzwischen gesammelten Erfahrungen sehen wir gleichwohl Anlass für eine Verbesserung und Vereinfachung der DSGVO. Ziel ist es, auf nationaler und europäischer Ebene einen Beitrag zur laufenden Diskussion über die Novellierung der DSGVO zu leisten u. a. im Hinblick auf den Einsatz von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz, die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Verantwortlichkeiten der Akteure.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 06.11.2025
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Adressatenkreis:
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29.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überlegungen zur Verbesserung und Vereinfachung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 unverändert. Sie bietet einen EU-weit geltenden einheitlichen Rechtsrahmen und gewährleistet ein hohes Datenschutzniveau. Auch aus unserer Sicht ist die DSGVO grundsätzlich ein Meilenstein in der EU-Datenschutzgesetzgebung. Aufgrund der inzwischen gesammelten Erfahrungen sehen wir gleichwohl Anlass für eine Verbesserung und Vereinfachung der DSGVO. Ziel ist es, auf nationaler und europäischer Ebene einen Beitrag zur laufenden Diskussion über die Novellierung der DSGVO zu leisten u. a. im Hinblick auf den Einsatz von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz, die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Verantwortlichkeiten der Akteure.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 06.11.2025
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Adressatenkreis:
-
29.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praktische Umsetzung der EU-F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 in nationales Recht
Beitrag von Chiesi zur Unterstützung der Transformation des Gesundheitswesens hin zu mehr Nachhaltigkeit und zur Decarbonisierung.
- Bereitgestellt von: Chiesi GmbH am 05.11.2025
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Adressatenkreis:
-
05.11.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des emissionsarmen Güterverkehrs im ländlichen Raum
Die ländlichen Regionen tragen zu rund 50 Prozent zum BIP bei und sind Heimat von einem Großteil des Mittelstands. Zudem haben die Regionen gemeinsam, dass ihr Anschluss an die Verkehrsinfrastruktur im Vgl. zu urbanen Gebieten deutlich schlechter ausgeprägt ist. Ihre Anbindung an den (Güter-)Schienenverkehr ist unterrepräsentiert und stellt bei der Dekarbonisierung der Logistik einen Standortnachteil dar. Dieser Nachteil wird durch weitere Lenkungsinstrumente verstärkt. Dadurch gibt es auf dem Land einen hohen Anteil an straßengebundenem Transport mit entsprechenden Emissionen der größtenteils fossilen Antriebe. Es gilt daher gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen im ländlichen Raum im Vergleich zu Metropolregionen herzustellen, um die Dekarbonisierung der Logistik voranzubringen.
- Bereitgestellt von: Gerolsteiner Brunnen am 05.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aktualisierungen der Beihilfeleitlinien im Rahmen des Emissionshandelssystems
Die Europäischen Kommission überarbeitet regelmäßig die ETS-Beihilfeleitlinien. Leider befindet sich die Ziegelindustrie (NACE 23.32) nicht auf der Liste der beihilfeberechtigten Sektoren. Als Bundesverband setzen wir uns für die Aufnahme der Ziegelindustrie auf die Liste der strompreiskompensationberechtigten Sektoren ein. Denn: Ohne eine deutliche Vergünstigung des Strompreises werden die erforderlichen Investitionen in die Elektrifizierung nicht vorgenommen und die Industrie kann nicht transformieren. Insbesondere vor dem Hintergrund des „end games“ im EU ETS und den langen Planungs-, Errichtungs- und Genehmigungszeiten bleibt nicht mehr viel Zeit und es sind deutliche Impulse für einen günstigeren Strompreis erforderlich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie am 05.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der gesetzlichen Pflicht zur Eintragung von Abrechnungsdaten der Krankenkassen in die ePA
Die Bundesärztekammer befürchtet starke Beeinträchtigung der vertrauensvollen Patienten-Arzt-Beziehung durch die Verpflichtung der Krankenkassen zum Einstellen der Abrechnungsdaten in die ePA ihrer Versicherten. Sie regt daher, eine andere Vorgehensweise an. Aus Sicht der Bundesärztekekammer sollten die Abrechnungsdaten zunächst nur für Patienten selbst in ihrer ePA sichtbar sein und nicht per se für alle an der Behandlung Beteiligten. Patienten sollten dann explizit erst in einem zweiten Schritt diese Daten für Weitere sichtbar machen können.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 05.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung von Lachgas und sog. K.O.-Tropfen
Die Bundesärztekammer spricht sich auf Basis eines Antrags zum 128. Deutschen Ärztetag seit 2024 für ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige und eine Beschränkung der Kapselgröße für Endverbraucher auf 8 g sowie den Aufbau und Stärkung von Präventionsangeboten aus. Die Bundesärztekammer fordert darüber hinaus, dass die Abgabemenge von Kapseln mit 8 g Lachgas an Endverbraucher im Einzelhandel begrenzt werden soll.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 05.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 366/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
-
BR-Drs. 366/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Änderung des EnWG mit Fokus auf die Finanzierung des Wasserstoffkernnetzes
In der dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden u.a. die Finanzierungsregeln für das Wasserstoff-Kernnetz geregelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass Finanzierungsbedingungen beschlossen werden, die es den Fernleitungsnetzbetreibern ermöglichen, endgültige Investitionsentscheidungen für das Wasserstoff-Kernetz zu treffen.
- Bereitgestellt von: SHS - Stahl-Holding-Saar GmbH & Co. KGaA am 05.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Massenbilanzierung (SUPD Implementing Act)
Die EU-Kommission bereitet einen Durchführungsrechtsakt zur Einwegkunststoff-Richtlinie (SUPD Richtlinie (EU) 2019/904) vor, der sich Artikel 7 („Additional types of recycling“) annimmt. Dieser soll eine Methode zu Berechnung, Überprüfung und Berichterstattung des Anteils an recyceltem Kunststoff in Getränkeflaschen festlegen. Hierbei soll recycelter Kunststoff aus zusätzlichen Arten des Recyclings im Sinne von Artikel 3 Absatz 17 der Richtlinie 2008/98/EG zu Maßnahmen zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und dabei insbesondere für ihre Abfallgesetzgebung berücksichtigt werden. Für die Massenbilanzierung von chemisch recycelten Kunststoffen soll entsprechend ein geeigneter Ansatz festgelegt werden.
- Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 05.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
30.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
17.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Massenbilanzierung (SUPD Implementing Act)
Die EU-Kommission bereitet einen Durchführungsrechtsakt zur Einwegkunststoff-Richtlinie (SUPD Richtlinie (EU) 2019/904) vor, der sich Artikel 7 („Additional types of recycling“) annimmt. Dieser soll eine Methode zu Berechnung, Überprüfung und Berichterstattung des Anteils an recyceltem Kunststoff in Getränkeflaschen festlegen. Hierbei soll recycelter Kunststoff aus zusätzlichen Arten des Recyclings im Sinne von Artikel 3 Absatz 17 der Richtlinie 2008/98/EG zu Maßnahmen zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und dabei insbesondere für ihre Abfallgesetzgebung berücksichtigt werden. Für die Massenbilanzierung von chemisch recycelten Kunststoffen soll entsprechend ein geeigneter Ansatz festgelegt werden.
- Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 05.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Massenbilanzierung (SUPD Implementing Act)
Die EU-Kommission bereitet einen Durchführungsrechtsakt zur Einwegkunststoff-Richtlinie (SUPD Richtlinie (EU) 2019/904) vor, der sich Artikel 7 („Additional types of recycling“) annimmt. Dieser soll eine Methode zu Berechnung, Überprüfung und Berichterstattung des Anteils an recyceltem Kunststoff in Getränkeflaschen festlegen. Hierbei soll recycelter Kunststoff aus zusätzlichen Arten des Recyclings im Sinne von Artikel 3 Absatz 17 der Richtlinie 2008/98/EG zu Maßnahmen zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und dabei insbesondere für ihre Abfallgesetzgebung berücksichtigt werden. Für die Massenbilanzierung von chemisch recycelten Kunststoffen soll entsprechend ein geeigneter Ansatz festgelegt werden.
- Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 05.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
30.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
17.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung eines wirtschaftlichen Betriebs von Netzreserve-Kraftwerken
Vier unserer Steinkohleblöcke können nicht stillgelegt werden, weil sie bis 2031 qua Ausweisung durch die BNetzA in der Netzreserve gebunden sind. Zwei weitere Blöcke sind vorerst bis 2026 als systemrelevant ausgewiesen. Ziel ist eine Anpassung des §13b EnWG, die einen wirtschaftlichen Betrieb von systemrelevanten Anlagen ermöglicht oder eine Verordnung gemäß 13i Abs. 3 Nr.2 EnWG. Eine bloße Kostenerstattung ist nicht mit unternehmerischen und eigentumsrechtlichen Grundsätzen vereinbar, insbesondere für so lange und mehrfach verlängerte Ausweisungszeiträume. Darüber hinaus stellt eine gesetzliche Erlaubnis, diese Anlagen vorübergehend abhängig von der Höhe des Strompreises am Strommarkt teilnehmen lassen zu dürfen, eine Möglichkeit dar, dämpfend auf den Strompreis zu wirken.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 05.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
05.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Es soll er Delegierte Rechtsakt der EU zur Definition von Low-Carbon-Fuels praktikabler und klarer gestaltet werden. Zudem soll blauer Wasserstoff als pragmatische Lösung zur kosteneffizienten Dekarbonisierung stärker zum Einsatz kommen, auch um dem Einsatz von grünem Wasserstoff den Weg zu ebnen.
- Bereitgestellt von: SEFE Securing Energy for Europe am 04.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Innovationsfähigkeit durch Innovationsfonds sichern und Verstetigung der Kürzung verhindern
Der BMC setzt sich dafür ein, die Innovationsfähigkeit des Gesundheitssystems zu erhalten. Die temporäre Kürzung des Innovationsfonds darf nicht verstetigt werden; gefordert ist die verlässliche Rückkehr zum regulären Fördervolumen, die Sicherung der Arbeitsfähigkeit im Kürzungsjahr (u. a. Priorisierung hochwertiger Projekte, Nutzung von Rückflüssen/Überträgen) sowie die strukturelle Weiterentwicklung des Fonds zu einem dauerhaft wirkungsorientierten Steuerungsinstrument mit klaren Transferpfaden, Portfoliosteuerung und entschlackten Verfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Managed Care e. V. (BMC) am 04.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines regelhaften, digital erweiterten Primärversorgungssystems
Der BMC wirbt für ein interprofessionelles, wohnortnahes Primärversorgungssystem mit klaren Kernbausteinen: (1) standardisierte Erst- und Dringlichkeitseinschätzung (digital/telefonisch/vor Ort), (2) Stärkung vernetzter Primärversorgungseinheiten mit Team- und Koordinationsfunktion, (3) verlässliche, zentrale Terminvermittlung als Bestandteil einer TI Primärversorgung. Flankierend: ePA-Weiterentwicklung mit bidirektionalem Datenaustausch, Telemedizin, OpenNotes sowie die Anbindung von Prävention und weiteren Gesundheitsberufen. Ziele: besserer Zugang, höhere Qualität, effizientere Ressourcen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Managed Care e. V. (BMC) am 04.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem 6. Omnibuspaket schlägt die Europäische Kommission Änderungen der EU-Verordnung über kosmetische Produkte vor. Es wird sich dafür eingesetzt, dass Deutschland sich im Rat gegen diese Pläne der Komission ausspricht, die eine Herabsenkung des Schutzniveaus für Verbraucher*innen zur Folge hätten.
- Bereitgestellt von: ClientEarth gGmbH am 04.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
iSi spricht sich für eine gezielte Regulierung von Distickstoffmonoxid innerhalb des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes aus, die Missbrauch wirksam verhindert, zugleich aber die legitime kulinarische Nutzung von Distickstoffmonoxid nicht behindert. Konkret schlägt iSi vor: 1. Festlegung der maximalen Füllmenge bei 9 Gramm statt bei 8 Gramm 2. Klarstellung der Verfügbarkeit der Füllmenge bis 9 Gramm für das Gastronomiegewerbe auch über den Versandhandel mit entsprechender Verifikation 3. Anwendung von Altersverifikationssystemen für Privatpersonen beim Versandhandel, wie beim stationären Handel nur bei Füllmenge bis 9 Gramm
- Bereitgestellt von: iSi Deutschland GmbH am 04.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1504
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
-
BT-Drs. 21/1504
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (Urban Waste Water Treatment Directive - UWWTD)
Die im Rahmen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (Urban Waste Water Treatment Directive - UWWTD - EU/2024/3019) vorgesehene Finanzierung der vierten Klärstufe über die erweiterte Herstellerverantwortung belastet auf Grund der Fokussierung auf Arzneimittel und des volumenbasierten Zahlmechanismus vor allem Hersteller generischer Arzneimittel und gefährdet dadurch die zuverlässige Versorgung mit wichtigen Medikamenten. Wir setzen uns daher für eine Überarbeitung der Richtlinie ein, damit die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nicht beeinträchtigt wird.
- Bereitgestellt von: Sandoz Deutschland GmbH am 04.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rücknahme des G-BA-Mandats zur Substitution biologischer Arzneimittel
Eine stabile und bezahlbare Versorgung der Patienten mit biopharmazeutischen Therapien – insbesondere durch den Einsatz von Biosimilars – muss langfristig sichergestellt werden. Um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden und den Biotechnologie-Standort Deutschland zu stärken, sollte der gesetzliche Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Regelungen zur automatischen Substitution von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln in der Apotheke zu erarbeiten, zurückgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Sandoz Deutschland GmbH am 04.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG)
Optimierung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), um eine sicherere Arzneimittelversorgung zu gewährleisten. Hierbei sind konkret die Nachbesserungen beim Thema Erstattungspreise sowie beim Thema verpflichtende Lagerhaltung zu nennen, sodass sich der Markt und die Versorgung wieder stabilisieren.
- Bereitgestellt von: Sandoz Deutschland GmbH am 04.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9319
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Arzneimittelversorgung sicherstellen - Versorgungssicherheit gewährleisten
-
BT-Drs. 20/9319
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rücknahme des G-BA-Mandats zur Substitution biologischer Arzneimittel
Eine stabile und bezahlbare Versorgung der Patienten mit biopharmazeutischen Therapien – insbesondere durch den Einsatz von Biosimilars – muss langfristig sichergestellt werden. Um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden und den Biotechnologie-Standort Deutschland zu stärken, sollte der gesetzliche Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Regelungen zur automatischen Substitution von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln in der Apotheke zu erarbeiten, zurückgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Sandoz Deutschland GmbH am 04.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (Urban Waste Water Treatment Directive - UWWTD)
Die im Rahmen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (Urban Waste Water Treatment Directive - UWWTD - EU/2024/3019) vorgesehene Finanzierung der vierten Klärstufe über die erweiterte Herstellerverantwortung belastet auf Grund der Fokussierung auf Arzneimittel und des volumenbasierten Zahlmechanismus vor allem Hersteller generischer Arzneimittel und gefährdet dadurch die zuverlässige Versorgung mit wichtigen Medikamenten. Wir setzen uns daher für eine Überarbeitung der Richtlinie ein, damit die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nicht beeinträchtigt wird.
- Bereitgestellt von: HEXAL AG am 04.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rücknahme des G-BA-Mandats zur Substitution biologischer Arzneimittel
Eine stabile und bezahlbare Versorgung der Patienten mit biopharmazeutischen Therapien – insbesondere durch den Einsatz von Biosimilars – muss langfristig sichergestellt werden. Um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden und den Biotechnologie-Standort Deutschland zu stärken, sollte der gesetzliche Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Regelungen zur automatischen Substitution von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln in der Apotheke zu erarbeiten, zurückgenommen werden.
- Bereitgestellt von: HEXAL AG am 04.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG)
Optimierung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), um eine sicherere Arzneimittelversorgung zu gewährleisten. Hierbei sind konkret die Nachbesserungen beim Thema Erstattungspreise sowie beim Thema verpflichtende Lagerhaltung zu nennen, sodass sich der Markt und die Versorgung wieder stabilisieren.
- Bereitgestellt von: HEXAL AG am 04.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9319
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Arzneimittelversorgung sicherstellen - Versorgungssicherheit gewährleisten
-
BT-Drs. 20/9319
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rücknahme des G-BA-Mandats zur Substitution biologischer Arzneimittel
Eine stabile und bezahlbare Versorgung der Patienten mit biopharmazeutischen Therapien – insbesondere durch den Einsatz von Biosimilars – muss langfristig sichergestellt werden. Um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden und den Biotechnologie-Standort Deutschland zu stärken, sollte der gesetzliche Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Regelungen zur automatischen Substitution von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln in der Apotheke zu erarbeiten, zurückgenommen werden.
- Bereitgestellt von: HEXAL AG am 04.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Impulse zu Digitalen Nachweisen als Fundament der European Digital Identity Wallet
Ohne digitale staatliche Bescheinigungen & Urkunden können Staat & Unternehmen ihre Digitalisierungsziele nicht erreichen. Die EUDI-Wallet könnte ein entscheidender Schritt für die flächendeckende Nutzung digitaler Nachweise sein, wenn diese denn zur Verfügung stehen. Die EU verpflichtet die Mitgliedstaaten in Artikel 45e der Verordnung (EU) 2024/1183, Register schrittweise zu öffnen & über standardisierte Schnittstellen zugänglich zu machen. Solange dies jedoch nicht flächendeckend verfügbar ist sowie für alles, was auch in Zukunft papierhaft bleiben wird, braucht es Lösungen, um digitale Prozesse zu ermöglichen & dauerhaft Papier sicherer zu machen. Unser Vorschlag: Digitale Siegel in Form eines maschinenlesbaren Codes, wie wir es bereit bei den Corona-Impfzertifikaten gehandhabt haben.
- Bereitgestellt von: ING-DiBa AG am 04.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das BauGB soll den Zielen der Leipzig-Charta folgen und eine gerechte, blau-grüne und produktive Stadtentwicklung mit Leitsätzen für eine integrative und transformative Flächenplanung ermöglichen. Die BauGB-Novelle muss klare Steuerungs-möglichkeiten für kommunales Handeln bieten. Vor allem müssen die Instrumente einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik gestärkt werden. Der Umgang mit veralteten Bebauungsplänen muss erleichtert werden. Die Einführung des § 246e BauGB ist zu verhindern
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 04.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
-
BT-Drs. 21/1084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BAK begrüßt das mit dem Referentenentwurf eines Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetzes verfolgte Ziel, durch eine zentrale digitale Zugangsstelle Transparenz und Effizienz im Umgang mit Kurzzeitvermietungen zu schaffen. Mit dem Gesetz sollen das Bestandswohnen und die aktive Nutzung des vorhandenen Wohnraums gestärkt werden
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 04.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zu einer EU-Präferenz ergeben sich Fragen zu Anwendungsbereich, konkreter Ausgestaltung und Herausforderungen bei der Praxisumsetzung. Das BMWE hat mit einem Fragebogen auch die BAK nach ihrer Einschätzung dazu gefragt. Die BAK hält die Einführung einer EU-Präferenz auf EU-Ebene grundsätzlich für zielführend und praktikabel
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 04.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-Verordnung über die kurzfristige Vermietung von Unterkünften (EU) 2018/1724
Airbnb begrüßt die neue EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung, die ab dem 20. Mai 2026 in Deutschland greifen soll, und appelliert an die neue Bundesregierung, die technische und organisatorische Umsetzung weiter anzuschieben. Das neue Gesetz soll zu einem einheitlichen Rahmen für Datenaustausch und Transparenz beitragen. Lokale Regeln für das Teilen von Daten zur Kurzzeitvermietung sollen durch die neue EU-weite Regelung ersetzt werden. Wir setzen uns für die Anerkennung der Potenziale des Homesharings für die Entzerrung von Tourismusströmen und die Stärkung des ländlichen Raums ein. Für eine möglichst effiziente, niedrigschwellige und bürokratiearme Umsetzungen von Regelungen im Bereich der Kurzzeitvermietung sollte die Modernisierung und Digitalisierung weiter vorangetrieben werden.
- Bereitgestellt von: Airbnb Germany GmbH am 04.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
31.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines nachhaltigen Fahrplans für eine resiliente Rohstoffversorgung
Lösungsansätze für eine bessere, nachhaltigere und versorgungssichere heimische Rohstoffproduktion anbieten. Dies sollte in verschieden Gesetzen und Verordnungen (z.B. BImSchG, WHG, BBergG) verankert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. am 04.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
RegE eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge.
Richtlinienkonforme Umsetzung des Förderdarlehensbegriffs in § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 03.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechte Einführung eines nationalen Durchführungsgesetzes zur KI-Verordnung
Bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland ist darauf zu achten, Kohärenz mit bestehenden Vorschriften und Aufsichtsstrukturen im Finanzsektor herzustellen, die heute bereits den Einsatz von KI mit abdecken. Daher sollte für Banken die Marktüberwachung von KI-Systemen über die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden erfolgen. Zudem ist eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung in der gesamten EU durch die Mitgliedstaaten und über die zu schaffenden europäischen Governance-Strukturen sicherzustellen. Es sollte von verschärfenden Regelungen bei der nationalen Umsetzung abgesehen werden. Zum Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sollte die Umsetzung möglichst unbürokratisch erfolgen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 03.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 97/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)
-
BR-Drs. 97/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der EEG-Fördermechanik ab 2027
Mit dem Auslaufen des bisherigen EEG-Förderrahmens ab 2027 steht Deutschland vor einer grundlegenden Neuausrichtung der Ausbauinstrumente für Erneuerbare Energien (EE). Die LEAG schlägt für eine erfolgreiche und kosteneffiziente Umsetzung vor: 1. Schnelle, EU-konforme Anpassung der EEG-Vergütungssystematik auf Basis zweiseitiger Differenzverträge ohne Marktwertkorridor 2. Signifikante Reduktion negativer Stunden durch Behebung von Fehlanreizen bei der Direktvermarktung (durch mengenbasierte Förderung) 3. Verzicht auf eine kurzfristige Einführung riskanter Financial Contracts for Difference
- Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 03.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
AG Versorgung (Pflegeberufsverbände/LPK): Fragen an die Expertinnen und Experten des Workshops Das Papier fordert eine grundlegende Reform des Versorgungssystems mit Pflege im Zentrum. Pflege soll eigenständig, lokal verankert und präventiv wirken. Zentrale Elemente sind der verbindliche Pflegeprozess, Case Management durch Pflegefachpersonen, ein neuer Qualifikationsmix (APN, CHN, Assistenz), Entlastung Angehöriger sowie digitale und interprofessionelle Vernetzung. Ziel ist eine nachhaltige, qualitätsgesicherte und sozial gerechte Versorgung in allen Lebensphasen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Pflegerat am 03.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2025
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung der Gemeinnützigkeit von E-Sport
Wir setzen uns für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Esports ein. Ziel muss es daher sein, E-Sport in § 52 Abs. 2 Ziffer 21 AO, der „Sportziffer“ der Abgabenordnung zu verankern, ohne die Autonomie des Sportes sowie des E-Sportes einzuschränken.
- Bereitgestellt von: game - Verband der deutschen Games-Branche am 03.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
08.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
§ 2 Nr. 7 StromsteuerG (Streichung von Klärgas aus der Definition der "erneuerbaren Energieträger")
Das Regelungsvorhaben betrifft die Streichung der Begriffe „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition der „erneuerbaren Energieträger“ in § 2 Nr. 7 des StromStG. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, diese Streichung zu verhindern, um die wirtschaftliche Nutzung von Klärgas durch Kläranlagenbetreiber zu sichern. Das Ziel ist, die bestehende Praxis, bei der Klärgas zur Stromerzeugung und zum Selbstverbrauch genutzt wird, beizubehalten. Damit sollen die CO2-Reduktion und die Beiträge zum Klimaschutz und zur Energiewende nicht gefährdet werden, sowie die finanzielle Belastung für öffentliche Betriebe und Gebührenzahlende vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 03.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das WDModG hat erhebliche Auswirkungen auf die Strukturen der Freiwilligendienste. In einer gemeinsamen Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) wird auf die Auswirkungen hingewiesen und deutlich gemacht, dass eine Anknüpfung an die alten Wehrdienstregelungen insbesondere aus Sicht junger Menschen nicht zielführend ist. Es droht außerdem eine massive Schwächung der Freiwilligendienststrukturen. Alternative Vorschläge werden unterbreitet.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 03.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
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BT-Drs. 21/1853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.10.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (18):
- WehrPflG [alle SG hierzu]
- KDVG 2003 [alle SG hierzu]
- SG [alle SG hierzu]
- ArbPlSchG [alle SG hierzu]
- WSG 2020 [alle SG hierzu]
- ErsDiG [alle SG hierzu]
- UkV 2005 [alle SG hierzu]
- BföV [alle SG hierzu]
- BMG [alle SG hierzu]
- ASG [alle SG hierzu]
- BMeldDÜV 2 2015 [alle SG hierzu]
- BMeldDÜV 1 2015 [alle SG hierzu]
- BMeldDigiV [alle SG hierzu]
- EStG [alle SG hierzu]
- BBesG [alle SG hierzu]
- USG 2020 [alle SG hierzu]
- SVG 2025 [alle SG hierzu]
- IDNrG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben: