Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes

Angegeben von:
iSi Deutschland GmbH (R007680) am 04.11.2025

Beschreibung:
iSi spricht sich für eine gezielte Regulierung von Distickstoffmonoxid innerhalb des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes aus, die Missbrauch wirksam verhindert, zugleich aber die legitime kulinarische Nutzung von Distickstoffmonoxid nicht behindert. Konkret schlägt iSi vor: 1. Festlegung der maximalen Füllmenge bei 9 Gramm statt bei 8 Gramm 2. Klarstellung der Verfügbarkeit der Füllmenge bis 9 Gramm für das Gastronomiegewerbe auch über den Versandhandel mit entsprechender Verifikation 3. Anwendung von Altersverifikationssystemen für Privatpersonen beim Versandhandel, wie beim stationären Handel nur bei Füllmenge bis 9 Gramm

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1504 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2510140004 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

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