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18.738 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.738)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere.
Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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13.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere.
Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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13.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Apothekenpackungsfixums im Rahmen des ApoVWG
Ziel der Interessenvertretung ist eine sofortige und spürbare Anhebung des Apothekenpackungsfixums gemäß § 3 Arzneimittelpreisverordnung. Die derzeitige Höhe des Fixhonorars ist seit Jahren nicht ausreichend an die Kosten‑ und Lohnentwicklung angepasst worden und gefährdet zunehmend die wirtschaftliche Grundlage der wohnortnahen Arzneimittelversorgung. Die Interessenvertretung setzt sich für eine Anhebung des Apothekenpackungsfixums auf mindestens 9,50 Euro je verschreibungspflichtiger Arzneimittelpackung ein. Die Forderung steht im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung‑Weiterentwicklungsgesetz – ApoVWG, BT‑Drs. 21/4084) sowie einer entsprechenden Änderung der Arzneimittelpreisverordnung.
- Bereitgestellt von: Marketing Verein Deutscher Apotheker e.V. am 27.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
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BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS)
Die Europäische Kommission hat angekündigt, im dritten Quartal 2026 einen Vorschlag zur Anpassung des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) vorzulegen. Ziel ist die Weiterentwicklung und Optimierung des Systems, wobei das EU ETS als zentrales Instrument für den Klimaschutz in Europa beibehalten werden soll.
- Bereitgestellt von: RWE am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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04.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die SPK basiert auf den EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen im Emissionshandel, die im Dezember 2025 überarbeitet wurden. Bis Juni 2026 muss die deutsche SPK entsprechend angepasst werden. RWE setzt sich dafür ein, die „gekoppelte Lieferung“ für Grünstrom-Herkunftsnachweise aus Deutschland abzuschaffen. Dadurch würden deutsche Herkunftsnachweise anderen europäischen HKN gleichgestellt, die Nachfrage nach erneuerbarem Strom in Deutschland steigen und Marktverzerrungen abgebaut.
- Bereitgestellt von: RWE am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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05.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwicklung eines nationalen Rahmens für die Implementierung von NZIA-Kriterien
Sicherstellung einer einfachen Umsetzung von Regelungen, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland gewährleisten mit Präqualifizierungskriterien, Verknüpfung mit 2-seitigem Differenzverträgen, Nutzen bereits bestehender Ausschreibungstöpfe, Detallierung.
- Bereitgestellt von: RWE am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
-
05.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Finanzierung der Schuldnerberatung in Deutschland
Der DRV spricht sich gegen eine Mitfinanzierung der Schuldnerberatung durch die Wirtschaft, wie in der Entschließung des Deutschen Bundestages und der Stellungnahme des Bundesrates angedacht, aus.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1847, 21/2458, 21/2669 Nr. 15 - Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
-
BT-Drs. 21/2774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
BGG Novelle und Förderung von Barrierefreiheit: rechtssicher und praktikabel ausgestalten
Unterstützung findet der Vorschlag, private Investitionen in barrierefreie Umbauten und Bewusstseinsbildung zur Barrierefreiheit zu fördern. Zudem setzt sich der DRV dafür ein, dass der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes aus 2024 praktikabel und rechtssicher ausgestaltet wird. Das Benachteiligungsverbot des § 7 BGG, welches derzeit nur für öffentliche Träger gilt, soll auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ausgeweitet werden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Verpflichtung angemessene Vorkehrungen zu ergreifen. Der derzeitige Vorschlag führt aufgrund der Unbestimmtheit zu erheblichen Rechtsunsicherheiten und einem vermeidbaren Bürokratieaufwand.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zum Erhalt eines flächendeckenden Apothekennetzes auch im ländlichen Raum sind Rahmenbedingungen erforderlich, unter denen Apotheken eine wirtschaftlichere Betriebsführung ermöglicht wird. Dazu erfolgt zum einen im Sinne einer Stärkung der Eigenverantwortung von Apothekeninhaberinnen und -inhabern ein Bürokratieabbau sowie eine Flexibilisierung des Apothekenbetriebs. Zum anderen werden Änderungen bei der Vergütung der Apotheken getroffen. Hier besteht Anpassungs-, Änderungs- und Ergänzungsbedarf, insbesondere bezüglich der Honorierung, Vertretungsmöglichkeiten, Zweigapotheken sowie der notwendigen Anforderungen für den Betrieb von Apotheken.
- Bereitgestellt von: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 27.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zum Erhalt eines flächendeckenden Apothekennetzes auch im ländlichen Raum sind Rahmenbedingungen erforderlich, unter denen Apotheken eine wirtschaftlichere Betriebsführung ermöglicht wird. Dazu erfolgt zum einen im Sinne einer Stärkung der Eigenverantwortung von Apothekeninhaberinnen und -inhabern ein Bürokratieabbau sowie eine Flexibilisierung des Apothekenbetriebs. Zum anderen werden Änderungen bei der Vergütung der Apotheken getroffen. Hier besteht Anpassungs-, Änderungs- und Ergänzungsbedarf, insbesondere bezüglich der Honorierung, Vertretungsmöglichkeiten, Zweigapotheken sowie der notwendigen Anforderungen für den Betrieb von Apotheken.
- Bereitgestellt von: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 27.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zum Erhalt eines flächendeckenden Apothekennetzes auch im ländlichen Raum sind Rahmenbedingungen erforderlich, unter denen Apotheken eine wirtschaftlichere Betriebsführung ermöglicht wird. Dazu erfolgt zum einen im Sinne einer Stärkung der Eigenverantwortung von Apothekeninhaberinnen und -inhabern ein Bürokratieabbau sowie eine Flexibilisierung des Apothekenbetriebs. Zum anderen werden Änderungen bei der Vergütung der Apotheken getroffen. Hier besteht Anpassungs-, Änderungs- und Ergänzungsbedarf, insbesondere bezüglich der Honorierung, Vertretungsmöglichkeiten, Zweigapotheken sowie der notwendigen Anforderungen für den Betrieb von Apotheken.
- Bereitgestellt von: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 27.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Zum Erhalt eines flächendeckenden Apothekennetzes auch im ländlichen Raum sind Rahmenbedingungen erforderlich, unter denen Apotheken eine wirtschaftlichere Betriebsführung ermöglicht wird. Dazu erfolgt zum einen im Sinne einer Stärkung der Eigenverantwortung von Apothekeninhaberinnen und -inhabern ein Bürokratieabbau sowie eine Flexibilisierung des Apothekenbetriebs. Zum anderen werden Änderungen bei der Vergütung der Apotheken getroffen. Hier besteht Anpassungs-, Änderungs- und Ergänzungsbedarf, insbesondere bezüglich der Honorierung, Vertretungsmöglichkeiten, Zweigapotheken sowie der notwendigen Anforderungen für den Betrieb von Apotheken.
- Bereitgestellt von: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 27.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Apothekenreform: Änderung Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG
Ziel der Reform ist es, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen, um ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu erhalten. Hierfür werden Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen zur Honorierungssystematik und zum Leistungsspektrum angestrebt.
- Bereitgestellt von: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 27.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG) -
BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
-
BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Apothekenreform: Änderung Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG
Ziel der Reform ist es, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen, um ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu erhalten. Hierfür werden Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen zur Honorierungssystematik und zum Leistungsspektrum angestrebt.
- Bereitgestellt von: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 27.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG) -
BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
-
BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Apothekenreform: Änderung Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG
Ziel der Reform ist es, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen, um ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu erhalten. Hierfür werden Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen zur Honorierungssystematik und zum Leistungsspektrum angestrebt.
- Bereitgestellt von: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 27.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG) -
BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
-
BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Apothekenreform: Änderung Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG
Ziel der Reform ist es, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen, um ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu erhalten. Hierfür werden Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen zur Honorierungssystematik und zum Leistungsspektrum angestrebt.
- Bereitgestellt von: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG) -
BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
-
BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.02.2026
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
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24.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anregung, § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG ersatzlos zu streichen.
Anregung, § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG ersatzlos zu streichen, da der mit der Norm beabsichtigte Vereinfachungseffekt für das Kapitalertragssteuerverfahren nicht erreicht werden kann.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Setzen von relevanten Prämissen in den Bereichen Ökosystem um die Europäischen Digital Identity Wallets (EUDIW) für natürliche Personen, Modernisierung und Zusammenführung der öffentlichen Register, Klärung der Haftungsrisiken für Sicherheit und Verfügbarkeit, stabile Infrastruktur und klare Registrierungsprozesse soll die verschiedenen Herausforderungen verdeutlichen, vor denen die Einführung und eine hohe Adaptionsrate der Business Wallet stehen.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung Abrechnung von §§ 73b und 140a SGB V-Verträgen
Erleichterung der Abrechnungsdatenverarbeitung auf Leistungserbringerseite bei der Abrechnung von Verträgen nach §§ 73b und 140a SGB V, mindestens Klarstellung der Möglichkeit des Einsatzes weisungsgebundener Auftragsdatenverarbeiter, insbesondere Cloud-Dienstanbieter für Datenverarbeitung
- Bereitgestellt von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechte Einführung eines nationalen Durchführungsgesetzes zur KI-Verordnung
Bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland ist darauf zu achten, Kohärenz mit bestehenden Vorschriften und Aufsichtsstrukturen im Finanzsektor herzustellen, die heute bereits den Einsatz von KI mit abdecken. Daher sollte für Banken die Marktüberwachung von KI-Systemen über die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden erfolgen. Zudem ist eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung in der gesamten EU durch die Mitgliedstaaten und über die zu schaffenden europäischen Governance-Strukturen sicherzustellen. Es sollte von verschärfenden Regelungen bei der nationalen Umsetzung abgesehen werden. Zum Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sollte die Umsetzung möglichst unbürokratisch erfolgen.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 97/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)
-
BR-Drs. 97/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ratifizierung des VN-Hochseeschutz-Übereinkommen und Ausführung des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse.
- Bereitgestellt von: Carbon Management Allianz am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ratifizierung des Londoner Protokolls
Ermöglichung der Speicherung von CO2 in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) durch die Ratifizierung des Londoner Protokolls Artikel 6.
- Bereitgestellt von: Carbon Management Allianz am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3194
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zu den Entschließungen LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 und LP.5(14) vom 11. Oktober 2019 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 (Londoner Protokoll)
-
BT-Drs. 21/3194
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
13.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Die vorgesehenen Regelungen verletzen Art. 6 GG und das Persönlichkeitsrecht. Eine Zustimmungspflicht der Ausländerbehörde bei „aufenthaltsrechtlichem Gefälle“ lehnen wir ab. Kinder haben ein Recht auf die Zuordnung und Fürsorge durch beide Elternteile, besonders wenn ein zweites Elternteil Verantwortung übernehmen möchte. Wir kritisieren die Priorisierung biologischer Elternschaft und fordern die Gleichstellung ehelicher und nicht ehelicher Kinder. Im Sinne des Kindeswohls müssen Nachteile wie eine mögliche Aberkennung der Staatsangehörigkeit verhindert werden. Die Kosten für die angeordneten DNA Tests sollen Behörden tragen. Statt Verschärfungen fordern wir diskriminierungsfreie Regelungen, die allen Familien schützen und Zusammenleben ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BR-Drs. 773/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 21/4081
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Die vorgesehenen Regelungen verletzen Art. 6 GG und das Persönlichkeitsrecht. Eine Zustimmungspflicht der Ausländerbehörde bei „aufenthaltsrechtlichem Gefälle“ lehnen wir ab. Kinder haben ein Recht auf die Zuordnung und Fürsorge durch beide Elternteile, besonders wenn ein zweites Elternteil Verantwortung übernehmen möchte. Wir kritisieren die Priorisierung biologischer Elternschaft und fordern die Gleichstellung ehelicher und nicht ehelicher Kinder. Im Sinne des Kindeswohls müssen Nachteile wie eine mögliche Aberkennung der Staatsangehörigkeit verhindert werden. Die Kosten für die angeordneten DNA Tests sollen Behörden tragen. Statt Verschärfungen fordern wir diskriminierungsfreie Regelungen, die allen Familien schützen und Zusammenleben ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BR-Drs. 773/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 21/4081
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Veränderungen in der berufsbezogenen Deutschsprachförderung
Wir begrüßen die geplanten Verbesserungen, insbesondere flexiblere Zugangsmöglichkeiten unterhalb des Sprachniveaus B1, Teilnahmeberechtigungen bereits vor der Einreise, angepasste Einkommensgrenzen für die Kostenbefreiung und digitale Verfahren. Kritisch sehen wir jedoch die verpflichtenden Kostenbeiträge für aus dem Ausland einreisende Beschäftigte, da sie eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung darstellen. Zudem braucht es dringend flexible Lösungen für Kinderbetreuung, Ausnahmen bei familiären Belastungen und Nichtbestehen der Prüfung sowie analoge Alternativen zur vollständigen Digitalisierung, um gleichberechtigte Zugänge sicherzustellen. Für die neue Formulierung in § 2 müssten eindeutige Vorgaben für die zuständige Behörde festgelegt werden.
- Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Dritte Verordnung zur Änderung der berufsbezogenen Deutschsprachförderverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Integration der Kapitalmärkte in Europa
Im Rahmen der Überarbeitung der Kapitalmarktgesetze in der Savings and Investment Union-Strategie sind wir gegen weitere Regulierungsvorhaben hinsichtlich der Integration der Kapitalmärkte.
- Bereitgestellt von: Scalable GmbH am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform und gesetzliche Verankerung der Regelung zum exekutiven Fußabdruck
Wir setzen und für eine praxistaugliche Reform und gesetzliche Verankerung bislang in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien Regelung zum "exekutiven Fußabdruck" ein. Die bisherige Anwendungspraxis zeigt, dass das Ziel der Erhöhung der Transparenz über die Beteiligung Dritter an der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen nicht erreicht wird. Eine gesetzliche Grundlage würde die Verbindlichkeit der Regelung erhöhen. Die bisher bestehende Wesentlichkeitsschwelle sollte abgeschafft oder zumindest konkretisiert werden.
- Bereitgestellt von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechte Einführung eines nationalen Durchführungsgesetzes zur KI-Verordnung
Bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland ist darauf zu achten, Kohärenz mit bestehenden Vorschriften und Aufsichtsstrukturen im Finanzsektor herzustellen, die heute bereits den Einsatz von KI mit abdecken. Daher sollte für Banken die Marktüberwachung von KI-Systemen über die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden erfolgen. Zudem ist eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung in der gesamten EU durch die Mitgliedstaaten und über die zu schaffenden europäischen Governance-Strukturen sicherzustellen. Es sollte von verschärfenden Regelungen bei der nationalen Umsetzung abgesehen werden. Zum Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sollte die Umsetzung möglichst unbürokratisch erfolgen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 97/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)
-
BR-Drs. 97/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Eine wissenschaftsbasierte Regulierung sollte anerkennen, dass nicht alle Erzeugnisse das gleiche Risikoprofil besitzen und sich am individuellen Risiko einzelner Erzeugnisse orientieren: Je schädlicher ein Erzeugnis, desto strenger die Regulierung. Erwachsende Konsumenten sollen Zugang zu Informationen über die unterschiedlichen Risikoprofile der Produkte erhalten. Die erfolgreichen Maßnahmen zum Jugend- und Nichtraucherschutz sollten beibehalten werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln ein. Diese sind eine wichtige Ergänzung zu rauchfreien Erzeugnissen und können dazu beitragen, Konsumenten bei ihrem Wechsel zu unterstützen. Erforderliche gesetzliche Anpassungen sollten den Handlungsspielraum des illegalen Handels mit Nikotinprodukten nicht vergrößern.
- Bereitgestellt von: Philip Morris GmbH am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung der Nutzung von Reallaboren für innovative wirtschaftliche Anwendungen
Verbesserung der Rahmenbedingungen zur einfacheren Nutzung von Reallaboren für innovative wirtschaftliche Anwendungen durch u.a. Abschaffung von uneinheitlichen und restriktiven Genehmigungsprozessen, Förderungen von Austausch- und Vernetzungsmöglichkeiten sowie der Erleichterung des Wissenstransfers.
- Bereitgestellt von: NVL am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/218
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens
-
BT-Drs. 21/218
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die geplante Apothekenreform greift die tatsächlichen Versorgungsrealitäten nur unzureichend auf und benachteiligt digitale und versandgestützte Versorgungsmodelle systematisch. Statt Bürokratie abzubauen, droht die Reform insbesondere zusätzliche regulatorische Hürden zu errichten. Dadurch werden langjährig bewährte und verlässliche Strukturen geschwächt, die vor allem im ländlichen Raum zur Versorgungssicherheit beitragen. Insbesondere § 35b Absatz 4 ApBetrO und § 9a Arzneimittelhandelsverordnung werfen verfassungs- und europarechtliche Probleme auf und sind geeignet, den Versand von Arzneimitteln erheblich zu erschweren oder sogar zu verunmöglichen, die Arzneimittelversorgung in Deutschland erheblich zu beeinträchtigen und den europäischen Binnenmarkt zu schwächen.
- Bereitgestellt von: DCMS Service GmbH am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Pharmaindustrie wirbt um Sonderregelungen mit deutlichen Einschränkungen des Wettbewerbs für den Markt biosimilarer Arzneimittel. Um die Arzneimittelversorgung bezahlbar zu halten, müssen jedoch bestehende Wirtschaftlichkeitsreserven zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung gehoben werden. So soll sichergestellt werden, dass Versicherte weiterhin unmittelbaren Zugang zu neuen Arzneimitteln haben und gleichzeitig die Beitragszahlenden nicht weiter durch steigende Beitragssätze belastet werden. Es soll von Regelungen, die den Wettbewerb und die Nutzung von Rabattverträgen für den Bereich der Biosimilars einschränken, Abstand genommen werden. Stattdessen sollten die Möglichkeiten der Marktwirtschaft und des damit verbundenen Wettbewerbs genutzt werden, um die GKV zu stabilisieren.
- Bereitgestellt von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der EU-Methan-Verordnung 2024/1787 vom 13. Juni 2024
Ziel ist eine Verbesserung der EU-Verordnung durch gezielte Anpassungen, z. B. das Inkrafttreten von Anforderungen an Importeure, insbesondere die MRV-Äquivalenz und die Verpflichtung zur Berichterstattung über die Methanintensität, damit die Anforderungen von Anfang an machbar sind und negative Auswirkungen auf den Markt bzw. die nötige Diversifizierung von Gasbezügen vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Uniper SE am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
26.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der EU-Methan-Verordnung 2024/1787 vom 13. Juni 2024
Ziel ist eine Verbesserung der EU-Verordnung durch gezielte Anpassungen, z. B. das Inkrafttreten von Anforderungen an Importeure, insbesondere die MRV-Äquivalenz und die Verpflichtung zur Berichterstattung über die Methanintensität, damit die Anforderungen von Anfang an machbar sind und negative Auswirkungen auf den Markt bzw. die nötige Diversifizierung von Gasbezügen vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Uniper SE am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
26.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der EU-Methan-Verordnung 2024/1787 vom 13. Juni 2024
Ziel ist eine Verbesserung der EU-Verordnung durch gezielte Anpassungen, z. B. das Inkrafttreten von Anforderungen an Importeure, insbesondere die MRV-Äquivalenz und die Verpflichtung zur Berichterstattung über die Methanintensität, damit die Anforderungen von Anfang an machbar sind und negative Auswirkungen auf den Markt bzw. die nötige Diversifizierung von Gasbezügen vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Uniper SE am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
26.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Änderung des Mindeststeuergesetzes mit dem Ziel der Vermeidung von Bürokratieaufwand
Wir sprechen uns für praxisgerechte Änderungen aus, u.a. durch - die Forderung nach weitergehenden Erleichterungen zur Verhinderung von Wettbewerbsnachteilen - den Abbau von Bürokratie durch praxisgerechte Regelungen bei den Ausnahmen von der Mindestbesteuerung - die Entfristung der bestehenden Übergangsregelungen. Wir haben unsere Positionen zur internationalen Mindestbesteuerung weiterentwickelt und zusätzliche Anmerkungen zu praktischen Umsetzungsfragen, Übergangsregelungen sowie zu den technischen und administrativen Anforderungen im Zusammenhang mit den OECD Vereinfachungspaketen („Side by Side Package“) eingebracht. Deutschland sollte zügig das Gesetzgebungsverfahren für das GIR-MCAA-Umsetzungsgesetz beginnen, ggf. als Fraktionsantrag.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
-
BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anregung, § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG ersatzlos zu streichen.
Anregung, § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG ersatzlos zu streichen, da der mit der Norm beabsichtigte Vereinfachungseffekt für das Kapitalertragsteuerverfahren nicht erreicht werden kann.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.02.2026
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
24.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Setzen von relevanten Prämissen in den Bereichen Ökosystem um die Europäischen Digital Identity Wallets (EUDIW) für natürliche Personen, Modernisierung und Zusammenführung der öffentlichen Register, Klärung der Haftungsrisiken für Sicherheit und Verfügbarkeit, stabile Infrastruktur und klare Registrierungsprozesse soll die verschiedenen Herausforderungen verdeutlichen, vor denen die Einführung und eine hohe Adaptionsrate der Business Wallet stehen.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Vertragswesen in der Hilfsmittelversorgung (Genehmigungsfreigrenze)
Einführung einer gesetzlich im SGB V verankerten Genehmigungsfreigrenze von 1.000 Euro für verordnete Hilfsmittel, um die Bürokratiekosten bei Kassen und Leistungserbringern radikal zu reduzieren.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Vertragswesen in der Hilfsmittelversorgung (Genehmigungsfreigrenze)
Einführung einer gesetzlich im SGB V verankerten Genehmigungsfreigrenze von 1.000 Euro für verordnete Hilfsmittel, um die Bürokratiekosten bei Kassen und Leistungserbringern radikal zu reduzieren.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung
Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland
Ziel ist die vollständige Implementierung der UN-Kinderrechtskonvention anhand der im Staatenverfahren mit dem Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen formulierten Maßgaben.
- Bereitgestellt von: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren
Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieinfrastruktur muss mit deutlich mehr Tempo vorangebracht werden. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssen unbedingt gewährleistet werden. Mit dem Monitoring der Energiewende zeigen wir jährlich, wo der Bund bei der Erreichung seiner eigenen Ziele steht. Wir fordern auf dieser Basis eine Energiepolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sichert. Dazu zählen Entlastungstatbestände wie ein Brückenstrompreis, Zuschüsse zu den Netzentgelten und eine dauerhafte Absenkung der Stromsteuer. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen auf allen Ebenen weiter entschlackt, modernisiert und vereinfacht werden. Bayern muss zügig auch an eine Wasserstoff- und CO2-Infrastruktur angeschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren
Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieinfrastruktur muss mit deutlich mehr Tempo vorangebracht werden. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssen unbedingt gewährleistet werden. Mit dem Monitoring der Energiewende zeigen wir jährlich, wo der Bund bei der Erreichung seiner eigenen Ziele steht. Wir fordern auf dieser Basis eine Energiepolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sichert. Dazu zählen Entlastungstatbestände wie ein Brückenstrompreis, Zuschüsse zu den Netzentgelten und eine dauerhafte Absenkung der Stromsteuer. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen auf allen Ebenen weiter entschlackt, modernisiert und vereinfacht werden. Bayern muss zügig auch an eine Wasserstoff- und CO2-Infrastruktur angeschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren
Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieinfrastruktur muss mit deutlich mehr Tempo vorangebracht werden. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssen unbedingt gewährleistet werden. Mit dem Monitoring der Energiewende zeigen wir jährlich, wo der Bund bei der Erreichung seiner eigenen Ziele steht. Wir fordern auf dieser Basis eine Energiepolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sichert. Dazu zählen Entlastungstatbestände wie ein Brückenstrompreis, Zuschüsse zu den Netzentgelten und eine dauerhafte Absenkung der Stromsteuer. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen auf allen Ebenen weiter entschlackt, modernisiert und vereinfacht werden. Bayern muss zügig auch an eine Wasserstoff- und CO2-Infrastruktur angeschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren
Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieinfrastruktur muss mit deutlich mehr Tempo vorangebracht werden. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssen unbedingt gewährleistet werden. Mit dem Monitoring der Energiewende zeigen wir jährlich, wo der Bund bei der Erreichung seiner eigenen Ziele steht. Wir fordern auf dieser Basis eine Energiepolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sichert. Dazu zählen Entlastungstatbestände wie ein Brückenstrompreis, Zuschüsse zu den Netzentgelten und eine dauerhafte Absenkung der Stromsteuer. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen auf allen Ebenen weiter entschlackt, modernisiert und vereinfacht werden. Bayern muss zügig auch an eine Wasserstoff- und CO2-Infrastruktur angeschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren
Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieinfrastruktur muss mit deutlich mehr Tempo vorangebracht werden. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssen unbedingt gewährleistet werden. Mit dem Monitoring der Energiewende zeigen wir jährlich, wo der Bund bei der Erreichung seiner eigenen Ziele steht. Wir fordern auf dieser Basis eine Energiepolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sichert. Dazu zählen Entlastungstatbestände wie ein Brückenstrompreis, Zuschüsse zu den Netzentgelten und eine dauerhafte Absenkung der Stromsteuer. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen auf allen Ebenen weiter entschlackt, modernisiert und vereinfacht werden. Bayern muss zügig auch an eine Wasserstoff- und CO2-Infrastruktur angeschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren
Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieinfrastruktur muss mit deutlich mehr Tempo vorangebracht werden. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssen unbedingt gewährleistet werden. Mit dem Monitoring der Energiewende zeigen wir jährlich, wo der Bund bei der Erreichung seiner eigenen Ziele steht. Wir fordern auf dieser Basis eine Energiepolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sichert. Dazu zählen Entlastungstatbestände wie ein Brückenstrompreis, Zuschüsse zu den Netzentgelten und eine dauerhafte Absenkung der Stromsteuer. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen auf allen Ebenen weiter entschlackt, modernisiert und vereinfacht werden. Bayern muss zügig auch an eine Wasserstoff- und CO2-Infrastruktur angeschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben: