Stellungnahmen/Gutachten
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18.532 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.532)
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Zu Regelungsvorhaben:
In der dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden u.a. die Finanzierungsregeln für das Wasserstoff-Kernnetz geregelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass Finanzierungsbedingungen beschlossen werden, die es den Netzbetreibern ermöglichen, endgültige Investitionsentscheidungen für das Wasserstoffnetz zu treffen. Um einer flächendeckenden Versorgung mit Wasserstoff Rechnung zu tragen muss neben der Transport- auch die Verteilnetzinfrastruktur politisch in den Blick genommen werden. Eine zeitnahe Überführung des europäischen Gaspakets in nationales Recht ist erforderlich.
- Bereitgestellt von: GELSENWASSER AG am 16.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung von Auskunftsverfahren und -ansprüchen gegen soziale Netzwerke und Messenger-Dienste
Die Bestandsdatenauskunft gemäß § 21 Abs. 2,3 TTDSG a.F. (jetzt TDDDG) sollte im Rahmen des Gesetzes gegen digitale Gewalt reformiert werden. Der Auskunftsanspruch von Nutzenden sollte explizit auf die Herausgabe von Nutzungsdaten wie IP-Adressen – insbesondere des letzten Logins – erstreckt werden. Der Anspruch sollte sich auf Anbieter von Messenger- und Internetzugangsdiensten erstrecken und auf Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ausgeweitet werden. Zudem sollten Auskunftsverfahren effektiver gestaltet werden, etwa über Beweissicherungsanordnungen, einstweilige Anordnungen, Video-Verhandlungen, Klarstellungen zur Kostentragung und Deckelung der Streitwerte, Bereitstellung digitaler Formulare sowie die Bündelung mit Verfahren zur Entfernung rechtsverletzender Inhalte.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
-
14.03.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Konkretisierung der für das Gesetz gegen digitale Gewalt vorgesehenen richterlichen Accountsperren
HateAid befürwortet die Einführung richterlicher Accountsperren als weiteren Baustein zur Rechtsdurchsetzung für Betroffene digitaler Gewalt in hierfür geeigneten Fällen grundsätzlich. Eine gesetzliche Regelung über das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt sollte jedoch die Effektivität eines solchen Verfahrens adressieren und Möglichkeiten schaffen, die praktische Relevanz zu erhöhen. Dies könnte etwa durch eine Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen in die Durchsetzung der Accountsperre erreicht werden. Diese sollten in diesem Fall mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden, um dieser Verantwortung nachzukommen. Die Accountsperre sollte darüber hinaus mit dem Auskunftsverfahren verbunden werden können und grundsätzlich die ultima ratio bleiben.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Impressumspflicht § 5 DDG
Die in § 5 DDG vorgesehene Impressumspflicht sollte zum besseren Schutz vor digitaler Gewalt angepasst werden. Nutzende sollten bei Ermangelung offizieller Büroräume nicht dazu verpflichtet sein, ihre Privatanschrift im Impressum anzugeben. Stattdessen sollte es lediglich auf die Erreichbarkeit unter der angegeben Anschrift ankommen sodass auch die Angabe einer anwaltlichen Vertretung oder eines Co-Working-Spaces möglich wird.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung von Auskunftssperren im Melderegister
Jede Abfrage im Melderegister, also auch die einfache Abfrage gemäß § 44 BMG, sollte die Glaubhaftmachung von berechtigten Interessen erfordern. Zudem sind weitere Maßnahmen, welche Melderegistersperren für Betroffene von digitaler Gewalt niedrigschwelliger machen oder beschleunigen, wünschenswert.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zeugenschutz, insbesondere Adressschutz, im Strafverfahren in Fällen von digitaler Gewalt
In Fällen der Hasskriminalität im Internet sollte jede Anschrift der*des Anzeigeerstatter*in vor der Überlassung der Akte an den*die Beschuldigte*n im Ermittlungsverfahren entfernt werden. Wir empfehlen außerdem, dass die Belehrung über die Möglichkeit der Angabe einer c/o Adresse gemäß § 68 Abs. 2 StPO verbindlich bereits bei der Anzeigeerstattung erfolgen und in der Akte dokumentiert werden muss.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Aufsicht über Anbieter von digitalen Diensten, u. a. Zulassung von Hinweisgebern
Ausgestaltung der Koordinierungsstelle für digitale Dienste, Zulassungskriterien von vertrauenswürdigen Hinweisgebern nach dem DDG, sowie Ausgestaltung von Konsultationen zivilgesellschaftlicher Organisationen und des Beirats
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Katalogs der Privatklagedelikte zum besseren Schutz vor bildbasierter digitaler Gewalt
Bestehende Schutzlücken in Fällen von bildbasierter digitaler Gewalt sollten geschlossen werden. Dazu zählen etwa die Veröffentlichung intimer Aufnahmen ohne Einwilligung oder die Erstellung und Verbreiter pornographischer Deepfakes. Bei derartigen Vorfällen handelt es sich in der juristischen Bewertung meist um eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild gemäß § 33 KunstUhrG oder um Beleidigungsdelikte. Um einer massenhaften Einstellung von Ermittlungsverfahren in diesen Fällen unter Verweis auf den Privatklageweg (§§ 374 ff. StPO) vorzubeugen, sollten diese Delikte – wenn sie öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 StPO) begangen werden – aus dem Katalog der Privatklagedelikte herausgenommen werden.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung neuer Regelungen zum Umgang mit Deepfakes
Die Erstellung und Verbreitung von pornografischen Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person sollten explizit unter Strafe gestellt werden. Darüber hinaus sollten Apps – in der Regel sogenannte „Face Swap Apps“ – sowie KI-Bildgeneratoren für die Erstellung pornografischer Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person haftbar gemacht werden können.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der §§185 ff StGB und §33 KunstUrhG als relative Antragsdelikte
Absolute Antragsdelikte, vor allem Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen, sollten künftig als relative Antragsdelikte ausgestaltet werden. HateAid spricht sich zudem dafür aus, dass in diesen Fällen den Betroffenen keine Widerspruchsmöglichkeit in Bezug auf die Strafverfolgung eingeräumt wird. Denn ähnlich wie bei einer Körperverletzung oder einem Diebstahl auf offener Straße, steht eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse, weil der Rechtsfrieden über den Lebenskreis der Betroffenen hinaus gestört ist. Mithin sollte die Strafverfolgung nicht zur Disposition der Betroffenen stehen.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung einer neuen Verfahrensart zur Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten
Um Gerichte auch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz zugänglich zu machen, sollte darüber nachgedacht werden, eine eigene Verfahrensart aufzusetzen. Diese könnte ihre Vorbilder z.B. in der Geschwindigkeit des einstweiligen Rechtsschutzes (§§ 935 ff. ZPO) und Mahnverfahren (§§ 688 ZPO), der Kompaktheit des Urkunds- & Wechselprozesses (§ 592 ZPO), dem Antrag auf Auskunft über Bestandsdaten (§ 21 TTDSG) sowie allgemein im österreichischen Mandatsverfahren (§ 549 ff. ZPO-AT) finden.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der europäischen gerichtlichen Zuständigkeitsregelungen für Nutzer von Online-Diensten
Nach derzeitiger Gerichtspraxis und Anwendung europäischen Rechts (EuGVVO) werden Nutzende, die juristisch gegen Online-Plattformen vorgehen, oftmals an Gerichte im europäischen Ausland verwiesen. Hintergrund ist der europäische Verbraucherbegriff. Doch Nutzende nehmen bei der Nutzung eines solchen Dienstes unterschiedliche Rollen ein und entsprechen daher häufig nicht mehr der europäischen Definition des Verbrauchers. Die europäischen Zuständigkeitsregeln müssen angepasst werden, um diese Überschneidung der Rollen von Nutzenden und Verbrauchern widerzuspiegeln. Wir empfehlen die Schaffung eines Gerichtsstands für Nutzende von Online-Diensten am jeweiligen Wohnsitz. Hierbei könnte sich an der Regelung von Art.79 Abs.2 DSGVO orientiert werden.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verfahrensinformation für Betroffene digitaler Gewalt gemäß § 406d StPO
Betroffene digitaler Gewalt sollen auch ohne Antrag über den Ausgang eines gerichtlichen Strafverfahrens informiert werden, es sei denn, sie verzichten ausdrücklich darauf. Alternativ soll ein verpflichtender Hinweis auf die Möglichkeit der Antragstellung nach § 406d StPO erfolgen. Ziel ist die Beseitigung von Informationsungleichheiten und die Stärkung des Vertrauens in die Strafverfolgung.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verfahrensinformation für Betroffene digitaler Gewalt gemäß § 406d StPO
Betroffene digitaler Gewalt sollen auch ohne Antrag über den Ausgang eines gerichtlichen Strafverfahrens informiert werden, es sei denn, sie verzichten ausdrücklich darauf. Alternativ soll ein verpflichtender Hinweis auf die Möglichkeit der Antragstellung nach § 406d StPO erfolgen. Ziel ist die Beseitigung von Informationsungleichheiten und die Stärkung des Vertrauens in die Strafverfolgung.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
-
15.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Verordnung zur Einführung einer Vermarktungsnorm für Apfelwein und Birnenwein
Einführung harmonisierter Regelungen für die EU-Cider-Industrie, die für die Wirtschaft angemessen und praktikabel sind
- Bereitgestellt von: Verband der deutschen Fruchtwein- und Fruchtschaumwein-Industrie e.V. (VdFw) am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
-
15.04.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufnahme der Gestattung der Verwendung der Bezeichnung "Glühwein" für gegorene Getränke, die auf Basis anderer Früchte als Trauben hergestellt wurden, in EU-Verordnung 251/2014
- Bereitgestellt von: Verband der deutschen Fruchtwein- und Fruchtschaumwein-Industrie e.V. (VdFw) am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
-
11.04.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf einer Rentenwertbestimmungsverordnung 2025
Nach den gesetzlichen Vorgaben sind der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Renten-versicherung, der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte sowie die Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zum 1. Juli eines Jahres anzupassen. Ferner sind das Sicherungsniveau vor Steuern (sog. Rentenniveau) für das jeweilige Ka-lenderjahr und der ab dem 1. Juli eines Jahres maßgebende Ausgleichsbedarf in der ge-setzlichen Rentenversicherung zu bestimmen. Mit der Verordnung werden die entsprechenden Werte festgelegt.
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 16.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.04.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Selbstbestimmungsgesetz ändern bzw. abschaffen
Das Projekt zielt auf die Abschaffung eines selbst bestimmten Geschlechtseintrags, bzw. auf eine Änderung, die die geschlechtsbasierten Rechte von Mädchen und Frauen sicherstellt und den Kinderschutz gewährleistet.
- Bereitgestellt von: Rona Duwe am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Grundgesetz Artikel 2 und 3 schützen
Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2 und 3 sollten weiterhin den Schutz von Mädchen und Frauen aufgrund des Geschlechts sicherstellen. Die Aufnahme von "sexueller und geschlechtlicher Identität" soll verhindert werden. In Grundgesetz Artikel 2, Absatz 1 soll der zweite Teil "soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt" erhalten bleiben zum Schutz von Mädchen und Frauen.
- Bereitgestellt von: Rona Duwe am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Selbstbestimmungsgesetz ändern bzw. abschaffen
Das Projekt zielt auf die Abschaffung eines selbst bestimmten Geschlechtseintrags, bzw. auf eine Änderung, die die geschlechtsbasierten Rechte von Mädchen und Frauen sicherstellt und den Kinderschutz gewährleistet.
- Bereitgestellt von: Rona Duwe am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung der CO2-Neutralität der energetischen Nutzung von Holz, wie im GEG beschrieben
Das Umweltbundesamt (UBA) hat seinen CO2-Rechner aktualisiert. Das GEG und die RED stufen Holzfeuerstätten als erneuerbare Wärmequelle ein. Der DEPV wird weiterhin über die Einstufung von Holzfeuerstätten im GEG informieren und aufklären, dass es keinen CO2-Preis für Holz gibt. Diese Einzelbaumbetrachtung ist auch Grundlage eines Gutachten des IKEM, welcher der DEPV widerspricht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.11.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung der CO2-Neutralität der energetischen Nutzung von Holz, wie im GEG beschrieben
Das Umweltbundesamt (UBA) hat seinen CO2-Rechner aktualisiert. Das GEG und die RED stufen Holzfeuerstätten als erneuerbare Wärmequelle ein. Der DEPV wird weiterhin über die Einstufung von Holzfeuerstätten im GEG informieren und aufklären, dass es keinen CO2-Preis für Holz gibt. Diese Einzelbaumbetrachtung ist auch Grundlage eines Gutachten des IKEM, welcher der DEPV widerspricht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des DEPV ist die kurzfristige Streichung der ab dem 01.01.2025 vorgesehenen Effizienzanzeigepflicht für Holzheizungsanlagen in Gebäudenetzen aus der Förderrichtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Dies soll durch eine Änderung der Richtlinie oder eine klarstellende Regelung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erfolgen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 15.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 15.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 15.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Laufzeit des Gesetzes
- Bereitgestellt von: RheinEnergie AG am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abbau von Hemmnissen für den Ausbau der Wärmenetze in der WärmeLV i. V. m. § 556c BGB
Abbau der Hemmnisse für den Ausbau der Wärmnetze unter Berücksichtigung des Mieterschutzes, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu unterstützen
- Bereitgestellt von: RheinEnergie AG am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kommerzielle Nutzung von CCS-/CCU-Technologien ermöglichen
Die Dekarbonisierung von Müllverbrennungsanlagen erfordert die Abscheidung und Speicherung eines Großteils der CO2-Emissionen. Um die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen zu sichern und unvermeidbare Emissionen kosteneffizient zu reduzieren sind verschiedene Maßnahmen erforderlich.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke Köln GmbH am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Initiative wird beim Bund dafür geworben, auskömmliche und überjährige Mittel für den Ausbau und die Sanierung des ÖPNV bereit zu stellen. Vor allem das Deutschland-Ticket (49,- Euro Ticket) soll damit für Kunden attraktiver werden.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke Köln GmbH am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierungsmittel im GVFG erhöhen - auch für Nachhaltige Investitionen in emissionsfreien ÖPNV
Nachhaltige Investitionen in emissionsfreien ÖPNV – Erhöhung der GVFG-Mittel auf 3 Milliarden Euro ab 2025 sowie Einführung eines Fördertatbestands für die Umstellung von Busflotten auf emissionsfreie Antriebe inklusive Infrastruktur.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke Köln GmbH am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufnahme des ÖPNV in das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)
Aufnahme des ÖPNV in die geplanten Investitionsfonds für öffentliche und private Kapitalbeteiligungen, um den Ausbau und die Modernisierung des Nahverkehrs zu beschleunigen.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke Köln GmbH am 15.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/15096
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)
-
BT-Drs. 20/15096
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des NIS2 Umsetzungsgesetz
Stärkung des Schutzes kritischer Infrastruktur und der Cybersicherheit. Ziel ist es die kritische Infrastrukturen durch die Empfehlung zur dezentralen Datenspeicherung angemessen zu schützen. Darüber hinaus möchten wir eine schnelle und praktikable NIS 2 Umsetzung ohne Doppelregulierung.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke Köln GmbH am 15.04.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetztes (KWKG)
Ziel ist die Weiterentwicklung und Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetztes (KWKG) bis mindestens 2035, die Erhöhung der Bundesförderung um 3,4 Milliarden Euro und die Mitberücksichtigung von Power-to-Heat-Anwendungen sowie der Ausschluss der Abwärmeeinbindung.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke Köln GmbH am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Wärme-Lieferverordnung
Überarbeitung der Wärme-Lieferverordnung, um veraltete Vorgaben zu korrigieren. Der in vielen Kommunen angestoßene Fernwärmeausbau soll dadurch beschleunigt werden.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke Köln GmbH am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Familienpolitische Forderungen für die 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
Begleitung der Debatten um die Koalitionsverhandlungen, Zusammenfassung der Positionen der eaf zu Infrastruktur für Familien, Zeitpolitik und Sorgearbeit, Finanzielle Leistungen, Familienrecht, Gewaltschutz, Familienförderung und Familienbildung, Demokratiebildung, Klimapolitik, Kinderrechte, Reproduktionsmedizin
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (11):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Appell für notwendige Reformen im Familienrecht
Appell von 21 Verbänden aus der Zivilgesellschaft, im Rahmen der Debatten um die Koalitionsverhandlungen zu notwendigen Reformen im Familien- und Familienverfahrensrecht mit Fokus auf Gewaltschutz, Unterhaltsrecht, Gleichwertigkeit von Betreuungsmodellen, Stärkung der Beratungslandschaft und die konsequente Ausrichtung am Kindeswohl
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Brennstoffemissionshandelsgesetz BEHG
Der überwiegende Teil der Ölmühlen in Deutschland nimmt am Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) teil und profitiert dort bereits vom Carbon Leakage-Schutz. Diese Unternehmen sind im direkten Wettbewerb miteinander und rechtlich keinesfalls verpflichtet, sensible Unternehmensdaten offenzulegen, um einem einzelnen Unternehmen im nationalen System eine Kompensation zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. am 15.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/3438
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
-
BT-Drs. 20/3438
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz
Als energieintensive, handelsintensive und systemrelevante Industrie sind unsere Mitglieder durch den nationalen Brennstoffemissionshandel betroffen. Deutsche Ölmühlen und Pflanzenölraffinerien investieren seit über 20 Jahren in Energieeffizienz, dennoch benötigen sie pro Jahr etwa vier Terawattstunden in Form von Strom und Wärme. Die Kompensation der Kosten des nationalen Brennstoffemissionshandels auf Grundlage der Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoff- emissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV)) ist für unsere Mitglieder ein außerordentlich bedeutsamer Faktor.
- Bereitgestellt von: OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Familienbetriebe Land und Forst e.V. setzen sich für steuerliche Entlastungsmaßnahmen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe; insbesondere für die Entfristung der Tarifglättung und Einführung einer Risikorücklage ein. Außerdem müssen die Rahmenbedingungen für die Umsatzsteuerpauschalierung angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Familienbetriebe Land und Forst e.V. am 15.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der juristischen Ausbildung
Anstoßen einer grundlegenden Reform der juristischen Ausbildung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung von ÖPP im Koalitionsvertrag
Grundlagen der Arbeit des Verbands sind die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch und die Kollaboration zwischen den Mitgliedern und externen Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik. Um die Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) zu verbessern, unterhalten wir einen „interfraktionellen Dialog“. Mithilfe von Positionspapieren informieren wir über Herausforderungen und Potenziale von ÖPP und machen Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Förderung von ÖPP. Es werden Fachveranstaltungen und Podien organisiert, aber auch unmittelbar Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht und/oder an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Public Private Partnerschip (BPPP) e.V. am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Positionspapier der BAG-S zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSu und SPD
Anlässlich der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 wenden wir uns gegen Tendenzen zur Schwächung des Rechts- und Sozialstaates und fordern Reformen im Justiz- und Sozialwesen unter dem Aspekt einer rationalen, evidenzbasierten Kriminalpolitik. Beim Strafvollzug orientieren wir uns an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das straffällig gewordenen Menschen ein Grundrecht auf Resozialisierung zuspricht und den Gesetzgeber verpflichtet, die dafür notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.02.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme der BAG-S zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz über eine Strafrechtspflegestatistik
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) am 15.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes über die Statistiken der Strafrechtspflege des Bundes
-
Adressatenkreis:
-
14.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausbau der Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ)
Verlängerung der Zulassungszeiträume für Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) regelhaft auf 10 Jahre. Erweiterung der Altersgrenze der in SPZ behandelten Patientinnen und Patienten von 18 auf 21 Jahre. Sicherstellung der der Vergütung nichtärztlicher Leistungen nach § 43a SGB V. Ermöglichung der Zulassung von Außenstellen von SPZ.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V. am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Zulassung von Vertragsärzte sollte aus SIcht des VdK so gestaltet werden, dass die Versorgungssicherheit gesichert ist und alle Menschen einen Zugang zu barrierefreier Versorgung haben.
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 15.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 647/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Fünfte Verordnung zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
-
BR-Drs. 647/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Art. 148 „Vertragsbeziehungen im Sektor Milch- und Milcherzeugnisse“
- Bereitgestellt von: Milchindustrie-Verband e.V. am 15.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 11/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2021/2115 und (EU) 2021/2116 hinsichtlich der Stärkung der Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette
-
BR-Drs. 11/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.02.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Koalitionsverhandlungen: Kernforderungen der energieintensiven Ernährungsindustrie
Um die Ernährungssicherung und Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa aufrechtzuerhalten, braucht es einen neuen Ansatz für die energiepolitischen Herausforderungen der Ernährungsindustrie.
- Bereitgestellt von: Milchindustrie-Verband e.V. am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die im KHVVG vorgesehene Vorhaltefinanzierung unverzüglich aussetzen und auf Basis von Auswirkungsanalysen neu bewerten. Ab sofort keine weiteren Ressourcen mehr in die neue Finanzierungssystematik investieren. Die aktuelle Vorhaltefinanzierung erreicht keines ihrer Ziele, sondern löst im Gegenteil einen wesentlichen Komplexitäts- und Bürokratisierungsschub aus. Als Übergangslösung bis zu einer Reform der Krankenhausfinanzierung die bestehenden Instrumente für eine „echte“ fallzahlunabhängige Strukturkostenfinanzierung nutzen und ausbauen. Dies sind insbesondere der Notfallstufenzuschlag, der Sicherstellungszuschlag, der Zentrumszuschlag und die Methodik der Mehr- und Mindererlösausgleiche.
- Bereitgestellt von: Berliner Krankenhausgesellschaft am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
16.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Detergenzien- und Tensidverordnung
Die Verordnung sieht einen digitalen Produktpass für Detergenzien und Tenside vor, ohne dass Kosten und Nutzen abgeschätzt worden wären. Der digitale Produktpass soll über einen „Datenträger“ (z. B. QR-Code), der auf die Verpackung aufgedruckt werden muss, allgemein zugänglich sein. Damit nicht bei geringfügigen Rezepturänderungen (z. B. bei Lieferengpässen von Rohstoffen) unbenutztes Verpackungsmaterial vernichtet werden muss, strebt der IKW einen ausgewogenen Ansatz für den Produktpass an.
- Bereitgestellt von: Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben: