Regelungsvorhaben
Änderung Verordnung (EU) Nr. 251/2014 betreffend Verwendung der Bezeichnung "Glühwein" für gegorene Getränke aus anderen Früchten als Trauben
Angegeben von:
Verband der deutschen Fruchtwein- und Fruchtschaumwein-Industrie e.V. (VdFw) (R002464)
am
16.04.2025
Beschreibung:
Aufnahme der Gestattung der Verwendung der Bezeichnung "Glühwein" für gegorene Getränke, die auf Basis anderer Früchte als Trauben hergestellt wurden, in EU-Verordnung 251/2014
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 11.04.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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