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18.533 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.533)
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt der Gesetzgeber, ein grundlegend neues Konzept und Verfahren zur Verhinderung vermeintlich missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft einzuführen. Während bislang ein diesbezügliches Prüfungsverfahren nur eingeleitet wird, wenn zumindest entsprechende Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig stets bei Bestehen eines »aufenthaltsrechtlichen Gefälles«, welches beispielsweise in allen Fällen gesehen wird, in denen Beteiligte sich in einem Asylverfahren befinden, zu einer Prüfpflicht seitens der Ausländerbehörden führen. Die Betroffenen werden so allein auf Grund ihres aufenthaltsrechtlichen Status unter Generalverdacht missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen gestellt. Dies kann zu Stigmatisierung führen.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Auslagerung von Asylverfahren
Die Bundesregierung prüft, ob der Schutzstatus von Asylsuchenden im Einklang mit der GFK und der EMRK außerhalb der EU festgestellt werden kann. Hiergegeben gibt es zahlreiche rechtliche und praktische Bedenken, insbesondere führen solche Modelle regelmäßig zu Menschenrechtsverletzungen. PRO ASYL lehnt die Auslagerung von Asylverfahren ab. Der in Deutschland gestellte Asylantrag sollte auch hier geprüft werden.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
-
23.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung des Katalogs zulässiger Sprachen um die Sprache Albanisch bei a) der der Ablegung der theoretischen Führerscheinprüfung, b) der Prüfung zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation c) Berufskraftfahrerweiterbildungen d) digitalen Fortbildungen und Lehrgängen für Berufskraftfahrer
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 243/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 20/12658
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 243/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
DANK-Kommentar: Werbeschranken für Ungesundes können Gesundheitskosten einsparen
Unterstützung der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) SG2406130094 Regulierung von an Kinder gerichtete Werbung für ungesunde Lebensmittel und Getränke Die Lebensmittelindustrie bewirbt fast ausschließlich ungesunde Nahrungsmittel, die viel Zucker, Fett oder Salz enthalten und die Entstehung von Übergewicht fördern. Da die Ernährungsgewohnheiten in Kindheit und Jugend geprägt und dann zu einem hohen Grad im Erwachsenenalter beibehalten werden, versucht die Lebensmittelindustrie, Kinder als Kunden von morgen mit Hilfe spezieller Kinderprodukte und entsprechender Werbung frühzeitig an Marken und Produkte zu binden. Freiwillige Selbstverpflichtungen der Industrie haben sich als wirkungslos erwiesen. Daher sind verpflichtende Regelungen nötig.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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17.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung einer hochwertigen Notfallversorgung betr. des Ref.Entw. des BMG Notfall-Gesetz
Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) erachtet den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Neuregelung der Notfallversorgung als grundsätzlich sinnvoll und notwendig. Dennoch bedarf es einer fachlichen Anpassung sowie einer finanziell realistischen Ausgestaltung um eine evidenzbasierte und nachhaltig finanzierte Notfallversorgung sicherzustellen bei der die Patientensicherheit im Fokus steht.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
Die Umsetzung der CSRD in nationales Recht soll praxisgerecht und bürokratiearm erfolgen.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG soll auch für private Bildungsträger erhalten bleiben. Die mit dem Jahressteuergesetz 2024 geplante Änderung, dass private Fortbildungsangebote zukünftig umsatzsteuerpflichtig sein sollen, lehnen wir ab. Zudem sollte die geplante Änderung bei den umsatzsteuerlichen Durchschnittssätzen für Land- und Forstwirte (§ 24 Abs. 5 S. 4 UStG), die auch für die genossenschaftliche Landwirtschaft problematisch wäre, mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf für die Anwendung in der Praxis in Kraft treten.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Einführung von Energy Sharing soll zum einen ermöglicht werden, sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenzuschließen, um gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben und den selbsterzeugten Strom aus diesen Anlagen über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Zum anderen sollen Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom im regionalen Umkreis mit anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeinsam nutzen können.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
-
14.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Einführung von Energy Sharing soll zum einen ermöglicht werden, sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenzuschließen, um gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben und den selbsterzeugten Strom aus diesen Anlagen über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Zum anderen sollen Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom im regionalen Umkreis mit anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeinsam nutzen können.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
-
14.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Einführung einer gesetzlichen Regelung, die lediglich eine einfache (finanzielle) Bürgerbeteiligung vorsieht, sollte vermieden werden. Stattdessen sollte eine Regelung zur echten Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an neuen Wind- und Photovoltaik-Freiflächen-Projekten, wie z.B. mit Bürgerenergiegesellschaften, eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
-
05.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Einführung einer gesetzlichen Regelung, die lediglich eine einfache (finanzielle) Bürgerbeteiligung vorsieht, sollte vermieden werden. Stattdessen sollte eine Regelung zur echten Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an neuen Wind- und Photovoltaik-Freiflächen-Projekten, wie z.B. mit Bürgerenergiegesellschaften, eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
-
05.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Einführung einer gesetzlichen Regelung, die lediglich eine einfache (finanzielle) Bürgerbeteiligung vorsieht, sollte vermieden werden. Stattdessen sollte eine Regelung zur echten Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an neuen Wind- und Photovoltaik-Freiflächen-Projekten, wie z.B. mit Bürgerenergiegesellschaften, eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
-
21.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung und Finanzierung von genossenschaftlichen Wärmenetzen
Ziel ist die Einführung von Instrumenten wie Bürgschaften oder KfW-Krediten mit Haftungsfreistellung, um Hemmnisse im Bereich der Finanzierung von genossenschaftlichen Wärmenetzen abzubauen. Darüber hinaus sollten die Förderbedingungen für Genossenschaften, die ein Wärmenetz planen und umsetzen wollen, verbessert werden. Eingeführt werden sollten spezielle Förderprogramme, welche insbesondere in der Phase der Projektentwicklung unterstützen.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
-
14.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beteiligung von Genossenschaften an der Kommunalen Wärmeplanung
Durch das Wärmeplanungsgesetz werden die Länder aufgefordert, ihre Kommunen zur Wärmeplanung zu verpflichten. Bürgerschaftliche Akteure wie Genossenschaften können eine wichtige Rolle im Rahmen der Wärmewende spielen und müssen bei der Wärmeplanung frühzeitig beteiligt werden. Ziel ist es, die Beteiligung in sämtlichen Regelungen zu verankern und entsprechende Anreize zu schaffen.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
-
BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der AVBFernwärmeV sowie der FFVAV
Die AVBFernwärme-Verordnung ist das zentrale Regelwerk für Wärmeversorgungsunternehmen. Ziel ist es, der besonderen Situation genossenschaftlicher bzw. bürgerschaftlich getragener Akteure mit der Novelle der Verordnung Rechnung zu tragen. Es sollen möglichst Ausnahmetatbestände geschafften werden, um eine bürokratische Überlastung zu verhindern und Hemmnisse für diese Wärme-Akteure abzubauen. Gleiches gilt für die FFVAV, welche die Erfassung des Wärmeverbrauchs sowie umfassende Informationspflichten regelt.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
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Adressatenkreis:
-
14.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Regelungen zur Nutzung von Bioenergie für Genossenschaften
Viele genossenschaftliche Wärmenetze werden nachhaltig mit Biomasse betrieben und nutzen diese effizient. Ziel ist es, dass auch zukünftig keine Einschränkungen bei der Nutzung von Biomasse in kleinen, genossenschaftlichen Wärmenetzen bestehen.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der Europäischen Batterieverordnung in nationales Recht (Batt-EU-AnpG)
Es bedarf keiner verpflichtenden profitorientierten "Organisation für Herstellerverantwortung“ (PRO). Auf nationaler Ebene sollten die in der europäischen Batterieverordnung gegebenen Umsetzungsoptionen nicht eingeschränkt und auf bestehende und bereits gut funktionierende Rücknahmestrukturen für Fahrzeugaltbatterien (Starter- und Traktionsbatterien) aufgesetzt werden. Danach ist Herstellern nach wie vor die Rücknahme von Altbatterien über individuelle Systeme zu ermöglichen. Das Batt-EU-AnpG läuft Gefahr einen Konflikt zu kreieren zwischen dem Ansatz auf EU-Ebene (EU 2023/1542), welche auf Non-Profit-Organisationen für Herstellerverantwortung ausgerichtet ist, und dem bisherigen Ansatz in Deutschland von profitorientierten Herstellerorganisationen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
04.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung von Netzanschlüssen durch Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes
Beschleunigung von Netzanschlüssen für Ladeeinrichtungen, u.a. durch Einführung bundesweit einheitlicher, digitaler Antragsverfahren und verbindlichen Bearbeitungsfristen durch die Netzbetreiber sowie weiterer Aspekte u.a. durch eine Anpassung des Energiewirtschaftsgesetz.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
22.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschränkung des Mobilitätsdatengesetzes auf über Mobilithek bereitzustellende Daten
Mit dem Gesetz sollen verschiedene Datenbereitstellungspflichten zusammengeführt und neu geordnet werden. Das Gesetz sollte dabei auf Mobilitätsdaten beschränkt werden, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen über den Nationalen Zugangspunkt (Mobilithek) bereitgestellt werden. Zudem sollten Linienbedarfsverkehre und gebündelte bedarfsverkehre von der Pflicht zur Bereitstellung dynamischer Auslastungsdaten freigestellt werden, da diese für die Zwecke des Gesetzes nicht benötigt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
-
BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sektorspezifische Rahmenbedingungen der Automobilindustrie im DA-DG berücksichtigen
Ziel des VDA ist es hier, bei der nationalen Durchführung des EU Data Act die sektorspezifischen Rahmenbedingungen der Automobilindustrie zu berücksichtigen. Insbesondere sollte die Verantwortung für die nationale Durchführung des Data Act bezüglich der Daten aus Fahrzeugen auf die BNetzA und das KBA verteilt werden, wobei der BNetzA die horizontale Gesamtverantwortung als Datenkoordinator übertragen werden sollte, während das KBA als zuständige Behörde für Kraftfahrzeuge benannt werden sollte. Weitere Empfehlungen beziehen sich auf die Sanktionierung von Datengebern und -nutzer und insbesondere die Vereinfachung der im RefE enthaltenen Regulierungen zu Streitbeilegung und Rechtsweg.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
Referentenentwurf (BMWK) (20. WP):
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act-Durchführungsgesetz - DA-DG) (20. WP)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMDV) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act-Durchführungsgesetz - DA-DG) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Referentenentwurf (BMWK) (20. WP):
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act-Durchführungsgesetz - DA-DG) (20. WP)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einheitliche EU-weite Regulierung des European Cybersecurity Certification Scheme for Cloud Services
Der VDA sieht große Herausforderungen im Zusammenhang mit dem EUCS und der NIS 2 Richtlinie. Hauptziele: Begrenzung der Souveränitätsanforderungen auf staatliche Aufgaben, um Wettbewerb zu gewährleisten und Zugang zu globalen Cloud-Dienstleistern zu sichern. Einheitliche EU-weite Regulierung, um Ineffizienzen und Kostensteigerungen zu vermeiden. Vermeidung eines neuen "Assurance Level 4", das den Einsatz von US-Hyperscalern einschränkt. Einheitliche Anwendung der Anforderungen durch alle EU-Mitgliedsstaaten. Sicherstellung einer funktionalen, wettbewerbsfähigen Cloud-Infrastruktur für Anwendungen wie autonome Fahrzeuge und Fahrzeugkonnektivität.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Innovationsfreundliche nationale Umsetzung der KI-Verordnung
Die europäische KI-Verordnung wird massive Auswirkungen auf die Unternehmen der Automobil- und Zuliefererindustrie haben. Vor diesem Hintergrund ist eine praxistaugliche und innovationsfreundliche Umsetzung der KI-Verordnung in nationales Recht erforderlich, da andernfalls ein Verlust an Wettbewerbs- und Innovationfähigkeit droht. Die Verantwortung für die nationale Durchsetzung sollte administrative Hürden vermeiden und die sektorspezifischen Genehmigungsverfahren berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzung der Maßnahmen im Bürokratieentlastungsgesetz IV
Abbau von Melde- und Informationspflichten im Energie-, Außenwirtschaftsrecht und Wirtschaftsstatistik. Gesetze werden auf Harmonisierungsmöglichkeiten und weitere Ansatzpunkte zur Entlastung mittelständischer Unternehmen überprüft. Erleichterungen beim Anschluss an Energieparks, Reduzierung des behördlichen Energieberichtswesens, Automatisierung der Stromsteuerentlastungsanzeigen, Aufhebung der Zweckbindung abgefragter Daten, Verschlankung der Intrastat- & Zahlungsmitteilungen sowie der Informationspflichten bei Ausfuhranmeldungen, Umstellung der Einfuhrumsatzsteuer auf das Verrechnungsmodell, Vereinfachung eichrechtskonforme Durchführung von Kontrollmaßnahmen an Ladesäulen, Verzicht auf Schriftform bei Kfz-Finanzierung und Reduzierung der gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsbeauftragten.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Förderung des Aufbaus eines europäischen Halbleiterökosystems im Rahmen des European Chips Act
Bereitstellung eines Rahmens für die Förderung der Ansiedlung von Halbleiterproduktion und -forschung in der EU. Ziel des VDA ist die Konzentration der Fördermittel auf die von 84% der europäischen Industrie benötigten Strukturgrößen > 90nm.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines international wettbewerbsfähigen Unternehmensteuerrechts
Die Wirtschaft braucht dringend strukturelle Vereinfachungen und Entlastungen insbesondere im Bereich der Unternehmensbesteuerung. Hierzu zählen insbesondere eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, eine weitere Verbesserung von Abschreibungsbedingungen und die Flexibilisierung der Verlustverrechnung und der steuerlichen Forschungszulage sowie die Einführung der Investitionsprämie, um Investitionen in den Klimaschutz und die Digitalisierung zu fördern. Zudem sind dringend steuerliche Vereinfachungen und Maßnahmen zum Bürokratieabbau notwendig, um die Wirtschaft von den überbordenden Compliance-Pflichten zu entlasten. Insbesondere eine Anzeigepflicht auch für nationale Steuergestaltungsmodelle lehnen wir ab.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Transformation durch verbesserte Finanzierungsbedingungen für automobilen Mittelstand unterstützen
Ziel ist es, die Finanzierungsbedingungen für mittelständische Automobilzulieferer zu verbessern, um die Transformation zur ökologischen Nachhaltigkeit zu unterstützen. Der VDA setzt sich daher für eine regulatorische Entlastung, die Einführung von Förderprogrammen für Sanierungsgutachten, die Vereinfachung öffentlicher Förderprogramme und die Überprüfung der Förderkriterien für "Unternehmen in Schwierigkeiten" ein. Ziel sind global wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Zulieferer in Deutschland.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Förderung der automobilen Kreislaufwirtschaft im Rahmen der Europäischen Altfahrzeug-Richtlinie
Ziel des VDA bei der Überarbeitung der Altfahrzeug-Richtlinie ist, eine sich selbst tragende, innovative und offene automobile Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln. Das Altfahrzeug ist im Gegensatz zu Konsumgütern (z.B. Mobiltelefonen) ein wertvolles Gut mit hoher Wiederverwendungs- (z.B. gebrauchte Ersatzteile) und Recyclingfähigkeit – es haben sich daher in den letzten 25 Jahren (seit deutscher Altfahrzeugverordnung Ende 90er Jahre) gut funktionierende Geschäftsmodelle auch entlang des Recyclingprozesses eines Fahrzeuges etabliert. Diese selbst tragenden Geschäftsmodelle müssen nun in die zukünftige Epoche der Elektrofahrzeuge übertragen werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
13.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Anpassungen des Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz zur Entbürokratisierung
Einführung von Vereinfachungen, um eine unbürokratische Umsetzung der Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes in den Unternehmen zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6872
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/6872
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
01.10.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen der Novelle zur 10. BImSchV für den Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe im Fahrzeugbestand
Erneuerbare Kraftstoffe sind entscheidend für den Klimaschutz im Straßenverkehr. Konventionelle Biokraftstoffe wie Biodiesel und Bioethanol sind weiterhin notwendig. Fortschrittliche Biokraftstoffe aus Abfallstoffen, wie HVO-Diesel und Bioethanol, bieten hohes Potenzial. Strombasierte Kraftstoffe, auch E-Fuels genannt, sind nahezu klimaneutral und können in bestehenden Fahrzeugen genutzt werden. Der VDA fordert die Aufhebung von Nutzungsbeschränkungen, höhere Mindestquoten für E-Fuels in der RED, und eine EU-weite Anerkennung der DIN EN 15940 Norm. Internationale Energiepartnerschaften sind essentiell für Deutschland. Der Fokus muss auf der Reduktion fossiler Anteile im Kraftstoff liegen, um Klimaziele zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 621/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
-
BR-Drs. 621/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
30.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachter Auslagenersatz bei Firmenwagen durch Einführung einer Strompreispauschale
Bei Firmenwagen stellt die arbeitgeberseitige Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen heimischen Stromkosten für das Laden des Firmenwagens einen steuerfreien Auslagenersatz dar. In der Praxis fordern die Finanzbehörden oftmals, dass der Arbeitnehmer den konkreten Strompreis und die geladene Strommenge erfassen und dem Arbeitgeber übermitteln muss. Die Ermittlung dieser beiden Komponenten stellt Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor erhebliche praktische Schwierigkeiten und verursacht unnötigen Aufwand. Eine sachgerechte Lösung für dieses Problem ist die Einführung einer Strompreispauschale für steuerliche Zwecke (im Sinne eines pauschalen durchschnittlichen Strompreises).
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der anstehenden Verständigung auf eine Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie sollte gewährleistet werden, dass auch weiterhin zusätzliche strukturierte elektronische Rechnungsformate (v.a. EDIFACT VDA 4938 Global Invoice), die in der Praxis etabliert sind und sich bewährt haben, in der EU anerkannt werden und dauerhaft Verwendung finden können. Die Verschärfung der Anforderungen an eine eRechnung im europäischen Recht auch gegenüber dem europäischen Richtlinienvorschlag (COM (2022) 701 final (MwStSystRL-E) vom 8. Dezember 2022) ist aus Sicht des VDA nicht nachvollziehbar.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarfe bei dem Gesetzentwurf zur Modernisierung im Strom- und Energiesteuerrecht
Der VDA begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf ein Teil der stromsteuerrechtlichen Hürden im Zusammenhang mit der E-Mobilität abgebaut werden soll. Beim Anwendungsfall Vehicle-to-Grid das Problem der doppelten Besteuerung bestehen. Im Steuerrecht bedarf es weiterer Handlungsbedarf, um das bidirektionales Laden in allen Ausprägungen zu ermöglichen. Auch Anpassungen bei der Besteuerung von Wasserstoff sind erforderlich. Um die nachhaltige Reduktion von CO2-Emissionen insb. im Güterverkehr nicht durch eine steuerliche Ungleichbehandlung des H2-Motors zu gefährden, sollten daher Regelungen im deutschen Energiesteuergesetz so angepasst werden, dass H2 unabhängig von der Art seiner Verwendung von der Energiesteuer befreit wird und sich die Technologie des H2-Motors im Markt etablieren kann.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Förderung von Software defined Vehicle
Der VDA setzt sich für die Fortführung des europäischen Förderprogramms „HAL4SDV“ (Hardware Abstraction Layer for Software defined Vehicles) ein. Ziel ist, dass der deutsche Anteil innerhalb dieses Förderprogramms geleistet wird. Zudem sollen keine weiteren Fördergelder im SdV Umfeld gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Pflicht zum Aufbau von Schnelladeinfrastruktur durch Tankstellenunternehmen
Verpflichtung von Tankstellenunternehmen mit Preissetzungshoheit für mindestens 200 Tankstellen zum Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur an Tankstellen. Ziel des VDA ist eine flächendeckende Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur für den Markthochlauf der Elektromobilität aufzubauen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Ladesäulenverordnung (LSV) und in die Preisangabenverordnung (PAngVo) gewährleisten die technischen Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Betrieb von Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw. Ziele des VDA: Rechtsichere Übertragung der technischen Anforderungen der Alternative Fuel and Infrastructure Regulation (AFIR) in nationales Recht (LSV, PAngVo) und Einbringen von Zusatzpunkten, die in der AFIR erst noch geregelt werden sollen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
-
Adressatenkreis:
-
07.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung einer Standortbenachteiligung durch Delegierten Rechtsakt zur VO (EU) 2023/1542
Aus Sicht des VDA muss der Delegierte Rechtsakt auf Basis der Delegierten Verordnung (EU 2023/1542) Art. 7 (1) die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Standorts wahren und Investitionen in erneuerbare Energien belohnen. Die Ablehnung von Erneuerbare-Energien-Zertifikaten und die Fokussierung auf einen standortbezogenen Ansatz sind nicht zielführend. Der VDA schlägt die Anerkennung von Stromabnahmeverträgen (Power Purchase Agreements, PPA) und Stromzertifikaten vor, die die Mindestkriterien der PEF-Methode erfüllen und auf den Scope-2-Kriterien des GHG-Protokolls basieren. Zudem wird vorgeschlagen, anstelle des nationalen durchschnittlichen Netzmixes den regionalen Strommix (z.B. EU) als Standardansatz zu verwenden.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
29.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
36. BImSchV: Forderung, gesetzlich maximalen Spielraum zur Anhebung der THG-Quote zu nutzen
Im Zuge der Novellierung der 36. BImSchV sollen sog. Upstream Emission Reductions (UER) zum 1.1.2025 als Anrechnungsoption auf die THG-Quote gestrichen werden. Zudem soll aufgrund einer Übererfüllung von inverkehrgebrachtem Ladestrom die THG-Quote ab 2024 jährlich um 0,1% ansteigen. Der VDA weist darauf hin, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit hat, den jährlichen Anstieg der THG-Quote zu vergrößern und diesen Spielraum im Sinne des Klimaschutzes nutzen sollte. Ein derart niedriger Anstieg wird aus VDA-Sicht auch in den kommenden Jahren dazu führen, dass es Übererfüllungen durch Ladestrom gibt. Zu dem sollte im Zuge der RED III-Umsetzung in nationales Recht eine grundsätzliche Anhebung der THG-Quote von 25% auf mind. 30% angestrebt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Verordnung zur Änderung der sechsunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der RL 96/53/EG über höchstzulässige Abmessungen und Gewichte von schweren Nfz
Der VDA begrüßt die geplante Anpassung von Gewichten und Abmessungen schwerer Nutzfahrzeuge. Besonders wichtig sind die Erhöhungen bei Gewichten und Abmessungen für alternative Antriebe und emissionsfreie Fahrzeuge sowie die gegenseitige Anerkennung von EMS-Kombinationen im grenzüberschreitenden Verkehr. Notwendig sind zusätzliche Gewichtsregelungen aufgrund der Elektrifizierung von Nutzfahrzeugen, um den Nutzlastverlust durch Komponenten wie Batterien zu vermeiden. Klärungsbedarf besteht bei der Gewichtsverteilung und Achslasten für Anhänger. Auch Anpassungen der Fahrzeughöhe für intermodalen Transport und aerodynamische Komponenten sind erforderlich. Eine europaweite Informations- und Kommunikationslösung ist nötig, um nationale Vorschriften zugänglich zu machen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
28.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der BEV zur Entlastung bei Meldungen im Kapital- und Zahlungsverkehr
Der VDA fordert Vereinfachungen bei den Meldepflichten und Meldeverfahren, insbesondere für mittelgroße Unternehmen, da diese bisher unzureichend entlastet werden. Der VDA schlägt vor, bereits vorhandene Daten, beispielsweise von Banken, zu nutzen, um die Meldepflichten zu vereinfachen und die Bürokratie zu reduzieren. Zudem ist aufgrund der seit 2002 gestiegenen Geldwertentwicklung eine Anhebung der Meldegrenzen für den Kapital- und Zahlungsverkehr notwendig, um die Meldepflichten an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen und unnötige Bürokratie zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 483/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
-
BR-Drs. 483/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der sekundären Rechtsakte zur Verordnung 2024/1257 (Euro 7) Ziel des VDA ist es u.A., dass der Implementing Act zu Reifenabrasion: - vollständig ist - die Beschlüsse des Hauptrechtsaktes abdeckt - klar beschrieben und rechtssicher ist - technisch umsetzbar ist - mit hinreichend Vorlaufzeit für die Umsetzung in den Fahrzeugen fertiggestellt wird (Lead Time) - den Typgenehmigungsprozess unterstützt und schlank hält - die bei der UNECE zu erarbeitenden Prüfverfahren robust anwendbar und die daraus abgeleiteten Grenzwerte repräsentativ sind.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der sekundären Rechtsakte zur Verordnung 2024/1257 (Euro 7) Ziel des VDA ist es u.A., dass der Implementing Act zu Bremsstaub: - vollständig ist - die Beschlüsse des Hauptrechtsaktes abdeckt - klar beschrieben und rechtssicher ist - technisch umsetzbar ist - mit hinreichend Vorlaufzeit für die Umsetzung in den Fahrzeugen fertiggestellt wird (Lead Time) - den Typgenehmigungsprozess unterstützt und schlank hält
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der sekundären Rechtsakte zur Verordnung 2024/1257 (Euro 7) Ziel des VDA ist es u.a., dass der Implementing Act zu OBM: - vollständig ist - die Beschlüsse des Hauptrechtsaktes abdeckt - klar beschrieben und rechtssicher ist - technisch umsetzbar ist - mit hinreichend Vorlaufzeit für die Umsetzung in den Fahrzeugen fertiggestellt wird (Lead Time) - den Typgenehmigungsprozess unterstützt und schlank hält
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fortentwicklung der Eckpunkte einer Nationalen Wirtschaftsschutzstrategie
Der VDA begrüßt die Vorlage der Eckpunkte für eine Nationale Wirtschaftsschutzstrategie. Zudem befürwortet der VDA, dass die Initiative Wirtschaftsschutz weiterentwickelt wird, wie es im Aktionsplan 24+ vorgesehen ist. Der Schutz der Wirtschaft ist ein grundlegender Bestandteil der inneren und äußeren Sicherheit. Viele der geplanten Maßnahmen sind seit langem zentrale Forderungen des VDA. Dennoch muss der angestrebte ganzheitliche Ansatz deutlich weiterentwickelt werden. Dies erfordert vor allem, dass der Staat das Silodenken innerhalb und zwischen den Ministerien überwindet.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der sekundären Rechtsakte zur Verordnung 2024/1257 (Euro 7) Ziel des VDA ist es u.a., dass der Implementing Act zu Bremsstaub (HDV): - vollständig ist - die Beschlüsse des Hauptrechtsaktes abdeckt - klar beschrieben und rechtssicher ist - technisch umsetzbar ist - mit hinreichend Vorlaufzeit für die Umsetzung in den Fahrzeugen fertiggestellt wird (Lead Time) - den Typgenehmigungsprozess unterstützt und schlank hält - eine robuste Prüfmethode im Rahmen der UNECE erarbeitet wird - Grenzwerte rechtzeitig definiert werden und auf der zu erarbeitenden Prüfmethode basieren. - bei nicht rechtzeitiger Grenzwertdefinition, die erste Grenzwertstufe den aktuellen Stand der Technik hinreichend abdeckt.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klare Vorgaben und vereinfachte Prozesse für Unternehmen bei der NIS-2-Umsetzung
Die Ziele des VDA zum RefE der NIS-2-Umsetzung sind die Erleichterung der Registrierung für Unternehmen mit Niederlassungen in mehreren EU-Staaten sowie eine gemeinsame Registrierung verbundener Unternehmen. Zudem wird die Einrichtung eines effizienten, digitalisierten Meldeportals und die Möglichkeit von Meldungen in englischer Sprache gefordert, um unnötige Zwischenmeldungen zu vermeiden. Der VDA kritisiert die erweiterte persönliche Haftung der Geschäftsleitung und fordert präzise Vorgaben für Unternehmen zur Umsetzung der NIS-2-Maßnahmen sowie realistische Aufwandsschätzungen. Außerdem wird die Einbeziehung der öffentlichen Verwaltung in die NIS-2-Anforderungen und die Streichung der Kategorie "Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse" zur Vereinfachung der Regulierung begrüßt.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der sekundären Rechtsakte zur Verordnung 2024/1257 (Euro 7) Ziel des VDA ist es u.a., dass der Implementing Act zu OBM für HDV: - vollständig ist - die Beschlüsse des Hauptrechtsaktes abdeckt - klar beschrieben und rechtssicher ist - technisch umsetzbar ist - mit hinreichend Vorlaufzeit für die Umsetzung in den Fahrzeugen fertiggestellt wird (Lead Time) - den Typgenehmigungsprozess unterstützt und schlank hält -kohärent ist mit den zu erarbeitenden OBFCM-Anforderungen - die OBD-Anforderungen aus der UNR49 angepasst werden auf Euro 7, damit diese anwendbar bleiben.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Euro 7 - Implementierung des sekundären Rechtsaktes zu Cyber security & anti tampering
R155-Aspekte müssen berücksichtigt werden. Der VDA erachtet die Erfüllung der R155 als hinreichend für die Erfüllung der CS-Anforderungen im Rahmen von Euro 7.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Leasing-Unternehmen vor unverhältnismäßigen geldwäsche-rechtlichen Sorgfaltspflichten schützen
Streichung der Pflicht zur förmlichen Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten in der EU-Geldwäscheverordnung; Streichung der Pflicht zur Erfassung aller Staatsangehörigkeiten sowie zur Einholung von Informationen zu Beschäftigung, Beruf oder Beschäftigungsstatus und Steueridentifikationsnummer bzgl. des Vertragspartners; Beibehaltung von Auslagerungsmöglichkeiten für kleinere Unternehmen
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
24.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Standard zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung (VSME)
Der freiwillige Berichtsstandard sollte vereinfacht und praxistauglicher ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
05.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Operating Leasing aus dem Anwendungsbereich des Mobilitätsdaten-gesetzes herausnehmen
Unternehmen die Operating Leasing anbieten sollten nicht als Dateninhaber im Sinne des Mobilitätsdatengesetzes gelten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
-
BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung § 142 Abs. 1 a.E. InsO bei Vorsatzanfechtung des Bargeschäfts; Beschränkung des Gläubigerbenachteiligungsvorsatz auf tatsächliche Kenntnis. Übertragung von Kredit- und Finanzdienstleistungsverträgen auf anderen Schuldner soll Zustimmung des Gläubigers erfordern. Streichung der gerichtlichen Beendigungsmöglichkeit von noch zu erfüllenden Verträgen, mind. aber Regelung analog § 108 Abs 1 Satz 2 InsO. Begrenzung der Aussetzung von Einzelvollstreckung für Kleinstunternehmer und Wertersatzanspruch für Weiternutzung der Objekte analog § 54 StaRuG. Keine Beschneidung der Rechte der aus- und absonderungsberechtigten Gläubiger. Streichung der Fiktion der Forderungsaufstellung. Klarstellung dass zur Ins-Masse nur Vermögenswerte gehören, die sich im Eigentum des Schuldners befinden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einordnung von Forderungen gegenüber Leasing-Unternehmen gem. Art. 121 Abs. 1. (a) CRR-Verordnung zur Abänderung von EU-Gesetzgebung Nr. 575/2013, demnach ein Risikogewicht von 40 %, unter den gleichen Voraussetzungen für langfristige Forderungen gegenüber Leasing-Unternehmen gem. Art. 121 Abs. 2. (b) CRR eine Risikogewichtung von 30 % Anwendung Hinsichtlich der Angemessenheit der Basel-III-Risikokalibrierung der Parameter für Leasing-Risikopositionen Anwendung der in Art. 495c CRR vorgesehen Übergangsregelungen für Leasing-Engagements als Kreditrisikominderungstechnik (CRM) und Bewertung der Kalibrierung im Wege eines delegierten Rechtsakts nicht nur bei IRBA, sondern auch auf Standardansatz.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zugang zu Daten für Leasing-Unternehmen
Bei der Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung- Datengesetz – (COM (2022) 68 final) Klarstellung zur Nutzung von industriellen Daten für Leasing-Unternehmen zur Erbringung und Optimierung von Serviceleistungen für Kunden
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
08.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bei der Änderung der Richtlinie 2015/413/EU sollte Adressat einer eventuellen Eintragungspflicht des Endnutzers der Halter und nicht der Eigentümer des KFZ sein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
-
-
-
19.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung der Umsatzermittlung für Leasing-Gesellschaft im CSRD-Umsetzungsgesetz
Bei der Ermittlung der Umsatzgröße für Leasing-Gesellschaften sollten im Sinne einer Gleichbehandlung mit Banken Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasing-Objekte unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung der Umsatzermittlung für Leasing-Gesellschaft im CSRD-Umsetzungsgesetz
Bei der Ermittlung der Umsatzgröße für Leasing-Gesellschaften sollten im Sinne einer Gleichbehandlung mit Banken Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasing-Objekte unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Klarheit des Anwendungsbereich und der Verpflichtungen im Bereich Kredit-Scoring
Klarna setzt sich dafür ein Unsicherheiten hinsichtlich der Anwendung der neuen Regeln zu vermeiden und den Anwendungsbereich genau zu regeln (Beschränkung des Art. 37a auf Bonitätsbewertungen).
- Bereitgestellt von: Klarna Bank AB, German Branch am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Streichung der Satzungsleistungen der GKV im Bereich Homöopathie und Anthroposophische Medizin
Die in Interviews durch den Bundesgesundheitsminister angekündigte und in einem Passus in einer Vorfassung des Referentenentwurfs zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz enthaltene Streichung der GKV Satzungsleistungen in Bezug auf Homöopathie und Anthroposophische Medizin soll verhindert werden. Dazu sollen die Stimmen der Bürger:innen, die das nicht wollen deutlich gemacht werden und dem Bundestag in Form einer Petition dargebracht werden.
- Bereitgestellt von: GESUNDHEIT AKTIV e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
08.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) soll an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. Klima- und Ressourcenschutz beim Planen und Bauen sind zu verbessern. Die Planung und der Bau von bezahlbaren Wohnungen ist voranzutreiben und zu beschleunigen. Das Vergaberecht sollte mittelstandsfreundlicher gestaltet werden. Die Infrastruktur ist zu modernisieren.
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB) am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssichere Cannabisgesetzgebung in Deutschland und Europa
Die Interessenvertretung von Cansativa zielt darauf ab, eine klare und einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen, die den Anbau, die Logistik und die Abgabe von Cannabis in Deutschland und im europäischen Rahmen regelt. Ziel ist es, durch transparente Regelungen den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten, den Schwarzmarkt einzudämmen und die öffentliche Gesundheit und Sicherheit zu stärken.
- Bereitgestellt von: Cansativa am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssichere Cannabisgesetzgebung in Deutschland und Europa
Die Interessenvertretung von Cansativa zielt darauf ab, eine klare und einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen, die den Anbau, die Logistik und die Abgabe von Cannabis in Deutschland und im europäischen Rahmen regelt. Ziel ist es, durch transparente Regelungen den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten, den Schwarzmarkt einzudämmen und die öffentliche Gesundheit und Sicherheit zu stärken.
- Bereitgestellt von: Cansativa am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Tierschutzgesetz soll geändert werden, um der Aufnahme das Tierschutzes als Staatszielbestimmung in das Grundgesetz Rechnung zu tragen. Das wird von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung ausdrücklich unterstützt. Im Rahmen der Interessenvertretung soll die Klärung einzelner Fragen, insbesondere zum Verhältnis des Tierschutzgesetzes zu europäischem und nationalem Tierzuchtrecht, zur Reichweite des Verbots der Anbindung von Tieren, zum Verkauf von Jungtieren und Einzelheiten in Bezug auf Mähverbote, erreicht werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nach Auffassung der FN sollte § 43 a BuNatschG geändert werden, um den Anhang 1 e zu Art 16 aus der EU-FFH-RL (RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7)) in nationales Recht umzusetzen. Danach ist unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmaß die Entnahme oder Haltung einer begrenzten und von den zuständigen einzelstaatlichen Behörden spezifizierten Anzahl von Exemplaren bestimmter Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV zu erlauben. Dazu muss der Wolf aus Anhang IV herausgenommen und in Anhang III oder V aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.06.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Preiskontrolle und Transparenz bei der Lieferung von Fernwärme
Die Interessenvertretung bezweckt die Verbesserung der Preistransparenz und -kontrolle bei der Fernwärmeversorgung von Mieterinnen und Mietern. Neben der Einführung einer behördlichen Preisaufsicht und -kontrolle werden mieterorientierte Änderungen der AVBFernwärmeV und der WärmeLV gefordert, um klare Vorgaben für Preisanpassungsklauseln in laufenden Lieferverhältnissen und bei der erstmaligen Umstellung von der Eigenversorgung des Vermieters auf eine gewerbliche Wärmelieferung zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Regelungsvorhaben bezweckt, das als Ordnungswidrigkeitstatbestand ausgestaltete Verbot der Mietpreisüberhöhung des § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes zu reformieren. In der Praxis scheitert die Anwendung des Verbots regelmäßig daran, dass die hohen Anforderungen des Bundesgerichtshofes an das Tatbestandsmerkmal der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen durch den Vermieter nicht nachgewiesen werden können, so dass das Verbot auch auf angespannten Wohnungsmärkten weitgehend wirkungslos ist. Das Tatbestandsmerkmal soll entfallen. Zukünftig soll das objektive Vorliegen einer Wohnungsmangellage genügen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/1239
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher
-
BT-Drs. 20/1239
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verpflichtung zur Prüfung von Pull-Incentives zur Bekämpfung vernachlässigter Krankheiten
Ins Medizinforschungsgesetz soll ein Paragraph integriert werden, der die Bundesregierung zur Prüfung der Einführung von Pull-Incentives zur Bekämpfung vernachlässigter Krankheiten verpflichtet.
- Bereitgestellt von: Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung des Entwicklungsetats im Haushaltsgesetz 2025 gegenüber dem Etat von 2024
Die DSW setzt sich dafür ein, dass der BMZ-Etat in 2025 nicht unter 12,2 Milliarden Euro fällt. Dabei ist der DSW wichtig, dass ausreichend Mittel für Globale Gesundheit(sforschung) und sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte bereitgestellt werden. Die DSW empfiehlt, BMZ-Initiative „Selbstbestimmte Familienplanung und reproduktive Gesundheit für alle“ auf jährlich 200 Millionen Euro zu erhöhen. Die DSW setzt sich außerdem dafür ein, dass die Finanzierung für Forschung und Entwicklung in den Bereichen Globale Gesundheit und Frauengesundheit auf einem stabilen Niveau erhalten bleibt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
-
BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung des Entwicklungsetats im Haushaltsgesetz 2025 gegenüber dem Etat von 2024
Die DSW setzt sich dafür ein, dass der BMZ-Etat in 2025 nicht unter 12,2 Milliarden Euro fällt. Dabei ist der DSW wichtig, dass ausreichend Mittel für Globale Gesundheit(sforschung) und sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte bereitgestellt werden. Die DSW empfiehlt, BMZ-Initiative „Selbstbestimmte Familienplanung und reproduktive Gesundheit für alle“ auf jährlich 200 Millionen Euro zu erhöhen. Die DSW setzt sich außerdem dafür ein, dass die Finanzierung für Forschung und Entwicklung in den Bereichen Globale Gesundheit und Frauengesundheit auf einem stabilen Niveau erhalten bleibt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
-
BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung des Entwicklungsetats im Haushaltsgesetz 2025 gegenüber dem Etat von 2024
Die DSW setzt sich dafür ein, dass der BMZ-Etat in 2025 nicht unter 12,2 Milliarden Euro fällt. Dabei ist der DSW wichtig, dass ausreichend Mittel für Globale Gesundheit(sforschung) und sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte bereitgestellt werden. Die DSW empfiehlt, BMZ-Initiative „Selbstbestimmte Familienplanung und reproduktive Gesundheit für alle“ auf jährlich 200 Millionen Euro zu erhöhen. Die DSW setzt sich außerdem dafür ein, dass die Finanzierung für Forschung und Entwicklung in den Bereichen Globale Gesundheit und Frauengesundheit auf einem stabilen Niveau erhalten bleibt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
-
BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung des Entwicklungsetats im Haushaltsgesetz 2025 gegenüber dem Etat von 2024
Die DSW setzt sich dafür ein, dass der BMZ-Etat in 2025 nicht unter 12,2 Milliarden Euro fällt. Dabei ist der DSW wichtig, dass ausreichend Mittel für Globale Gesundheit(sforschung) und sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte bereitgestellt werden. Die DSW empfiehlt, BMZ-Initiative „Selbstbestimmte Familienplanung und reproduktive Gesundheit für alle“ auf jährlich 200 Millionen Euro zu erhöhen. Die DSW setzt sich außerdem dafür ein, dass die Finanzierung für Forschung und Entwicklung in den Bereichen Globale Gesundheit und Frauengesundheit auf einem stabilen Niveau erhalten bleibt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
-
BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung des Entwicklungsetats im Haushaltsgesetz 2025 gegenüber dem Etat von 2024
Die DSW setzt sich dafür ein, dass der BMZ-Etat in 2025 nicht unter 12,2 Milliarden Euro fällt. Dabei ist der DSW wichtig, dass ausreichend Mittel für Globale Gesundheit(sforschung) und sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte bereitgestellt werden. Die DSW empfiehlt, BMZ-Initiative „Selbstbestimmte Familienplanung und reproduktive Gesundheit für alle“ auf jährlich 200 Millionen Euro zu erhöhen. Die DSW setzt sich außerdem dafür ein, dass die Finanzierung für Forschung und Entwicklung in den Bereichen Globale Gesundheit und Frauengesundheit auf einem stabilen Niveau erhalten bleibt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
-
BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Strom- und Gaspreisbremse zur Dämpfung der Energiekosten von 03/23 bis 04/24
Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisationen im StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologischen Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt
- Bereitgestellt von: Ludwig Stiegler am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung
Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) regelt Elektrokleinstfahrzeuge (eKF), darunter auch von Bolt betriebene “E-Scooter”, in Deutschland. Das BMV hat im Sommer 2025 einen Entwurf für eine Anpassung der eKFV vorgelegt. Darin wird u.a. geregelt, dass für geteilte E-Scooter zukünftig grundsätzlich eine Sondernutzungspflicht gilt und zudem das Abstellen nur noch ausschließlich an festen Abstellorten gestattet wäre. Bolt hat das Ziel, dass Städte und Kommunen auch zukünftig selber entscheiden können, ob E-Scooter Sondernutzung oder Gemeingebrauch sind und ob das Parken der E-Scooter sowohl im Free-Float als auch im stationsbasierten Betrieb zulässig ist oder nicht.
- Bereitgestellt von: Bolt Services DE GmbH am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bolt unterstützt das Vorhaben, einen einheitlichen Rechtsrahmen und Standards für das Teilen von Mobilitätsdaten zu schaffen. Dabei müssen allerdings die berechtigten Interessen privatwirtschaftlicher Mobilitätsanbieter stärker berücksichtigt werden. Die Erkenntnisse der Daten von Anbietern, zum Beispiel über die Nachfrage nach den Dienstleistungen in bestimmten geographischen Gebieten, haben Shared Mobility Anbieter über Jahre ermittelt und die Freigabe auf Grundlage von Open Data Lizenzen könnte Wettbewerbern ermöglichen, diese Daten zu nutzen um gezielt Märkte anzugreifen und sich somit einen unfairen Vorteil zu schaffen. Das Ziel von Bolt ist daher dass es privaten Mobilitätsanbietern auch zukünftig weiterhin möglich ist, über die Teilung von geschäftskritischen Daten zu entscheiden.
- Bereitgestellt von: Bolt Services DE GmbH am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2999
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt
-
BT-Drs. 21/2999
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung von Bolt Angebot in den Wahlkreisen der Bundestagsabgeordneten
Die Regulierung von Mobilitätsanbietern in den Bereichen Mikromobilität, Taxi- und Mietwagenvermittlung sowie Carsharing auf kommunaler Ebene ist in Deutschland fragmentiert. Deshalb setzt sich Bolt mit Mitgliedern des Bundestages zusammen, um über konkrete Herausforderungen im Bereich der Regulierung in den jeweiligen Wahlkreisen der Bundestagsabgeordneten zu sprechen.
- Bereitgestellt von: Bolt Services DE GmbH am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung der RL über die alternative Beilegung verbraucherrechtl. Streitigkeiten
Vorschläge zur Sicherstellung eines effizienten Verbraucherschlichtungsverfahrens, u.a. (1) durch Vermeidung der Überforderung des Verbraucherschlichtungsverfahrens durch die von der Kommission vorgeschlagenen Erweiterungen des Anwendungsbereichs sowie der ausgedehnteren Informations- und Mitteilungspflichten sowie (2) Bewahrung der Möglichkeit, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen effizient, schnell und kostengünstig beizulegen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
21.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung der RL über die alternative Beilegung verbraucherrechtl. Streitigkeiten
Vorschläge zur Sicherstellung eines effizienten Verbraucherschlichtungsverfahrens, u.a. (1) durch Vermeidung der Überforderung des Verbraucherschlichtungsverfahrens durch die von der Kommission vorgeschlagenen Erweiterungen des Anwendungsbereichs sowie der ausgedehnteren Informations- und Mitteilungspflichten sowie (2) Bewahrung der Möglichkeit, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen effizient, schnell und kostengünstig beizulegen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung der RL über die alternative Beilegung verbraucherrechtl. Streitigkeiten
Vorschläge zur Sicherstellung eines effizienten Verbraucherschlichtungsverfahrens, u.a. (1) durch Vermeidung der Überforderung des Verbraucherschlichtungsverfahrens durch die von der Kommission vorgeschlagenen Erweiterungen des Anwendungsbereichs sowie der ausgedehnteren Informations- und Mitteilungspflichten sowie (2) Bewahrung der Möglichkeit, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen effizient, schnell und kostengünstig beizulegen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
16.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung d. dt. Rechts infolge der EU-VO über Märkte für Finanzinstr. (MiFIR-Review)
Wir setzen uns dafür ein, dass - die Umsetzung des MiFIR-Reviews in Deutschland bzw. die Anpassung des deutschen Rechts an die EU-Vorgaben im Interesse des Finanzstandortes Deutschland als "Eins-zu-Eins"-Umsetzung erfolgt; - insbesondere mit Blick auf die neuen Regelungen, die Entlastungen für die Institute beinhalten, das hierfür notwendige Gesetzgebungsverfahren zeitnah initiiert wird, damit diese notwendigen Entlastungsschritte schnell genutzt werden können; - die neue Pflichten im Interesse einer Europäisierung des Kapitalmarkts zum gleichen Zeitpunkt wie in den anderen Mitgliedstaaten in Kraft treten, um eine Regulierungsarbitrage zu Lasten des deutschen Marktes zu verhindern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung der MiFiD II i.R.d. Retail Investment Strategy
Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Regeln für das Wertpapiergeschäft, u.a. durch - Beibehaltung der Wahlfreiheit zwischen provisioniertem und nicht-provisioniertem Wertpapiergeschäft - Vermeidung von preisregulierenden Maßnahmen - Vermeidung einer reinen Kostenfokussierung und Berücksichtigung der Qualität der Produkte und Dienstleistungen - Vermeidung teurer bürokratischer Pflichten, die keinen Mehrwert für die Kunden erzeugen - Abbau des bestehenden Information Overload statt nochmaliger Erweiterung der Informationspflichten
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung der MiFiD II i.R.d. Retail Investment Strategy
Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Regeln für das Wertpapiergeschäft, u.a. durch - Beibehaltung der Wahlfreiheit zwischen provisioniertem und nicht-provisioniertem Wertpapiergeschäft - Vermeidung von preisregulierenden Maßnahmen - Vermeidung einer reinen Kostenfokussierung und Berücksichtigung der Qualität der Produkte und Dienstleistungen - Vermeidung teurer bürokratischer Pflichten, die keinen Mehrwert für die Kunden erzeugen - Abbau des bestehenden Information Overload statt nochmaliger Erweiterung der Informationspflichten
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung der PRIIPS-VO i.R.d. Retail Investment Strategy
Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der neuen Regeln für das Wertpapiergeschäft, u.a. durch - Verbesserung der gesetzlichen Vorgaben zur Erstellung der Informationsblätter (PRIIPs-KIDs), um die viel kritisierten PRIIPs-KIDs nachhaltig zu verbessern - Beibehaltung des Ansatzes, dass das PRIIPs-KID ein kurzes und prägnantes Informationsdokument bleibt - Harmonisierung der Vorgaben mit anderen wertpapierrechtlichen Vorgaben - Vermeidung eines Information Overload durch die klare Vorgabe, dass die Anleger das PRIIPs-KID (nur) vor ihren Anlageentscheidungen erhalten
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung der PRIIPS-VO i.R.d. Retail Investment Strategy
Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der neuen Regeln für das Wertpapiergeschäft, u.a. durch - Verbesserung der gesetzlichen Vorgaben zur Erstellung der Informationsblätter (PRIIPs-KIDs), um die viel kritisierten PRIIPs-KIDs nachhaltig zu verbessern - Beibehaltung des Ansatzes, dass das PRIIPs-KID ein kurzes und prägnantes Informationsdokument bleibt - Harmonisierung der Vorgaben mit anderen wertpapierrechtlichen Vorgaben - Vermeidung eines Information Overload durch die klare Vorgabe, dass die Anleger das PRIIPs-KID (nur) vor ihren Anlageentscheidungen erhalten
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene, u.a. Abschaffung übermäßiger Regulierung im Kontext KWG, WpHG, GwG, IVV, PrüfBV, FinaRisikoV, MaRisk, GroMiKV und SolvV (darunter Trennbankenregelungen, Mindestabdeckungsgrad, Großkreditbeschlussfassung, Millionenkreditmeldewesen, Organkreditvorschriften) sowie der nationalen Umsetzung der MiFID II; ferner: Harmonisierung mit europäischen Vorschriften (Aufbewahrungsfristen),Vereinfachungen im Meldewesen, Optimierung der Aufsichtspraktiken, Abschaffung überzogener nationaler Sonderregelungen im Kapitalmarktrecht, Umsetzung erleichternder EU-Richtlinienänderungen, Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
21.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (17):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- BGB [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- UStG 1980 [alle SG hierzu]
- ErbStDV 1998 [alle SG hierzu]
- EStG [alle SG hierzu]
- ErbStG 1974 [alle SG hierzu]
- HGB [alle SG hierzu]
- UmwStG 1995 [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- FinaV [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene, u.a. Abschaffung übermäßiger Regulierung im Kontext KWG, WpHG, GwG, IVV, PrüfBV, FinaRisikoV, MaRisk, GroMiKV und SolvV (darunter Trennbankenregelungen, Mindestabdeckungsgrad, Großkreditbeschlussfassung, Millionenkreditmeldewesen, Organkreditvorschriften) sowie der nationalen Umsetzung der MiFID II; ferner: Harmonisierung mit europäischen Vorschriften (Aufbewahrungsfristen),Vereinfachungen im Meldewesen, Optimierung der Aufsichtspraktiken, Abschaffung überzogener nationaler Sonderregelungen im Kapitalmarktrecht, Umsetzung erleichternder EU-Richtlinienänderungen, Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
21.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (17):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- BGB [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- UStG 1980 [alle SG hierzu]
- ErbStDV 1998 [alle SG hierzu]
- EStG [alle SG hierzu]
- ErbStG 1974 [alle SG hierzu]
- HGB [alle SG hierzu]
- UmwStG 1995 [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- FinaV [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Anpassungsverfahrens (Zustimmungsfiktionslösung)
Wir fordern, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung zu beseitigen. Bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, fordern wir eine Verbesserung der kreditwirtschaftlichen Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur ersten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
16.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung von sachgerechten Anpassungen im Framework für Financial Data Access (FIDA) der EU
Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
-
BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung eines Vorab-Prüfungsverfahrens für ausdrückliche Umweltaussagen in Green Claims-RL.
Anregung einer ausgewogenen Umsetzung der "EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel" zum Schutz vor irreführender Umweltwerbung und somit Vermeidung eines zusätzlichen Vorab-Prüfungsverfahrens für Umweltwerbung im Rahmen der weiteren "EU-Richtlinie über Umweltaussagen (Green Claims-Richtlinie)".
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung v. Bürokratie-, Aufwand- u. Kostenerhöhung d. mgl. Regulierung zu nachrichtenlosen Konten
Vermeidung des Aufbaus von Bürokratie, Aufwand, Kosten und Rechtsunsicherheit durch eine Regulierung zu nachrichtenlosen und/oder unbewegten Konten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
24.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts (EU-Zahlungsdienste-Richtlinie und -VO)
Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG -
BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
-
BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Einführung einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV-E)
Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
16.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung einer vergemeinschafteten europäischen Einlagensicherung
Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe soll nicht in ein vergemeinschaftete europäische Einlagensicherung eingebunden werden. Die bestehenden nationalen gesetzlichen Strukturen, die die Besonderheiten der entsprechenden Bankenmärkte berücksichtigen, sollen erhalten bleiben und nicht im Rahmen einer europäischen Einlagensicherung harmonisiert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung einer vergemeinschafteten europäischen Einlagensicherung
Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe soll nicht in ein vergemeinschaftete europäische Einlagensicherung eingebunden werden. Die bestehenden nationalen gesetzlichen Strukturen, die die Besonderheiten der entsprechenden Bankenmärkte berücksichtigen, sollen erhalten bleiben und nicht im Rahmen einer europäischen Einlagensicherung harmonisiert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in der geltenden Fassung
Wir setzen uns dafür ein, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in seiner bisher geltenden Fassung beibehalten wird: - Verzicht auf die Einführung eines neuen Diskriminierungsmerkmals "soziale Herkunft"; - Beibehaltung der abschließenden Aufzählung von Diskriminierungsmerkmalen; - Beibehaltung der Beschränkung der Diskriminierungsmerkmale auf Massengeschäfte. In jedem Falle sollten vor einer Überarbeitung des AGG die Auswirkungen des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes abgewartet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
Schnellstmögliche Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung einer nationalen Datenbank für Gebäudeenergieinformationen. Öffentlich zugängliche Daten zur energetischen Gebäudequalität sowie -performance sind für die Finanzwirtschaft essentiell für die Abbildung von Risiken, die Erfüllung von Berichtspflichten und die Entwicklung von Finanzierungsansätzen zur energetischen Ertüchtigung des Immobilienbestandes
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Vorteile des dt. Insolvenzrechts i.R.d. europ. Regulierungen zur Kapitalmarktunion
Beibehaltung/Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts bei Harmonisierungsvorhaben; insbesondere: - Ausrichtung an Grundprinzipien, - ausreichende Berücksichtigung von Gläubiger-, Wirtschafts- und Kreditmarktinteressen, - Schutz vor Missbrauch, - Schutz der Kreditsicherheiten auch in der Insolvenz, - passende Querverbindungen in verbundene Rechtsgebiete, wie das Wirtschaftsrecht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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30.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der aktuellen Rechtslage i.R.d. EU-VO-E COM(2023) 533 final
Vermeidung von Eingriffen in die Privatautonomie durch weitgehende Einschränkungen bei der Vereinbarung von Zahlungsfristen und Verbote im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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20.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Umsetzung des CMDI-Reviews (SRMR, BRRD, DGSD)
Wir setzen uns mit dem Ziel die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Institutssicherungssysteme zu gewährleisten dafür ein, - die vom CMDI angestrebte Ausweitung des Abwicklungsmechanismus auf kleine und mittelgroße Kreditinstitute und die Beschränkung der Anwendung präventiver Maßnahmen durch Institutssicherungssystemen zu verhindern; - die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen durch nationale Einlagensicherungssysteme zu verhindern; - den Vorrang institutssichernder Maßnahmen vor der Anwendung von Abwicklungsmaßnahmen zu sichern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz -
BR-Drs. 310/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen -
BR-Drs. 311/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben: