Stellungnahmen/Gutachten
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18.433 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.433)
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau - Eleven associations propose urgent measures to facilitate MDR/IVDR implementation
Ziel der MDR und IVDR ist es, einen robusten, transparenten, vorhersehbaren und nachhaltigen Rechtsrahmen für Medizinprodukte zu schaffen, der ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheit gewährleistet und gleichzeitig Innovationen fördert. Nach mehr als sechs Jahren der Umsetzung dieser Verordnungen hat sich jedoch die Verfügbarkeit sowohl von altbewährten und neuen modernen Medizinprodukten in Europa zurückgegangen, was sich negativ auf die Patientenversorgung auswirkt. Dem wollen Pharma Deutschland und weitere Verbände durch weiteren Bürokratieabbau entgegenwirken.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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04.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungsvorschläge zur Änderung der MDR und der IVDR
Seit Inkrafttreten der MDR und der IVDR sind immer mehr Produkte und Unternehmen vom Markt verschwunden. Zudem sind die Gesamtkosten gestiegen und die Zeit bis zur Markteinführung ist unvorhersehbar geworden. Pharma Deutschland fordert gemeinsam mit weiteren Verbänden die Verlängerung der Übergangsfristen der MDR und IVRD, um Unternehmen mehr Zeit zur Anpassung an die Regelungen zu geben.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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23.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungsvorschläge zur Änderung der MDR und der IVDR
Seit Inkrafttreten der MDR und der IVDR sind immer mehr Produkte und Unternehmen vom Markt verschwunden. Zudem sind die Gesamtkosten gestiegen und die Zeit bis zur Markteinführung ist unvorhersehbar geworden. Pharma Deutschland fordert gemeinsam mit weiteren Verbänden die Verlängerung der Übergangsfristen der MDR und IVRD, um Unternehmen mehr Zeit zur Anpassung an die Regelungen zu geben.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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10.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Künstliche Intelligenz (KI) - Verordnung
Die zunehmende Verknüpfung von künstlicher Intelligenz (KI) und Medizinprodukten führt zu regulatorischen Überschneidungen zwischen der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) bzw. der EU-Verordnung über In-vitro Diagnostika (IVDR) und der Verordnung über künstliche Intelligenz (AI-Act). Pharma Deutschland setzt sich für Vereinfachungen für Hersteller KI-gestützter Medizinprodukte ein.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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23.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Künstliche Intelligenz (KI) - Verordnung
Die zunehmende Verknüpfung von künstlicher Intelligenz (KI) und Medizinprodukten führt zu regulatorischen Überschneidungen zwischen der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) bzw. der EU-Verordnung über In-vitro Diagnostika (IVDR) und der Verordnung über künstliche Intelligenz (AI-Act). Pharma Deutschland setzt sich für Vereinfachungen für Hersteller KI-gestützter Medizinprodukte ein.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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21.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abgrenzung Arzneimittel - Medizinprodukte
Die Abgrenzung zwischen Arzneimitteln und Medizinprodukten stellt weiterhin eine zentrale Herausforderung in der regulatorischen Praxis dar. Sie ist mit weitreichenden Konsequenzen für die Einordnung, Zertifizierung bzw. Zulassung und Vermarktung innovativer und wichtiger Produkte verbunden und hat zuletzt erneut an Relevanz gewonnen, unter anderem vor dem Hintergrund unterschiedlicher Interpretationen auf europäischer und nationaler Ebene sowie auch insbesondere mit der Veröffentlichung der MDCG-Leitlinie 2022-5. Pharma Deutschland führt strukturierte Fachgespräche, um konkrete Problemstellungen sowie mögliche Lösungsansätze gemeinsam zu erörtern.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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03.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung von sachgerechten Anpassungen im Framework für Financial Data Access (FIDA) der EU
Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Einführung des Entry/Exit Systems zur Überprüfung der Aufenthaltsdauer von LKW-Fahrern im Schengenraum kam es vermehrt zu Ausweisungen, eingeschränkten Transportangeboten und Streiks mit erheblichen Folgen für die Lieferketten der Automobilindustrie. Der VDA fordert von EU-Kommission und nationalen Regierungen kurzfristig pragmatische Übergangsregelungen zum Schutz der Lieferketten. Dazu zählen eine verlängerte Umsetzungsfrist bzw. ein 15-tägiger Toleranzrahmen, die vorübergehende Aussetzung von Sanktionen sowie die zeitweise Anerkennung von Begleitschreiben zur Dokumentation regulärer Transportwege. Vergleichbare Visa-Ausnahmen bestehen für andere Berufsgruppen. Eine Anpassung der 90/180-Tage-Regel auf etwa 120/180 Tage für LKW-Fahrer könnte eine ausgewogene Lösung darstellen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Regelungsvorhaben betrifft die von der Europ. Kommission im Rahmen des Digital Omnibus vorgeschlagenen Änderungen der DSGVO. Der VDA strebt eine gezielte Modernisierung an: Klarstellungen zur Identifizierbarkeit, Stärkung des risikobasierten Ansatzes, Entlastung bei Dokumentations- und Auskunftspflichten, Einführung eines Konzernprivilegs für Datentransfers sowie Präzisierung von Art. 9 DSGVO, u. a. für KI-Zwecke. Zudem soll Art. 5(3) der ePrivacy-Richtlinie in die DSGVO (Art. 88a) überführt werden. Der VDA fordert eine praxisnahe, innovationsfördernde Reform, die Rechtssicherheit schafft, B2B- und Multi-User-Konstellationen berücksichtigt und verhältnismäßige Anforderungen setzt. Die Verlagerung der Endgerätezugriffsregeln lehnt er ab und plädiert für deren gezielte Modernisierung.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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12.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Sondervorschrift 594
Anpassung der Sondervorschrift 594 im RID/ADR an eine Praxisgerechte Umsetzung. Die SV594 regelt seit über drei Jahrzehnten zuverlässig den Transport von Stoßdämpfern nach UN 3164. In diesem Zeitraum hat sich die Vorschrift uneingeschränkt bewährt. Es sind keine schadensrelevanten Ereignisse dokumentiert, die auf eine unzureichende Ausgestaltung der Vorschrift zurückzuführen wären. Das bestehende Sicherheitsniveau ist hoch und angemessen. Der Änderungsvorschlag würde die Anwendung der SV594 erheblich erschweren. Deshalb setzt sich der VDA für die Beibehaltung der SV594 ein.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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26.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Sondervorschrift 666 - Freistellungen für Fahrzeuge und batteriebetriebene Geräte
Aus fachlicher und praktischer Sicht bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich der Notwendigkeit, Zielgenauigkeit und Umsetzbarkeit der vorgesehenen (bzw. bereits umgesetzten) Regelungen. Die derzeit vorgesehenen Anforderungen führen zu erhöhter Unsicherheit bei allen Beteiligten der Logistikkette und verursachen zugleich einen deutlichen Anstieg notwendiger Handhabungsschritte während des Fahrzeugtransports. Daher sprechen wir uns für die Streichung des Absatzes e) der Sondervorschrift 666 aus.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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13.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung des Umweltstrafrechts
Der VDA setzt sich dafür ein, die Regelungen der neuen Vorschriften des Umweltstrafrechts (§ 325 StGB, § 30 Abs. 2 OWiG), die Unternehmen betreffen, praxisnah umzusetzen. Der VDA stellt fest, dass der nationale Gesetzgeber bei bestimmten Regelungen über das vom europäischen Gesetzgeber geforderte Mindestmaß hinausgeht, dabei jedoch eine Begründung schuldig bleibt. Der VDA regt ferner an, einzelne Regelungen praxisnah umzusetzen, um gegenwärtig bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der VDA spricht sich gegen verpflichtende Quoten in betrieblichen Fahrzeugflotten aus.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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03.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der VDA setzt sich für eine innovationsfreundliche Umsetzung der Right to Repair Richtlinie ein. Insbesondere fördert er die Beseitigung von Rechtsunsicherheiten durch vage Formulierungen und eine Klarstellung des Anwendungsbereiches.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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30.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Implementierung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten
Der VDA setzt sich für ein praxisgerechtes Durchsetzungsgesetz ein. Sollten vonseiten der Europäischen Kommission die zur rechtssicheren Verordnungsdurchführung notwendigen Dokumente und Informationen (u.a. Länder-Benchmarking, Leitlinien, technische Unzulänglichkeiten des EU-Informationssystems) nicht frühzeitig vorliegen, ist aus Sicht des VDA auch eine Verschiebung der Implementierungsfristen in Betracht zu ziehen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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29.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgewogene Ausgestaltung des Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit (Cyberabwehr)
Der VDA unterstützt grundsätzlich das Ziel des Gesetzes, die Cyberabwehr in Deutschland zu stärken und staatliche Fähigkeiten zur Erkennung und Bekämpfung von Cyberangriffen auszubauen. Gleichzeitig fordert er eine ausgewogene Ausgestaltung: Maßnahmen sollen verhältnismäßig, technisch praktikabel und rechtssicher sein, ohne Unternehmen übermäßig zu belasten oder industrielle Prozesse zu gefährden. Besonders wichtig sind der Schutz sensibler Unternehmensdaten, klare Zuständigkeiten, die Vermeidung von Doppelregulierung sowie eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Gesetzesentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der kanadischen Luxussteuer im Kontext transatlantischer Handelsbeziehungen
Der VDA setzt sich dafür ein, dass alle Markteilnehmer einen fairen und gleichberechtigten Marktzugang in Kanada haben.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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27.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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12.03.2026
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Versorgung mit strategischen und kritischen Rohstoffen sicherstellen
Aufbau europ. Rohstoffagentur. Schaffung von europ. und nationalen Rohstofffonds. Mehr Transparenz darf nicht zur Offenlegung von Betriebsgeheimnissen führen. Bevorratung strategischer Rohstoffe ist strategische Entscheidung der Unternehmen und bedarf keines zentralen Ansatzes oder gesetzlicher Regelungen. Vermeidung eines Flickenteppichs von Fördermaßnahmen und Sanktionen in der EU. Neue Vorschriften für Kfz sollten in einer VO zusammengefasst werden. Anforderungen der Kreislaufwirtschaft sollten gesamte Lieferkette betreffen. Zirkularität von Seltenen Erden sollte Traktionsmotoren in den Mittelpunkt stellen. Stärkung des Rohstoffmonitorings durch DERA Realistische Einordnung der Sekundärmaterialien. Erarbeitung eines Zukunftsmodells Rohstoffsicherung nach japanischem Vorbild.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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06.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Versorgung mit strategischen und kritischen Rohstoffen sicherstellen
Aufbau europ. Rohstoffagentur. Schaffung von europ. und nationalen Rohstofffonds. Mehr Transparenz darf nicht zur Offenlegung von Betriebsgeheimnissen führen. Bevorratung strategischer Rohstoffe ist strategische Entscheidung der Unternehmen und bedarf keines zentralen Ansatzes oder gesetzlicher Regelungen. Vermeidung eines Flickenteppichs von Fördermaßnahmen und Sanktionen in der EU. Neue Vorschriften für Kfz sollten in einer VO zusammengefasst werden. Anforderungen der Kreislaufwirtschaft sollten gesamte Lieferkette betreffen. Zirkularität von Seltenen Erden sollte Traktionsmotoren in den Mittelpunkt stellen. Stärkung des Rohstoffmonitorings durch DERA Realistische Einordnung der Sekundärmaterialien. Erarbeitung eines Zukunftsmodells Rohstoffsicherung nach japanischem Vorbild.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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06.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufnahme der EcoDuo-Fahrzeugkombination in die Lang-Lkw-VO (LKWÜberlStVAusnV)
Erweiterung der Ausnahmeverordnung (LKWÜberlStVAusnV) für Lang-Lkw: - Aufnahme der EcoDuo-Fahrzeugkombination (32m) als Typ 6 in § 3 ‚Fahrzeuge‘ der LKWÜberlStVAusnV. - Definition/Änderung Positivnetz für EcoDuo-Fahrzeugkombination
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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12.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Für die Automobilindustrie ist der Einsatz verschiedenster Chemikalien notwendig, um neue Technologien und innovative Werkstoffe zur Anwendung zu bringen und damit die Klimaschutzziele Deutschlands und Europas zu erreichen und wettbewerbsfähige sowie fortschrittliche Automobile herstellen zu können. Der VDA setzt sich für Verbesserungen der bestehenden REACH Verordnung im Hinblick auf den Abbau von Bürokratie, der Vermeidung von unverhältnismäßiger Dokumentation, der Erhöhung der Transparenz bei Entscheidungsprozessen, der stärkeren ministerielle sowie parlamentarische Beteiligung der Industrie bei Stoffbeschränkungen und dem Abbau von Doppelregulierungen sowie der Rückkehr zum risikobasierten Vorgehen bei Stoffbeschränkungen vor.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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13.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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25.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das WpIG enthält in § 38 Abs. 1 i.V.m. §§ 41 Nr. 1–3 und 43 Abs. 1 ein unionsrechtswidriges Goldplating: Kleine Wertpapierfirmen (Class 3) werden entgegen Art. 25 Abs. 1 i.V.m. Art. 29 Abs. 3 IFD Governance- und Risikomanagementpflichten unterworfen, von denen sie europarechtlich befreit sind. Die IFD-Rückausnahme erfasst nur Risiken für Kunden, eigene Risiken und Liquidität, nicht jedoch interne Unternehmensführung (Art. 26 IFD) oder Geschäftsleiterpflichten (Art. 28 IFD). Dies führt zu unverhältnismäßigen Compliance-Lasten und beeinträchtigt die Systematik der WpI-MaRisk. Ziel: Streichung der überschießenden Verpflichtungen in § 38 Abs. 1 WpIG für Europarechtskonformität und Proportionalität.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Wertpapierfirmen e.V. (bwf) am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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18.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir unterstützen die Ziele der Kapitalmarktintegration, warnen aber vor Überregulierung, einer Zentralisierung der Aufsicht u. zusätzlicher Bürokratie. Wir sind gegen die Einführung eines neuen Gruppenbegriffs und zusätzlichen ESMA-Gruppenprüfungen. Wir fordern eine explizite Wettbewerbsmandatierung für ESMA, die Begrenzung von ESMA-Durchgriffsrechten und klare Entlastungen bei Delegations- & Berichtspflichten. Wir begrüßen ein EU‑weit harmonisiertes Zulassungsverfahren, die Abschaffung des UCITS‑KIID, Vereinfachung der Vorvermarktung für Spezialfonds sowie die Harmonisierung von Marketingvorschriften. Wir begrüßen den Aufbau eines CTs und schlagen vor, das CT um eine europäische All‑Shares‑Indexfamilie zu erweitern. Zudem halten wir klarere und robustere Governance‑Struktur für notwendig.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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13.02.2026
-
Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Effektiven Schutz kritischer Infrastrukturen gewährleisten
Die sich verändernde Sicherheitslage macht eine effektive Cybersicherheit insbesondere der kritischen Infrastruktur unabdingbar. Hierbei braucht es ein Gleichgewicht zwischen neuen Anforderungen und einem bürokratiesparsamen Rahmen.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 30.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen -
BT-Drs. 20/13961
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
-
BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung der einheitlichen EU-Mindestanforderungen für den Netzzugang und Netzbetrieb
Die europäischen Netzkodizes und Leitlinien bilden die technischen Voraussetzungen für einen effizienten und offenen EU-Binnenmarkt im Stromsektor.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzungs- und Auslegungsfragen der EU-Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung
Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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16.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag für ein Antragsverfahren bei der umsatzsteuerlichen Organschaft
Rechtssicherheit im Wege eines vorab festgestellten Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Ein allgemeines Verfahren oder eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens / Nichtbestehens / der Beendigung einer Organschaft ist insofern weder im Gesetz noch verwaltungsseitig vorgesehen. Ebenso wenig ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organ-schaft verwirklicht. Wir setzen uns deshalb für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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23.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Primärversorgungssystem - Vorrang für die digitale medizinische Ersteinschätzung
Das BMG plant die Einführung eines verpflichtenden Primäsversorgungssystems. Der BVHNO setzt sich dafür ein, dass in einem solchen System einer digitalen medizinischen Ersteinschätzung grundsätzlich der Vorrang gegeben wird.
- Bereitgestellt von: Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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16.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG)
Anlässlich der Diskussion über die Vergütung für schnelle Facharzttermine mahnt der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BVHNO) das geschaffene Erfolgsmodell des TSVG beizubehalten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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03.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das TKG sollte wesentliche Verbesserungen für die Möglichkeiten des Netzausbaus, der digitalen Infrastruktur und Erleichterungen bei bürokratischen Hürden enthalten. Weitere Themen, die in diesem Zusammenhang behandelt werden, sind u.a. der mehrfache Ausbau von Glasfasernetze sowie die Kupfer-Glas-Migration.
- Bereitgestellt von: Andreas Hermes – Rechtsanwaltskanzlei Andreas Hermes am 30.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDS): Eckpunkte für ein Gesetz zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau
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Adressatenkreis:
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30.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Andreas Hermes - Rechtsanwaltskanzlei Andreas Hermes
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ökologisierung von Unternehmensflotten (EU)
Der VIA setzt sich für eine pragmatische und umsetzbare Ausgestaltung der Greening Corporate Fleets Initative ein. Insbesondere wendet sich der VIA gegen festgeschriebene Quoten für Fahrzeugflotten.
- Bereitgestellt von: Verband der internationalen Autovermieter e. V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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03.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ökologisierung von Unternehmensflotten (EU)
Der VIA setzt sich für eine pragmatische und umsetzbare Ausgestaltung der Greening Corporate Fleets Initative ein. Insbesondere wendet sich der VIA gegen festgeschriebene Quoten für Fahrzeugflotten.
- Bereitgestellt von: Verband der internationalen Autovermieter e. V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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07.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDI begrüßt die Initiative der neuen Bundesregierung, eine Reform der Datenschutzaufsicht für den nicht-öffentlichen Bereich vollziehen zu wollen. Zielsetzung einer Reform muss sein, die Anwendung des (europäischen und deutschen) Datenschutzrechts durch eine ausgewogene, berechenbare und innovationsfreundliche Auslegung und Beratung durch die nationalen Aufsichtsbehörden zu verbessern, wobei alle beteiligten Grundrechte und Freiheiten gleichermaßen respektiert werden (insbesondere das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie Freiheit der wirtschaftlichen Nutzung von personenbezogenen Daten).
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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23.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zur verbesserten Nutzung von Daten für die Forschung durch das Forschungsdatengesetz beitragen
Aus Sicht des BDI muss der Entwurf zum vorgeschlagenen Forschungsdatengesetz zur Verbesserung für öffentliche und industrielle Forschung beitragen. Insbesondere muss sich dieser in das regulatorische Geflecht, vor allem mit Blick auf das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und die SGB-V-Strukturen, nahtlos einfügen und Doppelregulierungen vermeiden. Eine klare gesetzliche Abgrenzung in Form einer Priorisierung des GDNG bei Gesundheitsdaten sowie eine verbindliche Koordinierung zwischen dem vorgeschlagenen Deutschen Zentrum für Mikrodaten (DZM) und den Strukturen des GDNG ist daher erforderlich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Daten für die Forschung
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Adressatenkreis:
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10.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der europäischen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (VO 2025/40/EU, sog. PPWR) soll es ab 12. August 2026 und in den Folgejahren in der gesamten Europäischen Union (EU) zu umfangreichen Veränderungen und Harmonisierungen für den Verpackungskreislauf kommen. Diese Ambition unterstützen wir im Grundsatz ausdrücklich. Gemeinsames Ziel muss es dabei sein, den Verpackungskreislauf in der EU inkl. Investitionssicherheit in die entsprechende Infrastruktur und neue Technologien zügig herzustellen. Das Inkrafttreten zum 12. August 2026 birgt aufgrund der zahlreichen und relevanten Veränderungen des Rechtsregimes mitten im Jahr Risiken, denen aktiv begegnet werden muss.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer EU-weit geltenden Business Wallet
Die deutsche Industrie setzt sich für die Einführung einer EU-weit geltenden Business Wallet als Authentifizierungsmechanismus und Vertrauensanker für Business-to-Business- sowie Business-to-Government-Interaktionen ein. Der Vorschlag der Europäischen Kommission geht grundsätzlich in die richtige Richtung braucht jedoch noch Nachjustierungen im Detail.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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13.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ökodesign mit dem Ziel einer nachhaltigen Produktgestaltung und Ressourcenschonung ist ein zentrales Element für die Umsetzung der Circular Economy. Mit der EU-Ökodesignverordnung steht die Bundesregierung nun vor der Aufgabe, einen pragmatischen, EU-harmonisierten und mittelstandsfreundlichen Ansatz zu finden. Eine solche Umsetzung ist entscheidend, um Wettbewerbsfähigkeit, Rechtsklarheit und Akzeptanz in der Wirtschaft sicherzustellen. Andernfalls drohen erhebliche Herausforderungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, die die branchenweite Umsetzung der Circular Economy in Deutschland gefährden könnten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 45/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen
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BR-Drs. 45/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reviewprozess zur CO2-Flottenregulierung Pkw und leichte Nutzfahrzeuge technologieoffen umsetzen
Die Automobilindustrie und ihre Zulieferer sind von strategischer Bedeutung für den Industriestandort. Bei der anstehenden Überprüfung der CO2-Flottenregulierung kommt es darauf an, zusätzliche Belastungen für die Industrie abzuwenden und die Investitionsmöglichkeiten der Unternehmen nicht noch weiter einzuschränken. Die Nachfrage nach Elektromobilität erfolgt nicht im erwarteten Ausmaß. Ein verlässlicher Transformationspfad gelingt nur durch eine technologieoffene Regulierung, die eine Antriebs- und Molekülwende gleichermaßen fördert und alle klimafreundlichen Technologien nutzt. Strafzahlungen müssen in jedem Fall vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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09.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Initiative für saubere Unternehmensfahrzeugflotten ohne zusätzliche Quotenvorgaben verabschieden
Die klimaneutrale Transformation des Verkehrssektors bei gleichzeitigem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit gelingt nur mit einem kohärenten, technologieoffenen und wettbewerbsneutralen Gesamtansatz einschließlich der für den Erfolg der Transformation erforderlichen Rahmenbedingungen. Vor dem Hintergrund des fehlenden konsistenten Gesamtansatzes lehnt der BDI die Einführung neuer Vorgaben, v. a. in Form von verpflichtenden Quoten, für unterschiedliche Nutzergruppen von Unternehmensfahrzeugflotten ab. Solange bestehende Regulierungsinstrumente nicht konsistent ineinandergreifen, können die Auswirkungen weiterer Quotenvorgaben für die vielfältigen Einsatzbedarfe von Straßenfahrzeugen in Unternehmensflotten nicht sicher abgeschätzt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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20.02.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung des Europäischen Digitalrechts durch den Digital Omnibus / Data Omnibus vorantreiben
Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. setzt sich für eine umfangreiche Vereinfachung des Europäischen Digitalrechts ein. Neben der Schaffung von Rechtssicherheit durch Klärung des Zusammenspiels des EU Data Acts und der Datenschutzgrundverordnung unterstützen wir die Einführung des Single-Entry-Points for Incident Reporting.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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23.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDI setzt sich für Weiterentwicklung des Infrastruktur‑Zukunftsgesetzes (InfZuG) zur umfassenden Beschleunigung, Vereinfachung und Digitalisierung von Planungs‑, Genehmigungs‑ und Inbetriebnahmeverfahren für Verkehrs‑ und Infrastrukturvorhaben ein. Hierzu zählen insbesondere die Ausweitung von Genehmigungsfiktionen, Stichtagsregelungen, der verstärkte Einsatz digitaler Verfahren und Datenmodelle, der Abbau paralleler Umwelt‑ und Raumordnungsprüfungen, die rechtssichere Anwendung vereinfachter Verfahren bei Ersatz‑ und Modernisierungsvorhaben sowie die Klarstellung von Zuständigkeiten und Verfahrensschritten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDI fordert eine kohärente Modernisierung des NLF, eng abgestimmt mit der Normungsverordnung, schnellere Bereitstellung harmonisierter Normen und klare, einheitliche Definitionen. Die Herstellerselbsterklärung (Modul A) soll gestärkt und Konformitätsbewertung risikobasiert gestaltet werden, um unnötige Drittzertifizierungen zu vermeiden. Akkreditierung und Aufsicht über Konformitätsbewertung sollen europaweit harmonisiert, gleichzeitig Marktüberwachung deutlich gestärkt und besser mit dem Zoll verzahnt werden. Der Digitale Produktpass soll interoperabel, schrittweise und datensicher eingeführt werden. Zudem fordert der BDI Ausnahmeregeln für Ersatzteile („repair‑as‑produced“) sowie klare, praxistaugliche Regeln für Remanufacturing und Refurbishment.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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26.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung und Weiterentwicklung des europäische Normungssystems
Der BDI fordert, das bewährte europäische Normungssystem zu stärken, effizienter zu gestalten und strukturelle Schwächen zu beheben. Entscheidend ist eine deutliche Beschleunigung und bessere Koordinierung aller Prozesse – vom Normungsauftrag über die Erarbeitung bis zur Listung harmonisierter Normen. Dazu gehören frühere Prozessstarts, verbindliche Zeitrahmen, ein reformiertes und praxistaugliches HAS‑System sowie eine zentrale Koordinierungsstelle in der Kommission. Common Specifications sollen nur eng begrenzt als Fallback dienen, ohne Parallelstrukturen zu schaffen. Der BDI verlangt zudem klare Vorgaben zum Rechtscharakter harmonisierter Normen, eine starke internationale Anbindung an ISO/IEC und die exklusive Vergabe von Normungsaufträgen an die europäischen Normungsorganisationen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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15.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
In Q1 2026 soll ein Entwurf für die Überarbeitung des 2023 verabschiedeten European Chips Acts veröffentlicht werden. Das Papier wurde am 28.11.2025 beim Have-your-say-Verfahren der Europäischen Kommission eingereicht. Die Überarbeitung des European Chips Acts bietet aus Sicht des BDI die Chance, die technologische Souveränität Europas zu stärken und im globalen Wettbewerb aufzuholen. Damit Europa nicht weiter zurückfällt, muss es sich auf seine Stärken berufen und unverzichtbar in der globalen Wertschöpfungskette werden. In Zeiten geopolitischer Unsicherheiten, müssen Partnerschaften mit vertrauenswürdigen internationalen Partnern gestärkt werden, um Resilienz zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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20.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit den Vorschlägen für den AI Omnibus, den Data Omnibus, den Digital Networks Act und das Cybersecurity-Package hat die Europäische Kommission erste wichtige Schritte der Vereinfachung der europäischen Digital-Acquis vorgelegt. Im Rahmen des Digital-Fitness-Checks sollte die Europäische Kommission den eingeschlagenen Weg fortsetzen und weitere zielgerichtete Maßnahmen zur Vereinfachung des europäischen Digital-Regulierungsrahmens vorlegen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
-
10.03.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Omnibus-I-Verfahren der EU-Kommission bündelt mehrere Gesetzesänderungen, um bestehende Regelwerke zu vereinfachen und Bürokratie zu reduzieren. Im Fokus stehen u. a. Anpassungen der Nachhaltigkeitsregeln wie der CSRD und der CSDDD. Der BDI fordert die deutsche Bundesregierung auf, auf EU-Ebene Erleichterungen zu unterstützen – etwa höhere Schwellenwerte, längere Übergangsfristen und geringere Berichtspflichten für Unternehmen sowie bei der deutschen Umsetzung auf Goldplating verzichtet. Ziel ist es, Wettbewerbsnachteile und administrativen Aufwand für die Industrie zu verringern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
-
12.05.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung bzw. Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichtsstandards ESRS und VSME
Im Rahmen des Omnibus-I-Pakets prüft die EU-Kommission auch eine Überarbeitung der ESRS (European Sustainability Reporting Standards), die die Berichtspflichten der CSRD konkretisieren. Der BDI drängt die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für Vereinfachungen einzusetzen – etwa weniger Datenpunkte, stärkere Fokussierung auf wesentliche Informationen und bessere Abstimmung mit internationalen Standards. Ziel ist es, den Berichtsaufwand für Unternehmen zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Dasselbe gilt für die VSME-Standards, welche für die KMU freiwillige Standards bereitstellen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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16.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung bzw. Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichtsstandards ESRS und VSME
Im Rahmen des Omnibus-I-Pakets prüft die EU-Kommission auch eine Überarbeitung der ESRS (European Sustainability Reporting Standards), die die Berichtspflichten der CSRD konkretisieren. Der BDI drängt die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für Vereinfachungen einzusetzen – etwa weniger Datenpunkte, stärkere Fokussierung auf wesentliche Informationen und bessere Abstimmung mit internationalen Standards. Ziel ist es, den Berichtsaufwand für Unternehmen zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Dasselbe gilt für die VSME-Standards, welche für die KMU freiwillige Standards bereitstellen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
-
11.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: