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18.498 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.498)
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie - bvse bemängelt, dass der Entwurf zu allgemein gehalten ist
Um die Ziele der NKWS zu erreichen, bedarf es nach Ansicht des bvse e.V. weiterer umfassender Konkretisierungen sowohl in inhaltlicher als auch in zeitlicher Hinsicht. Die Einlassungen des bvse im Entstehungsprozess wurden nur unzureichend berücksichtigt. Bei den drängendsten Fragen wie z.B. Ende der Abfalleigenhschaft, Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und öffentliche Beschaffung fehlen konkrete Umsetzungspläne mit Zeitplan und Zuständigkeiten. Die geplante "Plattform für Kreislaufwirtschaft" sollte einen konkreten Zeitplan vorgeben und politisch hoch aufgehängt sein
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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09.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren soll die Mitwirkungspflicht des Veranlassers wieder zu einer Vorerkundungspflicht des Veranlassers abgeändert werden, um damit die rechtliche Grundlage zu schaffen, den Auftraggeber bzw. Bauherrn (Veranlasser) im Vorfeld einer Beauftragung verpflichten zu können, sämtlich Informationen zu Art und Umfang vorhandener Gefahrstoffe zu ermitteln und dem Auftragnehmer übergeben zu müssen.
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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12.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schutz der Wasserrahmenrichtlinie vor Abschwächung sowie Forcierung der Umsetzung bis 2027
Beibehaltung der bestehenden Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie und Einforderung der zeitlichen Umsetzung der Vorgaben bis 2027 entsprechend der Wasserrahmenrichtlinie (insbesondere nach dem erfolgreichen EU-Fitness-Check 2019).
- Bereitgestellt von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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30.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des VerpackG zur Vermeidung von Verpackungen und Einführung einer Mehrwegpflicht
Das VerpackG muss grundlegend reformiert werden, eine Stärkung von Mehrwegangeboten , z.B. über die Einführung durch eine Mehrwegpflicht im ToGo und FastFood Bereich. Die Umsetzung des §21 mit Vorgaben zur kreislauffähigen Ausgestaltung von Verpackungen muss zeitnah vorangetrieben werden.
- Bereitgestellt von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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07.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Haushaltskürzungen auf Kosten von Klima und gesellschaftlichem Zusammenhalt
Der Bundeshaushalt 2025 darf keine Abstriche bei Investitionen in Treibhausgasneutralität und internationale Klimafinanzierung sowie bei Maßnahmen zu deren sozialer Flankierung enthalten.
- Bereitgestellt von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
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BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Haushaltskürzungen auf Kosten von Klima und gesellschaftlichem Zusammenhalt
Der Bundeshaushalt 2025 darf keine Abstriche bei Investitionen in Treibhausgasneutralität und internationale Klimafinanzierung sowie bei Maßnahmen zu deren sozialer Flankierung enthalten.
- Bereitgestellt von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
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BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV auf Vermögensgegenstände nach § 231 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 8, Absätze 3 und 6 KAGB sowie § 235 Absatz 1 KAGB
- Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unter Verweis auf die kurze Einladungsfrist und der Bitte um hybride Durchführung der Roundtables wurde u..a. vorgebracht: Schaffung von Bürokratie durch unangemessene (EU)-Regulierung für EbAV (s. u.a. Kap. 2.3 Nachhaltigkeit und Kap. 2.4. des aba-Beitrags zum Fachdialog zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung von Nov. 2022; dort bereits Vorschlag für eine handlungsleitend wirksame Umbenennung des BMF-Referats VII B 4 von "Versicherungswesen“ in „Versicherungs- und Pensionswesen“); Verankerung des Ziels Reduktion von Regulierungskosten als Ziel der EU-Aufsichtsbehörden und BaFin; Unterstützung der Aussage von BaFin-Präsidenten Mark Branson im Mai 2024, dass wir in der Regulierung weniger Komplexität und mehr Proportionalität brauchen sowie Überlappungen zu vermeiden sind.
- Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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09.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Diskriminierungsfreier und zukunftsgerichteter Rechtsrahmen für Telepharmazie
Der Referentenentwurf des ApoRG beinhaltet relevante Regelungen zur künftigen Struktur des Apothekenmarktes und zur Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln sowie digitalen Gesundheitsdienstleistungen. DocMorris setzt sich insbesondere für einen diskriminierungsfreien und zukunftsgerichteten Rechtsrahmen hinsichtlich Telepharmazie ein sowie für die Ermöglichung von Home Office für PTA als Instrument zur Fachkräftegewinnung und -bindung.
- Bereitgestellt von: DCMS Service GmbH am 30.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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03.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die im Apothekenreformgesetz geplante Zulassung von Rabatten und Vergünstigungen auf die gesamte gesetzliche Großhandelsspanne belastet einseitig den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel. Hier muss der Gesetzgeber eine gemeinsame Lösung mit Apotheken und Großhandel finden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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23.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Umsetzung der EU-Verordnung 2023/1115 für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
Bei der Anwendung der EUDR ab 30.12.2025 muss eine möglichst praxisnahe Umsetzung, insbesondere für KMU, ermöglicht werden. Hierzu gehört insbesondere die Schaffung aller Voraussetzungen der Verordnung, der Reduzierung des Erfüllungsaufwands für Unternehmen sowie regulatorische Erleichterungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es soll darauf hingewirkt werden, dass die EU-Entwaldungsverordnung entschärft und die Anwendung um mindestens ein Jahr verschoben wird. Zudem soll darauf hingewirkt werden, dass der Gesetzentwurf zur Durchführung der EUDR grundlegend überarbeitet wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMEL) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es soll darauf hingewirkt werden, dass die EU-Entwaldungsverordnung entschärft und die Anwendung um mindestens ein Jahr verschoben wird. Zudem soll darauf hingewirkt werden, dass der Gesetzentwurf zur Durchführung der EUDR grundlegend überarbeitet wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMEL) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Industrieemmissionsrichtlinie in deutsches Recht als 1:1-Umsetzung
Die IED muss in deutsches Recht umgesetzt werden. Ziel der Interessensvertretung ist es, dass die IED genauso umgesetzt wird wie sie auf Brüsseler Ebene beschlossen wurde.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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15.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der CSRD in deutsches Recht
Die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht droht, uns als Unternehmen erheblich zu belasten. Diese Gefahr droht durch die geplante Aufstellungslösung für den (Konzern-)Lagebericht im European Single Electronic Format (ESEF) gemäß §§ 289g und 315e HGB-E. Wir setzen uns ein für die Beibehaltung der sog. Offenlegungslösung.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.09.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Definition von systemdienlichen Elektrolyseuren
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz will „systemdienliche Elektrolyseure“ auf Basis §96 Nr. 9 WindSeeG fördern. Gemäß des Haushaltsentwurfs ist die Umsetzung vorgesehen. Der Förderrahmen ist jedoch noch nicht konkretisiert. >> Die schnelle Vorlage und Umsetzung des Förderprogramms “systemdienliche Elektrolyseure” auf Basis §96 Nr. 9 WindSeeG für nationale Wasserstoffziele ist unerlässlich. >> Elektrolyseure im Süden Deutschlands müssen als systemdienlich und damit förderfähig anerkannt werden. >> Eine zum Elektrolyserförderprogramm kombinierbare OPEX Förderung wäre notwendig.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 82/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz und zum Windenergie-auf-See-Gesetz - Berichtszeitraum 2018 - 2022/2023 -
BT-Drs. 20/10296
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz und zum Windenergie-auf-See-Gesetz - Berichtszeitraum 2018 - 2022/2023
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BR-Drs. 82/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Stromnetzentgelt-Verordnung (§ 19 Abs 2 Satz 1 u 2 StromNEV)
Senkung der Netzentgelte: Bislang ist lediglich eine Stabilisierung vorgesehen. Für die energieintensive Industrie ist nicht nur aus finanziellen Gründen die Beibehaltung von individuellen reduzierten Netzentgelten (§ 19 Abs 2 Satz 1 u 2 (StromNEV) wichtig. Bislang sieht ein Eckpunktepapier der BNetzA vor, dass sich das zukünftige Industrienetzentgelt an die bestehende Flexibilisierungsoption der BNetzA (Lastreaktion abhängig von Spotmarktpreise) orientiert soll. Diese Flexibilisierungsoption hat sich bereits als untauglich und für die Industrie nicht umsetzbar erwiesen. Es bedarf einer Lösung für die Industrienetzentgelt, die sich an die „Energiewendekompetenz“ der Unternehmen orientiert.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
-
10.09.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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18.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Senkung der Stromsteuer auf EU-Mindestmaß
Die Absenkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau im produzierenden Gewerbe sollte über 2025 hinaus verstetigt werden. Mindestens jedoch sollte die Regelung über die aktuelle Legislaturperiode hinaus verlängert werden. Andernfalls würde der abrupte Anstieg der Stromsteuer ab 2026 selbst gegenüber 2023 zu erheblichen Mehrkosten und damit auch zur Verhinderung von Investitionen führen. Eine Regelung muss noch 2024 auf den Weg gebracht werden, um einen Systembruch zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt und Reform der Strompreiskompensation
Die Strompreiskompensation reduziert die ETS-bedingten Belastungen nur unzureichend. Diese sollte weiterentwickelt werden, um bestehende internationale Wettbewerbsnachteile unbürokratisch und angemessen auszugleichen: Der Begünstigtenkreis muss dazu erheblich ausgeweitet werden und neben den KUEBLL-Branchen auch Industrieparkbetreiber umfassen. Das bisherige Benchmarksystem muss erheblich vereinfacht und unnötige Begrenzungen der Entlastung (u.a. hinsichtlich der Beihilfeintensität) aufgehoben werden. Die im Rahmen der Strompreiskompensation zu erbringenden ökologischen Gegenleistungen müssen mit den anderen diesbezüglichen Regelungen vereinheitlicht und zusammengeführt werden. Die Bundesregierung sollte sich daher zeitnah auf EU-Ebene für eine entsprechende Anpassung einsetzen.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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18.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abgrenzungsfragen Dienst-/Arbeitsverträge bzw. abhängige Beschäftigung/Selbständigkeit
Engagement für mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung abhängige Beschäftigung/Selbständigkeit (SGB IV / BGB) bzw. bei der Abgrenzung Dienst-/Werkverträge zu Arbeitsverträgen
- Bereitgestellt von: Hays am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
-
23.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
- Lohn- und Einkommensteuer konsequent am Maßstab der Steuergerechtigkeit ausrichten; die Steuerpflichtigen sollen nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. - Lohnsteuerklasse III und V abschaffen und in Faktorverfahren mit Lohnsteuerklassenkombination IV/IV überführen - Ehegattensplitting: Reform als Realsplitting mit übertragbaren Grundfreibetrag - Vermögenssteuer wiedereinführen - Privilegien bei Erbschafts- und Schenkungssteuer abschaffen und Erbschaften und Schenkungen gerecht besteuern. - Steuergutschrift für Alleinerziehende einführen
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
- Lohn- und Einkommensteuer konsequent am Maßstab der Steuergerechtigkeit ausrichten; die Steuerpflichtigen sollen nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. - Lohnsteuerklasse III und V abschaffen und in Faktorverfahren mit Lohnsteuerklassenkombination IV/IV überführen - Ehegattensplitting: Reform als Realsplitting mit übertragbaren Grundfreibetrag - Vermögenssteuer wiedereinführen - Privilegien bei Erbschafts- und Schenkungssteuer abschaffen und Erbschaften und Schenkungen gerecht besteuern. - Steuergutschrift für Alleinerziehende einführen
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Alleinerziehende finanziell unterstützen
Steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Einkommenssteuergesetz (EStG) zeitnah zu einer Steuergutschrift weiterentwickeln.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
- Gewalthilfegesetz einführen, Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen unter Beteiligung des Bundes, Ausbau der Frauenunterstützungsstruktur mit Zugang für alle Frauen. - Bei allen Präventionsmaßnahme intersektionale Diskriminierung berücksichtigen und Barrierefreiheit garantieren (IK Art. 12). - Barrierefreiheit präventiver Täterprogramme (IK Art. 16) für Täter mit Behinderungen - Verpflichtende Erarbeitung von Gewaltschutzkonzepten nach § 37a SGB IX um Mindeststandards zu ergänzen sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtumsetzung gesetzlich festzulegen. Eine gesetzliche Verpflichtung analog zu §§ 1 und 39a der WMVO für Frauenbeauftragte auch in Berufsbildungswerken (BBW's und BFWs) schaffen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Familienrechtsreform (Gewaltschutz)
Gewaltschutz in der Sorge- und Umgangsrechtsreform verankern. Das Gesetz ist dahingehend zu ergänzen, dass von gewaltbetroffenen Elternteilen nicht verlangt werden kann, ihre Schutzinteressen zu gefährden, um die Wohlverhaltenspflicht zu erfüllen. Außerdem ist das materielle Recht dahingehend zu ändern, dass der gewaltausübende Elternteil seiner Pflicht zum Wohlverhalten durch Verantwortungsübernahme für sein Verhalten nachkommen muss. Dies gelingt durch eine Gewaltverzichtserklärung und durch die verpflichtende Teilnahme an einem fachspezifischen Beratungsangebot und/oder einem sozialen Trainingskurs.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
- Eigenständiges Aufenthaltsrecht unabhängig vom Bestand oder der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft, Erteilung der ersten Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre. - Streichung oder zumindest Herabsetzung der Ehebestandszeit auf ein Jahr. - Streichung der Wohnsitzauflage des § 12a AufenthG. Das Aufenthaltsrecht der Betroffenen, muss gemäß des Art. 59 (2) der Istanbul-Konvention gewährleistet werden. - Insbesondere für Personen ohne Papiere oder mit Duldung muss ein verlängerbarer Aufenthaltstitel aus persönlichen Gründen oder zur Mitwirkung im Strafverfahren geschaffen werden. - Fachkräfte und Mitarbeitende in allen Behörden müssen bzgl. geschlechtsspezifischer Gewalt aus- und fortgebildet werden, dabei muss die intersektionale Perspektive dringend berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
08.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Menschenhandel: Umsetzung Europaratskonvention
Umsetzung Europaratskonvention mit Eingaben in den Nationalen Aktionsplan. Konkret u.a.: Einsatz für verlängertes Aufenthaltsrecht, Entschädigung und Familiennachzug für Betroffene von Menschenhandel, umfassende Schutzrechte unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fachkräfteeinwanderung für Frauen/ Erwerbspotenziale von Frauen mit Migrationsgeschichte
- Antragstellung (Arbeitserlaubnis, Aufenthaltstitel) vereinfachen und entbürokratisieren. - Zügige Anerkennung schulischer Abschlüsse und beruflicher Qualifikationen, informell erworbene berufliche Kompetenzen sind anzuerkennen. - Entwicklung modularisierter Angebote zur beruflichen (Weiter-)Qualifizierung, Ausbildungs- und Beschäftigungsphasen durch berufsspezifische Sprachvermittlung unterstützen. - Betriebe: niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung für den Betrieb und die Arbeitskräfte, Angebote wie die Jugendmigrationsdienste, die Migrationsberatung für Erwachsene oder die Faire Mobilität bedarfsgerecht ausbauen. - Familiennachzug ermöglichen. Bei mitreisenden Kindern ist auf die Pflicht zur Lebensunterhaltssicherung und den Nachweis von ausreichendem Wohnraum zu verzichten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Schwangeren mit Fristenlösung außerhalb des StGB regeln, Gewährleistung eines flächendeckenden, pluralen, kostenlosen und wohnortnahen Beratungsangebots, Rechtsanspruch auf Beratung anstatt einer Beratungspflicht, Kostenübernahme des Schwangerschaftsabbruchs, Versorgungslage verbessern. Schwangerschaftsabbrüche in der medizinischen Aus- und Weiterbildung, präventive Maßnahmen wie z.B. Sexualaufklärung in Schulen sowie kostenloser und niedrigschwelliger Zugang zu Verhütungsmitteln.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Schwangeren mit Fristenlösung außerhalb des StGB regeln, Gewährleistung eines flächendeckenden, pluralen, kostenlosen und wohnortnahen Beratungsangebots, Rechtsanspruch auf Beratung anstatt einer Beratungspflicht, Kostenübernahme des Schwangerschaftsabbruchs, Versorgungslage verbessern. Schwangerschaftsabbrüche in der medizinischen Aus- und Weiterbildung, präventive Maßnahmen wie z.B. Sexualaufklärung in Schulen sowie kostenloser und niedrigschwelliger Zugang zu Verhütungsmitteln.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Schwangeren mit Fristenlösung außerhalb des StGB regeln, Gewährleistung eines flächendeckenden, pluralen, kostenlosen und wohnortnahen Beratungsangebots, Rechtsanspruch auf Beratung anstatt einer Beratungspflicht, Kostenübernahme des Schwangerschaftsabbruchs, Versorgungslage verbessern. Schwangerschaftsabbrüche in der medizinischen Aus- und Weiterbildung, präventive Maßnahmen wie z.B. Sexualaufklärung in Schulen sowie kostenloser und niedrigschwelliger Zugang zu Verhütungsmitteln.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
21.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Situation der Sexarbeiter*innen verbessern
Der DF spricht sich gegen ein sog. Sexkaufverbot aus, was die Lage von Sexarbeiter*innen noch verschärfen würde. Darüber hinaus fordert der DF: 1. Stärkung der Selbstbestimmung, Selbstbehauptung und Selbstorganisation 2. Gesundheitsversorgung und Prävention 3. Ausbau der Fachberatung 4. Verbesserter Opferschutz bei Menschenhandel
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.09.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
- Gewalthilfegesetz einführen - Gewaltschutz in der Sorge- und Umgangsrechtsreform verankern. - Gewaltschutz/Opferschutz im Aufenthaltsrecht - Strategie der Bundesregierung gegen Gewalt - Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt - Reform Gewaltschutzgesetz - Schutz besonders vulnerabler Gruppen vor queerfeindlicher Hasskriminalität und geschlechtsspezifischer Gewalt
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
08.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hebammenkreißsaal im SGB V verankern
Der Hebammenkreißsaal soll im Rahmen des KHVVG im Sozialgesetzbuch V, §135e sowie in den Qualitätskriterien der Leistungsgruppe Geburten verankert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
21.08.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-Maßnahmen zu MOAH in Lebensmittelzusatzstoffen und ätherischen Ölen
Die WGA kritisiert das Working Document der Kommission als unverhältnismäßig, nicht risikoorientiert und vor dem Hintergrund der aktuellen EFSA-Stellungnahme von September 2023 als nichts wissenschaftsbasiert und bittet das BMEL seine Ausführungen bei den weiteren Beratungen auf EU-Ebene zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Groß- und Außenhandel Hamburg e.V. I WGA am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ökologisierung von Unternehmensflotten (EU)
Der VIA setzt sich für eine pragmatische und umsetzbare Ausgestaltung der Greening Corporate Fleets Initative ein. Insbesondere wendet sich der VIA gegen festgeschriebene Quoten für Fahrzeugflotten.
- Bereitgestellt von: Verband der internationalen Autovermieter e. V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
15.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
Die Deutsche Adipositas-Gesellschaft (DAG) begrüßt die Initiative des Gesetzgebers zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit durch das Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM). Allerdings gibt es in der Sache und Ausgestaltung einige Aspekte in der Gesetzesvorlage, die aus Sicht der DAG zur effektiven Umsetzung der ursprünglichen Ideen berücksichtigt werden müssten. Die vollständige Argumentation ist im entsprechenden Positionspapier vermerkt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Adipositas-Gesellschaft (DAG) am 30.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 376/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
-
BR-Drs. 376/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Deutsche Adipositas-Gesellschaft (DAG) begrüßt diese Initiative, allerdings greift ein selektives Maßnahmenpaket zu kurz. In einer Stellungnahme weist die DAG darauf hin, dass bereits andere Volkskrankheiten wie Adipositas und Diabetes mellitus Vorläufer von Herzerkrankungen sein können. Nur ein umfassender „health in all policies“-Ansatz könne auf eine ganzheitliche Präventionsstrategie einzahlen – die das Risiko für kardiovaskuläre Erkrankungen reduziert und letztlich eine konsequente Fortführung im Sinne der bisherigen Nationalen Diabetesstrategie (NDS) wäre.
- Bereitgestellt von: Deutsche Adipositas-Gesellschaft (DAG) am 30.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 428/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
-
BR-Drs. 428/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Europäische Festlegung von Höchstwerten für aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe (MOHA) in Lebensmittelzusatzstoffen, Lebensmittelzutaten und ätherischen Ölen
- Bereitgestellt von: Vereinigung der am Drogen- und Chemikalien-Gross und Aussenhandel beteiligten Firmen e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Konstruktives Begleiten der Wasserstoffstrategie
Forderung einer wirtschaftsfreundlichen technologieoffene Wasserstoffimportstrategie
- Bereitgestellt von: Daimler Truck AG am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
13.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reduktion der CO2-Emissionen von schweren NFZ - Aufbau der alternativen Infrastruktur
Die Umsetzung der CO2-Regulierung für schwere Nutzfahrzeuge (Regulation (EU) 2024/1610, Regulation (EU) 2023/1804) erfordert die Einführung und den schnellen Aufbau einer hinreichenden alternativen Infrastruktur sowie Absicherung derselben im aktuellen wie auch zukünftigen Haushalten.
- Bereitgestellt von: Daimler Truck AG am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
13.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Förderung E-Busse und die dazugehörige Infrastruktur
Bis zum Jahr 2024 gab es Förderungen für die Neubeschaffung von Batteriebussen und der dazugehörigen Infrastruktur. Diese wurden aufgrund der Budgetkürzungen im Haushalt für 2024 nicht mehr berücksichtigt. Ziel ist es daher, dass diese Förderungen (ggf. auch in niedrigerer Form oder nur für Infrastruktur) wieder in den Haushalt für 2025 und in den Haushalt 2026 zu integrieren.
- Bereitgestellt von: Daimler Truck AG am 30.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Durchführung des Reviews wenn möglich bereits in 2026.
- Bereitgestellt von: Daimler Truck AG am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Durchführung des Reviews wenn möglich bereits in 2026.
- Bereitgestellt von: Daimler Truck AG am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
13.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
19.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der wirtschaftlichen Nutzbarkeit von grünen Herkunftsnachweisen für CO2-freie industrielle Abwärme durch bspw.: - Netzgrenzenübergreifenden Handel - Öffnungsklausel/Angebotspflicht für grüne Wärme an Endkunden auch bei zentralem Wärmeeinkauf - Bessere und praktikablere Anrechenbarkeit von Herkunftsnachweisen
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
19.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-Entwaldungsverordnung effektiv gestalten
Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) soll den Handel mit Produkten zu unterbinden, die aus Gebieten stammen, in denen Entwaldung stattfindet oder diese gefördert wird. Die Interessensvertretung verfolgt das Ziel, auf zentrale Umsetzungsprobleme hinzuweisen und eine Anpassung der Regelungen zu empfehlen, um deren Praktikabilität zu erhöhen. Konkret wird eine Senkung der bürokratischen Hürden, die Bereitstellung klarer Richtlinien sowie die Verlängerung der Übergangsfrist gefordert. Die Zielsetzung besteht in der Schaffung einer Verordnung, die sowohl den ökologischen Schutzzielen als auch den wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen gerecht wird.
- Bereitgestellt von: Salzgitter AG (Holding) am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des "Clean Industrial Deal" ist es, Unternehmen Anreize zu bieten, in klimafreundliche Technologien zu investieren, die Emissionen zu senken und eine nachhaltigere Wirtschaft zu schaffen. Die Interessenvertretung verfolgt das Ziel, dass bei der Ausgestaltung des Legislativvorschlags die gesamte Wertschöpfungskette von emissionsarmen Technologien, auch die Grundstoffindustrien, berücksichtigt werden. Weitere Forderungen umfassen Faktoren, die sich im Sinne des "Clean Industrial Deal" positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit von energieintensiven (Grundstoff-)Industrien auswirken würden: Entlastungsmaßnahmen aufgrund hoher Strompreise, eine handelspolitische Absicherung der Transformation, Ausgestaltung des CBAM zur Vermeidung von Carbon Leakage sowie die Einführung von Grünen Leitmärkten.
- Bereitgestellt von: Salzgitter AG (Holding) am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsbedarf beim Pflegekompetenzgesetz
Das Pflegekompetenzgesetz ist ein wichtiger Baustein, um die Professionalisierung der Pflege im Hinblick auf mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung zu stärken. In der Begründung heißt es: „Der Pflegeberuf ist ein Heilberuf mit eigenen beruflichen Kompetenzen.“ Auf diesen Satz haben Tausende von Pflegekräften in Deutschland lange gewartet. Die Kompetenzen der Pflegekräfte werden anerkannt und leistungsrechtlich verankert. Das begrüßt der bpa. Darüber hinaus beinhaltet das Pflegekompetenzgesetz Ansätze struktureller Veränderungen im SGB XI, die zum Teil erhebliche Auswirkungen auf bestehende Versorgungsangebote bis hin zur Existenzgefährdung bewährter Pflegeangebote mit sich bringen.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 30.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) ist ein Gesetzgebungsvorhaben im Rahmen einer möglichen umfassende Reform der Filmförderung in Deutschland. Angedacht ist daneben die Einführung eines Steueranreizmodells für die Produktion von Film- und Fernsehwerken sowie die Einführung einer Investitionsverpflichtung für audiovisuelle Mediendienste. Die Aktivitäten der MPA beziehen sich auf die Schaffung und Sicherstellung der auch internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Filmstandortes Deutschland sowie die Schaffung eines positiven Investitionsklimas durch die Vermeidung von Investitionshemmnissen für die Mitgliedsunternehmen, bei gleichzeitiger größtmöglicher Flexibilität der wirtschaftlichen Aktivität von Mitgliedsunternehmen und ihrer Partner in Deutschland.
- Bereitgestellt von: Motion Picture Association EMEA am 30.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 238/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
-
BR-Drs. 238/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- FFG 2017 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung chronischer Lungen- und Atemwegserkrankungen in der nationalen Politik II
Im Rahmen der geplanten Gesetzgebung sollen chronische Lungen- und Atemwegserkrankungen schwerpunktmäßig als Aufgabe der öffentlichen Gesundheitsvorsorge angesehen werden.
- Bereitgestellt von: APCO Worldwide GmbH am 30.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
-
Adressatenkreis:
-
29.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Handlungsempfehlungen zur weiteren Ausgestaltung der EU Batterie-Verordnung
Die neue EU-Batterieverordnung schreibt die Berechnung und den Ausweis eines CO2- Fußabdruckes von Batterien vor. Die EU-Kommission hat einen Entwurf für den delegierten Rechtsakt für die Methodologie zur Berechnung des CO2- Fußabdrucks vorgelegt, der noch näher zu spezifizieren ist.
- Bereitgestellt von: Toyota Motor Europe NV/SA am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung neuer Zugangsregelungen in der TypgenehmigungsVO (EU) 2018/858
Neue Regelungen sollen möglichst schnell vorgelegt werden, die einen sicheren, standardisierten und diskriminierungsfreien Zugang zu den fahrzeuggenerierten Daten ermöglichen. Um den besonderen Herausforderungen wie zum Beispiel sehr komplexen Datenströmen und der Vielzahl an Marktbeteiligten im Bereich des Automobilsektors Rechnung zu tragen, soll diese sektorspezifische Regelung in Form einer Novelle der sogenannten Typgenehmigungsverordnung (Verordnung (EU) 2018/858) vorgelegt werden.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung neuer Zugangsregelungen in der TypgenehmigungsVO (EU) 2018/858
Neue Regelungen sollen möglichst schnell vorgelegt werden, die einen sicheren, standardisierten und diskriminierungsfreien Zugang zu den fahrzeuggenerierten Daten ermöglichen. Um den besonderen Herausforderungen wie zum Beispiel sehr komplexen Datenströmen und der Vielzahl an Marktbeteiligten im Bereich des Automobilsektors Rechnung zu tragen, soll diese sektorspezifische Regelung in Form einer Novelle der sogenannten Typgenehmigungsverordnung (Verordnung (EU) 2018/858) vorgelegt werden.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung neuer Zugangsregelungen in der TypgenehmigungsVO (EU) 2018/858
Neue Regelungen sollen möglichst schnell vorgelegt werden, die einen sicheren, standardisierten und diskriminierungsfreien Zugang zu den fahrzeuggenerierten Daten ermöglichen. Um den besonderen Herausforderungen wie zum Beispiel sehr komplexen Datenströmen und der Vielzahl an Marktbeteiligten im Bereich des Automobilsektors Rechnung zu tragen, soll diese sektorspezifische Regelung in Form einer Novelle der sogenannten Typgenehmigungsverordnung (Verordnung (EU) 2018/858) vorgelegt werden.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung neuer Zugangsregelungen in der TypgenehmigungsVO (EU) 2018/858
Neue Regelungen sollen möglichst schnell vorgelegt werden, die einen sicheren, standardisierten und diskriminierungsfreien Zugang zu den fahrzeuggenerierten Daten ermöglichen. Um den besonderen Herausforderungen wie zum Beispiel sehr komplexen Datenströmen und der Vielzahl an Marktbeteiligten im Bereich des Automobilsektors Rechnung zu tragen, soll diese sektorspezifische Regelung in Form einer Novelle der sogenannten Typgenehmigungsverordnung (Verordnung (EU) 2018/858) vorgelegt werden.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Faire Rahmenbedingungen für den Schienengüterverkehr in Deutschland
Die K+S AG setzt sich für faire Rahmenbedingungen im Schienengüterverkehr und in diesem Zusammenhang für einen Ausbau der Schieneninfrastrukturen sowie einen verlässlichen, sicheren und bezahlbaren Transport von Waren mit der Bahn als klimafreundliches Beförderungsmittel ein.
- Bereitgestellt von: K+S Aktiengesellschaft am 30.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
-
BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die K+S AG strebt die Wiedereinführung des Spitzenausgleichs bei der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe an bzw. eine Verlängerung der aktuell geltenden Absenkung der Stromsteuer über das Jahr 2025 hinaus.
- Bereitgestellt von: K+S Aktiengesellschaft am 30.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9792
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Haushaltsausschusses - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8298, 20/8765 - Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/9792
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung eines Netzanschlussvorhabens im Bundesbedarfsplangesetz
Die K+S AG setzt sich dafür ein, dass das für die europäische Düngemittelproduktion systemrelevante Werk Werra in Hessen gemeinsam mit weiteren industriellen Großverbrauchern im Werratal im Rahmen eines Gemeinschaftsanschlusses an das Höchstspannungsnetz angeschlossen wird (u.a. Aufnahme in das Bundesbedarfsplangesetz). Nur wenn die Energieversorgung des Unternehmens mit ausreichenden Mengen grünen Stroms auch in Zukunft gesichert ist, können die bereits angestoßenen Transformationsbemühungen erfolgreich umgesetzt werden. Dies sichert die langfristige Gewinnung heimischer Rohstoffe und ermöglicht somit, dass die Abhängigkeiten Deutschlands von ausländischen Rohstoffimporten reduziert werden.
- Bereitgestellt von: K+S Aktiengesellschaft am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung eines Netzanschlussvorhabens im Bundesbedarfsplangesetz
Die K+S AG setzt sich dafür ein, dass das für die europäische Düngemittelproduktion systemrelevante Werk Werra in Hessen gemeinsam mit weiteren industriellen Großverbrauchern im Werratal im Rahmen eines Gemeinschaftsanschlusses an das Höchstspannungsnetz angeschlossen wird (u.a. Aufnahme in das Bundesbedarfsplangesetz). Nur wenn die Energieversorgung des Unternehmens mit ausreichenden Mengen grünen Stroms auch in Zukunft gesichert ist, können die bereits angestoßenen Transformationsbemühungen erfolgreich umgesetzt werden. Dies sichert die langfristige Gewinnung heimischer Rohstoffe und ermöglicht somit, dass die Abhängigkeiten Deutschlands von ausländischen Rohstoffimporten reduziert werden.
- Bereitgestellt von: K+S Aktiengesellschaft am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
10.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Industrielle Wertschöpfung in Deutschland halten, Netzentgelte anpassen
Angesichts der im internationalen Vergleich hohen Energiepreise in Deutschland und des weltweiten Wettbewerbs energieintensiver Industrien setzt sich die K+S AG für die Reduzierung der Netzentgelte als Bestandteil der Energiekosten ein.
- Bereitgestellt von: K+S Aktiengesellschaft am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufbau eines Regulierungs- und Finanzierungsrahmens für eine Wasserstoffspeicherinfrastruktur
Die K+S AG setzt sich dafür ein, dass im Zuge des Aufbaus des Wasserstoffkernnetzes in Deutschland ausreichende Kapazitäten für Wasserstoffspeicher berücksichtigt werden und für deren Aufbau ein passender regulatorischer Rahmen geschaffen wird.
- Bereitgestellt von: K+S Aktiengesellschaft am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Grundgesetzliche Verankerung der Ernährungssicherheit
Vor dem Hintergrund der strategischen und geopolitischen Bedeutung des Landwirtschaftssektors für die Resilienz Deutschlands setzt sich die K+S AG dafür ein, dass die Ernährungssicherheit als staatliches Ziel in das Grundgesetz aufgenommen wird.
- Bereitgestellt von: K+S Aktiengesellschaft am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Leistungs- und Qualitätstransparenz der Krankenkassen herstellen
Der vzbv setzt sich für die Einführung eines unabhängigen, leicht verständlichen, aussagekräftigen Informationsportals im Internet mit geeigneten Kennzahlen und Informationen aller Kranken- und Pflegekassen ein.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung in der häuslichen Pflege
Der vzbv setzt sich für den Abbau komplizierter, bürokratischer Regelungen und die Etablierung transparenter, verbraucherschützender Maßnahmen in der häuslichen pflege ein, damit Betroffene von der pflegerischen Versorgung nicht ausgeschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Netzanschluss von elektrischen Anlagen digitalisieren und standardisieren
Die geplante Einführung von Rückmeldefristen im Netzanschlussverfahren, die Einführung der unverbindlichen Netzanschlussauskunft auf Mittelspannungsebene und die vorgesehenen Vorgaben für einen Kapazitätsreservierungsmechanismus werden unterstützt. Die unverbindliche Netzanschlussauskunft sollte jedoch auch auf Niederspannungsebene angeboten werden. Weiterhin sollte die Möglichkeit geschaffen werden alle Netzanschlüsse in der Niederspannung innerhalb eines Webportals vorzunehmen sowie ein bundesweit gültigen Messkonzept-Katalog für verschiedene PV-Betriebsmodelle erstellt werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Netzanschluss von elektrischen Anlagen digitalisieren und standardisieren
Die geplante Einführung von Rückmeldefristen im Netzanschlussverfahren, die Einführung der unverbindlichen Netzanschlussauskunft auf Mittelspannungsebene und die vorgesehenen Vorgaben für einen Kapazitätsreservierungsmechanismus werden unterstützt. Die unverbindliche Netzanschlussauskunft sollte jedoch auch auf Niederspannungsebene angeboten werden. Weiterhin sollte die Möglichkeit geschaffen werden alle Netzanschlüsse in der Niederspannung innerhalb eines Webportals vorzunehmen sowie ein bundesweit gültigen Messkonzept-Katalog für verschiedene PV-Betriebsmodelle erstellt werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zugriff auf biometrische Passdaten durch Luftfahrtunternehmen verhindern
Luftfahrtunternehmen sollten auch weiterhin nicht zu kommerziellen Zwecken auf die biometrischen Daten zuzugreifen dürfen, die zu hoheitlichen Zwecken im Chip der Reisepässe der Verbraucher:innen gespeichert wurden
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der vzbv setzt sich für die Auferlegung einer Diensteanbieterverplfichtung ein, um so eine Belebung des Wettbewerbs zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
08.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Herkunftskennzeichnung transparent und verbraucherfreundlich regeln
Der vzbv setzt sich für eine Reform des Kennzeichnungssystems von Herkunft und Regionalität auf nationaler und europäischer Ebene ein.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mobilfunkmessung verbraucherfreundlich gestalten
Die neue Minderungsregelungen im Festnetz und Mobilfunk entfalten keine Wirkung. Der vzbv setzt sich daher für eine Erhöhung der Bandbreiten und einer Vereinfachung des Prozesses ein, damit das Recht auf Versorgung einen echten Nutzen für Bürger:innen hat.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
31.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Social Claims verbraucherfreundlich regulieren
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass für Werbeversprechen in Form von Werbeaussagen und Zertifikaten zu sozialverträglicher Produktion entlang der Wertschöpfungskette staatliche Mindestkriterien festgelegt werden. Auch die Zertifizierer sowie Akkreditierungsstellen für Zertifizierer müssen Mindestkriterien unterliegen, die durch die Europäische Union festgelegt werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
27.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschwerderegister bei der BaFin muss erhalten bleiben
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass das Mitarbeiter- und Beschwerderegister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhalten bleiben soll.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Strommarktdesign kosteneffizient ausgestalten
Die Förderung von neuen Stromerzeugungsanlagen sollte so kosteneffizient wie möglich ausgestaltet werden. Dabei sollte die Förderung kleiner Erneuerbaren-Energie-Anlagen weiterhin auskömmlich und einfach ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Datenmaut verhindern, Netzneutralität schützen
Der vzbv fordert, dass keine Netzgebühren für Inhalteanbieter eingeführt werden. Dies würde dem Wettbewerb schaden und die Netzneutralität unterwandern. Die Netzneutralität muss weiter gesichert bleiben.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Auf etablierten Strukturen für Finanzbildung aufbauen
Der vzbv begrüßt ausdrücklich, dass Verbraucher:innen in ihrer finanziellen Kompetenz gestärkt werden sollen. Der vzbv fordert, dass - Alternativen zum Ausbau der Stiftung „Geld und Währung“ geprüft werden. - Aufgaben und Strukturen der Verbraucherzentralen und des vzbv für finanzielle Bildung eingebunden und gestärkt werden. Doppelstrukturen sind zu vermeiden. - sich Finanzbildung an den Bedarfen der Menschen orientiert, nicht an Marktzielen - die Verbraucherschutzperspektive bei der Umsetzung der Finanzbildungsstrategie strukturell eingebunden ist ebenso wie Expertise aus dem Bildungsbereich. - eine unabhängige und auf Qualitätsstandards basierende Finanzbildung sichergestellt wird. - etablierte unabhängige Angebote gefördert und weiterentwickelt werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Shrink- und Skimpflation verbraucherfreundlich regulieren
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass verstecke Preiserhöhungen in Form von Shrink- und Skimpflation (Mogelpackungen) für die Verbraucher:innen mit einem Warnhinweis für sechs Monate auf der Le-bensmittelverpackung gekennzeichnet werden. Die Bundesregierung muss sich um eine einheitliche Regelung innerhalb der Europäischen Union bemühen. Für Verbraucher:innen sollte es eine Möglichkeit geben Mogelpackungen zu melden. Dafür könnte das Portal Lebensmittelklarheit dienen.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
28.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)
Der vzbv begrüßt besonders die Maßnahme der Verlängerung der Beweislastumkehr, da mit einer längeren Gewährleistung und Beweislastumkehr Hersteller einen starken, finanziellen Anreiz erhalten, langlebige Produkte auf den Markt zu bringen. Die Verlängerung der Gewährleistungsfrist über die bisherigen zwei Jahre speziell für langlebige Elektrogroßgeräte fehlt jedoch im Entwurf der NKWS. Grundsätzlich finden sich wenig direkt umsetzbare Maßnahmen in dem Entwurf. Er bleibt bezüglich der Ausgestaltung offen.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUV) (20. WP): Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie - Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie Entwurf
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausbildungskostenumlage abschaffen
Die Finanzierung der bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung soll analog zum Pflegeberufegesetz über die Einrichtung von Ausbildungsfonds auf Landes ebene sichergestellt werden. Dieses Modell ermöglicht es den stationären, teilstati onären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, den Umlagebetrag zu refinanzieren. Folglich geben Pflegeeinrichtungen die Kosten für die Ausbildungsumlage über die Eigenanteile direkt an die Pflegebedürftigen weiter. Der vzbv fordert, dass die Ausbildungskostenumlage abgeschafft wird. Die Ge winnung von Fachkräften und deren Ausbildung und somit auch die Ausbildung von Pflegeassistenzkräften ist als gesamtgesellschaftliche Aufgabe vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung
Der vzbv unterstützt das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel, den Anwendungsbereich des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf die Außer-Haus-Verpflegung auszuweiten.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
12.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Private Altersvorsorge effizienter machen
E-Mail an MdB mit Bewertung einzelner Empfehlungen der Fokusgruppe pAV durch den vzbv
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
23.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwicklung und Erprobung eines Online-Zivilverfahrens
Der Gestzesentwurf des BMJ sieht die Schaffung eines Reallabors vor, durch das im Bereich von Massenverfahren, aber auch generell für Zahlungsklagen, ein einfaches Online-Verfahren für Bürger:innen möglich sein soll. Der vzbv setzt sich für ein verbraucherfreundliches Online-Verfahren ein, das vor allem sicher, einfach und nutzerfreundlich sein muss. Wichtig sind außerdem prominente Hinweise auf die Verbraucherstreitbeilegung und laufende Sammelklagen.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 429/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit -
BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
-
BR-Drs. 429/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
24.032_Ausgestaltung des EU Delegated Act aus Art. 7 EU Battery Regulation
Erarbeiten einer angemessenen Systematik zur Berechnung des CO2 Fußabdrucks der Batterie
- Bereitgestellt von: Volkswagen AG am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
24.041_Nicht-Einführung von Ausgleichszöllen auf batteriebetriebene Fahrzeuge (BEV) aus China
Volkswagen als globaler Konzern ist Verfechter einer regelbasierten Handelsordnung. Ausgleichszölle sind generell nicht geeignet, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie langfristig zu stärken. Die Volkswagen AG lehnt diese ab. Für die aktuelle Nachfrageschwäche für BEV-Fahrzeuge in Deutschland und Europa ist der Zeitpunkt der Entscheidung der EU-Kommission nachteilig. Die negativen Auswirkungen dieser Entscheidung überwiegen den etwaigen Nutzen für die europäische Automobilindustrie. Europa braucht ein regulatorisches Umfeld, in dem die Automobilindustrie in der Transformation zur E-Mobilität und zur Klimaneutralität gestärkt wird.
- Bereitgestellt von: Volkswagen AG am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
20.044_Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der dt. Automobilindustrie
Erhöhung der Nachfrage nach BEV- Fahrzeugen, durch staatliche Prämien (u.a.Umweltbonus), steuerliche Anreize und günstigeren Standortbedingungen.
- Bereitgestellt von: Volkswagen AG am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
20.044_Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der dt. Automobilindustrie
Erhöhung der Nachfrage nach BEV- Fahrzeugen, durch staatliche Prämien (u.a.Umweltbonus), steuerliche Anreize und günstigeren Standortbedingungen.
- Bereitgestellt von: Volkswagen AG am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
03.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und Reform der Vergütungsstrukturen
Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen und die laufenden Gesetzgebungs- und Regelungsprozesse zur Krankenhausreform einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten. Es wird eine umfassende Einbindung in den Reformprozess und dessen Umsetzung auf Bundes- und Landesebene gefordert. Daneben soll die Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung hervorgehoben werden, wobei die Bundesärztekammer die gesetzliche Verankerung des von ihr entwickelten Personalbemessungssystems fordert. Die geplante Vorhaltevergütung muss eine patienten- und aufgabengerechte Personalausstattung sichern, wobei auch das ärztliche Personal angemessen zu berücksichtigen ist. Auch wird eine angemessene Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung gefordert.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.09.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht es als erforderlich an, dass die Übertragung von Heilkunde an Pflegefachpersonen an nachvollziehbare und transparente Qualifikationsanforderungen gekoppelt wird. Ferner fordert die BÄK, dass ihre Beteiligungsmöglichkeiten über die Abgabe einer Stellungnahme zu den Rahmenverträgen hinausgehen. Beibehaltung der ärztlichen Kernkompetenzen bei selbständiger Erbringung erweiterter heilkundlicher Leistungen (§ 73 d SGB V neu). Die BÄK befürwortet den weiteren Ausbau von regionalen Netzwerken (§ 45d SGB XI neu). Dies sollte jedoch im Hinblick auf die lokalen Formen der Zusammenarbeit auch unter der Einbeziehung von Ärztinnen und Ärzten geschehen. Zusätzlich § 95 Art. 3 (19); § 291 Art. 3 (21); § 342 Art. 3 (35); § 347 Art. 3 (36) § 399 Art. 3 (45).
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der aktuellen Rechtslage bzgl. des anzuwendenden Rechts bei der Drittwirkung von Forderungsübertragungen bei Devisenkassageschäften (Art. 4 Nr. 2 lit. e der EU-Verordnung über die Rechtswirkungen der Abtretung von Forderungen gegenüber Dritten)
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung Naturverträglichkeit bei Umsetzung der REDIII für Wind an Land und Solar
Ausschöpfen des europarechtlichen Rahmens, so dass die Naturverträglichkeit bestmöglich berücksichtigt wird
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 396/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort -
BT-Drs. 20/12785
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort
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BR-Drs. 396/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fortschreibung marine Raumordnung jetzt einleiten
Der Meeresraumordnungsplan 2021 sieht bis 2026 eine Evaluierung und ggf Fortschreibung vor. Damit das rechtzeitig gelingt, muss das BMWSB jetzt die Evaluierung einleiten und das BSH damit beauftragen.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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23.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Naturverträgliche Ausgestaltung der Carbon-Management-Strategie
Naturverträgliche Umsetzung von CCS im Meer
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Eckpunkte der Bundesregierung für eine Carbon Management-Strategie
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BT-Drs. 20/11585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der aktuellen Rechtslage bzgl. des anzuwendenden Rechts bei der Drittwirkung von Forderungsübertragungen bei Devisenkassageschäften (Art. 4 Nr. 2 lit. e der EU-Verordnung über die Rechtswirkungen der Abtretung von Forderungen gegenüber Dritten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Novelle und Verlängerung des KWKG über 2026 hinaus bis mindestens 2035 zur Ergänzung der Back-Up-Kapazitäten der Kraftwerksstretegie
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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07.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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06.09.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wettbewerbsfaktor klimaneutrale Prozesswärme
Dekarbonisierung von Prozesswärme erfordert klare politische Zielsetzungen und verlässliche Rahmenbedingungen
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/7502
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht -
BT-Drs. 20/12765
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Aktualisierter Nationaler Energie- und Klimaplan -
BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 20/12760
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Klimaschutzbericht 2024 -
BT-Drs. 20/8290
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/7502
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wie könnte ein zukünftiger Strommarkt ausgestaltet werden, so dass fluktuierende Erneuerbare und flexible Residuallastdecker bestmöglich - heißt ressourcenschonend, klimaschonend, wirtschaftlich und netzentlastend den Strombedarf sicher decken können? Wie könnten Sektoren sinnvoll miteinander gekoppelt werden, so dass ein in Gänze resilientes und zukunftsfähiges (zukünftig klimaneutrales) Energiesystem entstehen kann und wo ist der Platz der Kraft-Wärme-Kopplung dabei?
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Strommarktdesign der Zukunft
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Adressatenkreis:
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05.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Herausforderungen im Zuge des 14. EU-Sanktionspakets gegen Russland
Berücksichtigung bestimmer außenwirtschaftlicher Implikationen bei der Sanktionierung eines Einzelstoffs im Zuge des 14. EU-Sanktionspakets gegen Russland
- Bereitgestellt von: LANXESS AG am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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12.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Steueranreizmodells in der Filmförderung des Bundes
Die Einführung eines Steueranreizmodells in der Filmförderung des Bundes.
- Bereitgestellt von: VAUNET Verband Privater Medien e. V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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25.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- FFG 2017 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung eine gesetzlichen Investitionsverpflichtung in der Filmförderung des Bundes
Die Ablehnung einer Investitionsverpflichtung in den gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen des Bundes zur Filmförderung des Bundes.
- Bereitgestellt von: VAUNET Verband Privater Medien e. V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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25.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- FFG 2017 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ermöglichen - Pragmatisches Vorgehen bei der Definition von H2
Die delegierten Rechtsakte (delegated acts) der Europäischen Kommission zur Definition von Wasserstoff sollten so ausgestaltet werden, dass der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft gelingen kann. Bei dem delegierten Rechtsakt zu Wasserstoff auf Basis von Erneuerbarem Strom (RFNBOs) sollten Intermediäre zugelassen werden. Es ist marktübliche Praxis, dass Akteure Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen ankaufen (PPAs), die aber nicht unbedingt selbst einen Elektrolyseur betreiben. Sie fungieren als Intermediäre. Für Wasserstoff mit niedrigem CO2-Gehalt (low-carbon hydrogen) ist für den Markthochlauf ebenfalls eine pragmatische Definition dringend erforderlich.
- Bereitgestellt von: ENGIE Deutschland AG am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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19.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: