Stellungnahmen/Gutachten
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18.498 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.498)
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Zu Regelungsvorhaben:
Reformgesetz der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV)
Scalable Capital setzt sich für gezielte Anpassungen des Referentenentwurfs ein, um den Zugang zu und Wettbewerb um Altersvorsorgeverträge zugunsten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
- Bereitgestellt von: Scalable GmbH am 18.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser - Neufassung
Ziel der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser ist es, die Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen durch Einleitungen von kommunalem Abwasser und von Abwasser bestimmter Industriebranchen zu schützen. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass das Abwasser nach EU-Mindeststandards gesammelt und behandelt wird.
- Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 18.12.2024
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Adressatenkreis:
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10.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Migrationsanalyse in REACh, Annex XVII, Eintrag 50
Umsetzung der Überprüfung der PAK-Grenzwerte, auch unter Berücksichtigung der Migration von PAK aus den Erzeugnissen, welche bis Ende 2017 hätte durchgeführt werden müssen.
- Bereitgestellt von: REGUPOL Germany GmbH & Co KG am 18.12.2024
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Adressatenkreis:
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16.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU Batterie-Verordnung um CO2-Reduktionszertifikate ergänzen
Bei der Berechnung des CO2-Footprints von Batterien und Komponenten soll es Unternehmen gestattet bleiben, CO2 Reduktion weiterhin durch Verträge mit Zulieferern über CO2-Reduktionszertifikate zu erzielen.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 18.12.2024
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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22.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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12.11.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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04.12.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU Batterie-Verordnung um CO2-Reduktionszertifikate ergänzen
Bei der Berechnung des CO2-Footprints von Batterien und Komponenten soll es Unternehmen gestattet bleiben, CO2 Reduktion weiterhin durch Verträge mit Zulieferern über CO2-Reduktionszertifikate zu erzielen.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 18.12.2024
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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22.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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12.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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04.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderung der schnellen Umsetzung des Delegated Acts On-Board-Diagnose (OBD)
Die BMW Group tritt für eine schnelle Umsetzung des Delegated Acts zur On-Board-Diagnose (OBD) sowie eine Beschränkung auf die OBD Umfänge ein. Im Rahmen des Delegated Acts wird der Zugang zum OBD Port neu geregelt.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 18.12.2024
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die neue De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831 vom 13. Dezember 2023 sieht in Artikel 6 Absatz 1 vor, dass die Mitgliedstaaten zum Zwecke der Überwachung und Berichterstattung sicherstellen, dass Angaben zu gewährten De-minimis-Beihilfen ab dem 1. Januar 2026 in ei- nem zentralen Register auf nationaler oder Unionsebene erfasst werden. Als Administrationsstellen von Fördermaßnahmen haben die Organisationen des Handwerks ein hohes Interesse an der Ausgestaltung dieses Zentralregisters. Die nachfolgenden Hinweise seitens des deutschen Handwerks für die sachdienliche und praktikable Ausgestaltung des Zentralregisters sind sowohl auf eine nationale als auch eine europäische Lösung anwendbar.
- Bereitgestellt von: Deutscher Handwerkskammertag am 18.12.2024
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Adressatenkreis:
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09.09.2024
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der F-Gas-Verordnung auf nationaler Ebene in Bezug auf Zertifizierungsanforderungen.
Am 11. März 2024 ist die neue europäische Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (neue F-Gas-VO) in Kraft getreten und hat die bisherige Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase (bisherige F-Gas-VO) ersetzt. Hierin sind die Anforderungen an die Zertifizierung natürlicher und juristischer Personen festgehalten. Durch die Neuerungen in der F-Gas-VO ergeben sich Veränderungen, die eine Anpassung der nationalen Vorgaben für Sachkundebescheinigungen und Unternehmenszertifikate erforderlich machen, die derzeit in den §§ 5 und 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) geregelt sind. Zur Ausgestaltung nimmt der ZDH Stellung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Handwerkskammertag am 18.12.2024
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Adressatenkreis:
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10.09.2024
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Gebäudeenergiegesetz und Überprüfung von Wärmeerzeugungsanlagen
Vereinfachung und konsequente Umsetzung der Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz, das Schornsteinfegerhandwerk soll eine unabhängige zentrale Rolle bei der Kontrolle der Einhaltung der Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes übernehmen, verpflichtende regelmäßige Überprüfungstätigkeit von Wärmeerzeugungsanlagen durch den Schornsteinfeger ab der ersten Wohneinheit, um einen energieeffizienten Betrieb der Anlagen sicher zu stellen
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 18.12.2024
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Adressatenkreis:
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12.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Gebäudeenergiegesetz und Überprüfung von Wärmeerzeugungsanlagen
Vereinfachung und konsequente Umsetzung der Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz, das Schornsteinfegerhandwerk soll eine unabhängige zentrale Rolle bei der Kontrolle der Einhaltung der Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes übernehmen, verpflichtende regelmäßige Überprüfungstätigkeit von Wärmeerzeugungsanlagen durch den Schornsteinfeger ab der ersten Wohneinheit, um einen energieeffizienten Betrieb der Anlagen sicher zu stellen
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 18.12.2024
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Adressatenkreis:
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12.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der ZDH setzt sich für eine mittelstandsfreundliche Gestaltung des Vergaberechts ein.
Der ZDH erkennt die Bemühungen der Bundesregierung an, den mit der öffentlichen Auftragsvergabe verbundenen bürokratischen Aufwand sowohl für die Auftragnehmer als auch für die Auftraggeber zu reduzieren. Vielen kleinen Verbesserungen stellt der Entwurf für ein Vergabetransformationspaket allerdings eine massive Schwächung grundsätzlich mittelstandsstärkender Regelung im Vergaberecht gegenüber, die im Endeffekt die Beteiligungsmöglichkeiten von Handwerk und Mittelstand deutlich einschränken würden. Hierbei ist insbesondere die geplant Aufweichung des Primats der Fach- und Teillosvergabe zu kritisieren. Der von der Bundesregierung immer wieder betonten Rolle des Mittelstands als Rückgrat der deutschen Wirtschaft würde damit bei der öffentlichen Beschaffung gerade nicht Rechnung getragen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.11.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Effektivere Bekämpfung der Schwarzarbeit
Der risikobasierte Prüfungsansatz darf nicht zulasten der Prüfung kleinbetrieblicher Strukturen gehen. Die Rolle der gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien und die Befugnisse der nach Landesrecht für die Schwarzarbeitsbekämpfung zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden muss gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13956
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
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BT-Drs. 20/13956
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Bundestariftreuegesetzes
Tariftreuevorgaben können im Einzelfall zwar Wettbewerbsverzerrungen zwischen tarifgebundenen und tarifungebundenen Bietern reduzieren. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Ausgestaltungen bedeuten allerdings für die Handwerksunternehmen erhebliche zusätzliche neue bürokratische Hürden und Kosten und führen im Ergebnis nicht zu einer Steigerung der originären Tarifbindung.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14345
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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BT-Drs. 20/14345
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratische und finanzielle Entlastung der Gesundheitshandwerke und für einen fairen Wettbewerb
Das deutsche Gesundheitssystem wird in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen stehen. Die Gesundheitshandwerke machen sich für die Entbürokratisierung, Digitalisierung und einen fairen Wettbewerb zwischen allen Leistungserbringern in der Versorgung mit Gesundheitsleistungen bei Erhaltung hoher Qualitätsstandards stark. Dazu zählen auch die Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen auf Augenhöhe.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
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Adressatenkreis:
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16.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Besserer Mutterschutz für Unternehmerinnen
Die soziale Absicherung von Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft ist unzureichend und sollte verbessert werden, damit die Geburt eines Kindes nicht zum existenziellen Risiko für die Unternehmerinnen wird.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6911
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Schwanger- und Mutterschaft für Gründerinnen und Selbständige erleichtern
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BT-Drs. 20/6911
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.09.2024
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf einer Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung
Das Handwerk ist bei der Klimafolgenanpassung in doppelter Hinsicht betroffen: als Umsetzer und Betroffener. Deswegen müssen die Handwerksorganisationen wirkungsvoll einbezogen werden. Cluster "Stadt- und Siedlungsentwicklung, Raumplanung": das Handwerk sollte als erster Ansprechpartner für bauliche Maßnahmen zwingend in die Informations- und Sensibilisierungskampagnen eingebunden werden. Zusätzliche gesetzliche Anforderungen, die das Bauen weiter verteuern, müssen vermieden werden. Die starke Verwaltungsabhängigkeit der beschriebenen Maßnahmen wird kritisch gesehen. Cluster "Wirtschaft": Es dürfen keine neuen Verpflichtungen für Betriebe geschaffen werden – auch nicht indirekt. Die besondere Lage von kleinen und mittleren Betrieben wird nicht ausreichend thematisiert.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
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Adressatenkreis:
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22.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verschiebung nationale Umsetzung der EUDR und Abbau von Bürokratiebelastung für Handwerksbetriebe
Der vorliegende Gesetzentwurf zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung (kurz: EntwaldungsMG) kommt voreilig und geht am eigentlichen Entwaldungsproblem vorbei. Der Gesetzentwurf enthält gravierende Unverhältnismäßigkeiten und muss daher umfassend überarbeitet werden. Um die Zielsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) sinnvoll zu erreichen, muss unbedingt eine Balance zwischen Umwelt- und Klimaschutz auf der einen Seite und einer wirtschaftlichen Machbarkeit auf der anderen Seite gefunden werden. Die vorzeitige Einführung eines Gesetzes zur nationalen Durchführung der EUDR ist nicht zielführend, solange die Rahmenbedingungen auf EU-Ebene noch unklar sind. Sie schafft eine weitere unnötige Unsicherheit bei den Betrieben und auf dem Markt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMEL) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Betriebe
Verhinderung der Einführung neuer Sanktionen bei der Kassenführung (§ 379 AO), Vereinfachung bei der Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 S. 2 AO), Verhinderung der Anhebung der Kleinunternehmergrenze (§ 19 UStG), Erhalt des Bescheinigungsverfahrens für Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG), Verschiebung der Einschränkung des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen von Ist-Versteuerern (§§ 14, 15 UStG), Bereitstellung eines kostenfreien Softwaretools zum Auslesen von E-Rechnungen
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.10.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung neuer Rechtsunsicherheiten (§ 2 Satz 2 Nr. 7 KassenSichV-E, § 4 KassenSichV-E), Klärung offene Fragestellungen bei E-Rechnungen und Kassenbeleg (§ 6 Satz 2 Nr. 3 KassenSichV-E) sowie Verschiebung des Anwendungszeitpunktes der Neuregelung zur E-Rechnung (Artikel 3 Abs. 1), Bürokratiekosten: Implementierungskosten durch die Änderungen in den Blick nehmen
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/2185
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
-
BT-Drs. 20/2185
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen einführen
Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz soll die Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen eingeführt werden (neue §§ 138l, 138m, 138n AO). Wegen der daraus resultierenden unzumutbaren Bürokratiebelastungen sollte auf die Einführung der Meldepflicht verzichtet werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
-
BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
25.09.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterschiedliche Fragestellungen bei der Definition von Zinsaufwendungen
Die Stellungnahme behandelt insbesondere unterschiedliche Fragestellungen bei der Definition der Zinsaufwendungen, der Berechnung des steuerlichen EBITDA und die überschießenden Regelungen zu Zins- und auch EBITDA-Vorträgen, die u. E. nicht mit dem Gesetzeswortlaut vereinbar sind und die ohnehin schon überschießenden Regelungen weiter verschärfen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): BMF-Schreiben zur Zinsschranke (Paragraph 4h EStG, Paragraph 8a KStG)
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Adressatenkreis:
-
08.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Abbau von bürokratischen Belastungen im Bereich des Steuerrechts
Minderung von bürokratischen Lasten durch: Vermeidung wiederholter Abfragen von UStID-Nummern; Entfallen der Belegausgabepflicht bei Umsätzen von nicht mehr als 10 Euro (Bagatellgrenze); Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft; Einführung eines Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Schaffung einer praxistauglichen Regelung für innergemeinschaftliche Lieferungen mit Abholung durch den letzten Abnehmer; Einrichtung einer Datenbank für die Abfrage von Bauträgerbescheinigung USt 1 TG in Fällen der Steuerschuldumkehr nach § 13b UStG; Einführung von Schätzungsmöglichkeiten für entnommene Strommengen und klare Regelungen für das produzierende Gewerbe im Fall von Mischbetrieben
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zwar enthält der vorliegende Verordnungsentwurf einige Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vom 25. Juli 2024. Dennoch bleibt unser Eindruck, dass der vorliegende Entwurf der AVBFernwärmeV ein erhebliches Potenzial zur Auflösung der derzeitigen Verunsicherung und negativen Entwicklung des dezentralen Wärmemarktes ungenutzt lässt. Trotz gut gemeinter Ansätze für mehr Transparenz und Flexibilität sehen wir die Gefahr, dass der Verordnungsentwurf die Verunsicherung bei Immobilienbesitzern und Investoren durchzunehmend komplizierte Regelungen steigert. Dadurch könnte die angestrebte Wärmewende noch weiter verzögert werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV) - Überarbeitung
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Adressatenkreis:
-
04.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Begrenzung nationaler Regelungen auf europäische Datenschutzvorgaben.
Die Regelungen müssen sich auf eine europarechtskonforme Konkretisierung der Datenschutz-Grundverordnung beschränken und dürfen das nationale Schutzniveau für Beschäftigte nicht anheben. Vom extensiven Gebrauch von Regelbeispielen und der Einführung formalistischer Prüf- und Informationspflichten ist abzusehen, da sie die Komplexität des Datenschutzes erhöhen, u.a. § 3, 4 RefE. Von der Einführung eines Formerfordernisses für Einwilligungen ist abzusehen, § 5 Abs. 4 RefE.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI) (20. WP): Gesetz zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten und für mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte in der digitalen Arbeitswelt
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Adressatenkreis:
-
27.11.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Intermediäre gemäß § 67f III AktG
Das Deutsche Aktieninstitut setzt sich für den Erlass einer neuen Kostenverordnung ein, die die Aufwendungen der Intermediäre über die Aktionärskommunikation und -identifikation angemessen regelt. Das Ziel einer verbesserten Aktionärskommunikation kann nur durch effiziente Kommunikation erreicht werden. Die Kostentragung darf daher nicht über die tatsächlich anfallenden Aufwendungen hinaus gehen und sollte für Intermediäre ein Anreiz sein, die Kommunikation zu den Aktionären zu verbessern. Nur so kann den Zielen der zweiten Aktionärsrechterichtlinie entsprochen werden.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 18.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.12.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Säule 2 "Regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten"
Säule 2 sieht nach den Eckpunkten der Bundesregierung von April 2023 regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten vor. Wir setzen uns dafür ein, dass wissenschaftliche Cannabis-Forschungsprojekte in Deutschland eingeführt und möglichst praktikabel umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Sanity Group GmbH am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
Die BPtK fordert, dass das BMG die im Koalitionsvertrag vereinbarten Reformen zur Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich im GVSG umsetzt. Des Weiteren wird gefordert, dass das BMG die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung gesetzlich im GVSG regelt.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 17.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unionsdatenbank für Biokraftstoffe abschaffen oder Praxisnah und bürokratiearm ausgestalten
In die Unionsdatenbank müssen nach den Vorgaben der Renewable Energy Directive sämtliche Warenbewegungen entlang der Wertschöpfungskette Biokraftstoffe von den Unternehmen eingetragen werden, im Prinzip müssen die Warenwirtschaftssysteme gespiegelt werden. Die Ersterfasser müssen zudem zahlreiche Daten von Landwirten einpflegen, von denen sie Raps oder Getreide beziehen. Der DRV setzt sich dafür ein, dass die Datenbank bestenfalls abgeschafft, zumindest aber bürokratiearm und praxisnah ausgestaltet wird.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgeglichenes Gesamtgefüge bei Anpassungen der Richtlinie 2013/11/EU (ADR-Richtlinie) erhalten
Bei der Anpassung der Richtlinie zur außergerichtlichen Streitbeilegung (2013/11/EU) und der Empfehlung über Qualitätsanforderungen an Streitbeilegungsverfahren von Online-Marktplätzen und Wirtschaftsverbänden sollen die bestehenden und bewährten Strukturen, die sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Unternehmen eine Alternative zum Gerichtsweg bieten, erhalten bleiben. Die Grenzen zwischen internen Beschwerdemechanismen, Schlichtung, Verbraucherberatung und weiterer Rechtsdurchsetzung dürfen nicht verwischt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
29.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung und Vereinfachung beim Ausbau von PV-Anlagen auf Dächern und an Gebäuden - Flexibilisierung bestehender Schwellenwerte, insbesondere für Gewerbe-PV - Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung - Verbesserungen beim Mieterstrom - Beschleunigung von Netzanschlüssen - Vereinfachung bei der Direktvermarktung bis 25 kW - Erschließung von Gebäuden im Außenbereich - Repowering von Dachanlagen Ausbau von Freiflächenanlagen-PV-Anlagen erleichtern und verbessern - Auskömmliche Förderung von Agri-PV und weiterer besonderer Solaranlagen - Aufwuchs der Mengen besonderer Solaranlagen - Ausweitung der Flächenkulisse - Beschleunigung von Netzanschlüssen
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 17.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
-
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verringerung der Gewässerbelastung insbesondere mit Nitrat
- Bereitgestellt von: GRÜNE LIGA e.V. am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
25.04.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verringerung der Gewässerbelastung insbesondere mit Nitrat
- Bereitgestellt von: GRÜNE LIGA e.V. am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
25.10.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wohnraummobilisierung im Bestand
Positionspapier zur Mobilisierung von Wohnraum im Bestand: - Förderung von Umbaumaßnahmen zur Schaffung von Wohnraum - Einführung einer Wiedervermietungsprämie - Förderung von Wohnraumagenturen - Einrichtung einer Koordinierungsstelle für intergenerationelle Wohnpartnerschaften
- Bereitgestellt von: GRÜNE LIGA e.V. am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie
Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie (91/271/EWG) ist auf europäischer Ebene novelliert worden (COM (2022)541) und wird die Siedlungswasserwirtschaft in Deutschland im Rahmen der Richtlinienumsetzung neu ordnen. Die DWA setzt sich für eine praxistaugliche Umsetzung der Richtlinie, insbesondere der erweiterten Herstellerverantwortung in deutsches Recht ein. Auch sollte die Überwachungsmethodik für Stickstoff und Phosphor im Rahmen der Umsetzung auf die europarechtlich vorgeschlagene 24-Stunden-Mischprobe auf Jahresdurchschnittswerten umgestellt werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft Abwasser und Abfall e.V. am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
17.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bitte um Ablehn. d. Referentenentw. 241122 zum KWSG
Bitte um Ablehnung des Gesetzentwurfs, da die enthaltenen Regelungen die Kraft-Wärme-Kopplung diskriminieren würden. Gründe: Keine Verlängerung des KWKG über 2026 hinaus; Förderzeitraum von 30.000 Vbh wird faktisch reduziert; Wiedereinführung der Meldepflicht negativer Stundenkontrakte für KWK-Anlagenbetreiber bis 50 kWel. durch Streichung des KWKG §15 Absatzes 4 Satz 3
- Bereitgestellt von: SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH am 17.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung
-
Adressatenkreis:
-
27.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable Anforderungen an Steuerung über iMSys
Praktikable Anforderungen an Digitalisierungsberichte für § 14a; Steuerung über intelligentes Messsystem; Praktikable Anforderungen an Steuerung über iMSys, Kosteneffizienter Roll-out von intelligenten iMSys für Prosumer
- Bereitgestellt von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 17.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung der Lieferfiktion in UStAE
Abschaffung der Lieferfiktion bei vor Ort verbrauchtem Strom aus Eigenerzeugsungsanlagen, der nicht ins Netz eingespeist, aber trotzdem gefördert wird in "Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses bezüglich der umsatzsteuerrechtliche Behand-lung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung (Entwurf vom 25.10.2024)"
- Bereitgestellt von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
23.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im GVSG erweiterte Primärversorgungskonzepte verankern, Beteiligung von Hebammen im G-BA etablieren
-Das im Entwurf vorgeschlagene Mitberatungsrecht für Hebammen im G-BA präzisieren, indem es um ein eigenständiges Antragsrecht für die maßgeblichen Berufsverbände der Hebammen in den sie betreffenden Bereichen erweitert wird. -Mittelfristig eine grundlegende Reform des G-BA, unter stärkerem Einbezug der Gesundheitsberufe und Patientenvertretung. -Für einen niedrigschwelligen Zugang zur Gesundheitsversorgung neue Ansätze in der Versorgung und mehr Prävention im Gesetz verankern, Gesundheitsregionen und Optionen für Primärversorgungszentren etablieren. Dafür auch nicht-ärztliche Berufsgruppen wie Hebammen einplanen. -Reformen für bessere Übergänge zwischen ambulanter und stationärer Versorgung in der Geburtshilfe, sowie sektorenübergreifende Versorgung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 17.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.11.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gewalt in der Geburtshilfe als Problem anerkennen und strukturelle Verbesserungen schaffen
Strukturelle Gewalt in der Geburtshilfe muss als Problem anerkannt werden und Bedingungen geschaffen werden, dieser entgegenzutreten. Ziel ist eine interventionsarme und frauzentrierte Geburtshilfe mit der Anerkennung individueller Bedürfnisse und Bedarfe. - Gesetzliche Definition und Anerkennung von Gewalt in der Geburtshilfe und Gynäkologie. - Weiterentwicklung und Anwendung des Konzepts der frauzentrierten Betreuung und Ausweitung auf alle an der Betreuung beteiligten Berufsgruppen. Dafür müssen die strukturellen Voraussetzungen geschaffen werden. - Aufnahme der Zufriedenheit der Gebärenden als Qualitätskriterium, verpflichtende Nachgespräche zum Geburtserleben. - Niedrigschwelliges Beschwerdesystem für die Opfer von Gewalt in der Geburtshilfe und Aufarbeitung der Fälle.
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung Versorgungsqualität der Geburtshilfe in der Krankenhausreform (u.a. KHVVG und KHAG)
In der klinischen Geburtshilfe existieren erhebliche Qualitätsdefizite. In Gesetzesvorhaben zur Krankenhausreform und darüber hinaus sind folgende Maßnahmen notwendig: -Stärkung physiologische Geburt durch hebammengeleitete Geburtshilfe z.B. durch flächendeckende Einführung von Hebammenkreißsälen, Kompetenzerweiterungen für Hebammen, eigene Leistungsgruppe Hebammengeleitete Geburt -Verbindliche Personalbemessung u.a. zur Sicherstellung der 1:1-Betreuung -Verbindliche Beteiligung Hebammen bei Weiterentwicklung Leistungsgruppe Geburt -Bestehende Qualitätskriterien grundlegend überarbeiten und finanzielle Fehlanreize beseitigen -Ausnahme der Geburtshilfe von Mindestvorhaltezahlen und Anpassung Anfahrtszeiten -Tatsächliche Bedarfsplanung; Vorhaltevergütung unabhängig von Fallzahlen
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 17.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.09.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines eigenständigen Digitalministeriums
Einführung eines eigenständigen Digitalministeriums in der kommenden Legislaturperiode mit klar gebündelten Zuständigkeiten, Koordinierungsrechten und zentralem Digitalbudget, um kohärentes Vorgehen bei übergeordneten und horizontalen Digitalregulierungen sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
09.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
10.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für eine richtliniennahe Umsetzung der NIS2-Richtline der EU im Rahmen der nationalen Umsetzung ein. Wir plädieren für die Vermeidung von Doppelzuständigen im Rahmen von Meldepflichten, europaweit einheitliche Nachweis-, Melde- und Registrierungspflichten sowie die Leistungs-/Arbeitsfähigkeit des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die staatliche Vorbildfunktion.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 17.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
10.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (2):
- BSIG 2009 [alle SG hierzu]
- BSI-KritisV [alle SG hierzu]
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung der Bundesregierung bei der Umsetzung der Deutschen Verwaltungscloud-Strategie (DVS), die mit dem Multi-Cloud-Ansatz einen zentralen Bestandteil zur Stärkung der digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung darstellt. Eintreten für eine praxisnahe Umsetzung des verfolgten Multi-Cloud-Ansatzes, bei dem klare Anforderungen für alle Marktteilnehmer definiert werden und ein Level Playing Field für alle Cloud Service Provider verfolgt wird.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
09.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
10.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (3):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wettbewerb auf Online-Plattformen fair gestalten
Ein fairer Wettbewerb erfordert die Einhaltung gleicher Vorschriften und Verpflichtungen für alle Marktteilnehmer. Dazu braucht es ein einheitliches europäisches Level Playing Field, das nur durch konsequente Umsetzung des geltenden Rechts auf europäischer und Bundesebene gewährleistet werden kann. Produkt-, Verbraucher und Lauterbarkeitsrecht müssen von allen Marktteilnehmern eingehalten, die EU-Zollreform (Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze) umgesetzt und Vollzugsdefizite zur Schaffung von Transparenz angezeigt werden. Der Ausbau personeller Kapazitäten in den Zoll- und Marktüberwachungsbehörden ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung geltender Vorschriften.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Begleitung der nationalen Umsetzung des EU AI Acts in Deutschland
Unterstützung einer bürokratiearmen, anwenderfreundlichen und global anschlussfähigen nationalen Umsetzung des EU AI Acts in Deutschland, mit klar geregelten Zuständigkeiten, ausreichender Ausstattung der zuständigen Behörden sowie schlank gestalteten Dokumentationspflichten und einheitlicher Implementierung in EU-Mitgliedstaaten.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
09.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
10.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Schaffung von mehr Transparenz und robuster Rahmenbedingungen für Korruptionsbekämpfung und -prävention bei der Reform des Beschaffungswesens sollen sichergestellt werden, insbesondere, aber nicht abschließend, durch die Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung, durch den Erhalt bzw. die Stärkung von Kontroll- und Rechenschaftsinstrumenten sowie auch durch eine Verbesserung des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 17.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Vergaberechtstransformationsgesetz, VergRTransfG
-
Adressatenkreis:
-
01.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Integration der Exportkontrolle in das Zuschlagsverfahren von EU-/EDA-Projekten
Integration der Exportkontrolle in das Zuschlagsverfahren von EU-/EDA-Projekten: Mit dem Zuschlag für das Projekt sollte es – z.B. nach Unterzeichnung eines speziellen Endverbleibsdokuments durch alle Partner – aus Sicht aller beteiligten Staaten für alle beteiligten Partner exportkontrollrechtlich als genehmigt gelten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Befreiung wissenschaftlicher Publikationen von der Exportkontrollprüfung
1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils Ausführer der Technologie ist (Verlag verkauft die Abos und be-stimmt über die Verbreitung der Publikation). 2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention to publish“ befreit von der Exportkontrolle jedenfalls dann, wenn der Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft zur Verfügung stellt, d.h. insbesondere sich keine Rechte an der Publikation vorbehält und keine Beschränkungen aus Gründen des amtlichen Geheimschutzes (vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration Regulations (EAR))
- Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reduktion des Aufwandes durch die Berichtspflichten durch einfache Abfrage anhand von Daten, die ohnehin im System vorhanden sind und Vermeidung zusätzlicher Programmierungen und zusätzlichem Pflegeaufwand
- Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Modifizierte Regelungen für den Betrieb gentechnischer Anlange nach Sicherheitsstufe S1
Der Betrieb einer gentechnischen Anlage nach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische Arbeiten zu Forschungszwecken erfordert neben einer einmaligen Anzeige ausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten auf Seiten der die Anlage betreibenden Forschungseinrichtung und Wis-senschaftler*innen nach der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten auf Seiten der zuständigen Landesbehörden. Regelungen und Vollzug sollten unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen des europäischen Gentechnikrechts und des aktuellen Stands der Forschung modifiziert werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kooperationen, bei denen eine entgeltliche Nutzung von Infrastruktur unter Wissenschaftseinrichtungen vereinbart wird, sollen umsatzsteuerfrei gestellt werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau bei vergaberechtlichen Regelungen bei Bauleistungen
1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne USt) für Freihändige Vergaben bei Bauleistungen (Bl.) 2. Wertgrenze von 1.000.000 Euro (ohne USt) für Beschränkte Ausschreibung bei Bl. 3. Wertgrenze von mindestens 15.000 EUR (ohne USt) für Direktaufträge bei Bl. 4. explizite Erlaubnis, auch den derzeitigen Vertragspartner zumindest zur Abgabe eines Angebotes bei dem Wettbewerb zur erneuten Vergabe einer Leistung auffordern zu dürfen 5. Aufweichung des Gebots zur Losvergabe: explizite Zulässigkeit von unterschwelligen GU und GÜ-Vergaben 6. Einführung eines Schwellenwertes von 750.000€ (netto) für die Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen durch ihre Einstufung als "soziale und andere besondere Dienstleistung" i. S. v.§ 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie 2014/24
- Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung der Deckelung des Erstattungsbetrages sowohl für die kurzfristige Betreuung von Kindern als auch von pflegebedürftigen Angehörigen auf den nicht zu versteuernden Betrag (derzeit maximal 600,- € pro Kalenderjahr gemäß § 3 Ziffer 34a Buchst. b) EstG).
- Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen bei den Regelungen zur Erstattung von Betreuungskosten bei pflegebedürftigen Angehörigen
Als Voraussetzung sollte grundsätzlich das Vorliegen und der Nachweis über einen Pflegegrad gemäß SGB XI ausreichen. Zusätzlich sollte auch die Erstattung von Betreuungskosten für pflegebedürftige Angehörige unterhalb der formellen Schwelle eines Pflegegrades im Sinne des § 14 SGB XI, z.B. wegen nur kurzzeitigen Pflegebedarfs (wie z.B. aufgrund eines Unfalls) unterhalb der für die Leistungen der Pflegekasse erforderlichen Dauerhaftigkeit, ermöglicht werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung bei der Implementierung des CBAM in Wissenschaftsorganisationen durch die folgenden Maßnahmen: 1) Bereitstellung kostenloser CO2-Zertifikate wie dies bis 2034 für bestimmte Industriezweige ermöglicht wird. 2) Meldung von „Rohmassedaten“ getätigter Importe in den einschlägigen Bereichen und anschließende Hochrechnung auf die Emissionsdaten durch die fachlich verantwortliche Stelle für das CBAM-Melderegister.
- Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 17.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 497/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024) -
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
-
BR-Drs. 497/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Signifikante Erhöhung der Wertgrenzen für Verhandlungsvergaben und Direktaufträge entsprechend der in vielen Bundesländern aktuell für deren Behörden bzw. Hochschulen festgesetzten bzw. geplanten Grenzen: 1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) für Verhandlungsvergaben bei Liefer- und Dienstleistungen (im Geschäftsbereich des BMBF bisher 30.000 EUR gem. UVgO i.V.m. den einschlägigen Ausführungsbestimmungen) 2. Wertgrenze von mindestens 15.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) für Direktaufträge bei Liefer- und Dienstleistungen (bisher 1.000 EUR gem. UVgO)
- Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 17.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 591/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
-
BR-Drs. 591/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des BImSchG zur Umsetzung der Revision der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III)
Die „RED III“ trat am 20. November 2023 in Kraft und ist eine wichtige Säule bei der Erreichung des EU-Ziels einer Treibhausgasreduzierung von 55 % bis 2030. Neste setzt sich für folgende Aspekte ein: - Rasche Umsetzung und klarer Zielpfad zur Klimaneutralität in 2045 erforderlich - Ausweitung der THG-Quote auf den Flugverkehr wird begrüßt - Nationale Sonderwege bei Rohstoffen für SAF vermeiden - Einschränkung des Anhang IX Teil A gefährdet die Investitionssicherheit - Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung müssen transparent und operativ umsetzbar sein - Co-processing von RFNBOs in Bioraffinerien anerkannen - Ganzheitlich denken: THG-Quote mit weiteren Maßnahmen zur Defossilisierung entlang der Wertschöpfungskette flankieren
- Bereitgestellt von: Neste Germany GmbH am 17.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Handelspolitik (international)
Die K+S AG setzt sich für faire Wettbewerbsbedingungen im internationalen Kontext ein.
- Bereitgestellt von: K+S Aktiengesellschaft am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
16.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Förderprogramm „Klimaschutzverträge“ soll Industrieunternehmen dabei unterstützen, in klimafreundliche Produktionsanlagen zu investieren, deren Betrieb angesichts hoher Stromkosten in Deutschland andernfalls nicht wirtschaftlich wäre. Die K+S AG wirbt dafür, dass weitere Gebotsrunden durchgeführt werden und die Kali-Branche antragsberechtigt ist.
- Bereitgestellt von: K+S Aktiengesellschaft am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
16.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- HG 2024 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Moderne Regulierung digitaler Wissensvermittlung
Schaffung moderner Rahmenbedingungen für den Vertrieb digitaler Wissensvermittlungsangebote im E-Commerce.
- Bereitgestellt von: Digistore24 GmbH am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Moderne Regulierung digitaler Wissensvermittlung
Schaffung moderner Rahmenbedingungen für den Vertrieb digitaler Wissensvermittlungsangebote im E-Commerce.
- Bereitgestellt von: Digistore24 GmbH am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
08.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Moderne Regulierung digitaler Wissensvermittlung
Schaffung moderner Rahmenbedingungen für den Vertrieb digitaler Wissensvermittlungsangebote im E-Commerce.
- Bereitgestellt von: Digistore24 GmbH am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
08.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU bei der Finanzdigitalisierung
Die Partnerschaft für Finanzdienstleistungen setzt sich für bessere Rahmenbedingungen zur Digitalisierung finanzieller Geschäftsprozesse in KMU ein. Zur Sicherung von Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit sind folgende Maßnahmen notwendig, um die Digitalisierung in KMU zu fördern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken: (1) Bürokratieabbau: Entlastung der KMU für mehr Zeit zur Finanzdigitalisierung. (2) Steuerlastsenkung: Reform der Unternehmensbesteuerung zur Verbesserung der Investitionsbedingungen. (3) Fachkräftemangel bekämpfen: Stärkere Unterstützung der dualen Ausbildung, Anreize für Weiterbildung und Umschulung. (4) Ausbau digitaler Infrastruktur: Flächendeckender Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen.
- Bereitgestellt von: Partnerschaft für Finanzdigitalisierung am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung StVZO, BFStrMG zur Verbesserung von Vor- und Nachlaufverkehren für Containerterminals
Fahrzeuge, die im Vor- und Nachlauf zum nächstgelegenen geeigneten Containerterminal eingesetzt werden, dürfen ausnahmsweise ein Gesamtgewicht von 44 Tonnen haben, also 10 Prozent mehr als Fahrzeuge, die im reinen Straßenverkehr unterwegs sind. Die Logistikwelt ist sich einig, dass die Ausnahmeverordnung zu § 36 Absatz 6 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) auch für nicht-containerisierte Ladungen im multimodalen Transport per Schiene und Wasserstraße sinnvoll und auf diese auszuweiten ist. Die Vor- und Nachlaufverkehre per Lkw sollten außerdem von der Mautpflicht gemäß BFStrMG befreit werden. Dies würde zusätzliche Impulse für eine verstärkte Nutzung der Wasserstraße geben
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
31.10.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung StVZO, BFStrMG zur Verbesserung von Vor- und Nachlaufverkehren für Containerterminals
Fahrzeuge, die im Vor- und Nachlauf zum nächstgelegenen geeigneten Containerterminal eingesetzt werden, dürfen ausnahmsweise ein Gesamtgewicht von 44 Tonnen haben, also 10 Prozent mehr als Fahrzeuge, die im reinen Straßenverkehr unterwegs sind. Die Logistikwelt ist sich einig, dass die Ausnahmeverordnung zu § 36 Absatz 6 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) auch für nicht-containerisierte Ladungen im multimodalen Transport per Schiene und Wasserstraße sinnvoll und auf diese auszuweiten ist. Die Vor- und Nachlaufverkehre per Lkw sollten außerdem von der Mautpflicht gemäß BFStrMG befreit werden. Dies würde zusätzliche Impulse für eine verstärkte Nutzung der Wasserstraße geben
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
31.10.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Positive Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Übertragungsnetzbetreiber bei der Überführung der Elemente zur Planungsbeschleunigung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) im Bereich Stromnetze in nationales Recht; möglichst einheitliche Anwendung der Regelungen in Bund und Ländern
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 17.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
23.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
25.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der von der EU eingeführte CBAM bedarf der Klarstellung und ggf. Anpassung. Mangels eindeutiger Differenzierung des Stroms und Aufnahme der AWZ in die Liste der nicht betroffenen Gebiete, könnte angenommen werden, dass Strom aus den in der AWZ gelegenen Offshore-Windparks unter den Anwendungsbereich des CBAM fällt. Würden die ÜNB als Importeure des Windstroms eingestuft, führte dies zur direkten Betroffenheit der ÜNB als Importeure des Windstroms. Amprion stellt ermittelte Regelungslücken des vorliegenden CBAM-Rahmens im Hinblick auf seine Zielsetzung vor, zeigt mögliche Lösungsansätze auf und forciert nötige Klarstellungen und Anpassungen der bestehenden Regelungen.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der von der EU eingeführte CBAM bedarf der Klarstellung und ggf. Anpassung. Mangels eindeutiger Differenzierung des Stroms und Aufnahme der AWZ in die Liste der nicht betroffenen Gebiete, könnte angenommen werden, dass Strom aus den in der AWZ gelegenen Offshore-Windparks unter den Anwendungsbereich des CBAM fällt. Würden die ÜNB als Importeure des Windstroms eingestuft, führte dies zur direkten Betroffenheit der ÜNB als Importeure des Windstroms. Amprion stellt ermittelte Regelungslücken des vorliegenden CBAM-Rahmens im Hinblick auf seine Zielsetzung vor, zeigt mögliche Lösungsansätze auf und forciert nötige Klarstellungen und Anpassungen der bestehenden Regelungen.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung von Regelungen des Rechts der Wohnraummiete
Ablehnung der Verschärfung und Verlängerung der Mietpreisbremse
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Regelungen des Rechts der Wohnraummiete
-
Adressatenkreis:
-
16.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserte Rahmenbedingungen bei der Integration ausländischer Fachkräfte.
Einer zügigen Einstellung dringend benötigter ausländischer Fachkräfte stehen unter anderem verzögernde Visa- und andere Antragsverfahren entgegen. Hinsichtlich der Verfahrensdauer existieren erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Gebietskörperschaften. Um die Verfahrensdauer zu vereinheitlichen bzw. zu beschleunigen, bedarf es besserer Durchsetzungsbedingungen bestehender Gesetzesvorgaben in den Gebietskörperschaften.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
09.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (9):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorzeitige Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG
Vorzeitige Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
24.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorzeitige Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG
Vorzeitige Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung und Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
Kurzfristige Verlängerung der Förderung nach KWKG bis mind. 2035 bei praxistauglicher Ausgestaltung der Förderbedingungen. Novelle des KWKG zur Anreizung des Einsatzes klimaschonender Brennstoffe und einer systemkompatiblen Fahrweise für KWK-Anlagen.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung und Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
Kurzfristige Verlängerung der Förderung nach KWKG bis mind. 2035 bei praxistauglicher Ausgestaltung der Förderbedingungen. Novelle des KWKG zur Anreizung des Einsatzes klimaschonender Brennstoffe und einer systemkompatiblen Fahrweise für KWK-Anlagen.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wärmewende - kommunal und technologieoffen
Wärmewende zum Erfolg führen. Stärkung der kommunalen Wärmeplanung und kommunalen Planungsautonomie. Offenheit bei den einzusetzenden Heizungstechnologien schaffen - Wärmewende benötigt Elektronen und Moleküle. Rasche Umsetzung WPG in Landesrecht. Rasche Umsetzung der in WPG und GEG angelegten BNetzA-Festlegungsermächtigung als Basis für die Erstellung von H2-Transformationsplänen.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung und Kosteneffizienz der Energiewende gewährleisten
Energiewende erfordert Investitionen der Energiewirtschaft in beispiellosem Umfang. Kosteneffizienz sollte im Mittelpunkt stehen. Notwendig sind schlankere, vereinfachte Rahmenbedingungen, die auf marktwirtschaftliche Anreize setzen und langfristige Investitionssicherheit bieten. Wir benötigen langfristig verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen, um Investitionen und Finanzmittel anzureizen. Gleichzeitig müssen für Investitionen in die Transformation auch im internationalen Vergleich attraktive, marktgerechte Renditen ermöglicht werden, und zwar sowohl im regulierten als auch im unregulierten Bereich. Darüber hinaus sollte die Idee eines Energiewendefonds unter Rückgriff auf staatliche Ausfallgarantien weiterverfolgt werden.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung und Kosteneffizienz der Energiewende gewährleisten
Energiewende erfordert Investitionen der Energiewirtschaft in beispiellosem Umfang. Kosteneffizienz sollte im Mittelpunkt stehen. Notwendig sind schlankere, vereinfachte Rahmenbedingungen, die auf marktwirtschaftliche Anreize setzen und langfristige Investitionssicherheit bieten. Wir benötigen langfristig verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen, um Investitionen und Finanzmittel anzureizen. Gleichzeitig müssen für Investitionen in die Transformation auch im internationalen Vergleich attraktive, marktgerechte Renditen ermöglicht werden, und zwar sowohl im regulierten als auch im unregulierten Bereich. Darüber hinaus sollte die Idee eines Energiewendefonds unter Rückgriff auf staatliche Ausfallgarantien weiterverfolgt werden.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stromnetze und -regulierung weiterentwickeln
Stromnetze und -regulierung zukunftssicher weiterentwickeln. Es braucht einen Regulierungsrahmen, der grundsätzlich den massiven und vorausschauenden Ausbaubedarf anerkennt, unnötige Bürokratie vermeidet, eine international wettbewerbsfähige und langfristig verlässliche Verzinsung sicherstellt und steigende Betriebskosten berücksichtigt. Zugleich sollte den Netzbetreibern die Nutzung von Batteriespeichern und Elektrolyseuren als Betriebsmittel ermöglicht werden, um schneller erneuerbare Energie aufnehmen und das Netz besser aussteuern zu können.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Viele Neuregelungen, insbesondere im Bereich „Netzanschluss“ bzw. „Netzzugang“, sollten auf ihre Praxistauglichkeit überprüft werden. Vieles ist heute durch die Digitalisierung technisch machbar, führt aber letztlich zu Mehrkosten, die auf die Netzentgelte umgelegt werden und damit den Strompreis weiter erhöhen dürften. Wir sehen daher folgenden Nachbesserungsbedarf: 1. Überprüfung der im Referentenentwurf genannten Fristen auf ihre Umsetzbarkeit. 2. Prüfung der erweiterten Datenbereitstellung auf ihre finanziellen Auswirkungen auf die Netzentgelte. 3. Beschränkung der Regelungen im Bereich des „Energy Sharing“ auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zukunftssichere Kraftwerksstrategie und stabiles Strommarktdesign
Sicherstellung der Stromversorgungssicherheit durch Schaffung von Investitionsanreizen für steuerbare Kraftwerkskapazitäten. Einrichtung eines wettbewerblichen (dezentralen) Kapazitätsmarktes in der Stromversorgung. In diesem Zusammenhang auch Verlängerung und Novellierung Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Kein Einsatz von Reserve-Kraftwerken zur Preisstabilisierung.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht (BMWE Referentenentwurf 2025). Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
1.) Abschaffung des "Designation"-Regimes 2.) Ausschluss von Benchmarks mit regulierten Daten 3.) Aufnahme einer quantitativen Schwelle
- Bereitgestellt von: Deutsche Börse AG am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU Maritime Industriestrategie
Berücksichtigung der Seeschifffahrt im Rahmen der EU Maritimen Industriestrategie
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Reeder am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU Maritime Industriestrategie
Berücksichtigung der Seeschifffahrt im Rahmen der EU Maritimen Industriestrategie
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Reeder am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schifffahrtsstandort Deutschland und steuerliche Rahmenbedingungen
Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Schifffahrtsunternehmen sind die wichtigsten Grundlagen für die Stärke und Wettbewerbsfähigkeit des Schifffahrtsstandorts Deutschland. Kern der steuerlichen Rahmenbedingungen bildet die Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Reeder am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
29.11.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des TEHG-Europarechtsanpassungsgesetzes 2024
Anpassung des TEHG-Europarechtsanpassungsgesetzes 2024 zwecks Streichung einer vorzeitigen Aufnahme von Abfallverbrennungsanlagen in den europäischen Emissionshandel (ETS I), der Vereinfachung von Nachkorrekturen in der Emissionsberichterstattung sowie der Änderung der für 2026 und 2027 angedachten oder aber grundsätzlich möglichen Preisbildung im nationalen Brennstoffemissionshandel.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 497/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)
-
BR-Drs. 497/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (2):
- BEHG [alle SG hierzu]
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des TEHG-Europarechtsanpassungsgesetzes 2024
Anpassung des TEHG-Europarechtsanpassungsgesetzes 2024 zwecks Streichung einer vorzeitigen Aufnahme von Abfallverbrennungsanlagen in den europäischen Emissionshandel (ETS I), der Vereinfachung von Nachkorrekturen in der Emissionsberichterstattung sowie der Änderung der für 2026 und 2027 angedachten oder aber grundsätzlich möglichen Preisbildung im nationalen Brennstoffemissionshandel.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 497/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)
-
BR-Drs. 497/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (2):
- BEHG [alle SG hierzu]
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
AVBFWV zukunftssicher gestalten
Novelle AVBFernwärmeV kommt für Wärmewende besondere Bedeutung zu. Wir sehen Handlungsbedarf: 1. Eine trennscharfe Aufteilung der Kosten in den Preisblättern in verbrauchsunabhängig, leistungsabhängig und verbrauchsabhängig sollte aus Effizienzgründen vermieden werden. 2. Die Definition der Größe von Kleinstnetzen hat großen Einfluss auf den Erfolg der Wärmewende und kann bei falscher Rahmensetzung zu einem unnötigen Bremsklotz werden. 3. Die Berücksichtigung der Kosten für Treibhausgasemissionen in den einschlägigen Indizes muss für die Fernwärmeversorgungsunternehmen nachvollziehbar sein und der Einfluss der Marktelements sollte überprüft werden. 4. Längere Vertragslaufzeiten sollten auch für Contracting-Anlagen möglich sein.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
AVBFWV zukunftssicher gestalten
Novelle AVBFernwärmeV kommt für Wärmewende besondere Bedeutung zu. Wir sehen Handlungsbedarf: 1. Eine trennscharfe Aufteilung der Kosten in den Preisblättern in verbrauchsunabhängig, leistungsabhängig und verbrauchsabhängig sollte aus Effizienzgründen vermieden werden. 2. Die Definition der Größe von Kleinstnetzen hat großen Einfluss auf den Erfolg der Wärmewende und kann bei falscher Rahmensetzung zu einem unnötigen Bremsklotz werden. 3. Die Berücksichtigung der Kosten für Treibhausgasemissionen in den einschlägigen Indizes muss für die Fernwärmeversorgungsunternehmen nachvollziehbar sein und der Einfluss der Marktelements sollte überprüft werden. 4. Längere Vertragslaufzeiten sollten auch für Contracting-Anlagen möglich sein.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zukunftssichere Kraftwerksstrategie und stabiles Strommarktdesign
Sicherstellung der Stromversorgungssicherheit durch Schaffung von Investitionsanreizen für steuerbare Kraftwerkskapazitäten. Einrichtung eines wettbewerblichen (dezentralen) Kapazitätsmarktes in der Stromversorgung. In diesem Zusammenhang auch Verlängerung und Novellierung Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Kein Einsatz von Reserve-Kraftwerken zur Preisstabilisierung.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zukunftssichere Kraftwerksstrategie und stabiles Strommarktdesign
Sicherstellung der Stromversorgungssicherheit durch Schaffung von Investitionsanreizen für steuerbare Kraftwerkskapazitäten. Einrichtung eines wettbewerblichen (dezentralen) Kapazitätsmarktes in der Stromversorgung. In diesem Zusammenhang auch Verlängerung und Novellierung Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Kein Einsatz von Reserve-Kraftwerken zur Preisstabilisierung.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zukunftssichere Kraftwerksstrategie und stabiles Strommarktdesign
Sicherstellung der Stromversorgungssicherheit durch Schaffung von Investitionsanreizen für steuerbare Kraftwerkskapazitäten. Einrichtung eines wettbewerblichen (dezentralen) Kapazitätsmarktes in der Stromversorgung. In diesem Zusammenhang auch Verlängerung und Novellierung Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Kein Einsatz von Reserve-Kraftwerken zur Preisstabilisierung.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
27.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland
Wir teilen die Ziele des Gesetzes nach stabilen, effizienten und tieferen Kapitalmärkten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Referentenentwurf nicht mehr erforderliche Vorgaben in der Börsenzulassungs-Verordnung und im Börsengesetz reduziert, was den Zugang für Unternehmen zum Kapitalmarkt erleichtert wird. Wir vermissen jedoch Impulse zur Stärkung der Unternehmensfinanzierung und gezielte Maßnahmen zur Mobilisierung von Kapital. Es wird nicht ohne umfangreiche Anreize, neue Wege bei der Altersvorsorge und neue Investitionsvehikel gehen. Dabei sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass eine Steigerung der Kapitalmarktpartizipation einen wichtigen Hebel für Wachstum, Wohlstand und die Altersvorsorge des Einzelnen bedeutet.
- Bereitgestellt von: Deutsche Börse AG am 17.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG) -
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir begrüßen die Überprüfung der Benchmark-Regulation (BMR) auf EU-Ebene und ihr Ziel den Aufwand zu verringern (durch Einschränkung des Anwendungsbereichs der BMR auf kritische und bedeutende Benchmarks und PABs/CTBs). In Bezug auf ESG-Benchmarks sprechen wir uns dafür aus, dass die Anforderungen an ESG-Benchmarks im Interesse gleicher Wettbewerbsbedingungen allgemein gelten sollten und nicht nur für eine Untergruppe von BMAs. Eine Ausweitung des Aufsichtsmandats der ESMA könnte die Wettbewerbsbedingungen angleichen aber der Aufsichtsansatz der ESMA sollte genau überprüft werden, damit dies nicht zu aufwendig wird.
- Bereitgestellt von: Deutsche Börse AG am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
ElektroG: Brandschutz für Recycling- und Entsorgungswirtschaft stärken
Der Bundestag soll das ElektroG auf die Tagesordnung setzen und der Empfehlung des Bundesrats nachkommen, ein Verkaufsverbot für Einweg-E-Zigaretten mitbeschließen.
- Bereitgestellt von: ALBA plc & Co. KG am 17.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14146
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
-
BT-Drs. 20/14146
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: