Seiteninhalt
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001997
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 15.11.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 09.07.2024
-
Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
-
Kontaktdaten:
-
Adresse:
Jägerstr. 67-9610117 BerlinDeutschland
-
Kontaktinformationen:
-
Telefonnummer: +493022667710
-
E-Mail-Adressen:
- info@dvr.de
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Sonstiges, Öffentliche Zuwendungen, Mitgliedsbeiträge
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23210.001 bis 220.000 Euro
-
Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/232,00
-
Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (7):
- Stefan Grieger
- Jonas Hurlin
- Benjamin Gruber
- Manfred Wirsch
- Christiane Leonard
- Prof. Kurt Bodewig
- Siegfried Brockmann
-
Gesamtzahl der Mitglieder:
199 Mitglieder am 05.06.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
-
Mitgliedschaften (2):
- Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V.
- Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V.
-
Interessen- und Vorhabenbereiche (8):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Gesundheitsversorgung; Personenverkehr; Straßenverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Verkehrspolitik; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
-
Beschreibung der Tätigkeit:
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) wurde 1969 gegründet. Seine Aufgabe ist es, Ressourcen zu bündeln und wirksame Maßnahmen zu entwickeln und zu koordinieren, um den Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmenden sicherer zu machen. Basierend auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und gesellschaftlichen Anforderungen empfiehlt der DVR der Politik und Unternehmen im Rahmen seiner Beschlüsse verkehrssicherheitsrelevante Maßnahmen. Um wirksame Maßnahmen empfehlen und selbst ergreifen zu können, arbeitet der DVR eng mit seinen etwa 199 Mitgliedern zusammen. Die Vision Zero ist die leitende Strategie für die Verkehrssicherheitsarbeit des DVR. Maßnahmen, die die Zahl der Getöteten und Verletzten im Straßenverkehr besonders effizient und nachhaltig senken, haben Priorität. In diesem Sinne setzt sich der DVR in der Interessenvertretung prioritär für die folgenden Ziele ein: Top1 Verkehrsüberwachung gezielt verstärken: Finanzielle und personelle Ausstattung der Polizei und entsprechender staatlicher Überwachungsorgane entsprechend erhöhen und die Aus- und Weiterbildung verbessern Prävention und Verfolgung von Verkehrsverstößen durch verbesserte behördliche Zusammenarbeit stärken Section Control anwenden Top 2 Höchstgeschwindigkeiten anpassen: Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen mit Fahrbahnbreite bis einschließlich 6 m auf 80 km/h reduzieren Auf Landstraßen Überholverbot in Bereichen mit unzureichenden Überholsichtweiten durchsetzen Modellversuch zur Umkehrung der Regelgeschwindigkeit innerorts von 50 auf 30 km/h durchführen Tempolimits auf Bundesautobahnen für alle Fahrzeugarten einführen; den Ausbau von Verkehrsbeeinflussungsanlagen fördern. Top 3 Baumunfälle verhindern: Seitenräume von Landstraßen hindernisfrei gestalten Bei bestehenden Bäumen im kritischen Bereich Einsatz von passiven Schutzeinrichtungen verstärken Zulässige Höchstgeschwindigkeit auf baumbestandenen Straßen reduzieren und deren Einhaltung effizient überwachen Top 4 Sicherheit für Motorrad Fahrende erhöhen: Merkblatt zur Verbesserung der Straßeninfrastruktur für Motorrad Fahrende [MVMot 2018] umfassend und in allen Ländern umsetzen Erkennbarkeit von Motorrad Fahrenden verbessern Top 5 Sicherheit durch Verbesserung der Infrastruktur erhöhen: Erprobte lnfrastrukturmaßnahmen konsequent anwenden Einsatz der Instrumente Verkehrsschau, Unfallkommission, Bestandsaudit und Sicherheitsaudit sicher stellen Sicherheit an Kreuzungen, Einmündungen und Kreisverkehren erhöhen Top 6 Fahrerassistenzsysteme, Automatisierung und Vernetzung forcieren: Ausrüstung von Fahrzeugen mit sicherheitsrelevanten Fahrerassistenzsystemen konsequent fördern und durchsetzen Nachgewiesene Sicherheitspotenziale automatisierter Fahrfunktionen und des vernetzten Fahrens nutzen Top 7 Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr erhöhen: Infrastruktur für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende verbessern Erkennbarkeit von zu Fuß Gehenden und Rad Fahrenden erhöhen Helmtragen von Fahrrad bzw. Pedelec Fahrenden fördern Abbiege-Assistenten entwickeln und vorschreiben „Holländischen Griff publik machen Top 8 Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss verhindern: Alkoholverbot am Steuer durchsetzen Alkohol-1nterlock-Programme einführen Für Rad Fahrende Ordnungswidrigkeitentatbestand ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration einführen Top 9 Qualifizierung von Fahranfängerinnen und Fahranfängern verbessern: Begleitetes Fahren fördern Obligatorische Lernzeitverlängerung für Fahranfängerinnen und Fahranfänger einführen Curriculum für die Fahrausbildung entwickeln und verpflichtend einführen Top 10 Gefahren durch Ablenkung verringern: Verhaltensänderung im Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen [u. a. Smartphones] erzeugen Technische Möglichkeiten zur Verringerung von Ablenkungsgefahren ausschöpfen
-
Technische Verbesserungen zum automatischen Abblendlicht
-
Beschreibung:
Das BMDV wird gebeten, die folgenden Vorschläge zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in die Diskussionen um eine Revision der UNECE-Regelung Nr. 48 einzubringen: Einschaltung von Abblendlicht und Schlusslicht bei Aktivierung des Scheibenwischers (über die Wischhäufigkeit), in Anlehnung an die UNECE R48-08. Die Kopplung von der Scheibenwischerautomatik mit der „Lichtautomatik“ muss vom Fahrzeugführenden deaktivierbar sein. Die Möglichkeiten von Nachrüstungen (z.B. Software-Update) sollten genutzt werden. Der Status der Beleuchtung muss für den Fahrenden klar erkennbar sein und soll deutlich angezeigt werden (z.B. im Display anlog Fernlicht). Dazu müsste in einem weiteren Schritt die Verordnung (EU) 2019/2144 geändert werden.
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Felddaten: nicht-personen- und -unternehmensbeziehbare Fahrzeug- und Verkehrsdaten aufzeichnen und analysieren
-
Beschreibung:
Zusätzlich zu bestehenden gesetzlichen Regelungen sollen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Nutzung von Felddaten die folgenden Empfehlungen des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) e.V. durch die Bundesregierung umgesetzt werden: Zum prospektiven und retrospektiven Nachweis des Potenzials zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von automatisierten Fahrzeugen soll die Möglichkeit bestehen, projekt- oder bedarfsorientiert nicht-personen- und -unternehmensbeziehbare Fahrzeug- und Verkehrsdaten aufzuzeichnen und zu analysieren. Dazu sollten von der Bundesregierung Pilotprojekte ermöglicht werden.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406200011 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 22.04.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Evaluierung der Auswirkungen der geplanten StVZO-Neufassung auf die Sicherheit von Fahrradfahrenden
-
Beschreibung:
Mit der Neufassung der StVZO werden voraussichtlich auch neue Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit von Fahrrad-, Pedelec- und S-Pedelec-Fahrenden geschaffen werden. Der DVR empfiehlt dem BMDV, die Neufassung der StVZO spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten auf wissenschaftlicher Basis im Hinblick auf die Auswirkungen der Regelungen auf die Akzeptanz der Fahrradfahrenden sowie darüber hinaus auf die Verkehrssicherheit, insbesondere auf die Fahrradsicherheit, zu evaluieren. Insbesondere sollten dabei die für Fahrräder und Pedelecs optional zulässigen Regelungen auf ihre Wirksamkeit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit evaluiert werden.
-
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 159/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406200065 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 22.04.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Technische Motorradsicherheit erhöhen
-
Beschreibung:
Auch für Motorräder sollten – analog zu Pkw, Lkw, Bussen und Anhängern – Anforderungen und Ausrüstungsvorschriften für Systeme erlassen werden, deren Nutzen für die Verkehrssicherheit und deren Bedeutung für das Unfallgeschehen beim Motorrad nachgewiesen ist. Konkrete Empfehlungen betreffen u.a. ABS-Systeme für A1-Motorräder, Scheinwerfer, e-Call, Nachrüstungen älterer Motorräder mit modernen Reifen sowie die Förderung von Innovationen Geändert werden müsste die Verordnung (EU) 2019/2144.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406200066 (PDF, 8 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 22.04.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Einführung eines Modells Erweitertes Begleitetes Fahren ab 17
-
Beschreibung:
Um einen Fahrausbildungszugang für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B bereits mit 16 Jahren zu ermöglichen, fordert der DVR vom Verordnungsgeber den § 21 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) durch folgenden zweiten Satz zu ergänzen: „Die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE im Rahmen des „Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre“ nach § 48a FeV kann frühestens zwölf Monate vor Erreichen des nach § 10 FeV vorgeschriebenen Mindestalters bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden.“ § 16 Absatz 3 zweiter Satz soll wie folgt geändert werden: „Sie darf frühestens drei Monate, im Falle des „Begleiteten Fahrens ab 17“ sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.“
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406200070 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 22.04.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Erhöhung der institutionellen Förderung des DVR
-
Beschreibung:
Der DVR bittet um Erhöhung der institutionellen Förderung im Bundeshaushalt ab 2025.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406200079 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 24.04.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Verkehrsunfälle unter Cannabiseinfluss verhüten
-
Beschreibung:
Die verkehrsrechtlichen Regelungen zu Fahrten unter Cannabiseinfluss sollen bestmöglich zur Unfallverhütung beitragen: MPU-Anordnung nicht erst beim wiederholten Verstoß, Verbot des Mischkonsums, absolutes Verbot für Fahranfänger/-innen
-
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 92/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11370 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406200114 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 19.03.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Vermeidung von Lkw-Auffahrunfällen auf fahrbare Absperrtafeln vor Arbeitsstellen auf Autobahnen
-
Beschreibung:
Zur Ausstattung aller fahrbaren Absperrtafeln mit C-ITS: Das BMDV sollte entsprechende Erstausstattungen sowie Nachrüstlösungen über ein Sonderprogramm fördern. Das BMDV sollte sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, die europäische „Data for Road Safety“-Initiative zu einem Erfolg zu führen. Das BMDV sollte eine entsprechende Ausrüstungsvorschrift für C-ITS prüfen und auf europäischer Ebene anstoßen. Vor dem Hintergrund der beabsichtigten Erweiterung der Regelungen zum Autobahnpilot für Nutzfahrzeuge (Automated Lane Keeping Systems, UN-Regelung Nr. 157 ab Zulassung 01.09.2024) sollte von der Bundesregierung ein Pilotprojekt gefördert werden, das die Reaktion der Systeme auf fahrbare Absperrtafeln untersucht.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Alkoholverbot am Steuer einführen
-
Beschreibung:
Der DVR fordert eine Neufassung von §24a StVG: „Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er unter der Wirkung alkoholischer Getränke steht.“ Dies würde Änderungen von OwiG, BKatV und FeV nach sich ziehen.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Ordnungswidrigkeitentatbestand für alkoholisierte Radfahrende einführen
-
Beschreibung:
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) empfiehlt dem Gesetzgeber, einen Ordnungswidrigkeitentatbestand für am Straßenverkehr teilnehmende Fahrradfahrer einzuführen, die eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille und mehr aufweisen.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Einführung des Begleiteten Fahrens ab 17 für auszubildende Berufskraftfahrer in Klasse C/CE
-
Beschreibung:
Der DVR empfiehlt die Einführung des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren in Klasse C/CE für Auszubildende in der dualen Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Dazu sollten das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C/CE gesenkt und dafür die Voraussetzungen auf europäischer Ebene geschaffen werden (EU-Führerscheinrichtlinie). Eine entsprechende Initiative ist durch die Bundesregierung anzustreben.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Reduzierung der Blendung entgegenkommender Verkehrsteilnehmender
-
Beschreibung:
Für alle Frontscheinwerfer soll eine automatische Leuchtweitenregulierung verpflichtend vorgeschrieben werden. Der DVR unterstützt die vorgesehene Änderung der UN-Regelung Nr. 48 zum verpflichtenden Einbau einer automatischen Leuchtweitenregulierung für alle Scheinwerfersysteme. Die gesetzlichen Anforderungen sind so anzupassen, dass die Erkennung und Ausblendung aller entgegenkommenden, relevanten Verkehrsteilnehmenden durch „blendfreies Fernlicht“ sichergestellt werden. Mit zunehmender Leuchtdichte (abnehmende Größe der Lichtquelle) erhöht sich auch die Blendwirkung der Scheinwerfer. Das BMDV sollte sich auf internationaler Ebene für eine Regulierung der Leuchtdichte einsetzen. Das betrifft die Verordnung (EU) 2019/2144.
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Mehr digitale Elemente in der theoretischen Fahrausbildung
-
Beschreibung:
Der DVR empfiehlt dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur u.a. in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung festzuschreiben, welche Inhalte zwingend im Rahmen eines Präsenzunterrichts in der Fahrschule behandelt werden müssen und welche Inhalte im E-Learning Verfahren angeeignet werden können.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Sichere Teilnahme am Straßenverkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen
-
Beschreibung:
Der DVR empfiehlt, bei einer Überarbeitung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung bestimmte Punkte zu berücksichtigen. Betroffen sind: Definition von EKF, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Blinker, Lenk- und Haltestange, Evaluierung der Regelungen. Gefordert wird, die geltenden Alkohol-Grenzwerte zumindest beizubehalten. (Insgesamt fordert der DVR ein absolutes Alkoholverbot.) Zusätzlich wird die Einführung einer Gefährdungshaftung gefordert.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Erste Hilfe verstärken
-
Beschreibung:
Die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses als Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnis ist nur in wenigen Ländern der EU verpflichtend. Die Notwendigkeit qualifizierter Erste-Hilfe-Leistungen ist jedoch überall dort, wo Straßenverkehrsunfälle mit Verletzten stattfinden, gegeben. Vor dem Hintergrund der Überarbeitung der EU-Führerscheinrichtlinie wäre es daher zu begrüßen, wenn sich die Bundesregierung für eine EU-weite Verpflichtung dieser Voraussetzung einsetzt. Darüber hinaus müssten EU-weite Standards für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern entwickelt werden, damit eine gegenseitige Anerkennung der Zertifikate gewährleistet ist. Die Bundesregierung wird zu fortlaufender Öffentlichkeitsarbeit zur Stärkung des Bewusstseins über die Notwendigkeit der Ersten Hilfe aufgerufen.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Keine verpflichtenden Fahreigungstests für Ältere einführen
-
Beschreibung:
Verpflichtende Fahreignungstests für alle älteren Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer, also auch ohne begründete Zweifel an deren Fahreignung, werden als nicht zielführend zur Ermittlung der Fahrkompetenz erachtet und abgelehnt.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Datenspeicherung über automatisierten Fahrbetrieb gesetzlich regeln: Fahrmodusspeicher nach § 63a StVG
-
Beschreibung:
Der Gesetzgeber soll eine Regelung erlassen, dass der im crashsicheren lokalen Fahrzeugspeicher gespeicherte Datensatz baldmöglichst auf einen neutralen Datenspeicher außerhalb des Fahrzeugs übertragen werden muss, wobei nach erfolgreicher Übertragung der Datensatz im Fahrzeug spätestens nach Halterwechsel zu löschen ist. Die Verwaltung des Datenzugangs sollte von einer unabhängigen Stelle (Datentreuhänder) übernommen werden. Der Datentreuhänder darf weder ein wirtschaftliches Interesse an den Daten haben noch als potentiell Haftender in Betracht kommen. Die korrekte Funktionsfähigkeit und Softwareintegrität des Fahrmodusspeichers müssen im Rahmen der Hauptuntersuchung nach §29 und Anhang VIIIa StVZO verifiziert werden können.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Verbesserung der Sicherheit des Fußverkehrs
-
Beschreibung:
Bund und Länder werden aufgefordert, die Vorgaben der Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) dahingehend zu überprüfen, ob Fußgängerüberwege unabhängig von Gefahrensituationen oder Verkehrsbelastungsgrenzen angelegt werden können, wenn dadurch beispielsweise die Querbarkeit von Straßen verbessert oder eine Lücke im Fußverkehrsnetz geschlossen werden kann. Um die Sicht auf zu Fuß Gehende an Kreuzungen und Einmündungen zu verbessern, ist das im § 12 StVO geregelte Halt- und Parkverbot auf je zehn Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten zu erweitern.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Verkehrsraum kinderfreundlich gestalten
-
Beschreibung:
Der DVR fordert vom Verordnungsgeber erweiterte rechtliche Rahmenbedingungen in StVO und VwV-StVO zur Beseitigung von Gefahrenmomenten für Kinder und Jugendliche. Das betrifft die verkehrsrechtlichen Anordnungen, darunter Geschwindigkeitsbegrenzungen, Zuweisung von Flächen, Einrichtung von Fußgängerüberwegen etc. Um die Sicht auf zu Fuß Gehende an Kreuzungen und Einmündungen zu verbessern, soll das im § 12 StVO geregelte Halt- und Parkverbot auf je zehn Meter bei 30km/h und zwanzig Meter bei 50km/h (von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten) erweitert werden..
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Eignung von Fahrrädern (Lastenräder) zur Mitnahme von mehreren Kindern prüfen
-
Beschreibung:
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird aufgefordert, die Regelungen für die Mitnahme von mehreren Kindern auf Fahrrädern (auch sogenannten Lastenrädern) in der StVO zu präzisieren. Dabei ist die Mitnahme von mehreren Kindern u.a. auf einspurigen Fahrrädern zum Transport von Gütern oder Personen aufgrund der fahrphysikalischen Gegebenheiten dieser Fahrzeuge und der unberechenbaren Bewegungen von Kindern zu untersuchen und ggf. präziser zu regeln. Fahrräder zum Transport von Gütern oder Personen (Lastenräder), die für die Mitnahme von Kindern bis 7 Jahre konzipiert sind, sollten entsprechende Sicherheits- und Rückhalteeinrichtungen vorweisen. Vorhandene Sicherheits- und Rückhalteeinrichtungen müssen genutzt werden.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Kleinkrafträder: Manipulationssicherheit bezüglich Leistungs- und Geschwindigkeitssteigerung erhöhen
-
Beschreibung:
Die Regelungen für die Typzulassung von Kleinkrafträdern sind so zu ändern, dass die Manipulationssicherheit bezüglich Leistungs- und Geschwindigkeitssteigerung erhöht wird. Unabhängig davon sollten Hersteller freiwillig wirkungsvolle Maßnahmen zur Verhinderung von Manipulationen ergreifen. Insgesamt sind die gesetzgebenden Gremien in Europa aufgerufen, die sicherheitstechnischen Anforderungen bei der Typprüfung zu stärken. Durch den Gesetzgeber sind die Sanktionen für technische Mängel und für Manipulation zu verschärfen. Dazu gehört insbesondere eine konsequentere Sanktionierung sowohl bei Erstauffälligkeit als auch bei Wiederholungsfällen. Das betrifft die Verordnung (EU) 2019/2144
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Straßenverkehrsunfälle unter Medikamenteneinfluss verhüten
-
Beschreibung:
Verpflichtende Einführung leichter verständlicher Hinweise hinsichtlich der Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit (z.B. Ampelsystem) sowie klare Handlungsanweisungen für die Patientinnen und Patienten. Schaffung von Anreizen durch die Einführung einer Abrechnungsziffer für verkehrsmedizinische Beratungen durch behandelnde Ärztinnen und Ärzte. Stärkere Berücksichtigung verkehrsmedizinischer Inhalte in der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung. Intensivierung der verkehrssicherheitsrelevanten Information und Beratung durch Apotheken und Online-Apotheken hinsichtlich der Medikamentensicherheit Intensivierung der epidemiologischen Forschung zur Verkehrssicherheit unter Medikamenteneinfluss auch unter Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen Medikamenten.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Höchstgeschwindigkeiten auf Landstraßen anpassen
-
Beschreibung:
Als zulässige Höchstgeschwindigkeit auf schmalen Landstraßen mit einer Fahrbahnbreite bis einschließlich sechs Metern sollte 80 km/h gelten. Sofern die örtlichen Randbedingungen es zulassen (z.B. breiter Querschnitt, Trassierung mit großen Sichtweiten, hindernisfreie Seitenräume, separate Führung des Fußgänger- und Radverkehrs) kann auch eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Lkw auf 80 km/h sinnvoll sein.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
MPU ab 1,1 Promille Blutalkohol
-
Beschreibung:
Der DVR empfiehlt, die Indikation für die Anordnung einer Fahreignungsbegutachtung nach Alkoholkonsum von derzeit 1,6 Promille BAK bzw. 0,8 mg/l Atemalkoholkonzentration auf 1,1 Promille bzw. 0,55 mg/l im § 13 FeV Nr. 2 c) anzupassen.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Unfälle durch Müdigkeit im Straßenverkehr verhüten
-
Beschreibung:
Das BMDV wird (unter anderen Akteuren) aufgefordert zur stetigen Sensibilisierung aller Verkehrsteilnehmenden hinsichtlich der Gefahren von Müdigkeit im Straßenverkehr mittels Kampagnen und Aktionen. Dabei soll fundiertes Wissen über die Entstehung, Erkennung und Vermeidung von Müdigkeit im Straßenverkehr vermittelt werden. Gefordert wird auch die Förderung der Grundlagenforschung zur non-invasiven messtechnischen Bestimmung bzw. Erfassung von Müdigkeitssymptomen, die valide Aussagen im Hinblick auf die Verkehrstüchtigkeit der Testperson zulassen.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Notfallversorgung von Unfallopfern verbessern
-
Beschreibung:
Die Versorgung von Unfallopfern aufgrund von Straßenverkehrsunfällen sollte bereits in der Gesetzgebung (z.B. Rettungsdienstgesetze der Länder, künftiges Gesetz zur Reform der Notfallversorgung in Deutschland) als ein Sonderfall geregelt werden, damit deutlich wird, dass ihm nicht standardisiert begegnet werden kann.
-
Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Psychologische Anforderungen an die Nutzung automatisierter Fahrfunktionen berücksichtigen
-
Beschreibung:
Der DVR fordert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Rahmen der Rechtssetzung auf, alle relevanten insbesondere verkehrspsychologischen Aspekte im Zusammenhang mit den neuen Anforderungen an die Nutzung bzw. das Führen von Fahrzeugen mit automatisierten Fahrfunktionen umfänglich zu berücksichtigen.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Qualitätskriterien in der Fahrerlaubnisprüfung sicherstellen
-
Beschreibung:
Der DVR fordert: Beibehaltung der Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr zur Gewährleistung einer Fahrerlaubnisprüfung als hoheitliche Aufgabe zur Sicherstellung des hohen erreichten Verkehrssicherheitsniveaus; Sicherstellung einer kontinuierlichen, neutralen, unabhängigen und objektiven Fahrerlaubnisprüfung ohne kommerzielle Interessen
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse im Güter- und Personenverkehr
-
Beschreibung:
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat erwartet zur Anhebung der Sicherheit im Straßenverkehr die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse und fordert, 1. die Festschreibung eines verbindlich praktischen Anteils im Rahmen der Weiterbildung nach § 4 BKrFQV zur Festigung der Fahrfertigkeiten, 2. die kontinuierliche Überwachung der anerkannten Ausbildungsstätten und des Ausbildungspersonals hinsichtlich der Lehrpläne und deren Durchführung und 3. eine zentrale Datenbank über anerkannte Weiterbildungsträger und absolvierte Weiterbildungen von Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrern einzuführen.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Sichtbarkeit von Unfallstellen: Begrenzungs-, Seitenmarkierungs- und Umrissleuchten für die Fahrzeugklassen M2/N2-M3/N3 und O2-O4
-
Beschreibung:
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) empfiehlt dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie den Fahrzeug- und Anhängerherstellern, Neufahrzeugen sicherzustellen, dass Begrenzungs-, Seitenmarkierungs- und Umrissleuchten nach einem Verkehrsunfall aktiviert sind, wenn ein Unfall detektiert wurde. sich dafür einzusetzen, eine solche Anforderung in der UN-Regelung Nr. 48 sowie der GSR zu ergänzen. die StVO dahingehend anzupassen, dass die Fahrenden, soweit möglich, nach einem Unfall oder einer Panne unabhängig von der Unfalldetektion durch das Fahrzeug die Beleuchtungseinrichtungen aktivieren müssen. Das betrifft die Verordnung (EU) 2019/2144.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Verhinderung von Täuschungen bei der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung
-
Beschreibung:
Schaffung eines Straftratbestands für Täuschungsversuche in der Fahrerlaubnisprüfung in besonders schweren Fällen. Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sollte in §11 Abs. 3 Nr. 3 FeV zur Klarstellung um den Tatbestand der Täuschungshandlungen ergänzt werden. Die Täuschungshandlung sollte für sämtliche beteiligten Personen zu einem strafrechtlichen und/oder ordnungswidrigen Handeln erklärt und in § 75 FeV aufgenommen werden. Zudem sollte diese Ordnungswidrigkeit wegen ihrer potenziellen Gefährlichkeit für die Verkehrssicherheit in die Anlage 13 zur FeV aufgenommen und mit zwei Punkten im Fahreignungsregister bewertet werden. Die Verwirklichung des Tatbestandes sollte mit 500 Euro Bußgeld sowie einem Monat Fahrverbot – bewehrt werden.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Generelle Tempolimits auf Bundesautobahnen
-
Beschreibung:
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) fordert generelle Tempolimits für alle Kfz auf Bundesautobahnen, um die Anzahl an Schwerverletzten und Verkehrsunfalltoten nachhaltig zu reduzieren. Es bietet sich aus mehreren Gründen ein generelles Tempolimit auf BAB von 130 km/h an: Der Wert ist in der Bevölkerung bereits als Autobahn-Richtgeschwindigkeit bekannt und lässt eine höhere Akzeptanz erwarten. Er ist auch das europaweit am weitesten verbreitete Tempolimit. Auf geeigneten Streckenabschnitten kann eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch Zeichen 274 mit besonderer Begründung ermöglicht werden.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Vehicle-to-X-Kommunikation
-
Beschreibung:
Förderung der Verfügbarkeit von V2X-fähiger Verkehrsinfrastruktur (u.a. finanziell, organisatorisch, Beschaffungen der öffentlichen Hand). Für die Kommunen und Infrastrukturbetreiber kann zur Finanzierung das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz angepasst werden.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Unfallprävention durch Verkehrsschauen verbessern
-
Beschreibung:
Die Vorgaben zur Durchführung von Verkehrsschauen sollen beibehalten und ihre Anwendung verbessert werden. Der Bund wird aufgefordert, ein Pilotprojekt zur Vereinfachung der Verkehrsschau zu initiieren.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu];
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Überwachung gefährlicher Verkehrsverstöße verbessern
-
Beschreibung:
Die Sanktionierung gefährlicher Verkehrsverstößen ist dem Gefährdungspotenzial anzupassen. Die BReg wird aufgefordert, mit den Ländern eine Reform des Sanktionensystems zu erarbeiten. Dabei ist eine Anhebung der Verwarnungsgeldobergrenze anzustreben. Zur Erhöhung der Fallzahlen bei der Fahrerermittlung ist die Einführung einer Halterverantwortlichkeit mit Exkulpationsmöglichkeit (z. B. Fahrerbenennung) zu prüfen. Der DVR fordert die Schaffung einer bundesgesetzlichen oder zumindest einer bundesweit einheitlichen Grundlage für die Verkehrsüberwachung. Es sind anlassbezogen verdachtsunabhängige Alkohol- und Drogenkontrollen einzuführen. Dazu sollte die in § 36 Abs. 5 StVO enthaltene polizeiliche Verkehrskontrollbefugnis im StVG neu geregelt werden.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Einsatz von Simulationen in der Fahrausbildung
-
Beschreibung:
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) wird um die Prüfung folgender Aspekte gebeten: 1. Anerkennung von max. zwei besonderen Ausbildungsfahrten à 45 Minuten außerhalb geschlossener Ortschaften auf Bundes- oder Landstraßen beim Erwerb der Klasse B, wenn diese zwei Stunden nach einem anerkannten pädagogischen Ausbildungskonzept für die Schulung von sicheren Überholmanövern auf einem technisch geeigneten Fahrsimulator durchgeführt wurden. 2. Anerkennung der notwendigen Ausbildungsstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe, die zur Erlangung der Klasse B mit Schüsselzahl 197 notwendig sind, wenn diese auf einem technisch geeigneten Fahrsimulator nach einem anerkannten pädagogischen Ausbildungskonzept in der Fahrschule durchgeführt wurden.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2411150010 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 17.10.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Verkehrssicherheit bei Fahrzeugen mit kraftbetriebenen Aufbauten und Aufbauteilen (z.B. Kipperaufbauten, Hubladebühnen, Abstützungen)
-
Beschreibung:
Das BMDV sollte sich auf nationaler sowie internationaler Ebene dafür einsetzen, gesetzliche Anforderungen zu erlassen, welche die Ausstattung von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit kraftbetriebenen Aufbauten mit folgenden Systemen verpflichtend vorschreibt: Warnung der Fahrenden, wenn kraftbetriebene Aufbauten/-teile nicht in sicherer Fahrstellung sind sowie Einschränkung der Fahrbewegung oder Begrenzung der Fahrgeschwindigkeit. Dies darf keine anderen Risiken auslösen, wie etwa ein unbeabsichtigtes Wegrollen infolge automatischen Lösens der Bremse nach einem Absenken eines Fahrzeugaufbaus in die Fahrstellung oder ein unkontrolliertes Verzögern beim Anheben eines Fahrzeugaufbaus während der Fahrt.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2411150009 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 17.10.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Freigabe von Verkehrsflächen für S-Pedelecs
-
Beschreibung:
Die Einordnung von S-Pedelecs als Kraftfahrzeuge soll beibehalten werden. Die Einführung eines allgemeinen und eindeutigen Zusatzzeichens soll vorgenommen werden, um Flächen des Radverkehrs für S-Pedelecs freigeben oder sperren zu können. Der Bund wird aufgefordert, bestimmte Kriterien für die Freigabe von Flächen für S-Pedelecs festzulegen, um länderspezifische Unterschiede zu vermeiden. Landwirtschaftliche Wege, die für den Radverkehr freigegeben sind, sollten generell auch für S-Pedelecs freigegeben werden. Waldwege sollten hingegen nicht generell für S-Pedelecs freigegeben werden.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2411150008 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 17.10.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Sichere Knotenpunkte auf Landstraßen
-
Beschreibung:
Das BMDV wird gebeten zu prüfen, ob zur Verbesserung der Verkehrssicherheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der bevorrechtigten Straße grundsätzlich an allen Kreuzungen und Einmündungen mit klassifizierten Straßen und verkehrswichtigen Gemeindestraßen auf höchstens 70 km/h beschränkt werden sollte.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2411150007 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 17.10.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (2):
-
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Deutsche Öffentliche Hand – BundKölnBetrag: 3.420.001 bis 3.430.000 EuroProjektförderung aus Bundeshaushalt (Kap 1210 Titel 686 07-729): - Sicher mobil - Kampagne zu Erhöhung der Qualität im Begleiteten Fahren ab 17 Jahre (BF 17-Kampagne) - Verkehrssichere Gestaltung innerörtlicher Hauptverkehrsstraßen - Sichere Mobilität im Alter - Kind und Verkehr - Kampagne zu Elektrokleinstfahrzeugen - Bundesländerpaket im Rahmen der Kampagne Runter vom Gas - Kampagne zu Gegenverkehrsunfällen auf Landstraßen - Fachliche Begleitung im Rahmen der Kampagne Runter vom Gas -
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Deutsche Öffentliche Hand – BundKölnBetrag: 470.001 bis 480.000 EuroInstitutionelle Förderung aus Bundeshaushalt (Kapitel 1210, Titel 686 11 - 165 )
-
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
700.001 bis 710.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23