- Registernummer: R002481
- Ersteintrag: 01.03.2022
- Letzte Änderung: 30.06.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 30.06.2025
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Tsambikakis & Partner BerlinSchlüterstraße 3910629 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4922165088695
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E-Mail-Adressen:
- Info@bundesverband-gwb.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Sonstiges, Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Duygu Esgi
- Maren Adam
- Lena Olschewski
- Achim Diergarten
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Gesamtzahl der Mitglieder:
44 Mitglieder am 30.06.2025, davon:
- 31 natürliche Personen
- 13 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (13):
Parlamentarisches Verfahren; EU-Gesetzgebung; Kriminalitätsbekämpfung; Terrorismusbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Strafrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Bank- und Finanzwesen; Kleine und mittlere Unternehmen
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Verein hat den Zweck, auf allen Ebenen die Interessen der Geldwäschebeauftragten in Unternehmen oder als Einzelmitglieder zu fördern und zu vertreten. Er verfolgt das Ziel, die Entwicklung der Branche bzw. des Berufsfeldes zu stärken und dabei die spezifischen Anforderungen der Unternehmen und Kunden im Hinblick auf gesetzliche Grundlagen und Entwicklungen sowie die besondere Sensibilität und Bedeutung des Themas insgesamt zu berücksichtigen. Aufgabe des Vereins ist es insbesondere, die Mitglieder in allen Fragen der Geldwäscheprävention und der damit zusammenhängenden fachlichen, politischen und wirtschaftlichen Themen zu informieren, zu beraten und zu vertreten.
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Referentenentwurf einer Rechtsverordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung (GwVideoIdentV)
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Beschreibung:
Ziel dieser Verordnung ist es, die Identifizierung von Personen durch Videoidentifikationsverfahren im Rahmen des Geldwäschegesetzes zu regeln und damit die Digitalisierung in der Geldwäscheprävention zu unterstützen. Der Entwurf wurde erstellt, um den aktuellen Herausforderungen der Digitalisierung zu begegnen und effizientere sowie sicherere Identifizierungsverfahren zu ermöglichen. Im Kontext der zunehmenden Digitalisierung müssen sowohl Unternehmen als auch Aufsichtsbehörden neue Methoden zur Verifizierung von Identitäten einsetzen. Das VideoIdent-Verfahren bietet hier eine zeitgemäße Lösung, die gesetzlich verankert werden soll, um Rechtssicherheit und Standardisierung zu gewährleisten.
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Referentenentwurf:
Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung (Geldwäschevideoidentifizierungsverordnung - GwVideoIdentV) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 18.04.2024 Federführendes Ministerium: BMF [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Terrorismusbekämpfung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 16.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung
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Beschreibung:
Die GwGMeldV stellt einen wichtigen Schritt zur Standardisierung und Qualitätssteigerung von Verdachtsmeldungen dar. Aus Sicht des BVGB ist es jedoch essenziell, dass die Verordnung die Heterogenität der Verpflichtetengruppen berücksichtigt und praxistaugliche Lösungen für nicht kontoführende Verpflichtete vorsieht.
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Referentenentwurf:
Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung - GwGMeldV) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 22.04.2025 Federführendes Ministerium: BMF [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu];
- Terrorismusbekämpfung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23