Stellungnahmen/Gutachten
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
68 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"SGB9uaÄndG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (68)
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung zur Feststellung des Grades der Behinderung (GdB)
Ziel ist die Anpassung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), insbesondere der versorgungsmedizinischen Grundsätze zur Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und von Merkzeichen. Die Interessenvertretung zielt auf Klarstellungen zur Anwendung der ICF, zur Sicherstellung unveränderter GdB-Bewertungsmaßstäbe sowie zur Ausgestaltung der Begutachtungsverfahren. Darüber hinaus werden Regelungen zur Berücksichtigung von Befunden im Feststellungsverfahren, zur Heilungsbewährung sowie zur Transparenz der Verordnungsgrundlagen adressiert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 353/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung
-
BR-Drs. 353/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Rechte der Schwerbehindertenvertretungen
Angestrebt werden gesetzliche und untergesetzliche Änderungen zur Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen im SGB IX und angrenzenden Vorschriften. Dazu gehören insbesondere: Beteiligung der SBV nach § 178 Abs. 2 SGB IX als Wirksamkeitsvoraussetzung für Arbeitgeberentscheidungen; Absenkung und prozentuale Klarstellung von Voll- und Teilfreistellungen einschließlich Berücksichtigung verteilter Standorte, Reisezeiten und Schichtsysteme; gesetzliche Absicherung der Verbands- und Arbeitskreisarbeit der SBV; verbindliche Einbindung der SBV in BEM, Stellenbesetzungen, Betriebs- und Behördenbegehungen sowie digitale Barrierefreiheit; Modernisierung des Wahlrechts einschließlich Hybridwahlen; Absicherung von Schulungen, Stellvertretungen, Räumen und Sachmitteln.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland e. V. (BSD) am 20.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verankerung des Inklusionstaxis im SGB IX
§ 228 SGB IX gewährt schwerbehinderten Menschen im Nahverkehr eine unentgeltliche Beförderung; die Liste der Verkehrsmittel in § 230 Absatz 1 umfasst bislang Straßenbahnen, Linienbusse, Nahverkehrszüge und Wasserfahrzeuge. Ein neuer Punkt „8. Inklusionstaxi“ würde barrierefreie Taxis als Teil des öffentlichen Nahverkehrs definieren. Wer einen Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke vorzeigt und wegen erheblicher Gehbehinderung keine Linienverkehre nutzen kann, erhielte damit einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Taxifahrten. Die Voraussetzungen für die kostenfreie Beförderung aus § 228 würden somit auch auf die individuelle Mobilitätsform Taxi ausgeweitet.
- Bereitgestellt von: Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.V. am 24.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bonus-System für Schaffung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen (siehe Drucksache 19/8557) – Ein Schritt zur gelebten Inklusion Ziel des Vorhabens: In den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen befinden sich viele Betroffene, die auf diesem Weg eine Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erfahren könnten und nicht mehr für ein Taschengeld in ausgelagerten Arbeitsgruppen oder auf Einzelarbeitsplätzen in der freien Wirtschaft beschäftigt werden (arbeitsähnliche Tätigkeit). Die ungerechte, derzeitige Regelung verstößt nicht nur aus meiner Sicht gegen Grundgesetz und UN-Behindertenrechtskonvention, Werkstätten müssen radikal reformiert werden, die Parteien halten leider am System der Werkstätten fest. Chancengleichheit, Transparenz und Augenhöhe sind die Zukunft.
- Bereitgestellt von: Andreas Arnemann (Inklusionskünstler*) am 31.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Fachverbände nehmen Stellung zur geplanten Neufassung der VOLE, die den Zugang zur Eingliederungshilfe regelt. Sie kritisieren, dass der Entwurf nicht den Anforderungen der UN-BRK, der ICF und des SGB IX entspricht. Die Wesentlichkeit der Behinderung dürfe nicht allein aus der Schwere medizinischer Diagnosen abgeleitet werden. Stattdessen müsse die individuelle Teilhabeeinschränkung im Kontext von Barrieren berücksichtigt werden. Die Fachverbände fordern eine rechtskonforme, praxistaugliche und bundeseinheitliche Regelung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Untersuchung der Auswirkungen der Neufassung der den Leistungszugang in der Eingliederungshilfe konkretisierenden Verordnung
-
Adressatenkreis:
-
23.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufbau eines präventiven Gesundheitssystems im Bereich psychischer Gesundheit.
- Bereitgestellt von: Robert Bosch Stiftung GmbH am 17.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
- Gewalthilfegesetz einführen, Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen unter Beteiligung des Bundes, Ausbau der Frauenunterstützungsstruktur mit Zugang für alle Frauen. - Bei allen Präventionsmaßnahme intersektionale Diskriminierung berücksichtigen und Barrierefreiheit garantieren (IK Art. 12). - Barrierefreiheit präventiver Täterprogramme (IK Art. 16) für Täter mit Behinderungen - Verpflichtende Erarbeitung von Gewaltschutzkonzepten nach § 37a SGB IX um Mindeststandards zu ergänzen sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtumsetzung gesetzlich festzulegen. Eine gesetzliche Verpflichtung analog zu §§ 1 und 39a der WMVO für Frauenbeauftragte auch in Berufsbildungswerken (BBW's und BFWs) schaffen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 20.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
13.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
- Gewalthilfegesetz einführen, Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen unter Beteiligung des Bundes, Ausbau der Frauenunterstützungsstruktur mit Zugang für alle Frauen. - Bei allen Präventionsmaßnahme intersektionale Diskriminierung berücksichtigen und Barrierefreiheit garantieren (IK Art. 12). - Barrierefreiheit präventiver Täterprogramme (IK Art. 16) für Täter mit Behinderungen - Verpflichtende Erarbeitung von Gewaltschutzkonzepten nach § 37a SGB IX um Mindeststandards zu ergänzen sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtumsetzung gesetzlich festzulegen. Eine gesetzliche Verpflichtung analog zu §§ 1 und 39a der WMVO für Frauenbeauftragte auch in Berufsbildungswerken (BBW's und BFWs) schaffen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Kürzungen im Recht der Eingliederungshilfe
Keine Ausweitung des Poolens und der pauschalen Geldleistung, keine Beschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, keine Einschränkung bei der Teilhabe an Bildung, keine Deckelung bei der Finanzierung von Tariflöhnen, Partnerschaft im Leistungserbringungsrecht beibehalten - keine Bedarfsplanung als Grundlage für Leistungsvereinbarungen einführen, keine Streichung der Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung, keine Belegungsrechte einführen, keine einseitigen Kürzungen, kein anlassloses Prüfrecht im SGB IX -, keine Schärfung des Nachranggrundsatzes, Einkommens- und Vermögensheranziehung nicht wieder ausweiten, kein Vorrang der Pflege, einheitliche Bedarfsermittlung regeln
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 17.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schwerbehindertenvertretung in Werkstätten für behinderte Menschen
Auch schwerbehinderte Werkstattbeschäftigte dürfen die Schwerbehindertenvertretung wählen. Dieses Wahlrecht muss beibehalten werden und darüber hinaus muss das passive Wahlrecht für schwerbehinderte Werkstattbeschäftigte geschaffen werden und eine Regelung zur Refinanzierung freigestellter Vertrauenspersonen in Werkstätten eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 07.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verankerung des Inklusionstaxis im SGB IX
§ 228 SGB IX gewährt schwerbehinderten Menschen im Nahverkehr eine unentgeltliche Beförderung; die Liste der Verkehrsmittel in § 230 Absatz 1 umfasst bislang Straßenbahnen, Linienbusse, Nahverkehrszüge und Wasserfahrzeuge. Ein neuer Punkt „8. Inklusionstaxi“ würde barrierefreie Taxis als Teil des öffentlichen Nahverkehrs definieren. Wer einen Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke vorzeigt und wegen erheblicher Gehbehinderung keine Linienverkehre nutzen kann, erhielte damit einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Taxifahrten. Die Voraussetzungen für die kostenfreie Beförderung aus § 228 würden somit auch auf die individuelle Mobilitätsform Taxi ausgeweitet.
- Bereitgestellt von: Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.V. am 25.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
- Gewalthilfegesetz einführen, Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen unter Beteiligung des Bundes, Ausbau der Frauenunterstützungsstruktur mit Zugang für alle Frauen. - Bei allen Präventionsmaßnahme intersektionale Diskriminierung berücksichtigen und Barrierefreiheit garantieren (IK Art. 12). - Barrierefreiheit präventiver Täterprogramme (IK Art. 16) für Täter mit Behinderungen - Verpflichtende Erarbeitung von Gewaltschutzkonzepten nach § 37a SGB IX um Mindeststandards zu ergänzen sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtumsetzung gesetzlich festzulegen. Eine gesetzliche Verpflichtung analog zu §§ 1 und 39a der WMVO für Frauenbeauftragte auch in Berufsbildungswerken (BBW's und BFWs) schaffen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 20.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 01.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme - Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung nehmen Stellung zur geplanten Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung. Sie fordern u.a. eine Klarstellung zur Anwendung der ICF, die Veröffentlichung der Verordnungsbegründung, den Verzicht auf Befristungen bei GdB-Feststellungen, die Beibehaltung der Heilungsbewährung und eine verbesserte Berücksichtigung von Befunden im laufenden Verfahren. Ziel ist eine gerechte und nachvollziehbare Feststellung von Behinderungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Versorgungsmedizin- Verordnung - VersMedV - Versorgungsmedizinische Grundsätze
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 10.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 10.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der Versorgung für psychisch erkrankte Menschen
Psychiatrie-Dialog und Weiterentwicklung/Fortführung des Psychiatrie-Dialogs: es gilt, Schnittstellenprobleme (z. B. durch mehrere Rehabilitationsträger, verschiedene Anspruchsvoraussetzungen der Sozialgesetzbücher, Sozialversicherungs-/Fürsorgesystem, ambulant/stationäres Setting) zu überwinden und sektorenverbindend sinnvolle Lösungen und Unterstützungen im Sinne der Leistungsberechtigten umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
25.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung von Personalkosten in Reha-Kliniken
§ 15 Abs. 3 SGB VI und § 38 Abs. 2 SGB IX müssen so angepasst werden, dass die Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe tarifvertraglicher Vergütungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden kann.
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
22.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe
Keine Beschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, Poolen und Infrastrukturangebote dürfen individuelle Anspruch nicht entfallen lassen oder einschränken, keine Belegungssteuerung, gemeinschaftliche Jugendplanung auf Augenhöhe unter Beteiligung aller Akteuer*innen, keine Änderung des § 41 SGB VIII, Aufgabenwahrnehmung durch öffentliche Träger darf nicht zu Monopolstrukturen führen, keine Verschärfung des Vorrang-Nachrang-Verhältnisses, Beibehaltung der Schutz- und Qualitätsstandrads im Betriebserlaubnisverfahren, keine Aushöhlung individueller Rechtsansprüche durch Sozialraumbudgets
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 17.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmen zur Bekämpfung von Epi-/Pandemien müssen Belange von behinderten Menschen berücksichtigen.
Maßnahmen zur Bekämpfung/Begleitung einer Epi-/Pandemie: - Bestehenden staatlichen Maßnahmen müssen überprüft werden, ob sie Auswirkungen auf Menschen mit Behinderung & ihre Familien haben. Sie sind ggf. anzupassen um den spezifischen Bedarfen von Menschen mit Behinderung gerecht zu werden. - Das individuelle Risiko der jeweiligen Person muss bei gesetzlichen Regelungen & der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen berücksichtigt werden. - Alle relevanten Informationen müssen in barrierefreier Form zur Verfügung stehen. - Menschen mit Behinderung dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung pauschal zur Risikogruppe erklärt werden. - Die Auswirkungen von Maßnahmen auf die Soziale Teilhabe & Bildung sind zu berücksichtigen. - Es müssen ausreichend Notunterstützungsangebote zur Verfügung stehen.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 20.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
18.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Suchtpolitik im Koalitionsvertrag festschreiben, Finanzierung von Prävention, Frühintervention und Suchthilfe verbessern
- Bereitgestellt von: Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V. am 05.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Suchtpolitik im Koalitionsvertrag festschreiben, Finanzierung von Prävention, Frühintervention und Suchthilfe verbessern
- Bereitgestellt von: Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V. am 05.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKHG)
Durch das Gesetz soll die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung aus SGB IX auf die Jugendämter ins SGB VIII verlagert werden. Der CBP setzt sich dafür ein, dass die Leistungen für Kinder und Jugendliche weiterhin in der Eingliederungshilfe bewilligt werden. Die Veränderung der Zuständigkeit wird abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) am 29.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Referentenentwurf zum Gesetz zur Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
-
Adressatenkreis:
-
06.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Inklusive Kinder & Jugendhilfe SGB VIII
Inklusive Kinder- & Jugendhilfe durch Zusammenführung SGB VIII & SGB IX. Bereits In der Kindheit sind inklusive Formate zu bewirken, damit eine inklusive Gesellschaft selbstverständlich werden kann. Hierfür ist eine Zusammenführung der jetzt im SGB VIII gergelten Kinder- und Jugendlichen ohne oder mit seelischen Behinderung und den im SGB IX geregelten Kinder- und Jugendlichen mit kognitiven, Sinnes- und körperlichen Beeinträchtigungen zusammenzuführen. Streigigkeiten der gesamten Kinder- und Jugendhilfe soll den Sozialgerichten zugewiesen werden,
- Bereitgestellt von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 12.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 30.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
22.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aktionsplan für Übergänge auf einen allgemeinen Arbeitsmarkt
Der Aktionsplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden diverse Änderungen geplant u.a. die Ausweitung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage nach § 162 Nr. 2 und 2a SGB VI auf das Budget für Arbeit und der Wegfall der Anrechnung von Werkstattaufträgen auf die Ausgleichsabgabe (§ 223 SGB IX). Der CBP setzt sich dafür ein, dass das Budget für Arbeit durch diese Regelung mehr Nutzen für Menschen mit Behinderung hat. Der CBP lehnt der Regelung des § 223 SGB IX ab, weil die Arbeitsplätze der Menschen mit Behinderung in Werkstätten dadurch bedroht werden und ggfs. wegfallen würden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) am 29.05.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6935
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/6690 - Stand und Ergebnisse der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes
-
BT-Drs. 20/6935
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreform / SGB VIII soll inklusiv werden!
Mit der Reform wird das Anliegen verfolgt, die Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig und zukunftsfest aufzustellen, um gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen zu sichern. Hierfür soll in einem ersten Reformschritt die mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Juni 2021 eingeleitete inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe vollzogen und die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auf die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung ausgedehnt werden. Neben den in den Beteiligungsprozessen der letzten Legislaturperiode ausgehandelten Änderungen ist u.a. eine infrastrukturell angelegte inklusive Bildungsassistenz vorgesehen und wird die Stärkung präventiver Angebote beabsichtigt.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe - 1. KJHSRG
-
Adressatenkreis:
-
08.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreform / SGB VIII soll inklusiv werden!
Mit der Reform wird das Anliegen verfolgt, die Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig und zukunftsfest aufzustellen, um gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen zu sichern. Hierfür soll in einem ersten Reformschritt die mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Juni 2021 eingeleitete inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe vollzogen und die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auf die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung ausgedehnt werden. Neben den in den Beteiligungsprozessen der letzten Legislaturperiode ausgehandelten Änderungen ist u.a. eine infrastrukturell angelegte inklusive Bildungsassistenz vorgesehen und wird die Stärkung präventiver Angebote beabsichtigt.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe - 1. KJHSRG
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG)
Ziel ist die Weiterentwicklung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes - SGB VIII. Im Fokus stehen die Ausgestaltung von Leistungsansprüchen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, insbesondere im Bereich Bildung, Teilhabe und Übergänge ins Erwachsenenalter. Thematisiert werden u. a. die Balance zwischen infrastrukturellen und individuellen Leistungen, der Zugang zur Eingliederungshilfe, der Behinderungsbegriff sowie Fragen der Kostenbeteiligung, Bedarfsermittlung und Leistungsplanung. Zudem werden Regelungen zu Mobilität, Frühförderung und zur rechtlichen Absicherung von Teilhaberechten adressiert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Eingliederungshilfe
Gemeinsam mit dem DBR, der Liga Selbstvertretung und den Fachverbänden fordert die BAGFW: EGH-Leistungen weitergehend bedarfsgerecht und personenzentriert ausbauen Passgenaue Angebote für individuelle Bedarfe Selbstbestimmte Entscheidung über eigenen Wohnort ermöglichen Gleichrang von Pflegeleistungen mit Leistungen der EGH Verfahrensvereinfachungen vorantreiben (Grundantrag, vereinfachte individuelle Bedarfsermittlung, Genehmigungsfiktion in der EGH etc.) Vertragsgeschehen (SGB IX) effizienter gestalten
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 09.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
BTHG umsetzen und weiterentwickeln. bpa-Forderungen zur Zukunft der Eingliederungshilfe
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat wichtige Impulse gesetzt, doch die Realität zeigt: Der Weg zu einer gleichberechtigten Teilhabe ist noch lange nicht vollendet. Die Herausforderungen, vor denen wir heute stehen, erfordern mehr als nur Anpassungen – sie verlangen nach mutigen, zukunftsweisenden Lösungen. Als bpa verstehen wir uns als aktiven Mitgestalter dieses Prozesses und formulieren im vorliegenden Papier konkrete Forderungen und Ideen für eine zukunftsfähige Eingliederungshilfe. Es geht uns nicht nur um die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, sondern auch um eine neue Perspektive auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen und diejenigen, die für ihre Unterstützung verantwortlich sind.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 18.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen
Eine niedrigschwellige, diskriminierungsfreie und leitliniengetreue Versorgung für alle Menschen zu garantieren, ist unerlässlich und zählt zu den zentralen Herausforderungen für das Gesundheitssystem. Die Sicherstellung eines gleichberechtigten und bedarfsorientierten Zugangs zur Gesundheitsversorgung muss daher handlungsleitende Maxime politischer Reformen sein. Insgesamt bleibt der Maßnahmenentwurf des BMG in weiten Teilen hinter diesen Erwartungen zurück. Gefordert wird insofern eine zeitnahe, verbindliche und partizipative Nachschärfung. Unbedingt notwendig ist auch die Rückbindung und Verstetigung eines solchen Aktionsplans u.a. mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Artikel 3 GG, § 17 SGB I, §§ 2a und 76 SGB V sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 26.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
16.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Kürzungen im Recht der Eingliederungshilfe
Keine Einschränkung bei der Teilhabe an Bildung, keine Ausweitung des Poolens und der pauschalen Geldleistung, keine Beschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, keine Kürzung bei Hilfsmitteln, Einkommens- und Vermögensheranziehung nicht wieder ausweiten, kein Vorrang der Pflege, Partnerschaft im Leistungserbringungsrecht beibehalten - Pflicht zum Abschluss von Vereinbarungen beibehalten, Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung erhalten, keine Belegungsrechte einführen, keine einseitigen Kürzungen, anlassloses Prüfrecht im SGB IX nicht erforderlich -, Entbürokratisierung und Digitalisierung vorantreiben (mit eigenen Vorschlägen)
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 22.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Diakonie sieht sich in besonderer Weise den Personengruppen mit komplexen Rehabilitationsbedarfen verpflichtet, damit auch einem auf die Belange dieser Personen ausgerichtetem Versorgungsystem.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 21.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Paritätische fordert gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden unter dem Dach der BAGFW: Bundesweite Angleichung und Vereinfachung der Bedarfsermittlung und personenzentrierten Bedarfsfeststellung Fokussierung der Finanzmittel der EGH auf individuelle Teilhabe und lastengerechte finanzielle Ausstattung der Träger der EGH Selbstbestimmung bei der Wahl des Wohnorts stärken Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung für Menschen mit Behinderungen verbessern Vereinbarungsprinzip im Vertragsrecht des SGB IX erhalten Schiedsstellen stärken Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen als Qualitätsdialoge implementieren Klimaschutz und Nachhaltigkeit sozialrechtlich verankern Sozialplanung inklusiv ausbauen
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 09.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BeB begrüßt die Abschaffung der Differenzierung nach Wohnform in der Betreuervergütung, warnt jedoch vor negativen Folgen für mittellose Betreute in eigenen Wohnungen. Die geplanten Vergütungssätze reichen nicht aus, um den höheren Aufwand der assistierenden Betreuung abzudecken. Der BeB fordert eine faire und auskömmliche Vergütung, um das Wunsch- und Wahlrecht der Betreuten zu sichern und die Versorgungslage nicht zu verschlechtern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
-
Adressatenkreis:
-
23.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gemäß dem Koalitionsvertrag 2021-2025 der Bundesregierung soll es gesetzliche Veränderungen im Bereich der Inklusion von Menschen mit Behinderungen geben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zuständig und plant ein Gesetzgebungsverfahren. Gesetzliche Änderungen im SGB IX, der WVO und weiteren Sozialgesetzbüchern sind geplant. Die BAG WfbM setzt sich für eine Weiterentwicklung der bestehenden Gesetzgebung ein und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. am 14.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.11.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen
Eine niedrigschwellige, diskriminierungsfreie und leitliniengetreue Versorgung für alle Menschen zu garantieren, ist unerlässlich und zählt zu den zentralen Herausforderungen für das Gesundheitssystem. Die Sicherstellung eines gleichberechtigten und bedarfsorientierten Zugangs zur Gesundheitsversorgung muss daher handlungsleitende Maxime politischer Reformen sein. Insgesamt bleibt der Maßnahmenentwurf des BMG in weiten Teilen hinter diesen Erwartungen zurück. Gefordert wird insofern eine zeitnahe, verbindliche und partizipative Nachschärfung. Unbedingt notwendig ist auch die Rückbindung und Verstetigung eines solchen Aktionsplans u.a. mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Artikel 3 GG, § 17 SGB I, §§ 2a und 76 SGB V sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 21.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
16.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Zivilgesellschaft und Entsektorierung im Gesundheitswesen
Ziel dieses Regelungsvorhabens ist es, eine stärkere Beteiligung der Zivilgesellschaft in der Erbringung sozialer Dienstleistungen zu fördern und eine effektivere Verzahnung von ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen zu erreichen. A) Erweiterung der Möglichkeiten für zivilgesellschaftliche Akteure, aktiv an der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Pflege, Betreuung, Inklusion und Teilhabe mitzuwirken. B) Schaffung gesetzlicher Grundlagen für einen Abbau ambulanter und stationärer Sektoren im Bereich der pflegerischen Versorgung, um Zugangsvoraussetzungen zu verbessern und innovative Wohnformen zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Netzwerk: Soziales neu gestalten (SONG) e.V. am 29.04.2024
-
Adressatenkreis:
-
23.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme der Fachverbände - RefEI KJHG
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung nehmen Stellung zum Referentenentwurf des KJHG. Sie fordern u.a. die Verankerung des Teilhabebegriffs in § 1 SGB VIII, die Sicherung der Fachstandards der Eingliederungshilfe, eine einheitliche Gerichtsbarkeit in der Sozialgerichtsbarkeit, die tarifliche Refinanzierung, die Beibehaltung der Schiedsstellenfähigkeit und die vollständige Integration der Leistungen der Eingliederungshilfe in das Vertragsrecht des SGB VIII. Ziel ist eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe im Sinne der UN-BRK.
- Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz - Pflegekompetenzgesetz - PKG
Mit dem Pflegekompetenzgesetz (PKG) sollen Pflegefachpersonen mehr Verantwortung übernehmen, pflegende Angehörige entlastet und Unterstützungsangebote gestärkt werden. Der Entwurf betrifft unter anderem Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel, neue Wohnformen und die Umwandlung von Sachleistungen. Die Fachverbände kritisieren den geplanten Pflegevorbehalt (§ 15a SGB V-neu) und fordern die Anerkennung von Heilerziehungspfleger*innen sowie mehr Flexibilität bei Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz, Pflegekompetenzgesetz - PKG
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung der Eingliederungshilfe
Die Eingliederungshilfe hat erhebliches Potential zur Entbürokratisierung und Deregulierung. Die zahlreichen Melde-, Berichts- und Nachweispflichten sowie die Notwendigkeit, für zahlreiche Aufgaben gesondert Beauftragte benennen zu müssen, binden immer mehr Personalkapazitäten sowohl bei den Leistungserbringern als auch bei den Leistungsträgern und Behörden. Das verschärft den Fachkräftemangel, verursacht enorme Mehrkosten und gefährdet die Sicherstellung der bedarfsgerechten Unterstützung der Menschen mit Behinderungen.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 26.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gemäß dem Koalitionsvertrag 2021-2025 der Bundesregierung soll es gesetzliche Veränderungen im Bereich der Inklusion von Menschen mit Behinderungen geben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zuständig und plant ein Gesetzgebungsverfahren. Gesetzliche Änderungen im SGB IX, der WVO und weiteren Sozialgesetzbüchern sind geplant. Die BAG WfbM setzt sich für eine Weiterentwicklung der bestehenden Gesetzgebung ein und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. am 25.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
23.10.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gemäß dem Koalitionsvertrag 2021-2025 der Bundesregierung soll es gesetzliche Veränderungen im Bereich der Inklusion von Menschen mit Behinderungen geben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zuständig und plant ein Gesetzgebungsverfahren. Gesetzliche Änderungen im SGB IX, der WVO und weiteren Sozialgesetzbüchern sind geplant. Die BAG WfbM setzt sich für eine Weiterentwicklung der bestehenden Gesetzgebung ein und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. am 21.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gemäß dem Koalitionsvertrag 2021-2025 der Bundesregierung soll es gesetzliche Veränderungen im Bereich der Inklusion von Menschen mit Behinderungen geben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zuständig und plant ein Gesetzgebungsverfahren. Gesetzliche Änderungen im SGB IX, der WVO und weiteren Sozialgesetzbüchern sind geplant. Die BAG WfbM setzt sich für eine Weiterentwicklung der bestehenden Gesetzgebung ein und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. am 07.05.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Integration von Geflüchteten fördern
Für Personen, die eine Duldung haben, sollten die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Aufenthalt während einer Ausbildung weiter und damit praxisgerechter gefasst werden. Auch für die Beschäftigungsduldung sollten die tatbestandlich geforderten Integrationsleistungen so ausgestaltet sein, dass sie auch realistisch erbracht werden können. Im SGB I sollte geregelt werden, dass Leistungsträger Sprachmittlerinnen bzw. -mittler heranziehen können, soweit Berechtigte nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Ein klar definierte und einheitlicher Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder, unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus, sollte geschaffen werden. Maßnahmen zur Verzahnung von Fach- und Sprachlernen sollten weiter ausgebaut werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben: