Regelungsvorhaben

Keine Kürzungen im Recht der Eingliederungshilfe

Angegeben von:
Bundesvereinigung Lebenshilfe (R004143) am 22.05.2026

Beschreibung:
Keine Einschränkung bei der Teilhabe an Bildung, keine Ausweitung des Poolens und der pauschalen Geldleistung, keine Beschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, keine Kürzung bei Hilfsmitteln, Einkommens- und Vermögensheranziehung nicht wieder ausweiten, kein Vorrang der Pflege, Partnerschaft im Leistungserbringungsrecht beibehalten - Pflicht zum Abschluss von Vereinbarungen beibehalten, Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung erhalten, keine Belegungsrechte einführen, keine einseitigen Kürzungen, anlassloses Prüfrecht im SGB IX nicht erforderlich -, Entbürokratisierung und Digitalisierung vorantreiben (mit eigenen Vorschlägen)

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2605220015 (PDF - 13 Seiten)

    Adressatenkreis:

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