Regelungsvorhaben
Keine Kürzungen im Recht der Eingliederungshilfe
Angegeben von:
Bundesvereinigung Lebenshilfe (R004143)
am
22.05.2026
Beschreibung:
Keine Einschränkung bei der Teilhabe an Bildung, keine Ausweitung des Poolens und der pauschalen Geldleistung, keine Beschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, keine Kürzung bei Hilfsmitteln, Einkommens- und Vermögensheranziehung nicht wieder ausweiten, kein Vorrang der Pflege, Partnerschaft im Leistungserbringungsrecht beibehalten - Pflicht zum Abschluss von Vereinbarungen beibehalten, Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung erhalten, keine Belegungsrechte einführen, keine einseitigen Kürzungen, anlassloses Prüfrecht im SGB IX nicht erforderlich -, Entbürokratisierung und Digitalisierung vorantreiben (mit eigenen Vorschlägen)
- Grundsicherung [alle RV hierzu]
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
- Schulische Bildung [alle RV hierzu]
-
SG2605220015 (PDF - 13 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 18.05.2026 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-