Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (44)
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- Angegeben von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 10.07.2024
- Beschreibung: Der bff tritt dafür ein, dass §37a SGB IX derart refoemiert wird, dass Gewaltschutzmaßnahmen in Einrichtungen der Behindertenhilfe verpflichtend umgesetzt werden, die Umsetzung Mindeststandards entspricht und kontrolliert wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der bpa setzt sich dafür ein, dass bei den Landesrahmenverträgen für die Eingliederungshilfe anstelle der Verordnung nach § 131 Abs. 4 SGB IX eine Schiedsstelle verankert wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Weibernetz e. V. Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung am 25.06.2024
- Beschreibung: - § 37a: die Konkretisierung der Maßnahmen im Gesetzestext durch verpflichtende gesetzliche Qualitäts- und Mindeststandards, Verankerung des Gewaltschutzes als Qualitätsmerkmal sowie die Einführung von Sanktionen bei Nichteinhaltung des Gesetzes. - Schaffung einer unabhängigen Stelle für die Qualitätssicherung und Zertifizierung von Gewaltschutzkonzepten nach § 37a Abs. 1 SGB IX
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: - Gewalthilfegesetz einführen, Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen unter Beteiligung des Bundes, Ausbau der Frauenunterstützungsstruktur mit Zugang für alle Frauen. - Bei allen Präventionsmaßnahme intersektionale Diskriminierung berücksichtigen und Barrierefreiheit garantieren (IK Art. 12). - Barrierefreiheit präventiver Täterprogramme (IK Art. 16) für Täter mit Behinderungen - Verpflichtende Erarbeitung von Gewaltschutzkonzepten nach § 37a SGB IX um Mindeststandards zu ergänzen sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtumsetzung gesetzlich festzulegen. Eine gesetzliche Verpflichtung analog zu §§ 1 und 39a der WMVO für Frauenbeauftragte auch in Berufsbildungswerken (BBW's und BFWs) schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Deutscher Behindertensportverband und Nationales Paralympisches Komitee (DBS) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Förderung der nationalen Umsetzung der UN-BRK im Hinblick auf Inklusion und Teilhabe am und im Sport, insbesondere im Kontext SGB IX, Zugang zu Hilfsmitteln und Barrierefreiheit.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4865
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
15. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik
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BT-Drs. 20/4865
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die geplanten Änderungen zum BEM sind nicht zielführend, da bereits jetzt Arbeitgeber in ihrem eigenen Interessen BEM-Verfahren durchführen, damit Beschäftigte im Arbeitsverhältnis bleiben können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Aus Unternehmenssicht sind bei der WfbM-Reform vor allem die Übergänge von den Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt relevant. Diese gilt es zu stärken. Die geplanten Regelungen zur Ausgleichsabgabe sind für die Werkstätten nachteilig, da die Aufträge aus der Wirtschaft wichtig für sie sind und auch für die Unternehmen nicht positiv. Die Bezahlung von Mindestlohn für Werkstätten-Beschäftigte wäre keine Option, da in den Werkstät-ten Menschen beschäftigt sind, die nicht-erwerbsfähig sind und in keinem regulären Arbeitsverhältnis stehen. Aufgrund der Kosten ist aber eher von einer leichten – tolerierbaren – Entgeltanhebung aus-zugehen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Anthropoi Selbsthilfe | Bundesvereinigung Selbsthilfe im anthroposophischen Sozialwesen e.V. am 29.04.2024
- Beschreibung: Anthropoi Selbsthilfe begrüßt es, dass das Entgeltssystem in der WfbM reformiert werden soll. Wir erachten eine gerechte und transparente Bezahlung von WfbM-Beschäftigten, so dass diese nicht ergänzend auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, für notwendig. Aus Sicht von Anthropoi Selbsthilfe ist bei dieser Reform auch zwingend die Gruppe der Menschen mit Assistenzbedarf zu berücksichtigen, die aktuell keinen Zugang zur WfbM haben. Art 27 UN-BRK gewährt allen Menschen mit Behinderung ein Recht auf Arbeit. Das Zugangskriterium Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben muss deswegen gestrichen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 30.06.2024
- Beschreibung: Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 28.06.2024
- Beschreibung: § 15 Abs. 3 SGB VI und § 38 Abs. 2 SGB IX müssen so angepasst werden, dass die Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe tarifvertraglicher Vergütungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden kann.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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- Angegeben von: Bundesverband Suchthilfe e. V. (bus.) am 07.05.2024
- Beschreibung: Der bus. setzt sich für eine gesetzliche Regelung ein, die die Finanzierung der Suchtberatung bundesweit nachhaltig und auskömmlich gestaltet. Damit sollen zum einen die Leistungen der Suchtberatungsstellen gesichert werden, und zum anderen soll eine an die Hilfebedarfe der Menschen mit Substanzkonsumstörungen angepasste Weiterentwicklung ermöglicht werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Weiterentwicklung der Versorgung für psychisch erkrankte Menschen
Aktiv vom 28.06.2024 bis 05.08.2024
- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Psychiatrie-Dialog und Weiterentwicklung/Fortführung des Psychiatrie-Dialogs: es gilt, Schnittstellenprobleme (z. B. durch mehrere Rehabilitationsträger, verschiedene Anspruchsvoraussetzungen der Sozialgesetzbücher, Sozialversicherungs-/Fürsorgesystem, ambulant/stationäres Setting) zu überwinden und sektorenverbindend sinnvolle Lösungen und Unterstützungen im Sinne der Leistungsberechtigten umzusetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
- Beschreibung: Angemessene Finanzierung der Mehrkosten für die Umsetzung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Schaffung eines Anspruchs auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung, insb. für ambulante Leistungen. Schaffung eines öffentlich-rechtlichen Zahlungsanspruch der Leistungserbringer gegen Leistungsträger. Schaffung von Schiedsstellen für Leistungsvereinbarungen im Bereich der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) am 29.05.2024
- Beschreibung: Im Aktionsplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden diverse Änderungen geplant: - Ausweitung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage nach § 162 Nr. 2 und 2a SGB VI auf das Budget für Arbeit wird begrüßt - Der Wegfall der Anrechnung von Werkstattaufträgen auf die Ausgleichsabgabe (§ 223 SGB IX) wird abgelehnt
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6935
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/6690 - Stand und Ergebnisse der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes
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BT-Drs. 20/6935
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 29.05.2024
- Beschreibung: Inklusive Kinder- & Jugendhilfe durch Zusammenführung SGB VIII & SGB IX
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. am 14.11.2024
- Beschreibung: Gemäß dem Koalitionsvertrag 2021-2025 der Bundesregierung soll es gesetzliche Veränderungen im Bereich der Inklusion von Menschen mit Behinderungen geben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zuständig und plant ein Gesetzgebungsverfahren. Gesetzliche Änderungen im SGB IX, der WVO und weiteren Sozialgesetzbüchern sind geplant. Die BAG WfbM setzt sich für eine Weiterentwicklung der bestehenden Gesetzgebung ein und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Etablierung Tarifbindung in der Reha, Erleichterung Pflegeausbildung in Reha- und Vorsorgeeinrichtungen; Sicherstellung Wunsch- und Wahlrecht, Anpassung Regeldauer in der Kinder- und Jugend-Reha im SGB V an SGB VI; Weiterentwicklung SGB IX als trägerübergreifenden Rahmen; Ermöglichung Übergangspflege nach § 39e SGB V. in Rehaeinrichtungen, Etablierung gemeinsames Qualitätssicherungsverfahren im SGB IX, Sicherstellung zeitgleiche Übernahme der Kostensätze DRV durch GKV.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 23.10.2024
- Beschreibung: Inklusive Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderungen, Wegfall des Wesentlichkeitskriteriums für Anspruch auf Eingliederungshilfe, Anspruch auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung für alle Leistungen der Eingliederungshilfe, Sozialgerichtsbarkeit als zuständige Gerichtsbarkeit für das SGB VIII, keine Verschlechterung der Rechtsansprüche auf Eingliederungshilfe durch Übergang ins SGB VIII
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 21.08.2024
- Beschreibung: Eine niedrigschwellige, diskriminierungsfreie und leitliniengetreue Versorgung für alle Menschen zu garantieren, ist unerlässlich und zählt zu den zentralen Herausforderungen für das Gesundheitssystem. Die Sicherstellung eines gleichberechtigten und bedarfsorientierten Zugangs zur Gesundheitsversorgung muss daher handlungsleitende Maxime politischer Reformen sein. Insgesamt bleibt der Maßnahmenentwurf des BMG in weiten Teilen hinter diesen Erwartungen zurück. Gefordert wird insofern eine zeitnahe, verbindliche und partizipative Nachschärfung. Unbedingt notwendig ist auch die Rückbindung und Verstetigung eines solchen Aktionsplans u.a. mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Artikel 3 GG, § 17 SGB I, §§ 2a und 76 SGB V sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ am 11.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die Weichen für eine Inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass in dieser Legislaturperiode die gesetzliche Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe erfolgen soll. Ziel ist es die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auch auf die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung zu erschrecken. Die Jugendämter sollen zentrale Anlaufstelle für alle jungen Menschen und ihre Familien für Hilfen sein!
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 29.05.2024
- Beschreibung: Übergang & Zugang von Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt stärken Erhöhung der Entlohnung in WfbM Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit hohem Unterstützungbedarf
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Netzwerk: Soziales neu gestalten (SONG) e.V. am 29.04.2024
- Beschreibung: Ziel dieses Regelungsvorhabens ist es, eine stärkere Beteiligung der Zivilgesellschaft in der Erbringung sozialer Dienstleistungen zu fördern und eine effektivere Verzahnung von ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen zu erreichen. A) Erweiterung der Möglichkeiten für zivilgesellschaftliche Akteure, aktiv an der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Pflege, Betreuung, Inklusion und Teilhabe mitzuwirken. B) Schaffung gesetzlicher Grundlagen für einen Abbau ambulanter und stationärer Sektoren im Bereich der pflegerischen Versorgung, um Zugangsvoraussetzungen zu verbessern und innovative Wohnformen zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Intergeschlechtliche Menschen e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Stärkung der Belange von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen in allen Bereichen der Sozialgesetzgebung, um eine diskriminierungsfreie Teilhabe dieser zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Die Pflegewirtschaft steht vor einer Vielzahl komplexer und drängender Herausforderungen, die sowohl politisches Handeln als auch gesellschaftliches Umdenken erfordern: Ein zentraler Ansatz zur Bewältigung dieser Herausforderungen ist die verstärkte Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren der Pflegewirtschaft. Es ist jedoch klar, dass die Herausforderungen nicht allein durch finanzielle Mittel bewältigt werden können. Vielmehr sind Strukturveränderungen und ein Umdenken in der Organisation und Zusammenarbeit erforderlich. Dazu sind Anpassungen sowohl in den Bereichen SGB XI, SGB V, SGB IX und dem Pflegeberufegesetz nötig.
- Betroffene Bundesgesetze (4):