Stellungnahmen/Gutachten
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604 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (604)
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Zu Regelungsvorhaben:
Aktuelle und interoperable Straßeninfrastrukturdaten im Bundesfernstraßennetz
Die rechtlichen, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen für die Erhebung, Aktualisierung, Qualitätssicherung und Nutzbarmachung digitaler Bestands-, Zustands- und Infrastrukturdaten im Bundesfernstraßennetz müssen verbessert werden. Ziel ist eine vollständigere, aktuellere und interoperable Datenbasis für Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Dazu gehören insbesondere Straßeninformationsbanken, standardisierte Datenstrukturen, moderne 3D-Erfassung, Mobile Mapping, GIS-Anwendungen, BIM-Bestandsmodelle und digitale Zwillinge. Die in §5 (IVSG) festgehaltene Pflicht zur Datenbereitstellung soll auf weitere Straßeninfrastrukturdaten als bisher in den in §2 Nummer 6 (IVSG) festgelegten Begriffsbestimmungen erweitert werden.
- Bereitgestellt von: WMP EUROCOM AG am 16.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aktuelle und interoperable Straßeninfrastrukturdaten im Bundesfernstraßennetz
Die rechtlichen, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen für die Erhebung, Aktualisierung, Qualitätssicherung und Nutzbarmachung digitaler Bestands-, Zustands- und Infrastrukturdaten im Bundesfernstraßennetz müssen verbessert werden. Ziel ist eine vollständigere, aktuellere und interoperable Datenbasis für Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Dazu gehören insbesondere Straßeninformationsbanken, standardisierte Datenstrukturen, moderne 3D-Erfassung, Mobile Mapping, GIS-Anwendungen, BIM-Bestandsmodelle und digitale Zwillinge. Die in §5 (IVSG) festgehaltene Pflicht zur Datenbereitstellung soll auf weitere Straßeninfrastrukturdaten als bisher in den in §2 Nummer 6 (IVSG) festgelegten Begriffsbestimmungen erweitert werden.
- Bereitgestellt von: WMP EUROCOM AG am 16.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung, dass im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau (TKG‑Änderungsgesetz 2026) der Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt gesichert sowie Anbieter‑ und Produktvielfalt gestärkt wird. Dieses Vorhaben wird auch im Namen der 1&1 AG und der 1&1 Versatel GmbH verfolgt.
- Bereitgestellt von: United Internet AG am 16.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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05.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Deutsche Telekom setzt sich für eine technologieneutrale und wettbewerbsoffene Ausgestaltung des europäischen Vergabeverfahrens für 2-GHz-Frequenzen für mobile Satellitendienste (MSS) ein. Ziel ist die Ermöglichung europäischer, von Mobilfunknetzbetreibern geführter Kooperationsmodelle zur Bereitstellung satellitengestützter Direct-to-Device-Dienste. Hierzu werden insbesondere Anpassungen der Zulassungsvoraussetzungen und vertraglichen Anforderungen angestrebt, um den gesicherten Zugang zu ITU-Frequenzanmeldungen sowie die flexible Einbindung externer Satelliteninfrastruktur zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen die regulatorische Verantwortung, die operative Kontrolle über die Frequenznutzung sowie Sicherheitsanforderungen beim europäischen Betreiber verbleiben.
- Bereitgestellt von: Deutsche Telekom AG am 15.10.2026
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Adressatenkreis:
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07.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aktuelle und interoperable Straßeninfrastrukturdaten im Bundesfernstraßennetz
Die Deutsche InfraSoft GmbH setzt sich dafür ein, die rechtlichen, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen für die Erhebung, Aktualisierung, Qualitätssicherung und Nutzbarmachung digitaler Bestands-, Zustands- und Infrastrukturdaten im Bundesfernstraßennetz zu verbessern. Ziel ist eine vollständigere, aktuellere und interoperable Datenbasis für Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Dazu gehören insbesondere standardisierte Datenstrukturen, moderne 3D-Erfassung, Mobile Mapping, GIS-Anwendungen, BIM-Bestandsmodelle und digitale Zwillinge. Die Deutsche InfraSoft GmbH setzt sich dafür ein, die in §5 (IVSG) festgehaltene Pflicht zur Datenbereitstellung auf weitere Straßeninfrastrukturdaten als bisher in §2 Nummer 6 (IVSG) für Daten festgelegten Begriffsbestimmungen zu erweitern.
- Bereitgestellt von: Deutsche InfraSoft GmbH am 14.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.10.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aktuelle und interoperable Straßeninfrastrukturdaten im Bundesfernstraßennetz
Die Deutsche InfraSoft GmbH setzt sich dafür ein, die rechtlichen, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen für die Erhebung, Aktualisierung, Qualitätssicherung und Nutzbarmachung digitaler Bestands-, Zustands- und Infrastrukturdaten im Bundesfernstraßennetz zu verbessern. Ziel ist eine vollständigere, aktuellere und interoperable Datenbasis für Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Dazu gehören insbesondere standardisierte Datenstrukturen, moderne 3D-Erfassung, Mobile Mapping, GIS-Anwendungen, BIM-Bestandsmodelle und digitale Zwillinge. Die Deutsche InfraSoft GmbH setzt sich dafür ein, die in §5 (IVSG) festgehaltene Pflicht zur Datenbereitstellung auf weitere Straßeninfrastrukturdaten als bisher in §2 Nummer 6 (IVSG) für Daten festgelegten Begriffsbestimmungen zu erweitern.
- Bereitgestellt von: Deutsche InfraSoft GmbH am 14.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
TKG-Änderungsgesetz 2026: Wettbewerbs- und Bürokratiefragen
Ziel der Interessenvertretung ist es, die Rahmenbedingungen im Bereich der Telekommunikationsregulierung gezielt so weiterzuentwickeln, dass Hürden im Wettbewerb sowie Bürokratie abgebaut werden und eine höhere Planungssicherheit im Bereich der Frequenzregulierung erreicht wird.
- Bereitgestellt von: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG am 02.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.09.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des EU Cloud and AI Development Act (CADA)
Ziel der Einflussnahme ist eine technologieoffene, risikobasierte und mit bestehenden Finanzmarktregelungen, insbesondere DORA, kohärente Ausgestaltung des Cloud and AI Development Act (CADA). Dabei sollen Doppelregulierung und unverhältnismäßige zusätzliche Pflichten für Kreditinstitute vermieden, die Anbieter- und Technologiewahlfreiheit erhalten sowie der Zugang zu leistungsfähigen internationalen Cloud-, KI- und Modellökosystemen gesichert werden. Zudem soll eine verpflichtende Ausweitung von Souveränitätsanforderungen auf Finanzinstitute nicht erfolgen.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 01.10.2026
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Adressatenkreis:
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31.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Ziel der Interessenvertretung ist es, die Interessen der Telekommunikationsbranche (Festnetz und Mobilfunk) in die Beratungen über das Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen sachgerecht einzubeziehen.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 439/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen
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BR-Drs. 439/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.09.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung des Stromanschlusses für neue Mobilfunkmasten im Außenbereich
Ziel der Interessenvertretung ist die Schaffung klarer und praktikabler Vorgaben für den Stromanschluss neuer Mobilfunkmasten. Dazu gehört die rechtssichere Festlegung von Verfahren, Fristen und Prioritäten, um Verzögerungen beim Netzanschluss zu vermeiden und die flächendeckende Mobilfunkversorgung in Deutschland zu beschleunigen.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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22.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwicklung praktischer und wirksamer Durchführungsrichlinien zu der EU-Urheberrechtsrichtlinie
Es wird dafür eingetreten, dass die geplanten Durchführungsrichlinien zu der EU-Urheberrechtsrichtlinie einen ausgewogenen Ansatz verfolgen, der Rechteinhaber schützt und gleichzeitig Nutzerrechte und Innovation bewahrt.
- Bereitgestellt von: Facebook Germany GmbH am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
-
14.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung investitionsfreundlicher Rahmenbedingungen durch das TKG-Änderungsgesetz
Ziel ist die Gestaltung innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen für den Ausbau von Mobilfunkmasten durch eine priorisierte Anbindung an das Niederspannungstromnetz sowie durch die Einbindung von TowerCos in den Ausbau passiver Mobilfunkinfrastruktur am Gleis.
- Bereitgestellt von: Vantage Towers AG am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 439/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen
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BR-Drs. 439/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E - Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht - Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen - Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
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Adressatenkreis:
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03.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E - Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht - Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen - Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
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Adressatenkreis:
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11.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E - Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht - Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen - Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
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Adressatenkreis:
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11.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E - Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht - Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen - Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
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Adressatenkreis:
-
11.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E - Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht - Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen - Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
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Adressatenkreis:
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11.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E - Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht - Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen - Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
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Adressatenkreis:
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11.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Nutzung und Schutz von Gesundheits- und Patientendaten einschließlich genetischer Daten
Gegenstand der Interessenvertretung sind die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für die Verarbeitung, Nutzung, Weitergabe und den Schutz von Gesundheitsdaten. Dies umfasst insbesondere Patienten-, Gesundheits- und genetische Daten sowie Fragen von Datenschutz, Datensicherheit, ärztlicher Schweigepflicht, Zugriffs- und Berechtigungskonzepten, der Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Qualitätssicherung und Forschung sowie nationale und europäische Regelungsvorhaben zur Datennutzung im Gesundheitswesen. Ziel ist die Gewährleistung eines verantwortungsvollen Umgangs mit sensiblen Gesundheitsdaten unter Wahrung von Patientenrechten und ärztlicher Berufsausübung. (GDNG, EHDS, GenDG, ePA-Datenzugriffe, Forschungsdatennutzung, Fragen d. Schweigepflicht)
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nutzung und Schutz von Gesundheits- und Patientendaten einschließlich genetischer Daten
Gegenstand der Interessenvertretung sind die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für die Verarbeitung, Nutzung, Weitergabe und den Schutz von Gesundheitsdaten. Dies umfasst insbesondere Patienten-, Gesundheits- und genetische Daten sowie Fragen von Datenschutz, Datensicherheit, ärztlicher Schweigepflicht, Zugriffs- und Berechtigungskonzepten, der Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Qualitätssicherung und Forschung sowie nationale und europäische Regelungsvorhaben zur Datennutzung im Gesundheitswesen. Ziel ist die Gewährleistung eines verantwortungsvollen Umgangs mit sensiblen Gesundheitsdaten unter Wahrung von Patientenrechten und ärztlicher Berufsausübung. (GDNG, EHDS, GenDG, ePA-Datenzugriffe, Forschungsdatennutzung, Fragen d. Schweigepflicht)
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
-
11.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nutzung und Schutz von Gesundheits- und Patientendaten einschließlich genetischer Daten
Gegenstand der Interessenvertretung sind die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für die Verarbeitung, Nutzung, Weitergabe und den Schutz von Gesundheitsdaten. Dies umfasst insbesondere Patienten-, Gesundheits- und genetische Daten sowie Fragen von Datenschutz, Datensicherheit, ärztlicher Schweigepflicht, Zugriffs- und Berechtigungskonzepten, der Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Qualitätssicherung und Forschung sowie nationale und europäische Regelungsvorhaben zur Datennutzung im Gesundheitswesen. Ziel ist die Gewährleistung eines verantwortungsvollen Umgangs mit sensiblen Gesundheitsdaten unter Wahrung von Patientenrechten und ärztlicher Berufsausübung. (GDNG, EHDS, GenDG, ePA-Datenzugriffe, Forschungsdatennutzung, Fragen d. Schweigepflicht)
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
-
11.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nutzung und Schutz von Gesundheits- und Patientendaten einschließlich genetischer Daten
Gegenstand der Interessenvertretung sind die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für die Verarbeitung, Nutzung, Weitergabe und den Schutz von Gesundheitsdaten. Dies umfasst insbesondere Patienten-, Gesundheits- und genetische Daten sowie Fragen von Datenschutz, Datensicherheit, ärztlicher Schweigepflicht, Zugriffs- und Berechtigungskonzepten, der Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Qualitätssicherung und Forschung sowie nationale und europäische Regelungsvorhaben zur Datennutzung im Gesundheitswesen. Ziel ist die Gewährleistung eines verantwortungsvollen Umgangs mit sensiblen Gesundheitsdaten unter Wahrung von Patientenrechten und ärztlicher Berufsausübung. (GDNG, EHDS, GenDG, ePA-Datenzugriffe, Forschungsdatennutzung, Fragen d. Schweigepflicht)
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
- rechtl., techn. und organisator. Rahmenbedingungen der digitalen Gesundheitsinfrastruktur und der TI - Gesetzl. und regulator. Vorgaben zu TI-Anwendungen und digitalen Gesundheitsdiensten - sichere, stabile und nutzerorientierte Ausgestaltung digitaler Infrastrukturen im Gesundheitswesen - Verfügbarkeit, Ausfallsicherheit, Interoperabilität und Datensicherheit digitaler Anwendungen - ePA, eGK, KIM, sowie weitere Kommunikations- und Identitätsdienste - technische Standards, Sicherheitsanforderungen, digitale Identitäten und Authentifizierungsverfahren - Integration digitaler Anwendungen in die medizinische Versorgung und Versorgungsabläufe
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des EU Cloud and AI Development Act (CADA)
Ziel der Einflussnahme ist eine technologieoffene, risikobasierte und mit bestehenden Finanzmarktregelungen, insbesondere DORA, kohärente Ausgestaltung des Cloud and AI Development Act (CADA). Dabei sollen Doppelregulierung und unverhältnismäßige zusätzliche Pflichten für Kreditinstitute vermieden, die Anbieter- und Technologiewahlfreiheit erhalten sowie der Zugang zu leistungsfähigen internationalen Cloud-, KI- und Modellökosystemen gesichert werden. Zudem soll eine verpflichtende Ausweitung von Souveränitätsanforderungen auf Finanzinstitute nicht erfolgen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
-
31.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regulierung des TK-Sektors bzw. des TK-Binnenmarktes der Zukunft
Ziel der Interessenvertretung ist die Sicherstellung von hinreichendem Wachstumspotential und Investitionsräumen im Telekommunikationsmarkt der Zukunft, etwa zum EU Commission White Paper - How to master Europe's digital infrastructure needs?, Letta Report "Much more than a market", Draghi Report "The future of European competitiveness" sowie zum Digital Networks Act.
- Bereitgestellt von: Vodafone GmbH am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufrechterhaltung von wettbewerbs- und innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen TKG-Änderungsgesetz
Befürwortung für die Beibehaltung wettbewerbs- und innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen unter der Sicherstellung des beschleunigten Ausbaus die von Gigabitinfrastrukturen, des Abbaus bürokratischer Hemmnisse zwecks Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung und keiner weiteren Verschärfungen im Bereich des Kundenschutzes
- Bereitgestellt von: Vodafone GmbH am 30.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
TK-freundliche Anpassungen im Eisenbahnrecht
Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, die Versorgung der Bahnreisenden und Mitarbeitenden mit Mobilfunkdiensten als Belang in der Neuregulierung des EIsenbahnrechts zu verankern. Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung sowie der Ermöglichung der Mitnutzung von Infrastruktur zu marktüblichen Konditionen; Verpflichtung zur gemeinsamen Planung, Integration von neuen Mobilfunkstandards und neue Befugnisse der BNetzA in diesem Bereich.
- Bereitgestellt von: Vodafone GmbH am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
-
Adressatenkreis:
-
27.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des EU Cloud and AI Development Act (CADA)
Ziel der Einflussnahme ist eine technologieoffene, risikobasierte und mit bestehenden Finanzmarktregelungen, insbesondere DORA, kohärente Ausgestaltung des Cloud and AI Development Act (CADA). Dabei sollen Doppelregulierung und unverhältnismäßige zusätzliche Pflichten für Kreditinstitute vermieden, die Anbieter- und Technologiewahlfreiheit erhalten sowie der Zugang zu leistungsfähigen internationalen Cloud-, KI- und Modellökosystemen gesichert werden. Zudem soll eine verpflichtende Ausweitung von Souveränitätsanforderungen auf Finanzinstitute nicht erfolgen.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
31.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neufassung der Bereichsausnahmen im Wettbewerbsrecht im Rahmen der 12. GWB-Novelle
Die Neufassung der Bereichsausnahmen im Wettbewerbsrecht zur Erleichterung von Medienkooperationen. Ziel ist die Einführung eines §30 c GWB für Kooperationen von Medienunternehmen entsprechend der Regelung für die Presse in §30 b GWB.
- Bereitgestellt von: VAUNET Verband Privater Medien e. V. am 29.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze (12. GWB-Novelle)
-
BT-Drs. 21/7865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des EU Cloud and AI Development Act (CADA)
Ziel der Einflussnahme ist eine technologieoffene, risikobasierte und mit bestehenden Finanzmarktregelungen, insbesondere DORA, kohärente Ausgestaltung des Cloud and AI Development Act (CADA). Dabei sollen Doppelregulierung und unverhältnismäßige zusätzliche Pflichten für Kreditinstitute vermieden, die Anbieter- und Technologiewahlfreiheit erhalten sowie der Zugang zu leistungsfähigen internationalen Cloud-, KI- und Modellökosystemen gesichert werden. Zudem soll eine verpflichtende Ausweitung von Souveränitätsanforderungen auf Finanzinstitute nicht erfolgen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
31.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Digitalabgabe: Medienvielfalt fördern, ohne digitale Wertschöpfung zu belasten
Einbringung der Perspektive der Digitalen Wirtschaft in die politische Debatte über die Einführung einer Digitalabgabe für Onlineplattformen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) hat einen Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau" vorgelegt, der sich derzeit in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung befindet. Ihm gingen Eckpunktepapiere zum Gesetzesvorhaben und zur Kupfer-Glas-Migration voraus. Ziel der Interessenvertretung ist es, Regelungen im Telekommunikationsrecht zu unterstützen, die die Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau verbessern und bürokratische Hemmnisse abbauen.
- Bereitgestellt von: TKM Consulting GmbH am 28.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
03.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Digital Networks Act (DNA) soll den Regulierungsrahmen für eine innovative und zukunftsfähige digitale Infrastruktur in Europa schaffen. Der BDI hat zum Ziel, dass der DNA aktuell bestehende Komplexität, Bürokratie und Berichtspflichten abbaut und Gold Plating auf nationaler Ebene verhindert, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken. Zudem soll der europäische Binnenmarkt vertieft und Regelungen insgesamt harmonisiert werden, um die europaweite Bereitstellung von Diensten zu vereinfachen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 28.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
BVI-Vorschläge zur Online-Konsultation für einen weiterentwickelten Rahmen für Open Data
Wir begrüßen die Initiative der Bundesregierung, die Kultur der Datennutzung und des Datenteilens sowie die Datensouveränität zu stärken. Offene und hochwertige Daten sind ein wesentlicher Baustein einer modernen und digitalen Fondsbranche. Sie fördern Innovationen, erhöhen Transparenz und unterstützen datengetriebene Geschäftsmodelle.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 25.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Veranstaltungswirtschaft im TKG-Änderungsgesetz 2026
Einführung der PMSE-Dienste als bedeutender Sektor (§2 Abs. 8 neu) und Erhaltung der Bundesnetzagentur als koordinierende Stelle im Bereich der Funkfrequenzen (§91 Abs. 1 Satz 4).
- Bereitgestellt von: EVVC e.V. - Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V. am 24.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 439/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen
-
BR-Drs. 439/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorrang für Open Source Software in Beschaffung und Vergaberecht
Wir fordern, dass der Staat (sowohl auf Bundes- als auch EU-Ebene) seine Verantwortung als Ankerkunde wahrnimmt und zur Stärkung der digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung einen Vorrang für Open Source Software im Vergaberecht verankert. Es soll festgelegt werden: Open Source Software soll in Beschaffung und Vergabe zum Standard werden (Open Source als Default). Dem Prinzip »Public Money Public Code« folgend, soll der Staat mit öffentlichen Geldern finanzierte Software immer unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlichen, sodass die Software in der Folge von jedermann frei genutzt werden kann. Wenn in einem Vergabeverfahren sowohl proprietäre als auch Open-Source-Lösungen zur Auswahl stehen, sollen die Open-Source-Lösungen bevorzugt ausgewählt werden (Open Source First).
- Bereitgestellt von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 22.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge -
BT-Drs. 21/1931
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr -
BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027)
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
- Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E - Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht - Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen - Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 15.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
- Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E - Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht - Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen - Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
-
Adressatenkreis:
-
07.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
- Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E - Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht - Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen - Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
-
Adressatenkreis:
-
23.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des EU Cloud and AI Development Act (CADA)
Ziel der Einflussnahme ist eine technologieoffene, risikobasierte und mit bestehenden Finanzmarktregelungen, insbesondere DORA, kohärente Ausgestaltung des Cloud and AI Development Act (CADA). Dabei sollen Doppelregulierung und unverhältnismäßige zusätzliche Pflichten für Kreditinstitute vermieden, die Anbieter- und Technologiewahlfreiheit erhalten sowie der Zugang zu leistungsfähigen internationalen Cloud-, KI- und Modellökosystemen gesichert werden. Zudem soll eine verpflichtende Ausweitung von Souveränitätsanforderungen auf Finanzinstitute nicht erfolgen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 11.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
31.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Datenmaut verhindern, Netzneutralität schützen
Der vzbv fordert, dass - keine Netzgebühren für Inhalteanbieter eingeführt werden. Dies würde dem Wettbewerb schaden und die Netzneutralität unterwandern. - kein Streitbeilegungsmechanismus für den Internet-Zusammenschaltungsmarkt eingeführt wird. - der Grundsatz der Netzneutralität vollumfänglich erhalten bleibt
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 10.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Submetering im Messstellenbetriebsgesetz
Teilnahme an Konsultationen des BMWEs zum MsbG (z.B. AG DigiEW, Konsultation nach §48 MsbG). Gespräche mit Ministerien und Abgeordneten zu den unterschieden zwischen Submetering und Messung von Hauptzählern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement e.V. am 09.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einheitlichen Europäischen Luftraum einführen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, einen einheitlichen europäischen Luftraum mit politisch unabhängigen europäischen Regulierungsbehörden und unabhängigen nationalen Aufsichtsbehörden einzuführen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft am 01.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zum TKG-Änderungsgesetz 2026 für Glasfaserausbau und Investitionsschutz
Der BDEW fordert eine investitions- und wettbewerbsfreundliche Ausgestaltung des TKG-Änderungsgesetzes 2026. Er setzt sich für eine diskriminierungsfreie Kupfer-Glas-Migration mit transparenten Migrationsplänen und objektiven Abschaltkriterien ein. Der BDEW fordert eine grundlegende Überarbeitung der §§ 22a und 22b TKG-E, um zusätzliche Zugangs- und Entgeltregulierung zu begrenzen, freiwillige Open-Access-Modelle zu schützen und die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Glasfaserinvestitionen zu sichern. Zudem fordert der BDEW, sicherheitssensible Infrastruktur- und Geodaten von zentralen Übermittlungs- und Speicherpflichten im Gigabit-Grundbuch auszunehmen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 25.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz über digitale Netze (EU)
Wir setzen uns für den Erhalt der Netzneutralität im Sinne einer qualitativ hochwertigen Endnutzer-Konnektivität ein. Verpflichtende Streitbeilegungsmechanismen, die zu Netznutzungsgebühren für Inhalteanbieter oder CDNs "durch die Hintertür" führen würden, sowie eine generelle Ausweitung des Anwendungsbereichs der Regulierung auf innovative Dienste wie CDNs und Cloud, lehnen wir ab.
- Bereitgestellt von: Cloudflare Inc. am 25.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
In unserem Policy Brief "A smarter ban. A blueprint for safe, fair, innovative European social media." unterbreiten wir einen Vorschlag, wie eine Regulierung von Social Media zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ausgestaltet werden kann. Dieses Papier haben wir an Mitglieder des Bundestags und der interdisziplinären Expertenkommission geschickt und Gesprächstermine zu diesem Thema vereinbart. Möglich sind ein weiteres Papier, ein Workshop für Mitarbeitende und ein parlamentarisches Frühstück folgen.
- Bereitgestellt von: Meliore FUP am 19.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Digitale Souveränität zum Leitmotiv machen
Digitale Souveränität ist eine, wenn nicht die zentrale wirtschafts- und industriepolitische Aufgabe der nächsten Jahre. Deshalb muss sie das Leitmotiv für alle digitalpolitischen Bestrebungen dieses Jahrzehnts sein. Als BITMi setzen wir uns für eine ambitionierte Strategie hin zu mehr digitaler Souveränität Deutschlands ein. Wir definieren den Begriff als die Fähigkeit, die digitale Transformation in allen wesentlichen Bereichen nach eigenen Wertvorstellungen und mithilfe eigener, vertrauenswürdiger Lösungen „Made in Germany & Europe“ zu gestalten. Entlang dieser Definition fordern wir einseitige Abhängigkeiten von digitalen Technologien von nicht europäischen Anbietern abzubauen und konsequent auf europäische Anbieter zu setzen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) am 14.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Digitale Souveränität zum Leitmotiv machen
Digitale Souveränität ist eine, wenn nicht die zentrale wirtschafts- und industriepolitische Aufgabe der nächsten Jahre. Deshalb muss sie das Leitmotiv für alle digitalpolitischen Bestrebungen dieses Jahrzehnts sein. Als BITMi setzen wir uns für eine ambitionierte Strategie hin zu mehr digitaler Souveränität Deutschlands ein. Wir definieren den Begriff als die Fähigkeit, die digitale Transformation in allen wesentlichen Bereichen nach eigenen Wertvorstellungen und mithilfe eigener, vertrauenswürdiger Lösungen „Made in Germany & Europe“ zu gestalten. Entlang dieser Definition fordern wir einseitige Abhängigkeiten von digitalen Technologien von nicht europäischen Anbietern abzubauen und konsequent auf europäische Anbieter zu setzen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) am 14.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Digitalregulierung der EU innovationsfreundlicher ausgestalten (Digital Simplification Package)
Salesforce setzt sich für einen kohärenten, technologieneutralen Ansatz der Digitalregulierung ein und befürwortet einen Regulierungsrahmen, der agil und zukunftsorientiert ist, um sich an die neuesten technologischen Entwicklungen wie generative KI und agentenbasierte KI anzupassen. Eine Vereinfachung des Regulierungsrahmens würde die Rechtssicherheit schaffen, die Unternehmen benötigen, um vertrauensvoll in KI-Lösungen zu investieren und diese einzusetzen. Befürwortung eines risiko-basierten Ansatzes der KI-Regulierung inkl. innovationsfördernder Definition des Hochrisikobereichs von KI-Systemen sowie markt-realistischer Fristen für Transparenz- und Registrierungspflichten. Fokussierung auf Maßnahmen zur Reduzierung von Doppelregulierungen durch verschiedene Digitalrechtsakte.
- Bereitgestellt von: Salesforce.com Germany GmbH am 30.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Nachrichtendienstrechts
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts
- Bereitgestellt von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 27.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben: