Stellungnahmen/Gutachten
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819 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (819)
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Zu Regelungsvorhaben:
Risikoorientierte Ausgestaltung der EU-Geldwäschevorgaben für Mietkautionssammelkonten
Der VDIV Deutschland setzt sich dafür ein, dass bei der weiteren Ausgestaltung der europäischen Geldwäschevorgaben risikoorientierte Vereinfachungen für professionell geführte Mietkautionssammelkonten erhalten bleiben. Zusätzliche Identifikations-, Verifizierungs- und Aktualisierungspflichten für sämtliche auf Sammelkonten geführten Mietverhältnisse sollen vermieden werden. Die Bundesregierung soll bestehende Gestaltungsspielräume im weiteren europäischen Verfahren entsprechend nutzen.
- Bereitgestellt von: Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. am 20.10.2026
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Adressatenkreis:
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31.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessenvertretung wird insbesondere im Bereich der Entbürokratisierungsvorhaben - zur Streichung der Regelungen zur Hausschlachtung, - zur Streichung der Regelungen zu Rückstandsuntersuchungen und - der Streichung von Dokumentation- und Nachweispflichten für Lebensmittelunternehmer in Bezug auf die Anwendung verbotener Stoffe und Einhaltung von Wartezeiten wahrgenommen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. (BbT) am 18.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/8408
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie in weiteren Bereichen
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BT-Drs. 21/8408
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung verbindlicher Prüfkriterien für energiewirtschaftliche Rechtsetzung auf Bundesebene
Der BDEW setzt sich für verbindliche Prüfkriterien zur Vermeidung unnötiger Bürokratiekosten in Energiehandel und -vertrieb bei Gesetzgebungs- und Festlegungsverfahren auf Bundesebene ein. Er fordert eine dokumentierte Prüfung milderer Mittel, realistische und adressatengerechte Kosten-Nutzen-Abschätzungen sowie die transparente Begründung nationaler Übererfüllungen von EU-Vorgaben. Die Branche soll frühzeitig einbezogen werden. Umsetzungsfristen sollen erst bei finalen, widerspruchsfreien Vorgaben beginnen und technische Abhängigkeiten sowie kumulative Belastungen berücksichtigen. Der BDEW setzt sich zudem für vorgelagerte Markttests, Rückfalloptionen und verbindliche Evaluationen mit Korrekturmechanismen ein.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 15.10.2026
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Adressatenkreis:
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14.10.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der europäischen und nationalen PFAS-Regulierung wird eine differenzierte Ausgestaltung eines möglichen PFAS-Verbots angestrebt, die die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenwirtschaft angemessen berücksichtigt. Ziel ist es, PFAS-Emissionen zu vermeiden und zugleich die Versorgungssicherheit, den Wärmepumpenausbau und wichtige industrielle Anwendungen zu gewährleisten. Für Anwendungen ohne praktikable Alternativen, mit hohen Sicherheitsanforderungen oder erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sollen nach dem Vorbild der F-Gase-Verordnung regelmäßig überprüfte und an strenge Auflagen geknüpfte Ausnahmen vorgesehen werden. Hohe Anforderungen an Anlagendichtheit, qualifiziertes Servicepersonal, Dichtheitskontrollen und wirksame Sanktionen sollen zusätzlich Emissionen vermeiden.
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 14.10.2026
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Adressatenkreis:
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29.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der europäischen und nationalen PFAS-Regulierung wird eine differenzierte Ausgestaltung eines möglichen PFAS-Verbots angestrebt, die die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenwirtschaft angemessen berücksichtigt. Ziel ist es, PFAS-Emissionen zu vermeiden und zugleich die Versorgungssicherheit, den Wärmepumpenausbau und wichtige industrielle Anwendungen zu gewährleisten. Für Anwendungen ohne praktikable Alternativen, mit hohen Sicherheitsanforderungen oder erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sollen nach dem Vorbild der F-Gase-Verordnung regelmäßig überprüfte und an strenge Auflagen geknüpfte Ausnahmen vorgesehen werden. Hohe Anforderungen an Anlagendichtheit, qualifiziertes Servicepersonal, Dichtheitskontrollen und wirksame Sanktionen sollen zusätzlich Emissionen vermeiden.
- Bereitgestellt von: Herstellerverband RLT-Geräte e. V. am 14.10.2026
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Adressatenkreis:
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29.09.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der europäischen und nationalen PFAS-Regulierung wird eine differenzierte Ausgestaltung eines möglichen PFAS-Verbots angestrebt, die die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenwirtschaft angemessen berücksichtigt. Ziel ist es, PFAS-Emissionen zu vermeiden und zugleich die Versorgungssicherheit, den Wärmepumpenausbau und wichtige industrielle Anwendungen zu gewährleisten. Für Anwendungen ohne praktikable Alternativen, mit hohen Sicherheitsanforderungen oder erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sollen nach dem Vorbild der F-Gase-Verordnung regelmäßig überprüfte und an strenge Auflagen geknüpfte Ausnahmen vorgesehen werden. Hohe Anforderungen an Anlagendichtheit, qualifiziertes Servicepersonal, Dichtheitskontrollen und wirksame Sanktionen sollen zusätzlich Emissionen vermeiden.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 14.10.2026
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Adressatenkreis:
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29.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die nunmehr angestrebte Reform der UVgO begrüßt der DAV. Bei einigen wenigen Vorschriften wird allerdings Nachbesserungsbedarf gesehen, so sollte etwa auf die Ex-post-Bekanntmachung bei Direktaufträgen über 25.000 Euro (§ 2 Direktaufträge) verzichtet werden. Ebenso sollte der Losgrundsatz unterhalb der EU-Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungen (§11 Losgrundsatz) nach Auffassung des DAV vollständig gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Reform der Unterschwellenvergabeordnung 2026
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Adressatenkreis:
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27.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Inhaltlich nimmt der DAV zu § 9 AEG-E Stellung: Die zusätzliche eisenbahnrechtliche Zustimmung aus § 9 Abs. 7 würde bestehende landesrechtliche Genehmigungsfreistellungen faktisch entwerten. Damit steht die Regelung aus Sicht des DAV im klaren Widerspruch zu anderen gesetzgeberischen Bemühungen, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen/vereinfachen. Der DAV schlägt vor, Sicherheitsanforderungen an bahnnahe Bauvorhaben als materielle Anforderungen im Bauordnungsrecht zu regeln, statt ein zusätzliches eigenständiges eisenbahnrechtliches Zustimmungsverfahren einzuführen. Bei der vorgesehenen Zustimmungsfiktion in § 9 Abs. 2 AEG-E bestehen aus Sicht des DAV Unklarheiten, wann die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
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Adressatenkreis:
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20.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
§ 2 Abs. 6 Nr. 3 und § 50 UVPG: Die vorgesehene Trennung von Strategischer Umweltprüfung (SUP) auf Planebene und UVP auf Zulassungsebene ist aus Sicht des DAV grundsätzlich unionsrechtskonform. Der DAV kritisiert die Annahme des Entwurfs, das geltende Recht führe zu unnötigen Doppelprüfungen § 9 Abs. 3a UVPG: Kritisch bewertet der DAV den geplanten Verzicht auf UVP-Vorprüfungen bei bestimmten Änderungsvorhaben, insbesondere bei Tierhaltungsanlagen und klimaschutzbezogenen Änderungen Anlage 1a: Der vorgesehene generelle Verzicht auf UVP bzw. Vorprüfung für bestimmte klimaschutzbezogene Änderungsvorhaben wird kritisch gesehen. Das überragende öffentliche Interesse am Klimaschutz rechtfertigt nach Auffassung des DAV keine weniger strenge Prüfung möglicher nachteiliger Umweltauswirkungen
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.08.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Eigene operative Eingriffsbefugnisse für Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst gefährden aus Sicht des DAV die verfassungsrechtlich gebotene Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei. Der Schutz anwaltlicher Kommunikation sollte gestärkt werden. Mitteilungs-, Auskunfts- und Rechtsschutzmöglichkeiten der Betroffenen bewertet der DAV als unzureichend. Der Entwurf gewährleistet aus Sicht des DAV keine hinreichend umfassende Kontrolle und Durchsetzungsbefugnisse für den Unabhängigen Kontrollrat. Der DAV kritisiert den Einsatz staatlicher Trojaner, insbesondere auch gegen RAinnen und RAen. Er beanstandet die vergleichsweise niedrigen Eingriffsschwellen bei nicht privat genutzten IT-Systemen und eine fehlende eigenständige Verhältnismäßigkeitsprüfung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
03.09.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt die Reform des LVerfG weitgehend. Die Konstitutionalisierung zentraler Organisations-, Wahl-, und Verfahrensregeln bilden eine sinnvolle Absicherung der Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit. Der DAV befürwortet auch die Verankerung des einstweiligen Rechtsschutzes, die Regelungen zu Amtszeit, Weiterführung des Amts bis zur Nachfolge und Ausschluss der Wiederwahl sowie die Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden. Besondere Bedeutung misst der DAV dem Ersatzwahlmechanismus für Verfassungsrichter bei. Von der geplanten Änderung hinsichtlich der Ministerpräsidentenwahl in Art. 33 Abs. 4 S. 3 LV SH-E sollte aus Sicht des DAV jedenfalls ohne flankierende Regelungen abgesehen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4532
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/4286 - Überprüfung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung durch die Financial Action Task Force -
BT-Drs. 20/4531
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Durch die Bundespolizei in Thüringen aufgegriffene, sich illegal in Deutschland aufhaltende Personen von Januar 2015 bis zum 30. September 2022
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BT-Drs. 20/4532
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
25.09.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der europäischen und nationalen PFAS-Regulierung wird eine differenzierte Ausgestaltung eines möglichen PFAS-Verbots angestrebt, die die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenwirtschaft angemessen berücksichtigt. Ziel ist es, PFAS-Emissionen zu vermeiden und zugleich die Versorgungssicherheit, den Wärmepumpenausbau und wichtige industrielle Anwendungen zu gewährleisten. Für Anwendungen ohne praktikable Alternativen, mit hohen Sicherheitsanforderungen oder erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sollen nach dem Vorbild der F-Gase-Verordnung regelmäßig überprüfte und an strenge Auflagen geknüpfte Ausnahmen vorgesehen werden. Hohe Anforderungen an Anlagendichtheit, qualifiziertes Servicepersonal, Dichtheitskontrollen und wirksame Sanktionen sollen zusätzlich Emissionen vermeiden.
- Bereitgestellt von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 14.10.2026
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Adressatenkreis:
-
29.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind kein Selbstzweck und kein Instrument, um immer neue Anforderungen zu erzeugen. Sie sind ein über Jahrzehnte entwickelter Mechanismus, um technische Sicherheit und Qualität mit praktischer Erfahrung, fachlicher Erkenntnis und rechtlicher Verlässlichkeit zu verbinden. Die unterzeichnenden Verbände appellieren deshalb an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, die allgemein anerkannten Regeln der Technik als bewährten Bestandteil unseres technischen und rechtlichen Ordnungsrahmens zu erhalten.
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 13.10.2026
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Adressatenkreis:
-
07.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind kein Selbstzweck und kein Instrument, um immer neue Anforderungen zu erzeugen. Sie sind ein über Jahrzehnte entwickelter Mechanismus, um technische Sicherheit und Qualität mit praktischer Erfahrung, fachlicher Erkenntnis und rechtlicher Verlässlichkeit zu verbinden. Die unterzeichnenden Verbände appellieren deshalb an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, die allgemein anerkannten Regeln der Technik als bewährten Bestandteil unseres technischen und rechtlichen Ordnungsrahmens zu erhalten.
- Bereitgestellt von: Herstellerverband RLT-Geräte e. V. am 13.10.2026
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Adressatenkreis:
-
07.10.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind kein Selbstzweck und kein Instrument, um immer neue Anforderungen zu erzeugen. Sie sind ein über Jahrzehnte entwickelter Mechanismus, um technische Sicherheit und Qualität mit praktischer Erfahrung, fachlicher Erkenntnis und rechtlicher Verlässlichkeit zu verbinden. Die unterzeichnenden Verbände appellieren deshalb an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, die allgemein anerkannten Regeln der Technik als bewährten Bestandteil unseres technischen und rechtlichen Ordnungsrahmens zu erhalten.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 13.10.2026
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Adressatenkreis:
-
07.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind kein Selbstzweck und kein Instrument, um immer neue Anforderungen zu erzeugen. Sie sind ein über Jahrzehnte entwickelter Mechanismus, um technische Sicherheit und Qualität mit praktischer Erfahrung, fachlicher Erkenntnis und rechtlicher Verlässlichkeit zu verbinden. Die unterzeichnenden Verbände appellieren deshalb an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, die allgemein anerkannten Regeln der Technik als bewährten Bestandteil unseres technischen und rechtlichen Ordnungsrahmens zu erhalten.
- Bereitgestellt von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 13.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Finanzierung der Schuldnerberatung in Deutschland
Wir sprechen uns gegen eine Mitfinanzierung der Schuldnerberatung durch die Wirtschaft, insbesondere durch die Kreditwirtschaft, wie in der Entschließung des Deutschen Bundestages und der Stellungnahme des Bundesrates angedacht, aus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 13.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 436/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG) -
BT-Drs. 21/2774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1847, 21/2458, 21/2669 Nr. 15 - Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
-
BR-Drs. 436/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
12.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Stromsystem
Der BDEW setzt sich für Änderungen am Gesetz zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit ein. Das Regelungsvorhaben betrifft Beschleunigungsmaßnahmen für Kraftwerke und Stromspeicher (mit Zuschlag nach dem StromVKG), Pumpspeicherkraftwerke und Herstellung/Transport von Konverterplattformen in Hafengebieten für den Offshore-Ausbau.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 12.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 472/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit
-
BR-Drs. 472/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit ihrem Entwurf für eine EU-Vergabeverordnung will die Europäische Kommission die bisherigen Vergaberichtlinien durch ein unmittelbar geltendes Regelwerk ersetzen. Das Ziel eines stärker vereinheitlichten Binnenmarkts ist nachvollziehbar. Allerdings drohen bewährte nationale Regelungen für die Qualität von Planungsleistungen, den Mittelstandsschutz und einen fairen Wettbewerb verloren zu gehen. Die BAK vertritt diese Kernforderungen: 1. Losvergabe als zentrales Instrument des Mittelstandsschutzes sichern, 2. Planungswettbewerbe als eigenständiges Verfahren erhalten, 3. Faire Vergütung von Planungsleistungen gewährleisten. Europa braucht ein modernes, effizientes und transparentes Vergaberecht. Allerdings nicht zulasten von Planungsqualität, Mittelstandsförderung und fairem Wettbewerb.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 12.10.2026
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Adressatenkreis:
-
29.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel ist eine Bundesgesetzgebung, die Rechtssicherheit schafft und eine landesgesetzliche Regelung zur Vergesellschaftung von Wohnimmobilien obsolet macht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 09.10.2026
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Adressatenkreis:
-
01.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Entwurf der KOM für eine RL zur Änderung von Anhang II der RL 2009/48/EG
Der HDE setzt sich für eine längere Übergangsfrist ein. Außerdem sollten die neuen Vorgaben nur für ab dem Geltungsbeginn erstmallig in Verkehr gebrachtes Sielzeug gelten. Schließlich weisen wir darauf hin, dass der Grenzwert für Bisphenol A so niedrig ist, dass in der Praxis Probleme beim Nachweis der Konfirmität zu erwarten sind.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 08.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Landvolk Niedersachsen fordert, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten. Insbesondere sollen die §§ 1a und 20a BNatSchG so geändert werden, dass sie nicht zu pauschalen naturschutzrechtlichen Aufwertungen großer Flächen führen, die die bauliche und wirtschaftliche Entwicklung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe im Außenbereich faktisch verhindern. Es verlangt klare Abgrenzungskriterien, die Berücksichtigung der tatsächlichen Wiedervernässbarkeit sowie Rechtssicherheit hinsichtlich der Rechtsfolgen. Ziel ist es, zu verhindern, dass Hofstellen und ländliche Räume dauerhaft in ihrer Entwicklung eingeschränkt werden und die Akzeptanz sowie Teilnahme an der ANK-Förderung gefährdet werden.
- Bereitgestellt von: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Wesermünde e.V. am 08.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung des Handlungsspielraums von privaten Medienanbietern durch möglichst weitreichenden Verzicht auf Investitionsverpflichtungen, Quoten und Subquoten und weitere dirigistische Eingriffe in die Vertragsfreiheit (Rechteumfang, Regelungen zu unabhängigen Produzenten) sowie Verhinderung von zusätzlicher Bürokratie (Auskunfts- und Meldeverpflichtungen).
- Bereitgestellt von: RTL Deutschland am 07.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 324/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung europäischer audiovisueller Werke durch eine Investitionsverpflichtung für Mediendiensteanbieter (Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz - MedienInvestVG)
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BR-Drs. 324/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Medizinregistergesetzes
Umsetzung des bereits vom Kabinett beschlossenen Medizinregistergesetzes
- Bereitgestellt von: Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) am 01.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 01.10.2026
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Adressatenkreis:
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28.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: