Regelungsvorhaben
DAV verlangt Änderungen im Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und rügt die viel zu kurze Stellungnahmefrist
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
03.08.2026
Beschreibung:
Zu den geplanten Änderungen des BNatSchG fordert der DAV:
§ 1 Nr. 2: Ersetzung des unklaren Begriffs „natürliche Klimaschutzfunktion“ durch „, dies auch im Interesse des Klimaschutzes“.
§ 1 Abs. 1a: Zurückhaltung beim Gebrauch des Begriffs „überragendes öffentliches Interesse“.
§ 2 Abs. 3a: Mangels Rechtsfolge erscheint die Prüfung, ob Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen auf derselben Fläche mehrere Ziele und Verpflichtungen gleichzeitig erfüllen, überflüssig.
Die pauschale Kompensationsbemessung wird abgelehnt und eine Überarbeitung der Parameter gefordert.
§ 20a Abs. 1: Ersetzung des Begriffs „Natürliche Infrastruktur“ durch eindeutigen Bezug zur Biodiversität.
§ 20a Abs. 3: Verlagerung der Eignungsfeststellung in die Gesetzesbegründung.
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 06.07.2026 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
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SG2607270008 (PDF - 11 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 09.07.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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