Regelungsvorhaben

DAV verlangt Änderungen im Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und rügt die viel zu kurze Stellungnahmefrist

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 03.08.2026

Beschreibung:
Zu den geplanten Änderungen des BNatSchG fordert der DAV: § 1 Nr. 2: Ersetzung des unklaren Begriffs „natürliche Klimaschutzfunktion“ durch „, dies auch im Interesse des Klimaschutzes“. § 1 Abs. 1a: Zurückhaltung beim Gebrauch des Begriffs „überragendes öffentliches Interesse“. § 2 Abs. 3a: Mangels Rechtsfolge erscheint die Prüfung, ob Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen auf derselben Fläche mehrere Ziele und Verpflichtungen gleichzeitig erfüllen, überflüssig. Die pauschale Kompensationsbemessung wird abgelehnt und eine Überarbeitung der Parameter gefordert. § 20a Abs. 1: Ersetzung des Begriffs „Natürliche Infrastruktur“ durch eindeutigen Bezug zur Biodiversität. § 20a Abs. 3: Verlagerung der Eignungsfeststellung in die Gesetzesbegründung.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2607270008 (PDF - 11 Seiten)

    Adressatenkreis:

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