Stellungnahmen/Gutachten
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659 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (659)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen beim sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahren
Die Versicherungswirtschaft setzt sich dafür ein, dass für die Abgrenzung der selbstständigen Tätigkeit eines Handelsvertreters von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis die von Bundessozial- und Bundesarbeitsgericht anerkannte allgemeine gesetzgeberische Wertung von § 84 Abs. 1 S. 2 HGB weiterhin maßgeblich bleibt. Diese anerkannten Abgrenzungskriterien dürfen nicht durch etwaig neu eingeführte Abgrenzungskriterien beeinflusst werden. Insbesondere dürfen keine Rückschlüsse auf das Bewertungsergebnis der bisherigen sozialversicherungsrechtlichen Statusabgrenzung gezogen werden. Eine Pflicht zur Absicherung von Selbstständigen ist nicht auf die gesetzliche Rentenversicherung zu beschränken. Andere Formen der Altersvorsorge müssen möglich bleiben.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.06.2026
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Adressatenkreis:
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04.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der kapitalmarktrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen kapitalmarktrechtlichen Regulierungsrahmens, u. a. mehrjähriges Moratorium im Hinblick auf bereits implementierte Regulierung; Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung; Vermeidung von Doppelregulierung; kritische Überprüfung bereits bestehender Regulierung im Hinblick auf Effizienz und Wirksamkeit; keine Doppelung von Aufsichtsstrukturen; Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen und deutschen Wirtschaftsstandortes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 05.06.2026
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Adressatenkreis:
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22.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsbedarf bei Finanzierung und Abgrenzung zu privater Eigentumsbildung
Der Verband Wohneigentum sieht das Rahmenkonzept zur Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) kritisch. Der Verband erkennt Potenzial der neuen Rechtsform für gemeinschaftliche und gemeinwohlorientierte Strukturen, fordert jedoch, dass die dauerhafte Vermögensbindung nicht dazu führen darf, das Leitbild des selbstgenutzten Wohneigentums und der privaten Vermögensbildung normativ abzuwerten oder politisch zu benachteiligen.
- Bereitgestellt von: Verband Wohneigentum e.V. am 03.06.2026
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Adressatenkreis:
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03.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Optimierung der Luftsicherheit in Deutschland
Der BDLS schlägt Maßnahmen Optimierung der Luftsicherheit in Deutschland vor. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zum Bürokratieabbau und Steigerung der Effizienz in der Luftsicherheitsbranche.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen e.V. am 02.06.2026
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Adressatenkreis:
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19.02.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Luftsicherheitsprogramm-Verordnung (NLspV)
Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern über eine Nationale Luftsicherheitsprogramm-Verordnung (NLspV)
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen e.V. am 02.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern über eine Nationale Luftsicherheitsprogramm-Verordnung (NLspV)
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Adressatenkreis:
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17.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf der Luftfahrtstrategie der Bundesregierung
Entwurf der Luftfahrtstrategie der Bundesregierung
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen e.V. am 02.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf der Luftfahrtstrategie der Bundesregierung
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Luftsicherheitsprogramm-Verordnung (NLspV)
Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern über eine Nationale Luftsicherheitsprogramm-Verordnung (NLspV)
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen e.V. am 02.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern über eine Nationale Luftsicherheitsprogramm-Verordnung (NLspV)
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Adressatenkreis:
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19.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) - Tiergesundheit
Eine GOT-Novellierung darf nicht alleine auf pauschale Gebührenerhöhungen zielen. Entscheidend sind strukturelle Verbesserungen: klare Leistungsbeschreibungen, eindeutige Abgrenzungen zusammenhängender Leistungen und mehr Rechtssicherheit bei der Anwendung der Gebührenordnung. So ist etwa der einfache Gebührensatz nach dem gesetzgeberischen Leitbild eine eigenständige, tragfähige und auskömmliche Vergütungseinheit – nicht bloß eine rechnerische Untergrenze für regelmäßige Faktorsteigerungen. Zuschläge sind für besondere Umstände des Einzelfalls vorgesehen, dürfen aber nicht zum faktischen Regelfall werden. Daher braucht es gesetzliche Konkretisierungen insbesondere bei § 2 GOT zur Gebührenbemessung, aber auch an anderen Stellen der GOT.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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15.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband unterstützt gemeinsam mit anderen Verbänden den Ansatz der EU-Kommission, den EU-Digitalrechtsrahmen zu modernisieren, kohärenter zu gestalten und zu vereinfachen, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu fördern und übermäßige bürokratische Lasten abzubauen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 21.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 34/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/679, (EU) 2018/1724, (EU) 2018/1725, (EU) 2023/2854 und der Richtlinien 2002/58/EG, (EU) 2022/2555 und (EU) 2022/2557 hinsichtlich der Vereinfachung des digitalen Rechtsrahmens und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2018/1807, (EU) 2019/1150, (EU) 2022/868 und der Richtlinie (EU) 2019/1024 - (Digital-Omnibus-Verordnung)
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BR-Drs. 34/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV befasst sich vor allem mit den geplanten Änderungen in BauGB, BauNVO und ROG. Er begrüßt die Neusystematisierung der §§ 1 bis 2a BauGB. Kritisch sieht er die vorgesehene Regelung zum überragenden öffentlichen Interesse des Wohnungsbaus und regt einen generellen Abwägungsvorrang für den Wohnungsbau an. Er begrüßt die Einführung und Möglichkeit, ein Ersatzgeld zu erheben, spricht sich aber dafür aus, dieses als explizit subsidiäres Instrument einzusetzen. Der DAV regt an, die Präklusion auf solche Einwendungen zu beschränken, die nicht gem. §§ 214, 215 BauGB unbeachtlich werden. Bei den geplanten Regelungen zu Vorkaufsrechten bei Kriminalitätsschwerpunkten oder verfassungsfeindlichen Bestrebungen äußert der DAV Zweifel an der städtebaulichen Verortung der Norm.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 21.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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06.03.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung und Vereinheitlichung des Unterschwellenvergaberechts
Adressiert wird die Vereinfachung und bundesweite Vereinheitlichung des Unterschwellenvergaberechts. Der DAV bezieht sich auf die im Beschluss zur Staatsmodernisierung vom 4. Dezember 2025 vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung und Entbürokratisierung von Vergabeverfahren. Gefordert werden insbesondere ein einheitlicher Rechtsrahmen für Bund, Länder und Kommunen, die Beibehaltung und Vereinfachung der UVgO, einheitliche Formulare, interoperable Vergabeplattformen, harmonisierte Wertgrenzen sowie ein einheitlicher Rechtsschutz im Unterschwellenbereich.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 21.05.2026
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Adressatenkreis:
-
30.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
BauGB-Reform als Neuanfang im Raumplanungsrecht nutzen
Planen und Bauen müssen effizienter, gemeinwohlorientierter, qualitätvoller und klimagerechter werden. Zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts des BMWSB vom 1.4.2026 hat sich die BAK an der Verbändeanhörung beteiligt. Vorab hatte die BAK ein Positionspapier mit Vorschlägen an das BMWSB gesendet.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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29.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BauGB-Reform als Neuanfang im Raumplanungsrecht nutzen
Planen und Bauen müssen effizienter, gemeinwohlorientierter, qualitätvoller und klimagerechter werden. Zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts des BMWSB vom 1.4.2026 hat sich die BAK an der Verbändeanhörung beteiligt. Vorab hatte die BAK ein Positionspapier mit Vorschlägen an das BMWSB gesendet.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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26.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die geplanten Regelungen zur Kostenaufteilung bei fossilen Heizungen und zur hälftigen Aufteilung der Netzentgelte für Erdgas belasten nach unserer Einschätzung Eigentümer und Vermieter unverhältnismäßig und werden aufgrund der bereits bestehenden vielfältigen Kostenbelastungen abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 19.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Spielräume für innovative und praxisnahe Gesetzgebung erweitern
Innovationen scheitern in Deutschland oft nicht an mangelnden Ideen, sondern an starrer Regulatorik und träger Verwaltung. Neue Technologien und Geschäftsmodelle stoßen auf rechtliche Grenzen, bevor ihr Nutzen überhaupt erprobt werden kann. Reallabore schaffen befristete Freiräume, um Innovationen unter realen Bedingungen zu testen – gerade für Familienunternehmen, die schnell und flexibel agieren müssen. Damit regulatorisches Lernen gelingt, braucht es klare Experimentierklauseln in Fachgesetzen sowie eine allgemeine Erprobungsklausel für Bund, Länder und Kommunen. Nur so lassen sich Erkenntnisse systematisch gewinnen und Rechtsrahmen zielgerichtet weiterentwickeln.
- Bereitgestellt von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 18.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/218
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens
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BT-Drs. 21/218
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hochleistungsportale für die öffentliche Verwaltung
Neugestaltung der Vertriebs von Verwaltungsleistungen für Bund, Länder und Kommunen auf Basis des vertikalen Mehrkanalmanagements (Portalverbund, OZG, OZGÄndG) bei datenschutzkonformer Umsetzung der Registermodernisierung (RegModG)
- Bereitgestellt von: Prof. Dr. Jörn von Lucke Diplom Wirtschaftsinformatiker am 14.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10417
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8093 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
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BT-Drs. 20/10417
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hochleistungsportale für die öffentliche Verwaltung
Neugestaltung der Vertriebs von Verwaltungsleistungen für Bund, Länder und Kommunen auf Basis des vertikalen Mehrkanalmanagements (Portalverbund, OZG, OZGÄndG) bei datenschutzkonformer Umsetzung der Registermodernisierung (RegModG)
- Bereitgestellt von: Prof. Dr. Jörn von Lucke Diplom Wirtschaftsinformatiker am 14.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10417
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8093 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
-
BT-Drs. 20/10417
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hochleistungsportale für die öffentliche Verwaltung
Neugestaltung der Vertriebs von Verwaltungsleistungen für Bund, Länder und Kommunen auf Basis des vertikalen Mehrkanalmanagements (Portalverbund, OZG, OZGÄndG) bei datenschutzkonformer Umsetzung der Registermodernisierung (RegModG)
- Bereitgestellt von: Prof. Dr. Jörn von Lucke Diplom Wirtschaftsinformatiker am 14.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10417
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8093 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
-
BT-Drs. 20/10417
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
05.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 13.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
05.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 13.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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-
05.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 12.05.2026
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Adressatenkreis:
-
30.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
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-
05.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 12.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
05.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des BMWSB eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts: Ziel des Gesetzes ist die Beschleunigung und Vereinfachung des Bauplanungsrechts. Dies beinhaltet insbesondere die Stärkung der Wohnbebauung, die Straffung der Umweltprüfung, die Digitalisierung des Bauleitplanverfahrens, die Vermeidung wiederholter Beteiligungen, die Einführung von Verfahrensfristen sowie die materielle Präklusion.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. am 11.05.2026
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Adressatenkreis:
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29.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Omnibus-I-Initiative
Wir unterstützen die Vorschläge der Kommission zur bürokratischen Entlastung von Unternehmen. Gleichzeitig weisen wir auf die Notwendigkeit hin, das richtige Gleichgewicht zwischen dem Abbau bürokratischer Hürden einerseits und einer angemessenen Transparenz über entscheidungsrelevante Nachhaltigkeitsaspekte andererseits zu finden. Zudem setzen wir uns für eine vollständige Integration der internationalen Berichtsstandards des IFRS in die EU-Vorgaben ein.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 08.05.2026
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Adressatenkreis:
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16.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: