Stellungnahmen/Gutachten
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
1.514 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche ohne Suchbegriff gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.514)
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung des vdp-Vorschlags zur Novelle des Pfandbriefgesetzes 2026
Unterstützung des Vorschlags des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (VdP) zu einer Fortentwicklung des Pfandbriefgesetzes. Angeregt wird eine Anhebung der Beleihungsgrenze für Wohnimmobilien von 60% auf 80% und damit die Anpassung in Einklang mit bestehendem EU-Recht an Regelungen an andere europäische und außereuropäische Länder.
- Bereitgestellt von: Commerzbank AG am 21.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzstabilität im Bankensektor stärken
Finanzwende setzt sich für eine einfache, aber strenge Bankenregulierung ein, die die Finanzstabilität wirksam schützt. In der aktuellen Debatte um „Vereinfachung“ besteht die Gefahr, dass zentrale Schutzmechanismen geschwächt und Deregulierung unter neuem Namen vorangetrieben werden. Viele Komplexitäten im bestehenden Regelwerk gehen zudem auf Ausnahmen zurück, die von der Bankenlobby durchgesetzt wurden. Finanzwende fordert daher, Vereinfachung nicht mit Verwässerung gleichzusetzen, sondern die Regulierung konsequent an Stabilität auszurichten. Dazu gehört insbesondere eine verbindliche Leverage Ratio von mindestens zehn Prozent für alle Banken.
- Bereitgestellt von: Bürgerbewegung Finanzwende e. V. am 21.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Internationalisierung des Euro und Stablecoins
Finanzwende setzt sich für einen digitalen Euro als Grundlage eines unabhängigen und wettbewerbsfähigen europäischen Zahlungssystems ein. Mit Blick auf globale Stablecoins besteht aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf. Besonders problematisch ist das Modell „Multi-Issuance-One-Leg-Out“, das bereits genutzt wird, obwohl MiCA seine Zulässigkeit nicht eindeutig regelt. Finanzwende fordert daher, dass sich das BMF für eine Klarstellung der EU-Kommission einsetzt, dass dieses Modell derzeit nicht ausreichend unter MiCA geregelt ist. Anschließend sollten gemeinsam mit den EU-Gesetzgebern und der EZB tragfähige und robuste Regeln entwickelt werden, um Risiken wirksam zu begrenzen und die Rolle des Euro zu stärken.
- Bereitgestellt von: Bürgerbewegung Finanzwende e. V. am 21.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung von sachgerechten Anpassungen im Framework für Financial Data Access (FIDA) der EU
Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 20.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
-
BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung von sachgerechten Anpassungen im Framework für Financial Data Access (FIDA) der EU
Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 20.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
-
BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbrauchergerechte Reform der privaten Altersvorsorge
Der vzbv setzt sich für die Einführung eines zentralen Standardprodukts ein, zu dem Verbraucher:innen einfach und sicher Zugang erhalten, sowie für weitere verbrauchergerechte Änderungen an der Riester-Rente ein.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 19.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Digitale Identitätengesetz (DIdG)
Die Versicherer sehen ihre Rolle im EUDI-Wallet-Ökosystem nicht nur als Nutzer, sondern auch als aktive Gestalter, beispielsweise durch die Bereitstellung digitaler (Versicherungs-) Nachweise. Zur Wahrnehmung dieser Rollen ist ein praxisgerechter, sicherer, verlässlicher und verhältnismäßiger Rechtsrahmen essenziell. Der GDV e.V. begrüßt daher die ergänzenden nationalen Regelungsvorschläge im DIdG, um die kohärente Integration der unionsrechtlichen Vorgaben in nationales Recht zu gewährleisten. Wichtig ist jedoch, das EUDI-Wallet-Ökosystem nicht primär durch Akzeptanzverpflichtungen, sondern vielmehr durch attraktive Use Cases mit Mehrwerten für alle Beteiligten zu fördern und zu beflügeln.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 17.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die Bundesregierung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Für das erstmalige Umstellen auf eine regenerative Wärmeerzeugungsanlage samt professionellem Betrieb über die Laufzeit, gilt es – wie in der BEW vorgesehen – Investitionskostenzuschüsse zu gewähren, wenn ein gewerblicher Wärmelieferant die Versorgung übernimmt. Damit ist nicht nur der Einsatz regenerativer Energieträger, sondern auch eine immanente Effizienzgarantie sichergestellt. Außerdem ist aus unserer Sicht eine Wahlmöglichkeit zwischen Investitionsförderung gemäß BEG und einer Leistungsförderung vergleichbar der BHKW-Förderung im KWKG einführen.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
Scalable Capital setzt sich für gezielte Anpassungen des Regelungsvorhabens ein, um den Zugang zu und Wettbewerb um Altersvorsorgeverträge zugunsten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
- Bereitgestellt von: Scalable GmbH am 10.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
-
BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die mit dem Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz geplante Erweiterung der BaFin-Geldwäscheaufsicht auf Versicherungs-Holdinggesellschaften, deren bußgeldbewehrte Registrierungspflicht und die Ausweitung des Prüfungsmandats des Jahresabschlussprüfers auf geldwäscherechtliche Pflichten von Versicherungs-Holdinggesellschaften sollten gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
30.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyberresilienz-Verordnung)
Der Verband setzt sich für eine Konkretisierung der Zusammenarbeit zwischen dem BSI und der BaFin bei der Durchführung der Cyberresilienz-Verordnung ein. Dies stellt sicher, dass die BaFin als für die Versicherungswirtschaft zuständige Aufsichtsbehörde angemessen in die Entscheidungen des BSI nach der Cyberresilienz-Verordnung in Bezug auf Versicherungsunternehmen eingebunden wird.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
02.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW sieht Handlungsbedarf zum Regierungsentwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes
In einem Schreiben an den Finanzausschuss des Bundestages hat das IDW zum Regierungsentwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (FRiG) Stellung genommen. Im Vergleich zum Referentenentwurf wurden zwar einige Anmerkungen des IDW berücksichtigt, allerdings besteht aus Sicht des IDW weiterhin Handlungsbedarf. In seiner Stellungnahme äußert sich das IDW zu ausgewählten Regelungsvorschlägen. Besonders hervorzuheben ist, dass aus Sicht des IDW die vorgesehenen Änderungen des KAGB zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Bewertung von Investmentvermögen haben können. Eine zeitnahe Ergänzung der KARBV erscheint insofern weiterhin notwendig.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 02.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast der Bankaufsicht auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen Regulierungsrahmens der Bankaufsicht, u.A. Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 02.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
31.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren und eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 01.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.02.2026
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
24.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vollendung der Kapitalmarktunion
Die Mobilisierung privaten Kapitals ist unerlässlich für den Erfolg der wirtschaftlichen Transformation Europas. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten sich auf Instrumente einigen, durch die das Rahmenwerk für eine gemeinsame Kapitalmarktunion geschaffen wird. Wichtig ist dafür eine Flexibilisierung des EU-Rechtsrahmens, eine stärkere Harmonisierung und eine Konsolidierung der EU-Marktinfrastruktur. Das Market Integration and Supervision Package (MISP) hat das Potenzial, als wegweisender Impulsgeber die europäische Wettbewerbsfähigkeit, das Wachstum und die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit nachhaltig zu stärken.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bank AG am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation - SFDR) ist ein positiver Schritt hin zu einem einfacheren, kohärenteren und marktfreundlichen Offenlegungsrahmen. Die neue SFDR kann Europas grüne Transformation unterstützen, indem sie die Transparenz für Investoren verbessert, den Ausbau von Transition Finance ermöglicht und überflüssige regulatorische Belastungen reduziert. Wichtig ist dabei, dass Finanzmarkteilnehmer weiterhin das bestehende Angebot an ESG-Produkten anbieten können.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bank AG am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Impulse für private Investitionen zu setzen und unnötige Bürokratiekosten abzubauen, Änderungen im VermAnlG
- Bereitgestellt von: Digital Invest Germany - Bundesverband Crowdfunding e. V. am 31.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Marktintegrationspaket (MIP) der EU-Kommission beinhaltet das Potenzial, grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten von Börsen und anderen Marktteilnehmern in der EU zu erleichtern. Besonders hervorzuheben sind die innovativen Aspekte des Pakets, die wichtige Impulse für die Weiterentwicklung von Marktinfrastrukturen und die Nutzung neuer Technologien wie die die Distributed-Ledger-Technologie (DLT) setzen. Da dies zur Stärkung eines integrierten und wettbewerbsfähigen Kapitalmarkts in der EU beiträgt, be-grüßen wir das Paket ausdrücklich. Wir sehen allerdings im vorliegenden Vorschlag noch Anpassungsbedarfe beim Review des DLT-Pilot Regimes sowie beim Vorhaben zur Zentralisierung der Aufsicht über Börsen und Crypto-Asset-Provider (CASPs)
- Bereitgestellt von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abbau von Goldplating im WpIG bei Governance-Pflichten kleiner Wertpapierfirmen
Das Wertpapierinstitutsgesetz verpflichtet kleine Wertpapierfirmen zu Governance- und Risikomanagementauflagen, obwohl diese laut der EU-Richtlinie über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen von solchen Pflichten befreit sind. Die Regelung verursacht unnötige Compliance-Belastungen und steht im Widerspruch zum europäischen Recht. Ziel ist die Entfernung dieser überschießenden Vorgaben für mehr Rechtskonformität und Proportionalität.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
18.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechte Einführung eines nationalen Durchführungsgesetzes zur KI-Verordnung
Bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland ist darauf zu achten, Kohärenz mit bestehenden Vorschriften und Aufsichtsstrukturen im Finanzsektor herzustellen, die heute bereits den Einsatz von KI mit abdecken. Daher sollte für Banken die Marktüberwachung von KI-Systemen über die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden erfolgen. Zudem ist eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung in der gesamten EU durch die Mitgliedstaaten und über die zu schaffenden europäischen Governance-Strukturen sicherzustellen. Es sollte von verschärfenden Regelungen bei der nationalen Umsetzung abgesehen werden. Zum Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sollte die Umsetzung möglichst unbürokratisch erfolgen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 31.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 97/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)
-
BR-Drs. 97/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 31.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere
Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereiches des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzungs - und Auslegungsfragen der EU-Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung
Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechte Einführung eines nationalen Durchführungsgesetzes zur KI-Verordnung
Bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland ist darauf zu achten, Kohärenz mit bestehenden Vorschriften und Aufsichtsstrukturen im Finanzsektor herzustellen, die heute bereits den Einsatz von KI mit abdecken. Daher sollte für Banken die Marktüberwachung von KI-Systemen über die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden erfolgen. Zudem ist eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung in der gesamten EU durch die Mitgliedstaaten und über die zu schaffenden europäischen Governance-Strukturen sicherzustellen. Es sollte von verschärfenden Regelungen bei der nationalen Umsetzung abgesehen werden. Zum Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sollte die Umsetzung möglichst unbürokratisch erfolgen.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 31.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 97/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)
-
BR-Drs. 97/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beseitigung des Goldplatings bei der Umsetzung der IFD im Wertpapierinstitutsgesetz
Beseitigung des unionsrechtswidrigen Goldplatings bei der Umsetzung der IFD Kapitel 2, Abschnitt 2, Interne Unternehmensführung, Transparenz, Behandlung von Risiken und Vergütung im Rahmen des WpIG Kapitel 5: Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht, Abschnitt 1: Grundlagen der Solvenzaufsicht.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
18.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 31.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzungs - und Auslegungsfragen der EU-Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung
Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (ZFG)
Der VIB sieht Bedarf an gesetzlichen Klarstellungen und Verhältnismäßigkeitsprüfungen im Zusammenhang mit der Ausweitung von Pflichten nach § 25n KWG sowie um die Vereinbarkeit und Terminologie bei den Verdachtsmeldepflichten nach § 43 GwG und § 261 StGB.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 31.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
31.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Digitaler Omnibus: Vereinfachung von KI-, Daten- und Cybervorgaben für Finanzinstitute
Die Stellungnahmen zum EU-Digital-Omnibus verfolgen das Ziel, einen kohärenten und praktikablen Regulierungsrahmen für KI-, Daten- und Cybervorgaben im Finanzsektor zu fördern, z.B. durch die Vereinfachung von Anforderungen im AI Act, Klarstellungen im Datenschutzrecht sowie eine Vermeidung von Überschneidung mit Vorgaben aus DORA und dem Cyber Resilience Act. Angestrebt werden zudem Rechtssicherheit und eine praxistaugliche Ausgestaltung der digitalen Regulierung für Finanzinstitute.
- Bereitgestellt von: Association for Financial Markets in Europe (AFME) am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
27.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme zum Market Integration and Supervision Package (MISP) verfolgt das Ziel, die Integration und Wettbewerbsfähigkeit der EU‑Kapitalmärkte zu stärken. Sie richtet sich auf den Abbau regulatorischer Hürden, die Verbesserung von Trading und Post‑Trading‑Prozessen sowie die Modernisierung des Aufsichtsrahmens. Zudem soll der Einsatz neuer Technologien wie DLT erleichtert werden. Angestrebt werden offene und faire Marktbedingungen, effizientere Infrastrukturen und ein leistungsfähiger europäischer Kapitalmarkt für alle Teilnehmer.
- Bereitgestellt von: Association for Financial Markets in Europe (AFME) am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mobilisierung von privatem Kapital zur Stabilisierung des Rentensystems
Die Stellungnahme zur Mobilisierung von privatem Kapital zur Stabilisierung des Rentensystems verfolgt das Ziel, einen verlässlichen und zukunftsfähigen Rahmen für kapitalgedeckte Altersvorsorge in Deutschland zu fördern. Die Stellungnahme nimmt dabei auch Bezug auf das Altersvorsorgedepot sowie auf weitere Reformansätze zur Stärkung der privaten, betrieblichen und gesetzlichen Altersvorsorge. Angestrebt werden klare und praktikable Regelungen für kapitalgedeckte Vorsorgeprodukte sowie eine stärkere Mobilisierung privaten Kapitals zur langfristigen Stabilisierung des Rentensystems.
- Bereitgestellt von: Association for Financial Markets in Europe (AFME) am 31.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rentenpaket III / Reform der Privaten Altersvorsorge
Trade Republic setzt sich dafür ein durch ein Altersvorsorgedepot allen einfachen, sicheren und staatlich geförderten Zugang zum Kapitalmarkt zu ermöglichen. Dieses soll die bestehenden Angebote der private Altersvorsorge bzw. dritten Säule ergänzen.
- Bereitgestellt von: Trade Republic Bank GmbH am 31.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
03.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag für ein Antragsverfahren bei der umsatzsteuerlichen Organschaft
Rechtssicherheit im Wege eines vorab festgestellten Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Ein allgemeines Verfahren oder eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens/Nichtbestehens/der Beendigung einer Organschaft ist insofern weder im Gesetz noch verwaltungsseitig vorgesehen. Ebenso wenig ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft verwirklicht. Wir setzen uns daher für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme zum Marktinfrastrukturpaket (MISP) begrüßt das Ziel, die europäische Kapitalmarktunion zu vertiefen und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts Europa zu stärken. Entscheidend ist jedoch, dass Marktintegration, technologische Innovation und effiziente Aufsicht ausgewogen ausgestaltet werden. Erforderlich sind transparente und vergleichbare Rahmenbedingungen im Post-Trade-Bereich, eine rechtssichere Integration von DLT-Strukturen sowie eine klare und kohärente Kompetenzverteilung zwischen europäischer und nationaler Aufsicht. Zusätzliche Bürokratie, Doppelmeldungen und unverhältnismäßige Eingriffe in bestehende Aufsichtsstrukturen sollten vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Umsetzungsfristen nach der Prospektverordnung (EU (VO) 2017/1129)
Wir setzen uns dafür ein, dass die derzeitige Umsetzungsfrist gemäß dem EU-Listing Act zur Anpassung der ProspektVO (VO (EU) 2017/1129) im Hinblick auf Prospektformat und Reihenfolgevorgaben (insb. Art.4 Abs. 3 VO (EU) 2024/2809) verlängert und eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten nach Veröffentlichung aller relevanten Rechtsakte auf Level 2 gewährt wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzungs- und Auslegungsfragen der EU-Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung
Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere.
Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung von sachgerechten Anpassungen im Framework für Financial Data Access (FIDA) der EU
Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
-
BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das WpIG enthält in § 38 Abs. 1 i.V.m. §§ 41 Nr. 1–3 und 43 Abs. 1 ein unionsrechtswidriges Goldplating: Kleine Wertpapierfirmen (Class 3) werden entgegen Art. 25 Abs. 1 i.V.m. Art. 29 Abs. 3 IFD Governance- und Risikomanagementpflichten unterworfen, von denen sie europarechtlich befreit sind. Die IFD-Rückausnahme erfasst nur Risiken für Kunden, eigene Risiken und Liquidität, nicht jedoch interne Unternehmensführung (Art. 26 IFD) oder Geschäftsleiterpflichten (Art. 28 IFD). Dies führt zu unverhältnismäßigen Compliance-Lasten und beeinträchtigt die Systematik der WpI-MaRisk. Ziel: Streichung der überschießenden Verpflichtungen in § 38 Abs. 1 WpIG für Europarechtskonformität und Proportionalität.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Wertpapierfirmen e.V. (bwf) am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
18.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir unterstützen die Ziele der Kapitalmarktintegration, warnen aber vor Überregulierung, einer Zentralisierung der Aufsicht u. zusätzlicher Bürokratie. Wir sind gegen die Einführung eines neuen Gruppenbegriffs und zusätzlichen ESMA-Gruppenprüfungen. Wir fordern eine explizite Wettbewerbsmandatierung für ESMA, die Begrenzung von ESMA-Durchgriffsrechten und klare Entlastungen bei Delegations- & Berichtspflichten. Wir begrüßen ein EU‑weit harmonisiertes Zulassungsverfahren, die Abschaffung des UCITS‑KIID, Vereinfachung der Vorvermarktung für Spezialfonds sowie die Harmonisierung von Marketingvorschriften. Wir begrüßen den Aufbau eines CTs und schlagen vor, das CT um eine europäische All‑Shares‑Indexfamilie zu erweitern. Zudem halten wir klarere und robustere Governance‑Struktur für notwendig.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzungs- und Auslegungsfragen der EU-Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung
Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag für ein Antragsverfahren bei der umsatzsteuerlichen Organschaft
Rechtssicherheit im Wege eines vorab festgestellten Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Ein allgemeines Verfahren oder eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens / Nichtbestehens / der Beendigung einer Organschaft ist insofern weder im Gesetz noch verwaltungsseitig vorgesehen. Ebenso wenig ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organ-schaft verwirklicht. Wir setzen uns deshalb für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.02.2026
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
24.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechte Einführung eines nationalen Durchführungsgesetzes zur KI-Verordnung
Bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland ist darauf zu achten, Kohärenz mit bestehenden Vorschriften und Aufsichtsstrukturen im Finanzsektor herzustellen, die heute bereits den Einsatz von KI mit abdecken. Daher sollte für Banken die Marktüberwachung von KI-Systemen über die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden erfolgen. Zudem ist eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung in der gesamten EU durch die Mitgliedstaaten und über die zu schaffenden europäischen Governance-Strukturen sicherzustellen. Es sollte von verschärfenden Regelungen bei der nationalen Umsetzung abgesehen werden. Zum Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sollte die Umsetzung möglichst unbürokratisch erfolgen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 97/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)
-
BR-Drs. 97/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Setzen von relevanten Prämissen in den Bereichen Ökosystem um die Europäischen Digital Identity Wallets (EUDIW) für natürliche Personen, Modernisierung und Zusammenführung der öffentlichen Register, Klärung der Haftungsrisiken für Sicherheit und Verfügbarkeit, stabile Infrastruktur und klare Registrierungsprozesse soll die verschiedenen Herausforderungen verdeutlichen, vor denen die Einführung und eine hohe Adaptionsrate der Business Wallet stehen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere
Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereiches des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-rechtskonforme Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie II
Im Mittelpunkt des Anliegens steht eine EU-rechtskonforme Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie II im Hinblick auf die Regelungen zu Bündelungs- und Kopplungsprodukten, die für die Restschuldversicherung relevant sind. Dabei wird eine 1:1-Umsetzung angestrebt.
- Bereitgestellt von: HDI Deutschland AG am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzungs - und Auslegungsfragen der EU-Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung
Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fragmentierung des europäischen Zahlungsverkehrsmarkts verhindern
Amex begrüßt die Weiterentwicklung der PSD2 und hat einige Schlüsselprioritäten definiert, an denen sich der Revisionsprozess der PSD2 ausrichten sollte: - Zukunftssichere Anforderungen an die starke Kundenauthentifizierung, um Sicherheit, Komfort und Transparenz wieder ins Gleichgewicht zu bringen, - Sicherstellen, dass die rechtlichen Anforderungen allen Zahlungsarten und Zahlungsdienstnutzern gerecht werden, und - Sicherstellung der regulatorischen und aufsichtlichen Kohärenz in ganz Europa durch die Beseitigung einer fragmentierten Auslegung der rechtlichen Anforderungen.
- Bereitgestellt von: American Express Europe S.A. (Germany branch) am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyberresilienz-Verordnung)
Der Verband setzt sich für eine Konkretisierung der Zusammenarbeit zwischen dem BSI und der BaFin bei der Durchführung der Cyberresilienz-Verordnung ein. Dies stellt sicher, dass die BaFin als für die Versicherungswirtschaft zuständige Aufsichtsbehörde angemessen in die Entscheidungen des BSI nach der Cyberresilienz-Verordnung in Bezug auf Versicherungsunternehmen eingebunden wird.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 27.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
25.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
26.01.2026
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzungs - und Auslegungsfragen der EU-Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung
Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur EU-Kleinanlegerstrategie
Der BVI wirbt für den Erhalt des provisionsbasierten Finanzvertriebs und stellt sich gegen ein partielles oder vollständiges Provisionsverbot. Wir sind für die Fortsetzung der konsequenten Angleichung der verbraucherschützenden Regeln zwischen Versicherungs-, Bank-, oder Fondsprodukten im Finanzvertrieb, statt der Einführung neuer wettbewerbsverzerrender Ausnahmetatbestände. Wir stellen insgesamt in Frage, ob die neu vorgeschlagenen Konzepte der Kleinanlegerstrategie wirklich dem Anleger dienen und die Beteiligung von Kleinanlegern am Kapitalmarkt erhöhen und fordern die EU-Kommission auf, den Vorschlag zurückzuziehen.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir unterstützen die Ziele der Kapitalmarktintegration, warnen aber vor Überregulierung, einer Zentralisierung der Aufsicht u. zusätzlicher Bürokratie. Wir sind gegen die Einführung eines neuen Gruppenbegriffs und zusätzlichen ESMA-Gruppenprüfungen. Wir fordern eine explizite Wettbewerbsmandatierung für ESMA, die Begrenzung von ESMA-Durchgriffsrechten und klare Entlastungen bei Delegations- & Berichtspflichten. Wir begrüßen ein EU‑weit harmonisiertes Zulassungsverfahren, die Abschaffung des UCITS‑KIID, Vereinfachung der Vorvermarktung für Spezialfonds sowie die Harmonisierung von Marketingvorschriften. Wir begrüßen den Aufbau eines CTs und schlagen vor, das CT um eine europäische All‑Shares‑Indexfamilie zu erweitern. Zudem halten wir klarere und robustere Governance‑Struktur für notwendig.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir unterstützen die Ziele der Kapitalmarktintegration, warnen aber vor Überregulierung, einer Zentralisierung der Aufsicht u. zusätzlicher Bürokratie. Wir sind gegen die Einführung eines neuen Gruppenbegriffs und zusätzlichen ESMA-Gruppenprüfungen. Wir fordern eine explizite Wettbewerbsmandatierung für ESMA, die Begrenzung von ESMA-Durchgriffsrechten und klare Entlastungen bei Delegations- & Berichtspflichten. Wir begrüßen ein EU‑weit harmonisiertes Zulassungsverfahren, die Abschaffung des UCITS‑KIID, Vereinfachung der Vorvermarktung für Spezialfonds sowie die Harmonisierung von Marketingvorschriften. Wir begrüßen den Aufbau eines CTs und schlagen vor, das CT um eine europäische All‑Shares‑Indexfamilie zu erweitern. Zudem halten wir klarere und robustere Governance‑Struktur für notwendig.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag für ein Antragsverfahren bei der umsatzsteuerlichen Organschaft
Zur Erlangung von Rechtssicherheit hinsichtlich des Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Derzeit ist weder im Gesetz noch seitens der Verwaltung ein allgemeines Verfahren/eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens, Nichtbestehens oder der Beendigung einer Organschaft vorgesehen. Auch ist ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft nicht gesetzlich verankert. Wir setzen uns daher für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere.
Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere.
Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Finanzierung der Schuldnerberatung in Deutschland
Der DRV spricht sich gegen eine Mitfinanzierung der Schuldnerberatung durch die Wirtschaft, wie in der Entschließung des Deutschen Bundestages und der Stellungnahme des Bundesrates angedacht, aus.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1847, 21/2458, 21/2669 Nr. 15 - Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
-
BT-Drs. 21/2774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Setzen von relevanten Prämissen in den Bereichen Ökosystem um die Europäischen Digital Identity Wallets (EUDIW) für natürliche Personen, Modernisierung und Zusammenführung der öffentlichen Register, Klärung der Haftungsrisiken für Sicherheit und Verfügbarkeit, stabile Infrastruktur und klare Registrierungsprozesse soll die verschiedenen Herausforderungen verdeutlichen, vor denen die Einführung und eine hohe Adaptionsrate der Business Wallet stehen.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.02.2026
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
24.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechte Einführung eines nationalen Durchführungsgesetzes zur KI-Verordnung
Bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland ist darauf zu achten, Kohärenz mit bestehenden Vorschriften und Aufsichtsstrukturen im Finanzsektor herzustellen, die heute bereits den Einsatz von KI mit abdecken. Daher sollte für Banken die Marktüberwachung von KI-Systemen über die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden erfolgen. Zudem ist eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung in der gesamten EU durch die Mitgliedstaaten und über die zu schaffenden europäischen Governance-Strukturen sicherzustellen. Es sollte von verschärfenden Regelungen bei der nationalen Umsetzung abgesehen werden. Zum Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sollte die Umsetzung möglichst unbürokratisch erfolgen.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 97/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)
-
BR-Drs. 97/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Integration der Kapitalmärkte in Europa
Im Rahmen der Überarbeitung der Kapitalmarktgesetze in der Savings and Investment Union-Strategie sind wir gegen weitere Regulierungsvorhaben hinsichtlich der Integration der Kapitalmärkte.
- Bereitgestellt von: Scalable GmbH am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechte Einführung eines nationalen Durchführungsgesetzes zur KI-Verordnung
Bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland ist darauf zu achten, Kohärenz mit bestehenden Vorschriften und Aufsichtsstrukturen im Finanzsektor herzustellen, die heute bereits den Einsatz von KI mit abdecken. Daher sollte für Banken die Marktüberwachung von KI-Systemen über die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden erfolgen. Zudem ist eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung in der gesamten EU durch die Mitgliedstaaten und über die zu schaffenden europäischen Governance-Strukturen sicherzustellen. Es sollte von verschärfenden Regelungen bei der nationalen Umsetzung abgesehen werden. Zum Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sollte die Umsetzung möglichst unbürokratisch erfolgen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 97/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)
-
BR-Drs. 97/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.02.2026
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
24.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Setzen von relevanten Prämissen in den Bereichen Ökosystem um die Europäischen Digital Identity Wallets (EUDIW) für natürliche Personen, Modernisierung und Zusammenführung der öffentlichen Register, Klärung der Haftungsrisiken für Sicherheit und Verfügbarkeit, stabile Infrastruktur und klare Registrierungsprozesse soll die verschiedenen Herausforderungen verdeutlichen, vor denen die Einführung und eine hohe Adaptionsrate der Business Wallet stehen.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Setzen von relevanten Prämissen in den Bereichen Ökosystem um die Europäischen Digital Identity Wallets (EUDIW) für natürliche Personen, Modernisierung und Zusammenführung der öffentlichen Register, Klärung der Haftungsrisiken für Sicherheit und Verfügbarkeit, stabile Infrastruktur und klare Registrierungsprozesse soll die verschiedenen Herausforderungen verdeutlichen, vor denen die Einführung und eine hohe Adaptionsrate der Business Wallet stehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere
Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereiches des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 26.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.02.2026
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
24.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Setzen von relevanten Prämissen in den Bereichen Ökosystem um die Europäischen Digital Identity Wallets (EUDIW) für natürliche Personen, Modernisierung und Zusammenführung der öffentlichen Register, Klärung der Haftungsrisiken für Sicherheit und Verfügbarkeit, stabile Infrastruktur und klare Registrierungsprozesse soll die verschiedenen Herausforderungen verdeutlichen, vor denen die Einführung und eine hohe Adaptionsrate der Business Wallet stehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 26.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechte Einführung eines nationalen Durchführungsgesetzes zur KI-Verordnung
Bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland ist darauf zu achten, Kohärenz mit bestehenden Vorschriften und Aufsichtsstrukturen im Finanzsektor herzustellen, die heute bereits den Einsatz von KI mit abdecken. Daher sollte für Banken die Marktüberwachung von KI-Systemen über die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden erfolgen. Zudem ist eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung in der gesamten EU durch die Mitgliedstaaten und über die zu schaffenden europäischen Governance-Strukturen sicherzustellen. Es sollte von verschärfenden Regelungen bei der nationalen Umsetzung abgesehen werden. Zum Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sollte die Umsetzung möglichst unbürokratisch erfolgen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 26.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 97/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)
-
BR-Drs. 97/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für bezahlbares Bauen und Wohnen_Positionen zur Bundestagswahl 2025
Der Verband bezieht mit Blick auf die BTW 2025 und die anstehende Legislaturperiode Position. Er empfiehlt eine Reihe von Maßnahmen mit dem Ziel, die Versorgung mit Wohnraum zu erhöhen und den Zugang breiter Bevölkerungsschichten zu erschwinglichem Wohnraum zu verbessern. Vorgeschlagen werden Änderungen in folgenden Politikfeldern: 1. Stärkerer Fokus auf Wohneigentumsbildung als Wohnraumschaffer; 2. Unterstützung beim Eigenkapitalaufbau; 3. Selbstgenutztes Wohneigentum als festen Bestandteil der Altersvorsorge etablieren; 4. Grunderwerbsteuer zum Instrument der Wohneigentumsförderung machen; 5. Bauland mobilisieren und Bauen erleichtern – aber auch: Leerstand vermeiden, Regionen stärken; 6. Nachhaltigkeit im Gebäudesektor – ökologisch und sozial; 7. EU-Vorgaben mit Augenmaß umsetzen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 24.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Deutschlands Vorreiterrolle für digitale Finanzmärkte stärken
1) Deutschland und die EU als digitalen Finanzmarkt positionieren 2) Gesellschaftliche Herausforderungen durch die digitale Transformation adressieren 3) Einheitliche Datenstrukturen und Standards für digitale Wertpapiere schaffen 4) Verbriefung für elektronische Aktien gesetzlich ausschließen 5) Maßnahmen im Nachhandelsbereich zur Stärkung der Aktie ergreifen 6) Ein Rahmenwerk für einen digitalen Euro im Wholesale-Bereich unterstützen
- Bereitgestellt von: Deutsche Börse AG am 24.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einstieg in die Kapitaldeckung der Rentenfinanzierung in allen drei Säulen
1.) Deutsche System der Altersvorsorge muss grundlegend reformiert werden, um zukunftsfähig zu sein. 2.) Mobilisierung von privatem Kapital in der Altersvorsorge nötig, um Wirtschaft auf Wachstumspfad zu führen und Wohlstand zu sichern. 3.) Reformbemühungen müssen ganzheitlich über alle drei Säulen der Altersvorsorge betrachtet werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Börse AG am 24.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) -
BT-Drs. 20/11898
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) -
BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
-
BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum EU Market Integration and Supervision Package (MISP)
Die Deutsche Börse Group als in der EU führender Anbieter von Finanzmarktinfrastruktur mit integriertem Geschäftsmodell unterstützt das Ziel des MISP, die EU-Kapitalmärkte zu stärken und begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, der grenzüberschreitende Investitionen vereinfachen, Nachhandelsprozesse effizienter gestalten und Innovation beschleunigen soll. Unsere Empfehlungen zielen darauf ab, das Wachstumspotenzial eines integrierten Kapitalmarktes freizusetzen, bestimmte Schwächen in den Gesetzgebungsvorschlägen zu adressieren und die Fragmentierung der europäischen Finanzmärkte zu überwinden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Börse AG am 24.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum EU Market Integration and Supervision Package (MISP)
Die Deutsche Börse Group als in der EU führender Anbieter von Finanzmarktinfrastruktur mit integriertem Geschäftsmodell unterstützt das Ziel des MISP, die EU-Kapitalmärkte zu stärken und begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, der grenzüberschreitende Investitionen vereinfachen, Nachhandelsprozesse effizienter gestalten und Innovation beschleunigen soll. Unsere Empfehlungen zielen darauf ab, das Wachstumspotenzial eines integrierten Kapitalmarktes freizusetzen, bestimmte Schwächen in den Gesetzgebungsvorschlägen zu adressieren und die Fragmentierung der europäischen Finanzmärkte zu überwinden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Börse AG am 24.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Auf nationaler Ebene ist eine sachgerechte und zeitnahe Umsetzung erforderlich.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 18.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
05.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für bezahlbares Bauen und Wohnen. Positionen zur Bundestagswahl 2025.
Wir beziehen mit Blick auf die BTW 2025 und die anstehende Legislaturperiode Position. Wir empfehlen eine Reihe von Maßnahmen mit dem Ziel, die Versorgung mit Wohnraum zu erhöhen und den Zugang breiter Bevölkerungsschichten zu erschwinglichem Wohnraum zu verbessern. Vorgeschlagen werden Änderungen in folgenden Politikfeldern: 1. Stärkerer Fokus auf Wohneigentumsbildung als Wohnraumschaffer; 2. Unterstützung beim Eigenkapitalaufbau; 3. Selbstgenutztes Wohneigentum als festen Bestandteil der Altersvorsorge etablieren; 4. Grunderwerbsteuer zum Instrument der Wohneigentumsförderung machen; 5. Bauland mobilisieren und Bauen erleichtern – aber auch: Leerstand vermeiden, Regionen stärken; 6. Nachhaltigkeit im Gebäudesektor – ökologisch und sozial; 7. EU-Vorgaben mit Augenmaß umsetzen.
- Bereitgestellt von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 17.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 17.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
05.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Umsetzungsfristen nach der Prospektverordnung (EU (VO) 2017/1129)
Wir setzen uns dafür ein, dass die derzeitige Umsetzungsfrist gemäß dem EU-Listing Act zur Anpassung der ProspektVO (VO (EU) 2017/1129) im Hinblick auf Prospektformat und Reihenfolgevorgaben (insb. Art.4 Abs. 3 VO (EU) 2024/2809) verlängert und eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten nach Veröffentlichung aller relevanten Rechtsakte auf Level 2 gewährt wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 17.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 16.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
05.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 16.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
05.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 16.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
05.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Es wird aufgezeigt, welche Nachteile ein Kopplungsverbot von Ratenzahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnissen für den Schuldner hätte, weswegen ein solches Verbot nicht eingeführt werden sollte.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 16.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 776/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe -
BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
-
BR-Drs. 776/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Umsetzungsfristen nach der Prospektverordnung (EU (VO) 2017/1129)
Wir setzen uns dafür ein, dass die derzeitige Umsetzungsfrist gemäß dem EU-Listing Act zur Anpassung der ProspektVO (VO (EU) 2017/1129) im Hinblick auf Prospektformat und Reihenfolgevorgaben (insb. Art.4 Abs. 3 VO (EU) 2024/2809) verlängert und eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten nach Veröffentlichung aller relevanten Rechtsakte auf Level 2 gewährt wird
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 16.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Umsetzungsfristen nach der Prospektverordnung (EU (VO) 2017/1129)
Wir setzen uns dafür ein, dass die derzeitige Umsetzungsfrist gemäß dem EU-Listing Act zur Anpassung der ProspektVO (VO (EU) 2017/1129) im Hinblick auf Prospektformat und Reihenfolgevorgaben (insb. Art.4 Abs. 3 VO (EU) 2024/2809) verlängert und eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten nach Veröffentlichung aller relevanten Rechtsakte auf Level 2 gewährt wird
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 16.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Umsetzungsfristen nach der Prospektverordnung (EU (VO) 2017/1129)
Wir setzen uns dafür ein, dass die derzeitige Umsetzungsfrist gemäß dem EU-Listing Act zur Anpassung der ProspektVO (VO (EU) 2017/1129) im Hinblick auf Prospektformat und Reihenfolgevorgaben (insb. Art.4 Abs. 3 VO (EU) 2024/2809) verlängert und eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten nach Veröffentlichung aller relevanten Rechtsakte auf Level 2 gewährt wird.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 13.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Umsetzungsfristen nach der Prospektverordnung (EU (VO) 2017/1129)
Wir setzen uns dafür ein, dass die derzeitige Umsetzungsfrist gemäß dem EU-Listing Act zur Anpassung der ProspektVO (VO (EU) 2017/1129) im Hinblick auf Prospektformat und Reihenfolgevorgaben (insb. Art.4 Abs. 3 VO (EU) 2024/2809) verlängert und eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten nach Veröffentlichung aller relevanten Rechtsakte auf Level 2 gewährt wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 13.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Umsetzungsfristen nach der Prospektverordnung (EU (VO) 2017/1129)
Wir setzen uns dafür ein, dass die derzeitige Umsetzungsfrist gemäß dem EU-Listing Act zur Anpassung der ProspektVO (VO (EU) 2017/1129) im Hinblick auf Prospektformat und Reihenfolgevorgaben (insb. Art.4 Abs. 3 VO (EU) 2024/2809) verlängert und eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten nach Veröffentlichung aller relevanten Rechtsakte auf Level 2 gewährt wird.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 13.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Änderungen am Gesetz über elektronische Wertpapiere
Der BVI setzt sich dafür ein, die Rahmenbedingungen für die Erwerbbarkeit von Kryptowertpapieren durch Investmentvermögen und die Begebung von Kryptofondsanteilen durch Publikums- und Spezialfonds zu verbessern, um die Nutzung innovativer Technologie zu fördern.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 13.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Market Integration and Supervision Package (MISP)
Der Bundesverband deutscher Banken begrüßt das Vorhaben der Europäischen Kommission, Europa durch einen tiefen und leistungsfähigen Kapitalmarkt wettbewerbsfähig zu machen. Im Fokus der privaten Banken stehen die Vorschläge, die die Post-Trade-Infrastrukturen und deren Angebote betreffen. Begleitet werden die inhaltlichen Vorschläge der Europäischen Kommission zudem von Überlegungen, die Marktaufsicht teilweise bei der ESMA zu bündeln. Eine Zentralisierung der Aufsicht ist aus Sicht der privaten Banken kein Selbstzweck, sondern die Konsequenz aus einer marktgetriebenen Konsolidierung und Vertiefung der Märkte.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG)
Es geht um die im Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) festgeschriebene Evaluierung fünf Jahre nach dem Inkrafttreten. Ziel ist die Überarbeitung des eWpG um Hemmschwellen für die Institute bei der Begebung und dem Handel mit elektronischen Wertpapieren abzubauen sowie deutsche Regelungen stärker am europäischen Recht zu orientieren.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 13.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Es wird aufgezeigt, welche Nachteile ein Kopplungsverbot von Ratenzahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnissen für den Schuldner hätte, weswegen ein solches Verbot nicht eingeführt werden sollte.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 09.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 776/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe -
BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
-
BR-Drs. 776/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Es wird aufgezeigt, welche Nachteile ein Kopplungsverbot von Ratenzahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnissen für den Schuldner hätte, weswegen ein solches Verbot nicht eingeführt werden sollte.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 06.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 776/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe -
BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
-
BR-Drs. 776/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: