Stellungnahmen/Gutachten
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1.763 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.763)
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Zu Regelungsvorhaben:
Review des EU Verbriefungs-Rahmenwerks
Die Verbriefung trägt zur Entwicklung der europäischen Kapitalmärkte bei und ist Teil des umfassenderen Projekts der Kapitalmarktunion (CMU). Die regulatorische Behandlung von Verbriefungen in der EU ist im Vergleich zu der Leistung dieser Anlageklasse im Laufe der Jahre und im Vergleich zu anderen Rechtsräumen nachteilig. Damit die Verbriefungen in der EU wachsen können und die europäische grüne und digitale Transformation unterstützt wird, sind Änderungen bei der regulatorischen Behandlung bei Banken und Versicherern erforderlich.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bank AG am 04.09.2026
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Adressatenkreis:
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04.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Austausch zu im Koalitionsvertrag verankerten Plänen, im Handel neben Bargeld, ein digitales Zahlverfahren verpflichtend einzuführen. Hinweis auf die Bedeutung der girocard als nationales Zahlverfahren und wichtigste und meistgenutzte Debitkarte in Deutschland.
- Bereitgestellt von: Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. am 31.08.2026
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Adressatenkreis:
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31.08.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
Ziel der Interessenvertretung ist die Unterstützung und praxistaugliche Umsetzung der gesetzlichen Vorhaben zur Digitalisierung des Zwangsvollstreckungsverfahrens. Konkret bezweckt wird:die Beschränkung der Sicherheitsleistung im Zwangsversteigerungsverfahren (§ 69 Abs. 2 ZVG) auf Verrechnungsschecks BaFin-registrierter Kreditinstitute, die medienbruchfreie Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen (§ 66 SGB X) durch Verzicht auf vollstreckbare Ausfertigungen und Formularzwang sowie die Nachweiserleichterung von Vollmachten, die Einführung einer verbindlichen Pflicht für professionelle Einreicher zur Übermittlung von Vollstreckungsanträgen im strukturierten XJustiz-Format bzw. in änderbaren elektronischen PDF-Formaten (§§ 753, 758a, 829 ZPO)
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 27.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11310
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
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BT-Drs. 20/11310
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzung der Kassenpflicht um eine verpflichtende digitale Zahlungsoption
Nexi unterstützt das Ziel des Referentenentwurfs des Bundesministeriums der Finanzen, durch die Einführung einer Kassenpflicht, elektronische Aufzeichnungssysteme und digitale Belege, Steuercompliance, Transparenz und Digitalisierung zu stärken. Ergänzend setzt sich Nexi dafür ein, die im Koalitionsvertrag vorgesehene Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr umzusetzen. Unternehmen, die bei Vor-Ort-Geschäften Bargeld annehmen und unter die Kassenpflicht fallen, sollen mindestens eine gängige digitale Zahlungsoption anbieten. Die Regelung soll technologieoffen, bürokratiearm und ohne Mindestzahlbetrag oder Zusatzentgelt ausgestaltet werden. Für technische Störungen und Härtefälle sollen Ausnahmen gelten. Die Verpflichtung soll parallel zur Kassenpflicht ab 1. Januar 2028 gelten.
- Bereitgestellt von: Nexi Germany GmbH am 27.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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11.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Frühstart-Rente
Die Bundesregierung plant eine sog. Frühstartrente für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren. Wir begrüßen die Einführung einer Frühstart-Rente und setzen uns dafür ein, dass sie Hand in Hand mit einer Reform der privaten geförderten Altersvorsorge geht. Damit das Konzept der Bundesregierung zur Förderung des Ausbaus der privaten Altersvorsorge erfolgreich wird, müssen die Ideen der Frühstart-Rente und ein Anschlussvorsorgeprodukt miteinander verbunden werden. Es ist daher sinnvoll, Fondssparpläne verstärkt für den Aufbau einer Frühstart-Rente zu nutzen.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 25.08.2026
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Adressatenkreis:
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31.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EBA-Leitlinie zum Mengengeschäft (Granularitätskriterium)
Es soll im Rahmen eines Besuchs des BaFin-Präsidenten Branson im Finanzausschuss am 8. Juli darauf hingewiesen werden, dass beim comply or explain-Verfahren zu Leitlinien der EBA auch einmal ein „non- oder partly-comply“ erklärt werden kann, sofern bestimmte Leitlinien, wie etwa die EBA-Leitlinie zum Mengengeschäft, für den deutschen Bankenmarkt nicht „passen“.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 25.08.2026
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Adressatenkreis:
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23.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt die vorgesehene Ausnahme von der Kassenpflicht für Kreditinstitute im Entwurf der Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung und weist darauf hin, dass bei der vorgesehenen Anpassung der zulässigen Aufbewahrungsform von Dokumenten in § 147 AO auch eine parallele Anpassung des § 257 HGB erforderlich ist, damit die Maßnahme Wirkung zeigt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 24.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zügiger und verbrauchergerechter Aufbau des staatlichen Standardprodukts
Der vzbv setzt sich für einen zügigen und verbrauchergerechten Aufbau des im Rahmen des pAV-Reformgesetzes beschlossenen staatlichen Standardprodukts ein.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 21.08.2026
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Adressatenkreis:
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15.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer allgemeinen Kostenobergrenze für Basiskonten
Der vzbv setzt sich für eine allgemneine Obergrenze für Entgelte von Basiskonten und deren Leistungsbestandteilen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen ein.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 21.08.2026
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Registrierkassenpflicht
Der Referentenentwurf des BMF sieht vor, ab 2028 eine Kassenpflicht für Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz einzuführen. Offene Ladenkassen sollen dadurch weitgehend ersetzt und Steuerhinterziehung erschwert werden. Zudem wird die papierhafte Bonpflicht durch digitale Belege ersetzt, die Kontrollmöglichkeiten der Finanzbehörden werden ausgeweitet und Verstöße gegen Kassenvorschriften stärker sanktioniert. Ziel ist eine bessere Bekämpfung von Steuerhinterziehung und eine weitere Digitalisierung des Steuerrechts.
- Bereitgestellt von: Deekeling Arndt Advisors in Communications GmbH am 19.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Be- kämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts
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Adressatenkreis:
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11.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen wirksamen, verhältnismäßigen, kohärenten und praxistauglichen Verbraucherschutz ein. Dabei sollen nachweisbare Schutzbedarfe, die tatsächliche Wirkung bestehender Regelungen sowie die Belange von Wettbewerb, Innovation und praktischer Umsetzbarkeit berücksichtigt und unnötige Komplexität, Doppelregulierungen und Informationsüberlastung vermieden werden. Insbes. sprechen wir uns für eine grundsätzlich abschließende Harmonisierung im EU-Verbraucherrecht aus; soweit Umsetzungsspielräume bestehen, sollen nationale Verschärfungen vermieden werden. Weiterhin sollten die Ausweitung verbraucherschutzrechtlicher Regelungen auf Verträge zwischen Unternehmen (B2B) vermieden, Bürokratie bei Einführung neuer Regelungen abgebaut und ausreichende Übergangsfristen gewährt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 19.08.2026
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Adressatenkreis:
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18.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir begrüßen die vorgesehene Ausnahme von der Kassenpflicht für Kreditinstitute im Entwurf der Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung und weist darauf hin, dass bei der vorgesehenen Anpassung der zulässigen Aufbewahrungsform von Dokumenten in § 147 AO auch eine parallele Anpassung des § 257 HGB erforderlich ist, damit die Maßnahme Wirkung zeigt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 19.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir begrüßen die vorgesehene Ausnahme von der Kassenpflicht für Kreditinstitute im Entwurf der Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung und weist darauf hin, dass bei der vorgesehenen Anpassung der zulässigen Aufbewahrungsform von Dokumenten in § 147 AO auch eine parallele Anpassung des § 257 HGB erforderlich ist, damit die Maßnahme Wirkung zeigt.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir begrüßen die vorgesehene Ausnahme von der Kassenpflicht für Kreditinstitute im Entwurf der Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung und weist darauf hin, dass bei der vorgesehenen Anpassung der zulässigen Aufbewahrungsform von Dokumenten in § 147 AO auch eine parallele Anpassung des § 257 HGB erforderlich ist, damit die Maßnahme Wirkung zeigt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir begrüßen die vorgesehene Ausnahme von der Kassenpflicht für Kreditinstitute im Entwurf der Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung und weist darauf hin, dass bei der vorgesehenen Anpassung der zulässigen Aufbewahrungsform von Dokumenten in § 147 AO auch eine parallele Anpassung des § 257 HGB erforderlich ist, damit die Maßnahme Wirkung zeigt.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 18.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir begrüßen die vorgesehene Ausnahme von der Kassenpflicht für Kreditinstitute im Entwurf der Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung und weist darauf hin, dass bei der vorgesehenen Anpassung der zulässigen Aufbewahrungsform von Dokumenten in § 147 AO auch eine parallele Anpassung des § 257 HGB erforderlich ist, damit die Maßnahme Wirkung zeigt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 18.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
Am 18.05.26 wurde die EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Nach europäischem Recht gibt es bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen keine Formvorgaben. Der deutsche Gesetzgeber entschied sich jedoch dafür, das Schriftformerfordernis beizubehalten. Für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge wird die Schriftform hingegen EU-konform am 20.11.26 abgeschafft. Es erschließt sich nicht, warum das Schriftformerfordernis bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen explizit beibehalten wird. Der deutsche Gesetzgeber sollte auch bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen auf das Schriftformerfordernis verzichten.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 13.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weder die Wohnimmobilienkredit- noch die Verbraucherkreditrichtlinie fordern eine Aufzeichnung elektronischer Kommunikation, also insbesondere von Telefon- und Videogesprächen, obwohl dies im modernen Bankgeschäft mittlerweile alltäglich sein dürfte. Lediglich die Wertpapier-Richtlinie MiFid II fordert eine solche Aufzeichnung. Der deutsche Gesetzgeber sollte sich auf europäischer Ebene für die Abschaffung der Pflicht zur Aufzeichnung elektronischer Kommunikation nach Art. 16 Abs. 7 MiFID II einsetzen.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 13.08.2026
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Adressatenkreis:
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12.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Zusammenhang mit der Eröffnung eines Wertpapierdepots ist eine Zusatzvereinbarung über den „Verzicht des Kunden auf Herausgabe von Vertriebsvergütungen“ zu treffen. Hintergrund dieser Regelung ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Januar 2014 (Az.: XI ZR 355/12). Mit seiner Entscheidung hat er die Wirksamkeit einer entsprechenden Vereinbarung / Klausel bestätigt. Zivilrechtlich besteht hier jedoch eine gesetzliche Regelungslücke. Diese soll mittels des Abschlusses einer entsprechenden Vereinbarung auf der Grundlage der vorgenannten Entscheidung des Bundesgerichtshofes geschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 13.08.2026
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Adressatenkreis:
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12.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Dauerzulagenantrag auch bei Wohnungsbauprämie erlauben
Beim Riestervertrag kann der Zulagenantrag als Dauerzulagenantrag gestellt werden. Bei der Wohnungsbauprämie kann ein Zulagenantrag als Dauerauftrag nicht gestellt werden. Die Prämie gemäß §4 Wohnungsbau-Prämiengesetz ist daher zeit- und kostenintensiv jährlich zu beantragen. Auch bei der Wohnungsbauprämie sollte ein Dauerzulagenantrag gestellt werden können.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 13.08.2026
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Adressatenkreis:
-
12.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschlussprüfung nach §84 WpHG lockern
Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sieht eine jährliche Überprüfung der Einhaltung der in §84 WpHG genannten Anforderungen vor. Die zuständige Aufsichtsbehörde sollte das Recht erhalten, auf die Beurteilung der Einhaltung der Anforderungen des Art. 20 der Richtlinie 2006/73/EG ganz oder teilweise zu verzichten, sofern dafür konkrete Gründe angegeben werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 13.08.2026
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Adressatenkreis:
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12.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
ESG-Risiken im Risikomanagement: Auf nationales Gold-Plating verzichten
In Artikel 76 der CRD VI-Richtlinie werden die „technischen Kriterien für die Organisation und Behandlung von Risiken“ festgelegt. Er wurde im Rahmen der nationalen Gesetzgebung in § 26c KWG „ESG-Risiken im Risikomanagement“ überführt. Hier wurde Gold-Plating betrieben: - Mindest-Zeitraum von 10 Jahren, für den die ESG-Risiken betrachtet werden sollen - Anforderung an die "fachliche Eignung" der Mitglieder des Leitungsorgans. Der nationale Gesetzgeber sollte hier auf Gold-Plating verzichten.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 13.08.2026
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Adressatenkreis:
-
12.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 11.08.2026
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines Gesetzes zu Einführung iner Frühstartrente (FrühStRG)
Der AfW hält den Referentenentwurf an mehreren zentralen Stellen für nachbesserungsbedürftig. Insbesondere die Beschränkung auf einzelne Geburtsjahrgänge, die einseitige Konzentration auf Standarddepot-Verträge, die drohende Einschränkung persönlicher Beratung, das geplante Verbot von Vertriebskosten während der Kindheit sowie die Gefahr einer Dominanz der staatlichen Sammelanlage gegenüber individuellen Verträgen sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren korrigiert werden. Zudem sollten Familien bereits vorhandene Altersvorsorge-Verträge für die Frühstartrente weiternutzen können, ohne einen neuen Vertrag abzuschließen.
- Bereitgestellt von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 10.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 10.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verordnung der EU-Kommission über den 28. Rechtsrahmen für Unternehmen (28. Regime)
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft durch Schaffung eines international wettbewerbsfähigen optionalen einheitlichen europäischen Rechtsrahmens ("28 Regime") für eine europäische Gesellschaft mit begrenzter Haftung als ein Baustein der Savings and Investment Union (SIU).
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 10.08.2026
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Adressatenkreis:
-
10.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 10.08.2026
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Adressatenkreis:
-
10.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 10.08.2026
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Adressatenkreis:
-
10.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Wettbewerbsfähigkeit von Banken, insbesondere Genossenschaftsbanken
Auf EU-Ebene besteht eine intensive Diskussion um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Banken, insbesondere im derzeitigen globalen Kontext. Hierbei wird insbesondere für kleine und mittlere Banken davon ausgegangen, dass eine Deregulierung jenseits des "one size fits all" Regulierungsansatzes stattfinden soll. Die EU-Kommission hat hierzu im 1. Halbjahr 2026 eine Konsultation durchgeführt, aus denen sich bedeutende Legislativakte ergeben können, die auch die Sparda-Banken betreffen. Der Verband bezweckt durch Diskussion auch mit politischen Entscheidern in Deutschland, dass regulatorische Erleichterungen für die Banken erfolgen, bspw. im Meldewesen und EK-Anforderungen.
- Bereitgestellt von: Verband der Sparda-Banken e.V. am 07.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.07.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Marktgerechte, effiziente und bürokratiearme Einführung der von der Koalition verabredeten Frühstart-Rente unter Berücksichtigung der Interessen von digitalen Anbietern
- Bereitgestellt von: Initiative Digitale Altersvorsorge am 06.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Klimaleitlinien für Außenwirtschaftsförderung
Die Überarbeitung der Sektorleitlinien bietet eine wichtige Gelegenheit, die Instrumente der deutschen Außenwirtschaftsförderung an einem glaubwürdigen Pfad zur Klimaneutralität und einer zukunftsorientierten industriellen Entwicklung auszurichten. Wir fordern die beteiligten Ministerien da- her nachdrücklich auf, die verbleibenden Schlupflöcher für fossile Energieträger zu schließen und einen klaren, transparenten und wissenschaftsbasierten Rahmen für die deutsche Außenwirtschaftsförderung zu schaffen.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 03.08.2026
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Adressatenkreis:
-
16.06.2026
-
Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzungs- und Auslegungsfragen der EU-Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung
Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der betrieblichen Altersvorsorge
Die betriebliche Altersversorgung soll insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit mittleren und niedrigeren Einkommen stärker verbreitet werden. Der VöV setzt sich hierfür für eine rechtssichere und bürokratiearme Weiterentwicklung der Entgeltumwandlung sowie für eine bessere Übertragbarkeit der Anwartschaften bei Arbeitgeberwechseln ein.
- Bereitgestellt von: Verband öffentlicher Versicherer e.V. am 28.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der betrieblichen Altersvorsorge
Die betriebliche Altersversorgung soll insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit mittleren und niedrigeren Einkommen stärker verbreitet werden. Der VöV setzt sich hierfür für eine rechtssichere und bürokratiearme Weiterentwicklung der Entgeltumwandlung sowie für eine bessere Übertragbarkeit der Anwartschaften bei Arbeitgeberwechseln ein.
- Bereitgestellt von: Verband öffentlicher Versicherer e.V. am 28.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der betrieblichen Altersvorsorge
Die betriebliche Altersversorgung soll insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit mittleren und niedrigeren Einkommen stärker verbreitet werden. Der VöV setzt sich hierfür für eine rechtssichere und bürokratiearme Weiterentwicklung der Entgeltumwandlung sowie für eine bessere Übertragbarkeit der Anwartschaften bei Arbeitgeberwechseln ein.
- Bereitgestellt von: Verband öffentlicher Versicherer e.V. am 28.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der betrieblichen Altersvorsorge
Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission und der diesbezüglichen Beschlüsse des Koalitionsausschussses
- Bereitgestellt von: Smartbroker AG am 24.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist eine gesetzliche Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Zahlungswahlfreiheit. Dabei sollen Bargeld als Zahlungsoption erhalten und Unternehmen grundsätzlich verpflichtet werden, mindestens eine digitale Zahlungsoption anzubieten. Die digitale Zahlungsoption soll technologieoffen, verhältnismäßig und mittelstandsfreundlich ausgestaltet werden. Nationale und europäische Zahlverfahren sollen anhand objektiver Kriterien zu Governance, Infrastruktur und Standards wirksam berücksichtigt werden. Zudem sollen Übergangs- und Vorrangregelungen für künftige europäische Vorgaben zur Bargeldannahme und zum Digitalen Euro vorgesehen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 23.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Interbankenentgelt-Verordnung der EU (Verordnung 2015/751)
Während langfristige Lösungen wie der digitale Euro vielversprechend für Europas Souveränität im Bereich des Zahlungsverkehrs sind, wird dringend eine kurzfristige,praxisnahe Lösung benötigt, um die hohen Gebühren für Geschäftskarten zu begrenzen und die Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt fair zu gestalten. Wir setzen uns daher nachdrücklich für eine sofortige Reform der EU-Interchange-Fee- Regulation ein.
- Bereitgestellt von: Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. am 21.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der betrieblichen Altersvorsorge
Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission und der diesbezüglichen Beschlüsse des Koalitionsausschussses
- Bereitgestellt von: Initiative Digitale Altersvorsorge am 17.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Um Versicherer als geeignete Investoren für die Verkehrsinfrastruktur zu gewinnen, sind verschiedene Maßnahmen denkbar, darunter - die Vereinfachung der Planungs- und Genehmigungsverfahren und stetiges Angebot von baureifen genehmigten Projekten - der Ausbau der Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP), z.B. durch Ausbau Kreditaufnahmefähigkeit der Autobahn GmbH - die Etablierung von Standards für die verschiedenen Verkehrsträger und eine ganzheitliche, Lebenszyklus bezogene Beschaffung im Infrastrukturbetrieb - Beschleunigung durch Übertragung der Beschaffungsvariante auf genehmigungsfreie Leistungen - Transparenter Umgang mit dem Public Sector Comparator (PSC)
- Bereitgestellt von: Finanzplatz München Initiative am 17.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Wachstumsfinanzierung in Deutschland
Die Wachstumsfinanzierung soll in Deutschland verbessert werden durch verschiedenen potentielle Maßnahmen, darunter - die Erhöhung des Volumens von Wagniskapitalfonds - die Erweiterung der Anlagemöglichkeiten in sog. Scale-ups - der Aufbau einer leistungsstarken, kapitalgedeckten Altersvorsorge - Schaffung von einsteigerfreundlichen Produkten wie Einzel- und Dachfonds
- Bereitgestellt von: Finanzplatz München Initiative am 17.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unwesentliche AGB-Änderungen sollen aus Effizienzgründen künftig per Zustimmungsfiktion möglich sein.
- Bereitgestellt von: Finanzplatz München Initiative am 17.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 16.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- AnzV 2006 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- RBkG [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen zur Stimulierung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen und Transformation
Zur Stimulierung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen für die Bewältigung der Transformationserfordernisse setzen wir uns für Folgendes ein: 1. Standardisierte und transparente Modelle für Kooperative Partnerschaftsmodelle (ÖPP) in der Breite etablieren 2. Wirtschaftlichkeit über den Lebenszyklus der Infrastruktur berücksichtigen 3. Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren 4. Garantiestrukturen von Bund und Ländern 5. Breitere Finanzierungsbasis zur Auflösung des kommunalen Investitionsstaus bei der Bewältigung der Anforderungen aus Transformation bzw. Energiewende.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 16.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel ist eine Bundesgesetzgebung, die Rechtssicherheit schafft und eine landesgesetzliche Regelung zur Vergesellschaftung von Wohnimmobilien obsolet macht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 15.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
02.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Gestaltung der Kapitalmarktunion/Savings and Investment Union (SIU)
Das Deutsche Aktieninstitut sieht unter anderem in folgenden Punkten wichtige Elemente eines kohärenten Gesamtkonzepts für die Gestaltung der Kapitalmarktunion/Savings and Investment Union: stärkere Nutzung von Kapitalmarktanlagen in Rente und bei Vermögensbildung, Entlastung der Anlageberatung von bürokratischen Vorgaben, bessere Nutzung vorhandener Kapitalpools durch eine Reform der Streuungsregeln von Investmentfonds und eine bessere Bündelung der Liquidität in einzelnen Aktien, Vereinfachung von Berichtspflichten und Erleichterung von Kapitalaufnahmen von Unternehmen, eine praxisgerechte Wertpapieraufsicht mit einheitlichem Aufsichtsansatz und ein gutes Zusammenspiel zwischen Kapitalmarktfinanzierung und Bankenfinanzierung.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 15.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
23.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
24.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der Finanzbildung und Altersvorsorge
Wir setzen uns für bessere Rahmenbedingungen für den privaten Vermögensaufbau ein, u. a. durch eine kapitalmarktorientierte Frühstart-Rente, eine nationale Finanzbildungsstrategie und die flächendeckende Verankerung von Wirtschaftsunterricht an Schulen.
- Bereitgestellt von: Ostdeutscher Bankenverband e.V. am 14.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG)
Der DVFA-Fachausschuss Digital Assets & Blockchain begrüßt ausdrücklich die Evaluierung des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG) durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie das Bundesministerium der Finanzen. Die Einführung des eWpG im Jahr 2021 war ein wesentlicher Schritt zur Modernisierung des deutschen Wertpapierrechts und zur Stärkung des Finanzstandorts Deutschland im internationalen Wettbewerb. Distributed-Ledger-Technologien (DLT) und Blockchain-basierte Kapitalmarktinstrumente bieten erhebliche Effizienz- und Innovationspotenziale für den europäischen Finanzmarkt. Entscheidend für die weitere Entwicklung sind Akzeptanz, Integration in bestehende Marktprozesse sowie Skalierungsfähigkeit unter verlässlichen rechtlichen Rahmenbedingungen.
- Bereitgestellt von: DVFA Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management e. V. am 13.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Position des DVFA e. V. zu den Reformvorschlägen private Altersvorsorge und Steuerförderung
Die DVFA Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management begrüßt die staatlich flankierte kapitalgedeckte Altersvorsorge ausdrücklich. Sie ist ein wichtiges Signal für die weitere Entwicklung einer Finanzmarktkultur in Deutschland und ermöglicht breiten Bevölkerungsschichten, über den Aktienmarkt an den Erträgen der Realwirtschaft teilzuhaben. Neben der Anlage von Vorsorgegeldern besteht ein weiteres wichtiges Ziel darin, die entstehenden Mittelflüsse mit der Realwirtschaft zu verzahnen. Ziel muss es sein, einen breiten und tiefen europäischen Kapitalmarkt zu entwickeln, der für Unternehmen eine attraktive und verlässliche Finanzierungsquelle darstellt. Dadurch könnten auch wieder mehr Unternehmen für einen Börsengang gewonnen werden.
- Bereitgestellt von: DVFA Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management e. V. am 13.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unser Vorschlag zur Ergänzung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (Cyberresilienz-Verordnung): Nutzung des bestehenden DORA-Meldewegs für die Meldepflichten i. Z. m. Produkten mit digitalen Elementen gemäß CRA.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 10.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6134
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (Cyberresilienz-Verordnung)
-
BT-Drs. 21/6134
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Recht auf Vergessenwerden (RTBF - Right to be forgotten)
Die Diskussion über ein Recht auf Vergessenwerden für Menschen mit einer zurückliegenden Krebserkrankung betrifft ein sensibles Spannungsfeld: den berechtigten Wunsch der Betroffenen nach einem unbelasteten Neuanfang und die Frage, wie private Personenversicherung dauerhaft fair, bezahlbar und verlässlich funktionieren kann. Die Versicherungswirtschaft setzt sich für eine balancierte Lösung ein. Ein gut ausgestaltetes Recht auf Vergessenwerden kann einen wichtigen Beitrag für ehemalige Krebspatientinnen und -patienten beim finanziellen Neuanfang leisten. Voraussetzung ist, dass es sich an der tatsächlichen Risikolage und wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert. Nur dann wird es sowohl dem berechtigten Anliegen der Betroffenen als auch der Beitragsstabilität und Fairness gerecht.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 10.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
Schnellstmögliche Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung einer nationalen Datenbank für Gebäudeenergieinformationen. Öffentlich zugängliche Daten zur energetischen Gebäudequalität sowie -performance sind für die Finanzwirtschaft essentiell für die Abbildung von Risiken, die Erfüllung von Berichtspflichten und die Entwicklung von Finanzierungsansätzen zur energetischen Ertüchtigung des Immobilienbestandes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 09.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Empfehlungen zur Neuausrichtung der wohnwirtschaftlichen KfW-Förderung
In Deutschland fehlt bezahlbarer Wohnraum. Daher sollte die wohnwirtschaftliche KfW-Förderung neu geordnet und strategisch ausgerichtet werden. Wir möchten aus Finanzierungsperspektive einen konstruktiven Beitrag zur laufenden Diskussion leisten und werfen dabei u. a. auch einen Blick auf notwendige Anpassungen der Umsetzung der Bundeshaushaltsordnung und des Gebäudeenergiegesetzes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 09.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
18.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bei Kritisverordnung Komplexität reduzieren und klar abgrenzen zu restlicher Regulatorik
Der Genossenschaftsverband Bayern begrüßt das Ziel, die Resilienz kritischer Dienstleistungen in Deutschland zu stärken und den Schutz zentraler Versorgungsfunktionen auch im Finanzsektor weiterzuentwickeln. Der Ansatz, Resilienz nicht mehr ausschließlich unter dem Blickwinkel der IT-Sicherheit, sondern umfassend als physische, organisatorische und digitale Widerstandsfähigkeit zu verstehen, ist richtig und im Grundsatz zu unterstützen. Gerade die jüngsten Krisen und die zunehmende Abhängigkeit von digitalen Infrastrukturen zeigen, dass ein sektorübergreifender und ganzheitlicher Resilienzansatz erforderlich ist. In seiner derzeitigen Fassung schafft der Entwurf jedoch das Risiko zusätzlicher Komplexität, ohne die Resilienz des Finanzsystems in gleichem Maße tatsächlich zu erhöhen.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 09.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung des Kreditzweitmarktgesetzes
Das Kreditzweitmarktgesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411, S. 2) soll hinsichtlich seines administrativen und finanziellen Aufwandes für Kreditdienstleister, Kreditkäufer und Banken überprüft und ggf. angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V. am 08.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung des Kreditzweitmarktgesetzes
Das Kreditzweitmarktgesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411, S. 2) soll hinsichtlich seines administrativen und finanziellen Aufwandes für Kreditdienstleister, Kreditkäufer und Banken überprüft und ggf. angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V. am 08.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EBA-Leitlinie zum Mengengeschäft (Granularitätskriterium)
Es soll im Rahmen eines Besuchs des BaFin-Präsidenten Branson im Finanzausschuss am 8. Juli darauf hingewiesen werden, dass beim comply or explain-Verfahren zu Leitlinien der EBA auch einmal ein „non- oder partly-comply“ erklärt werden kann, sofern bestimmte Leitlinien, wie etwa die EBA-Leitlinie zum Mengengeschäft, für den deutschen Bankenmarkt nicht „passen“.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 08.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines EU-Binnenmarkts für Banken
Die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Banken hängt maßgeblich von einem funktionierenden Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen ab. Derzeit verhindern nationale Fragmentierungen die Hebung von Skaleneffekten und erschweren eine effiziente Finanzierung zentraler Zukunftsfelder in Europa. Wir setzen uns daher für weitere Integrationsschritte ein, insbesondere für eine stärkere Anwendung von Regulierung auf konsolidierter Ebene, eine Harmonisierung makroprudenzieller Vorgaben, verlässliche Rahmenbedingungen für Kreditvergabe sowie die Vollendung der Bankenunion durch ein europäisches Einlagensicherungssystem. Ziel ist ein effizienter, wettbewerbsfähiger und integrierter europäischer Bankenmarkt.
- Bereitgestellt von: ING-DiBa AG am 02.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines EU-Binnenmarkts für Banken
Die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Banken hängt maßgeblich von einem funktionierenden Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen ab. Derzeit verhindern nationale Fragmentierungen die Hebung von Skaleneffekten und erschweren eine effiziente Finanzierung zentraler Zukunftsfelder in Europa. Wir setzen uns daher für weitere Integrationsschritte ein, insbesondere für eine stärkere Anwendung von Regulierung auf konsolidierter Ebene, eine Harmonisierung makroprudenzieller Vorgaben, verlässliche Rahmenbedingungen für Kreditvergabe sowie die Vollendung der Bankenunion durch ein europäisches Einlagensicherungssystem. Ziel ist ein effizienter, wettbewerbsfähiger und integrierter europäischer Bankenmarkt.
- Bereitgestellt von: ING-DiBa AG am 02.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28.Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 02.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28.Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 02.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Es sollen integriertere, tiefere und effizientere EU-Kapitalmärkte gefördert werden, indem regulatorische, aufsichtsrechtliche und operative Hindernisse beseitigt werden, die wichtige Marktteilnehmer und Infrastrukturen behindern. Darüber hinaus soll der Rechtsrahmen im Hinblick auf die Nutzung von DLT modernisiert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 01.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Es sollen integriertere, tiefere und effizientere EU-Kapitalmärkte gefördert werden, indem regulatorische, aufsichtsrechtliche und operative Hindernisse beseitigt werden, die wichtige Marktteilnehmer und Infrastrukturen behindern. Darüber hinaus soll der Rechtsrahmen im Hinblick auf die Nutzung von DLT modernisiert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 01.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns dafür aus, dass §221a Absatz 2 VAG-E Krankenversicherungsverträge des Vz 02 der Anlage 1 zur BerVersV in der Sicherungssystematik erfasst werden. Für Verträge mit langfristiger Bindung/Kalkulation nach Art der Lebensversicherung ist eine Regelung zur Vertragsfortführung/Bestandslösung notwendig. Wir setzen uns für Informationspflichten für VN ein. Mit Abgabe der Mitteilung nach § 133 Absatz 1 SAGV-E sollte der Versicherer individuell in Textform über die Mitteilung, Rechtsfolgen, Leistungsbeschränkungen und Handlungsoptionen informieren. Zusätzlich sollte ein Sonderkündigungsrecht bei Abgabe der Mitteilung bestehen Wir fordern die Schließung der Regelungslücke bei grenzüberschreitendem Dienstleistungsverkehr oder hilfsweise eine Informations- und Beratungspflicht.
- Bereitgestellt von: Bund der Versicherten e. V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetz (VSAAG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Anpassungsverfahrens (Zustimmungsfiktionslösung)
Wir fordern, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung zu beseitigen. Bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, fordern wir eine Verbesserung der kreditwirtschaftlichen Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
N26 setzt sich für eine moderne, kapitalmarktbasierte Privatvorsorge ein, die durch den Verzicht auf starre Beitragsgarantien und die Förderung kostengünstiger Altersvorsorgedepots die langfristigen Renditechancen für Anleger maximiert. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern durch digitale, nutzerfreundliche Lösungen einen einfachen und effizienten Zugang zur staatlich geförderten Vermögensbildung zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: N26 SE am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Anpassungsverfahrens (Zustimmungsfiktionslösung)
Wir fordern, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung zu beseitigen. Bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, fordern wir eine Verbesserung der kreditwirtschaftlichen Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2026
Rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Ergänzung des vorgesehenen Erklärungsverfahrens u. a. um folgende Elemente: Vereinfachung des Merkmals der organisatorischen Eingliederung, Einführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens und Verkürzung der Festsetzungsverjährung, Wegfall der Organschaft nur "ex nunc". Konkretisierung des Vorgehens bei der Einführung der Elektronischen Kontenpfändung. Wiedereinführung der Exkulpationsmöglichkeit für Steuerbescheinigungen. Vermeidung zusätzlicher lohnsteuerlicher Bürokratie (insb. keine Verkürzung der Tätigkeitsstättenfrist und keine Ausweitung der Meldepflichten).
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2026
Rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Ergänzung des vorgesehenen Erklärungsverfahrens u. a. um folgende Elemente: Vereinfachung des Merkmals der organisatorischen Eingliederung, Einführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens und Verkürzung der Festsetzungsverjährung, Wegfall der Organschaft nur "ex nunc". Konkretisierung des Vorgehens bei der Einführung der Elektronischen Kontenpfändung. Wiedereinführung der Exkulpationsmöglichkeit für Steuerbescheinigungen. Vermeidung zusätzlicher lohnsteuerlicher Bürokratie (insb. keine Verkürzung der Tätigkeitsstättenfrist und keine Ausweitung der Meldepflichten).
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Anpassungsverfahrens (Zustimmungsfiktionslösung)
Wir fordern, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung zu beseitigen. Bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, fordern wir eine Verbesserung der kreditwirtschaftlichen Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu AGB-Anpassungsverfahren per Zustimmungsfiktion
Es besteht die Notwendigkeit, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung schnellstmöglich zu beseitigen. Die gegenwärtige Situation hat unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand zur Folge und ist verbraucherunfreundlich.Die Deutsche Kreditwirtschaft fordert bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, eine Verbesserung der Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion. Die Lösung sollte für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen gelten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Anpassungsverfahrens (Zustimmungsfiktionslösung)
Wir fordern, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung zu beseitigen. Bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, fordern wir eine Verbesserung der kreditwirtschaftlichen Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Anpassungsverfahrens (Zustimmungsfiktionslösung)
Wir fordern, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung zu beseitigen. Bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, fordern wir eine Verbesserung der kreditwirtschaftlichen Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Bankensektor
Die Europäische Kommission hat im Februar 2026 eine Konsultation zur Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Bankensektors eingeleitet. AFME hat sich an dieser Konsultation beteiligt und eine Stellungnahme eingereicht. Im Mittelpunkt der Stellungnahme stehen die Vereinfachung und Kohärenz des regulatorischen Rahmens, der Abbau grenzüberschreitender Hindernisse im EU-Binnenmarkt, die Vollendung der Bankenunion sowie die Schaffung international wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen für die Finanzierung von Unternehmen, Investitionen und Kapitalmärkten in der Europäischen Union.
- Bereitgestellt von: Association for Financial Markets in Europe (AFME) am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
15.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vergesellschaftung großer Wohnimmobilienportfolios in Berlin
Ein Vergesellschaftungsgesetz auf Basis des Gesetzentwurfs der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ könnte massive wirtschaftliche Schäden in Deutschland auslösen. Die potenziellen Auswirkungen reichen dabei weit über Berlin und den Wohnimmobilienmarkt hinaus. Die finanzierenden Banken würden belastet, die besicherte Immobilienfinanzierung würde grundsätzlich in Frage gestellt, der Investitionsstandort Deutschland würde – auch im derzeit so zentralen Bereich der Infrastrukturinvestitionen - nachhaltig Schaden nehmen
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vergesellschaftung großer Wohnimmobilienportfolios in Berlin
Ein Vergesellschaftungsgesetz auf Basis des Gesetzentwurfs der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ könnte massive wirtschaftliche Schäden in Deutschland auslösen. Die potenziellen Auswirkungen reichen dabei weit über Berlin und den Wohnimmobilienmarkt hinaus. Die finanzierenden Banken würden belastet, die besicherte Immobilienfinanzierung würde grundsätzlich in Frage gestellt, der Investitionsstandort Deutschland würde – auch im derzeit so zentralen Bereich der Infrastrukturinvestitionen - nachhaltig Schaden nehmen
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vergesellschaftung großer Wohnimmobilienportfolios in Berlin
Ein Vergesellschaftungsgesetz auf Basis des Gesetzentwurfs der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ könnte massive wirtschaftliche Schäden in Deutschland auslösen. Die potenziellen Auswirkungen reichen dabei weit über Berlin und den Wohnimmobilienmarkt hinaus. Die finanzierenden Banken würden belastet, die besicherte Immobilienfinanzierung würde grundsätzlich in Frage gestellt, der Investitionsstandort Deutschland würde – auch im derzeit so zentralen Bereich der Infrastrukturinvestitionen - nachhaltig Schaden nehmen
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vergesellschaftung großer Wohnimmobilienportfolios in Berlin
Ein Vergesellschaftungsgesetz auf Basis des Gesetzentwurfs der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ könnte massive wirtschaftliche Schäden in Deutschland auslösen. Die potenziellen Auswirkungen reichen dabei weit über Berlin und den Wohnimmobilienmarkt hinaus. Die finanzierenden Banken würden belastet, die besicherte Immobilienfinanzierung würde grundsätzlich in Frage gestellt, der Investitionsstandort Deutschland würde – auch im derzeit so zentralen Bereich der Infrastrukturinvestitionen - nachhaltig Schaden nehmen
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vergesellschaftung großer Wohnimmobilienportfolios in Berlin
Ein Vergesellschaftungsgesetz auf Basis des Gesetzentwurfs der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ könnte massive wirtschaftliche Schäden in Deutschland auslösen. Die potenziellen Auswirkungen reichen dabei weit über Berlin und den Wohnimmobilienmarkt hinaus. Die finanzierenden Banken würden belastet, die besicherte Immobilienfinanzierung würde grundsätzlich in Frage gestellt, der Investitionsstandort Deutschland würde – auch im derzeit so zentralen Bereich der Infrastrukturinvestitionen - nachhaltig Schaden nehmen
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vergesellschaftung großer Wohnimmobilienportfolios in Berlin
Ein Vergesellschaftungsgesetz auf Basis des Gesetzentwurfs der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ könnte massive wirtschaftliche Schäden in Deutschland auslösen. Die potenziellen Auswirkungen reichen dabei weit über Berlin und den Wohnimmobilienmarkt hinaus. Die finanzierenden Banken würden belastet, die besicherte Immobilienfinanzierung würde grundsätzlich in Frage gestellt, der Investitionsstandort Deutschland würde – auch im derzeit so zentralen Bereich der Infrastrukturinvestitionen - nachhaltig Schaden nehmen
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
Einrichtung einer nationalen Datenbank für Gebäudeenergieinformationen
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD, CSDDD, SFDR)
Wir begrüßen die Reduzierung regulatorischen Aufwands in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Vorschläge zur Überarbeitung der ESRS. Für die Anerkennung der ESRS als Erfüllung der internationalen ISSB-Standards sind Anpassungen erforderlich. Die im Zuge des Omnibus-Pakets beschlossene starke Einschränkung des Anwendungsbereichs von CSRD und CSDDD sowie die Streichung der Verpflichtung zu Transitionsplänen sehen wir kritisch. Bei der Überarbeitung der SFDR und vorgeschlagenen Einführung eines Kategorisierungssystems sollten die Besonderheiten des Versicherungssektors berücksichtigt werden. Staatsanleihen sind für Versicherungsportfolios von hoher Bedeutung und sollten grundsätzlich berechtigt sein, sich für die Berücksichtigung in allen vorgeschlagenen Kategorien zu qualifizieren.
- Bereitgestellt von: Allianz SE am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel ist eine Bundesgesetzgebung, die Rechtssicherheit schafft und eine landesgesetzliche Regelung zur Vergesellschaftung von Wohnimmobilien obsolet macht.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Setzen von relevanten Prämissen in den Bereichen Ökosystem um die Europäischen Digital Identity Wallets (EUDIW) für natürliche Personen, Modernisierung und Zusammenführung der öffentlichen Register, Klärung der Haftungsrisiken für Sicherheit und Verfügbarkeit, stabile Infrastruktur und klare Registrierungsprozesse soll die verschiedenen Herausforderungen verdeutlichen, vor denen die Einführung und eine hohe Adaptionsrate der Business Wallet stehen.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Setzen von relevanten Prämissen in den Bereichen Ökosystem um die Europäischen Digital Identity Wallets (EUDIW) für natürliche Personen, Modernisierung und Zusammenführung der öffentlichen Register, Klärung der Haftungsrisiken für Sicherheit und Verfügbarkeit, stabile Infrastruktur und klare Registrierungsprozesse soll die verschiedenen Herausforderungen verdeutlichen, vor denen die Einführung und eine hohe Adaptionsrate der Business Wallet stehen.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2026
Rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Ergänzung des vorgesehenen Erklärungsverfahrens u. a. um folgende Elemente: Vereinfachung des Merkmals der organisatorischen Eingliederung, Einführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens und Verkürzung der Festsetzungsverjährung, Wegfall der Organschaft nur "ex nunc". Konkretisierung des Vorgehens bei der Einführung der Elektronischen Kontenpfändung. Wiedereinführung der Exkulpationsmöglichkeit für Steuerbescheinigungen. Vermeidung zusätzlicher lohnsteuerlicher Bürokratie (insb. keine Verkürzung der Tätigkeitsstättenfrist und keine Ausweitung der Meldepflichten).
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung der digitalen Schnittstelle für Buchführungsdaten in Außenprüfungen.
Der DiskE für eine VO (DSFinVBV) berücksichtigt die Besonderheiten der Bankbuchführung (z.B. Halbsatz-buchungsverfahren, Besonderheiten im Zahlungsverkehr, keine Debitoren/Kreditoreneinteilung, Sammelbuchungen etc.) nur unzureichend. Ziel unserer Bemühungen ist die Vereinbarkeit der VO-Vorgaben mit unseren IT-Systemen hinsichtlich der Bereitstellung und des Mappings von Daten im Rahmen der Außenprüfung.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2026
Rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Ergänzung des vorgesehenen Erklärungsverfahrens u. a. um folgende Elemente: Vereinfachung des Merkmals der organisatorischen Eingliederung, Einführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens und Verkürzung der Festsetzungsverjährung, Wegfall der Organschaft nur "ex nunc". Konkretisierung des Vorgehens bei der Einführung der Elektronischen Kontenpfändung. Wiedereinführung der Exkulpationsmöglichkeit für Steuerbescheinigungen. Vermeidung zusätzlicher lohnsteuerlicher Bürokratie (insb. keine Verkürzung der Tätigkeitsstättenfrist und keine Ausweitung der Meldepflichten).
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung der digitalen Schnittstelle für Buchführungsdaten in Außenprüfungen
Der DiskE für eine VO (DSFinVBV) berücksichtigt die Besonderheiten der Bankbuchführung (z.B. Halbsatz-buchungsverfahren, Besonderheiten im Zahlungsverkehr, keine Debitoren/Kreditoreneinteilung, Sammelbuchungen etc.) nur unzureichend. Ziel unserer Bemühungen ist die Vereinbarkeit der VO-Vorgaben mit unseren IT-Systemen hinsichtlich der Bereitstellung und des Mappings von Daten im Rahmen der Außenprüfung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung § 38 WpIG an Art. 25 IFD
Die Vorgaben des WpIG in Bezug auf die interne Organisation der "kleinen Wertpapierinstitute" geht über die europäischen Regelungen in Art. 25 IFD hinaus und ist ein unzulässiges "gold plating".
- Bereitgestellt von: Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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20.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung § 38 WpIG an Art. 25 IFD
Die Vorgaben des WpIG in Bezug auf die interne Organisation der "kleinen Wertpapierinstitute" geht über die europäischen Regelungen in Art. 25 IFD hinaus und ist ein unzulässiges "gold plating".
- Bereitgestellt von: Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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20.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung der MiFiD II i.R.d. Retail Investment Strategy
Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Regeln für das Wertpapiergeschäft, u.a. durch - Beibehaltung der Wahlfreiheit zwischen provisioniertem und nicht-provisioniertem Wertpapiergeschäft - Vermeidung von preisregulierenden Maßnahmen - Vermeidung einer reinen Kostenfokussierung und Berücksichtigung der Qualität der Produkte und Dienstleistungen - Vermeidung teurer bürokratischer Pflichten, die keinen Mehrwert für die Kunden erzeugen - Abbau des bestehenden Information Overload statt nochmaliger Erweiterung der Informationspflichten
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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29.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung der PRIIPS-VO i.R.d. Retail Investment Strategy
Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der neuen Regeln für das Wertpapiergeschäft, u.a. durch - Verbesserung der gesetzlichen Vorgaben zur Erstellung der Informationsblätter (PRIIPs-KIDs), um die viel kritisierten PRIIPs-KIDs nachhaltig zu verbessern - Beibehaltung des Ansatzes, dass das PRIIPs-KID ein kurzes und prägnantes Informationsdokument bleibt - Harmonisierung der Vorgaben mit anderen wertpapierrechtlichen Vorgaben - Vermeidung eines Information Overload durch die klare Vorgabe, dass die Anleger das PRIIPs-KID (nur) vor ihren Anlageentscheidungen erhalten
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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29.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des Verschuldenserfordernisses bei der Vorteilabschöpfung nach § 34 GWB
Wir sprechen uns für eine Beibehaltung des Verschuldens als Voraussetzung für die Vorteilsabschöpfung nach § 34 GWB aus.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle)
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Adressatenkreis:
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17.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Setzen von relevanten Prämissen in den Bereichen Ökosystem um die Europäischen Digital Identity Wallets (EUDIW) für natürliche Personen, Modernisierung und Zusammenführung der öffentlichen Register, Klärung der Haftungsrisiken für Sicherheit und Verfügbarkeit, stabile Infrastruktur und klare Registrierungsprozesse soll die verschiedenen Herausforderungen verdeutlichen, vor denen die Einführung und eine hohe Adaptionsrate der Business Wallet stehen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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06.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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22.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel ist eine Bundesgesetzgebung, die Rechtssicherheit schafft und eine landesgesetzliche Regelung zur Vergesellschaftung von Wohnimmobilien obsolet macht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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26.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: