Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (110)
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- Angegeben von: Verkehrsclub Deutschland (VCD), Landesverband Bayern e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Änderung der STVO. Ziel: Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts, mehr Entscheidungsfreiheit für Kommunen hinsichtlich Tempolimits innerorts.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 518/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 518/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Aktiv vom 11.06.2024 bis 21.05.2025
- Angegeben von: Verbund Service und Fahrrad (VSF) am 11.06.2024
- Beschreibung: Anpassung und Aktualisierung der StVO hinsichtlich verbesserter Bedingungen für den Radverkehr auf Basis eines neuen Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache 20/8293 ).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 20.03.2024
- Beschreibung: Änderung der StVO zugunsten des Rad- und Fußverkehrs und Nutzung der neuen Ermächtigungen des StVG
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 518/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 518/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Änderung der Rn. 95 der Verwaltungsvorschrift (VwV) zu § 29 Absatz 3 StVO für mehr Toleranz bei technischer Beschaffenheit des Fahrzeugs
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Straßenverkehrs- Ordnung (VwV-StVO) zu Großraum und Schwertransporten..., ...Stellungnahme zum Entwurf der VwV-StVO und nehmen hierzu wie folgt..., ... Sinn und Zweck der VwV-StVO ab, so ist zu berücksichtigen..., ...Demgemäß ist Adressat der VwV-StVO der jeweilige Mitarbeitende..., ...bisherige Wortlaut der VwV-StVO hat dann dazu geführt,..., ...Verständigung in der VwV-StVO zu regulieren und somit..., ...zukünftigen Änderungen der VwV-StVO der digitale Beifahrer..., ...erfolgten Änderungen der StVO sowie der bisherigen Kommunikation..., ... Überarbeitung der VwV-StVO erfolgen wird. Daher haben...
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- Angegeben von: Verkehrsclub Deutschland (VCD), Kreisverband Freising - Erding - Dachau am 14.06.2024
- Beschreibung: Änderung der STVO. Ziel: Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts, mehr Entscheidungsfreiheit für Kommunen hinsichtlich Tempolimits innerorts
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 518/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 518/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 30.06.2025
- Beschreibung: Anpassung der Verwaltungsvorschrift an die neuen Gesetzesziele der StVO nach Veröffentlichung der siebenundfünfzigsten Verordnung zur Änderung verkehrsrechtlicher Vorschriften am 10.10.2024, Stellungnahme und inhaltliche Anregungen, mit dem Ziel, Straßenverkehrsbehörden praktische Hinweise zur Anwendung der neuen Vorschriften zu geben, insbesondere zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Zwölfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verwaltungsvorschrift zur Änderung der VwV-StVO Zu dem Entwurf des BMDV..., ...Legislaturperiode das StVG und die StVO so zu überarbeiten, dass..., ...kürzerer Zeit als nach der StVO-Novelle 2020 erhalten, ..., ... der geänderten VwV-StVO weitgehend genutzt. Aus..., ... zu § 2 Absatz 4 Satz 2 StVO (Geschützte Radfahrstreifen) Die VwV-StVO sollte klarstellen, dass..., ...getrennt sind.“ VwV zu § 2 StVO (Schutzstreifen) Nach ..., ...Schutzstreifen außerorts in der VwV-StVO nicht vorgesehen, obwohl die StVO selbst sie nicht ausschließt..., ... zu § 2 Absatz 4 Satz 4 StVO (Ergänzung um Piktogrammketten..., ...Vorbild dienen. VwV zu § 26 StVO (Fußgängerüberwege) Randnummer..., ... geänderten § 25 Abs. 3 StVO vor („Wer zu Fuß geht, ..., ...Anwendung des geänderten § 26 StVO nicht im Weg stehen. VwV..., ...ist Randnummer 12 zu § 37 StVO: „Sind im Zuge einer Straße..., ...VwV zu den §§ 39 bis 43 StVO (Allgemeines über Verkehrszeichen..., ...auf den neuen Zielen der StVO beruhen, als Beitrag zur..., ...Anordnung ist, weil die StVO es an dieser Stelle nicht..., ...seinem Verständnis der neuen StVO entspricht:„Die Bereitstellung..., ...Sinnbilder nach § 39 Abs. 7 StVO haben. Entgegen der Einstufung..., ...Sinnbilder nach § 39 Abs. 7 StVO, die u. a. mehrspurige ...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.03.2025
- Beschreibung: Der ZDH unterstützt die zeitnahe Umsetzung der Änderungen der StVO in die Verwaltungsvorschrift zur StVO, regt aber Ergänzungen im Bereich des Handwerkerparkens an: Die Regelungen für Bewohnerparkzonen unter Nr. XI - 7 VwV StVO sollten ergänzt werden, damit auch „betriebsnotwendige Fahrzeuge gebietsansässiger Institutionen und Organisationen, sozialer Einrichtungen und Unternehmen“ bei der Erteilung von Parkberechtigungen berücksichtigt werden. Zudem sollte geprüft werden, ob auf Ebene der Verwaltungsvorschrift eine rechtssichere Ermöglichung des „Abstellens von Fahrzeugen im Rahmen der Ausübung ihrer Dienstleistung aus dem Bereich des Handwerks oder der sozialen und medizinischen Dienste“ im Anwendungsbereich des neuen Verkehrszeichens „Ladebereich“ geschaffen werden kann.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 50/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Zwölfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
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BR-Drs. 50/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...insbesondere die Regelungen der StVO bzw. die Vorschriften der..., ...Verwaltungsvorschrift zur StVO eine große Rolle. Der ..., ...dass die Neuregelungen der StVO aus dem Jahr 2024 zeitnah..., ... letzten Änderungen von StVO und StVG in den Jahren ..., ...45 Abs.1b Satz 1 Nr. 2a StVO). Durch diese Anpassung..., ...Ladebereich“ (Zeichen 230) in der StVO, für das in der VwV weitere..., ...diese Punkte in die nächste StVO-Novelle zu übernehmen, ..., ...Ausnahmeerteilung über § 46 StVO für Unternehmen, soziale..., ...45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO bzw. in § 6 Abs.1 Nr. 15..., ...Quartiere“ (§ 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO) in der VwV zur StVO (S..., ...Verwaltungsvorschrift zur StVO unter „XI. Sonderparkberechtigung..., ... von 5 In der nächsten StVO-Novelle sollte nach Ansicht..., ... zu einer Anpassung der StVO regen wir an klarzustellen..., ...Feiertagsfahrverbote Die StVO ermöglicht in § 46 Abs...., ...Verwaltungsvorschrift zur StVO eine „Dauerausnahmegenehmigung...
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Grundsätzlich befürwortet der ADAC bei der Planung von verkehrlichen Maßnahmenoptionen das Interesse der Bewohner mit den Interessen der Besucher und Pendler in eine Balance zu bringen. Neuerungen bei der Parkraumbewirtschaftung oder beispielsweise die Regelung, die Anordnung von Tempo 30 auf sensiblen Streckenabschnitten bei Bedarf ausweiten zu können, ohne damit eine Regelumkehr von Tempo 50 auf Tempo 30 innerorts festzuschreiben, sind daher in der Verhältnismäßigkeit vor Ort zu prüfen. Zudem macht der ADAC Vorschläge zur Vereinfachung der StVO.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 518/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 518/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verkehrssicherheitsarbeit, StVG/StVO, Cannabis, Fahrausbildung10..., ...zusammenhängender Änderung der StVO) vom Bundesrat gestoppt..., ...Kompromiss zur Änderung StVG/StVO finden. Einstellung der...
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- Angegeben von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 28.06.2024
- Beschreibung: Reform des StVG um lokale Entscheidungsträger die Möglichkeit und Aufgabe Klima-, Umwelt- und Verkehrssicherheitsbelange zu geben, umzusetzen zu können. Dafür müssen Klima-, Umwelt- und Verkehrssicherheit als Vorgaben mit aufgenommen werden. Darüber hinaus fordern wir eine Reform der STVO und die Einführung eines Tempolimis von 120 km/h auf Autobahnen, 80 km/h auf Landstraßen und einer Regelgeschwindigkeit von 30 km/h in geschlossenen Ortschaften.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Tesla Germany GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Anpassung der StVO zur Unterstützung von Null-Emissions-LKW
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8293
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
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BT-Drs. 20/8293
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Campact e.V. am 22.01.2025
- Beschreibung: Einführung eines Tempolimits auf deutschen Autobahnen per Verordnung zur Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Changing Cities e.V. am 14.08.2025
- Beschreibung: Weiterentwicklung des Straßenverkehrsgesetz, der StVO, BBauGB und weiterer Rechtsnormen, die den öffentlichen Raum gesalten.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Der DVR fordert vom Verordnungsgeber erweiterte rechtliche Rahmenbedingungen in StVO und VwV-StVO zur Beseitigung von Gefahrenmomenten für Kinder und Jugendliche. Das betrifft die verkehrsrechtlichen Anordnungen, darunter Geschwindigkeitsbegrenzungen, Zuweisung von Flächen, Einrichtung von Fußgängerüberwegen etc. Um die Sicht auf zu Fuß Gehende an Kreuzungen und Einmündungen zu verbessern, soll das im § 12 StVO geregelte Halt- und Parkverbot auf je zehn Meter bei 30km/h und zwanzig Meter bei 50km/h (von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten) erweitert werden..
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: VCD (Verkehrsclub Deutschland) e.V. am 23.07.2024
- Beschreibung: Mehr Handlungsmöglichkeiten für Kommunen zugunsten des Klima- und Umweltschutzes, der städtebaulichen Entwicklung und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 518/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 518/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Rud Pedersen Public Affairs Germany GmbH am 30.06.2024
- Beschreibung: Anpassungen in §23 Absatz 1c StVO zur Differenzierung zwischen Geräten zur Anzeige und zur Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Verkehrsclub Deutschland Landesverband Rheinland-Pfalz (VCD Rheinland-Pfalz) e.V. am 05.06.2024
- Beschreibung: Radfahrende, Zufußgehende und Kinder sind im Straßenverkehr besonders gefährdet und die StVO weist in puncto Verkehrssicherheit erhebliche Schwächen auf. Die StVO stellt bspw. nach wie vor hohe Hürden bei der Einführung von Tempo 30 oder Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr. Dagegen werden die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs priorisiert – meist zugunsten des Autoverkehrs. Dies möchten wir ändern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verbändeinitiative Großraum- und Schwertransporte (VI GST) am 19.05.2025
- Beschreibung: Randnummer 95 der VwV-StVO zur § 29 Abs. 3 StVO soll dahingehend geändert werden, dass die Abweichung der im Genehmigungsbescheid angegebenen Maße und Gewichte der Ladung nach unten nicht zur Unwirksamkeit der erteilten Genehmigung für den konkreten Großraum- und Schwertransport führt. Alternativ sollen die Toleranzen für Maße und Gewichte flexibilisiert werden, damit höhere Abweichungen hinsichtlich Maß und Gewicht nach unten mitgenehmigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 544/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
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BR-Drs. 544/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) stellt diesbezüglich...
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- Angegeben von: BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER e. V. am 27.03.2025
- Beschreibung: Anpassung der technischen und der Sicherheitsanforderungen bei Elektrokleinstfahrzeugen (eKV); Überführung der verhaltensrechtlichen Regelungen bei eKF in die StVO; Interessenvertretung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von eKV
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) enthaltenen verhaltensrechtlichen..., ...Elektrokleinstfahrzeugen in die StVO. Dies erleichtert die Rechtsanwendung...
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- Angegeben von: OOONO A/S am 29.06.2024
- Beschreibung: CO-DRIVER: [Straßenverkehrsordnung] Anpassungen in Artikel §23 Absatz 1(c) StVO zur Differenzierung zwischen Geräten zur Anzeige und zur Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. am 18.07.2025
- Beschreibung: Die Interessenvertretung bezieht sich auf verkehrsrechtliche Anordnungen für Bauarbeiten im Telekommunikationsausbau und zielt darauf ab, § 45 StVO so zu ändern, dass verkehrsrechtliche Anordnungen (VAO) nach Ablauf einer Anzeigefrist als erteilt gelten. Zugleich wird angestrebt, dringende Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an TK-Linien von der VAO-Pflicht auszunehmen und hilfsweise eine Beleihungsmöglichkeit in § 45 StVO zu schaffen, damit die für die Planung von Ausbauprojekten eingesetzten Unternehmen (Planungsbüros) die VAO selbst erlassen können.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... (VAO) gem. § 45 Abs. 6 StVO bei den örtlichen Straßenverkehrsbehörden..., ...VAO) i.S.d. § 45 Abs. 6 StVO mehr notwendig sein (Absperrung..., ...Beleihungsmöglichkeit in § 45 StVO aufgenommen werden. Damit...
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- Angegeben von: Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) ist zweijährlich eine umfassende Verkehrsschau zum Zustand des Verkehrszeichenbestandes durchzuführen - von Bund, Ländern, Kommunen. Aus Mangel an Personal, Zeit und der vorgeschriebenen komplizierten Form wird dieser Vorschrift nur weniger als 50% nachgekommen. Wir empfehlen stattdessen den regelmäßigen Austausch der Verkehrszeichen wie in anderen europäischen Ländern (S, E, F, NL, A, etc.) nach festzulegenden Perioden (7 bis 12 Jahre).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 12.09.2024
- Beschreibung: Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung aufgrund der Evaluierung der Bundesanstalt für Straßenwesen; Aufnahme zusätzlicher Ausrüstungsvorschriften; Angleichung der Benutzung von Radverkehrsanlagen an den Radverkehr; Überführung der Verhaltensvorschriften in die StVO
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verhaltensvorschriften in die StVO beurteilt der ADFC grundsätzlich..., ...Krankenfahrstühlen nach § 24 Abs. 2 StVO, die auf Gehwegen mit Schrittgeschwindigkeit..., ...deshalb, dass § 2 Abs. 5 StVO unverändert bleibt und ..., ...Kinderbegleitung wird von § 39 Abs. 7a StVO nicht umfasst. Die vorgesehene..., ... wie für Fahrräder. Die StVO enthält keine ausdrückliche..., ...Schieben nach § 25 Abs. 2 S. 1 StVO ab. Das erlaubte Parken..., ...wird in § 17 Abs. 4 S. 4 StVO bestätigt. Insoweit fehlt...
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- Angegeben von: Industrieverband Straßenausstattung e.V. Fachabteilung Verkehrszeichen am 20.06.2024
- Beschreibung: Nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) ist zweijährlich eine umfassende Verkehrsschau zum Zustand des Verkehrszeichenbestandes durchzuführen - von Bund, Ländern, Kommunen. Aus Mangel an Personal, Zeit und der vorgeschriebenen komplizierten Form wird dieser Vorschrift nur weniger als 50% nachgekommen. Wir empfehlen stattdessen den regelmäßigen Austausch der Verkehrszeichen wie in anderen europäischen Ländern (S, E, F, NL, A, etc.) nach festzulegenden Perioden (7 bis 12 Jahre).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 26.08.2025
- Beschreibung: punktuelle Anpassungen in der eKFV, Änderungen bezogen auf die technischen Anforderungen an Elektrokleinstfahrzeuge, Anpassung der Sicherheitsanforderung der Batterien, Anpassung der verhaltensrechtlichen Regelungen an den Radverkehr, Überfürhung der verhaltensrechtlichen Regelungen in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr, Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Führende von eKF in die StVO soll dieses, für den Radverkehr..., ...eKFV im Wortlaut in die StVO zu überführen. Das Rücksichtnahmegebot..., ...Radwegen, wie es Anlage 2 zur StVO, laufende Nummer 16, Spalte..., ...Sinnbildern nach § 39 Abs. 7a StVO-E, lässt außerdem Unklarheiten..., ...geplante neue § 39 Abs. 7a StVO hätte zur Folge, dass Gehwege..., ...Krankenfahrstühlen nach § 24 Abs. 2 StVO, die auf Gehwegen mit Schrittgeschwindigkeit..., ...deshalb, dass § 2 Abs. 5 StVO unverändert bleibt und ..., ...Kinderbegleitung wird von § 39 Abs. 7a StVO nicht umfasst. Entfall..., ...Regelung des § 12 Abs. 4b StVO-E wird das Gehwegparken..., ...Schieben nach § 25 Abs. 2 S. 1 StVO ab. Das erlaubte Parken..., ...wird in § 17 Abs. 4 S. 4 StVO bestätigt. Insoweit fehlt...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Der BDI verfolgt das Ziel der Entbürokratisierung der Erlaubnis- und/oder Genehmigungsverfahren nach §§ 29 Absatz 3 und 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 5 StVO, Antragsdeckblatt, Katalog der besonderen Nebenbestimmungen, Darstellung der Strecken-Nebenbestimmungen
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Entwurf der überarbeiteten Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte (RGST 2024)
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...VwV zur StVO ebenso vor, dass diese ..., .... 95 zu § 29 Abs. 3 VwV-StVO enthalten. Im Hinblick ..., ... Jahr 1996 vom BLFA-StVO beschlossen, so dass..., ...zu § 29 Absatz 3 zur VwV StVO ist in der Begründung zur..., ... VwV zur StVO enthalten sind, schlagen..., ...Rn. 106 und Rn. 101 VwV-StVO zu § 29 III wird darauf..., ... der VwV-StVO uneingeschränkt ausgenutzt..., ...VwV- StVO und im Vorgriff auf eine..., ...zukunftsweisende RGST und VwV-StVO vor, die o.g. Auflage ..., ...Fahrstreifens das Zeichen 276 StVO und bei 3 Fahrtstreifen das Zeichen 277 StVO zu ..., ...Zeichen 276 und 277 StVO) darf das private ..., ... Satz 2 der VwV-StVO zu § 29 Abs. 3) ist bei..., ...Randnummer 114 Satz 2 der VwV-StVO zu § 29 Abs. 3) ist bei..., ...Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO sollte ..., ... und 46 StVO bei einer einheitlichen..., ...Anträgen nach § 29 Abs. 3 StVO können maximal bis zu fünf..., ...auch im Jahr 1996 vom BLFA-StVO beschlossen, so dass ..., ...gesamten Geltungsbereich der StVO“ (s. Rn. 101 VwV-StVO) ..., ...Randnummer 133 zu § 29 Abs. 3 StVO der VwV-StVO aufgeführten...
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- Angegeben von: Verbändeinitiative Großraum- und Schwertransporte (VI GST) am 19.05.2025
- Beschreibung: Die VI GST verfolgt das Ziel der Entbürokratisierung der Erlaubnis- und/oder Genehmigungsverfahren nach §§ 29 Absatz 3 und 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 5 StVO, Antragsdeckblatt, Katalog der besonderen Nebenbestimmungen, Darstellung der Strecken-Nebenbestimmungen
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Entwurf der überarbeiteten Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte (RGST 2024)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...1 Satz 1 Nummer 2 und 5 StVO 1.: Seite 2, Vorbemerkung..., ...29 Absatz 3 der VwV zur StVO ebenso vor, dass diese ..., .... 95 zu § 29 Abs. 3 VwV-StVO enthalten. Im Hinblick ..., ...zukünftige Änderungen der VwV-StVO empfiehlt sich eine Streichung..., ...zwischen der RGST und der VwV-StVO vorzubeugen. 6.: Seite..., ...auch im Jahr 1996 vom BLFA-StVO beschlossen, so dass die..., ...zu § 29 Absatz 3 zur VwV StVO ist in der Begründung zur..., ...Rn. 106 und Rn. 101 VwV-StVO zu § 29 III wird darauf..., ...aber die Vorgaben der VwV-StVO uneingeschränkt ausgenutzt..., ...sich nicht aus der VwV zur StVO ergeben. Zu III. Allgemeine..., ...zukunftsweisende RGST und VwV-StVO vor, die o.g. Auflage ..., ...Fahrstreifens das Zeichen 276 StVO und bei 3 Fahrtstreifen das Zeichen 277 StVO zu setzen. Zur Anzeige..., ...Randnummer 114 Satz 2 der VwV-StVO zu § 29 Abs. 3) ist bei..., ...Randnummer 114 Satz 2 der VwV-StVO zu § 29 Abs. 3) ist bei..., ...Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO ersetzt nicht das Erfordernis..., ...Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO im Übrigen. Hierzu zählen..., ...einer Erlaubnis nach § 29 StVO, also gebündelt erfolgen..., ... Genehmigung nach § 46 StVO mit einzuschließen. Es ..., ... nach den §§ 29 und 46 StVO bei einer einheitlichen...
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Bund und Länder werden aufgefordert, die Vorgaben der Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) dahingehend zu überprüfen, ob Fußgängerüberwege unabhängig von Gefahrensituationen oder Verkehrsbelastungsgrenzen angelegt werden können, wenn dadurch beispielsweise die Querbarkeit von Straßen verbessert oder eine Lücke im Fußverkehrsnetz geschlossen werden kann. Um die Sicht auf zu Fuß Gehende an Kreuzungen und Einmündungen zu verbessern, ist das im § 12 StVO geregelte Halt- und Parkverbot auf je zehn Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten zu erweitern.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Schaustellerbund e.V. am 02.09.2025
- Beschreibung: Wir erbitten, unter der Gebührennummer 263.1 ff. der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Erlaubnis oder Ausnahme für Großraum- oder Schwertransporte nach § 29 StVO) i.V.m. dem Anhang zur Gebührennummer 263.1.1 (Erhöhungsfaktor) eine Gebührenreduzierung für Schaustellerfahrzeuge zu schaffen bzw. diese im unteren Gebührenrahmen anzusiedeln.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Schwertransporte nach § 29 StVO) i.V.m. dem Anhang zur ..., ...Schwertransporten nach § 29 StVO belasten die Schaustellerunternehmen..., ...Genehmigungen nach § 29 StVO ist nach unserer Ansicht...
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Reform des StVG / StVO hin zu mehr Fahrradfreundlichkeit
Aktiv vom 11.06.2024 bis 21.05.2025
- Angegeben von: Verbund Service und Fahrrad (VSF) am 11.06.2024
- Beschreibung: Der Handlungsspielraum für Kommunen muss deutlich erhöht werde, damit vor Ort fahrradfreundliche Mobilität umgesetzt werden kann (z.B. Tempo 30). Nach aktuellem Stand ist dieser Handlungsspielraum sehr begrenzt. Zur Entfaltung des vollen Potenzials des Radverkehrs müssen Kommunen ihre Verkehre aber fahrradfreundlicher gestalten können. Eine Reform des StVG ist daher dringend nötig.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8293
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
-
BT-Drs. 20/8293
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
- Beschreibung: Der ZDH unterstützt die Ansätze zur Entbürokratisierung der Kontrolle in Bewohnerparkzonen durch digitale Systeme und regt an, auch Möglichkeiten zur Einbeziehung von weiteren Berechtigungen für gewerbliche Verkehre (Handwerkerparkausweise) in das automatisierte System zu prüfen, um auch hier eine Entbürokratisierung sicherzustellen. Darüber hinaus regt der ZDH an, über die vorgeschlagene Novelle hinaus, in Bewohnerparkzonen grundsätzlich in den Quartieren ansässige Gewerbebetriebe gleichberechtigt mit den privaten Haushalten in die Gewährung von Parkberechtigungen einzubeziehen. Bisher geschieht das nur über Ausnahmegenehmigungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...insbesondere die Regelungen der StVO eine große Rolle. Anmerkungen..., ...45 Abs.1b Satz 1 Nr. 2a StVO weiterzuentwickeln, um ..., ...Ausnahmeerteilung über § 46 StVO für Unternehmen, soziale..., ...45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO würde vor Ort Möglichkeiten..., ...45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a STVO legitimiert. Die Belange...
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- Angegeben von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
- Beschreibung: Gegenstand ist die rechtliche Ausgestaltung von Verfahren zur Erteilung von Verkehrsanordnungen für Bauarbeiten an TK-Infrastrukturen, insbesondere durch Standardisierung und Fristregelungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... (VAO) gem. § 45 Abs. 6 StVO bei den örtlichen Straßenverkehrsbehörden..., ...VAO) i.S.d. § 45 Abs. 6 StVO mehr notwendig sein (Absperrung..., ...Beleihungsmöglichkeit in § 45 StVO aufgenommen werden. Damit...
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- Angegeben von: FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland am 26.08.2024
- Beschreibung: Geplant ist die Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. - Widerspruch gegen geplante Änderungen des rechtlichen Status von Elektrokleinstfahrzeugen. - Forderung nach einem Mindestabstand beim Überholen von Fußverkehr. Widerspruch gegen Erlaubnis in der StVO, E-Scooter auf Gehwegen abzustellen. - Keine Grünpfeil-Regelung für E-Scooter - Im Bußgeld-Katalog sollen die Sätze für das Befahren von Gehwegen steigen
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderung § 5 Abs. 4 Satz 3 StVO Der Satz lautet bisher..., ...zum Überholabstand in der StVO konkretisiert und verstärkt..., ...Referentenentwurf zu § 39 StVO Abs. 7 § 39 wird wie folgt..., ...Bestimmung in Anlage 2 der StVO zum Zeichen 239 über Zusatzzeichen..., ...Referentenwurf zu § 12 Abs. 4 StVO In § 12 wird nach Absatz..., ... gegen § 1 Abs. 1 und 2 StVO, doch diese Regelung ist..., ...Referentenentwurf zu § 37 Abs. 2 StVO Hier geht es um den Grünpfeil...
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 14.01.2025
- Beschreibung: Grundsätzliche Zustimmung zur Anpassung der Verwaltungsvorschriften, mit einigen Hinweise zu einzelnen Regelungen wie dem Schutzstreifen für Radfahrer (Gefahr der Verschiebung des Regel-/Ausname-Verhältnisses), den Fahrradstraßen (Forderung der Anpassung der Regelung auch für Fahrradzonen), Konkretisierung der Anforderungen für Bussonderfahrstreifen, Notwendigkeit der Definition von hochfrequentierten Schulwegen sowie des Anordnungsziel Gesundheitsschutz.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Zwölfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrsgerichtstag am 07.04.2025
- Beschreibung: Bei Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen soll der in § 45 Abs. 9 S. 3 StVO geforderte besondere Gefährdungsnachweis zugunsten von Fußgängern überdacht werden, um so den Handlungsspielraum der Kommunen auch für präventive Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu öffnen. Beim Abbiegen von Fahrzeugen sollen die Rechte die Sicherheit von zu Fuß Gehenden gestärkt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: MAN Truck & Bus SE am 31.03.2025
- Beschreibung: Bei der Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung sollte ein Faktor von 1,4 für den Flächenbedarf eines LKW-Parkplatzes der mit Ladeinfrastruktur ausgestattet ist angesetzt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 50/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Zwölfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
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BR-Drs. 50/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Beschreibung: Der ZDH unterstützt die Grundanliegen des Entwurfs für eine „Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“, regt aber an, bei der Erweiterung der Verordnungsermächtigung zum Bewohnerparken in § 6 Abs. 1 Nr. 15 b) StVG konkret auch die ansässigen Betriebe zu benennen, um eine einheitliche Praxisanwendung zu sichern. Zudem schlägt der ZDH vor, die Belange der Erreichbarkeit des Gewerbes und der Versorgung der Bevölkerung in das StVG aufzunehmen. Darauf hingewiesen wird, dass die Neuregelungen in der StVG zeitnah in die StVO umgesetzt werden sollten und bei dieser Gelegenheit weitere Instrumente zur praxisgerechten Regelung des gewerblichen Stellplatzverkehrs aufgenommen werden sollten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...in der darauf beruhenden StVO eine große Rolle. Das ..., ... letzten Änderungen von StVO und StVG in den Jahren ..., ...der nächsten Novelle der StVO vor, damit Straßenverkehrsbehörden..., ...Bewohnerparkzonen) explizit in der StVO zu nennen. Zum anderen..., ...45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO weiterzuentwickeln, um ..., ...Ausnahmeerteilung über § 46 StVO für Unternehmen, soziale..., ...die Inhalte von StVG und StVO und deren Rechtshistorie..., ...die Weiterentwicklung der StVO gelegt. Das ansässige Gewerbe..., ...Ausblick auf Anpassung von StVO und VwV StVO Wir bitten..., ...geplanten Änderung des StVG in StVO und VwV StVO. Hierbei ist..., ...Parkausweiserteilung gewährleistet wird. StVO: Ergänzung in § 45 Abs.1b..., ...Ergänzungsvorschlag ZDH) VwV StVO zu § 45 Nr. XI – 7 (Rd ..., ...Versorgungsverkehre frei“ in der StVO Wie bereits eingangs aufgeführt..., ...der letzten Novelle der StVO, weist grundsätzlich in..., ...passfähig. In der nächsten StVO-Novelle sollte nach Ansicht..., ...an geeigneter Stelle in StVO oder VwV erfolgen. Die...
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Beschleunigung von Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsverfahren
Aktiv vom 19.12.2024 bis 26.09.2025
- Angegeben von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 19.12.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren stark zu beschleunigen. Trotz des auf den ersten Blick positiv kommunizierten Zwischenberichts zum Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern ist durch die Vielzahl der Novellierungen der Landesbauordnungen einzelner Bundesländer auffällig geworden, dass es zu keiner konsequenten Umsetzung des Bund-Länder-Beschleunigungspaktes kommt. Eine zügige und vollständige Umsetzung ist voranzutreiben. Weiter kann eine Verfahrensbeschleunigung auch über eine Anpassung des Verkehrsrecht (StVO) ermöglicht werden. Generell ist das Baugesetzbuch (BauGB) neben der Musterbauordnung die zentrale rechtliche Grundlage für entsprechende Regelungen in Deutschland.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... (VAO) gem. § 45 Abs. 6 StVO bei den örtlichen Straßenverkehrsbehörden..., ...VAO) i.S.d. § 45 Abs. 6 StVO mehr notwendig sein (Absperrung..., ...Beleihungsmöglichkeit in § 45 StVO aufgenommen werden. Damit...
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Die Sanktionierung gefährlicher Verkehrsverstößen ist dem Gefährdungspotenzial anzupassen. Die BReg wird aufgefordert, mit den Ländern eine Reform des Sanktionensystems zu erarbeiten. Dabei ist eine Anhebung der Verwarnungsgeldobergrenze anzustreben. Zur Erhöhung der Fallzahlen bei der Fahrerermittlung ist die Einführung einer Halterverantwortlichkeit mit Exkulpationsmöglichkeit (z. B. Fahrerbenennung) zu prüfen. Der DVR fordert die Schaffung einer bundesgesetzlichen oder zumindest einer bundesweit einheitlichen Grundlage für die Verkehrsüberwachung. Es sind anlassbezogen verdachtsunabhängige Alkohol- und Drogenkontrollen einzuführen. Dazu sollte die in § 36 Abs. 5 StVO enthaltene polizeiliche Verkehrskontrollbefugnis im StVG neu geregelt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) empfiehlt dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie den Fahrzeug- und Anhängerherstellern, Neufahrzeugen sicherzustellen, dass Begrenzungs-, Seitenmarkierungs- und Umrissleuchten nach einem Verkehrsunfall aktiviert sind, wenn ein Unfall detektiert wurde. sich dafür einzusetzen, eine solche Anforderung in der UN-Regelung Nr. 48 sowie der GSR zu ergänzen. die StVO dahingehend anzupassen, dass die Fahrenden, soweit möglich, nach einem Unfall oder einer Panne unabhängig von der Unfalldetektion durch das Fahrzeug die Beleuchtungseinrichtungen aktivieren müssen. Das betrifft die Verordnung (EU) 2019/2144.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verbund Service und Fahrrad (VSF) am 21.05.2025
- Beschreibung: Die allgemeine Parkerlaubnis in der StVO muss durch ein generelles Parkverbot ersetzt werden, mit der Möglichkeit, lokal Parkzonen auszuweisen. Der öffentliche Raum ist begrenzt, doch ein Großteil davon wird für das Abstellen privater Pkw genutzt. In vielen Städten beansprucht der ruhende Verkehr bis zu 50 % der Straßenfläche – Flächen, die für sichere Geh- und Radwege, Grünanlagen oder soziale Begegnungsräume fehlen. Eine gerechtere Verteilung des Straßenraums schafft Platz für nachhaltige Mobilität, verbessert die Aufenthaltsqualität und stärkt den lokalen Einzelhandel. Eine konsequente Reduzierung von Parkplätzen steigert die Attraktivität des öffentlichen Raums, die Verkehrssicherheit erhöht und nachhaltige Mobilität fördert.
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird aufgefordert, die Regelungen für die Mitnahme von mehreren Kindern auf Fahrrädern (auch sogenannten Lastenrädern) in der StVO zu präzisieren. Dabei ist die Mitnahme von mehreren Kindern u.a. auf einspurigen Fahrrädern zum Transport von Gütern oder Personen aufgrund der fahrphysikalischen Gegebenheiten dieser Fahrzeuge und der unberechenbaren Bewegungen von Kindern zu untersuchen und ggf. präziser zu regeln. Fahrräder zum Transport von Gütern oder Personen (Lastenräder), die für die Mitnahme von Kindern bis 7 Jahre konzipiert sind, sollten entsprechende Sicherheits- und Rückhalteeinrichtungen vorweisen. Vorhandene Sicherheits- und Rückhalteeinrichtungen müssen genutzt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Die vorrangige Ausrichtung des Rechtsrahmens an der Verkehrssicherheit und an dem Verkehrsfluss hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Das steht einer Weiterentwicklung hinsichtlich einer stärkeren Berücksichtigung des Fuß- und Radverkehrs nicht im Wege. Aus Sicht des ADAC wäre eine Klarstellung im StVG wünschenswert, dass dies den motorisierten ebenso wie den nicht motorisierten Verkehr betrifft.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8293
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
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BT-Drs. 20/8293
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verkehrssicherheitsarbeit, StVG/StVO, Cannabis, Fahrausbildung10..., ...zusammenhängender Änderung der StVO) vom Bundesrat gestoppt..., ...Kompromiss zur Änderung StVG/StVO finden. Einstellung der...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 01.08.2024
- Beschreibung: Bei der Anpassung der Vorschriften über Elektrokleinstfahrzeuge wie eScooter muss die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer/-innen zentrales Anliegen sein. Sowohl die Verkehrssicherheit der Nutzer von Elektrokleinstahrzeugen als auch der Fußgänger muss angemessen berücksichtigt werden. Das Nutzen von Gehwegen durch Elektrokleinstfahrzeuge erhöht die Unfallgefahr für sich und Fußgänger, daher sollten sie dort nicht fahren dürfen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... nun vollständig in die StVO überführt werden. Die ..., ...Elektrokleinstfahrzeuge in der StVO dient zudem dem besseren..., ...empfiehlt daher, in die VwV-StVO eine entsprechende Regelung..., ...Diese Werte sollte die VwV-StVO aufgreifen und auf alle..., ...vorgesehenen Änderung in §5 der StVO zukünftig keinen Mindestabstand..., ...aus Sicht des GDV in der StVO festzulegen, welchen ..., ...vorgesehene neue Absatz 7 in §12 StVO verweist für das Abstellen..., ...zeit existieren in der StVO keine solchen Vorschriften...
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 15.11.2024
- Beschreibung: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) wird um die Prüfung folgender Aspekte gebeten: 1. Anerkennung von max. zwei besonderen Ausbildungsfahrten à 45 Minuten außerhalb geschlossener Ortschaften auf Bundes- oder Landstraßen beim Erwerb der Klasse B, wenn diese zwei Stunden nach einem anerkannten pädagogischen Ausbildungskonzept für die Schulung von sicheren Überholmanövern auf einem technisch geeigneten Fahrsimulator durchgeführt wurden. 2. Anerkennung der notwendigen Ausbildungsstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe, die zur Erlangung der Klasse B mit Schüsselzahl 197 notwendig sind, wenn diese auf einem technisch geeigneten Fahrsimulator nach einem anerkannten pädagogischen Ausbildungskonzept in der Fahrschule durchgeführt wurden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sinne des § 38 Absatz 1 StVO. • Richtige und sichere..., ...Fahrsituationen im Sinne des § 11 StVO „Besondere Verkehrslagen..., ...Ortschaften im Sinne des § 5 StVO. • Regelungen des Verkehrs..., ...Polizeibeamten im Sinne des § 36 StVO. • Heranfahren an eine..., ...nähern (vgl. § 38 Absatz 1 StVO). Dies erfordert von Kraftfahrenden..., ...Verkehrslagen“ im Sinne des § 11 StVO sowie Verkehrsregelungen..., ...Poli-zei im Sinne des § 36 StVO. Mit der EU General Safety...
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- Angegeben von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 21.02.2025
- Beschreibung: Kommentieren von folgenden Punkten: -Flächen des Fuß- und Radverkehrs (Randnummer 14e): Hinweis, dass die aktuellen Regelwerke, insbesondere die ERA, nicht als Grundlage geeignet sind, um eine attraktive, einladende und flächendeckend sichere Radinfrastruktur zu schaffen. Sie bedürfen dringend einer zeitgemäßen Überarbeitung; anmerken, dass eine klare Benennung von Flächen des fließenden und des ruhenden Radverkehrs an dieser Stelle sinnvoll wäre. - Verkehrszeichen „E-Bike“ (VzKat): Hinweis, dass das Verkehrszeichen „E-Bike“ (1010-65,1022-13 und 1026-63) neu definiert werden sollte. Wir schlagen vor, die Beschreibung des Zeichens auf 45 km/h anzupassen, sodass dann auch Fahrzeuge der Kategorie L1-eB (S-Pedelecs) darunterfallen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 544/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
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BR-Drs. 544/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...für eine Änderung der VwV-StVO Vorbemerkung: Die Bundesregierung..., ...vereinbart, das StVG und die StVO anzupassen, sodass neben..., ...Reformen des StVG und der StVO, die im Jahr 2024 verabschiedet..., ...vor. Zum Entwurf der VwV-StVO nimmt der ZIV wie folgt..., ...neuen Vorschriften aus der StVO erhalten sollen. Länder..., ...Handlungsspielräume aus der StVO in ihrer Verkehrsplanung..., ...Sinnbilder nach § 39 Abs. 7 StVO haben. Vielmehr wird dort...
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- Angegeben von: Zukunft Fahrrad e.V. am 17.07.2025
- Beschreibung: Beibehaltung der grundsätzlichen Trennung zwischen Elektrokleinstfahrzeugen und Fahrrädern in der Straßenverkehrsordnung
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einzelnen: § 12 Abs. 4b StVO-E: Gehwegparken für Fahrräder..., ... in § 12 Abs. 4b Satz 2 StVO-E wird den Unterschieden..., ... Ein neuer § 12 Abs. 4b StVO-E sollte, sofern er für..., ...werden.“ § 39 Abs. 7a StVO-E: Freigabe des Zusatzzeichens..., ...stattdessen wortgleich in die StVO überführt werden. ...
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- Angegeben von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 24.09.2025
- Beschreibung: Beibehaltung der grundsätzlichen Trennung zwischen Elektrokleinstfahrzeugen und Fahrrädern in der Straßenverkehrsordnung
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einzelnen: § 12 Abs. 4b StVO-E: Gehwegparken für Fahrräder..., ... in § 12 Abs. 4b Satz 2 StVO-E wird den Unterschieden..., ... Ein neuer § 12 Abs. 4b StVO-E sollte, sofern er für..., ...werden.“ 3 § 39 Abs. 7a StVO-E: Freigabe des Zusatzzeichens..., ...stattdessen wortgleich in die StVO überführt werden. Über...
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 20.02.2025
- Beschreibung: Änderungen zur Ausgabe von Parkausweisen und zur digitalen Bereitstellung von Parkausweisen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...schwerbehinderte Menschen nach § 46 StVO besitzen. Für diese Gruppe..., ...Straßenverkehrsordnung (StVO) kaum erwähnt. Lediglich..., ...sind in den Anlagen zur StVO entsprechende Verkehrszeichen..., ...fehlende Erwähnung in der StVO führt dazu, dass die Regelungen..., ...entsprechenden Regelungen in die StVO aufzunehmen. 3.3. Parkraumbewirtschaftung..., ...Verkehrseinrichtungen der StVO maßgeblich beeinflusst...., ...Befugnisse, die durch § 45 StVO an die Straßenverkehrsbehörden...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Als Bitkom setzen wir uns dafür ein, dass das teleoperierte Fahren nicht als Brückentechnologie zum autonomen Fahren definiert wird, sondern der Rechtsrahmen so weiterentwickelt wird, dass beide Technologien komplementär genutzt werden können. Zudem sollte neben dem Halter die Rolle des Betreibers eingeführt werden. Schließlich sollte der Gesetzentwurf dahin gehend geändert werden, dass keine Einzelgenehmigungen erforderlich sind, sondern die Möglichkeit einer Typgenehmigung eröffnet wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für eine Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zur Erprobung von Kraftfahrzeugen mit ferngelenkter Fahrfunktion
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...relevante Vorschriften der StVO sollten im Übrigen auch..., ...relevanten Vorschriften der StVO für den Betrieb von ferngelenkten..., ...Einhaltung von § 15 Satz 2 StVO (Warndreieck), § 22 StVO..., ...Ladungssicherung), § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO (Vermummungsverbot) und..., ...relevante Vorschriften der StVO sollte im Übrigen auch ..., ...Ausnahmen nach § 46 Abs. 2 StVO erforderlich sind, was ..., ...voraussetzenden Regelungen der StVO bei Fernlenkbetrieb vorzusehen..., ...StVG auch Vorschriften der StVO für die Zwecke der Erprobung..., ...gewährt werden können. Die StVO wurde auf Grundlage von..., ...Einige Vorschriften der StVO gehen (indirekt) von der..., ...das Verhaltensrecht der StVO praktisch umgesetzt werden..., ...Ausnahmen nach § 46 Abs. 2 StVO erforderlich sind, was ..., ...relevanter Regelungen der StVO für den Betrieb von ferngelenkten..., ...Einhaltung von § 15 Satz 2 StVO (Warndreieck), § 22 StVO..., ...Ladungssicherung), § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO (Vermummungsverbot) und § 34 Absatz 1 StVO (Maßnahmen zur Verkehrssicherung..., ...StVG auch Vorschriften der StVO für die Zwecke der Erprobung..., ...gewährt werden können. Die StVO wurde auf Grundlage von..., ...verhaltensrechtlichen Regelungen der StVO in Bezug auf ferngelenkte..., ..., dass Vorschriften der StVO, die sich an die das Kraftfahrzeug...
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 15.11.2024
- Beschreibung: Die Einordnung von S-Pedelecs als Kraftfahrzeuge soll beibehalten werden. Die Einführung eines allgemeinen und eindeutigen Zusatzzeichens soll vorgenommen werden, um Flächen des Radverkehrs für S-Pedelecs freigeben oder sperren zu können. Der Bund wird aufgefordert, bestimmte Kriterien für die Freigabe von Flächen für S-Pedelecs festzulegen, um länderspezifische Unterschiede zu vermeiden. Landwirtschaftliche Wege, die für den Radverkehr freigegeben sind, sollten generell auch für S-Pedelecs freigegeben werden. Waldwege sollten hingegen nicht generell für S-Pedelecs freigegeben werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Straßenverkehrsordnung (StVO) noch im Katalog der Verkehrszeichen..., ...Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) können auch nicht in der StVO vorgesehene Zusatzzeichen..., ...eigenen Zusatzzeichens in die StVO bzw. den VZKat. Zu 3. ...