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OOONO A/S
Die A/S aus Dänemark entspricht der deutschen Aktiengesellschaft.
- Registernummer: R002303
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 29.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 29.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Sonstiges Unternehmen
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Gearhalsvej 1, 1. sal2500 ValbyDänemark
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493041735003
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E-Mail-Adressen:
- support@ooono.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Wirtschaftliche Tätigkeit, Öffentliche Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23100.001 bis 110.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,25
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Heiko Otto
- Alexander Stall
- Johanna Holten
- Christian Øyrabø
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Interessen- und Vorhabenbereiche (23):
Parlamentarisches Verfahren; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; EU-Gesetzgebung; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Internetpolitik; Kommunikations- und Informationstechnik; Öffentliches Recht; Strafrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Immissionsschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Güterverkehr; Personenverkehr; Straßenverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Verkehrspolitik; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Automobilwirtschaft; E-Commerce; Handel und Dienstleistungen; Wettbewerbsrecht; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst sowie durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die OOONO A/S ist ein dänisches Tech Start-up, das digitale Verkehrsinstrumente an Autofahrer in Deutschland und der gesamten EU vermarktet. Ziel ist es, mit digitalen Tools die Effizienz und Sicherheit im Straßenverkehr langfristig zu maximieren. Als Hauptprodukte vermarktet die OOONO A/S den Verkehrsalarm CO-DRIVER NO1, welcher als community-basierte Plattform die Autofahrer:innen mit akustischen und visuellen Signalen vor Verkehrsgefahren, Unfällen, Staus und Radarkontrollen warnt. Zusätzlich dazu hat die OOONO A/S im Dezember 2021 PARK NO1, eine elektronische Parkscheibe, auf den deutschen Markt gebracht. Diese übernimmt die Zeitmessung und stellt die Parkzeit beim Abstellen des Autos automatisch ein. Damit entfällt das analoge Einstellen der klassischen Parkscheibe aus Plastik oder Papier. Im Dialog mit der Politik möchten wir gemeinsam Möglichkeiten und Ansätze erörtern, wie Sicherheit und Digitalisierung im Straßenverkehr langfristig gefördert werden können. Hierbei setzen wir uns für innovationsfreundliche rechtliche Rahmenbedingungen ein.
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Vorgaben zur optischen Ausgestaltung von digitalen Parkscheiben
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Beschreibung:
Parkscheibe: [Straßenverkehrsgesetz] Liberalisierung der Vorgaben zur optischen Ausgestaltung der elektronischen Parkscheibe.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Automobilwirtschaft [alle RV hierzu];
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- E-Commerce [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu];
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu];
- Personenverkehr [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Bundestag" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Verkehr" [alle RV hierzu];
- Straßenverkehr [alle RV hierzu];
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu];
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu];
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406280158 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
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Versendet am 09.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
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Beschreibung:
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Regulierung der Nutzung technischer Geräte zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen
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Beschreibung:
CO-DRIVER: [Straßenverkehrsordnung] Anpassungen in Artikel §23 Absatz 1(c) StVO zur Differenzierung zwischen Geräten zur Anzeige und zur Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Automobilwirtschaft [alle RV hierzu];
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- E-Commerce [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu];
- Immissionsschutz [alle RV hierzu];
- Internetpolitik [alle RV hierzu];
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu];
- Personenverkehr [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Bundestag" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Verkehr" [alle RV hierzu];
- Straßenverkehr [alle RV hierzu];
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu];
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu];
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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Danish Vækstfonden (EIFO) / InnoBooster
Mitgliedstaat der EUDänemarkKopenhagen, DänemarkBetrag: 120.001 bis 130.000 EuroForschungs- und Entwicklungszuschuss für OOONO Medical und Sirène OOONO A/S
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23