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39 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (39)
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- Angegeben von: Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. am 14.05.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDiG) im Hinblick auf die Ausgestaltung digitaler Versorgungsstrukturen, der elektronischen Patientenakte sowie digitaler Steuerungs- und Kommunikationsprozesse im Gesundheitswesen. Insbesondere wird angestrebt, die hausarztzentrierte Versorgung (§ 73b SGB V) und weitere Leistungen der Primärversorgung verbindlich in digitale Ersteinschätzungs-, Terminvermittlungs- und Überweisungsprozesse einzubinden sowie die Nutzung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch Krankenkassen auf ein verhältnismäßiges Maß zu begrenzen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) am 17.06.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Referentenentwurfs zum GeDIG hinsichtlich: verbindlicher Beteiligung wissenschaftlich‑medizinischer Fachgesellschaften an medizinisch‑fachlichen Festlegungen; Anpassung der Regelung zu Reallaboren der Krankenkassen (§ 284a) durch zusätzliche Schutz‑ und Qualitätsanforderungen; Sicherstellung ärztlicher Steuerungskompetenz bei digitaler Versorgungssteuerung und Risikoerkennung; forschungsfreundlicher Ausgestaltung der Gesundheitsdatennutzung; sowie praxistauglicher Umsetzung der Interoperabilitäts‑ und Digitalisierungspflichten einschließlich angemessener Übergangsfristen und Finanzierung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TeleClinic GmbH am 03.06.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns für eine praktikable und innovationsfördernde Ausgestaltung des GeDIG ein, die qualifizierte Anbieter telemedizinischer Leistungen gleichberechtigt berücksichtigt – auf allen Ebenen des digitalen Versorgungseinstiegs und über alle Zugangswege hinweg.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutsche Aidshilfe am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Selbstbestimmung und Freiwilligkeit sind in der aktuellen Gestaltung des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen nicht gegeben. Hier muss dringend nachgebessert werden. Es dürfen ausschließlich regelbasierte Systeme zum Einsatz kommen bei der Ersteinschätzung, um die Gefahr von Missbrauch persönlicher Gesundheitsdaten zu reduzieren. Für die Sekundaärdatennutzung fordern wir unabhängige Gutachten und transparente Sicherheitsprüfungen. Außerdem ist ein unabhängiges Kontrollgremium unabdingbar, an dem Patient*innenvertreter*innen beteiligt sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Arvato Systems Digital GmbH am 18.06.2026
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist die gesetzliche Ausgestaltung der digitalen Kommunikation im Gesundheitswesen im Rahmen des geplanten Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Ziel des Regelungsvorhabens ist die verbindliche Verankerung des TI-Messengers als standardisierter Kommunikationsdienst innerhalb der Telematikinfrastruktur. Hierzu sollen gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, die Leistungserbringer und Krankenkassen zur Nutzung des TI-Messengers für definierte Kommunikationsprozesse verpflichten und eine einheitliche, interoperable digitale Kommunikation im Gesundheitswesen fördern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Berufsverband der Nephrologinnen und Nephrologen in Deutschland (DN) e.V. am 01.06.2026
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Ziel der Einflussnahme ist die Anpassung der gesetzlichen Regelungen zu Verantwortlichkeiten, Haftung, Sanktionen, Governance und Aufsicht im Bereich der Telematikinfrastruktur und der elektronischen Patientenakte. Ferner werden Änderungen hinsichtlich der Ausgestaltung von Interoperabilitäts- und Nutzungspflichten, der Haftung von IT-Systemherstellern, der Beteiligungsrechte von Leistungserbringern und Fachverbänden bei Reallaboren, der Datenzugangs- und Datennutzungsrechte sowie der gesetzlichen Vorgaben zur Ausfallsicherheit und zum Notfallbetrieb digitaler Gesundheitsinfrastrukturen angestrebt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG)
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BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 25.06.2026
- Beschreibung: Der Startup-Verband setzt sich dafür ein, dass der Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) so angepasst wird, dass private Drittanbieter gleichberechtigten Marktzugang behalten. Angestrebt wird, § 345a so auszugestalten, dass der digitale Versorgungseinstieg über die ePA als offene, modulare Infrastruktur mit diskriminierungsfreien, standardisierten Schnittstellen konzipiert wird und die Wahlfreiheit von Versicherten und Leistungserbringern erhalten bleibt. Zudem wird die ersatzlose Streichung des § 370c gefordert, um eine Überregulierung digitaler Terminbuchungsplattformen und institutionelle Selbstbevorzugung öffentlich-rechtlicher Akteure zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 18.05.2026
- Beschreibung: Viele Regelungen sind bislang noch nicht ausreichend an den tatsächlichen Versorgungs- und Abrechnungsprozessen der Pflege ausgerichtet. Besonders kritisch sieht der bpa die fehlende Einbindung der Sozialhilfeträger in digitale Gesamtprozesse und die Telematikinfrastruktur (TI) sowie die sehr fragmentierte Betrachtung von Gesamtprozessen und die Verschiebung verschiedener Fristen, z.B. die der elektronischen Verordnung häuslicher Krankenpflege (eVO HKP). Der bpa fordert eine sektorübergreifende Interoperabilität für IT-Systeme, die auch für das SGB XI gelten muss. Mit einigen vom bpa geforderten Anpassungen rund um die digitale Identität könnte bspw. der bislang aufwendige Prozess rund um das quartalsweise Einlesen der Versichertenkarten in den Arztpraxen endlich entfallen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 15.05.2026
- Beschreibung: - Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E - Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht - Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen - Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 21.05.2026
- Beschreibung: Versandapotheken müssen bei E-Rezept, ePA und Medikationsprozessen vollständig gleichwertig eingebunden werden, Digitale Identität und Versichertenstammdaten praxistauglich ausgestalten, Elektronische Verordnungen und digitale Abrechnung konsequent ausweiten
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: IBM Deutschland GmbH am 18.06.2025
- Beschreibung: Die Digitalisierung ist ein zentraler Baustein zur effizienten, sicheren und patientenzentrierten Aufstellung des deutschen Gesundheitssystems. Schon heute vertrauen 16 Krankenkassen der auf IBM Rechenzentren in Deutschland laufenden elektronischen Patientenakte (ePA). Wir sorgen damit für die Sicherheit der Gesundheitsdaten von über 50 Mio. Versicherten. IBM begrüßt die Vorhaben des Koalitionsvertrages zur KI-unterstützten Behandlungs- und Pflegedokumentation, zum vereinfachten und digitalen Berichtswesen und zur Stärkung der gematik als (digitale) Vernetzerin der Akteure des Gesundheitswesens. Zudem setzt sich die IBM für den Ausbau der ePA zu einer digitalen Gesundheitsplattform, eine kooperative Regulierung sowie für die Einführung klar definierter Standards und Schnittstellen ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Pfizer Pharma GmbH am 15.04.2026
- Beschreibung: Pfizer setzt sich im Rahmen gesetzlicher und untergesetzlicher Regelungen zur Impfversorgung dafür ein, die Versorgung mit Schutzimpfungen zu verbessern und den bestehenden leistungsrechtlichen Anspruch der Versicherten zu unterstützen. Hierzu bringt Pfizer Vorschläge zur Nutzung digitaler Potenziale, zum Ausbau niedrigschwelliger Impfangebote sowie zur strukturellen Weiterentwicklung und Stärkung der Ständigen Impfkommission (STIKO) ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 19.05.2026
- Beschreibung: Zur Unterstützung und Gesundheitsförderung insbesondere marginalisierter Gruppen bedarf es dem Ausbau digitaler Angebote (z.B. Telepharmazie), um eine adäquate und kontinuierliche Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Pharmazeut*innen sollen hierfür angemessen geschult und ausgebildet werden. Ebenfalls sollen Pharmazeut*innen so ausgebildet werden, dass sie optimal Gesundheitsinformationen kommunizieren können und somit zur Steigerung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung beitragen können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
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- Angegeben von: ZVEI e.V. am 15.05.2026
- Beschreibung: Ziel einer wirksamen Digitalisierung der Gesundheitsversorgung ist es, Daten, Prozesse und Technologien so zu verbinden, dass digitale Innovationen schneller, skalierbar und regelhaft in die Versorgung gelangen. Der Referentenentwurf schafft hierfür wichtige Grundlagen bei Datenzugang, Interoperabilität und digitaler Infrastruktur und ist damit ein Schritt in die richtige Richtung. Damit digitale und KI-basierte Anwendungen ihr Potenzial zur Entlastung von Fachkräften und zur Effizienzsteigerung jedoch voll entfalten können, reicht der Entwurf in seiner aktuellen Form noch nicht aus. Der ZVEI fordert praxistaugliche Nutzungsrechte, klare regulatorische Leitplanken sowie verlässliche Verfahren für Bewertung, Finanzierung und Erstattung und legt hierzu konkrete Verbesserungsvorschläge vor.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDig)
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Managed Care e. V. (BMC) am 04.11.2025
- Beschreibung: Der BMC wirbt für ein interprofessionelles, wohnortnahes und digital erweitertes Primärversorgungssystem mit standardisierter Erst- und Bedarfseinschätzung, vernetzten Primärversorgungseinheiten mit Team- und Koordinationsfunktion sowie verlässlicher Terminvermittlung als Bestandteil einer TI-Primärversorgung. Digitaler Versorgungseinstieg, elektronische Überweisung, ePA und bidirektionaler Datenaustausch sollen zu einem durchgängigen Versorgungspfad verbunden werden. Ziel ist eine verbindliche Anschlusslogik mit klaren Zuständigkeiten, Rückmeldungen und einem digital gestützten Versorgungsplan. Flankierend sollen Interoperabilität, offene Schnittstellen, Telemedizin, Open Notes, Prävention und weitere Gesundheitsberufe eingebunden werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 17.05.2026
- Beschreibung: Einordnung der vielfältigen Änderungen und Anpassungen hinsichtlich Abbildbarkeit im Versorgungsalltag
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (AKEK) am 12.06.2026
- Beschreibung: Der AKEK hat seine Stellungnahme auf Art. 7, Ziff. 10: Einfügung eines neuen § 26 GDNG fokussiert. Der AKEK hat gegen den vorgeschlagenen § 26 GDNG erhebliche Bedenken und stellt die Gründe in der Stellungnahme dar.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e. V. am 15.06.2026
- Beschreibung: Die digitalen Möglichkeiten müssen genutzt werden, um elektronische Heilmittelverordnungen zukünftig automatisch und vor Übermittlung an den Leistungserbringer zu prüfen. Es muss gesetzlich klargestellt werden, dass nur korrekt ausgestellte Verordnungen den Heilmittelerbringer erreichen dürfen und können. Bis dahin benötigt es bereits heute eine gesetzliche Regelung, die den Prüf- und Korrekturaufwand bis zur Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung deutlich reduziert.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Berufsverband Deutscher Pathologinnen und Pathologen (BDP) am 01.06.2026
- Beschreibung: Satz 7 in § 64e Absatz 3 SGB V soll in seiner jetzigen Fassung beibehalten werden und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen die Anforderungen und Voraussetzungen für die Teilnahme der Leistungserbringer nicht ohne Beteiligung der Deutschen Krankenhausgesellschaft formulieren dürfen. Absatz 3 in § 345a SGB V soll aus dem Entwurf gestrichen werden und Krankenkassen keinen erweiterten Zugriff auf Patientendaten erhalten, weil dies sowohl den Schutz der Patientendaten als auch die Zuständigkeit der Leistungserbringer für die Patientensteuerung untergräbt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Deutsche Krebsgesellschaft e. V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Die DKG setzt sich für eine praxistaugliche Ausgestaltung des GeDIG ein. Dazu gehören die einheitliche Einführung einer Forschungskennziffer, die Erleichterung datenschutzkonformer Datenverknüpfungen, verbindliche Abstimmungsverfahren zwischen Datenschutzaufsichtsbehörden sowie klare Zuständigkeiten für Zugangsstellen zu Gesundheitsdaten. Bestehende onkologische Dateninfrastrukturen und Kompetenzverbünde sollen berücksichtigt werden. Für gemeinwohlorientierte Forschung sind bürokratiearme Zugangsverfahren sowie Gebührenbefreiungen oder -reduzierungen vorzusehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG)
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BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 19.05.2026
- Beschreibung: Die fortschreitende Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung mit dem GeDIG-RefE lässt sinnvolle Datenschutzmaßnahmen vermissen. Der BDP fordert, weiterhin die ePA-Inhalte auf strukturierte Daten zu fokussieren, um den ePA-Datensatz üblicherweise auftrennen zu können. Weiterhin wird eine sog. "feingranulare Steuerung" der ePA durch die betroffenen Patienten selbst angemahnt. Die - bestenfalls wissenschaftliche - Forschung über das Forschungsdatenzentrum sollte ausgebaut werden, statt Reallabore der Krankenkassen zu ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Bundesverband Medizinischer Auftragsinstitute (BVMA) e.V. am 16.06.2026
- Beschreibung: Kernproblem: Die Gebühren-/Ausgleichsregelung nach § 15 GDNG-E deckt nur die Bereitstellung, nicht die Erzeugung
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: AKTIN - Aktionsbündnis zur Verbesserung der Kommunikations- und Informationstechnologie in der Intensiv- und Notfallmedizin am 30.06.2026
- Beschreibung: Zur Änderung des SGB V sehen wir es als wichtig an, konsequent die Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Forschung und Innovation zu erleichtern und gleichzeitig rechtliche Klarheit sowie praktikable Umsetzungsbedingungen zu schaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG)
-
BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Deutscher Hebammenverband am 24.06.2026
- Beschreibung: Der DHV begrüßt die Weiterentwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen, die Fortentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI), der ePA und der Gesellschaft für Telematik (gematik). Für aktuelle Verfahren (GeDIG) fordert der DHV: -praktikabler Einsatz der ePA, Ausbau der Kommunikationswege zwischen Leistungserbringern und Versicherten sowie die Sicherstellung der Interoperabilität -Enge Einbindung aller Leistungserbringer, besonders Hebammen, u.a. in den Beirat der gematik -Geburtsbericht als Teil der ePA etablieren, elektronischen Mutterpass und elektronisches Kinderuntersuchungsheft umsetzen -Umfassende Einbindung Hebammen in TI, auskömmlichen Finanzierung und Anreize zur Nutzung einzelner Anwendungen -Schutz der Persönlichkeitsrechte der Versicherten voll umfänglich wahren
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: TMF - Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V. (TMF) am 27.05.2026
- Beschreibung: Insgesamt stellt der Referentenentwurf einen wichtigen weiteren Schritt zur datenbasierten Medizin der Zukunft dar. Im Bereich der medizinischen Versorgung ist es richtig, die Resilienz der Telematikinfrastruktur zu verbessern und die Datenverfügbarkeit system-unabhängiger zu gestalten. Die Doppelregelung von Einwilligung und behördlicher Genehmigung zur Nutzung von Krankenkassendaten für medizinische Forschung sollte aufgelöst werden. Die Weiterentwicklung und Stärkung des GDNG sind sehr positiv zu bewerten. Aber insbesondere für Forschungsvorhaben mit mehreren beteiligten Stellen wünschen wir uns einen mutigeren Vorschlag mit einheitlichen Regeln und schnelleren Verfahren, um die Versorgungsforschung zu beschleunigen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) e.V. am 06.07.2026
- Beschreibung: Insgesamt stellt der Referentenentwurf einen wichtigen weiteren Schritt zur datenbasierten Medizin der Zukunft dar. Im Bereich der medizinischen Versorgung ist es richtig, die Resilienz der Telematikinfrastruktur zu verbessern und die Datenverfügbarkeit system-unabhängiger zu gestalten. Die Doppelregelung von Einwilligung und behördlicher Genehmigung zur Nutzung von Krankenkassendaten für medizinische Forschung sollte aufgelöst werden. Die Weiterentwicklung und Stärkung des GDNG sind sehr positiv zu bewerten. Aber insbesondere für Forschungsvorhaben mit mehreren beteiligten Stellen wünschen wir uns einen mutigeren Vorschlag mit einheitlichen Regeln und schnelleren Verfahren, um die Versorgungsforschung zu beschleunigen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin u. Umweltmdizin (DGAUM) e.V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Erweiterung der Zugriffsrechte für Betribesärzte bei der elektronischen Patientenakte (Opt-out-Regelung) mit Erweiterung der inhaltlichen (über Impfdokumentation hinaus) und zeitlichen Nutzung (90 Tage wie andere Leistungserbringer).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
- Beschreibung: Die Verschiebung der verpflichtenden Nutzung der elektronischen Verordnung (eVO) auf 2030 wird scharf kritisiert, da Gesundheitshandwerke trotz hoher Vorleistungen weiter von der TI ausgeschlossen bleiben und Wettbewerbsnachteile entstehen. Der erfolgreiche eVO-Pilot zeigt die Umsetzbarkeit – freiwillige Nutzung und schnelle Spezifikationen werden gefordert. KIM als Pflichtanwendung wird begrüßt, erfordert aber die zügige Einbindung aller Leistungserbringer. Zudem fehlen ePA-Zugriffsrechte, was effiziente Versorgung erschwert. Positiv sind eGK-Zugriff und digitale Patientenrechnung, jedoch fehlen einheitliche, kostenfreie Schnittstellen. Insgesamt werden verbindliche Fristen, Finanzierung, Gleichstellung und praxistaugliche Umsetzung gefordert.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) am 10.06.2026
- Beschreibung: Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unterstützen nach wie vor das vom Gesetzgeber verfolgte übergeordnete Ziel der Digitalisierung im Gesundheitswesen, wenn die Digitalisierungsmaßnahmen zu einem spürbaren Mehrwert für die (Vertrags-)Zahnärzte und Patienten sowie deren Versorgung führen und die vorgesehenen Maßnahmen technisch ausgereift, hinreichend erprobt und wirtschaftlich, zeitlich wie organisatorisch in realistischer Weise umsetzbar sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. am 30.06.2026
- Beschreibung: - freier und direkter Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung - digitale Zugangswege unterstützend und nicht verpflichtend - erhöhter Schutz der Daten aus psychotherapeutischen Behandlungen - Berücksichtigung der Psychotherapeut*innen bei den Regelungen zur E-Überweisung - Sicherstellung eines hohen Datenschutzes für Patient*innen - digitales Antrags- und Gutachterverfahren - stabile, sichere und einfache Systeme
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...GESETZES FÜR DATEN UND DIGITALE INNOVATION IM GESUNDHEITSWESEN...
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Der BPI setzt sich im Rahmen des Entwurfs des GeDIG für einen rechtssicheren, schnellen, diskriminierungsfreien und bürokratiearmen Zugang zu Gesundheitsdaten für Forschung, Entwicklung, Versorgungsevaluation, klinische Studien, Real-World-Evidence-Analysen und digitale Innovationen ein. Ziel ist insbesondere die praxistaugliche Umsetzung der EHDS-Sekundärnutzung durch ein echtes One-Stop-Shop-Verfahren, verbindliche Fristen, standardisierte digitale Antrags-, Prüf- und Entscheidungsprozesse, transparente Gebühren sowie leistungsfähige sichere Verarbeitungsumgebungen. Der BPI fordert zudem klare Vorgaben zur Forschungskennziffer, Pseudonymisierung, Anonymisierung, Datenverknüpfung, Qualitätssicherung und zum Schutz geistigen Eigentums sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Verband für Physiotherapie - Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V. am 22.12.2025
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben umfasst notwendige Anpassungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie in den maßgeblichen Rechtsverordnungen, um die Digitalisierung im Bereich der Heilmittelerbringung verbindlich weiterzuentwickeln. Es beinhaltet insbesondere die Einführung und verpflichtende Nutzung der elektronischen Heilmittelverordnung, die technische und finanzielle Ausgestaltung einer stabilen und praxistauglichen Telematikinfrastruktur für Physiotherapiepraxen, sowie die Festlegung von Nutzungsrechten der physiotherapeutischen Leistungserbringer in Bezug auf die elektronische Patientenakte, einschließlich Lese- und Schreibrechten. Darüber hinaus sollen gesetzliche Maßnahmen zum Bürokratieabbau umgesetzt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. am 01.04.2026
- Beschreibung: Im Kontext des geplanten Primärversorgungssystems fordert der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung digitale Lösungen systematisch zu integrieren.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. am 29.05.2024
- Beschreibung: Patient:innen müssen bislang noch zu lange auf ihre DiGA-Verordnung warten und einen komplizierten Prozess durchlaufen. Diesen wollen wir beschleunigen und patientenzentriert aufsetzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 4/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz - DigiG)
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BR-Drs. 4/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (12):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Pharma Deutschland e.V. am 03.07.2024
- Beschreibung: Mit dem Digitalgesetz wird die ePA für alle Patienten auf den Weg gebracht. Der Informationsaustausch zwischen medizinischen Einrichtungen, den Heilberufen und den Pflegefachkräften kann wesentlich erleichtert werden. Der Verband weist gemeinsam mit weiteren Verbänden als Partner der Rahmenvereinbarung nach § 134 Abs. 4 und 5 SGB V darauf hin, die vorgesehene obligatorische Erfolgsmessung mit ihren Fristen aufzuheben und den Vertragspartnern die Möglichkeit zu geben, gemeinsam einen Weg für eine Umsetzung zu entwickeln.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG)
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BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. am 01.07.2025
- Beschreibung: Bürokratische Hürden bei der Prüfung und Anwendung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) – insbesondere im Bereich Datenschutz, Datensicherheit und Evidenzgenerierung – sollen systematisch abgebaut werden. Gleichzeitig müssen widersprüchliche regulatorische Anforderungen harmonisiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 4/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz - DigiG)
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BR-Drs. 4/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (13):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
- Beschreibung: Das Digital-Gesetz und entsprechende nachgelagerte Verordnungen bilden das konzeptionelle bzw. technologische Fundament eines ganzheitlichen digitalen Gesundheitswesens. Die Fortentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie als Kernelelement für eine digitale Gesundheitsversorgung ist dabei ein Fokusthema des vfa. Es wird darauf hingewirkt, dass die ePA durch die strukturierte Erfassung und die KI-gestützte Auswertung der Daten zu einer verbesserten Versorgung beitragen kann. Dazu gehört die Etablierung des FHIR Standards genauso, wie die Einbindung externer zertifizierter Quellen und die Nutzung der KI-Readiness der ePA.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG)
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BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Pharma Deutschland e.V. am 06.05.2026
- Beschreibung: Die Bundesregierung will die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig sichern und zusätzliche Belastungen für Beitragszahlende vermeiden. Wichtig dafür sind strukturelle Reformen, die langfristig das System stärken und es besser machen. Die vorliegenden Vorschläge konzentrieren sich allerdings ausschließlich auf vermeintlich kurzfristige Sparmaßnahmen, die direkte, aber auch mittel- und langfristige erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung haben. Die Vorschläge konzentrieren sich allerdings ausschließlich auf vermeintlich kurzfristige Sparmaßnahmen, die direkte, aber auch mittel- und langfristige erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung haben werden. Pharma Deutschland setzt sich dafür ein, dass hier entsprechende Änderungen herbeigeführt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG am 02.07.2026
- Beschreibung: Als forschendes Pharmaunternehmen ist GSK von Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes betroffen, insbesondere in Bezug auf Herstellerabschläge, Preismoratorium, Preis-Mengen-Regelungen, Verordnungssteuerung sowie weitere Mechanismen der Arzneimittelpreisbildung und -erstattung. GSK setzt sich für verlässliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen, eine nutzenbasierte Preisfindung sowie Planungssicherheit für Forschung, Entwicklung und die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit innovativen Arzneimitteln ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...