Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Gefundene Regelungsvorhaben (112)
-
- Angegeben von: pro familia Bundesverband e. V. am 12.08.2026
- Beschreibung: In § 11 Abs. 6 SGB V sollen Verhütungsmittel als freiwillige Zusatzleistung der Kassen genannt werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband Pflegemanagement e.V. am 31.07.2026
- Beschreibung: Trotz GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die pflegerische Versorgung sichergestellt werden
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) am 30.07.2026
- Beschreibung: Der bvkm fordert, die Festbetrags-Regelung für Hilfsmittel nachzubessern, Zuzahlungen in der bisherigen Höhe beizubehalten, die Versorgung mit Inkontinenzhilfen sicherzustellen, § 33 Abs. 5c SGB V nachzuschärfen, um Menschen mit Behinderung schneller mit Hilfsmitteln zu versorgen und die Versorgungslücke für Menschen mit einem hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege zu schließen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 29.07.2026
- Beschreibung: Im Rahmen des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze der Gesetzlichen Krankenkassen hat die Bundesregierung beschlossen, die Beitragsbemessungsgrenze um einmalig außerordentlich 300 Euro pro Monat zu erhöhen. Dies führt zu einem weiteren Anstieg der Lohnzusatzkosten bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern. BMW spricht sich gegen weitere Mehrbelastungen für die Wirtschaft im Rahmen der Sozialreformen aus. Vielmehr müssen die Sozialreformen erhebliche Entlastungen bei den Sozialversicherungskosten bringen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Insulet Germany GmbH am 28.07.2026
- Beschreibung: Das GKV BSG enthält Regelungsvorschläge zur Kürzung der Erstattungsbeträge der GKV für Hilfsmittel, zur Begrenzung der zukünftigen Erhöhung der Erstattungsbeträge sowie zur Änderung der Vorgaben zur Festlegung von Festbeträgen. Die Interessenvertretung erfolgt mit dem Ziel der Verhinderung dieser Regelungen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/6559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) - Drucksache 21/6130 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung -
BT-Drs. 21/7016
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/6130, 21/6559 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2036 - Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern - Vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund...
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. am 27.07.2026
- Beschreibung: Unterstützung des Ziels einer wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung durch Rabattverträge. Im onkologischen Bereich wird gefordert, dass gruppenbezogene Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel nur bei tatsächlicher medizinischer Austauschbarkeit möglich sind. Hierfür sind gesetzlich verbindliche und präzise Kriterien erforderlich, insbesondere hinsichtlich Wirksamkeit, Toxizität, Zulassungsbestimmungen, Biomarkeranforderungen, Applikationsform, Kombinationstherapien und indikationsspezifischer Anwendungsbedingungen, um eine qualitätsgesicherte Patientenversorgung sicherzustellen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde am 23.07.2026
- Beschreibung: Die DGPPN spricht sich dagegen aus, die Versorgung vom medizinischen Bedarf zu entkoppeln und an der Grundlohnrate zu orientieren. Sie wirbt für die vollumfängliche Finanzierung des PPP-RL-Personals, den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der extrabudgetärer Vergütung für Leistungen im Rahmen der KSVPsych-RL und der kooperativen neurologisch-psychiatrischen Heimversorgung. Sie fordert langfristige Strukturreformen, darunter die Einführung von Globalbudgets als Optionsmodell und die Entwicklung sozialmedizinischer Schwerpunktpraxen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: innn.it e.V: am 21.07.2026
- Beschreibung: innn.it e.V. setzt sich gegen die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verankerte Pflicht ein, wonach Arbeitnehmerinnen ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen, bei gleichzeitiger Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Kritikpunkte: Die Regelung schafft zusätzliche Bürokratie und höhere Auslastung in Haus- und Kinderarztpraxen, ohne belegtes Problem – Deutschland liegt beim krankheitsbedingten Arbeitszeitausfall im EU-Mittelfeld. Ein Teil des Anstiegs der Krankmeldungen seit 2022 ist auf die vollständigere Erfassung durch die elektronische AU-Bescheinigung zurückzuführen, nicht auf mehr Krankheitsfälle. Besonders belastet: Menschen mit chronischen Erkrankungen, für die ein Praxisbesuch an akuten Tagen kaum möglich ist.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Berliner Krankenhausgesellschaft am 17.07.2026
- Beschreibung: Die Berliner MdB wurden per Mail aufgefordert, sich vor der Verabschiedung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes für Nachbesserungen einzusetzen. Hintergrund sind drohende finanzielle Belastungen der Berliner Krankenhäuser von rund 450 Mio. Euro im Jahr 2027, zusätzliche Bürokratie und ein steigendes Insolvenzrisiko. Dies gefährdet Arbeitsplätze, die Versorgungsqualität und die Umsetzung der Krankenhausreform. Gefordert wurden die vollständige Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch den Bund, Bürokratieabbau, die Refinanzierung von Tarifsteigerungen, eine kostendeckende Vergütung, die Sicherung des Pflegebudgets sowie der Verzicht auf höhere Prüfquoten.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
- Angegeben von: Bayerischer Brauerbund e. V. am 09.07.2026
- Beschreibung: Der Bayerische Brauerbund wehrt sich gegen die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke. Gerade bayerische Brauereien waren und sind seit jeher auch Hersteller von Erfrischungsgetränken. Eine Zuckersteuer, deren gesundheitspolitische Wirksamkeit wissenschaftlich nicht belegt ist, würde diese Betriebe empfindlich treffen – gerade in zeiten, in denen diese Brauereien durch eine Ausweitung des Erfrischungsgetränkeangebotes dem stark rückläufigen Biermarkt zu begegnen und ihre Existenz zu sichern versuchen. Die Unternehmen haben auf zentrale Aussagen im Koalitionsvertrag zur Steuerpolitik vertraut. Sie brauchen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Planungssicherheit und Verlässlichkeit.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Spitzenverband der Heilmittelverbaende (SHV) e.V. am 08.07.2026
- Beschreibung: Für den Heilmittelbereich werden insbesondere die Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung zusätzlich zu einem Abschlag von 1 % für die Jahre 2027 bis 2029 sowie die Abschaffung der versorgungsbezogenen Pauschale im Rahmen der Blankoverordnung durch den SHV kritisch bewertet. Die Analyse des dem Referentenentwurf zugrundeliegenden Berichts der FinanzKommission Gesundheit zeigt, dass sowohl die Problembeschreibung als auch die abgeleiteten Maßnahmen in wesentlichen Punkten nicht tragfähig sind und bei einer Umsetzung zu einer strukturell unausgewogenen Belastung des Heilmittelbereichs führen würden. Die Politik sollte bei der Bewertung der Maßnahmen deshalb die Versorgungsrealität im Blick behalten und heute schon bestehende Ungleichgewichte nicht zusätzlich verstärken.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e. V. am 03.07.2026
- Beschreibung: Ablehnung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes Der Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes bedeutet für die Thüringer Krankenhäuser als auch für die Krankenhäuser bundesweit existenzielle Einschnitte. Erlöse sollen durch erhebliche Preisabsenkungen reduziert werden, ohne dass kostentreibende Struktur- und Bürokratievorgaben abgebaut werden. Zudem werden gesetzlich vorgeschriebene Vorhaltekosten nicht mehr refinanziert. Für die Thüringer Krankenhäuser summieren sich die erwarteten Erlöseinbußen im Jahr 2027 auf ca. 212 Millionen Euro.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
- Angegeben von: BKK Landesverband Bayern am 02.07.2026
- Beschreibung: Umsetzung einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik sowie die Entrichtung auskömmlicher GKV-Beiträge von Bürgergeldbeziehenden durch den Bund zur Eindämmung des Finanzdefizits der GKV und folglich zur Vermeidung weitere Beitragssatzsteigerungen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: MigräneLiga e.V. Deutschland am 02.07.2026
- Beschreibung: Die vorgesehene Änderung des § 130 e SGB V betrifft die Versorgung von Migräne-Patienten mit Medikamenten aus dem Bereich der CGRP Antikörper oder Antagonisten. Die MigräneLiga setzt sich dafür ein, dass trotz Kostenersparnis die Versorgung der Patienten nicht erschwert wird.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG am 02.07.2026
- Beschreibung: Als forschendes Pharmaunternehmen ist GSK von Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes betroffen, insbesondere in Bezug auf Herstellerabschläge, Preismoratorium, Preis-Mengen-Regelungen, Verordnungssteuerung sowie weitere Mechanismen der Arzneimittelpreisbildung und -erstattung. GSK setzt sich für verlässliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen, eine nutzenbasierte Preisfindung sowie Planungssicherheit für Forschung, Entwicklung und die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit innovativen Arzneimitteln ein.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
- Angegeben von: Asklepios Klinik Weißenfels am 02.07.2026
- Beschreibung: Deshalb bitte ich Sie mit Nachdruck, sich auf Bundesebene für eine Nachverhandlung dieses Gesetzes einzusetzen, im Interesse der Patientinnen und Patienten Ihres Wahlkreises / Ihrer Region sowie der Klinikbeschäftigten. Es braucht jetzt politische Korrekturen, bevor aus finanziellem Druck ein flächendeckender, ungeordneter Strukturabbau entsteht. Analog zu unserem Appell an die Länderpolitik fordern wir konkrete Nachbesserungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz:
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Werter GmbH am 01.07.2026
- Beschreibung: Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (BStabG) soll die Beitragsstabilität der GKV für 2027 sicherstellen und verlangt von allen Beteiligten in seinem Entwurf Beiträge zur Kostenreduktion. Damit die damit verbundenen Belastungen der Pharmaindustrie nicht die Ziele des Koalitionsvertrages sowie des Pharma- und Medizintechnikdialog konterkarieren, setzen wir uns politisch für Anpassungen ein. Diese betreffen insbesondere den dynamischen Herstellerabschlag, die Anpassung von Preis-Mengen Regelungen sowie Rabattverträge für patentgeschützte Produkte.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
- Angegeben von: ViiV Healthcare GmbH am 30.06.2026
- Beschreibung: Als auf HIV spezialisiertes biopharmazeutisches Unternehmen ist ViiV Healthcare von Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes betroffen, insbesondere in Bezug auf Herstellerabschläge, Preisbildungs- und Erstattungsmechanismen sowie weitere Instrumente der Arzneimittelversorgung. ViiV Healthcare setzt sich für verlässliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen, eine nutzenbasierte Preisfindung sowie langfristige Planungssicherheit für Forschung, Entwicklung und den Zugang von Patientinnen und Patienten zu innovativen Therapien ein.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Asklepios Kliniken Brandenburg GmbH am 30.06.2026
- Beschreibung: Dringende Appelle schriftlich an Bundestagsabgeordnete zur Nachverhandlung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes zur Vermeidung einer realen Gefährdung der Patientenversorgung.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Kernkritik ist die vorgesehene Überführung bisher extrabudgetär vergüteter Leistungen in MGV. Gerade stationsersetzende Eingriffe benötigen verlässliche extrabudgetäre Finanzierung, weil sie hohe Vorhalte- und Investitionskosten auslösen und zugleich teurere stationäre Versorgung vermeiden oder ersetzen. Eine Budgetierung dieser Leistungen würde nicht Überversorgung abbauen, sondern den Ausbau effizienter ambulanter Strukturen bremsen. Weitere Kritikpunkte betreffen die ersatzlose Rückführung der TSVG-bezogenen Terminvergütungen in die MGV sowie den Degressionsabschlag in der hausärztlichen bzw. hausarztzentrierten Versorgung. Leistungen mit klarem Ambulantisierungs-, Präventions-, Qualitäts- oder Zugangssteuerungseffekt müssen planbar finanziert bleiben.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Die gesetzlichen Anpassungen im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung und der Vergütungssystematik sollen verhindert um die hohe Qualität der psychotherapeutischen Versorgung langfristig zu erhalten.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA am 30.06.2026
- Beschreibung: Interessenvertretung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). Ziel der Interessenvertretung ist es, die Auswirkungen der vorgesehenen Maßnahmen auf die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Beitragsentwicklung sowie die Versorgungssicherheit darzustellen und sachgerechte Rahmenbedingungen für Versicherte, Arbeitgeber, Krankenkassen und Leistungserbringer zu erreichen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: LOGO Deutschland Selbstständige in der Logopädie e.V. am 29.06.2026
- Beschreibung: (1) Verzicht auf die Wiedereinführung der Grundlohnsummenbindung im Heilmittelbereich; (2) Verzicht auf die vorgesehene Erhöhung und automatische Dynamisierung der Patientenzuzahlungen im Heilmittelbereich; (3) Verzicht auf das gesetzliche Verbot versorgungsbezogener Pauschalen in der Blankoversorgung. Hilfsweise: bei Grundlohnsummenanbindung Streichung des zusätzlichen Abschlags von 1 Prozentpunkt, Befristung auf drei Jahre und verbindliche Evaluation; bei Zuzahlungen Streichung des 10-Prozent-Aufschlags im Heilmittelbereich und Korrektur der Systematik zugunsten von Patientinnen und Patienten mit langfristigem Heilmittelbedarf; bei Pauschalen Abwarten der vorgesehenen Evaluation nach vier Jahren vor jeder gesetzlichen Streichung.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: BioMarin Deutschland GmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Der im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene dynamische Herstellerabschlag trifft Hersteller von Orphan Drugs strukturell unverhältnismäßig. Aufgrund langer Entwicklungszyklen, kleiner Patientenpopulationen und hoher Investitionsrisiken ist eine Dynamisierung des Abschlags wirtschaftlich nicht tragfähig und gefährdet Forschungs- und Versorgungsentscheidungen. BioMarin setzt sich für die Streichung der Dynamisierung sowie für eine realistische Ausgestaltung des Standortbonus ein, insbesondere durch eine Entweder-oder-Regelung bei den Zugangsvoraussetzungen und eine Absenkung der Forschungsschwelle für Orphan Drugs auf 3 %.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: BioMarin Deutschland GmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Die im BStabG vorgesehene Preis-Mengen-Regelung mit gesetzlichem Fallback-Mechanismus ab dem dritten Jahr nach Markteinführung sowie das Sonderkündigungsrecht für bestehende AMNOG-Erstattungsbeträge seit November 2022 sind für nicht-onkologische Orphan Drugs strukturell ungeeignet. Volumenbasierte Preismechanismen setzen eine Nachfragedynamik voraus, die bei Seltenen Erkrankungen nicht existiert. Rückwirkende Eingriffe in abgeschlossene Vereinbarungen untergraben die Verlässlichkeit des AMNOG-Rahmens und gefährden die Bereitschaft zur Markteinführung neuer Therapien in Deutschland. BioMarin fordert die Ausnahme nicht-onkologischer Orphan Drugs vom Fallback-Mechanismus sowie die vollständige Streichung des Sonderkündigungsrechts.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Janssen-Cilag GmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Wertbeitrag (Versorgung und Standort von Arzneimitteln), Auswirkungen eines dynamischen Herstellerabschlages auf Versorgung und Standortparameter; Auswirkungen der Einführung von Rabattverträgen im patentgeschützten Arzneimittelmarkt, Wirkungen einer Preis-Volumen Regelung. Planbarer Herstellerabschlag, Anerkennung des Wertes von patentgeschützten Arzneimitteln; keine zusätzlichen Belastungen bei Einsatz einer Therapie auf Grund des Volumens.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
- Beschreibung: Die BPtK wirbt für die Rücknahme der geplanten Rückführung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der Vergütungsregelungen für die Terminvermittlungsfälle. Die BPtK lehnt die Änderung des Krankengeldfallmanagements ab.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
-
- Angegeben von: Coca-Cola Europacific Partners Deutschland am 29.06.2026
- Beschreibung: Politischer Dialog für verhältnismäßigen Rechtsrahmen zur möglichen Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke. Gegenstand ist das im Gesetzentwurf erwähnte Vorhaben, in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren ab dem Jahr 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. Ziel der Interessenvertretung: die nicht evidenzbasierte Einschätzung sowie Unverhältnismäßigkeit möglicher neuer rechtlicher Regelungen. Zugleich wird auf den geltenden Koalitionsvertrag verwiesen, da das Vorhaben über die vorgesehenen Formulierungen hinausgehen. Es soll dargelegt werden, dass diskriminierende, einseitig auf bestimmte Inhaltsstoffe, Zutaten oder Lebensmittelgruppen abstellende Regulierungen weder zielführend noch geeignet sind, gesundheitspolitische Ziele nachhaltig zu erreichen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Asklepios Nordseeklinik Westerland GmbH am 26.06.2026
- Beschreibung: Appell zur Nachverhandlung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes aufgrund des Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag am 12.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA) am 25.06.2026
- Beschreibung: Der VCA setzt sich im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) gegen die geplante Herausnahme von Cannabisblüten aus der Erstattungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Ziel ist der Erhalt einer bedarfsgerechten Versorgung schwerwiegend erkrankter Patientinnen und Patienten mit medizinischem Cannabis über qualifizierte Apotheken. Der Verband weist insbesondere auf die Bedeutung der ärztlichen Therapiefreiheit, der pharmazeutischen Beratung, der qualitätsgesicherten Abgabe und der unterschiedlichen therapeutischen Funktionen verschiedener Darreichungsformen hin. Aus Sicht des VCA darf eine Kostendämpfung im GKV-System nicht dazu führen, dass etablierte Therapieoptionen faktisch aus der Versorgung verdrängt werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 24.06.2026
- Beschreibung: Bei den gesetzlichen Krankenkassen sollen Kosten gesenkt werden. Unter anderem sollen die Werbeausgaben der Krankenkassen halbiert werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Coca-Cola GmbH am 23.06.2026
- Beschreibung: Politischer Dialog für einen verhältnismäßigen Rechtsrahmen zur möglichen Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke. Gegenstand ist das im GKV Beitragsstabilisierungsgesetz genannte Vorhaben, ab 2028 eine solche Abgabe einzuführen. Ziel der Interessenvertretung ist es, auf die fehlende Evidenzbasis sowie die Unverhältnismäßigkeit möglicher neuer Regelungen hinzuweisen und zugleich auf den geltenden Koalitionsvertrag zu verweisen, da das Vorhaben darüber hinausgeht. Zudem wird dargelegt, dass diskriminierende oder einseitig auf bestimmte Inhaltsstoffe, oder Lebensmittelgruppen zielende nicht geeignet sind, gesundheitspolitische Ziele nachhaltig zu erreichen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: GAIA am 23.06.2026
- Beschreibung: Anpassung des geplanten Mengenrabatts bei DiGA.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Hufelandgesellschaft e. V. Ärztlicher Dachverband für Integrative Medizin am 23.06.2026
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht den vollständigen Ausschluss von Leistungen und Arzneimitteln der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin aus der GKV vor. Der Gesetzentwurf sieht ferner das Verbot an die Krankenkassen vor, Leistungen und Arzneimittel der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin als freiwillige Satzungsleistungen zu erstatten (§ 11 Abs. 6). Als Folgeänderungen sieht der Gesetzentwurf die Streichung von Gewährleistungen einer therapeutischen Vielfalt vor, die bisher im SGB V enthalten waren. § 34 Abs. 1 S. 3; § 34 Abs. 3 S. 2, § 92 Abs. 3a SGB V).
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Asklepios Klinik Pasewalk GmbH am 19.06.2026
- Beschreibung: Änderungen am Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz durch Ansprache des für die Asklepios Klinik Pasewalk zuständigen Bundestagsabgeordneten
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: GE HealthCare am 19.06.2026
- Beschreibung: Beim Regelungsvorhaben geht es um die finanzielle Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung und die Notwendigkeit kurzfristiger Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze.Dazu werden maßgebliche Kürzungen im Bereich insbesondere der ambulanten fachärztlichen Versorgung vorgeschlagen. Ziel der Einflussnahme ist die Abmilderung von Kürzungen in diesem Sektor, um insbesondere Fachärztinnen und Fachärzten aus sachkostenintenstiven Fachdisziplinen weiterhin notwendige finanzielle Spielräume für versorgungsrelevante Investitionen zu ermöglichen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
- Angegeben von: RA Sascha Milkereit – Rechtsanwalt am 18.06.2026
- Beschreibung: Die geplante Begrenzung der Vergütungssteigerungen auf die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen wird abgelehnt. Leistungen nach Terminvermittlung oder in offenen Sprechstunden sollen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt werden. Die Stellungnahme bezweifelt die Aussage, dass diese Vergütungen keinen spürbaren Einfluss auf die Versorgung gehabt hätten. Es wird erwartet, dass sich der Zugang zur ambulanten Versorgung dadurch verschlechtert. Die verbliebenen extrabudgetären Leistungen sollen künftig über neue Gesamtvergütungen finanziert werden. Die Begründung des Gesetzes, dadurch angebotsinduzierte Nachfrage einzudämmen, wird zurückgewiesen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (3):
- Berufsverband Deutscher Oralchirurgen BDO e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V.
- RA Sascha Milkereit - Rechtsanwalt
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Sanity Group GmbH am 18.06.2026
- Beschreibung: Die Interessenvertretung betrifft die im Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehenen Änderungen zur Erstattungsfähigkeit von Medizinalcannabis. Ziel ist der Erhalt der Kostenübernahme von medizinischen Cannabisblüten durch die gesetzliche Krankenversicherung. Aus Sicht der Sanity Group sollte die Versorgung weiterhin auf medizinischer Notwendigkeit und ärztlicher Therapieentscheidung beruhen. Dabei wird die Annahme hinterfragt, dass Cannabisblüten grundsätzlich durch Extrakte oder andere cannabisbasierte Arzneimittel ersetzt werden können. Im Mittelpunkt stehen eine evidenzbasierte Bewertung der Versorgungsrealität sowie möglicher Auswirkungen auf Therapieerfolge, Versorgungssicherheit und gesundheitsökonomische Effekte.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin am 17.06.2026
- Beschreibung: Im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes sollen Maßnahmen ergriffen werden, die voraussichtlich konkrete Auswirkungen auf die Pläne zur Einführung eines Primärversorgungssystems haben. Auf diese Aspekte weist die DEGAM entsprechend hin.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bauerfeind AG am 17.06.2026
- Beschreibung: Aufklärung über die Folgen einer pauschalen 3% Kürzung im Bereich der Hilfsmittel als Gefahr der Unwirtschaftlichkeit von Gesundheitswirtschaft in Deutschland.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Vitos gemeinnützige GmbH am 16.06.2026
- Beschreibung: Zur Stabilisierung der Beiträge müssten die hohen Zuwächse bei den Ausgaben in Einklang mit den Einnahmen gebracht werden (einnahmenorientierte Ausgabenpolitik). Daher liege der Fokus auf der Reduktion der Ausgabendynamik. Die GKV soll 2027 durch Mehreinnahmen und Minderausgaben in Höhe von 16,3 Milliarden Euro entlastet werden, im Jahr 2030 um bis zu 38,1 Milliarden Euro. Ziel der Einflussnahmen/Forderungen zur Anpassung: Vollumfängliche Finanzierung des PPP-RL Personals („Tarifrate“) Beibehaltung des 90 % Niveaus der Mindestanforderungen über den 01.01.2027 hinaus Umgehende Aussetzung der Sanktionen im Rahmen der PPP-RL
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG am 16.06.2026
- Beschreibung: Innovationsfreundliche und verlässliche Rahmenbedingungen für die Pharmaindustrie und den Standort Deutschland erhalten.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG am 16.06.2026
- Beschreibung: Takeda ist u.a. bei der Regelung zur Einführung eines zusätzlichen dynamischen Herstellerabschlags betroffen. Takeda setzt sich für die Stärkung flexibler Preisverhandlungen und eine strikt nutzenbasierter Preisfindung als Grundlage für eine innovative Arzneimittelversorgung.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
- Angegeben von: Bayerischer Apothekerverband e.V. am 15.06.2026
- Beschreibung: Änderung / Streichung bezüglich der unbefristeten Erhöhung des Kassenabschlags von derzeit 1,77 € auf 2,07 €
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH am 15.06.2026
- Beschreibung: Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht unter Druck. Es bedarf nachhaltiger und ausgewogener Lösungen für kurz- bis langfristige Stabilität, die u.a. die Versorgung von Versicherten mit innovativen Arzneimitteln und Impfstoffen über ein innovationsfreundliches Erstattungsumfeld, langfristige Planbarkeit, nutzenbasierte Preisbildung und schnellen Zugang zu innovativen Therapien sicherstellt sowie langfristige Investitionen am Standort Deutschland ermöglicht.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) am 10.06.2026
- Beschreibung: Die Bundeszahnärztekammer setzt sich dafür ein, dass die Begrenzung der Punktwerte und der Gesamtvergütungen auf ein angemesseneres Maß zurückgestuft werden. Die Bundeszahnärztekammer setzt sich dafür ein, dass die geplante Einführung eines Fachzahnarztvorbehalts ausnahmslos gestrichen wird. Die Bundeszahnärztekammer stimmt der Rückführung der Festzuschüsse für Zahnersatz auf das vor dem TSVG bis Oktober 2020 herrschende Niveau zu.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
- Angegeben von: Solventum Germany GmbH am 09.06.2026
- Beschreibung: Das GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz verfolgt nachvollziehbare Kostenziele, greift jedoch mit pauschalen Preisregulierungen in zentrale Bereiche der Medizintechnik ein und birgt Risiken für Innovation, Versorgungssicherheit. Positiv ist die erweiterte Definition von Verbandmitteln, die moderne Wundversorgung und medizinischen Fortschritt abbildet. Zusätzliche Preisrestriktionen konterkarieren jedoch diesen Ansatz. Im Dentalbereich könnten regulatorische Einschränkungen unbeabsichtigte Versorgungslücken verstärken. Erforderlich sind differenzierte, qualitäts- und innovationsorientierte Lösungen, die Versorgung, Wirtschaftlichkeit und Fortschritt ausgewogen sichern.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. am 05.06.2026
- Beschreibung: Sicherung und Särkung der Diabetesversorgung bei der Reform der Gesetzlichen Krankenkassen und Entlastung von Menschen mit Diabetes
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 02.06.2026
- Beschreibung: Der BPI lehnt die Einführung von Rabattverträgen und Ausschreibungen für patentgeschützte Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung nach § 130e SGB V-E ab. Preis- und Ausschreibungslogiken des Generikamarktes dürfen nicht auf den Patentmarkt übertragen werden. Ziel ist der Erhalt der nutzenorientierten AMNOG-Preisbildung, der ärztlichen Therapiefreiheit, der Versorgungskontinuität, therapeutischer Vielfalt und eines einheitlichen Versorgungsstandards.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 02.06.2026
- Beschreibung: Der BPI setzt sich für den Erhalt angemessener Vergütungsregeln für Digitale Gesundheitsanwendungen nach § 134 SGB V ein. Mengenbezogene Abschläge, zusätzliche Höchstbeträge und gesetzliche Auffang-Höchstbeträge werden abgelehnt. DiGA sind evidenzbasierte Medizinprodukte; ihre Vergütung muss Entwicklungs-, Evidenz-, Zulassungs-, Qualitäts- und Folgekosten berücksichtigen und darf erfolgreiche Versorgung nicht durch zusätzliche Abschläge sanktionieren.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):