Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (28.223)
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Neufassung der Rohrfernleitungsverordnung
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: EU-Durchführungsverordnung für das digitale Produktpass-Register
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Nationaler Wiederherstellungsplan für die Natur in Deutschland
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Reform Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Forschungsförderung Hightech-Agenda Deutschland
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Gesetz mit Maßnahmen auf der Versorgungsseite zur Förderung von Prävention und Rehabilitation, ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der häuslichen Pflege und der pflegenden An- und Zugehörigen sowie Maßnahmen zur weiteren Entbürokratisierung und für mehr Innovationsanreize für Pflegeeinrichtungen. Gleichermaßen beinhaltet es auf der Finanzierungseite Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzierung der Pflegeversicherung und zur Begrenzung des Anstiegs der Eigenanteile bei den Pflegekosten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Übermittlung eines Maßnahmenpakets mit Vorschlägen zum Bürokratieabbau in der betrieblichen Altersversorgung. Gegenstand sind insbesondere die Vereinfachung steuerlicher Verfahren, u.a. Kapitalertragsteuer, Förder- und Dotierungsgrenzen, die Beseitigung rechtlicher Unklarheiten, die Vereinheitlichung und Aktualisierung von Grenzwerten sowie die Reduzierung von Melde-, Berichts- und Prüfpflichten.Weitere Schwerpunkte betreffen die Förderung digitaler Verfahren, insbesondere Ersatz der Schriftform durch Textform, verbesserter Datenaustausch, Nutzung digitaler Informationssysteme, sowie Effizienzsteigerungen im aufsichtsrechtlichen Kontext. Ziel ist die Reduzierung administrativer Belastungen, die Erhöhung der Rechtssicherheit und die Stärkung der Verbreitung der bAV.
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Betroffene Bundesgesetze (16):
- EStG [alle RV hierzu]
- KStG 1977 [alle RV hierzu]
- KStDV 1977 [alle RV hierzu]
- AO 1977 [alle RV hierzu]
- ErbStG 1974 [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
- BetrAVG [alle RV hierzu]
- NachwG [alle RV hierzu]
- SvEV [alle RV hierzu]
- SGB 6 [alle RV hierzu]
- VersAusglG [alle RV hierzu]
- HGB [alle RV hierzu]
- VVG 2008 [alle RV hierzu]
- BEEG [alle RV hierzu]
- SGB 5 [alle RV hierzu]
- SGB 10 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Auf die im Gesetzentwurf in Bezug genommene Regelung des § 242b Abs. 2 Sätze 4 und 5 SGB V i.d.F. des Entwurfs für ein Beitragssatzstabilisierungsgesetz solte verzichtet werden. Fälle eines unterbliebenen Beitragseinbehalts sollten auch künftig gem. den bestehenden Regelungen in § 256 Abs. 2 Satz 1 i.Vmm. mit § 255 Abs. 2 Satz 1 SGB V gehandhabt werden. Zusätzlicher Aufwand droht im Zusammenhang mit Softwareanpassungen bei Zahlstellen von Versorgungsbezügen und im Rahmen des Zahlstellenmeldeverfahrens (neue Datensatzfelder/Kennzeichen) sowie bei der Erweiterung des Datenaustauschs nach § 28b SGB IV und der Datensatzbeschreibungen für Krankenkassenmeldungen. Von einem reduzierten Erfüllungsaufwand würden auch Leistungsbezieher profitieren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Dieser Ansatz muss beibehalten werden, damit die Mitgliedstaaten und die nationalen Aufsichtsbehörden bei der aufsichtlichen Regulierung dem in der bAV wichtigen nationalen Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht Rechnung tragen können. Wir lehnen daher den Vorschlag der EU-Kommission ab, für EbAV über delegierte Rechtsakte und EIOPA-Leitlinien (Level-II- und III-Regulierungen) eine EU-Vollharmonisierung einzuführen. Diese nimmt den Mitgliedstaaten und nationalen Aufsichtsbehörden die Möglichkeit, die Vielfalt der EbAV und Altersversorgungssystemen angemessen zu regulieren. Ferner halten wir es nicht für angemessen, betriebliche Altersversorgungssysteme, v.a. wenn sie durch Sozialpartner und/oder Trägerunternehmen kollektiv ausgestaltet sind, wie individuelle Finanzprodukte zu regulieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Es ist Aufgabe der Mitgliedstaaten, die Rollen der einzelnen Säulen der Altersversorgung zu definieren. Die zentralen Fragen gehen weit über das Aufsichtsrecht hinaus: kollektive/individuelle Ausgestaltung, Rolle von Sozialpartnern und Arbeitgebern, Altersversorgungseinrichtungen und andere Anbieter, Garantien (DB/hybrid/DC), Ausgestaltung der Auszahlphase, steuerlicher und sozialabgabenrechtlicher Rahmen. Der Vorschlag der EU-Kommission zielt in Richtung einer EU-Vollharmonisierung und birgt das Risiko der Zerstörung bestehender Strukturen von EbAV . Die Zuständigkeit für Rentenübersichten (pension tracking systems) liegt bei den Mitgliedstaaten. Versuche, über die EbAV II-RL einen EU-Standard für die säulenübergreifende Renteninformationen in der EU zu schaffen, lehnen wir ab.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: In einer EU-Mindestharmonisierung-RL passen u.a. folgende Regelungen überhaupt nicht und sind daher zu löschen: a) Ermächtigungen von EU-Kommission zu delegierten Rechtsakten und von EIOPA zu Leitlinien), b) Viele neue Aufgaben für Aufsichtsbehörden und massive Ausweitung an Berichtspflichten für EbAV, c) Systematische und regelmäßig undifferenzierte Übertragung der Versicherungsregulierung auf EbAV, d) Bestandsübertragungen im Inland (Art. 12a).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Die zusätzlichen Anforderungen bei den zu veröffentlichenden Angaben zu den Grundsätzen der Anlagepolitik (Art. 30; SIPP) sind höchsten für individuelle DC Alterssicherungssysteme und private Produkte angemessen – hier müssen angemessene Differenzierungen erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: In Deutschland sind bei EbAV u.a. Prognoserechnungen, Stresstests und die ERB als Instrumente des Risikomanagements im Einsatz. Beim vorgeschlagenen Art. 18a geht es jedoch erneut – nach verschiedenen erfolglosen Versuchen – um eine SII-ähnliche Solvenzregulierung für DB EbAV. Die hier vorgeschlagene Regulierung mag für EbAV, die vor wenigen Jahren von französischen Versicherungsunternehmen gegründet wurden und die auch private Produkte anbieten, angemessen sein – nicht aber für deutsche EbAV bzw. deren Trägerunternehmen, die hinter den in Deutschland gegebenen Leistungszusagen stehen und in Zeiten der Niedrigzinsphase auch für ihre Erfüllung gesorgt haben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Beim vorgeschlagenen Verbot für die Mitgliedstaaten, bei DB-Altersversorgungssystemen ergänzende quantitative Kapitalanlagevorgaben zu machen, (Art. 19 Abs. 6) geht es nicht um die Schaffung größerer Anlagemöglichkeiten für EbAV. Zusammen mit den Änderungen in Art. 17, 18, Art. 18a geht es um eine weder sinnvolle noch notwendige Übertragung der Versicherungsregulierung auf EbAV. Im Rahmen einer EU-Mindestharmonisierungs-RL sollten künftig nicht nur für DC-Systeme quantitative Kapitalanlagevorgaben möglich sein
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: "Die Anforderung, dass ein Unternehmensführungssystem bei einer EbAV eine Compliance-Funktion haben muss (Art. 21 Abs. 4) lehnen wir – auch basierend auf vielen Jahren Erfahrung – weiterhin ab. Neues Proportionalitätsprinzip für EbAV: Für EbAV soll – im Rahmen von Scaling up – das Proportionalitätsprinzip der Versicherer eingeführt werden und damit künftig nur noch auf „der Art, des Umfangs und der Komplexität ihrer Tätigkeiten“ abgestellt werden (u.a. Art. 21 Abs. 1b). Das Ziel sollte jedoch eine effiziente Organisation von Altersversorgungssystemen sein. Der Verzicht auf „Größe oder Größenordnung sowie interne Organisation“ wird zu unangemessenen Regulierungen führen."
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Viele der in Titel IV vorgesehenen Anforderungen passen maximal für individuelle DC-Systeme und private Produkte – nicht aber für DB und kollektive Systeme. Dies gilt insbesondere für Art. 41a, der zur Information bei „unzureichender“ Wertentwicklung führen soll. Sinnvolle Referenzwerte für DB-Systeme sehen wir nicht. Hier muss zumindest eine angemessene Differenzierung auf nationaler Ebene erfolgen (Streichung der vorgeschlagenen EIOPA-Ermächtigung in Art. 41a). Auch bei den geforderten Informationen in der Auszahlphase in Art. 43 muss die Information zur Art der Auszahlung passen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Die vorgeschlagenen Regelungen in Art. 44a bis 44d scheinen aus der Finanzmarktregulierung zu kommen, die Verbraucher vor schlechten Produkten schützen wollen. Diese Welt passt u.E. nicht zu kollektiven Altersversorgungssystemen mit Sozialpartnern und Trägerunternehmen als wichtige Stakeholder und insbesondere nicht zu DB-Zusagen eines haftenden Arbeitgebers. Die hier vorgesehenen Regelungen sollten zumindest auf individuelle DC-Systeme beschränkt werden, in denen der einzelne Versorgungsberechtigte den Anbieter und das Produkt auswählt und allein das Risiko trägt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Die in Art. 21 Abs. 10 vorgesehene Ausweitung von BaFin-Befugnissen lehnen wir ab. Wir sehen generell mit Sorge, dass in zentrale Kompetenzen einer EbAV eingegriffen werden soll, die bisher ausschließlich dem Vorstand und seinen Stakeholdern vorbehalten waren. So sind die Vorgaben zur Auswahl der Mitglieder des Leitungs- oder Aufsichtsorgans (Art. 21 Abs. 8 und 9) und die Vorgaben für Kostenaufschlüsselungen bei Outsouring (Art. 31 Abs. 5) weder ein Beitrag zur SIU noch zum Bürokratieabbau. Der in Art. 45, 45a und 48 vorgesehene Ausbau an Aufgaben und Ressourcen für Aufsichtsbehörden ist u.E. nicht notwendig. Wir regen dringend eine Kosten-Nutzen-Analyse an, auch vor dem Hintergrund des angestrebten Bürokratieabbaus
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Ein regelmäßiger aufsichtlicher Dialog (Art. 49 Abs. 1b und Art. 49a) mit den Einrichtungen ist sinnvoll, doch die Themen und Frequenz sollten nicht in der überarbeiteten EbAV-II Richtlinie vorgegeben werden. Insbesondere sollten die nationalen Aufsichtsbehörden nicht die Aufgaben der EbAV und ihrer Stakeholder übernehmen und/oder für das von der EU-Kommission angestrebte Scaling up zu sorgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Der EU-Kommission soll die Befugnis übertragen werden, basierend auf EIOPA-Entwürfen technische Durchführungsstandards für die Verfahren, Formate und Vorlagen zu erlassen. Offensichtlich geht es hier EIOPA auch darum, ihr EbAV-Kostenberichtswesen (EIOPA Opinion vom Okt. 2021) in allen Mitgliedstaaten durchzusetzen. Die deutsche Aufsichtsbehörde hatte sich – nach einer Untersuchung bei den EbAV – bewusst gegen die Umsetzung dieser EIOPA-Stellungnahme entschieden. Die von der EU-Kommission angestrebte Ausweitung des EU-Berichtswesens wäre das Gegenteil von Bürokratieabbau, zumal weder EU-Kommission noch EIOPA ein Interesse an für EbAV angemessene Berichtsanforderungen haben. Wir lehnen dieses Vorgehen strikt ab.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Die Überwachung der von der EbAV ausgelagerten Funktionen und Tätigkeiten (Art. 50a) muss sich darauf beschränken, was für die EbAV wichtig und kritisch ist.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Die Idee der Schaffung einer öffentlicher Website durch die nationalen Aufsichtsbehörde zu allen von EbAV betriebenen Altersversorgungssystemen (Art. 51 Abs. 4) stammt vermutlich aus dem Bereich der privaten Vorsorge, bei der ein Verbraucher einen Anbieter und ein Produkt wählt, und daher ein Marktüberblick hilfreich sein kann. Dies ist aber in der bAV gerade nicht der Fall. Warum sollten Angaben einer Unternehmens-EbAV, die nur für die Altersversorgung des Trägerunternehmens sorgt, veröffentlicht werden? Angesichts der Vielfalt der Systeme und der hier vorgesehenen Angaben haben wir höchste Zweifel, dass so ein sinnvolles und nutzbares Tool entsteht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Die zu schaffenden Kooperationsplattformen (Art. 55a) scheinen v.a. der angestrebten Stärkung von EIOPA zu dienen. Da uns keine Probleme im Zusammenhang mit dem revidierten Budapester Protokoll bekannt sind, sehen wir keinen Handlungsbedarf des Gesetzgebers.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Evangelischer Fachverband Arbeit und soziale Integration e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Die Verbände wollen erreichen, dass der Beschäftigten-Status von Freiberuflern in der Weiterbildung geklärt wird. Ziel ist, Rechtssicherheit für die Verbandsmitglieder. Hintergrund ist das sogenannte „Herrenberg-Urteil“. Demnach müssen Honorarkräfte in bestimmten Fällen wie fest angestellte Mitarbeiter:innen behandelt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Reformvorhaben Statusfeststellungsverfahren
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung
- Angegeben von: Evangelischer Fachverband Arbeit und soziale Integration e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Die Intention des geplanten Gesetzes wird grundsätzlich begrüßt. Es wird gefordert, dass die Aufgabentrennung von Verwaltungseinheiten eingehalten und das Gesetz im Sinne einer weiter hohen Intensität und Qualität der Beratung ausgestaltet wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Taxiverband Deutschland e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Das zentrale Ziel des Taxiverband Deutschland e. V. beim Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist es, den besonderen Status des Taxi- und Mietwagengewerbes im Personenverkehr zu sichern und bürokratische Erleichterungen für beide Verkehrsformen zu erreichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Mit dem Gesetz zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich verfolgt die Bundesregierung das Ziel, bestehende Verwaltungsverfahren, Genehmigungsprozesse und regulatorische Anforderungen im Verkehrssektor umfassend zu modernisieren und zu vereinfachen. Dabei sind zahlreiche Gesetze betroffen, wie beispielsweise das Personenbeförderungsgesetz, das Bundesfernstraßengesetz oder das Luftverkehrsgesetz.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMV): Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: WECF e.V am 26.06.2026
- Beschreibung: Menstruationsprodukte als eigene Produkt-Kategorie regulieren mit Auflagen zu Schadstoffen, die Gesundheits- und Umweltschutz fördern
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2026
- Beschreibung: Der Referentenentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge zielt auf eine grundlegende Neugestaltung der Förderstruktur ab. Kernpunkte sind die Einführung eines zentralen „Altersvorsorgedepots“ als neues Standardprodukt, die Umstellung auf eine beitragsproportionale Förderung, der Wegfall bisheriger Garantievorgaben sowie Vereinfachungen bei Fördermechanismen und Verwaltung. Darüber hinaus sollen die Förderstruktur vereinfacht, die Übertragbarkeit bestehender Vorsorgeansprüche verbessert und die Produktgestaltung vereinheitlicht werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Schaeffler AG am 26.06.2026
- Beschreibung: Aus Sicht der Zuliefererindustrie sind eine technologieoffene Überarbeitung der CO2-Regulierung und die Einführung wirksamer Made in EU-Kriterien entscheidend für die Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilzuliefererindustrie, um die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen und Innovationskraft in Europa zu gewährleisten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hans-Joachim Krüger am 26.06.2026
- Beschreibung: Die Alterssicherungskommission empfiehlt in der Empfehlung 1, dass im Mehrsäulensystem eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent anzusetzen wäre. Durch meine Einflussnahme möchte ich erreichen, dass sich die Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nur auf die Säule der gesetzlichen Rente bezieht, da mittelständische Unternehmen häufig keine betriebliche Altersversorgung anbieten und großen Teilen der Mittelschicht ist es kaum möglich ausreichend privat vorzusorgen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Diverse Maßnahmen im SGB V sollen den Beitragssatz in der GKV kurzfritig stabilisieren. Rückkehr zur einnahmeorientierten Ausgabenpolitik in der GKV
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Behindertensportverband und Nationales Paralympisches Komitee (DBS) e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Der DBS setzt sich für verbesserte Barrierefreiheit in deutschen Sportstätten ein. Ziel ist es, gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Sport durch verbesserte bauliche und förderpolitische Rahmenbedingungen sicherzustellen. Die bestehende Bundesförderung setzt bereits wichtige Impulse, jedoch bedarf es einer höheren Gewichtung von Barrierefreiheit, um den bestehenden strukturellen Bedarf zu decken. Konkret wird angestrebt: - die verbindliche Verankerung von Barrierefreiheitsstandards bei Planung, Bau und Sanierung von Sportinfrastruktur - die prioritäre Berücksichtigung von Projekten, die inklusive Nutzungskonzepte umsetzen - eine nachhaltige Finanzierung barrierefreier Sportstätten
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vodafone GmbH am 26.06.2026
- Beschreibung: Die zu überarbeitenden Fusionskontrollleitlinien sollen so in der Art aktualisiert werden, dass investitionsfreundliche Bedingungen geschaffen werden. So sollten über ein Kostenanalyse hinaus, weitere Parameter bei der Bewertung eines Zusammenschlusses wie etwa Investitionen, Innovation und Resilienz als gleichwertige Indikatoren einzubeziehen sein. Ebenso bedarf einer ausbalancierten Bewertung von schädlichen Effekten und Effizienzen in der Praxis. Längere Bewertungszeiträume spiegeln zudem vielmehr reale Investitionszyklen wider, berücksichtigen nicht nur kurzfristige Effekte und stellen sicher, dass langfristige Vorteile sich materialisieren.
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- Angegeben von: Clean Exhaust Association am 26.06.2026
- Beschreibung: nteressenvertretung im Zusammenhang mit einer möglichen Überarbeitung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV). Ziel der Interessenvertretung ist es, die Bedeutung von emissionsmindernden Sekundärmaßnahmen, insbesondere von Staubabscheidersystemen, im Kontext zukünftiger immissionsschutzrechtlicher Regelungen fachlich darzustellen und in den politischen Diskussionsprozess einzubringen. Im Mittelpunkt stehen Beiträge zur weiteren Reduktion von Feinstaubemissionen aus Einzelraumfeuerstätten, zur Erhöhung der Akzeptanz bestehender Anlagen durch technische Nachrüstung sowie zur Verbindung von Umwelt- und Gesundheitsschutz mit Versorgungssicherheit und Resilienz in Krisensituationen.
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Der BDEW setzt sich für eine praxistaugliche und systemdienliche Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens für den Systembetrieb ab 2030 ein. Ziel ist es, die von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagenen und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgegriffenen Maßnahmen fachlich zu bewerten und Änderungen zu unterstützen, die Versorgungssicherheit, Systemstabilität sowie einen effizienten Netz- und Marktbetrieb gewährleisten. Der BDEW bringt hierzu die Positionen seiner Mitgliedsunternehmen in den politischen Entscheidungsprozess ein.
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- Angegeben von: DGA Group Deutschland GmbH (vormals Dentons Global Advisors Deutschland GmbH) am 26.06.2026
- Beschreibung: Fortschreibung des Patentrechts hinsichtlich der Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Sanktionierung von Patentverletzungen insbesondere im Bereich komplexer Produkte und der Rechte Dritter. Damit soll insbesondere auf eine Stärkung des Innovationsstandorts im Bereich zunehmend komplexer und digitalisierter Wertschöpfungsketten hingewirkt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: DGA Group Deutschland GmbH (vormals Dentons Global Advisors Deutschland GmbH) am 26.06.2026
- Beschreibung: Das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote setzt die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III), dazugehörigen Durchführungsverordnungen und einzelne Bestimmungen der Verordnung (EU) 2023/2405 (ReFuelEU Aviation) in Deutschland um. Neste setzt sich in diesem Kontext für folgende Aspekte ein: - langfristige und ambitionierte Ausgestaltung THG-Quote - Erhöhung des Mindestanteils fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Rohstoffen des Anhangs IX A der RED III anstelle einer Doppelanrechnung mit Wirkung ab dem 01.01.2026 - Zulässigkeit aller in Anhang IX A gelisteten Rohstoffe und weiterer nachhaltiger Reststoffe für Reinkraftstoffe - Wirksame und transparente Instrumente zur Betrugsbekämpfung - Getrennte Anwendungsbereiche für Luft- oder Wasserfahrzeuge
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4083
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
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BT-Drs. 21/4083
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: DGA Group Deutschland GmbH (vormals Dentons Global Advisors Deutschland GmbH) am 26.06.2026
- Beschreibung: Etsy unterstützt das Ziel der EU-Kommission, mit der Zollreform den rechtlichen Rahmen für den Zoll zu stärken und Zollverfahren für Unternehmen zu vereinfachen. Etsy hält es für erforderlich, dass keine Belastungen für Kleinstunternehmen aufgebaut werden. Es ist von entscheidender Bedeutung Kleinstunternehmen den Online-Verkauf und den grenzüberschreitenden Handel zu ermöglichen, da diese Unternehmen wesentlich zum Wachstum in der EU beitragen. Etsys Priorität ist daher die Unterstützung eines überarbeiteten Rechtsrahmens, der Kleinstunternehmen nicht vom Online-Verkauf abhält oder ausschließt. Deshalb ist Etsy nicht nur bei der EU sondern auch auf Ebene der Mitgliedstaaten aktiv. Deshalb hat Etsy dem Bundesministerium der Finanzen unsere Stellungnahme zur EU Zollreform übersandt.
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: DGA Group Deutschland GmbH (vormals Dentons Global Advisors Deutschland GmbH) am 26.06.2026
- Beschreibung: Ziel Expedias ist es, eine effektive und erfolgreiche Umsetzung der verabschiedeten EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Übergangsfrist in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf digitale Registrierungsverfahren, zu begleiten und zu unterstützen. Angestrebt ist ein bundesweit technisch einheitlichen Rahmen für Registrierungsverfahren, um Fragmentierung und bürokratische Lasten zu minimieren. Hierzu sollen Potenziale der Digitalisierung genutzt werden, um Markttransparenz für Behörden zu schaffen, Verwaltungsprozesse zu verschlanken und Bürokratie abzubauen und gleichzeitig das Potential der Kurzzeitvermietung bestmöglich zu nutzen.
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: DGA Group Deutschland GmbH (vormals Dentons Global Advisors Deutschland GmbH) am 26.06.2026
- Beschreibung: Die Unternehmensinitiative legt den Fokus auf ein Engagement gegen Einschränkungen des Einsatzes von Zeitarbeit im Bereich Pflege sowie eine Verdeutlichung der wichtigen Funktion von Zeitarbeit in der Pflege für Einrichtungen und Patientinnen/Patienten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: DGA Group Deutschland GmbH (vormals Dentons Global Advisors Deutschland GmbH) am 26.06.2026
- Beschreibung: Die figawa setzt sich für eine praxistaugliche Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes ein. CO2 Einsparung als Zielgröße und die zu nutzende Primärenergie sollte Parameter herangezogen werden. Darüber hinaus sollten alle Maßnahmen der CO2-Minderung möglich sein und eine Kumulierbarkeit mit bereits bestehenden Maßnahmen ermöglicht werden. Eine Vereinfachung zum Wärmeplanungsgesetz ist notwendig.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: DGA Group Deutschland GmbH (vormals Dentons Global Advisors Deutschland GmbH) am 26.06.2026
- Beschreibung: Waymo fokussiert sich u.a. auf die Weiterentwicklung der kommerziellen Rahmenbedingungen für das automatisierte Fahren in Deutschland, aufbauend auf dem AD-Gesetz und der AD-Durchführungsverordnung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: DGA Group Deutschland GmbH (vormals Dentons Global Advisors Deutschland GmbH) am 26.06.2026
- Beschreibung: Die IDZ sucht den Austausch zu im Koalitionsvertrag verankerten Plänen, im Handel neben Bargeld, ein digitales Zahlverfahren verpflichtend einzuführen. Dabei steht der Hinweis auf die Bedeutung der girocard als nationales Zahlverfahren und wichtigste und meistgenutzte Debitkarte in Deutschland im Vordergrund.
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Feuerverzinken e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Einflussnahme auf die Ausgestaltung des Industrial Accelerator Act (IAA) mit dem Ziel, ein kombiniertes „low-carbon“- und „Union-origin“-Kriterium in öffentlichen Beschaffungs- und Förderinstrumenten zu verankern, eine einheitliche europäische Definition für „low-carbon“-Stahl sicherzustellen sowie relevante stahlbasierte Net-Zero-Komponenten (insbesondere Photovoltaik-Montagestrukturen, PV-Tracker sowie Stromübertragungs- und Verteilungsinfrastruktur) in den Anwendungsbereich des Regelungsvorhabens einzubeziehen. Darüber hinaus soll die Berücksichtigung entsprechender Kriterien in öffentlichen Beschaffungsverfahren und Förderprogrammen gestärkt werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Feuerverzinken e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Einflussnahme auf die Ausgestaltung des Electrification Action Plan mit dem Ziel, wettbewerbsfähige und planbare Strompreise für die industrielle Elektrifizierung sicherzustellen, einen eigenständigen Fördermechanismus für nicht energieintensive KMU zu schaffen, Netzanschluss- und Genehmigungsverfahren für Elektrifizierungsprojekte zu beschleunigen, Rahmenbedingungen für Speicher- und Flexibilitätslösungen zu verbessern, Anreize für Eigenstromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu stärken sowie die Elektrifizierung des industriellen Transports durch geeignete Förder- und Infrastrukturmaßnahmen zu unterstützen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Feuerverzinken e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Einflussnahme auf die Einführung und Ausgestaltung eines Mittelstandstransformationsfonds (MTF) mit dem Ziel, ein speziell auf mittelständische Industrieunternehmen ausgerichtetes Förderinstrument für die industrielle Transformation zu schaffen. Der Fonds soll Investitionen in die Elektrifizierung von Prozesswärme, die Modernisierung und Umstellung bestehender Industrieanlagen, Energieeffizienzmaßnahmen sowie elektrizitätsseitige Infrastrukturmaßnahmen einschließlich Netzanschlüssen fördern und hierfür mittelstandsgerechte Förderkonditionen sowie vereinfachte Antragsverfahren vorsehen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Feuerverzinken e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Einflussnahme auf die Ausgestaltung des Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (BauGB-Novelle) mit dem Ziel, Planungs-, Beteiligungs- und Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau zu beschleunigen, die Digitalisierung der Bauleitplanung voranzubringen, den Gebäudetyp E rechtssicher einzuführen sowie geeignete Rahmenbedingungen für serielle und modulare Bauweisen zu schaffen. Dabei sollen Vereinfachungen im Bau- und Genehmigungsrecht unter Wahrung von Qualität, Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit im Bauwesen umgesetzt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) am 26.06.2026
- Beschreibung: bessere Beachtung der landwirtschaftlichen Belange