Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (27.195)
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- Angegeben von: Janssen-Cilag GmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Wertbeitrag (Versorgung und Standort von Arzneimitteln), Auswirkungen eines dynamischen Herstellerabschlages auf Versorgung und Standortparameter; Auswirkungen der Einführung von Rabattverträgen im patentgeschützten Arzneimittelmarkt, Wirkungen einer Preis-Volumen Regelung. Planbarer Herstellerabschlag, Anerkennung des Wertes von patentgeschützten Arzneimitteln; keine zusätzlichen Belastungen bei Einsatz einer Therapie auf Grund des Volumens.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Janssen-Cilag GmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Die UWWTD befindet sich seit Anfang 2025 im nationalen Implementierungsprozess. Es ist wichtig, dass bei der Umsetzung in nationales Recht der Finanzierungsanteil der Industrie nicht höher als der vorgesehene Mindestanteil von 80% ist. Außerdem sollen alle Industrien, deren Produkte zur Mikroverunreingung des Abwassers beitragen, einen Finanzierungsbeitrag leisten. Schließlich wird auf einen sachgerechten und effizienten Mitteleinsatz gedrungen.
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- Angegeben von: Janssen-Cilag GmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns für verlässliche, praxistaugliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen zur Nutzung von Gesundheitsdaten im Rahmen des European Health Data Space (EHDS) ein. Ziel ist es, Forschung und Entwicklung zu beschleunigen, klinische Studien zu verbessern und so die Versorgung von Patientinnen und Patienten nachhaltig zu stärken sowie die Wettbewerbsfähigkeit Europas als Innovationsstandort zu sichern.
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- Angegeben von: Fink & Fuchs AG am 29.06.2026
- Beschreibung: Die geplante Gesetzesnovelle sieht vor, den bestehenden Erdkabelvorrang bei Höchstspannungs-Gleichstromleitungen zugunsten einer verstärkten Nutzung von Freileitungen aufzugeben. Ziel unserer Interessenvertretung ist es, den Erhalt des Erdkabelvorrangs gegenüber Bundestag und Bundesregierung argumentativ zu unterstützen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6128
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 21/6128
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Fink & Fuchs AG am 29.06.2026
- Beschreibung: Ziel ist es einen regulatorischen Rahmen zu schaffen, der den technologischen Besonderheiten der Fusionstechnologie angemessen Rechnung trägt. In den politischen und fachlichen Diskurs werden die praktischen Erfahrungen und der technische Sachverstand von Focused Energy eingebracht. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, einen Rechtsrahmen zu fördern, der ein hohes Sicherheitsniveau gewährleistet und zugleich die zügige Entwicklung und Zulassung von Fusionsanlagen in Deutschland ermöglicht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Deutscher Hauswirtschaftrat am 29.06.2026
- Beschreibung: Der Deutsche Hauswirtschaftsrat fordert die Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Familienbudgets. Das Familienbudget entspricht dem seit längerer Zeit geforderten Zuschuss- und Gutscheinsystem.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Hauswirtschaftrat am 29.06.2026
- Beschreibung: Mit diesem Gesetz wird das Ziel verfolgt, die Finanzierungsgrundlagen der sozialen Pflege- versicherung zu stabilisieren und eine bürgernahe und menschenwürdige Versorgung von- 2 - pflegebedürftigen Menschen in der Stadt und auf dem Land mit effizienten und nachhaltigen Versorgungsstrukturen personell und strukturell sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: WWF Deutschland am 29.06.2026
- Beschreibung: Erhalt und Stärkung des Europäischen Emissionshandelssystems (ETS 1) als zentrales Klimaschutzinstrument der EU für die Stromerzeugung, die energieintensive Industrie und Teile des Luftverkehrs. Erhalt des Verursacherprinzips inkl. wirksamen, verlässlichen CO2-Preispfaden, Phase-Out für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten, Lenkung der Erlöse gezielt in Richtung Klimaneutralität und sozial-gerechte Transformation.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: AK Rohstoffe am 29.06.2026
- Beschreibung: Der BMZ-Aktionsplan, der das Rahmenprogramm für den BMZ Reformplan darstellt, wurde durch eine Stellungnahme des AK Rohstoffe bewertet. Dabei wird insbesondere vor der Verzahnung zwischen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und wirtschaftlichen Interessen gewarnt. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit darf nicht zu einem Förderinstrument deutscher Wirtschafts- und Rohstoffinteressen verkommen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Weiterbildung Hamburg e. V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Das FernUSG wurde seit Inkrafttreten am 1.1.1977 nicht modernisiert und trägt den neuen Technologien und Bildungsformaten in einer digitalisierten und globalen Welt noch nicht Rechnung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Weiterbildung Hamburg e. V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Rücknahme des BAMF-Stopps der Zulassung zu Integrationskursen nach §44.4
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Weiterbildung Hamburg e. V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Das Zulassungsverfahren im Rahmen des AZAV muss digitaler und weniger bürokratisch werden. Eine schnellere Zulassung von Trägern und Maßnahmen ermöglicht auch eine raschere Reaktion auf die Erfordernisse des Arbeitsmarkts.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Weiterbildung Hamburg e. V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Die Deutsche Rentenversicherung stuft seit dem 1.1.2024 fast jede pädagogische Tätigkeit im Weiterbildungsbereich als unselbständige Arbeit ein. Dieser Wechsel in der Rechtsauffassung ermöglicht künftig keine Honorartätigkeit mehr in diesem Bereich. Der Gesetzgeber muss hier die Möglichkeiten schaffen, dass weiterhin Honorarkräfte in der Allgemeinen, Beruflichen und Politischen Weiterbildung eingesetzt werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Weiterbildung Hamburg e. V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Temporäre Nichtanwendung des Bundestariftreuegesetzes auf die Weiterbildungsbranche, um kleinere Weiterbildungsträger nicht zu benachteiligen, solange nicht sichergestellt ist, dass Personalkostensteigerungen durch die Anwendung eines Branchentarifvertrages und damit steigende Maßnahmekosten nicht zu einem geringeren Auftragsvolumen durch die BA führen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: #GenoDigital am 29.06.2026
- Beschreibung: Rahmenkonzept für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen: - Wahlfreiheit für Gründer:innen und Unternehmer:innen zur Gestaltung ihrer Unternehmen und Unternehmensnachfolge - Das Kopfstimmrecht ist ein zentrales und identitätsbestimmendes Prinzip der genossenschaftlichen Idee und der genossenschaftlichen Rechtsform. Es sollte daher auch künftig ein Alleinstellungsmerkmal der genossenschaftlichen Rechtsform bleiben. - Die Bemühungen um die neue Rechtsform sollten die aktuelle Reform des Genossenschaftsrechts weder verlangsamen noch die Ambitionen bei der Modernisierung und Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform abschwächen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Infraserv GmbH & Co. Höchst KG am 29.06.2026
- Beschreibung: Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes bedarf zusätzlicher regulatorischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell und Regelungen für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben. Die Planungsgrundsätze und das Finanzierungregime für das H2-Kernnetz sollen zudem so umgesetzt werden, dass das Kernnetz auch an solche Standorte herangeführt wird, an denen sich heute systemrelevante Kraftwerke (Kraftwerke in der Netzreserve) befinden. Dies sollte insbesondere dann gelten, wenn an diesen Standorten fortgeschrittene Planungen für die Errichtung von H2-Kraftwerken bzw. H2-Ready-Kraftwerke bestehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Cloudflare Inc. am 29.06.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns für den Erhalt der Netzneutralität im Sinne einer qualitativ hochwertigen Endnutzer-Konnektivität ein. Verpflichtende Streitbeilegungsmechanismen, die zu Netznutzungsgebühren für Inhalteanbieter oder CDNs "durch die Hintertür" führen würden, sowie eine generelle Ausweitung des Anwendungsbereichs der Regulierung auf innovative Dienste wie CDNs und Cloud, lehnen wir ab.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Cloudflare Inc. am 29.06.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns für eine gesetzliche Priorisierung von Takedowns vor DNS-Sperren sowie den Erhalt der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen ein. Zudem müssen alle Anordnungen gerichtlich überprüfbar sein und unter Richtervorbehalt stehen. Für missbräuchlich registrierte und kompromittierte Domains sollten nur zeitlich befristete, reversible und granulare Maßnahmen greifen. Für BSI-Sperrlisten müssen transparente, schnelle De-Listungsverfahren verankert und die Einbeziehung eigener Sicherheitserkenntnisse der DNS-Dienste ermöglicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 323/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit
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BR-Drs. 323/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Cloudflare Inc. am 29.06.2026
- Beschreibung: Wir unterstützen den klaren Fokus künftiger EU-Zertifizierungsschemata auf technische Anforderungen an die Cybersicherheit. Die vorgeschlagenen Regelungen zur Adressierung nicht-technischer Risiken in ITK-Lieferketten sehen wir hingegen kritisch.
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- Angegeben von: Cloudflare Inc. am 29.06.2026
- Beschreibung: Cloudflare unterstützt das Ziel digitaler Souveränität, warnt jedoch vor Protektionismus, erzwungener Datenlokalisierung und dem Ausschluss ausländischer Anbieter. Wahre Autonomie bedeutet Entscheidungsfreiheit, Interoperabilität und die Nutzung offener Standards, nicht den Aufbau staatlich verordneter Parallelstrukturen. Um Ausfälle und Lock-in-Effekte zu verhindern, empfehlen wir Multi-Cloud- und herstellerunabhängige KI-Ansätze. Nationale Alleingänge schadeten der Cybersicherheit, da effektiver Schutz globale Datenströme benötigt. Vergaberichtlinien sollten daher rein technische Sicherheitsstandards fokussieren, statt wettbewerbsbeschränkende, nicht-technische Ausschlusskriterien zu nutzen, die Innovationen hemmen und Kosten für Steuerzahler treiben.
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- Angegeben von: Cloudflare Inc. am 29.06.2026
- Beschreibung: Cloudflare fordert gezielte Maßnahmen auf EU-Ebene, um die Text- und Data-Mining-Ausnahme (TDM) im Urheberrecht praktikabler zu gestalten. Dabei plädieren wir für die Klärung von Vorgaben für maschinenlesbare Opt-outs und die Förderung skalierbarer, granularer Protokolle zur Rechtesteuerung.
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- Angegeben von: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft Abwasser und Abfall e.V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Die KritisV bestimmt zukünftig den Anwendungsbereich von KRITIS-DachG und BSIG in Bezug auf kritische Anlagen und kritische Dienstleistungen. Dabei wird ein Schwellenwert von 500 000 zu versorgenden Einwohnern als Regelschwellenwert vorgegeben. Im Rahmen der Länderbeteiligung und nach Rückmeldungen anderer Ressorts soll dieser Schwellenwert zukünftig abgesenkt und damit mehr Anlagen erfasst werden. Die DWA verfolgt das Ziel die Resilienz kritischer Anlagen zu steigern und begrüßt die Bestrebungen für eine Absenkung unter der Voraussetzung, dass die Kommunen und Anlagenbetreiber personell und finanziell in die Lage versetzt werden, die neuen Verpflichtungen auch umzusetzen. Insbesondere die Finanzierung für die Aufgabenerfüllung ist zu sichern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-DachG
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft Abwasser und Abfall e.V. am 29.06.2026
- Beschreibung: In der föderalen Modernisierungsagenda und den Beschlüssen von Bundeskanzler, Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 4.12.2025 legen diese die grds. Streichung von Verweisen auf externe Normen im deutschen Recht und bei Genehmigungen fest. Damit könnten in zahlreichen Umweltgesetzen und Verordnungen und bei der Gestattung von Vorhaben transparente technische Bezüge fehlen, die schlanke und effiziente Verfahren erst ermöglichen. Gemeinsam mit Industrie und Vollzug mahnt die DWA zu einem differenzierten und fachlich orientieren Vorgehen und rät zur sogfältigen Prüfung statt einer politisch motivierten Rasenmähermethode. Es geht um Verweise auf den S.d.T. und die a.a.R.d.T. in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen, statt vieler:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: SUB Erste Lesung GmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Regelung des Berufs des Osteopathen/der Osteopathin zum Zwecke der Sicherstellung des Patienten- und Verbraucherschutzes.
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Der BVK setzt sich im Rahmen der EU ETS Reform für eine pragmatische Weiterentwicklung des Instrumentes ein. Die Kalkindustrie steht weiter hinter den Klimazielen und wirbt gleichzeitig dafür mit dem Instrument EU ETS gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie im Blick zu halten. So setzt sich der BVK für eine Wieterentwicklung des LRFs, der MSR, der freien Zuteilung als zentralem Carbon Leakage Instrument, Abschaffung des Industrie-Caps und des CSCF, der Aufnahme negativer Emissionen ins System sowie die Beachtung der besonderen Herausforderung materialbedingter Prozessemissionen ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Ausgangslage ist kein konkreter Entwurf, vielmehr ein Positionspapier des Verbandes. Dieses soll aufzeigen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen um Genehmigungsverfahren, speziell für Kalkstein, zu beschleunigen. Dies ist notwendig, da die Rohstoffversorgung unabdingbar für die Wertschöpfungskette ist.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Der BVK setzt sich dafür ein, dass die Kalkindustrie in den Anwendungsbereich des Industriestrompreises aufgenommen wird. Dazu wurde ein iunabhngiges Gutachten angefertigt, dass den erforderlichen Nachweis bringt. Der BVK wirbt dafür, dass sich die Bundesregierung im Rahmen des CISAF für die Aufnahme weiterer Sektoren, u. a. die Kalkindustrie, und das Gutachten bei der EU-Kommission zur Genehmigung einreicht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
- Beschreibung: Die BPtK wirbt für eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen durch alltagsnahe Prävention, eine separate Bedarfsplanung für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, eine Stärkung der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung sowie einem Ausbau interdisziplinärer Kooperation.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
- Beschreibung: Die BPtK wirbt für die Möglichkeit zur Ausstellung elektronischer Überweisungen und den Zugriff auf vertragsärztliche elektronische Überweisungen im Hinblick auf den gesamten Behandlungsprozess. Darüber hinaus wirbt sie für eine Digitalisierung des Antrags- und Gutachterverfahrens in der ambulanten Psychotherapie. Im Hinblick auf die weitere Ausgestaltung der ePA fordert die BPtK ein differenziertes Berechtigungsmanagement. Die Ausweitung der Leistungsempfehlungen durch die Kranken- und Pflegekassen lehnt die BPtK ab.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
- Beschreibung: Die BPtK wirbt für die Rücknahme der geplanten Rückführung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der Vergütungsregelungen für die Terminvermittlungsfälle. Die BPtK lehnt die Änderung des Krankengeldfallmanagements ab.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
- Beschreibung: Die BPtK wirbt erstens für eine Ausweitung des Leistungsanspruchs zur Begleitung von Behandlungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung auf ambulante Behandlungsmaßnahmen, zweitens für eine gesetzliche Verankerung psychotherapeutischer Stellungnahmen in der Bedarfsfeststellung, drittens eine Ausweitung der Kooperationsmöglichkeiten, sodass nicht nur bei Kindeswohlgefährdung, sondern für alle Kinder und Jugendlichen, die gleichzeitig Leistungen aus SGB V und SGB VIII erhalten, eine enge Abstimmung zwischen Jugendamt und behandelnden Psychotherapeut*innen bzw. Ärzt*innen gesetzlich ermöglicht wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz,1. KJHRSG)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
- Beschreibung: Mit dem Gesetzesvorschlag soll die Vereinbarkeit von ärztlicher bzw. psychotherapeutischer Weiterbildung und wissenschaftlicher Qualifizierung verbessert werden, indem befristete Arbeitsverträge mit Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen auch an Hochschulen und Forschungseinrichtungen nach dem ÄArbVtrG zulässig werden. Die BPtK begrüßt die dazu vorgeschlagenen Änderungen. Die Vermeidung des Begriffs „Fachpsychotherapeut“ durch Änderung in § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG sieht die BPtK kritisch und fordert, den Begriff „Fachpsychotherapeut“ zu erhalten. Das vermeidet Missverständnisse insbesondere bezüglich der rechtlichen Grundlage der Anerkennung der Bezeichnungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
- Beschreibung: Als Erstunterzeichnende schließt sich die BPtK der Initiative des BKK-Dachverbands an und wirbt für ein nachhaltiges und klimaneutrales Gesundheitswesen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
- Beschreibung: Mit dem Gesetzesvorschlag sollen u. a. Änderungen in der PsychThApprO aufgrund des Wegfalls des Hochschulrahmengesetzes erfolgen. Dazu wird § 2 PsychThApprO neu formuliert. Die BPtK schlägt eine alternative Formulierung des § 2 PsychThApprO vor, da die im Gesetzentwurf enthaltene Formulierung nicht lediglich als redaktionelle Folgeänderung interpretiert, sondern in dem Sinne missverstanden werden könnte, dass bereits nach einem Bachelorstudiengang ein berufsqualifizierender Abschluss in einem Beruf möglich wäre. Für einen berufsqualifizierenden Abschluss für den Beruf der Psychotherapeut*in sind jedoch nach § 9 Absatz 3 PsychThG ein Bachelor- sowie ein darauf aufbauender Masterstudiengang erforderlich.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Hochschulrechtes und des Rechtes der Graduiertenförderung des Bundes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Wesermünde e.V. am 29.06.2026
- Beschreibung: völlige Neufassung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes Keine staatlichen Registrierungs- und Nachweispflichten für Tierhalter, die auf Ebene des gesetzlichen Standards Tiere halten; Bestehende etablierte wirtschaftsgetragene Siegelsysteme (z.B. Initiative Tierwohl) einbinden zwecks effektiver Umsetzung; Kriterien bundeseinheitlich auslegen und aktuell auch nachbessern, insbesondere auch bezüglich des Umbaus geschlossener Ställe; Vollumfängliches Downgrading ermöglichen zur Vermeidung von Effizienzverlusten; Ausland vollumfänglich und gleichwertig einbeziehen; Verarbeitungsware und Außer-Haus-Verzehr einbeziehen; Erweiterung um eine verpflichtende, staatliche Herkunftskennzeichnung ab „geboren in“.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Wesermünde e.V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Es wird angestrebt das Klimaschutzgesetz zu ändern: Der Bürokratieaufwand ist zu hoch. Unter anderem sollte darauf verzichtet werden, das Sektorziel der Emissionen mit den Zielen im Bereich Landnutzung oder Forstwirtschaft zu vermengen. Die Änderungsziele sind weitreichend.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Wesermünde e.V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Ab 2026 gelten Mischkulturen mit Mais als Hauptkultur Mais (§ 18 GAPKondV). Die Folge: Mais nach Mais anbauen ist für Milchviehbetriebe in Grünlandregionen nicht mehr möglich. Deshalb wird gefordert, dass die Vorgaben von GLÖZ 7 gestrichen werden sollen. Alternativ soll Deutschland die durch VO (EU) 2024/1468 eröffnete Möglichkeit nutzen, GLÖZ 7 durch Anbaudiversifizierung anstelle von Fruchtwechsel zu erfüllen , damit insb. der Anbau von Mais nach Mais für Milchviehbetriebe in Grünlandregionen weiterhin möglich bleibt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Wesermünde e.V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Änderung des Gesetzes dahingehend, dass landw- Flächen nach Rückbau einer PV-Anlage wieder uneingeschränkt landwirtschaftlich nutzbar sind; Steuerliche Klarstellung für FF-Anlagen; Rückholklausel für Biodiversitätsmaßnahmen; keine Ausgleichsflächen für PV-Anlagen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Wesermünde e.V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Ausnahmen für § 13a Abs. 2 und 3 DüV - Einführung einer Ausnahme von den Einschränkungen nach §13a, Absatz 2 & 3 in „roten Gebieten“ für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Wesermünde e.V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Die Einführung von Art. 148 der Gemeinsamen Marktordnung (EU) wird abgelehnt, weil sie einen unnötigen Eingriff in die Vertragsfreiheit zwischen Milchbauern und Molkereien darstellt und die bewährten genossenschaftlichen Strukturen untergräbt. Zudem würde die Regelung durch Risikoabschläge, Bürokratie und Preisbindungen die Wirtschaftlichkeit der Betriebe schwächen, ohne die Stellung der Erzeuger tatsächlich zu verbessern.
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- Angegeben von: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Wesermünde e.V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Ziel ist die Änderung des BNatSchG dahingehend, dass die naturschutzrechtliche Kompensationspraxis hinsichtlich der Leitungsbauvorhaben angepasst wird, da dies eine enorme Belastung für die Landwirtschaft darstellt und den Druck auf den Bodenmarkt erhöht
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Ärzte der Welt e. V. am 29.06.2026
- Beschreibung: 1. Anspruch auf Gesundheitsleistungen gemäß Leistungskatalog der GKV für Geflüchtete gesetzlich verankern 2. Einführung elektronischer Gesundheitskarte für Geflüchtete in allen Bundesländern 3. Anspruch auf qualifizierte Sprachmittlung gesetzlich verankern 4. EU-Aufnahmerichtlinie flächendeckend und systematisch umsetzen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Ärzte der Welt e. V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Ärzte der Welt setzt sich für die menschenwürdige Unterbringungen von Geflüchteten ein (Abschaffung von Ankerzentren, Aufhebung der Wohn- und der Residenzpflicht, Verkürzung der maximalen Aufenthaltsdauer in Aufnahmeeinrichtungen auf drei Monate) sowie für die konsequente Umsetzung gesetzlicher Vorschriften und ihre Überwachung (med. Versorgung nach Art.19 EU-Aufnahmerichtlinie, Art. 12 UN-Sozialpakt; max. Aufenthaltsdauer nach §47 AsylG, Identifizierung und Versorgung Schutzbedürftiger nach Art. 21 EU-Aufnahmerichtlinie, Art. 24 EU-Asylverfahrensrichtlinie, Präambel und Art. 60 Istanbul Konvention; Bereitstellung von Sprachmittlung nach §6 Abs. 1 AsylbLG, Bereitstellung von Hebammenversorgung nach §4 Abs. 2 AsylbLG)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Ärzte der Welt e. V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Die aktuell geltenden Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch haben aufgrund der Kriminalisierung und der damit einhergehenden Stigmatisierung und des bürokratischen Aufwands insbesondere für benachteiligte und mittellose Schwangere, die die Organisation Ärzte der Welt in ihren Anlaufstellen sieht, negative Auswirkungen auf die Versorgung. Ärzte der Welt setzt sich dafür ein, dass im Bedarfsfall alle Schwangeren in Deutschland Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch haben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Ärzte der Welt e. V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Menschen ohne Krankenversicherung sind auf Notfallbehandlungen angewiesen. Hilfesuchende werden in Notaufnahmen jedoch immer wieder abgewiesen, selbst vor einer Ersteinschätzung. Sprachbarrieren und fehlende Sprachmittlung verschärfen die Situation. Ein Hauptproblem liegt in der unzureichenden praktischen Anwendbarkeit der Nothelferregelung nach § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII. Krankenhäuser müssen die Hilfebedürftigkeit nachweisen, erhalten oft nur begrenzte Erstattungen und tragen hohe Verluste. Die Nothelfer-Paragrafen müssen so überarbeitet werden, dass Krankenhäuser ihre Ansprüche durchsetzen können. Erstattungen sollen den gesamten Behandlungszeitraum umfassen, und die Hilfebedürftigkeit in Notfällen zugunsten der Krankenhäuser vermutet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: TRACTO-TECHNIK Verwaltung GmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Das Unternehmen ist damit unmittelbar und wesentlich von der geplanten Novellierung des Bundesbedarfsplangesetzes betroffen, mit der der bislang geltende Vorrang für Erdkabel bei der Errichtung von Höchstspannungsleitungen zugunsten von Freileitungen aufgehoben werden soll. Tracto betreibt Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung mit dem Ziel, den Erdkabelvorrang als technologische Grundentscheidung des deutschen Netzausbaus zu erhalten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6128
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
-
BT-Drs. 21/6128
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Pro Musik - Verband freier Musikschaffender e.V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Kernanliegen ist die Regulierung des Ticketzweitmarktes, sodass Fans, Künstler*innen und die Branche vor Wucher und Betrug geschützt werden. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode steht: „Die Bundesregierung will den Ticketzweitmarkt für Sport- und Kulturveranstaltungen stärker regulieren, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor überhöhten Preisen, Intransparenz und betrügerischen Verkaufspraktiken zu schützen und Veranstalter besser in die Lage zu versetzen, sich gegen unlauteres Verhalten von Ticketspekulanten zur Wehr zu setzen.“ Vorgesehen sind Preisobergrenzen, Transparenzpflichten und ein verpflichtendes Meldesystem für Plattformen. Die Umsetzung dieses Ziels soll erreicht werden.
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- Angegeben von: Pro Musik - Verband freier Musikschaffender e.V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Ziel ist, den sachlichen Anwendungsbereich des Künstlersozialversicherungsgesetzes dementsprechend zu konkretisieren, dass digitale Plattformen mit Gewinnabsicht, die in großen Maße von der Arbeit der Künstlerinnen und Künstler, die auf den Plattformen dargeboten und verbreitet wird, profitieren, abgabepflichtig sind. Ziel ist, dass die Forderung auf Seite 20 des Koalitionsvertrages - "Die zunehmend digitale Verwertung von künstlerischen Werken muss der Künstlersozialabgabe unterliegen" - zeitnah umgesetzt wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Pro Musik - Verband freier Musikschaffender e.V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Ziel ist die Umsetzung der folgenden beiden Forderungen im Koalitionsvertrag in dieser Legislatur: „Im digitalen Musikmarkt verpflichten wir Streamingplattformen, Kreative angemessen an den Einnahmen zu beteiligen.“ (Urheberrecht, Z. 2827 f.) Und: „Insbesondere im digitalen Musikmarkt helfen wir mit, faire und transparente Vergütungsmodelle zu entwickeln.“ (Kulturpolitik, Z. 3903 f.)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Pro Musik - Verband freier Musikschaffender e.V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Ziel ist der Einbezug von soloselbständigen Musiker*innen in die Aktivrente, um ihre gleichberechtigt an den steuerlichen Vorteilen der Aktivrente partizipieren zu können. (Hinweis: Das "Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)" ist nicht als betroffenes geltendes Recht auszuwählen.)