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Gefundene Regelungsvorhaben (29.280)

    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bitkom setzt sich für die bundesweite Verankerung eines Pflichtfaches Informatik ab Sekundarstufe 1 ein. Dieses soll junge Menschen auf eine selbstbestimmte Teilhabe an und Gestaltung der Digitalisierung vorbereiten, in allen Bundesländern unterrichtet und mit anderen Naturwissenschaften gleichgestellt werden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bitkom setzt sich dafür ein, dass ein rechtlicher Rahmen erhalten bleibt, in dem Technologien wie generative KI fair, praktikabel und wirtschaftlich orientiert entwickelt und angeboten werden können. Das bedingt, dass wir bestehendes Recht und technische Standards heranziehen, um einen fairen Interessenausgleich zwischen Urhebern/Rechteinhabern und Entwicklern zu ermöglichen. So, dass der europäische und deutsche Wirtschaftsstandort im Vergleich zu anderen Märkten nicht abgehängt wird und wir damit die europäische digitale Souveränität fördern können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns für eine umfassende und zügige Modernisierung der öffentlichen Registerlandschaft in Deutschland ein. Der reibungslose Datenaustausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen bildet die Grundlage für (teil-) automatisierte Verwaltungsprozesse und die Umsetzung des Once-Only-Prinzips (einmalige Dateneingabe bei der Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen). Im Kontext der Registermodernisierungen unterstützen wir deshalb die Ausarbeitung der für den Datenaustausch notwendigen technischen Richtlinien (v.a. des BSI) bzw. die Aktualisierung der gesetzlichen Grundlagen (Registermodernisierungsgesetz, Unternehmensbasisdatenregistergesetz).
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bitkom setzt sich für Vertrauen in den digitalen Raum ein, u. a. durch Rückbesinnung auf das höchstrichterliche Verbraucherleitbild des EuGH. Mit den „Digital Natives“ kommt der digital-affinste Teil der Gesellschaft ins Erwerbsalter, auch ältere Menschen weisen mehr Digitalkompetenz auf als früher. Die Digitalisierung selbst führt zu mehr Transparenz und Souveränität für Verbraucherinnen und Verbraucher als je zuvor. Situativen Vulnerabilitäten sollte mit milderen Instrumenten als mit Gesetzen begegnet werden. Sollten Gesetze dennoch notwendig sein, müssen diese auch situativ bzw. sektoral gelten. Eine Abkehr vom etablierten Leitbild hin zu mehreren situativen Leitbildern hätte Kostenerhöhungen und die Verhinderung rentabler Massenangebote zur Folge.
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bitkom setzt sich dafür ein, dass der deutsche Standort im internationalen und europäischen Vergleich im Verbraucherrecht wettbewerbsfähig bleibt. Es existieren kaum Geschäftsmodelle, die nicht international ausgerichtet sind. Deshalb müssen die bestehenden europäischen Regelungen im europäischen Binnenmarkt einheitlich um- und durchgesetzt werden. Nationale Alleingänge wie bspw. der deutsche und französische Kündigungsbutton, die noch weiter gehen als die EU-Vorgaben, sind zwar gut gemeint, aber sowohl schädlich für den Binnenmarkt als auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Darüber hinaus führen sie zu einer unnötigen Erhöhung von Compliance-Kosten, die sich einerseits negativ auf Innovation und damit das Verbrauchererlebnis und andererseits negativ auf Preiserhöhungen auswirken.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bitkom setzt sich dafür ein, dass Informationspflichten entbürokratisiert und abgebaut werden. Es ist wesentlich, dass Informationspflichten nur dort und zu dem Zeitpunkt vorgesehen sind, an dem sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch nutzen und insb. auch von ihnen wahrgenommen werden. Dazu zählt, dass digitale Kommunikationswege als vertrauenswürdig und sicher akzeptiert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bitkom setzt sich dafür ein, dass digitale Geschäftsmodelle gefördert und nicht gegenüber analogen benachteiligt werden. Technologieskepsis darf nicht dazu führen, dass für Digitales automatisch schärfere Regeln gelten. Bitkom kritisiert ein zweierlei Maß für Online/Offline: Regeln sollten einheitlich und innovationsfreundlich sein. Bevor über mögliche Regularien diskutiert wird, muss in einem ersten Schritt ein gemeinsames Verständnis der Geschäftsmodelle und Begrifflichkeiten entwickelt werden. Wenn Regularien eingeführt werden, muss sichergestellt sein, dass wir online keine Innovationen verhindern, die analog erlaubt sind.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Als Bitkom schlagen wir einige Anpassungen, u. a. am Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes IV vor, z. B. die Vereinfachung und Digitalisierung der Genehmigungsprozesse und Urkunden im PBefG, ein Digitales Register für Mietwagen- und Taxilizenzen, die Vermeidung von Mehrbelastungen durch den Fachkundenachweis, die Nutzung georeferenzierter Daten bei der Einbindung von Shared Mobility-Diensten, ein digitales Versicherungskennzeichen für Elektrokleinstfahrzeuge, die vollständige Digitalisierung der Beteiligung im Bauleitplanverfahren sowie eine digitale Zulassungsbescheinigung für Flottenbetreiber.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns für die flächendeckende Bereitstellung digitaler Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ein. Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält einige wichtige Anpassungen am Onlinezugangsgesetz (Bereitstellung zentraler Basisdienste, Stärkung föderaler IT-Standards, Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen des Bundes etc.), in vielen Punkten bleibt er jedoch zu wenig ambitioniert. Wir fordern deshalb u. a. die zentrale Bereitstellung hochstandardisierbarer Verwaltungsleistungen (im Sinne der Dresdner Forderungen), eine gesetzliche Verankerung des Once-Only-Prinzips (Brückenschlag zur Registermodernisierung) sowie eine bessere Verzahnung mit der europäischen eIADS-Verordnung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8093 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Startups sollten sich vor allem während des Gründungsprozesses sowie in den ersten Jahren stark auf die Weiterentwicklung der eigenen Produkte konzentrieren können. Daher setzt sich Bitkom dafür ein, den Gründungsprozess von Unternehmen, insb. von GmbHs, etwa durch einen One-Stop-Shop zu beschleunigen, jungen Unternehmen in den ersten beiden Jahren nach der Gründung bürokratiefreie Jahre zu ermöglichen. Im Zuge dessen schlagen wir u. a. vor, dass Unternehmen trotz Überschreiten der Schwellenwerte Kleinstkapitalgesellschaften bleiben, wenn die Gründung weniger als zwei Jahre zurückliegt. Zudem sollte die Notwendigkeit notarieller Beurkundungen geprüft und, wo sinnvoll, vereinfacht werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Der Bitkom engagiert sich für die finanzielle Unterstützung des Startup-Ökosystems. Dazu gehören der Ausbau von staatlichen Förderprogrammen wie dem Zukunftsfonds, EXIST, INVEST und dem German Accelerator sowie die Bereitstellung von Mitteln für ein KI-Voucher. Zusätzlich setzt sich der Bitkom für die Anpassung der Anlageverordnung ein, um institutionellen Investoren, wie Versorgungswerken Investitionen in Venture Capital zu erleichtern. Auch sollte die Verfügbarkeit von Wagniskapital für Schlüsseltechnologien sowie im Bereich DefTech weiter ausgebaut werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14513 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Für ein starkes Startup-Ökosystem braucht es erfolgreiche Börsengänge in Deutschland. Doch der Börsengang ist meist langwierig und die Erstellung der Wertpapierprospekte komplex. Daher setzen wir uns für Erleichterungen bei Wertpapierprospekten und die Verbesserung der Bedingungen für Börsengänge ein. Ein beschleunigtes deutsches Verfahren wäre ein großer Gewinn für Startups, damit sich die Gründenden schneller wieder auf das Kerngeschäft konzentrieren können.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bitkom setzt sich für eine stärkere Unterstützung von Gründerinnen und der damit verbundenen besseren Vereinbarkeit von Familie und Gründung ein. Unser Engagement betrifft u. a. Aspekte wie Mutterschutzleistungen für Selbstständige, die Anpassung der Elterngeld Berechnungszeiträume sowie die vollständige Absetzbarkeit von privaten Kinderbetreuungskosten.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bitkom begrüßt die im vergangenen Jahr getroffenen Verbesserungen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Startups zu beteiligen. Um die praktische Umsetzung weiter zu erleichtern, unterstützen wir die im Referentenentwurf des JStG 2024 vorgesehene Einführung einer „Konzernklausel“ in § 19a Absatz 1 Satz 3 – neu – EStG. Die „Konzernklausel“ ermöglicht es Startups, auch bei der Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Mitarbeitende verbundener Unternehmen zu profitieren und ermöglicht so eine breite und praxistaugliche Anwendung von §19a EStG. Um eine weitere Verbesserung zu ermöglichen, fordern wir Anpassungen im GmbHG und die Einführung von stimmrechtslosen Geschäftsanteilen, die ohne notarielle Verträge an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen werden können.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bitkom fordert die Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten bzw. Abschaffung des Sonntagsöffnungsverbots für vollautomatisierte Stores ohne Personal.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Als Bitkom setzen wir uns insb. für die folgenden Änderungsvorschläge im Rahmen des Hochbaustatistikgesetzes ein: - Monatliche Erhebung der Baubeginne und vierteljährliche Aufbereitung und Veröffentlichung - Monatliche Erhebung der Baufertigstellungen und vierteljährliche Aufbereitung und Veröffentlichung - Erhebung des Anteils des sozialen Wohnungsbaus - Aufbau eines Auswertungssystems beim Statistischen Bundesamt
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11315 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Hochbaustatiskgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Als Bitkom setzen wir uns für die Anpassung einer Vielzahl steuerrechtlicher Regelungen ein, die zu einer klareren Besteuerungspraxis beitragen und eine weitergehende Digitalisierung der Kommunikation zwischen Unternehmen und der Finanzverwaltung fördern sollen. Dazu bedarf es u.a. der Vereinfachung der lohnsteuerlichen Behandlung von Mobilitätsbudgets und der Einführung einer Kassenpflicht für Unternehmen (Kassenfiskalisierung).
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1974 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Als Bitkom setzen wir uns dafür ein, die eIDAS-Verordnung (Regulation (EU) 2024/1183) in Deutschland umzusetzen. Dabei fordern wir, dass deutsche Regelungen zu digitalen Identitäten, Wallets und Vertrauensdiensten harmonisiert mit den anderen europäischen Mitgliedsstaaten getroffen werden. Vor allem setzen wir uns für ein im europäischen Vergleich level playing field für Anbieter und Anwender digitaler Identitäten ein.
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Wir als Bitkom setzen uns für eine forcierte flächendeckende Einführung von digitalen Technologien im Gebäudesektor, insbesondere von Building Information Modelling (BIM), Digitalen Zwillingen und Energiemanagementsystemen ein, um das Emissionseinsparpotenzial der Digitalisierung auszuschöpfen. Nur mit einer digitalen Grundlage wird es möglich sein, Gebäude effizient zu verwalten und ohne Ressourcenverschwendung zu sanieren.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die Bundesregierung unter Federführung des BMBF erarbeitet derzeit eine nationale Mikroelektronikstrategie. Geplant ist eine „konzentrierte Aktion“ zur Verzahnung von F&E-Aktivitäten mit Fachkräftemaßnahmen und Neuansiedlungen sowie Industrieförderung. Bitkom setzt sich dafür ein, dass die Maßnahmen und Schwerpunkte der Strategie eng mit dem Bedarf der Digitalwirtschaft und IKT-Branche abgestimmt sind.
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Als Bitkom setzen wir auf die konsequente Umsetzung und kontinuierliche Fortführung der im Rahmen des Handlungskonzepts vorgestellten Maßnahmen zur Förderung von Quantentechnologien. Zentral sind dabei eine stärkere und breitere Betrachtung der Anwendbarkeit von Quantentechnologien, ein koordiniertes und gemeinsames Programmmanagement der beteiligten Ressorts und die Weiterentwicklung der Erfolgskriterien in Zusammenarbeit mit der Industrie.
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bitkom unterstützt die Initiative zur Beschaffung von KI-dedizierten Supercomputern und/oder zur Aufrüstung der bestehenden Systeme des Gauss Supercomputing Center (GSC), sei es im Rahmen des EuroHPC JU Ausschreibungen oder der Bundesfördermaßnahmen. Wir empfehlen jedoch dringend, von Anfang an alle KI-taugliche Supercomputing-Kapazitäten auf industrielle Anforderungen zu definieren und umzusetzen sowie Wettbewerbsfähigkeit gegenüber kommerziellen Angeboten sicherzustellen.
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Als Bitkom begrüßen wir die Weiterentwicklung der PSD2. Bitkom hat drei Kernprinzipien definiert, die als Richtschnur für den Revisionsprozess der PSD2 dienen sollten: - Zukunftssichere SCA, um Sicherheit, Komfort und Transparenz wieder ins Gleichgewicht zu bringen, - Sicherstellen, dass die rechtlichen Anforderungen allen Zahlungsarten und Zahlungsdienstnutzern gerecht werden, und - Sicherstellung der regulatorischen und aufsichtlichen Kohärenz in ganz Europa durch die Beseitigung einer fragmentierten Auslegung der rechtlichen Anforderungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Wir als Bitkom sehen den Umsetzungszeitraum für FIDA als äußert ambitioniert an. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass im weiteren Prozess insbesondere die Klärung des Anwendungsbereichs, die Schaffung von Rechtssicherheit sowie die größere Klarheit bei Financial Data Sharing Schemes berücksichtigt wird.
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Im Rahmen der Umsetzung des verabschiedeten AI Acts auf nationaler Ebene setzt sich der Bitkom für die Nutzung von KI-Anwendungen zur Befähigung der Polizeibehörden unter Wahrung der Grundrechte ein. Die Integration von KI-Anwendungen kann zur Optimierung bestehender Arbeits- und Lösungsstrukturen dienen, aber auch zur Flexibilität beitragen. Die Nutzung muss daher aktiv gestaltet, die Technologie hierzulande weiterentwickelt und Anwendungen in die Praxis gebracht werden.
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bitkom setzt sich dafür ein, dass die politische und wirtschaftliche Bedeutung von Open Source Software in Deutschland weiter gestärkt wird. Konkret fordern wir die Etablierung eines „National Open Source Program Office“ zur Beratung und Unterstützung der Bundesbehörden, die Verstetigung der Open-Source-Methodik in föderalen Strukturen sowie die Integration von Open Source in die Bildungspläne.
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bitkom setzt sich dafür ein, dass neue eigenständige Berufsbilder für die Digitalisierung etabliert werden. Konkret fordern wir die Schaffung und Anerkennung der Berufsbilder „Digital Design“, „Digital Engineering“ und „Data Science“ als grundlegende Professionen der digitalen Transformation. Diese neuen Berufsbilder sollen durch entsprechende Rahmenbedingungen, Ausbildungen und Studiengänge gefördert werden. Hierzu gehört insb. auch die Gründung Digitaler Bauhäuser in Deutschland, die nach dem Vorbild des historischen Bauhauses neue Berufsbilder und Studiengänge im Bereich der digitalen Gestaltungskompetenz entwickeln und fördern.
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Aus Sicht des Bitkom braucht es eine umfassende Reform der deutschen Forschungspolitik, welche eine stärkere finanzielle Förderung der anwendungsorientierten Forschung und der Entwicklung digitaler Schlüsseltechnologien, eine Entbürokratisierung der relevanten Prozesse, den Ausbau der steuerlichen Forschungsförderungen sowie eine einheitlichere Forschungsagenda der Bundesregierung umfasst.
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Aus Bitkom-Sicht müssen faire Rahmenbedingungen für Datenschutz, Innovation und Wettbewerb im digitalen Marketing geschaffen werden. Bitkom plädiert dabei für: 1. ausgewogene Datenschutzgesetze, die Verbraucherinnen und Verbraucher schützen und personalisierte Werbung ermöglichen, 2. rechtliche und finanzielle Unterstützung für Unternehmen und Startups zur Nutzung von KI und Automatisierung im Marketing, 3. einen fairen Zugang zu Daten und Werbemöglichkeiten, 4. die Förderung nachhaltiger Praktiken und digitaler Lösungen im Marketing sowie 5. die Förderung von Schulungsprogrammen für Marketer im Umgang mit neuen Technologien und Datenschutz.
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bitkom fordert eine moderne digitale Handelspolitik. Dabei treten wir insb. für den Abschluss ambitionierte Digitalkapitel in Freihandelsabkommen, den Abschluss des E-Commerce-Abkommens im Rahmen der WTO, die Verstetigung des Moratoriums für Zölle auf digitale Übertragungen, die Förderung von grenzüberschreitenden Datenflüssen, eine Reform der Exportkreditgarantien, den Abbau weiterer nicht-tarifärer Handelshemmnisse sowie eine engere Verzahnung von Außenwirtschaftspolitik und Entwicklungszusammenarbeit ein.
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Als Bitkom fordern wir die Umsetzung einer Datenbank für Tiergesundheitsdaten. Die Datenbank soll Tierärztinnen und Tierärzten helfen, schneller Informationen über das Verhalten und die Gesundheit von Tieren zu erhalten, um präventiv arbeiten zu können und damit das Tierwohl zu erhöhen.
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Als Bitkom setzen wir uns im Rahmen der ZKL-Arbeitsgruppe mit für eine Gesetzesänderung zur Mehrwertsteuer auf Fleisch ein. Die eingenommenen Gelder sollen für den Umbau der Tierställe verwendet werden. Wünschenswert wäre auch, wenn die Gelder in Monitoringsysteme zur Tierbeobachtung fließen können. Bei einer Steuererhöhung muss aber auch gewährleistet sein, dass an anderer Stelle (z. B. bei Obst und Gemüse) Steuern gesenkt werden, um Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bitkom fordert eine Vereinheitlichung bestehender Identifikations- und Prozessstandards und Anpassung von Schnittstellen zwischen verschiedenen Soft und Hardwareapplikationen in der Landwirtschaft. Um die Implementierung zu erleichtern, sollte hierbei auf bereits bestehende und bewährte Standards zurückgegriffen werden.
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die digitale Teilhabe aller Menschen in Deutschland gestärkt wird. Dazu sollten z. B. im Rahmen geeigneter Förderprogramme digitale Kompetenzen in der Breite der Gesellschaft und so niedrigschwellig wie möglich gefördert und non-formale Lernangebote ausgebaut werden.
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Mit Blick auf die umfassende Reform der Filmwirtschaft setzt sich Bitkom für attraktive Rahmenbedingungen und Wettbewerbschancen ein. Ein Systemwechsel in der Filmförderung ist notwendig. Wir sprechen uns daher u.a. für die Beibehaltung der Abgabesätze aus. Bitkom begrüßt im Kontext der Reform der deutschen Filmförderung außerdem ausdrücklich die Vorschläge der BKM für ein steuerliches Anreizmodell ohne Budgetdeckelung als Gamechanger für den Produktionsstandort Deutschland. Investitionsverpflichtungen lehnen wir hingegen als sachlich nicht gerechtfertigten und kontraproduktiven Markteingriff ab.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 238/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
      2. BT-Drs. 20/12660 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (5):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bitkom teilt das Ziel, dass digitale Gewalt entschieden bekämpft werden muss. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass der Digital Services Act (DSA, 2022/2066) materiell bereits Mechanismen zur Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte schafft, die es nun umzusetzen gilt. So werden bereits Maßnahmen gegen digitale Gewalt ergriffen und strafbare Inhalte gelöscht. Bitkom setzt sich außerdem für die Beibehaltung des Herkunftslandprinzips ein. Die Gesetzesinitiative gegen digitale Gewalt würde einen deutschen Sonderweg darstellen. Da Gewalt und Hass im Netz aber keine nationalen Probleme sind, die an Grenzen haltmachen und Accounts in der Regel nicht nur in einem Mitgliedsland abrufbar sind, wäre dies kontraproduktiv.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bitkom begrüßt im Kontext der Umsetzung des Digitale-Dienste-Gesetz vor allem die geplante Einrichtung eines Beirats, der die Expertise der Wirtschaft einbezieht. Damit die Arbeit des Beirats ihre volle Wirkung entfalten kann, sollte ein enger Austausch mit dem Koordinator für digitale Dienste erfolgen. Wir setzen uns dafür ein, dass Bitkom im Beirat vertreten ist. Die erfolgreiche Umsetzung des DSA auf nationaler Ebene erfordert eine enge Zusammenarbeit von Unternehmen und Behörden. Unternehmen brauchen mit Blick auf die Strukturen des Digital Service Coordinators feste Ansprechpartner.
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Als Bitkom setzen wir uns dafür ein, dass der ausgesetzte Dienst zur Rücksetzung oder Anforderung der PIN des elektronischen Personalausweises, welches vom BMI zur Verfügung gestellt wurde, wieder eingeführt wird. Wir fordern außerdem, dass die PIN auch digital und nicht nur, wie bisher, postalisch mitgeteilt werden kann.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bitkom unterstützt nachdrücklich die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) auf EU- und nationaler Ebene. Die barrierefreie Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnik ist eine Anforderung, die sowohl dem demografischen Wandel Rechnung trägt als auch Voraussetzung für die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist. Bitkom setzt sich daher für eine effektive Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ein. Für unsere Mitgliedsunternehmen ist es von großer Bedeutung, dass eine größtmögliche Harmonisierung mit der Richtlinie 2019/882/EU angestrebt wird.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bitkom plädiert bei der Schaffung des Unternehmensbasisdatenregisters dafür, Datenzugriffe für Akteure außerhalb der Verwaltung zu ermöglichen, die Möglichkeit zu schaffen, fehlerhafte Datenbestände direkt im Basisregister anzuzeigen und das Verhältnis zwischen der Wirtschafts-Identifikationsnummer und der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer deutlicher herauszuarbeiten und rechtssicher zu definieren, um Unklarheiten vorzubeugen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 191/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung über das Register über Unternehmensbasisdaten (UBRegV)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bitkom plädiert im Rahmen des öffentlichen Konsultationsprozesses zu ausgewählten Architekturdokumenten zum National Once-Only-Technical-System (NOOTS) dafür, die verschiedenen Konzepte nachzuschärfen, Definitionen rechtssicher und eindeutig zu formulieren und die Wirtschaft weiterhin in den NOOTS-Entwicklungsprozess einzubeziehen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Mit Blick auf die Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung haben wir uns für eine enge Auslegung des Anwendungsbereiches eingesetzt. Die Definition von „Werbung“ sollte ausdrücklich auf Inhalte beschränkt werden, die im Einklang mit dem Ansatz der digitalen Dienste gegen Entgelt präsentiert werden. Bitkom begrüßt, dass der Anwendungsbereich enger gefasst wurde und auf politische Werbedienstleistungen beschränkt wird.
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Als Bitkom setzen wir uns dafür ein, dass das teleoperierte Fahren nicht als Brückentechnologie zum autonomen Fahren definiert wird, sondern der Rechtsrahmen so weiterentwickelt wird, dass beide Technologien komplementär genutzt werden können. Zudem sollte neben dem Halter die Rolle des Betreibers eingeführt werden. Schließlich sollte der Gesetzentwurf dahin gehend geändert werden, dass keine Einzelgenehmigungen erforderlich sind, sondern die Möglichkeit einer Typgenehmigung eröffnet wird.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für eine Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zur Erprobung von Kraftfahrzeugen mit ferngelenkter Fahrfunktion
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Deutschland hat mit einem innovativen Rechtsrahmen die Chance eröffnet, autonome Mobilität in den Regelbetrieb zu überführen und weltweit eine Vorreiterrolle einzunehmen. Nun gilt es, die Rahmenbedingungen so weiterzuentwickeln, dass die Einführung und Skalierung in Deutschland beschleunigt wird. Als Bitkom setzen wir uns dafür ein, die internationale Harmonisierung der Gesetzgebung voranzutreiben, die Betriebserlaubnis über die Bundesländer hinweg zu vereinheitlichen, die kommerzielle Erprobung zu ermöglichen und den verhaltensrechtlichen Rahmen (Warndreieck aufstellen etc.) für fahrerlose Fahrzeuge anzupassen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bitkom setzt sich dafür ein, dass Chatkontrollen, die im Vergleich zu alternativen Mechanismen unverhältnismäßig in Grundrechte eingreifen, nicht zur Aufdeckung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch eingesetzt werden. Vielmehr sollte die Stärkung der Strafverfolgungsbehörden und die Aufklärung von Kindern und Jugendlichen gefördert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bitkom plädiert für die rasche und praxistaugliche Umsetzung der Deutschen Verwaltungscloud-Strategie unter Einbeziehung diverser Stakeholder, z. B. Anbieter unterschiedlicher Cloud-Lösungen. Der Multi-Cloud Ansatz ist hierfür zentral.
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bitkom begrüßt das europäische Vorhaben, einen rechtlichen Rahmen für den sicheren Einsatz von KI-Systemen zu schaffen, jedoch birgt das Zusammenspiel zwischen der KI-VO und dem bestehenden Medizinprodukterecht die Gefahr, intransparente, überlappende und widersprüchliche Anforderungen zu schaffen, die in einem bereits angespannten Sektor zu einer innovationshemmenden bürokratischen Überlastung beitragen würden. Bitkom möchte mit konkreten Maßnahmen Lösungen vorschlagen und sich in die Gestaltung einbringen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Das DigiG hat den Zweck, die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu beschleunigen. Insb. soll der Behandlungsalltag für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten mit digitalen Lösungen vereinfacht werden. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle. Bitkom begrüßt das im März 2024 in Kraft getretene Gesetz und bringt sich in den konkreten Umsetzungsmaßnahmen des Gesetzes ein, die vor allem Auswirkungen auf die Mitgliedsunternehmen haben.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die KI-Strategie ist als lernende Strategie angelegt, die es kontinuierlich gemeinsam durch Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft neu zu justieren gilt. Als Bitkom setzen wir uns dafür ein, den KI-Einsatz in der Breite von Staat und Wirtschaft zu fördern, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu erhalten.
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass die bisherigen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung vollständig aufgehoben und durch ein neues Regelungskonzept ersetzt werden. Der Gesetzgeber muss dafür eine rechtssichere Lösung schaffen, sowohl für die Anbieter von Telekommunikationsdiensten als auch für deren Kundinnen und Kunden. Beginn und Dauer der Speicherpflicht müssen dabei so ausgestaltet sein, dass es nicht zu einer faktisch längeren Speicherung als die drei Monate kommt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6581 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
  • Ausgestaltung des Bürokratieentlastungsgesetzes IV

    Aktiv vom 21.06.2024 bis 04.12.2024

    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Als Bitkom fordern wir den kontinuierlichen Bürokratieabbau durch die Digitalisierung von (Verwaltungs-)Prozessen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Initiative der Bundesregierung, Bürokratiekosten zu mindern. Der Gesetzentwurf weist jedoch eine Reihe von Schwächen auf. Wir setzen uns vor allem dafür ein, Schriftformerfordernisse abzubauen, doppelte Berichtspflichten zu vermeiden und den automatisierten Datenaustausch zwischen Behörden voranzutreiben.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Der Bitkom fordert eine verstärkte Fokussierung auf die Digitalisierung im KHVVG. Die Digitalisierung der Krankenhäuser und Datenverarbeitung ist entscheidend, um das Gesundheitssystem zu entlasten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
      2. BT-Drs. 20/13407 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Raan GmbH am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die neuen EU-Vorgaben werden Einfluss auf das VerpackG haben. Daher setzen wir uns mit unserer Expertise u.a. als Systembetreiber und durch unsere langjährige Erfahrung in der Kreislaufwirtschaft dafür ein, dass bei der Umsetzung der neuen EU-Vorgaben aus der "Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR" in nationales Recht, das VerpackG innovationsfreundlich und praxistauglich angepasst bzw. umgesetzt wird. Durch Kontakte mit den zuständigen Referaten bringen wir (i.d.R. durch bilaterale Gespräche) unsere Positionen beispielsweise im Rahmen der Entwicklung eines Regulierungsansatzes für den gewerblichen und industriellen Bereich ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die ZVK schlägt die Erweiterung des Anlagekatalogs und die Einführung einer Infrastrukturquote (außerhalb der Risikokapitalquote) vor. Dazu sollen § 2 Abs. 1 um die Nr. 19 (Infrastruktur) und § 3 Abs. 7 inhaltlich angepasst bzw. erweitert werden. Pensionskassen und Pensionsfonds sind Investoren mit einem langfristigen Anlagehorizont. Genau wie Immobilien haben Infrastrukur-Investments den Vorteil, dass sie eine korrelierte Wechselbeziehung zu anderen, traditionellen Anlagen wie Aktien oder Anleihen haben. Dadurch bieten sie einen Diversifikationsvorteil. Eine Erleichterung von Infrastrukturinvestments führt auch zu höheren Renditen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Landesverband der Privatkliniken in Rheinland-Pfalz und dem Saarland e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem KHVVG sind weitreichende Änderungen in der Krankenhausplanung und -finanzierung geplant. Im Rahmen unserer Interessenvertretung setzen wir uns gezielt für Anpassungen in zentralen Bereichen ein. Ein wesentlicher Punkt ist die Vorhaltefinanzierung, die in der geplanten Form nicht umgesetzt werden sollte. Ein weiteres zentrales Anliegen ist der Erhalt der spezialisierten Fachkliniken innerhalb der neuen Leistungsgruppenstruktur. Damit diese Einrichtungen auch nach der Reform mit ihrem spezialisierten Angebot bestehen bleiben können, bedarf es spezifischer Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Strukturvorgaben.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11854 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Angegeben von: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft am 21.06.2024
    • Beschreibung: Aufnahme von gemeinsamen Einrichtungen in § 17 SchwarzArbG, um Informationen aus dem zentralen Informationssystem zur Erfüllung der tarifvertraglichen Aufgaben abrufen zu können. Die ULAK spielt aktuell eine maßgebliche Rolle bei der Erfüllung der in § 16 AEntG normierten Zuständigkeit des Zolls zur Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingung Urlaub nach § 5 Nr. 3 AEntG am Bau mit der Durchführung des Urlaubsverfahrens. Dafür stellt die ULAK die erforderlichen Daten, die zur Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 SchwarzArbG notwendig sind und die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren, Ermittlungsverfahren etc. ermöglichen, zur Verfügung. Um diese Rolle effizienter zu erfüllen, ist eine digitale Verfahrensvereinfachung nötig.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft am 21.06.2024
    • Beschreibung: Eine Befreiung für Umsatzsteuergeschäfte zwischen gemeinsamen Einrichtungen untereinander und Gleichstellung mit den Sozialversicherungsträgern ist erforderlich, um die Wirtschaftlichkeit des Arbeitgebermeldeverfahrens sicherzustellen. Andernfalls müssten die am Verfahren teilnehmenden gemeinsamen Einrichtungen pro Datensatz Umsatzsteuer an die jeweilige Datenannahmestelle entrichten. Da sie dieselbe Leistung zur Daseinsvorsorge wie die gesetzlichen Sozialversicherungsträge erbringen und einen sozialen Zweck wie diese erfüllen, ist eine Gleichstellung - auch unter europarechtlichen Vorzeichen (vgl. Art. 132 Abs. 1 lit. g) RL 2006/112/EG) – zulässig und funktionsgerecht. § 4 Nr. 15 UStG ist entsprechend zu ergänzen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die Rentenversicherung erhält per Post viele Auskunftsersuchen gemeinsamer Einrichtungen. Zweck ist das Einholen beschäftigtenbezogener Daten zur Erfüllung gesetzlicher oder sich aus einem Tarifvertrag ergebender Aufgaben. Dieses analoge Verfahren verursacht erhebliche personelle Aufwände. Mit dem bereits bestehenden digitalen Verfahren eSolution wurde für bestimmte Institutionen die Möglichkeit geschaffen, Sozialdaten (Arbeitnehmerstammdaten) aus den Dateisystemen der Träger der Rentenversicherung für den Einzelfall abzurufen. Erforderlich ist eine Ergänzung des § 148 Abs. 3 Satz 1 SGB IV, wonach auch gemeinsame Einrichtungen berechtigt sind, an diesem Verfahren teilzunehmen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die gemeinsame Einrichtung muss Angaben von Sozialversicherungsträgern nicht nur zu bereits bekannten, sondern auch zu „neuen“ Baubetrieben erhalten, deren Verpflichtung zur Verfahrensteilnahme noch nicht geklärt ist, um ihrer tarifvertraglich geregelten Ordnungsfunktion nachzukommen. Neben arbeitnehmerbezogenen Angaben (aus dem Ar-beitgebermeldeverfahren) benötigt die ULAK betriebsbezogene Angaben. Diese befinden sich zum Beispiel in den Datenbeständen der Berufsgenossenschaften, auf die gemeinsamen Einrichtungen einen gesetzlich legitimierten Zugriff haben müssen (§ 198a SGB VII).
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft am 21.06.2024
    • Beschreibung: Der BGH sieht die vorsätzliche Nicht- oder Falschmeldung von Arbeitgeberbeiträgen zu den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft wegen Betruges nach § 263 StGB für strafbar an. Trotzdem teilen die SchwerpunktStA. eine im Schrifttum geäußerte Auffassung, wonach bei elektronischen Meldungen an die ULAK eine Strafbarkeit nach Computerbetrug (§ 263a StGB) eintritt. Hieraus entsteht ein gewichtiges Folgeproblem. Nach § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO besteht der Haftgrund der Wiederholungsgefahr, wenn der Beschuldigte dringend verdächtig ist, wiederholt oder fortgesetzt eine die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat nach den dort aufgezählten so genannten „Katalogtaten“ begangen zu haben. Zu diesen Katalogtaten zählt der Betrug (§ 263 StGB), nicht aber der Computerbetrug (§ 263a StGB).
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Nachfolgeregelung zur KredInstAufwV

    Aktiv vom 21.06.2024 bis 04.02.2026

    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) am 21.06.2024
    • Beschreibung: Der BDLI fordert die Schaffung von Rechtssicherheit für Unternehmen der dt. RF-Industrie durch klare Genehmigungs- und Haftungsregelungen sowie Erleichterung im Bereich Export von Raumfahrt-Gütern durch Abstimmung des Weltraumgesetz mit dem AWG, AWV und KrWaffKontrG geschaffen werden. Der Umgang mit geistigem Eigentum sollte bei Erfindungen während einer Mission, die Registrierung von Weltraumgegenständen, die Vermeidung und Rückholung von Weltraumschrott und Abbau von Bodenschätzen auf Himmelskörpern thematisiert werden. Außerdem sollte das Verhältnis des Weltraumgesetzes zum Satellitendatensicherheitsgesetz klargestellt werden. Die Wettbewerbsfähigkeit der dt. Industrie im internationalen Vergleich darf keinen Schaden nehmen. Auch das EU Space Law ist in dem Zusammenhang von Bedeutung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/4515 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. November 2022 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) am 21.06.2024
    • Beschreibung: Als Umsetzungsdokument der Nat. Sicherheitsstrategie sollen aus der Weltraumsicherheitsstrategie (WSS) die sicherheits- und verteidigungspol. Aspekte der Weltraumnutzung abgeleitet werden. Die WSS steht parallel und komplementär zur Raumfahrtstrategie der Bundesregierung sowie zur im März 2023 veröffentlichten EU Space Strategy for Security and Defence. Zielsetzung der WSS sind vier sicherheits- und verteidigungspolitische Handlungslinien für die Weltraumnutzung: (1) Gesamtgesellschaftliche Resilienzsteigerung (2) Stärkung militärischer Handlungsfähigkeit durch Weltraumnutzung (3) Schutz und Verteidigung im Weltraum und (4) Stärkung der internationalen Ordnung im Weltraum. Sie soll zu erhöhter Transparenz und Vertrauen in der intern. Weltraumsicherheitspolitik beitragen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8029 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/7766 - Die Nationale Sicherheitsstrategie als Ankündigungsbroschüre der Bundesregierung
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) am 21.06.2024
    • Beschreibung: Der BDLI fordert eine Aktualisierung des im Jahr 2007 in Kraft getretenen Satellitendatensicherheitsgesetzes (SatDaSiG ) auch in Hinblick auf das sich in der Ressortabstimmung befindliche nationale Weltraumgesetz. Die Gesetzgebung verfolgt zwei Hauptziele: (1) zum einen die Förderung der Nutzung und Kommerzialisierung von Erdfernerkundungsdaten, (2) zum anderen die Wahrung der sicherheits- und außenpolitischen Interessen Deutschlands. Die Deutsche Raumfahrtagentur im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR RA) ermittelt im Zuge der laufenden Evaluierung der Gesetzgebung, ob das Gesetz bzw. die Rechtsverordnung wie beabsichtigt wirken können oder ob Anpassungen vorgenommen werden müssen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die Koalitionspartner im 20. Dt Bundestag -SPD, FDP, B90/Die Grünen- haben im Koalitionsvertrag vereinbart, sich für ein nationales Rüstungsexportkontrollgesetz (REKG) einzusetzen. Hierzu liegen bislang lediglich nicht in der BReg abgestimmte Eckpunkte des BMWK als Grundlage für einen Referentenentwurf vor. Prioritäres Ziel des BDLI ist, ein solches Gesetz zu verhindern, da bereits heute alle rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung einer restriktiven Exportkontrolle vorliegen. Als verantwortungsvolle Branche begrüßen wir eine konsequente u. entsprechend umsichtige deutsche Rüstungsexportkontrollpolitik. Im Kontext europ. Rüstungskooperation gilt es nun, nicht durch einen nationalen Sonderweg die Harmonisierung von Rüstungsexportkontrolle mit unseren europ. Partnern zu erschweren.
    • Angegeben von: Deutscher Designtag e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bei Ausschreibungen von Designleistungen auf Basis der UVgO werden oft unvergütete Leistungen wie Entwürfe/Konzepte gefordert. Dies verstößt u.U. gegen das Werkvertragsrecht §632 BGB, gegen den Rechtsanspruch von Urhebern auf angemessene Vergütung §32 UrhG und widerspricht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Ziele: - Angleichung der UVgO an die VgV: Übernahme der Vergütungsregelung §77 VgV, des Wettbewerblichen Dialogs §18 VgV und der Innovationspartnerschaft §19 VgV in die UVgO - Stärkung der funktionalen Leistungsbeschreibung - Vereinheitlichung der Vergabeplattformen - Verbesserung der Schnittstellen - Begrenzung der Eignungskriterien auf den Auftragsgegenstand, um Solo-Selbständige/Start-Ups nicht auszuschließen - Professionalisierung der Vergabestellen und Verfahren
    • Angegeben von: Deutscher Designtag e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: In den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr sollte eine Lösung für eine einfachere Eintreibung von Geldern bei Zahlungsverzug im grenzüberschreitenden Verkehr integriert werden. Für die KMUs in der Designbranche ist die bestehende aufwändige Praxis existenzbedrohend. Einige Regelungen des Vorschlags werden der Praxis in der Designbranche nicht gerecht. Das betrifft etwa die starren Abnahmefristen oder fehlende Regelungen zu Abschlagszahlungen.
    • Angegeben von: Deutscher Designtag e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die Kultur-MK hat eine Honorarmatrix zur Verbesserung der Einkommenssituation selbständiger Künstler, Künstlerinnen und Kreativer aufgesetzt, die in den Förderrichtlinien des Bundes, der Länder und der Kommunen verankert werden soll. Designleistungen sind in dieser Matrix nicht berücksichtigt, obwohl sie in der Kulturförderung eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen. Der Deutsche Designtag setzt sich dafür ein Designleistungen in die Honorarmatrix aufzunehmen und seine Vorschläge für Honoraruntergrenzen zu berücksichtigen.
    • Angegeben von: Thüga Aktiengesellschaft am 21.06.2024
    • Beschreibung: Weiterentwicklung Messstellenbetriebsgesetz und daraus abgeleiteter Verodnung, um einen erfolgreichen Rollout moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme zu ermöglichen. Konkret aktuell Schließung der Finanzierungslücke bei den Preisobergrenzen und klarere Definition von verpflichtenden Zusatzleistungen inkl. deren Bepreisung. Beteiligung an Voruntersuchung (Kosten-Nutzen-Analyse) und BMWK-Konsultation im Rahmen von §48 MsbG.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Thüga Aktiengesellschaft am 21.06.2024
    • Beschreibung: Der in Arbeit befindlichen Systementwicklungsstrategie (SES) kommt eine hohe Bedeutung zu im Hinblick auf die Energietransformation, die Wärmewende und der Netzentwicklungsplanung - auch wenn es kein Gesetzesvorhaben im engeren Sinne darstellt. Daher sollte diese auf realistischen Annahmen beruhen im Hinblick auf Strom-, Gas- und Wasserstoffverbrauchs- bzw. Bedarfsprognosen (Strom wird tendenziell über und Gas/H2 unterschätzt). SES sollte sich an kommunaler Wärmeplanung ausrichten. Verteilnetzbetreiber sollten in Arbeitsgruppen zur Erarbeitung des SES integriert werden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Angegeben von: Thüga Aktiengesellschaft am 21.06.2024
    • Beschreibung: Rechtscharakter der Nachweisregister sowie deren Verzahnung mit bereits bestehenden Datenbanken ungeklärt. Ausstellung, Anerkennung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen sollte möglichst unbürokratisch erfolgen, der unabgestimmte Parallelbetrieb mehrerer funktionsgleicher Datenbanken möglichst vermieden werden. Mit Blick auf Verbrauchertransparenz Nachbesserungsbedarf bei den an die Herkunftsnachweise gestellten Vorgaben. Treibhausgas-Emissionen sollten erfasst, bilanzielle Bezugsmöglichkeiten sollten berücksichtigt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10159 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte (Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung - GWKHV)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Es wurden Passagen und Änderungen in der Bundesratsvorlage aufgenommen, die im Referententwurf vom 08.11.2023 nicht existierten bzw. anders lauteten, die aber die Bedingungen zum Schlechteren bzw. gar nicht ausführbar abändern.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 65/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung über die Grundsätze der Personalbedarfsbemessung in der stationären Krankenpflege (Pflegepersonalbemessungsverordnung - PPBV)
    • Angegeben von: Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Vermeidbare Doppel-Dokumentationsplichten in Perinatalzentren aufgrund von Überschneidungen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Zweite Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Änderungen der TA Lärm mit Augenmaß

    Aktiv vom 21.06.2024 bis 22.06.2026

    • Angegeben von: Katholisches Forum "Leben in der Illegalität" am 21.06.2024
    • Beschreibung: Für Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität gilt das Menschenrecht auf Gesundheit. Sie haben einen Anspruch auf Hilfen gemäß § 4 AsylbLG, und § 6 Abs. 1 AsylbLG. Für die Gewährung dieser Leistungen sind die Sozialämter zuständig. Diese sind gemäß § 87 Abs. 2 AufenthG verpflichtet, die Ausländerbehörden zu informieren, wenn sie Kenntnis vom Aufenthalt eines Ausländers ohne Aufenthaltstitel erlangen und dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist. Aufgrund dieser Übermittlungspflicht vermeiden Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität aus Angst vor einer Abschiebung Arztbesuche und gehen nur im Notfall zum Arzt oder Ins Krankenhaus. Dies kann zu erheblichen Gefahren für die Betroffenen führen bzw. die stationären Kosten sind ungleich höher als bei rechtzeitiger Behandlung.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Außenhandelsvereinigung des deutschen Einzelhandels e.V. (AVE) am 21.06.2024
    • Beschreibung: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stärkt in globalen Lieferketten Menschenrechte und den Umweltschutz. Es verpflichtet Unternehmen in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Die AVE setzt sich bezüglich des LkSG für eine praxisorientierte Umsetzung und Auslegung auf nationaler Ebene ein, ohne vor dem Hintergrund europäischer Gesetzgebungen redundante Berichtspflichten zu erzeugen. Ebenfalls setzen wir uns für eine Konkretisierung von unbestimmten Rechtsbegriffen innerhalb des Gesetzes oder die Konkretisierung der Verantwortlichkeiten und damit einhergehend für Haftungstatbestände für Einzelhändler hinsichtlich Original-, Handels und Zweitmarken ein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 495/21 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Huawei Technologies Deutschland GmbH am 21.06.2024
    • Beschreibung: Beteiligung an regulatorischen und legislativen Prozessen mit dem Ziel, den Fokus der IT- und Cybersicherheit auf objektive und überprüfbare Kriterien (z. B. durch Standardisierung und Zertifizierung) durch die Fach- und technischen Behörden zu legen. Ferner setzen wir uns gegen eine unsachgemäße Politisierung der IT- und Cybersicherheit ein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • TK-Netzausbaubeschleunigungsgesetz

    Aktiv vom 21.06.2024 bis 22.06.2026

    • Angegeben von: Huawei Technologies Deutschland GmbH am 21.06.2024
    • Beschreibung: Ziel ist die Gewährleistung, dass Verfahren und Ausbau von Mobilfunk- und Glasfaserinfrastruktur beschleunigt werden und bei Entscheidungen höhere Priorität erhalten. Insbesondere soll der TK-Ausbau ausnahmslos im Sinne des „überragenden öffentlichen Interesses“ festgesetzt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13171 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Solarpaket I

    Aktiv vom 21.06.2024 bis 22.06.2026

    • Angegeben von: Huawei Technologies Deutschland GmbH am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die Intention der Interessenvertretung ist die Klarstellung, dass zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende im Bereich der Solarenergie auch Batteriespeicher in den Plänen der Bundesregierung eingebunden werden müssen. Ohne die Berücksichtigung von Batteriespeichern kann das volle Potenzial der Solarenergie nicht ausgeschöpft werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8657 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz am 21.06.2024
    • Beschreibung: Das Familienpflegezeitgesetz soll, ggf. in Kombination mit dem Pflegezeitgesetz, dahingehend geändert werden, dass eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege möglich wird. Dazu gehört u.a. die Einführung einer Entgeltersatzleistung für die Zeit, in der informelle Pflege von An- und Zugehörigen geleistet wird.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz am 21.06.2024
    • Beschreibung: Für die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung sind weitere Reformen geplant, einerseits zur Finanzierung, andererseits zur Ausgestaltung der Leistungen. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft setzt sich für flexiblere Nutzungsmöglichkeit der Leistungen der Pflegeversicherung in Form eines umfassenden Entlastungsbudgets ein. Zur finanziellen Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Familien wird der sogenannte "Sockel-Spitze-Tausch" angestrebt, eine Deckelung der Eigenbeteiligung an den Pflegekosten und umfangreichere Übernahme der Kosten durch die Pflegeversicherung, auch in der häuslichen Versorgung. Die DAlzG unterstützt die Forderungen nach einer nachhaltigen Finanzierung der Pflegeversicherung sowie einer Steuerfinanzierung der versicherungsfremden Leistungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
  • Wärmelieferverordnung (WärmeLV)

    Aktiv vom 21.06.2024 bis 04.07.2025

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