Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406270229 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Einschränkung der Übermittlungspflicht für Menschen ohne Aufenthaltstitel

Für Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität gilt das Menschenrecht auf Gesundheit. Sie haben einen Anspruch auf Hilfen gemäß § 4 AsylbLG, und § 6 Abs. 1 AsylbLG. Für die Gewährung dieser Leistungen sind die Sozialämter zuständig. Diese sind gemäß § 87 Abs. 2 AufenthG verpflichtet, die Ausländerbehörden zu informieren, wenn sie Kenntnis vom Aufenthalt eines Ausländers ohne Aufenthaltstitel erlangen und dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist. Aufgrund dieser Übermittlungspflicht vermeiden Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität aus Angst vor einer Abschiebung Arztbesuche und gehen nur im Notfall zum Arzt oder Ins Krankenhaus. Dies kann zu erheblichen Gefahren für die Betroffenen führen bzw. die stationären Kosten sind ungleich höher als bei rechtzeitiger Behandlung.

Bereitgestellt von:
Katholisches Forum "Leben in der Illegalität" (R002779) am 27.06.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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