Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (21.022)
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Ausbau und Stärkung der Finanzierungslandschaft für Biotech Start-ups
Aktiv vom 13.08.2025 bis 23.09.2025
- Angegeben von: WuXi AppTec GmbH am 13.08.2025
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Unterstützung politischer und regulatorischer Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für Biotech-Start-ups in Deutschland. Im Fokus stehen Vorhaben zur Mobilisierung von privatem und öffentlichem Kapital, zur Stärkung des Wagniskapitals, zur Erleichterung von IPOs sowie zur Schaffung verlässlicher, innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen entlang der gesamten Unternehmensentwicklung im Life-Sciences-Bereich
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High Tech Agenda
Aktiv vom 13.08.2025 bis 23.09.2025
- Angegeben von: WuXi AppTec GmbH am 13.08.2025
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Begleitung und Mitgestaltung der Umsetzung der Hightech-Agenda auf Bundes- und Länderebene mit Fokus auf Biotechnologie und Life Sciences. Dabei steht insbesondere die Förderung von Forschung und Innovation, der Auf- und Ausbau exzellenter Technologieplattformen sowie die gezielte Verknüpfung von akademischer Forschung mit industrieller Anwendung im Vordergrund.
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Beziehungen zu China
Aktiv vom 13.08.2025 bis 23.09.2025
- Angegeben von: WuXi AppTec GmbH am 13.08.2025
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Beobachtung und Mitgestaltung regulatorischer Vorhaben im Kontext der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland bzw. der EU und China. Im Fokus stehen Regelungen zu Lieferketten, Investitionskontrolle, Technologietransfer, Exportkontrolle sowie zu Kooperationsmöglichkeiten im Bereich Forschung und Gesundheit, die Einfluss auf den biopharmazeutischen Sektor haben
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 13.08.2025
- Beschreibung: Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen und der Eingliederungs- und Kinderhilfe sind unzähligen bürokratischen Vorgaben ausgesetzt, die Personalkapazitäten binden. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag einen Paradigmenwechsel hin zu mehr Vertrauen und „massiv“ weniger Bürokratie angekündigt. Diesem Versprechen müssen Taten folgen, wo die Einhaltung gesetzlicher Informations- und Belehrungspflichten mit einem immensen Bürokratieaufwand für die Unternehmen einhergeht, ohne dass ein Nutzen in Form eines besseren Schutzniveaus besteht: Die überschießende Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie 2011/83/EU durch den deutschen Gesetzgeber ist zu beseitigen und Verträge über soziale Dienstleistungen sind aus dem Anwendungsbereich des Widerrufsrechts nach §§ 355, 356 BGB auszunehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Beiersdorf AG am 13.08.2025
- Beschreibung: Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Kosmetikindustrie und des Standorts Deutschland fordert die Value of Beauty Allianz die Einführung gezielter Zollausnahmen für Kosmetikprodukte im Handel mit den USA. Hinweis für notwendige Zollbefreiungen für Kosmetikprodukte: Vordergründig für mindestens Produkte der Kategorie 3303 (Parfüms und Eau de Toilettes), und 3304 (Make-up und Hautpflegeprodukte).
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vattenfall GmbH am 13.08.2025
- Beschreibung: Anfang Juli hat die Europäische Kommission ihren Legislativvorschlag mit einem EU-weiten Ziel zur Reduzierung der Netto-Treibhausgasemissionen um 90 Prozent bis 2040 im Vergleich zu 1990 vorgelegt. Wir unterstützen dieses Ziel voll und ganz und sehen darin einen entscheidenden Schritt für die EU auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: European Manufacturers of Autogenous Vaccines and Sera - EMAV am 13.08.2025
- Beschreibung: Implementierung der Reg (EU) 2019/6 in nationales Recht, Sicherstellung zukünftige Verfügbarkeit von autogenen Impfstoffen für Tiere, Gewährleistung des freien innergemeinschaftlichen Handels und des Exports in Drittstaaten
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Mondelez Deutschland Services GmbH & Co. KG am 13.08.2025
- Beschreibung: Als Mondelez Deutschland Services GmbH & Co. KG begrüßen wir die Ziele der EU-Entwaldungsverordnung für nachhaltige Lieferketten und zur Reduzierung von Waldschädigung ausdrücklich. Im Rahmen der Diskussionen um die komplexen Auswirkungen der Entwaldungsverordnung setzen wir uns für einen zeitlichen Aufschub zu Gunsten von zielgerichtetem Umweltschutz und der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie ein.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 13.08.2025
- Beschreibung: Erfolgreiche Gestaltung und Umsetzung der Hightech Agenda Deutschland unter Einbindung der Wirtschaft
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 13.08.2025
- Beschreibung: Die nachhaltige Nutzung unserer Wälder leistet mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz. Der Rohstoff Holz ist eine wesentliche Grundlage für eine kreislauforientierte Bioökonomie. Holz bietet herausragende Verwendungsmöglichkeiten und Substitutionsleistungen. Die Rahmenbedingungen müssen der multifunktionalen Rolle von Wäldern entsprechen. Dem Beitrag von Waldbewirtschaftern und der forstbasierten Wertschöpfungskette zum Erreichen einer klimaneutralen Wirtschaft müssen sie Rechnung tragen. „Schützen durch Nutzen“ muss der Leitgedanke sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 13.08.2025
- Beschreibung: Die tatsächliche Nutzung von XR-Technologien in den Unternehmen, vor allem auch in den kleinen und mittleren, bleibt noch deutlich hinter den Möglichkeiten zurück. Ziel muss es sein, die vorhandenen technologischen Potenziale in Wertschöpfung am Standort umzusetzen. Dazu müssen die Erfindungen zu praxisorientierten Anwendungen weiterentwickelt, der Einsatz von AR- und VR-Technologien in die Breite getragen und die Rahmenbedingungen verbessert werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 13.08.2025
- Beschreibung: Die Änderung des EnWG sieht einen Beibehalt der Gasspeicherumlage bis zum Ende diesen Jahres auf dem aktuellen Niveau von 2,89 EUR/MWh vor. Aus Sicht der SWM wäre es sinnvoll, wenn die Gasspeicherumlage bereits vor Jahresablauf enden würde. Daher schlagen wir folgendes Vorgehen vor: Reduzierung der Gasspeicherumlage auf 0 EUR/MWh, sobald der Kontostand des Gasspeicherumlagekontos auf ein Minus von 3,4 Mrd. Euro reduziert werden konnte, spätestens jedoch zum 1. November 2025 und somit frühzeitig in der Heizperiode 2025/2026. Bis dahin sollte die Gasspeicherumlage zur Entlastung des Gasspeicherumlagekontos auf dem aktuellen Niveau von 2,89 EUR/MWh beibehalten werden. Vollständige Abschaffung der Gasspeicherumlage ab dem 1. Januar 2026.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Green Planet Energy eG am 13.08.2025
- Beschreibung: Der von der Bundesregierung (BMWE) beauftrage Monitoringbericht zur Energiewende wird aktuell ausgearbeitet und im September veröffentlicht. Darin sollen der zu erwartenden Strombedarf, Stand der Versorgungssicherheit, des Netzausbaus, des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der Digitalisierung sowie der Wasserstoffhochlauf untersucht werden. Es besteht die Gefahr, dass der Monitoringbericht sehr pessimistische Annahmen zur Entwicklung der Stromnachfrage trifft und diese langfristig unterschätzt. Dies kann darin resultieren, dass die politischen Zielsetzungen zum Zubau der Kapazitäten der Erneuerbaren Energien im EEG reduziert werden. Dies gefährdet im Fall eines höheren Strombedarfs die Erreichung Klimaziele im Stromsektor sowie mittelbar im Wärme- & Verkehrssektor.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Die Zieglerschen e.V. - Wilhelmsdorfer Werke evangelischer Diakonie am 13.08.2025
- Beschreibung: Beibehaltung der Umsetzung des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen(LuKIFG) unter folgenden Aspekten: Das Sondervermögen soll trägerneutral von Einrichtungen aus der freien Wohlfahrtspflege insb. in den Bereichen Gesundheit, Pflege, Eingliederungshilfe und Bildung - bei der Ausgestaltung der Förderprogramme in den Blick genommen werden und diese angemessen berücksichtigt werden. Zwei bedeutende Investitionsbereiche sind hier: "Klimagerechte Sanierung" und "Digitale Resilienz". Bei der Umsetzung des LuKIFG sollte geklärt werden, wie etwa die förderungsfähigen Begleit- und Folgekosten konkretisiert werden. Nebenkosten, wie zum Bespiel Gutachterkosten, die im Zusammenhang mit der Förderung einer baulichen Maßnahme notwendig werden, sollten ebenfalls förderfähig werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1085
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG)
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BT-Drs. 21/1085
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: NaTran Deutschland GmbH am 13.08.2025
- Beschreibung: Der Ausbau des Wasserstoff-Kernnetzes ist entscheidend für die Energiewende. Um Investitionen in den Netzausbau zu ermöglichen, müssen die regulatorischen Rahmenbedingungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angepasst werden. Ziel ist, ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell für das Wasserstoff-Kernnetz und die Weiterentwicklung der Wasserstoff-Infrastruktur voranzutreiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: NaTran Deutschland GmbH am 13.08.2025
- Beschreibung: Die H2ercules-Initiative trägt maßgeblich zur Entstehung eines Wasserstoffmarktes und zur Dekarbonisierung des deutschen Energiesystems bei. Mit Blick auf die anstehenden politischen Weichenstellungen nach der Bundestagswahl 2025 sollen diese Positionspapiere zur Ausgestaltung der künftigen Wasserstoffinfrastruktur beitragen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Väteraufbruch für Kinder e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Stellungnahme zum KostRÄG 2025 – BT-Drs. 20/14264 Unsere Stellungnahme reagiert auf den Referentenentwurf des „Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025“ (KostRÄG 2025), wie er in der Drucksache 20/14264 vom 17. Dezember 2024 vorliegt. Aktuell werden in diesem Gesetzesentwurf unter anderem eine Anpassung der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sowie eine Anhebung der Vergütung von Verfahrensbeiständen vorgeschlagen. Unsere Stellungnahme analysiert die Auswirkungen auf Elternteile – insbesondere solche, die nicht verfahrenskostenhilfeberechtigt sind – und bietet konkrete Reformvorschläge, um ihre Belastung zu begrenzen und die Verfahrensgerechtigkeit zu fördern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - KostRÄG 2025)
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Väteraufbruch für Kinder e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Der Väteraufbruch für Kinder e.V. wendet sich entschieden gegen jegliche Form von Gewalt, gleich gegen wen. Der VAfK e.V. warnt, dass der Referentenentwurf zum Schutz gewaltbetroffener Personen im familiengerichtlichen Verfahren in Teilen zu verfahrenstaktischem Missbrauch, falschen Beschuldigungen und einer Benachteiligung engagierter Elternteile führen kann. Wir fordern stattdessen verbindliche Fortbildungspflichten für Familienrichter, mehr Kollegialentscheidungen in sensiblen Verfahren sowie klare, faire Regelungen zum Erhalt des Kontakts zwischen Kindern und beiden Eltern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Väteraufbruch für Kinder e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns bundesweit für das Recht jedes Kindes ein, beide Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden. Dabei engagieren wir uns gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen („Scheinvaterschaften“), die Kinderrechte verletzen und staatliche Leistungen erschleichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
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BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Väteraufbruch für Kinder e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen – Kinder nicht vergessen! Der Väteraufbruch für Kinder e.V. begrüßt den Schutz Minderjähriger durch die Unwirksamkeit im Ausland geschlossener Kinderehen, warnt jedoch vor Unterhaltsansprüchen Erwachsener gegen Minderjährige und vor einer faktischen „Fortführung“ unwirksamer Ehen. Besonders kritisieren wir das Fehlen klarer Regelungen für aus solchen Ehen hervorgegangene Kinder, um deren soziale und rechtliche Bindungen – insbesondere zum Vater – zu sichern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): RefE eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Ja zu Bargeld - Initiative Finanzielle Souveränität e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Ja zu Bargeld engagiert sich hinsichtlich geplanter Gesetzesvorhaben, welche die Nutzung von Bargeldmitteln begrenzen sollen.
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- Angegeben von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die Verbände en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V., MEW – Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V., bft – Bundesverband Freier Tankstellen e.V. und UNITI – Bundesverband EnergieMittelstand e.V. haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes veröffentlicht und fordern entscheidende Anpassungen für eine zukunftsfähige Energie- und Kraftstoffbesteuerung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 12.08.2025
- Beschreibung: Klarstellung des Grundsatzes der persönlichen Leistungserbringung auch für MVZ und Offenlegungspflichten für MVZ im Arztregister und ggü. Patientinnen und Patienten sowie Anpassung der Regelungen zu Assistenten insbesondere zu Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 12.08.2025
- Beschreibung: Die Leitfragen des BMG werden hinsichtlich möglicher Regelungsinhalte für ein Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG) beantwortet. Dabei werden erste Vorschläge gemacht, wie in einem anwachsenden Krisenszenario die Steuerung von Ärztinnen und Ärzten in der Gesundheitsversorgung gelingen kann. Zudem erfolgen Hinweise welche Voraussetzungen gelten sollen, um auch andere Gesundheitsberufe und Freiwillige einbeziehen zu können. Hinsichtlich der Einbindung des ÖDG und zur Krisenkommunikation wird eine auskömmliche Finanzierung des ÖGD gefordert.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen es, dass die Abfindungsmöglichkeiten von Kleinstanwartschaften, bei denen die spätere Leistungshöhe und die Verwaltungskosten in keinem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen, erweitert werden sollen. Wir bezweifeln aber, dass der hier gewählte Weg aufgrund seines großen Verwaltungsaufwandes zielführend sein wird. Es wäre sinnvoller, bei zustimmungsfreien Abfindungen die Abfindungsgrenze in § 3 Abs. 2 BetrAVG auf 2% bzw. 24/10 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV anzuheben. Für die sehr aufwändige Abfindungsregelung des § 3 Abs. 2a BetrAVG-E sollte als Abfindungshöhe (wie vor 2005 ) ein Wert von 4% bzw. 48/10 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV gelten . Die zwingende Übertragung der Mittel in die Gesetzliche Rentenversicherung sollte gestrichen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die aba begrüßt, dass nach Wegen gesucht wird, kleinteilige, kostenintensive und daher ineffiziente Pensionskassenstrukturen im Interesse aller Beteiligten aufzulösen. Sie sieht offene Fragen zur Tiefe des Eingriffs in arbeitsrechtliche Regelungen. § 3 BetrAVG beschäftigt sich grds. nur mit der Abfindungsmöglichkeit unverfallbarer Anwartschaften und laufender Leistungen. § 3 Abs. 7 BetrAVG-E kann aber so verstanden werden, dass auf diesem Wege auch im laufenden Arbeitsverhältnis im Vollzug eines Auflösungsbeschlusses, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, „die entsprechenden Anwartschaften“ als abgefunden gelten und der Verschaffungsanspruch keine Rolle spielt. Es wäre im Interesse der Rechtsklarheit dies im Gesetzestext und der Begründung deutlicher zum Ausdruck zu bringen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: AG und Versorgungseinrichtungen droht erheblicher Aufwand, v.a. wenn gleichzeitig der Anspruch auf Entgeltumwandlung geltend gemacht wird: Arbeitsrechtliche Vereinbarungen und Verwaltungsprozesse wären anzupassen. Das Inkrafttreten der Änderung sollte frühestens 1 bis 2 Jahre nach Verkündung des Gesetzes erfolgen und die Neuregelung auch nur für Neuzusagen ab Verkündung des Gesetzes gelten. Im Gesetzestext und nicht nur in der Begründung soll zum Ausdruck kommen, dass weiterhin Bedingungen als Vss. für den Bezug einer bAV vereinbart werden können. Teilrenten aus der GRV sollten erst ab 75% eine bAV auslösen können. Für Gesamtversorgungszusagen bedarf es gesonderter Lösungen. Ein gesetzl. Anspruch auf eine Teilbetriebsrente darf nicht entstehen und Vereinbarungen müssen unberührt bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen die geplanten Änderungen in den §§ 9 - 11 BetrAVG, die den PSVaG betreffen. Es ist im Interesse aller Mitglieder des PSVaG, dass dieser so effizient und aufwandsarm wie möglich seinen gesetzlichen Auftrag erfüllen kann. Das bedeutet auch, dass eine größtmögliche Bürokratieentlastung erreicht wird und alle sinnvollen Möglichkeiten der Digitalisierung eröffnet werden. Die Automatisierung der Erstellung von Beitragsbescheiden und die verstärkte Nutzung von Online-Portalen werden durch die vorgesehenen Gesetzesänderungen ermöglicht. Die vorgesehenen neuen Grundlagen für die Kommunikation mit der Bundesanstalt für Arbeit und die GRV bieten ebenfalls die Möglichkeit, Prozesse in der Leistungserbringung zu verkürzen und damit Verwaltungskosten einzusparen
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die aba begrüßt Vorschlag zu Optionssystemen auf betrieblicher Ebene nach § 20 Abs. 3 BetrAVG-E. Da es aber nur wenige Branchen und Bereiche gibt, in denen Entgeltansprüche nicht tarifvertraglich geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, wird die mögliche Wirkung des Optionsmodells auf sehr wenige Fälle begrenzt. Deswegen sollten – vorbehaltl. § 20 Abs. 1 BetrAVG – (rein) betriebliche Optionsmodelle auch für die Umwandlung tariflichen Entgelts zugelassen werden. § 20 Abs. 3 BetrAVG-E als Ausnahmevorschrift (lex specialis) zu § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG formuliert werden. Die aba empfiehlt die Rückkehr zum ursprünglichen RefE aus dem Jahre 2024. Sie sieht Klarstellungsbedarf beim Verhältnis zum Tarifvorbehalt (§ 4 TVG) und beurteilt 20%-igen AG-Zuschuss als zu hoch.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen die vorgesehene Neuregelung . Eine mangelhafte, oder besser unzureichende Beteiligung darf nicht zur Unwirksamkeit der reinen Beitragszusage führen. Im Interesse einer weiteren Klarstellung schlagen wir zudem vor, dass in § 21 Abs. 1 S. 2 BetrAVG „mangelhafte“ Beteiligung durch „unzureichende“ Beteiligung ersetzt werden sollte. Damit wären Fälle der Nichtbeteiligung ebenfalls erfasst . Es ist zu begrüßen, dass per Tarifvertrag darauf verzichtet werden kann, die Organisations- und Durchführungsstruktur eines bestehenden SPM zu nutzen und so die Beteiligungspflicht ebenfalls zu erfüllen. Mangels entsprechender Ressourcen werden vor allem kleinere Tarifpartner davon Gebrauch machen können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die beabsichtigte Streichung der Absätze 2 und 3 in § 21 BetrAVG ist nachvollziehbar, da die Sachverhalte teilweise in § 24 BetrAVG geregelt werden sollen bzw. eine ohnehin bei den Tarifpartnern herrschende Praxis widerspiegeln. Wir empfehlen aber, dass die gestrichenen Regelungen in die Gesetzesbegründung aufgenommen werden. Sie gehen nämlich teilweise über den Wortlaut des § 24 Abs. 4 BetrAVG hinaus.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Wechsel von Sozialpartnermodell oder Versorgungsträger (§ 22 BetrAVG): aba sieht Klarstellungsbedarf
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die aba hält die Regelung grundsätzlich für sinnvoll, empfiehlt aber zur Vermeidung von Missverständnissen noch einige Klarstellungen vorzunehmen. Für Konstellationen, nach denen das Sozialpartnermodell und damit ggf. der entsprechende Versorgungsträger gewechselt wird, braucht es eindeutige Regelungen zur Portabilität. Es wäre hilfreich, wenn zunächst klargestellt würde, welche Fälle von der Regelung erfasst bzw. nicht erfasst werden sollen. Fraglich ist zum Beispiel, ob auch Fälle des Wechsels des Versorgungsträgers innerhalb eines SPM erfasst sind. Zur Verbesserung der Portabilität sollte die Wechselmöglichkeit nicht allein auf Sozialpartnermodelle und deren Versorgungswerke beschränkt werden. Durch den Verzicht auf Begrenzung der Übertragungswerte wird Portabilität erleichtert.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen die Neuregelung, da sie dem Sozialpartnermodell mehr Flexibilität verleiht. Daneben sollte aber die bisherige einseitige Möglichkeit der zustimmungsfreien Abfindung durch die Versorgungseinrichtung auch ohne Zustimmung (von Arbeitnehmer oder Tarifpartnern) weiterhin erhalten bleiben . Die Flexibilität der Abfindungsmöglichkeiten geht aber dadurch verloren, dass nach der vorgeschlagenen Neuregelung die Abfindungsgrenzen schon vorab von den Sozialpartnern festgelegt werden müssen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die aba bgrüßt die mit § 24 BetrAVG-E aufgezeigten Wege für eine Teilnahme auch nichttarifgebundener Dritter an Sozialpartnermodellen, sieht aber noch Regelungsbedarf an verschiedenen Stellen: § 24 BetrAVG schließt außertarifliche Mitarbeiter (AT) und leitende Angestellte (LA) vom Zugang zu einem Sozialpartnermodell praktisch aus. Es muss geklärt werden, wie mit der Konkurrenz von SPMen umzugehen ist, wenn mehrere SPM einschlägig sind. Anstelle einer Sonderregelung für Mitarbeiter einer Gewerkschaft könnte Nr. 2 dahingehend geändert werden, dass die einschlägigen Tarifvertragsparteien der Teilnahme an einem SPM an-derer Tarifvertragsparteien zustimmen. Der Begriff „Dritte“ im vierten Absatz ist unklar. Klarstellung, dass die Nichttarifgebundenen belastet werden sollen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die Regelung in § 3 Nr. 55c S. 2 Buchst. b EStG-E wird grundsätzlich begrüßt. Allerdings knüpft die Steuerfreistellung in § 3 Nr. 55c EStG an den § 3 Abs. 2a BetrAVG an. Rein formal greift diese dann nicht für Personenkreise, die nicht unter das BetrAVG fallen. Hier sollte baldmöglichst im BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung klargestellt werden, dass die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55c EStG auch für Personenkreise, für die das BetrAVG nicht gilt, greift. Die mitunter aufwändige Prüfung, ob jemand in den Anwendungsbereich des BetrAVG fällt oder nicht, würde damit obsolet.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die aba begrüßt die Anhebung des Förderbetrags von 288 auf 360 € und die daraus resultierende Erhöhung der steuerlich geförderten Beiträge von 960 auf 1.200 € (§ 100 Abs. 2 und Abs. 6 EStG). Darüber hinaus begrüßen wir die Kopplung der Einkommensgrenzen für die Förderberechtigten an die BBG (3% der BBG) sowie die gegenüber dem aktuellen Stand leichte Erhöhung der Einkommensgrenze von derzeit 2.575 auf 2.898 € (§ 100 Abs. 3 Ziff. 3 EStG). Für Arbeitgeber stellt die Höhe des Fördersatzes den Anreiz zur Erteilung solcher zusätzlichen Betriebsrentenzusagen dar. Wir regen daher an, den Förderprozentsatz von 30% auf 40% oder 50% anzuheben. Außerdem sollten die Änderungen nicht erst zum 01.01.2027 in Kraft treten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die aba begrüßt und unterstützt, dass im Hinblick auf die gewünschte Flexibilisierung von Erwerbstätigkeit und Ruhestand für Pensionskassen eine Änderung im § 232 Abs. 1 Nr. 2 VAG-E vorgesehen ist. Wir gehen davon aus, dass dazu Regelungen in den Allgemeine Versicherungsbedingungen erfolgen können und in diesem Fall aufsichtsrechtlich ausreichend sind. Zudem erwarten wir, dass auch in Zukunft aufsichtsrechtlich keine individuellen Prüfungen der Pensionskassen hinsichtlich des (teilweisen) Wegfalls des Erwerbseinkommens erfolgen müssen. Diese wären bei den meisten Pensionskassen nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand oder praktisch gar nicht umsetzbar.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die aba begrüßt und unterstützt die vorgesehenen Regelungen zur vorübergehenden Unterdeckung von Pensionskassen, bittet aber um Änderungen zu zwei Punkten: Die Begründung des § 234j Abs. 5 -VAG-E geht von einem Fall der außerplanmäßigen Abschreibung der Kapitalanlage aus. Aber auch außerplanmäßige Entwicklungen der Verpflichtungen können zu einer Unterdeckung führen. Sowohl Gesetzestext als auch die Begründung sollten allgemein von einer Unterdeckung sprechen, gleich wie diese entstanden ist. Die Abschreibung auf Kapitalanlagen (der wohl relevanteste Fall) kann hier als Beispiel genannt werden. Analog § 239 Abs. 3 VAG ist in § 234j Abs. 4 und Abs. 5 VAG-E aufzunehmen, dass die Genehmigung durch die BaFin zu erteilen ist, sofern die Bedingungen der Absätze 4 und 5 erfüllt sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Bei der Übertragung von Versorgungsanrechten auf einen Pensionsfonds (PF) gem. § 3 Nr. 66 EStG besteht für PF das praktische Bedürfnis, auch Ratenzahlungen erbringen zu können. Dies ist bislang aufsichtsrechtlich nur über eine BaFin-Verlautbarung in einer FAQ-Liste vom 09.08.2021 flankiert. Eine explizite Verankerung in § 236 Abs. 1 VAG-E erscheint daher sinnvoll. Bei der Formulierung in der Begründung (so dass der Pensionsfonds den Versorgungsberechtigten das Recht einräumen kann, die Leistung als lebenslange Zahlung oder als Kapitalzahlung in Raten in Anspruch zu nehmen) bitten wir darum,, um ein Exklusivitätsverhältnis zu vermeiden, lebenslange Zahlung und Kapitalzahlung in Raten nicht mit einem oder zu verbinden, sondern mit einem und oder zumindest mit einem und/oder.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen die Ergänzung in Abs. 2 „(Die Satzung kann vorsehen, dass die oberste Vertretung eine Entnahme aus der Verlustrücklage beschließen kann, die zugunsten der Mitglieder oder der Versicherten verwendet wird. Der Beschluss bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.“), die es VVaG künftig ermöglicht, „einen Teil der Verlustrücklage zugunsten der Mitglieder zu verwenden, wenn die zu verteilenden Mittel mit großer Sicherheit nicht mehr zur Deckung von außergewöhnlichen Verlusten oder zur Sicherstellung der langfristigen Risikotragfähigkeit benötigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die aba die Schaffung automatisierter, digitaler Verfahren für den PSVaG (§ 151d SGB VI-E). Wünschenswert wäre auch ein Anschluss von bAV-Trägern. Die Klarstellung in § 187a Abs. 1a SGB VI Klarstellung zur Intention des Gesetzgebers begrüßen wir ausdrücklich. Flankierend dazu sollte eine Änderung des § 69 Abs. 2 SGB X erfolgen, u.a. zu Reduktion von unverhältnismäßigen Aufwänden bei der Abfrage von Sterbedaten bzw. Lebensbescheinigungen. Der Lebensnachweis als digitaler Service steht nur auf tariflicher Grundlage errichteten Versorgungseinrichtungen offen und schließt zu deren Nachteil viele Einrichtungen der bAV von diesem Verfahren aus. Außerdem: AG mit Direktzusagen und Unterstützungskassen sollten am Abfrageverfahren für die Steuer-ID nach § 22a Abs. 2 EStG teilnehmen dürfen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Der steuerliche Dotierungsrahmen bei Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen von 8% der Beitragsbemessungsgrundlage in der Gesetzlichen Rentenversicherung (BBG der GRV) und die sozialabgabenfreie Dotierung in Höhe von 4% der BBG der GRV fallen weit auseinander. Zur Reduzierung dieser Komplexität, und um dadurch entstehende Fälle der „Doppelverbeitragung“ zu beseitigen, sollten die Dotierungshöchstgrenzen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht zumindest auf dem steuerlichen Niveau vereinheitlicht werden. Um entsprechende Prüfung hatte auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines 2. BRSG in der letzten Legislaturperiode (BR-Drs. 488/24 vom 22.11.2024) gebeten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz wurde zum 1.1.2020 ein Freibetrag GKV-Beiträge auf Betriebsrentenleistungen eingeführt, leider nur für Pflichtversicherte. Für den Pflegeversicherungsbeitrag gilt allerdings weiterhin nur eine (gleichhohe) Freigrenze. Wird diese überschritten, müssen von der vollen Betriebsrente Pflegeversicherungsbeiträge abgeführt werden. Das führt zu einer unnötigen Komplexität der Beitragsabrechnung. Auch für die Pflegeversicherung sollte daher ein Freibetrag eingeführt werden. Den Umfang der „Doppelverbeitragung“ könnte man durch eine Anhebung eines solchen Freibetrages reduzieren. Alternativ könnte man den Rechtszustand von vor 2004 wieder herbeiführen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Wir empfehlen (wie auch der Normenkontrollrat) in bAV-bezogenen Vorschriften, z.B. im Steuerrecht, eine Ersetzung von Schriftform- durch Textformerfordernisse sowie eine erleichterte Einholung von Daten auf digitalem Weg. Gesetzlich sollte klargestellt werden, dass die Anforderungen des NachwG nicht für Entgeltumwandlung gelten. Die geplanten Erleichterungen durch digitale Prozesse für den PSVaG sollten für die bAV aufgenommen werden. Der Aufwand z.B. für die Einholung von Informationen, die an zentraler Stelle bereits vorliegen, führt zu Unverständnis bei Betroffenen und zu hohen Kosten auf Seiten der Einrichtungen. Entbürokratisierung entlastet AG und Versorgungseinrichtungen und senkt die Kosten im Interesse der Begünstigten, außerdem Kosten in Aufsichts- und Verwaltungsbehörden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Alle Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) sollten in den Datenaustausch mit der DRV einbezogen werden. Diese Möglichkeit könnte EbAV – wie bereits der VBL, den Zusatzversorgungskassen im öffentlichen Dienst und der gemeinsamen Einrichtungen im Sinne von § 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes - die Feststellung der Leistungen künftig deutlich erleichtern. Notwendig hierfür wäre ein Auskunftsanspruch bzw. eine Erweiterung des Teilnehmerkreises am automatisierten Datenaustausch mit den Trägern der Rentenversicherung (§ 148 Abs. 3 SGB VI) und damit korrespondierende Datenverarbeitungsbefugnis (§ 69 Abs. 2 Nr. 2 SGB X). Dies wäre ein zukunftsweisendes Projekt, das ggf. auch aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ unterstützt werden könnte.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Bestandsübertragungen zwischen Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung müssen einfacher und damit praxisgerechter ausgestaltet werden. Bestehende Rechtsunsicherheiten müssen beseitigt werden. Außerdem könnte für den Fall der Auslagerung bestehender Zusagen auf einen Pensionsfonds eine Dotierungsmöglichkeit sinnvoll sein, die sich an der Höhe der auszulagernden Versorgungszusagen orientiert. Ferner sollte das Teilwertverfahren in ähnlicher Weise abgewandelt werden, wie dies inzwischen auch gesetzlich in § 5 Abs. 7 S. 4 EStG für den Fall der entgeltlichen Übernahme bestehender Versorgungszusagen geregelt ist.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Für die Beitragszusage mit Mindestleistung sollte ein niedrigeres Garantieniveau als 100% der gezahlten Beiträge von den Beteiligten vereinbart werden können oder vom Gesetzgeber definiert werden. Generell sollten auch für die traditionellen Durchführungsformen der bAV - ähnlich wie bei dem SPM - Zusagen mit abgesenkten Garantien ermöglicht werden, für die Anwartschafts- und die Rentenphase. Auch die Option von Pufferbildungen sollte, wo möglich, geschaffen werden, z.B. bei bestimmten Ausprägungen des Pensionsfonds. Insbesondere mit Blick auf KMU könnten die Berechtigten vermehrt an den Erträgen des Kapitalmarktes partizipieren. Zudem würden Fehlanreize in Form von verbleibenden Haftungsrisiken reduziert, die allein durch die Öffnung von SPM für Dritte nicht überwunden werden können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: EbAV werden regulatorisch häufig so behandelt wie Lebensversicherungen, dabei gibt es deutliche Unterschiede. Viele Regelungen, die für Lebensversicherungen sinnvoll sind, sind nicht für EbAV geeignet. Die Anforderungen an EbAV sind somit unverhältnismäßig und führen zu hohen Aufwänden und Kosten, denen kein entsprechender Nutzen gegenübersteht. Ein aufsichtlicher Rahmen auf europäischer und nationaler Ebene, der den Besonderheiten der bAV Rechnung trägt, ist unbedingt notwendig. Die Erwähnung von Proportionalität in der Regulierung reicht nicht (z.B. DORA-Verordnung). Die Anforderungen müssen eine Anwendung des Proportionalitätsprinzips in der praktischen Umsetzung ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die aba hat die Änderungen durch die neue AnlV und ihre Veröffentlichung am 6. Febr. 2025 im BGBl. sehr begrüßt. Jetzt bedarf es begleitender Regulierung, u.a. der Anwendungsvorgaben im Kapitalanlage-Rundschreiben und die Umsetzung im BaFin-Berichtswesen (Sammelverfügung) sowie Änderungen bei Stresstestvorgaben und Prognoserechnungen. Nach Einschätzung der aba führt die neue Infrastruktur-Quote eher zu dem politisch gewünschten Mehr an Infrastruktur, wenn diese Quote auch auf Infrastruktur-Investitionen in geschlossenen Fonds bzw. gebündelten Investitionen angewendet werden kann. Da der Ref-E keine Anpassungen der Regelungen für Pensionsfonds vorsieht, für die ebenfalls Mischungsgrenzen für Anlagen nach Nr. 17 sowie Streuungsgrenzen gelten, hält die aba entsprechende Anpassungen für nötig.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Pensionskassen und Unterstützungskassen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Körperschaftsteuer befreit. Erforderlich ist u. a., dass die gewährten Leistungen bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Die letzte Anpassung der Höchstgrenzen fand vor nunmehr über 25 Jahren statt. Wir empfehlen eine deutliche Anhebung der Höchstgrenzen aus § 2 KStDV, da ansonsten die durch steuerbefreite Pensionskassen und Unterstützungskassen gewährten Versorgungen deutlich hinter dem Kaufkraftverlust der letzten Jahrzehnte zurückbleiben. In diesem Sinne zielführend wäre weiterhin eine im Zeitverlauf automatisch erfolgende Anpassung der Höchstgrenzen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Für Pensionskassen ist der Abschluss von Rückdeckungsversicherungen satzungsgemäß und gem. Bestimmungen des VAG grundsätzlich erlaubt. Nach einem jüngeren BFH-Urteil stellt die Erbringung von Leistungen als Rückdeckungsversicherung aber die Befreiung von der Körperschaftsteuer in Frage, obwohl eine Rückdeckungsversicherung die Finanzierung einer bAV über steuerlich anerkannte Durchführungswege (Direktzusage, Unterstützungskasse) bezweckt. Eine Gesetzesänderung sollte klarstellen, dass eine aufsichtsrechtlich zulässige Rückdeckungsversicherung nicht zu Steuerpflicht führt, wenn die vorhandenen Rückdeckungsversicherungen an die Versicherten verpfändet werden und sichergestellt ist, dass durch die Rückdeckungsversicherungen nur zugesagte Versorgungsleistungen finanziert werden können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: "Der nach § 6a EStG steuerlich vorgeschriebene Abzinsungssatz von 6% für die Rückstellungsbildung bei Direktzusagen ist deutlich zu hoch. Angepasst werden muss auch der Zinssatz, der nach § 4d EStG den verbindlichen steuerlichen Bewertungsfaktoren für die Berechnung des Deckungskapitals für lebenslänglich laufende Leistungen von Unterstützungskassen zugrunde liegt. Das steuerlich vorgegebene Bewertungsverfahren für Direktzusagen ist dahingehend anzupassen, dass auch moderne, effiziente und flexible Zusageformen sachgerecht erfasst werden können. In der Handelsbilanz führt der variable Bewertungszins gemäß § 253 HGB zu mitunter erheblicher Bilanz- und Aufwandsvolatilität und sollte durch einen festen Bewertungszins ersetzt werden. "
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die steuerfreie Entgeltumwandlung mindert die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. In der Praxis wird die Entgeltumwandlung daher häufig beendet, um finanzielle Nachteile während der Elternzeit zu vermeiden. Um die dadurch entstehende negative Auswirkung auf die Betriebsrentenhöhe zu vermeiden, schlagen wir vor, dass die Berechnung des Elterngeldes künftig so erfolgt, als wäre keine Entgeltumwandlung vereinbart worden. In vergleichbarer Weise wird z.B. bereits beim Insolvenzgeld vorgegangen: Bei Entgeltumwandung zugunsten versicherungsförmiger Durchführungswege erfolgt die Berechnung des Insolvenzgeldes so, als wäre keine Entgeltumwandlung vereinbart worden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Versorgungszusagen in der bAV genießen einen derart hohen Besitzstandsschutz, dass selbst in zukünftige Zuwächse kaum eingegriffen werden kann. Immer größere Anteile des Aufwandes für betriebliche Altersversorgung fließen in Betriebsrentenanpassungen und die Dotierung bestehender Zusagen. Immer geringere Anteile des Aufwandes für betriebliche Altersversorgung stehen für die Dotierung neuer Zusagen zur Verfügung. Bereits erteilte Zusagen sollten vor diesem Hintergrund im Interesse von mehr Generationengerechtigkeit für die Zukunft abänderbar sein, unabhängig davon, ob sie kollektivrechtlich erteilt wurden oder nicht. Unter Berücksichtigung des rechtlich garantierten Besitzstandsschutzes sollte geprüft werden, inwieweit in zukünftige Zuwächse von Versorgungszusagen eingegriffen werden kann.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Altersversorgung ist mehr als das bloße Einsammeln und Anlegen von Geld. Effizienteste Altersversorgung geht erwiesenermaßen über die bAV, die Kapitaldeckung mit kollektivem Bezug und in der Regel lebenslangen Rentenzahlungen verbindet. Private Altersvorsorge verlangt regelmäßig viele eigene Entscheidungen, um den richtigen Anbieter und das passende Produkt auszuwählen. Dies setzt die Bereitschaft und Zeit, sich intensiv mit dem Thema Altersvorsorge zu befassen, sowie eine gewisse finanzielle Bildung voraus, weshalb bei staatlicher Förderung nicht auf die lebenslange Rentenzahlung verzichtet werden sollte, um Fehlallokationen zu vermeiden. Individuelle Vermögensbildung darf nicht besser gefördert werden als sozialpolitisch hochwertige und kostengünstige betriebliche Altersversorgung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Angesichts der anspruchsvollen rechtlichen und ökonomischen Voraussetzungen, die mit Kapitaldeckungselementen in der GRV verbunden sind, sollte der Weg zu mehr Kapitaldeckung besser über die betriebliche Altersversorgung und die private Altersvorsorge gewählt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: TUI AG am 12.08.2025
- Beschreibung: Die Entgelte für bestehende Beitragszahler sollten deutlich reduziert werden und sich an den tatsächlichen Risiken, der Geschäftsentwicklung, Profitabilität und Liquiditätsprognosen der jeweiligen Unternehmen orientieren. Neue Beitragszahler sollten einen fairen Beitrag zum DRSF leisten und Rückzahlungen an bisherige Beitragszahler ermöglichen. Unternehmen mit unzumutbar hohen Insolvenzrisiken sollte der der Schutz vorenthalten werden. Unnötige Doppelabsicherung (etwa bei Kreditkartenzahlung) sollte durch den Gesetzgeber beendet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TUI AG am 12.08.2025
- Beschreibung: Staatlich bedingte Standortkosten, die in den letzten Jahren unverhältnismäßig gestiegen sind, bremsen die Entwicklung des deutschen Luftverkehrs aus. Der deutsche Luftverkehr sollte durch Senkung der Standortkosten gestärkt und so auch im EU-Vergleich wieder wettbewerbsfähig werden. TUI sieht die Rücknahme der Erhöhung der Luftverkehrssteuer aus 2024 im Koalitionsvertrag nur als ersten Schritt. Ziel sollte die Abschaffung der Luftverkehrsteuer sein. Darüber hinaus sollten die Gebühren für Flugsicherung und Luftsicherheit dringend gesenkt werden. Neben den aufgeführten Standortkosten sollten auch weitere Zusatzbelastungen für den Luftverkehr abgebaut werden. So plädiert TUI auch für die Abschaffung der deutschen Power-to-Liquid- (PtL)Quote, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TUI AG am 12.08.2025
- Beschreibung: Die EU-Kommission hat 2013 eine umfassende Reform der Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 angestoßen. Das Thema wird aktuell neu diskutiert. Laut Verordnung steht Reisenden eine Ausgleichszahlung bei ausgefallenen oder verspäteten Flügen zu. Es sei denn, es liegen "außerordentliche Umstände" vor. Für die außerordentlichen Umstände fehlt eine klare Definition. TUI unterstützt den Ansatz der EU-Kommission, eine abschließende Liste "außerordentlicher Umstände" einzuführen. Darüber hinaus unterstützt TUI die Anpassung der zeitlichen Schwellenwerte für Verspätungen, um etwa Ersatzflugzeuge innerhalb einer realistischen Zeitspanne bereitstellen zu können.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TUI AG am 12.08.2025
- Beschreibung: TUI plädiert für effiziente Prozesse und eine reibungslose Einführung des EES. Mögliche Hürden für Unternehmen, Mitarbeiter und Reisende sollten im Vorfeld beseitigt werden. So sollte die Kommission das EES erst dann einführen, wenn es an Flughäfen und anderen Grenzübergängen erfolgreich getestet wurde. Die Erfassung biometrischer Daten von Nicht-EU-Besuchern in den Mitgliedstaaten sollte nicht in der Hauptreisezeit eingeführt werden. Mitgliedstaaten sollten Reisenden eine Anwendung zur Vorab-Registrierung zur Verfügung stellen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: EUTOP Brussels SRL (EUTOP) am 12.08.2025
- Beschreibung: Beibehaltung bestehender rechtlicher Regelungen im Bereich des Tabaksteuergesetzes (TabStG).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (9):
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- Angegeben von: EUTOP Brussels SRL (EUTOP) am 12.08.2025
- Beschreibung: Anpassung bestehender rechtlicher Regelungen im Bereich des Tabaksteuergesetzes (TabStG) im Zusammenhang mit der Mindeststeuer.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (9):
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- Angegeben von: Deutscher Tee & Kräutertee Verband e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Aufgrund der relativ langen Verweildauer der Produkte innerhalb der Lieferkette von Erzeugung bis zum Verbraucher (langer Lebenszyklus) fordert die Teewirtschaft entsprechend realistische und praxistaugliche Übergangsfristen bei neuen gesetzlichen Vorgaben.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Tee & Kräutertee Verband e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die deutsche Teewirtschaft setzt sich für eine sachgerechte Regulierung von Rückstandshöchstgehalten von Pflanzenschutzmitteln ein. Nur so kann zukünftig sichergestellt werden, dass dem europäischen Markt ausreichend Rohstoffe zur Verfügung stehen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin Tee, Kräuter- und Früchtetee in der gewohnten Qualität und Vielfalt genießen können.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Tee & Kräutertee Verband e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die deutsche Teewirtschaft spricht sich für einen deutlichen Bürokratieabbau in der Nachhaltigkeitsgesetzgebung aus, um wirksame Projekte vor Ort zu ermöglichen, die Menschen und Natur zugutekommen, statt Mittel in der Verwaltung zu binden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Tee & Kräutertee Verband e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die deutsche Teewirtschaft plädiert für eine offene Handelspolitik, die globale Partnerschaften sichert und fair gestaltet ist. Deutschland und die EU müssen attraktive Handelspartner bleiben, damit die Wirtschaft zu alter Stärke zurückkehren kann. Dies gilt umso mehr für Produkte, die überwiegend aus Drittländern importiert werden müssen.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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allg. Branchenthemen im Rahmen eines Positionspapiers
Aktiv vom 12.08.2025 bis 08.09.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Einheitliche Genehmigungsverfahren und bundesweit harmonisierte Ladenöffnungszeiten Vermeidung von unkoordinierten Verpackungssteuern parallel auf verschiedenen politischen Ebenen Reduzierung von Berichts- und Dokumentationspflichten, die gerade Mittelständler schwer belasten Anreize für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Förderung von Mitarbeiterverpflegung Steuerfreibeträge für Personalessen und Unterstützung für Arbeitnehmer durch steuerlich geförderte Grundversorgung (z.B. kostenlose Wasser- und Kaffeeversorgung) Wiederaufnahme von Digitalisierungsfonds Unterstützung für die Einrichtung moderner Minikantinen und Arbeitsplatzlösungen Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung, auch in strukturschwachen Regionen Anpassung von Lenk- und Transportzeitenregelungen
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Der DAV sieht weiterhin Klarstellungsbedarf in Bezug auf die Kategorisierung eines KI-Systems als Hochrisiko-KI, besteht auf die menschliche Letztentscheidung und warnt vor menschlichen Tendenzen, automatisierten Systemen übermäßig zu vertrauen (sog. automation bias).
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices am 12.08.2025
- Beschreibung: Es soll eine praxistaugliche, patientenzentrierte und barrierearme Umsetzung des E-Rezepts für DiGA geben. Dazu gehört: > DiGA müssen schnell, verständlich und barrierefrei für Patientinnen und Patienten zugänglich sein. > Es braucht eine echte, anwenderorientierte Weiterentwicklung des bisherigen E-Rezepts. > Das Einlösen des E-Rezepts muss automatisiert und bürokratiearm erfolgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. am 12.08.2025
- Beschreibung: kurze Fristen für die Bearbeitung der Anträge; Anlegen einer bundesweiten Datenbank mit geprüften und anerkannten Berufsabschlüssen
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: IB-Lenhardt AG am 12.08.2025
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Unterstuetzung der Ausweitung und Weiterentwicklung bilateraler und multilateraler Anerkennungsabkommen (MRAs) im Bereich der Konformitaetsbewertung. Durch gezielte Einbringung fachlicher Expertise sollen regulatorische Prozesse so gestaltet werden, dass technische Pruefungen gegenseitig anerkannt werden koennen. Dies dient dem Abbau handelshemmender Doppelzertifizierungen und der Erleichterung des Marktzugangs fuer Hersteller auf internationaler Ebene.
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Der HDE setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung der Vorgaben des neuen Art. 11a der Verbraucherrechterichtlinie zur Widerrufsfunktion in § 356a BGB (neu) möglichst rechtssicher, praktikabel und ohne weitere Einschränkungen gegenüber der zugrundeliegenden EU-Richtlinie erfolgen. Hierzu sollte insbesondere die Zulässigkeit der Bereitstellung der Widerrufsfunktion im Kundenkonto, die Möglichkeit des Teilwiderrufs und der Zugang zur Widerrufsfunktion mittels Datenträgern, wie z.B. Hyperlink und QR-Code gesetzlich geregelt werden. Bei der Vermittlung von Dienstleistungsverträgen sollte es möglich sein, dass nur der Vertragspartner die Widerrufsfunktion bereitstellt.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Stryker GmbH & Co. KG am 12.08.2025
- Beschreibung: Mögliche Zölle – verhängt von den USA oder der EU – bedrohen die Medizintechnik-Branche in ihrer Kernaufgabe: Der Sicherstellung einer zuverlässigen und bezahlbaren Patientenversorgung. Als essenzielle humanitäre Güter dürfen Medizinprodukte nicht zum Gegenstand handelspolitischer Auseinandersetzungen werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Stryker GmbH & Co. KG am 12.08.2025
- Beschreibung: Die Stryker GmbH & Co KG setzt sich dafür ein, den Kosten- und Verwaltungsaufwand im Rechtsrahmen der MDR zu reduzieren, ohne die Sicherheit von Patienten und Anwender zu gefährden. Ziel der MDR-Novellierung sollte es sein, Patient:innen einen schnellen Zugang zu Medizintechnik-Innovationen zu ermöglichen und die zuverlässige Versorgung mit Medizinprodukten sicherzustellen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Berücksichtigung von Nicht-Versicherten Schwangeren bei der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
- Angegeben von: Ärzte der Welt e. V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Auf der Grundlage seiner Projekterfahrung hat der Verein Ärzte der Welt hat Vorschläge gemacht, wie die Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen für nicht-versicherte Schwangere gewährleistet werden kann.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Ärzte der Welt e. V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Das Papier stellt die zivilgesellschaftlichen Prioritäten zur Umsetzung der GEAS-Reform dar. U.a. plädiert es für die Anpassung der Gesundheitsleistungen und die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13963
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/13963
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: innn.it e.V: am 12.08.2025
- Beschreibung: Die Petition fordert: Ein gesetzliches Verbot religiöser Vorschriften in öffentlichen Krankenhäusern, insbesondere wenn diese die medizinische Versorgung nach allgemein anerkannten Standards einschränken. Sicherstellung der reproduktiven Selbstbestimmung und des Rechts der Schwangeren, nach ärztlicher Beratung eigenverantwortlich über den Abbruch zu entscheiden. Schutz der ärztlichen Berufsausübung vor Eingriffen durch kirchliche Träger, wenn diese dem geltenden medizinischen Standard und den gesetzlichen Regelungen widersprechen. Die vollständige Abschaffung der strafrechtlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen (§ 218 StGB) und damit die Entkriminalisierung aller Formen des Schwangerschaftsabbruchs.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Prof. Dr. Joachim Volz - Chefarzt und Gynäkologe
-
- Angegeben von: Bitkom e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die Digitalisierung ist der zentrale Treiber für wirtschaftliches Wachstum und gesellschaftliche Entwicklung. Rechenzentren bilden dabei das unverzichtbare Rückgrat der digitalen Infrastruktur, indem sie Daten speichern, verarbeiten und bereitstellen. Deutschland steht am Scheideweg: Rechenzentren sind essenziell für die digitale Souveränität unseres Landes und für Schlüsseltechnologien wie KI. Dennoch wächst die Kapazität der Rechenzentren langsamer als der Bedarf, während führende Nationen wie die USA und China ihre Kapazitäten massiv ausbauen. Es braucht daher dringend eine übergreifende Strategie mit konkreten Maßnahmen. Mit diesem Aktionsplan machen wir konstruktive Vorschläge, um umzusteuern.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die geplante Bundestariftreueregelung führt zu zusätzlicher Bürokratie und benachteiligt besonders Digitalunternehmen, Startups und KMU, die sich schon heute selten an Vergabeverfahren beteiligen. Sie würde die Digitalisierung der Verwaltung ausbremsen und schwächt in der aktuellen konjunkturellen Lage die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
Referentenentwurf (BMAS):
Tariftreuegesetz
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Referentenentwurf (BMWE): Tariftreuegesetz (Vorgang) [alle RV hierzu]
-
Referentenentwurf (BMAS):
Tariftreuegesetz
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die Hightech-Agenda ist ein wichtiger Schritt, um Deutschlands Innovationskraft zu stärken. Der Fokus auf digitale Schlüsseltechnologien wie KI, Quantencomputing und Mikroelektronik kann entscheidend zur Wettbewerbsfähigkeit und technologischen Souveränität beitragen. Damit die Agenda ihre volle Wirkung entfaltet, müssen zentrale strukturelle Hemmnisse adressiert werden: unzureichender Wissenstransfer von der Forschung in die Anwendung, überbordende Bürokratie und eine wenig effiziente Förderpraxis.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) grundlegend weiterentwickelt wird. Ziel ist ein modernes, digitalisiertes und effizientes Sicherheitsüberprüfungsverfahren mit gebündelten Zuständigkeiten, verbindlichen Fristen und klaren Ansprechpartnern. Bestehende Doppelstrukturen sollen abgebaut, Verfahren beschleunigt und freiwillige Vertrauenswürdigkeitsprüfungen für sicherheitsrelevante Wirtschaftsbereiche ohne unmittelbaren VS-Bezug rechtssicher ermöglicht werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Der Referentenentwurf zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts sieht eine verpflichtende elektronische Widerrufsfunktion für alle Fernabsatzverträge vor. Bitkom lehnt die geplante Ausgestaltung in ihrer jetzigen Form ab. Verbraucher können bereits heute auf einfachem Weg – etwa per Retourenlabel, E-Mail, Telefon oder im Kundenkonto – widerrufen. Die verpflichtende, offene Platzierung einer Widerrufsfunktion auf der Hauptseite birgt erhebliche technische, rechtliche und sicherheitsrelevante Risiken, führt zu Rechtsunsicherheit und verursacht deutlich höhere Kosten als im Entwurf veranschlagt. Um Missbrauch zu vermeiden und europarechtskonform zu handeln, sollte die Widerrufsfunktion ausschließlich im Login-Bereich bereitgestellt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Bitkom lehnt die Koppelung zusätzlicher Fördermittel an eine Investitionspflicht für VoD-Anbieter ab. Statt rechtlich fragwürdiger Eingriffe braucht es Planungssicherheit durch ein wettbewerbsfähiges Steueranreizmodell und einen echten Branchendialog zu zukunftsfähigen Förderinstrumenten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bitkom e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die geplante Einführung des E-Rezepts für DiGA basiert auf technischen Prozessen, die kaum verbreitet, komplex und nicht praxiserprobt sind. Dies schafft hohe Zugangshürden, gefährdet die Versorgungssicherheit und hemmt Innovation. Bitkom fordert eine patientenzentrierte, barrierearme und alltagsnahe Umsetzung mit Wahlfreiheit bei den Einlösewegen, der Möglichkeit papierbasierter Alternativen, Unterstützung durch Hersteller und einer Umstellung von Genehmigungs- auf Abrechnungsverfahren. Nur so kann die digitale Gesundheitsversorgung ihr Potenzial voll entfalten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Germanwatch am 11.08.2025
- Beschreibung: Forderungen: Die Absenkung der Energiesteuer sollte von weiteren Anreizen für die Elektrifizierung begleitet werden; Planungssicherheit und Anreize für die Elektrifizierung für alle Energieverbraucher:innen; Vereinfachung und Klarstellung der Steuersystematik für bidirektionales Laden und Stromspeicher, förderliche Rahmensetzung für V2G
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): 3. Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: DEMECAN Holding GmbH am 11.08.2025
- Beschreibung: Regelungen im Umgang, dem Anbau und der Distribution von medizinischem Cannabis.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 11.08.2025
- Beschreibung: Innerhalb der TI muss es möglich sein, dass sich Personen durch ihre gesetzlichen Vertreter, z.B. Kinder durch ihre Eltern, vertreten lassen können. Die Besonderheiten der privaten Krankenversicherten müssen berücksichtigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) am 11.08.2025
- Beschreibung: Der Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) verfolgt das Ziel, die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland weiter zu verbreiten und insbesondere für kleinere Unternehmen sowie Geringverdiener attraktiver zu gestalten. Er knüpft im Wesentlichen an dem bereits aus der letzten Legislaturperiode vorliegenden Referentenentwurf aus dem BMAS an, der nur leicht angepasst und aktualisiert wurde und ermöglicht es auf diese Weise, zügig notwendige Reformen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge voranzutreiben. Der BDV begrüß die grundsätzliche Stoßrichtung des Gesetzes, sieht jedoch in der konkreten Ausgestaltung einzelner Regelungen – insbesondere zum Opting-Out-Modell, zum Sozialpartnermodell und zur Geringverdienerförderung – Diskussionsbedarf.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) am 11.08.2025
- Beschreibung: Bei der Umsetzung der EU Richtlinie 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge gilt es, auch im Gewerberecht praxisnahe Regelungen umzusetzen - dies gilt u.a. im Hinblick auf eine Alte-Hasen-Regelung für Darlehensvermittler, Verbesserungen bei den Übergangsregelungen sowie im Hinblick auf eine neue Sachkundeprüfung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Waldbesitzerverband für Thüringen e.V. am 11.08.2025
- Beschreibung: Erhaltung des Bundeswaldgesetzes Änderung der EUDR Änderung der Wiederherstellungsverordnung
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- Angegeben von: WWF Deutschland am 11.08.2025
- Beschreibung: Die Bundesregierung erarbeitet ein Eckpunktepapier zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS). Der WWF setzt sich u. a. dafür ein, dass für die Umsetzung der NKWS eine verlässliche Finanzierung und ein wirkungsvolles Monitoring vorgesehen werden.
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- Angegeben von: FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland am 11.08.2025
- Beschreibung: Für die „Vision Zero“ braucht es eine validere Unfallstatistik: Einführung der Kategorie „lebensgefährlich verletzt“, Anpassung der Verletzten-Definitionen, Aufnahme von Alleinunfällen von Zufußgehenden. Unfallursachen müssen genauer erfasst werden, statt pauschal als „sonstige Ursache“. Empfehlungen des FGSV-Projekts „EBUS“ sind umzusetzen. Krankenhäuser sollen relevante Daten an die Polizei übermitteln dürfen. Datenzugriff für Forschung, Polizei und Verbände erweitern. Digitalisierung: Schutz vor Datenfälschungen durch KI, um Haftungsumgehung zu verhindern. Punktehandel ist als Straftat zu werten. Bewohnerparken darf nicht auf Betriebe ausgeweitet werden, da parkende Kleintransporter Sichtbehinderungen darstellen und so das Unfallrisiko für Zufußgehende erhöhen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Sportboot- und Schiffbau-Sachverständigen e.V. am 11.08.2025
- Beschreibung: - Künftige Ausgestaltung Sportbootführerscheine - Abstimmungen über Ausgestaltung des Befähigungswese - Überprüfung, Neuausrichtung und Vergabe einer ggf. erneuten Beleihung gemäß Wettbewerbs- und Vergaberecht
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Verordnung zur Neuregelung von Vorschriften in der Sportschifffahrt und zur Änderung von Vorschriften im Schifffahrtsrecht
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Dr. Hans-Ulrich Krüger am 11.08.2025
- Beschreibung: Begleitung des laufenden REACH-Beschränkungsverfahrens auf EU-Ebene, um eine verhältnismäßige und sachgerechte Regelung für das Düngemittel Calciumcyanamid zu erreichen. Der Bundesregierung sollen vertiefende Informationen und Sachargumente zur Verfügung gestellt werden, damit sie gegenüber der EU-Kommission darauf hinwirken kann, das im Rahmen des laufenden REACH-Beschränkungsverfahrens auf EU-Ebene diskutierte Verbot von Kalkstickstoff als Düngemittel nicht umzusetzen. Stattdessen sollen den Mitgliedstaaten alternativ verhältnismäßigere Risikominderungsmaßnahmen vorgeschlagen werden.
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Dr. Hans-Ulrich Krüger
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- Angegeben von: Netze BW GmbH am 11.08.2025
- Beschreibung: Die Netze BW engagiert sich für eine effiziente Umsetzung der Energiewende. Dabei setzt sie sich für eine praxisnahe und umsetzbare Ausgestaltung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ein, um verzichtbare bürokratische Hürden zu vermeiden und die Transformation des Energiesystems bestmöglich zu unterstützen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 11.08.2025
- Beschreibung: Das Verbot gemäß § 8 Absatz 2 der LKWÜberlStVAusnV, gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen befördern zu dürfen, ist wesentliches Hindernis für den Einsatz von Lang-Lkw in der Stückgutlogistik in Deutschland. Während der Transport als gefährlich klassifizierter Handelswaren in UN-geprüften Gebinden und Verpackungen in konventionellen Sattel- und Gliederzügen bis zur höchstzulässigen Gesamtmasse der Beförderungseinheiten gemäß ADR sicherheitstechnisch unbedenklich ist, ist deren Transport in Lang-Lkw nur eingeschränkt möglich. Sicherheitstechnisch ist dies nicht nachvollziehbar. Daher strebt der DSLV eine Ergänzung an mit dem Ziel, verpackte gefährliche Güter gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die intern. Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) zuzulassen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 11.08.2025
- Beschreibung: Energiewirtschaftsgesetz EnWG
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 11.08.2025
- Beschreibung: Der DSLV befürwortet eine zielgerichtete, moderne und digitale Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Dafür ist es erforderlich, dass die in den §§ 3 und 5 SchwarzArbG verlangten Auskünfte sowie der Nachweis wesentlicher Vertragsbedingungen von allen Branchen in der Textform – und damit digital – erbracht werden können. Um das Gesetz bürokratieneutral zu gestalten, sollte in § 2a Abs. 1 SchwarzArbG die Nr. 4 vollständig – mindestens jedoch das Speditions- und Logistikgewerbe – gestrichen werden. Eine Anhebung des Bußgeldrahmens in § 21 Abs. 3 MiloG ist hingegen nicht erforderlich. Durch die Einführung eines Buß-geldtatbestands für das „nicht rechtzeitige“ Herstellen der Lesbarkeit der übermittelten Daten (§ 8 Abs. 2 Nr. 7 SchwarzArbG) droht ein Konflikt mit dem Verschlüsselungsgebot.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 361/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
-
BR-Drs. 361/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 11.08.2025
- Beschreibung: Der DSLV lehnt das Vorhaben ab, da eine höhere Tarifbindung nicht durch Regulierungen, sondern nur durch moderne und praxistaugliche Tarifverträge erreicht werden kann. Die Nach- und Hinweispflichten müssen so weit wie möglich reduziert werden und deren Erfüllung auch digital möglich sein. Die Nachunternehmerhaftung ist nicht erforderlich. Das Gesetz darf zudem nicht zu einer Verdrängung von Haustarifverträgen führen. Zudem muss das Gesetz rechtssicher vorgeben, welcher regionale Flächentarif im Zweifelsfall repräsentativ ist und dessen Auswahl darf nicht zur Verdrängung anderer Tarifverträge führen. Im Sinne einer kooperativen Sozialpartnerschaft sollte der Antrag zur Festlegung verbindlicher Tarifbedingungen nur von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam gestellt werden dürfen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Dr.med. Jana Husemann – Hausärztinnen - und Hausärzteverband Hamburg e.V. am 11.08.2025
- Beschreibung: Wie kommt die Bundesregierung ihrem Auftrag der medizinischen Versorgung der Bevölkerung (in dem Fall hausärztliche Versorgung) nach