Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (104)
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Omnibusvorschlag der EU-Kommission
Aktiv vom 24.06.2025 bis 09.07.2026
- Angegeben von: CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung am 24.06.2025
- Beschreibung: Die EU-Kommission plant, die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) zu ändern. Ziel der Einflussnahme ist es, dass die Bundesregierung sich dafür einsetzt, dass Vereinfachungen der Richtlinien auf der Umsetzungsebene vorgenommen werden, die Richtlinien selbst aber nicht abgeschwächt und die Ziele des EU Green Deals nicht gefährdet werden. CSRD und CSDDD sollen schnellstmöglich in deutsches Recht umgesetzt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.V. am 05.06.2025
- Beschreibung: Die Bundesregierung soll sich für eine gezielte Überarbeitung des Omnibus-Vorschlags der EU-Kommission unter breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung einsetzen. Es sollten Inkohärenzen behoben werden, ohne die Ziele des EU Green Deals zu gefährden. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass Änderungen auf der Umsetzungsebene und nicht am grundlegenden Rechtsrahmen erfolgen. CSRD und CSDDD sollen schnellstmöglich in deutsches Recht umgesetzt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bürgerbewegung Finanzwende e. V. am 07.05.2025
- Beschreibung: Die Bundesregierung soll sich für eine gezielte Überarbeitung des Omnibus-Vorschlags der EU-Kommission unter breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung einsetzen. Es sollten Inkohärenzen behoben werden, ohne die Ziele des EU Green Deals zu gefährden. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass Änderungen auf der Umsetzungsebene und nicht am grundlegenden Rechtsrahmen erfolgen. CSRD und CSDDD sollen schnellstmöglich in deutsches Recht umgesetzt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller am 23.04.2025
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben betrifft den EU-Omnibus-Vorschlag der Europäischen Kommission sowie dessen nationale Umsetzung im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung und unternehmerischen Sorgfaltspflichten (u. a. CSRD und CSDDD). Die AöL setzt sich dafür ein, dass Inkohärenzen im bestehenden Regelungsrahmen behoben werden, ohne die Zielsetzungen des EU-Green-Deals zu beeinträchtigen. Dabei wird angeregt, Anpassungen vorrangig auf der Umsetzungsebene vorzunehmen und eine zügige, kohärente Umsetzung in deutsches Recht zu unterstützen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: WWF Deutschland am 20.03.2025
- Beschreibung: Die Bundesregierung soll sich für eine gezielte Überarbeitung des Omnibus-Vorschlags der EU-Kommission unter breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung einsetzen. Es sollten Inkohärenzen behoben werden, ohne die Ziele des EU Green Deals zu gefährden. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass Änderungen auf der Umsetzungsebene und nicht am grundlegenden Rechtsrahmen erfolgen. CSRD und CSDDD sollen schnellstmöglich in deutsches Recht umgesetzt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass Genossenschaften, die keine Kreditgenossenschaften sind, nicht in den Anwendungsbereich der CSRD in Deutschland fallen. Die plötzliche Einbeziehung der Rechtsform der Genossenschaften durch den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen (Ausschussdrucksache 21(6)73) zur Umsetzung von Omnibus I in nationales Recht, stellt "Goldplating" dar und konterkariert die Bemühungen auf europäischer Ebene mit der Omnibus-Initiative zur Entbürokratisierung und Entlastung der WIrtschaft beizutragen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: econsense - Forum Nachhaltige Entwicklung der Deutschen Wirtschaft am 03.12.2024
- Beschreibung: Beseitigung der durch die bislang nicht erfolgte Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) in nationales Recht bewirkten Rechtsunsicherheit für die von den EU-rechtlich geschaffenen bzw. verschärften Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten betroffenen Mitgliedsunternehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Bürokratieabbau durch Reduzierung und Konkretisierung der Reportingpflichten bzgl. (EU) 2022/2464
Aktiv vom 23.10.2024 bis 19.06.2026
- Angegeben von: Porsche Automobil Holding SE am 23.10.2024
- Beschreibung: 1. Vermeidung von Verschärfungen im Vergleich zur CSRD, z.B. ESEF-Formatierung des Lageberichts nach Offenlegungslösung statt Aufstellungslösung 2. Aussetzung bzw. Staffelung der Anwendungszeitpunkte 3. Aussetzung des Enforcements 4. Haftungsausschluss
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.10.2024
- Beschreibung: Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages seine Anmerkungen zu aus unserer Sicht wesentlichen Aspekten des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 übermittelt. Die Richtlinie hätte von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 06.07.2024 umgesetzt werden müssen. Insoweit begrüßt das IDW die Veröffentlichung des Regierungsentwurfs am 24.07.2024 und bittet um eine möglichst zeitnahe Befassung und Verabschiedung des Gesetzes, um den von der CSRD betroffenen Unternehmen und Wirtschaftsprüfern schnellstmöglich Rechtssicherheit zu geben. Im Übrigen verweist das IDW auf seine Stellungnahme vom 19.04.2024 zum Referentenentwurf des Gesetzes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 11.10.2024
- Beschreibung: Die Initiative verfolgt das Ziel, dass die EU-Maßgaben im o.g. Gesetzentwurf zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen 1:1 in deutsches Recht umgesetzt werden bzw. im weiteren Gesetzgebungsverfahren sowie bei der anschließenden Implementation keine Forderungen und Verpflichtungen festgeschrieben werden, die über EU-Vorgaben hinaus gehen. Andernfalls drohen Wettbewerbsnachteile oder auch das Ende von eingeleiteten Transformationsprozessen im Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehr.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY am 02.10.2024
- Beschreibung: Wir als außeruniversitäre Forschungseinrichtung wollen ausgenommen werden von der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht von Unternehmen. Und schlagen eine Alternative vor.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsvereinigung Metalle e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Die Nutzung der Option zur Öffnung des Prüfungsmarktes für Dritte bei einer allgemeinen Beibehaltung der angestrebten 1:1 Umsetzung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: TKM Consulting GmbH am 08.09.2024
- Beschreibung: Auch ein genossenschaftlich organisierter Unternehmens-Verbund sollte in den Anwendungsbereich der §§ 289b Absatz 2 HGB-E und 315b Absatz 2 HGB-E einbezogen werden. Hierdurch würde ein zentraler Nachhaltigkeitsbericht ermöglicht, der die Berichtspflichten ohne Informationsverlust bündelt. Übermäßiger bürokratischer Aufwand ohne Mehrwert soll hierdurch verhindert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Siemens AG am 09.08.2024
- Beschreibung: Verringerung der Berichtspflichten, Verlängerung der Umsetzungsfrist für die Einhaltung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) am 23.07.2024
- Beschreibung: Sollten IASP im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichtserstattung zugelassen werden, ist dafür Sorge zu tragen, dass diese denselben fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen wie die AP unterliegen, um ein einheitlich hohes Qualitäts- und Qualifikationsniveau zu gewährleisten, zum Schutz der zu prüfenden Unternehmen und ihrer Anleger (des Kapitalmarkts). Nur so können vergleichbare Ausgangsbedingungen („Level-Playing Field“) unter den beteiligten Akteuren sichergestellt werden. Ein Verstoß gegen die Anforderung der Gleichwertigkeit würde zudem einen Verstoß gegen das EU-Recht bedeuten und zum Vertragsverletzungsverfahren führen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Umsetzung der EU-CSR-Richtlinie
Aktiv vom 17.07.2024 bis 20.02.2026
- Angegeben von: W. L. Gore & Associates GmbH am 17.07.2024
- Beschreibung: Mit dem Regelungsvorschlag sollen die neuen EU-Nachhaltigkeitsberichtserstattungsvorgaben in deutsches Recht überführt werden. Gores Gespräche zielen auf die Gewinnung von validen Informationen im Hinblick auf die weitere Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, um rasch Planungssicherheit für die interne Ressourcenplanung zu erhalten. Eine direkte Einflussnahme auf die inhaltliche Ausgestaltung der Umsetzung der Richtlinie in Deutschland ist nicht vorgesehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 30.06.2024
- Beschreibung: Verpflichtung der Kostenträger zur Berücksichtigung des Aufwands der gesetzlichen Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Refinanzierung der sozialen Dienste.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Gesetz zur Umsetzung der CSRD-Richtlinie
Aktiv vom 28.06.2024 bis 26.02.2026
- Angegeben von: SAP SE am 28.06.2024
- Beschreibung: Abkehr von der Aufstellungslösung; Anforderungen der Richtlinie zum Tagging des Nachhaltigkeitsberichts überprüfen; automatische Bestellung des Abschlussprüfers zum Nachhaltigkeitsberichtsprüfer, sofern kein gesonderter Beschluss der Hauptversammlung vorliegt; Einbindung der Arbeitnehmervertretung konkretisieren; Beibehaltung der Integration des Berichts nach LkSG in den Nachhaltigkeitsbericht
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Forcierung der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht (CSRD-Umsetzungsgesetz)
Aktiv vom 28.06.2024 bis 18.06.2025
- Angegeben von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 28.06.2024
- Beschreibung: Die WV Stahl setzt sich dafür ein, dass die CSRD 1:1 in nationales Recht umgesetzt wird. Hierbei soll nicht über die Vorgaben der RL hinausgegangen werden; Wettbewerbsnachteile und doppelte Berichtspflichten für deutsche Unternehmen sollen vermieden werden; Offenlegungslösung statt Aufstellungslösung soll forciert werden, Bestellung von Nachhaltigkeitsprüfern und Zulassung unabhängiger Prüfdienstleister sollen vereinfacht werden, Konsolidierungskreise klarer definiert und Übergangslösung für Unternehmen sollen geschaffen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Interessenvertretung betrifft die Schaffung eines konsistenten Rechtsrahmens bei der Umsetzung der CSRD in Deutschland. Dazu gehört insbesondere die Koordinierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den Pflichten nach dem LkSG, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Angestrebt wird eine planbare, einheitliche und praktikable Berichterstattung, die Doppelanforderungen ausschließt und den Unternehmen Klarheit bei Anwendung und Fristen gibt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Deutscher Großhandelsverband Haustechnik e.V. (DG Haustechnik) am 28.06.2024
- Beschreibung: Umsetzungsregelungen müssen so gestaltet sein, dass sie für Unternehmen praktisch umsetzbar sind und ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht behindern. Der DG Haustechnik setzt sich ein für: Vereinfachung und Vereinheitlichung von Berichtspflichten. Stärkere Berücksichtigung des Angemessenheitsprinzips und der Möglichkeiten der Einflussnahme in der Lieferkette. Verbesserte, praxisorientierte Unterstützung der Unternehmen bei der Anwendung gesetzlicher Vorgaben. Einheitliche Umsetzung und Anwendung europäischer Vorschriften. Zügige Evaluierung bestehender Vorschriften auf Zweckdienlichkeit & Praxistauglichkeit unter Berücksichtigung der Erfahrungen betroffener Unternehmen. Einführung angemessener Umsetzungsfristen für Unternehmen. Vermeidung von Mehrfachaufwendungen und Bürokratielasten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Wirtschaftsrat setzt sich dafür ein, dass Berichterstattungspflichten vereinheitlicht und im Umfang reduziert werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Aussetzen der Berichtspflichten im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 07.07.2026
- Angegeben von: Continental AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Continental setzt sich mit Blick auf die kommende europäische Lieferkettenregulierung und weitere Anforderungen an die Berichterstattung dafür ein, die Berichtspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auszusetzen. Unternehmen sollten sinnvoll entlastet werden, um eine Konzentration auf die europäischen Vorgaben zu ermöglichen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: ZVEI e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Unsere Mitglieder sind bereits heute mit zahlreichen gesetzlichen Berichtspflichten konfrontiert. Daher plädieren wir dafür, die Richtlinie praxisnah umzusetzen und keine zusätzlichen Anforderungen oder Standards über die definierten CSRD-Vorgaben hinaus einzuführen. Die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht sollte das Ziel einer 1:1-Umsetzung verfolgen. Zudem sollten eine Öffnung des Marktes für Prüfungsdienstleistungen ermöglicht und doppelte Berichtspflichten vermeiden werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
- Beschreibung: Änderungsbedarf besteht bei den gegebenen Möglichkeiten zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte. Während die EU-Richtlinie in Art. 39 Abs. 4 ein sog. Mitgliedstaatenwahlrecht vorsieht und damit die Möglichkeit besteht, nicht nur Wirtschaftsprüfer, sondern auch andere qualifizierte Dritte für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zuzulassen, sind im Referentenentwurf lediglich die Wirtschaftsprüfer genannt. Erwartet wird, dass hier dem Erwägungsgrund 61 der CSRD gefolgt wird, nach dem Unternehmen „auf eine größere Auswahl an unabhängigen Erbringern von Bestätigungsleistungen zugreifen können“ sollten. Die Überarbeitung der delegierten Rechtsverordnung ESRS und dabei die Begrenzung der in der Lieferkette anforderungsfähigen Datenpunkte auf den VSME wird für notwendig gehalten.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Vereinigung zur Mitwirkung an der Entwicklung des Bilanzrechts für Familiengesellschaften e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist es, sinnvolle und im Kosten-Nutzen-Verhältnis ausgewogene Regelungen im HGB umzusetzen. Zudem sollen handwerkliche Fehler im Gesetzgebungsverfahren aufgezeigt und einer Korrektur zugeführt werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 21/2465
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung - Drucksache 21/1857 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Bundesdeutscher Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management (BAUM) e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des CSRD Umsetzungsgesetzes u.a. mit dem Ziel, dass auch Umweltgutachter:innen und lizenzierte Nachhaltigkeitsprüfer:innen bei der Validierung von Berichten in die Prüfung einbezogen werden und validierte Daten, die aus der Anwendung von Industriestandards sowie DIN/ISO-Normen resultieren anerkannt werden. Wir werben dafür, dass die Bundesregierung die Ausweitung der EU-Berichtspflichten durch aktive Kommunikation und einen Multistakeholderdialog begleitet, der Unternehmen selbst Gehör verschafft.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2024
- Beschreibung: Das IDW begrüßt die Entscheidung des Referentenentwurfs, die Nachhaltigkeitsberichterstattung dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zu übertragen. Dieser verfüge über die notwendige Expertise und eine etablierte Qualitätssicherungsinfrastruktur, um sowohl finanzielle als auch nachhaltigkeitsbezogene Informationen zuverlässig zu prüfen. Für den Fall, dass sich der Gesetzgeber dafür entscheiden sollte, neben Wirtschaftsprüfern auch andere Dienstleister zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zuzulassen, fordert das IDW, Dritten dieselben strengen Regularien aufzuerlegen wie Wirtschaftsprüfern, um ein faires Wettbewerbsumfeld zu gewährleisten. In seinem Schreiben an BMJ, BMWK und Bundeskanzleramt v. 19.04.2024 geht das IDW ausführlich auf die geltenden Anforderungen an Wirtschaftsprüfer ein.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2024
- Beschreibung: Das IDW begrüßt, dass die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten als Vorbehaltsaufgabe dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zugewiesen werden soll. Das IDW lehnt die geforderte Aufstellung des Lageberichts von zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen in dem einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) ab und spricht sich dafür aus, die für den Abschluss etablierte „Offenlegungslösung“ auch für Zwecke der CSRD-Umsetzung beizubehalten. Das IDW bittet um Klarstellung der teilweise unkonkreten Regelungen, wann genau Tochterunternehmen von Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung befreit sind. Die Erstellung eines (separaten) Prüfungsberichts für die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts lehnt das IDW ab.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Die nationale Umsetzung der CSRD sollte sich im Ergebnis auf eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben beschränken und keinen bürokratischen Zusatzaufwand für die deutschen Unternehmen verursachen, sondern höchstmögliche Vereinfachungen zugunsten der Unternehmen schaffen. Außerdem sollten doppelte oder gleichgelagerte Berichtspflichten für die Unternehmen vermieden werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Klarstellung, dass bei kleineren Gesellschaften mit Beteiligung einer Gebietskörperschaft (ohne Kapitalmarktorientierung) nur dann eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eintritt, wenn diese ausdrücklich durch Gesellschaftsvertrag angeordnet wird.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
- Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 27.06.2024
- Beschreibung: 1) Schaffung von Einführungserleichterungen in Bezug auf §315 Absatz 3a HGB-E für kleine und mittlere Konzerne mit Kapitalmarktorientierung 2) Schaffung von Regelungen für eine befreiend wirkende freiwillige Konzernnachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktorientierter KMU
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle RV hierzu]
- HGBEG [alle RV hierzu]
- LkSG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- AktGEG [alle RV hierzu]
- GmbHG [alle RV hierzu]
- EGGmbHG [alle RV hierzu]
- SEAG [alle RV hierzu]
- GenG [alle RV hierzu]
- SCEAG [alle RV hierzu]
- PublG [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- REITG [alle RV hierzu]
- TranspRLDV [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung am 27.06.2024
- Beschreibung: Die EU-Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) muss in deutsches Recht umgesetzt werden. Ziele der Interessenvertretung sind: 1) Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Regeln dürfen nicht aufgeweicht werden; 2) Unabhängige Bestätigungsdienstleister: zusätzliche Kapazitäten und Expertise einbeziehen; 3) Förderbanken müssen vollumfänglich erfasst werden; 4) Nationaler Standardsetzer: Unabhängigkeit und zivilgesellschaftliche Beteiligung ermöglichen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
- Angegeben von: Bundesverband des Elektrogroßhandels (VEG) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Regelungen wie das CSRD-Umsetzungsgesetz müssen so gestaltet sein, dass sie für Unternehmen praktisch umsetzbar sind und ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht behindern. Der VEG setzt sich ein für: Eine Vereinfachung und Vereinheitlichung von Berichtspflichten. Eine stärkere Berücksichtigung des Angemessenheitsprinzips und der faktischen Möglichkeiten einer Einflussnahme von Unternehmen auf Akteure in der Lieferkette. Eine verbesserte, praxisorientierte Unterstützung der Unternehmen bei der Anwendung gesetzlicher Vorgaben. Eine einheitliche Umsetzung und Anwendung Europäischer Vorschriften im gesamten Binnenmarkt. Eine zügige Evaluierung bestehender Vorschriften auf ihre Zweckdienlichkeit und Praxistauglichkeit unter Berücksichtigung der Erfahrungen betroffener Unternehmen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: VDMA e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: CSRD (Nationale Umsetzung Corporate Social Responsibility Directive), Ziel: Umsetzung handhabbar und unbürokratisch für KMU gestalten
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
CSRD-Umsetzungsgesetz und Harmonisierung von Berichtspflichten
Aktiv vom 27.06.2024 bis 23.06.2025
- Angegeben von: Aareal Bank AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen durch eine 1:1 Umsetzung der europäischen Richtlinie sowie Begrenzung des bürokratischen Aufwandes auf ein Mindestmaß, z.B. durch eine Vermeidung doppelter Berichtspflichten
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Grundsätzlich begrüßen wir die Absicht des Gesetzgebers, die Richtlinie im Wesentlichen eins-zu-eins umzusetzen und inhaltlich nicht darüber hinauszugehen. Eine eins-zu-eins-Umsetzung trägt dazu bei, eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten und Wettbewerbsnachteile für Unternehmen in Deutschland im europäischen Vergleich zu vermeiden. In unseren Stellungnahmen haben wir dargestellt, in welchen Bereichen wir Anpassungsbedarf in Zusammenhang mit der Umsetzung der CSRD sehen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
-
Umsetzung der EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht
Aktiv vom 26.06.2024 bis 16.07.2025
- Angegeben von: Dr. Hans-Ulrich Krüger am 26.06.2024
- Beschreibung: Schaffung eines Level-Playing-Field in der Vergabe von Prüfaufträgen der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Dr. Hans-Ulrich Krüger
-
- Angegeben von: WWF Deutschland am 26.06.2024
- Beschreibung: Konkretisierung und Ausgestaltung der CSRD und nachfolgender untergesetzlicher Regelungen, insbesondere um Transitionspläne; Nachhaltigkeitsberichterstattung wird als Baustein für Transformation der Wirtschaft aufgestellt.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: In Zusammenhang mit dem BMJ-Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (u.a. Richtlinie (EU) 2022/2464) unterstützt es die aba, dass für Pensionskassen VVaG und Pensionsfonds PFVaG im RefE keine erweiterte Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgesehen ist, sofern diese nicht mehr als 500 Mitarbeiter haben. Soweit EbAV durch ihre Rechtsform (AG) von der Pflicht zur CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung erfasst sind, hält die aba für EbAV das für Versicherungsunternehmen vorgegebene Größenkriterium ""gebuchten Bruttobeiträge"" weder für maßgeblich noch für adäquat. Abgelehnt wird auch die vorgesehene Einbeziehung des PSVaG. Auch für EbAV sollte die vom BMJ angestrebte 1:1-Umsetzung der RL erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Aktiv vom 25.06.2024 bis 29.06.2026
- Angegeben von: REEMTSMA Cigarettenfabriken GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt die Unternehmen der deutschen Wirtschaft aufgrund der hohen Komplexität der durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisierten Berichtspflichten und der erforderlichen enormen personellen und finanziellen Kapazitäten vor große Herausforderungen. Die nationale Umsetzung der CSRD sollte 1:1 erfolgen und keine zusätzlichen bürokratischen Belastungen beinhalten. Zudem sollten die Berichtspflichten analog zur Unternehmensgröße ausgestaltet sein und Kosten und Nutzen berücksichtigen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Umsetzung der CSRD in nationales Recht soll praxisgerecht und bürokratiearm erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
- Beschreibung: Bei der Ermittlung der Umsatzgröße für Leasing-Gesellschaften sollten im Sinne einer Gleichbehandlung mit Banken Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasing-Objekte unberücksichtigt bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Miele & Cie. KG am 25.06.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf sieht vor, die europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung 1:1 umzusetzen. Unternehmen werden dadurch künftig verpflichtet, zusammen mit ihrem Jahresabschluss eine Nachhaltigkeitsinformation bereitzustellen. Damit soll der Umgang von Unternehmen mit Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsauswirkungen über die gesamte Wertschöpfungskette transparenter gemacht werden. Miele setzt sich dafür ein, dass Angaben nicht nur durch Wirtschaftsprüfer geprüft werden können, sondern auch durch sogenannte ""unabhängige Prüfdienstleister"". Bei den Übergangsregelungen für das LkSG sollten doppelte Berichtspflichten vermieden werden - und das nicht nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen, sondern auch für Familienunternehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM) am 24.06.2024
- Beschreibung: Die Umsetzung der CSRD in nationales Recht soll so erfolgen, dass weder der Mittelstand im Allgemeinen noch gewerbliche Verbundgruppen im Besonderen durch Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung überfordert werden. Dabei müssen neue Berichtspflichten bestmöglich mit jenen im Rahmen der Lieferkettenregulierung gemäß LkSG abgestimmt und der damit verbundene Aufwand gering gehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Verein Deutscher Zementwerke e.V. am 23.06.2024
- Beschreibung: Die EU hat beschlossen, dass große und mittlere Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personengesellschaften künftig im Rahmen ihres Jahresabschlusses einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen. Der VDZ setzt sich nun für eine pragmatische Umsetzung der Regelungen ins Handelsrecht ein. So sollten aus Sicht des VDZ doppelte Berichtspflichten vermieden werden. Ferner sollte der Lagebericht erst zur Offenlegung in ein maschinenlesbares Format gebracht werden. Zuletzt fordert der VDZ, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte auch durch andere Berufsgruppen als lediglich Wirtschaftsprüfer zu ermöglichen. Diese Möglichkeit ist auch durch die EU-Richtlinie gegeben und sollte im Sinne einer 1:1-Umsetzung so erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Der djb begrüßt die Einbettung der Berichtspflichten in einen Governance-Kontext. Die Berichte bekommen damit eine erhöhte inhaltliche Qualität, weil sie mit einer prozeduralen Verpflichtung auf Themen verknüpft werden sowie einer Prüfung unterliegen. Aus frauenpolitischer Perspektive werden Nachjustierungen auf der Normtext- und Begründungsebene sowie die Entwicklung einer geschlechtersensiblen Anwendungspraxis gefordert, konkret mit Blick auf § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB (Diversitätskonzepte, angemessene gleichstellungsbezogene Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichte), § 289f Abs. 5 HGB (Verhältnis von Diversitätskonzepten und Nachhaltigkeitsberichten) und auf die Voraussetzungen für die Effektivität der Berichtspflichten und -prüfungen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass der Entwurf zur nationalen Umsetzung der CSRD in Deutschland folgende Punkte berücksichtigt und entsprechend geändert wird: Kreis möglicher Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts erweitern, Bestellung des Prüfers vereinfachen & Erstellungsprozess und Berichtsformat praxistauglich ausgestalten; LkSG-Berichtspflicht entlang der CSRD-Umsetzungsfristen aussetzen; Veröffentlichungsangaben, -Fristen und -Sprachen anpassen; Doppelte Berichtspflicht innerhalb des Lageberichts vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 21.06.2024
- Beschreibung: Mit der Umsetzung der CSRD wird die Wirtschaft mit erheblichem administrativen Aufwand belastet. Insoweit ist es wichtig, darauf hinzuwirken, bei der Implementierung in nationales Recht den betroffenen Mittelstand, darunter viele Familienunternehmen, vor Überlastung zu schützen. Mit einer Reihe konkreter Korrekturvorschläge soll der Gesetzgeber dazu ermuntert werden, von einer überschießenden Umsetzung abzusehen und - wie vielfach angekündigt - zu einer 1:1-Umsetzung europäischer Vorgaben zu gelangen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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LkSG: Aussetzung der Berichtspflicht aufgrund der CSRD durch CSRD-UmsG
Aktiv vom 20.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Praxisgerechte und schlanke Umsetzung der europäischen CSRD in deutsches Recht
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):