Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Gefundene Regelungsvorhaben (182)
-
- Angegeben von: bft Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger Deutscher Mineralölhändler e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Steuerentlastung bei Zahlungsausfall gemäß § 60 Energiesteuergesetz soll abgeschafft werden. § 60 EnergieStG muss aus Sicht der kleinen und mittelständischen Tankstellenbetreiber erhalten bleiben.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zahlungsausfall (§ 60 EnergieStG) Mit völlig identischem..., ...b) Fortbestand § 60 EnergieStG für den mittelständischen..., ...ele-mentarer Bedeutung § 60 EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen..., ...bloße Verweis des § 60 EnergieStG auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 - 4 EnergieStG nicht ausreichend, um..., ...Beibehaltung des § 60 EnergieStG einbezogen und ist ihr..., ...Vorläufervorschrift zum § 60 EnergieStG im Mineralölsteuerrecht..., ...müsste. Forderung: § 60 EnergieStG unverändert beibehalten..., ...96/EG). § 27 Absatz 1 EnergieStG regelt die steuerfreie..., ...im Nachgang über § 52 EnergieStG einen Antrag auf Erstattung..., ...Produkte in § 27 Abs. 1 EnergieStG können fossile Schiffskraftstoffe...
-
- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 20.08.2025
- Beschreibung: Änderung des EnergieStG, des StromStG, der EnergieStV, der StromStV und der EnSTransV
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
steuerliche Gleichbehandlung des Einsatzes von Wasserstoff im Verbrennungsmotor im EnergieStG
Aktiv vom 08.10.2024 bis 11.01.2025
- Angegeben von: Dr. Hans Bernhard Beus am 08.10.2024
- Beschreibung: vgl. BR-Drs. 20/12351 Änderung § 29 EnergieStG
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 22.08.2025
- Beschreibung: Reform der Kraftstoffbesteuerung national durchführen, Steuersätze für erneuerbare Kraftstoffe auf die Mindestsätze des Kommissionsvorschlages senken, Wasserstoff bei Einsatz im Verbrennungsmotor von der Energiesteuer befreien, § 60 EnergieStG unverändert beibehalten, unmittelbare Steuerbefreiung gem. § 27 EnergieStG für erweiterten Kreis von Energieerzeugnissen vorsehen, § 43 EnergieStG auf LNG erweitern und Entnahmefiktion für LNG in § 38 Absatz 1 Satz 3 EnergieStG streichen, Vorabanzeige streichen
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... - 4 EnergieStG nicht ausreichend, um..., ...Schröer-Schallenberg, EnergieStG StromStG Kommentar; Randnummer 5 zu § 60 EnergieStG 4 z. B. BFH VII R 21..., ...I. Die Norm des § 60 EnergieStG ......................., ...bei Wegfall des § 60 EnergieStG........................, ............30 3.1 § 60 EnergieStG als Mechanismus zur ..., ...§ 2 Abs. 1 Nr. 1 – 4 EnergieStG nicht mit dem Handel..., ... alle anderen in § 2 EnergieStG genannten Produkte, ..., ...Schließlich ist § 60 EnergieStG auch verhältnismäßig..., ...2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 EnergieStG (im Folgenden auch: ..., ...Begünstigung durch § 60 EnergieStG § 60 EnergieStG ist ..., ...Systemkonformität des § 60 EnergieStG Mit § 60 EnergieStG ..., ... des § 60 EnergieStG würde die jetzt geregelte..., ...2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 EnergieStG knüpft § 60 EnergieStG..., ... Wegfall des § 60 EnergieStG entstünde aber eine ..., ... EnergieStG ist auch verhältnismäßig..., ...die von § 60 EnergieStG erfassten Fallgestaltungen..., ... EnergieStG, Rn. 34. 5493271707..., ...2 Abs. 2 Nr. 1 EnergieStG der ermäßigte Steuersatz..., ... EnergieStG, Rn. 9....
-
- Angegeben von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: § 60 EnergieStG unverändert beibehalten
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zahlungsausfall (§ 60 EnergieStG) Mit völlig identischem..., ...b) Fortbestand § 60 EnergieStG für den mittelständischen..., ...ele-mentarer Bedeutung § 60 EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen..., ...bloße Verweis des § 60 EnergieStG auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 - 4 EnergieStG nicht ausreichend, um..., ...Beibehaltung des § 60 EnergieStG einbezogen und ist ihr..., ...Vorläufervorschrift zum § 60 EnergieStG im Mineralölsteuerrecht..., ...müsste. Forderung: § 60 EnergieStG unverändert beibehalten..., ...96/EG). § 27 Absatz 1 EnergieStG regelt die steuerfreie..., ...im Nachgang über § 52 EnergieStG einen Antrag auf Erstattung..., ...Produkte in § 27 Abs. 1 EnergieStG können fossile Schiffskraftstoffe..., ...Streichung des § 60 EnergieStG im Entwurf eines Gesetzes..., .... Fortbestand § 60 EnergieStG für den mittelständischen..., ...Mineralölhandel elementar § 60 EnergieStG ist die gesetzliche ..., ...bloße Verweis des § 60 EnergieStG auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 - 4 EnergieStG nicht ausreichend, um..., ...Beibehaltung des § 60 EnergieStG einbezogen und ist ihr..., ...Vorläufervorschrift zum § 60 EnergieStG im Mineralölsteuerrecht...
-
- Angegeben von: UTV Unabhängiger Tanklagerverband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf sieht die Streichung des § 60 EnergieStG vor. § 60 EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen einen Entlastungsanspruch des Mineralölhändlers wg. Zahlungsausfall. Der Fortbestand dieser Entlastungsmöglichkeit ist insbesondere für mittelständische Mineralölhändler von elementarer Bedeutung. Der Händler kann einen Anspruch auf Erstattung des Energiesteueranteils der Ware geltend machen, wenn sein Kunde oder Lieferant insolvent geworden ist. Für die Beibehaltung des § 60 EnergieStG treten wir ein.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zahlungsausfall (§ 60 EnergieStG) Mit völlig identischem..., ...b) Fortbestand § 60 EnergieStG für den mittelständischen..., ...ele-mentarer Bedeutung § 60 EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen..., ...bloße Verweis des § 60 EnergieStG auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 - 4 EnergieStG nicht ausreichend, um..., ...Beibehaltung des § 60 EnergieStG einbezogen und ist ihr..., ...Vorläufervorschrift zum § 60 EnergieStG im Mineralölsteuerrecht..., ...müsste. Forderung: § 60 EnergieStG unverändert beibehalten..., ...96/EG). § 27 Absatz 1 EnergieStG regelt die steuerfreie..., ...im Nachgang über § 52 EnergieStG einen Antrag auf Erstattung..., ...Produkte in § 27 Abs. 1 EnergieStG können fossile Schiffskraftstoffe...
-
Beibehaltung der Steuerentlastung für LuF-Betriebe
Aktiv vom 26.06.2024 bis 24.09.2025
- Angegeben von: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Osterholz e. V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gemäß § 57 EnergieStG.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Steuerliche Ungleichbehandlung von Wasserstoff beenden
Aktiv vom 26.06.2024 bis 06.12.2024
- Angegeben von: Volkmar Vogel am 26.06.2024
- Beschreibung: Beendigung der bestehenden steuerlichen Ungleichbehandlung des Einsatzes von Wasserstoff im Verbrennermotor über eine Änderung des §29 des EnergieStG
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Volkmar Vogel
-
- Angegeben von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Der MEW e.V. setzt sich für eine Beibehaltung des § 60 EnergieStG ein. § 60 des EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen einen Energiesteuerentlastungsanspruch des Mineralölhändlers im Falle eines Zahlungsausfalls. Der Fortbestand dieser Vorschrift ist besonders für den mittelständischen Mineralölhändler von elementarer Bedeutung. Der Händler kann einen Anspruch auf Erstattung des Energiesteueranteils geltend machen, wenn sein Kunde oder Lieferant insolvent geworden ist.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zahlungsausfall (§ 60 EnergieStG) Mit völlig identischem..., ...b) Fortbestand § 60 EnergieStG für den mittelständischen..., ...ele-mentarer Bedeutung § 60 EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen..., ...bloße Verweis des § 60 EnergieStG auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 - 4 EnergieStG nicht ausreichend, um..., ...Beibehaltung des § 60 EnergieStG einbezogen und ist ihr..., ...Vorläufervorschrift zum § 60 EnergieStG im Mineralölsteuerrecht..., ...müsste. Forderung: § 60 EnergieStG unverändert beibehalten..., ...96/EG). § 27 Absatz 1 EnergieStG regelt die steuerfreie..., ...im Nachgang über § 52 EnergieStG einen Antrag auf Erstattung..., ...Produkte in § 27 Abs. 1 EnergieStG können fossile Schiffskraftstoffe...
-
Steuerliche Ungleichbehandlung von Wasserstoff beenden
Aktiv vom 29.06.2024 bis 06.12.2024
- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 29.06.2024
- Beschreibung: Beendigung der bestehenden steuerlichen Ungleichbehandlung des Einsatzes von Wasserstoff im Verbrennermotor über eine Änderung des §29 des EnergieStG
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (6):
-
- Angegeben von: Daimler Truck AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Beendigung der bestehenden steuerlichen Ungleichbehandlung des Einsatzes von Wasserstoff im Verbrennermotor über eine Änderung des §29 des EnergieStG
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 11.06.2025
- Beschreibung: Der MEW e.V. setzt sich für die direkte Steuerbefreiung aller Kraftstoffe für die gewerbliche Schifffahrt nach § 27 Abs. 1 EnergieStG, die Erleichterung bei der Kennzeichnungspflicht für Schiffskraftstoffe und die Zulassung von Bunkerbooten als Steuerlager ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Schifffahrt nach § 27 Abs. 1 EnergieStG Die aktuelle Regelung nach § 27 Abs. 1 EnergieStG ermöglicht nur für bestimmte..., ...Möglichkeit, nach § 52 EnergieStG einen Antrag auf Steuererstattung..., ...Forderung: § 27 Abs.1 EnergieStG sollte für alle Energieerzeugnisse..., ...Anpassung des § 27 Abs. 1 EnergieStG keine Auswirkungen auf..., ...Entlastungsmöglichkeit nach § 52 EnergieStG bereits heute vorsieht...
-
- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 28.07.2025
- Beschreibung: en2x setzt sich - gemeinsam mit anderen Verbänden - für eine direkte Energiesteuerbefreiung aller Kraftstoffe für die gewerbliche Schifffahrt (§ 27 EnergieStG), Erleichterungen bei der Kennzeichnungspflicht für Schiffseine Zulassung von Bunkerbooten als Steuerlager im Sinne des Energiesteuerrechts.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Schifffahrt nach § 27 Abs. 1 EnergieStG Die aktuelle Regelung nach § 27 Abs. 1 EnergieStG ermöglicht nur für bestimmte..., ...Möglichkeit, nach § 52 EnergieStG einen Antrag auf Steuererstattung..., ...Forderung: § 27 Abs.1 EnergieStG sollte für alle Energieerzeugnisse..., ...Anpassung des § 27 Abs. 1 EnergieStG keine Auswirkungen ..., ...Entlastungsmöglichkeit nach § 52 EnergieStG bereits heute vorsieht...
-
- Angegeben von: Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. am 19.08.2024
- Beschreibung: Mit dem Gesetzentwurf zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes werden nun die Anforderungen der geänderten europäischen Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG durch umfangreiche Änderungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und begleitende Änderungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes umgesetzt. Auf dieser Grundlage soll das Gesetz die Kontinuität der CO2-Bepreisung für sämtliche Brennstoffe sicherstellen, die derzeit vom nationalen Brennstoffemissionshandel erfasst sind, jedoch keine Erweiterung dieses Handels darstellen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 23 Absätze 1 und 1a EnergieStG aus § 3 Nr. 2 streichen..., ... 23 Absätze 1 und 1a EnergieStG. Das nationale Recht..., ...§ 23 Absatz 1 und 1a EnergieStG seit Ende des Jahres..., ...§ 23 Absatz 1 und 1a EnergieStG aus dem § 2 Absatz..., ...Zum Verweis auf § 23 EnergieStG führt der Referentenentwurf..., ...Energiesteuer gemäß § 23 EnergieStG unterfallen. Diese..., ...aufgelistet und in § 4 EnergieStG ins nationale Recht ..., ... Dies wurde mit § 23 EnergieStG ins nationale Recht ..., ...unterliegen. Diese sind in § 4 EnergieStG abschließend aufgeführt..., .... Diese sind in § 23 EnergieStG erfasst. Folglich fällt § 23 EnergieStG nicht in den Anwendungsbereich...
-
- Angegeben von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 11.06.2024
- Beschreibung: Die Einstufung als erneuerbar und damit die steuerliche Behandlung von Strom aus Biomasse, Klär- und Deponiegas unterscheidet sich im StromStG/EnergieStG von der im EEG und den Anforderungen der Nachhaltigkeitsrichtlinie der EU (RED). Eine einheitliche Einstufung als erneuerbar wird angestrebt. Außerdem wurden weiter inhaltliche Inkonsistenzen oder Unklarheiten gefunden, die zugunsten des besseren Verständnissen und einfacherer Handhabung behoben werden sollten.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...StromStG bzw. § 39 Abs. 5 EnergieStG: Überprüfung von Vorauszahlungen..., ...StromStG, § 54 Abs. 1a neu EnergieStG Durch die Neuregelungen..., ...Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG zu gewähren ist, da ...
-
- Angegeben von: Harbour Energy Plc am 27.01.2025
- Beschreibung: Mit dem Gesetzentwurf zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes werden nun die Anforderungen der geänderten europäischen Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG durch umfangreiche Änderungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und begleitende Änderungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes umgesetzt. Auf dieser Grundlage soll das Gesetz die Kontinuität der CO2-Bepreisung für sämtliche Brennstoffe sicherstellen, die derzeit vom nationalen Brennstoffemissionshandel erfasst sind, jedoch keine Erweiterung dieses Handels darstellen.
-
- Angegeben von: Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V (VDB) am 14.08.2024
- Beschreibung: Erstens sollte beim Übergang zum ETS II der geltende Carbon-Leakage-Schutz gemäß BECV erhalten bleiben; zweitens sollte der Entstehungstatbestand nach § 14 Abs. 2 EnergieStG aus dem Anwendungsbereich des ETS II gestrichen werden; drittens sollte in einem etwaigen Übergangsjahr 2027 (Auslösung Art. 30k Abs. 2 der Richtlinie 2003/87/EG) der nationale CO2-Preis nicht an das Preisniveau des ETS I geknüpft sein.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (2):
- TEHG 2011 [alle RV hierzu]
- BEHG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 EnergieStG Als Inverkehrbringen..., ...Energiesteuer gemäß § 14 Abs. 2 EnergieStG. Eine solche Regelung..., ...zurückzuführen. Gemäß § 14 Abs. 2 EnergieStG entsteht für solche ...
-
Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Aktiv vom 26.06.2024 bis 25.08.2025
- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
- Beschreibung: Änderungen im Energiesteuergesetz sehen eine Regelung vor, die zum Wegfall der Entlastung bei Zahlungsausfall führen sollen (Streichung von § 60 EnergieStG). Änderungen der Energiesteuer-Durchführungsverordnung sehen u.a. vor, dass für bestimmte kurzfristige betriebsbedingte Entnahmen von Energieerzeugnissen im Rahmen eines Herstellungsbetriebs oder Tanklagers keine Entfernung aus dem Steuerlager bzw. innerhalb des Steuerlagers vorliegt und die Energiesteuer gemäß § 8 Absatz 1 Energiesteuergesetz nicht entsteht (§ 23). Die bisherige Regelung zur Antragsfrist wird angepasst: Entlastungsanträge können danach spätestens bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist der Abgabenordnung (§§ 169 bis 171 Abgabenordnung) gestellt werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zahlungsausfall (§ 60 EnergieStG) Mit völlig identischem..., ... b) Fortbestand § 60 EnergieStG für den mittelständischen..., ...ele-mentarer Bedeutung § 60 EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen..., ...bloße Verweis des § 60 EnergieStG auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 - 4 EnergieStG nicht ausreichend, um..., ...Beibehaltung des § 60 EnergieStG ein-bezogen und ist ..., ...Vorläufervorschrift zum § 60 EnergieStG im Mineralölsteuerrecht..., .... Forderung: § 60 EnergieStG unverändert beibehalten..., ...96/EG). § 27 Absatz 1 EnergieStG regelt die steuerfreie..., ...im Nachgang über § 52 EnergieStG einen Antrag auf Erstattung..., ...Produkte in § 27 Abs. 1 EnergieStG können fossile Schiffskraftstoffe...
-
Hinwirken auf notwendigen Bürokratieabbau und Modernisierungen im Strom- und Energiesteuerrecht
Aktiv vom 28.06.2024 bis 18.06.2025
- Angegeben von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 28.06.2024
- Beschreibung: Die WV Stahl setzt sich für die Freistellung von Kuppelgasen von der Energiesteuer ein, so lange wie es nach den beihilferechtlichen Regelungen zulässig ist.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... findet sich in § 28 EnergieStG-E eine Änderung zu der..., ...geltenden Fassung des § 28 EnergieStG. In der bisherigen Fassung..., ... Neufassung von § 28 EnergieStG-E wird die bisherige..., ...Der neue § 28 Absatz 2 EnergieStG-E stellt ergänzend Gase..., ...sollte nach § 28 Abs. 2 E-EnergieStG so lange gewährt werden...
-
- Angegeben von: MAHLE International GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Das Energiesteuerrecht befreit Wasserstoff für die Brennstoffzelle von der Energiesteuer, belastet aber Wasserstoff für den Wasserstoffmotor. Beide Technologien können wichtige Beiträge zum Klimaschutz leisten, gerade bei schweren Nutzfahrzeugen und mobilen Arbeitsmaschinen. Daher sollte der Wasserstoff für beide Technologien von der Energiesteuer befreit werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- MAHLE GmbH
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Energiesteuergesetz (EnergieStG) Wasserstoff ist nicht..., ...Energiesteuergesetz (EnergieStG). Wasserstoff wird im..., ...erfasst (§ 1 Absatz 2 des EnergieStG). Nach § 2 Absatz 4 ..., ...EU-Energiesteuerrichtlinie noch im EnergieStG festgelegt. Das Bundesfinanzministerium..., ...Brennstoffzelle nicht im EnergieStG erfasst ist. Die 2003..., ...EnergieStG (4) Andere als die ...
-
- Angegeben von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 16.05.2024
- Beschreibung: Die Verwendung von Wasserstoff im Verkehrsbereich wird bislang unterschiedlich besteuert, je nachdem ob der Wasserstoff in einer Brennstoffzelle oder in einem Verbrenner verbraucht wird. Die ungleiche Besteuerung von mit Wasserstoff betriebenen Fahrzeugen stellt den Hochlauf von Wasserstoffverbrennern schlechter und führt die zu einem erheblichen finanziellen und technischen Mehraufwand an den Betankungsanlagen. Wasserstoff sollte perspektivisch maximal mit dem von der EU vorgeschlagenen Mindestsatz besteuert werden, unabhängig von der Verwendung in der Mobilität. Für die ersten im Markt befindlichen Fahrzeuge ist die Besteuerung auszusetzen. Eine steuerrechtlich konforme Besteuerung muss bürokratiearm und praxisfest umgesetzt werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 427/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BR-Drs. 427/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... erfasst (§ 1 Abs. 2 EnergieStG). Nach § 2 Abs. 4 EnergieStG..., ...genutzt wird, nicht im EnergieStG erfasst und damit von..., ... erfasst (§ 1 Abs. 2 EnergieStG). Nach § 2 Abs. 4 EnergieStG..., ...genutzt wird, nicht im EnergieStG erfasst und damit von...
-
- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 12.12.2025
- Beschreibung: Mit Auslaufen des Strompreispakets wird die Steuerentlastung nach § 9b des StromsteuerG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2026 nicht mehr bis auf den EU-Mindeststeuersatz erfolgen. In der Folge werden sich die Strompreise für die Unternehmen erhöhen und damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Um dies zu vermeiden, ist die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... § 23 Absatz 1 Nr. 1 EnergieStG daran geknüpft werden..., ... § 23 Absatz 1 Nr. 2 EnergieStG das Verwenden von LNG..., ... § 23 Absatz 3 Nr. 1 EnergieStG der derjenige, der das..., ...Zahlungsausfall (§ 60 EnergieStG) Mit identischem Wortlaut..., ...vierten Versuch, § 60 EnergieStG zu streichen. Und dies..., ... b) Fortbestand § 60 EnergieStG für den mittelständischen..., ...der Auffassung, § 60 EnergieStG habe keine Rechtsgrundlage..., ...bloße Verweis des § 60 EnergieStG auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 - 4 EnergieStG nicht ausreichend, um..., ...Schröer-Schallenberg, EnergieStG StromStG Kommentar; Randnummer 5 zu § 60 EnergieStG 4z. B. BFH VII R 21/..., ...§ 27 Absatz 2 EnergieStG sollte für Flugbenzin..., ... § 23 Absatz 1 Nr. 1 EnergieStG daran geknüpft werden..., ... § 23 Absatz 1 Nr. 2 EnergieStG das Verwenden von LNG..., ... § 23 Absatz 3 Nr. 1 EnergieStG der derjenige, der das..., ...LNG.7 Forderung: § 43 EnergieStG auf LNG erweitern und..., ...§ 38 Absatz 1 Satz 3 EnergieStG streichen. 7. Zu Artikel..., ... § 23 Absatz 1 Nr. 1 EnergieStG daran geknüpft werden..., ... § 23 Absatz 1 Nr. 2 EnergieStG das Verwenden von LNG..., ... § 23 Absatz 3 Nr. 1 EnergieStG der derjenige, der das...
-
- Angegeben von: MAHLE GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Das Energiesteuerrecht befreit Wasserstoff für die Brennstoffzelle von der Energiesteuer, belastet aber Wasserstoff für den Wasserstoffmotor. Beide Technologien können wichtige Beiträge zum Klimaschutz leisten, gerade bei schweren Nutzfahrzeugen und mobilen Arbeitsmaschinen. Daher sollte der Wasserstoff für beide Technologien von der Energiesteuer befreit werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Energiesteuergesetz (EnergieStG) Wasserstoff ist nicht..., ...Energiesteuergesetz (EnergieStG). Wasserstoff wird im..., ...erfasst (§ 1 Absatz 2 des EnergieStG). Nach § 2 Absatz 4 ..., ...EU-Energiesteuerrichtlinie noch im EnergieStG festgelegt. Das Bundesfinanzministerium..., ...Brennstoffzelle nicht im EnergieStG erfasst ist. Die 2003..., ...EnergieStG (4) Andere als die ...
-
Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Aktiv vom 25.08.2025 bis 12.12.2025
- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 25.08.2025
- Beschreibung: Mit Auslaufen des Strompreispakets wird die Steuerentlastung nach § 9b des StromsteuerG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2026 nicht mehr bis auf den EU-Mindeststeuersatz erfolgen. In der Folge werden sich die Strompreise für die Unternehmen erhöhen und damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Um dies zu vermeiden, ist die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zahlungsausfall (§ 60 EnergieStG) Mit identischem ..., ...vierten Versuch, § 60 EnergieStG zu streichen. Und dies..., ... b) Fortbestand § 60 EnergieStG für den mittelständischen..., ...ele-mentarer Bedeutung § 60 EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen..., ...Unionsrechtskonformität des § 60 EnergieStG hat der EuGH mit diesem..., ...der Auffassung, § 60 EnergieStG habe kei-ne Rechtsgrundlage..., ...EU-beihilferechtlich ist § 60 EnergieStG ebenfalls nicht zu beanstanden..., ...bloße Verweis des § 60 EnergieStG auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 - 4 EnergieStG nicht ausreichend, um..., ...Vorläufervorschrift zum § 60 EnergieStG im Mineralölsteuerrecht..., .... Forderung: § 60 EnergieStG unverändert beibehalten..., ...Steuerentlastung gem. § 52 EnergieStG auf Antrag gewährt. § 27 Absatz 2 EnergieStG sollte für Flugbenzin..., ...Steuerbefreiung gem. § 27 EnergieStG für den o.g. erweiter-ten..., ... § 23 Absatz 1 Nr. 1 EnergieStG daran geknüpft werden..., ... § 23 Absatz 1 Nr. 2 EnergieStG das Verwenden von LNG..., ... in den §§ 40 und 41 EnergieStG abgebildet werden, vergleichbar..., ... § 23 Absatz 3 Nr. 1 EnergieStG der derjenige, der das..., ... Forderung: § 43 EnergieStG auf LNG erweitern und..., ...§ 38 Absatz 1 Satz 3 EnergieStG streichen. 7. Zu ...
-
- Angegeben von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Rahmenbedingung der Fernwärme und Entbürokratisierung
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... neu, 64 Nr. 4a neu EnergieStG Die Änderungen sind..., ...StromStG, § 54 Abs. 1a neu EnergieStG • Von den geplanten..., .... neu, 64 Nr. 4a neu EnergieStG Nach den Neuregelungen..., ...Erdgas in Gänze nach § 53 EnergieStG entlastungsfähig ist..., ...StromStG, § 54 Abs. 1a neu EnergieStG Durch die Neuregelungen..., ...Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG zu gewähren ist, da ..., .... § 54 Abs. 1 Satz 2 EnergieStG aufzuheben, wonach die...
-
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Neuregelung der Stromsteuerregelung für Speicher, Ladeinfrastruktur und bidirektionalen Laden im Rahmen der E-Mobilität
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Analog zu § 23 Abs. 1a EnergieStG könnte beispielsweise..., ...Vorauszah-lungen nach § 39 Abs. 5 EnergieStG. Auf ein unterjähriges..., ...Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG zu gewähren ist, da ..., .... § 54 Abs. 1 Satz 2 EnergieStG aufzuheben, wonach die..., ...die Re-gelung in § 54 EnergieStG-E gelten. Art. 2 ..., ...i.V.m. § 64 Nr. 4a neu EnergieStG Siehe unsere Ausführungen..., ...§§ 39 Abs. 6a und 6b EnergieStG Siehe unsere Ausführungen..., ...StromStG § 53 Abs. 1 EnergieStG-E Steuerentlastung für..., ... Neufassung von § 53 EnergieStG-E eröffnet die Möglichkeit..., ...anwendbar sein. § 54 EnergieStG-E Steuerentlastung für..., ...Unternehmen § 54 Abs. 1a EnergieStG Die Begründung zur Ergänzung von § 54 EnergieStG überzeugt nicht. Ist..., ...Regelung in § 54 Abs. 1a EnergieStG und diese Änderung ist...
-
- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich. Zudem haben Änderungen zum Beispiel im EU-Beihilferecht dazu geführt, dass das Strom- und Energiesteuerrecht im aktuellen Wortlaut in Teilen nicht mehr anwendbar ist und daher im Sinne einer rechtsklaren Lösung der Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben bedarf.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Anpassung des § 54 EnergieStG und Forderung nach Erhöhung..., ...die Regelung des § 54 EnergieStG. Der BVMW spricht sich..., ...die Regelung des § 54 EnergieStG und die Erhöhung der..., ... Anpassung des § 54 EnergieStG und Forderung nach Erhöhung..., ...die Regelung des § 54 EnergieStG. Der BVMW spricht sich..., ...die Regelung des § 54 EnergieStG und die Erhöhung der...
-
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Der BDI fordert die Umsetzung der Regelungen zur Anpassung des Stromsteuerrechts an die Erfordernisse zum Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur sowie Speichervorgänge und weiterer Anpassungen der Verordnungen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Analog zu § 23 Abs. 1a EnergieStG könnte beispielsweise..., ...Vorauszah-lungen nach § 39 Abs. 5 EnergieStG-E. Auf ein unterjähriges..., ...StromStG-E / § 54 Abs. 1 EnergieStG-E Die Regelungen wurden..., ...StromStG-E und § 54 Abs. 1 EnergieStG aufzuheben, wonach die..., ...StromStG-E und § 54 Abs. 1 EnergieStG sollten aufgehoben werden..., ...Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG zu gewähren ist, da ..., ...i.V.m. § 64 Nr. 4a neu EnergieStG-E Siehe unsere Ausführungen..., ...§§ 39 Abs. 6a und 6b EnergieStG-E Siehe unsere Ausführungen..., ...Stromsteuergesetz. § 53 Abs. 1 EnergieStG-E: Steuerentlastung ..., ... Neufassung von § 53 EnergieStG-E eröffnet die Möglichkeit..., ...sein. § 54 Abs. 1a EnergieStG-E: Steuerentlastung ..., ...zur Ergänzung von § 54 EnergieStG überzeugt nicht. Ist..., ...Regelung in § 54 Abs. 1a EnergieStG. Diese Änderung ist ...
-
- Angegeben von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die Verbände en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V., MEW – Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V., bft – Bundesverband Freier Tankstellen e.V. und UNITI – Bundesverband EnergieMittelstand e.V. haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes veröffentlicht und fordern entscheidende Anpassungen für eine zukunftsfähige Energie- und Kraftstoffbesteuerung.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zahlungsausfall (§ 60 EnergieStG) Mit identischem Wortlaut..., ...vierten Versuch, § 60 EnergieStG zu streichen. Und dies..., ...b) Fortbestand § 60 EnergieStG für den mittelständischen..., ...ele-mentarer Bedeutung § 60 EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen..., ...Unionsrechtskonformität des § 60 EnergieStG hat der EuGH mit diesem..., ...der Auffassung, § 60 EnergieStG habe keine Rechtsgrundlage..., ...EU-beihilferechtlich ist § 60 EnergieStG ebenfalls nicht zu beanstanden..., ...bloße Verweis des § 60 EnergieStG auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 - 4 EnergieStG nicht ausreichend, um..., ...Vorläufervorschrift zum § 60 EnergieStG im Mineralölsteuerrecht..., ...müsste. Forderung: § 60 EnergieStG unverändert beibehalten..., ...Schröer-Schallenberg, EnergieStG StromStG Kommentar; Randnummer 5 zu § 60 EnergieStG 4 z. B. BFH VII R 21..., ...Luftfahrtbetriebsstoffe) § 27 Absatz 2 EnergieStG sieht eine unmittelbare..., ...gewährt. § 27 Absatz 2 EnergieStG sollte für Flugbenzin..., ...Steuerbefreiung gem. § 27 EnergieStG für den o.g. erweiter-ten..., ... in den §§ 40 und 41 EnergieStG abgebildet werden, vergleichbar..., ... § 23 Absatz 3 Nr. 1 EnergieStG der derjenige, der das..., ...LNG.7 Forderung: § 43 EnergieStG auf LNG erweitern und..., ...§ 38 Absatz 1 Satz 3 EnergieStG streichen. 7. Zu Artikel...
-
- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Forderung von Anpassungen des Stromsteuergesetz, die notwendig sind um Energiewende zu fördern, insbesondere Weiterführung der Steuerbefreiung für Klär-, Deponie- und Biogas, Beibehaltung des bisherigen Anlagenverklammerung und Anerkennung von Verlusten in Wärmenetzen
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...(sowie § § 39 Abs. 6 EnergieStG-E) i.V.m § 14 Abs. 1..., ...StromStG-E, § 54 Abs. 1a EnergieStG-E „Absatz 1 gilt für..., ...Regelung in § 54 Abs. 1a EnergieStG-E ist somit als Nichtanwendungsregelung..., ...würden. Zu § 54 Abs. 1 a EnergieStG-E (sowie § 9b StromStG-E..., ...§ 9b StromStG, §§ 54 EnergieStG (Regelungsvor-schlag..., ...in §§ 9b StromStG, 54 EnergieStG lediglich Unterneh-men..., ...Energiesteuerrechts (§ 1 EnergieStG) ist und bis zu welchem..., .... 1 Nr. 4 und Abs. 2 EnergieStG n.F. weiterhin steuerfrei...
-
- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA) am 15.04.2025
- Beschreibung: Mit diesem Gesetz sollen das Strom- und Energiesteuerrecht erstmals seit 2019 wieder umfangreich an aktuelle Entwicklungen angepasst, modernisiert und zugleich Bürokratie abgebaut werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...greifen können, weil § 28 EnergieStG-neu konkret darauf abzielt..., ...des derzeit gültigen EnergieStG, nicht als Energieerzeugnis...
-
- Angegeben von: MorGen Energy AG am 26.09.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für eine zügige Verabschiedung und gezielte Anpassungen des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes ein. Ziel ist die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure und Wasserstoffinfrastruktur sowie die Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für die Refinanzierung von Investitionen im Wasserstoffhochlauf auf marktwirtschaftlicher Basis.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... erfasst (§ 1 Abs. 2 EnergieStG). Laut § 2 Abs. 4 EnergieStG...
-
- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ...zu Heizzwecken in §49 EnergieStG sein. Für den Einsatz..., ...könnte analog zum §56 EnergieStG ein neuer §56a eingefügt..., ...Biokraftstoffe in § 57 EnergieStG nötig. Seite 9 Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ...
-
- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ...zu Heizzwecken in §49 EnergieStG sein. Für den Einsatz..., ...könnte analog zum §56 EnergieStG ein neuer §56a eingefügt..., ...Biokraftstoffe in § 57 EnergieStG nötig. Seite 9 Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ...
-
- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ...zu Heizzwecken in §49 EnergieStG sein. Für den Einsatz..., ...könnte analog zum §56 EnergieStG ein neuer §56a eingefügt..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ...
-
- Angegeben von: InwesD - Interessengemeinschaft Deutsche Deponiebetreiber e.V. am 04.06.2024
- Beschreibung: Stromsteuerbefreiung soll für Deponiegas gewährt werden. Deponiegas soll weiter als Erneuerbare Energie anerkannt werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Energiesteuerrechts (§ 1 EnergieStG) ist und bis zu welchem..., .... 1 Nr. 4 und Abs. 2 EnergieStG n.F. weiterhin steuerfrei...
-
- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
- Beschreibung: Das Europäische Parlament und der Rat haben zwei Richtlinien (EU) 2023/958 und (EU) 2023/959 zur Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie erlassen, die jeweils am 5. Juni 2023 in Kraft getreten sind. Neben Änderungen des Emissionshandelssystems im Bereich ortsfester Anlagen und Luftverkehr („ETS-1“), sehen die Änderungen die erstmalige Einbeziehung des Bereichs Seeverkehr in den Emissionshandel sowie die Einführung eines neuen europäischen Brennstoffemissionshandels („ETS-2“) für die bislang nicht vom ETS-1 erfassten Brennstoffeinsätze in den Sektoren Wärme und Verkehr vor. Mit dieser TEHG-Novelle werden die Vorgaben der beiden o.g. Änderungs-Richtlinien zur Änderung der europäischen Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG in nationales Recht umgesetzt.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (2):
- BEHG [alle RV hierzu]
- TEHG 2011 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... nach § 14 Absatz 2 (EnergieStG). Das nationale Recht..., ...Die von § 14 Absatz 2 EnergieStG adressierten Differenzmengen..., ...national in § 14 Absatz 2 EnergieStG erfassten – Differenzmengen..., ... § 23 Abs. 1 und 1 a EnergieStG Nach § 3 Nr. 20 ..., ... 23 Absätze 1 und 1a EnergieStG. Das nationale Recht..., ... § 23 Absatz 1und 1a EnergieStG aus dem § 2 Absatz 2..., ...aufgelistet und in § 4 EnergieStG ins nationale Recht ..., ... des § 23 Abs. 1 EnergieStG ist auf die Richtlinienvorgaben..., ...hinsichtlich des § 23 EnergieStG aktuell an einer Rechtsgrundlage..., ...festgelegt wor-den ist. § 23 EnergieStG, der auf Artikel 21 ..., ... 23 Absätze 1 und 1a EnergieStG aus § 3 Nr. 20 TEHG ..., ... nach § 14 Absatz 2 (EnergieStG). Das nationale Recht..., ...Die von § 14 Absatz 2 EnergieStG adressierten Differenzmengen..., ... § 23 Abs. 1 und 1 a EnergieStG Nach § 3 Nr. 20 ..., ... 23 Absätze 1 und 1a EnergieStG. Das nationale Recht..., ... § 23 Absatz 1und 1a EnergieStG aus dem § 2 Absatz 2..., ...aufgelistet und in § 4 EnergieStG ins nationale Recht ..., ... des § 23 Abs. 1 EnergieStG ist auf die Richtlinienvorgaben..., ...festgelegt wor-den ist. § 23 EnergieStG, der auf Artikel 21 ..., ... 23 Absätze 1 und 1a EnergieStG aus § 3 Nr. 20 TEHG ...
-
- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 20.08.2025
- Beschreibung: -Verlängerung der Steuerentlastung für Strom auf den EU-Mindeststeuersatz (0,05 ct/kWh) für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft -Modernisierung des Strom- und Energiesteuerrechts, insbesondere in den Bereichen Elektromobilität, Stromspeicherung und erneuerbare Energien -Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben, einschließlich Energie- und Beihilferecht -Abbau von Bürokratie und Vereinfachung der Steuerpraxis
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Energiesteuergesetz – EnergieStG 7 4. Energiesteuer-Durchführungsverordnung..., ...Energiesteuergesetz – EnergieStG Die Regelung in ...
-
- Angegeben von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
- Beschreibung: Entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – soll Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Grundsätzlich ist es nicht sachgerecht, Biomasse nicht mehr als Erneuerbare Energie zu definieren.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ...zu Heizzwecken in §49 EnergieStG sein. Für den Einsatz..., ...könnte analog zum §56 EnergieStG ein neuer §56a eingefügt..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ...
-
- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 15.09.2025
- Beschreibung: Entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – soll Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Grundsätzlich ist es nicht sachgerecht, Biomasse nicht mehr als Erneuerbare Energie zu definieren.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ...zu Heizzwecken in §49 EnergieStG sein. Für den Einsatz..., ...könnte analog zum §56 EnergieStG ein neuer §56a eingefügt..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ...
-
- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der ZDH begrüßt insgesamt den Referentenentwurf. Einige Details wie genauere Definitionen wären wünschenswert, u. a. welche Energieträger insgesamt zu den erneuerbaren Energien hinzurechenbar sind. Stromerzeugung aus Biomasse sollte hier ebenfalls als Strom aus erneuerbaren Energiequellen explizit erwähnt werden. Die Definitionen im EnWG (§ 3 Nummer 24a und 24b) sollten umfangreicher ausgestaltet werden. § 9 Abs. 1 Nummer 6b lässt vermuten, dass auch die KWK-Anlagen selbst als Kundenanlagen gelten. Es fehlt eine ausführliche Abgrenzung des Standort-Begriffs. Insbesondere bei Anlagen, wo der Standort nicht klar abgegrenzt werden kann, können Unklarheiten entstehen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...9b StromStG und § 54 EnergieStG ab dem Jahr 2025 elektronisch...
-
- Angegeben von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 30.01.2026
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf einer Verordnung zur Anpassung der Emissionshandelsverordnung 2030 (EHV 2030) an das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024. Ziel ist eine praxistaugliche Ausgestaltung der Regelungen zur Überwachung und Berichterstattung im nationalen Brennstoffemissionshandel, insbesondere zur Vermeidung von Doppelerfassungen und Doppelbelastungen sowie zur Klarstellung zentraler Begriffsbestimmungen. Zudem wird eine unbefristete Anwendung bestimmter Entlastungs- und Vereinfachungsregelungen sowie eine sachgerechte Berücksichtigung neuer Brennstoffarten (u.a. strombasierte Kraftstoffe) angestrebt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 23 Absätze 1 und 1a EnergieStG wird die Anwendung in..., ...hinsichtlich § 14 Absatz 2 EnergieStG begründet sich zutreffend..., ... 23 Absätze 1 und 1a EnergieStG begründe sich „insbeson-dere..., ...Entstehungstatbestand des § 23 EnergieStG nicht von der Emissionshandelsrichtlinie..., ... § 47 Absatz 1 Nr. 1 EnergieStG (Rücknahme versteuerter...
-
- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
- Beschreibung: Biomasseanlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab 2027 vom nationalen Emissionshandel ausgenommen werden, was per Rechtsverordnung im BEHG verankert werden muss. Die Überwachungsanforderungen im TEHG sollten an das BEHG angepasst werden, da bis 2025 keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Zudem sollte die Pflichtenfreistellung im TEHG auf einen Biomasseanteil von 90 % erhöht werden, um Abfallanlagen mit Altholz zu erfassen. Der Wegfall kostenloser Emissionsberechtigungen stellt einen Wettbewerbsnachteil dar, weshalb § 26 Absatz 2 des TEHG gestrichen werden sollte. Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen sollten rasch von der EU-Kommission zugelassen werden, und die Anwendung der nationalen BECV-Kompensationsquoten beibehalten werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- TEHG 2011 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 EnergieStG........................, ...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 des EnergieStG sollte aus dem Anwendungsbereich..., ...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 EnergieStG Als Inverkehrbringung..., ...Energiesteuer gemäß § 14 Abs. 2 EnergieStG. Eine solche Regelung..., .... Gemäß § 14 Abs. 2 EnergieStG entsteht für solche ..., ...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 EnergieStG........................, ...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 des EnergieStG sollte aus dem Anwendungsbereich..., ...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 EnergieStG Als Inverkehrbringung..., ...Energiesteuer gemäß § 14 Abs. 2 EnergieStG. Eine solche Regelung..., .... Gemäß § 14 Abs. 2 EnergieStG entsteht für solche ...
-
- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 26.09.2024
- Beschreibung: Biomasseanlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab 2027 vom nationalen Emissionshandel ausgenommen werden, was per Rechtsverordnung im BEHG verankert werden muss. Die Überwachungsanforderungen im TEHG sollten an das BEHG angepasst werden, da bis 2025 keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Zudem sollte die Pflichtenfreistellung im TEHG auf einen Biomasseanteil von 90 % erhöht werden, um Abfallanlagen mit Altholz zu erfassen. Der Wegfall kostenloser Emissionsberechtigungen stellt einen Wettbewerbsnachteil dar, weshalb § 26 Absatz 2 des TEHG gestrichen werden sollte. Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen sollten rasch von der EU-Kommission zugelassen werden, und die Anwendung der nationalen BECV-Kompensationsquoten beibehalten werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- TEHG 2011 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 EnergieStG ......................., ...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 des EnergieStG sollte aus dem Anwendungsbereich..., ...Entstehungstatbestand § 14 Abs. 2 EnergieStG Als Inverkehrbringung..., ...Energiesteuer gemäß § 14 Abs. 2 EnergieStG. Eine solche Regelung..., ...zurückzuführen. Gemäß § 14 Abs. 2 EnergieStG entsteht für solche ...
-
- Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Novelle zum Strom- und Energiesteuerrecht begrüßen wir grundsätzlich sehr. Wir setzten uns für die Einführung eines Befreiungstatbestands für Vehicle-to-Grid Anwendungen ein. Im Falle des sogenannten Multi-Use, d.h. der zusätzlichen Betätigung des Speichers auf den Strom- oder Regelleistungsmärkten herrscht weiterhin Unklarheit bezüglich des Status des Energiespeichers.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Energiesteuergesetzes 6 § 60 EnergieStG 6 Angleichung der Antragsfristen..., ...ENERGIESTEUERGESETZES § 60 ENERGIESTG § 60 EnergieStG (Entlastung...
-
- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 23.09.2025
- Beschreibung: Der BEE setzt sich im Rahmen der Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Absenkung der Stromsteuer für alle Verbraucherinnen und Verbraucher 2) Die Beibehaltung der Definition von Biomasse als Erneuerbarer Energieträger nach geltendem Recht 3) Die Abschaffung der bestehenden Doppelbesteuerung bei der Einspeisung ins öffentliche Netz bei bidirektionalem Laden (Vehicle-to-Grid) 4) Bürokratieabbau 5) Die steuerfreie Drittbelieferung bei sog. „Insellösungen“
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Energiesteuergesetzes (EnergieStG) Durch die Dienstvorschrift...
-
- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: 1. Die aktuelle Formulierung in § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG sollte modifiziert werden. 2. Der Zahlungsverkehr mit dem Hauptzollamt (HZA) sollte transparenter gestaltet werden. 3. Im Vorauszahlungsbescheid berücksichtigte eigenen Entlastungsansprüche sollten bei Berechnung der Jahressteuerschuld mindernd berücksichtigt werden. 4. Die neue Monitoringspflicht sollte nur gelten, wenn der Schwerpunkt im Abschnitt E des WZ2003 liegt. Monitoring sonst mindestens auf Abgabe von Strom und Erdgas an Dritte begrenzen. 5. Die neuen Vorgaben zur buchmäßigen Erfassung von strom- und energiesteuerlichen Geschäftsvorgängen bei stromsteuerlichen Versorgern und Lieferern von Energieerzeugnissen sind überzogen. 6. Eine umfassende Verbrauchsermittlung über das 15-Minuten-Intervall ist nicht möglich.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...zur Ergänzung von § 54 EnergieStG überzeugt aktuell nicht..., ...Regelung in §54 Abs. 1a EnergieStG und diese Änderung ist...
-
- Angegeben von: Westfalen AG am 25.03.2025
- Beschreibung: Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Dauerhafte Ausnahme für mit Wasserstoff betriebene Schwerlastfahrzeuge (FCEV/ICE) von der LKW-Maut sowie Anpassung der Steuergesetzgebung zur Befreiung von Wasserstoff-Verbrennern bei der Energiesteuer.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Energiesteuer (Nach §1 Abs. 3 EnergieStG) befreit werden. Westfalen...
-
- Angegeben von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 18.07.2025
- Beschreibung: Der MEW e.V. begrüßt die Fortschreibung der THG-Quote bis 2040, lent die Einbeziehung der Flugkraftstoffanbieter ab, fordert die weitere Zulassung aller Rohstoffe gemäß Anhang 9 der RED, lehnt eine Abweichung der Quotenhöhe von der FuelEU Maritime ab, sclägt vor die Einführung eines RFNBO-Mindestanteil zu verschieben, lehnt den vorgesehenen Wegfall der Ausnahmeregelung für den Erdölbevorratungsverband (EBV) ab, spricht sich für eine europäische Harmonisierung der Datenbank aus und lehnt die geplante schrittweise Begrenzung der Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln auf 3% im Jahre 2030 ab.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUV) (20. WP): Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhaus-gasminderungs-Quote
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 2 Absatz 1 Nummer 7 EnergieStG in § 37a Abs. 1 a Nr..., ...definiert § 1a Nr. 16 EnergieStG die gasförmigen Kohlenwasserstoffe..., ... gestrichen, da § 22 EnergieStG bereits in § 37a Absatz...
-
- Angegeben von: Milchindustrie-Verband e.V. am 11.07.2025
- Beschreibung: Der Milchsektor sollte stärkere Berücksichtigung bei Energiethemen erfahren, da viele Herstellungsprozesse energieintensiv sind und sie im internationalen Markt wettbewerbsfähig bleiben.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Streichung des § 55 EnergieSTG weggefallenen Erstattungen...