Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2509220017
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Einheitliche Besteuerung des Wasserstoffeinsatzes im Mobilitätssektor
Die Verwendung von Wasserstoff im Verkehrsbereich wird bislang unterschiedlich besteuert, je nachdem ob der Wasserstoff in einer Brennstoffzelle oder in einem Verbrenner verbraucht wird. Die ungleiche Besteuerung von mit Wasserstoff betriebenen Fahrzeugen stellt den Hochlauf von Wasserstoffverbrennern schlechter und führt die zu einem erheblichen finanziellen und technischen Mehraufwand an den Betankungsanlagen. Wasserstoff sollte perspektivisch maximal mit dem von der EU vorgeschlagenen Mindestsatz besteuert werden, unabhängig von der Verwendung in der Mobilität. Für die ersten im Markt befindlichen Fahrzeuge ist die Besteuerung auszusetzen. Eine steuerrechtlich konforme Besteuerung muss bürokratiearm und praxisfest umgesetzt werden.
Bereitgestellt von:
Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. (R002003)
am
26.09.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 13.08.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Versendet am 24.09.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 427/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes Zuständiges Ministerium: BMF [alle SG hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]
- Verkehrspolitik [alle SG hierzu]