Regelungsvorhaben

Suchbox

1.056 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"BGB"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Regelungsvorhaben (1.056)

    • Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Verbraucher können momentan nicht uneingeschränkt von den Möglichkeiten der Digitalisierung profitieren. Daher sollte es Banken und ihren Kunden in Zukunft ermöglicht werden, ausschließlich digital und papierlos zu kommunizieren sowie Finanzgeschäfte vollständig digital zu tätigen - ohne Medienbrüche und mit klaren rechtlichen Regelungen. Das schafft Sicherheit und Transparenz. Hierfür braucht es Anpassungen im BGB: Definition des "angemessenen Zeitraums" bei der Aufbewahrung und Speicherung von Informationen (§ 126b BGB) und des "Eingangs von Erklärungen im elektronischen Postfach" (§ 130 BGB) sowie Einführung der Textform beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags (§§ 492 ff. BGB).
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...einer Änderung des § 650 h BGB auch bei der Kündigung ..., ...der Schriftform in § 650h BGB auf Textform? Wir begrüßen..., ...der Schriftform in § 650 h BGB auf Textform. 2. Aus welchen..., ...Verbraucherbauverträgen gem. § 650 i Abs. 2 BGB, Änderung des Vertrages gem. § 650 b Abs. 2 BGB) werden gravierende Entscheidungen...
    • Angegeben von: bauforumstahl am 26.06.2024
    • Beschreibung: Beibehaltung der §§ 305ff. BGB, insbesondere hinsichtlich der AGB-Inhaltskontrolle im B2B-Bereich und bezüglich des Schutzes vor unangemessen benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen. Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Stahlbau-Verband DSTV am 26.06.2024
    • Beschreibung: Beibehaltung der §§ 305ff. BGB, insbesondere hinsichtlich der AGB-Inhaltskontrolle im B2B-Bereich und bezüglich des Schutzes vor unangemessen benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen. Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. am 03.04.2025
    • Beschreibung: Beibehaltung der §§ 305ff. BGB, insbesondere hinsichtlich der AGB-Inhaltskontrolle im B2B-Bereich und bezüglich des Schutzes vor unangemessen benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Initiative pro AGB-Recht am 19.06.2024
    • Beschreibung: Beibehaltung der §§ 305ff. BGB, insbesondere hinsichtlich der AGB-Inhaltskontrolle im B2B-Bereich und bezüglich des Schutzes vor unangemessen benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Beibehaltung der §§ 305ff. BGB, insbesondere des Schutzes vor unangemessen benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen der Realwirtschaft und der AGB-Inhaltskontrolle. Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8649 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Initiative pro AGB-Recht am 19.06.2024
    • Beschreibung: Beibehaltung der §§ 305ff. BGB, insbesondere des Schutzes vor unangemessen benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen der Realwirtschaft und der AGB-Inhaltskontrolle. Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8649 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: BDG - Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e. V. am 26.06.2024
    • Beschreibung: Gemeinsam mit der Initiative Initiative pro AGB-Recht ist der BDG für die Beibehaltung der §§ 305ff. BGB, insbesondere hinsichtlich der AGB-Inhaltskontrolle im B2B-Bereich und bezüglich des Schutzes vor unangemessen benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 16.08.2024
    • Beschreibung: In Rede steht die Herabstufung der Schriftform für Bauverträge in § 650h BGB auf die Textform. Damit wird nach unserer Einschätzung keine Vereinfachung für die Praxis erreicht. Die langjährig eingeübte Praxis des Schriftformerfordernisses nach § 650h BGB sorgt nach wie vor mit ihrer Warn- und Schutzfunktion für Rechtssicherheit und schützt insbesondere dabei vor übereilten Kündigungserklärungen. Sie erleichtert ferner den Nachweis des Kündigungszugangs und sorgt für Rechtssicherheit durch die Offenlegung einer bestehenden bzw. gerade nicht bestehenden Vertretungsmacht. Insofern sprechen wir uns dafür aus, an der bestehenden Rechtslage zur Schriftform bei § 650h BGB festzuhalten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Hinblick auf Bürokratieentlastung..., ...für Bauverträge in § 650h BGB auf die Textform wird nach..., ...Schriftformerfordernisses nach § 650h BGB sorgt nach wie vor mit ..., ...zur Schriftform bei § 650h BGB festzuhalten. Der Vollständigkeit..., ...Schriftformerfordernisses in § 550 BGB bei Gewerbemietverträgen..., ...der Schriftform in § 650h BGB auf Textform? Nach zahlreichen..., ...der Schriftform in § 650h BGB auf die Textform nicht ..., ...der Schriftform in § 650h BGB auf die Textform bei einer..., ...elektronische Form nach § 126a BGB hier eine rechtssichere..., ...zur Schriftform in § 650h BGB sein. III. Fordert..., ...Schriftformerfordernisses in § 550 BGB bei Gewerbemietverträgen...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.11.2024
    • Beschreibung: Neufassung der Vorschriften der §§ 650b und 650c BGB im Rahmen der Evaluation des 2018 in Kraft getretenen neuen Bauvertragsrechts, Regelung zu Rechtsfolgen in § 650b BGB bei Änderungsbegehren des Bestellers sollen klarer und einfacher gefasst werden, Vergütungsanpassung in § 650c BGB soll bei fehlender Vereinbarung nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen erfolgen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vorschriften der §§ 650b und 650c BGB im Rahmen der Evaluation..., ...Vorschriften des § 650b und 650c BGB bilden den neuen gesetzlichen..., ...Änderungssachverhalte. § 650b BGB regelt Befugnisse des Bestellers..., ...Leistungsänderungen anzuordnen. § 650c BGB regelt die Rechtsfolgen..., ...Voraussetzungen in § 650b BGB vor und als Regelmodell..., ...Vorschriften der §§ 650b und 650c BGB wie nachfolgend vorgeschlagen..., ...Änderungsvorschlag zu § 650b BGB Die derzeit geltende..., ...vereinfachte Form des § 650b BGB wie folgt vorgeschlagen..., ...Änderungsvorschläge zu § 650c BGB Für die Vergütungsanpassung sieht § 650c BGB als Regeltatbestand die..., ...eine Klarstellung zu § 650c BGB hinsichtlich der 80 %-Regelung..., ...der Ausschuss vor, § 650c BGB wie folgt anzupassen: ..., ...vorgeschlagene Regelung des § 650c BGB sieht lediglich für den..., ...Satz 2 des § 650c Abs. 1 BGB ersatzlos gestrichen, weil...
    • Angegeben von: BDG - Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e. V. am 26.06.2024
    • Beschreibung: Beibehaltung der §§ 305ff. BGB, insbesondere hinsichtlich der AGB-Inhaltskontrolle im B2B-Bereich und bezüglich des Schutzes vor unangemessen benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8649 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Intergeschlechtliche Menschen e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Präzisierung §1631e BGB, um einen verbesserten Schutz aller nichteinwilligungsfähigen Kinder von nicht medizinisch notwendigen Eingriffen zu erreichen, umfassende Evaluation des Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, die auch die Umgehungsmöglichkeiten des 1631e BGB berücksichtigt
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Beibehaltung der §§ 305ff. BGB, insbesondere hinsichtlich der AGB-Inhaltskontrolle im B2B-Bereich und bezüglich des Schutzes vor unangemessen benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen im unternehmerischen Geschäftsverkehr unter besonderer Berücksichtigung von KMU. Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 29.09.2025
    • Beschreibung: Änderung des § 642 BGB im Rahmen der Evaluation des Bauvertragsrecht zur Regelung der Rechtsfolgen bei Mehrkosten aufgrund verzögerter oder verschobener Bauausführung sowie Regelung der Fälligkeit des Entschädigungsanspruchs
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... eine Änderung des § 642 BGB vor. Damit soll ein seit..., ...gesetzliche Regelung des § 642 BGB dient dem Interessenausgleich..., ... Unternehmers nach § 642 BGB nicht solche Mehrkosten..., ...Mitwirkungshandlung nach § 643 BGB den Vertrag kündigen, doch..., ...Ergänzung des bisherigen § 642 BGB in Absatz 2 sowie einen..., ...Ausführungszeit aufwenden muss. 3§ 254 BGB gilt entsprechend. (..., ...Ergänzung des § 642 Abs. 2 BGB sieht vor, dass zukünftig..., .... • Anwendung des § 254 BGB: Es erfolgt eine anteilige..., ... Anwendbarkeit des § 254 BGB (Mitverschuldensgrundsatz..., ...Klarstellung, dass § 254 BGB auf den Entschädigungsanspruch..., ...Ausschusses erforderlich. § 254 BGB verweist ausdrücklich auf..., ... zugelassen (z. B. § 829 BGB). Durch den Einwand nach § 254 BGB soll verhindert werden,..., ...gänzlich geklärt, ob § 254 BGB auf den Entschädigungsanspruch nach § 642 BGB entsprechend anwendbar ..., ...analoge Anwendung des § 254 BGB auf § 642 BGB, allerdings..., ... in die Vorschrift § 642 BGB aufgenommen werden. ..., ... nach § 642 BGB entsprechend anzuwenden..., ...Anwendung des § 650g Abs. 4 BGB soll dazu führen, dass ..., ...Anlehnung an § 650g Abs. 4 BGB sorgt damit für größere...
    • Angegeben von: Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. am 26.06.2024
    • Beschreibung: Die BVMB ist Teil der Initiative pro AGB-Recht und setzt sich in diesem Rahmen gemeinsam mit ca. 40 weiteren Verbänden bereits seit mehr als 10 Jahren dafür ein, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu bewahren. Explizit wendet sich die Initiative pro AGB-Recht gegen eine Ergänzung des Gesetzentwurfs des Justizstandort-Stärkungsgesetzes um materiellrechtliche Änderungen des AGB-Rechts mit dem Ziel, die Inhaltskontrolle verwendeter Vertragsklauseln im unternehmerischen Geschäftsverkehr einzuschränken. Zweck ist also die bestehende Rechtslage der §305 ff. BGB in der aktuell geltenden Fassung zu erhalten, d. h. die Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 374/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/8649 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
      3. BT-Drs. 20/11466 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8649 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Eberhard Ostermayer am 24.06.2024
    • Beschreibung: In Ergänzung zur derzeit vorgeschriebenen Präsenzversteigerung bei öffentlichen Versteigerungen aufgrund vertraglichen oder gesetzlichen Pfandrechts ist es geboten zusätzlich auch virtuelle öffentliche Versteigerung im Wege der elektronischen Kommunikation zu ermöglichen. Das Bundesjustizministerium und Bundeswirtschaftsministerium sieht eine Änderung des § 383 BGB vor - vgl. Drucksache 20/11306 Artikel 15 (3.b 2.) vom 08.05.2024.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 1. § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB Neufassung „Es wird vermutet..., ... 2. § 650o Abs. 3 Nr. 2 BGB Neufassung (3) Ist keine..., ...den § 650o Abs. 3 Nr. 2 BGB ganz zu streichen, hilfsweise..., ...unter § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB aufgeführt werden. Dies...
    • Angegeben von: TransInterQueer e.V. am 06.06.2024
    • Beschreibung: Entschädigung für Personen, die a) durch Regelungen des TSG ab 1981 (z.B. durch Scheidungs- oder Sterilisationszwang) geschädigt wurden, B) durch nicht-bestehende oder lückenhafte Regelungen (derzeit. § 1631c BGB) durch uneingewilligte medizinische und/oder operative Eingriffe als Säuglinge oder (Klein-)Kinder geschädigt wurden.
    • Angegeben von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
    • Beschreibung: Einführung geeigneter Straftatbestände zur Bekämpfung des Phänomens der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften im Sinne von § 1597a BGB. Gewerbs- und bandenmäßiges Handeln ist dabei als strafverschärfend einzustufen. Die Mütter sind straffrei zu halten, wenn sie in der Gesamtschau selbst als Opfer eines organisierten Vorgehens anzusehen sind.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung sieht Änderungen im BGB (§§ 130, 873) sowie im BeurkG (§§ 13, 13a, 13b, 13c, 14, 31, 40b) vor. Ziel ist die Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung als Alternative zur papiergebundenen Beurkundung. Anpassungen in der Bundesnotarordnung und weitere Änderungen flankieren das Vorhaben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Einführung grundsätzlich, weist jedoch auf offene Fragen zur Beweissicherheit elektronischer Dokumente, zur fehlenden Nutzung des e-Personalausweises sowie zur Beglaubigung elektronischer Unterschriften hin. Die digitale Abfassung letztwilliger Verfügungen wird vom DAV als zwingend unzulässig erachtet.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 241/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
      2. BT-Drs. 20/11849 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Möglichkeit erhalten. Da § 172 BGB nicht geändert worden ist..., ...Einzelnen: 1. Änderung des BGB a) Änderung des § 130 BGB Zutreffend hat der Gesetzgeber..., ... b) Änderung des § 873 BGB Auch hier begrüßt der...
    • Angegeben von: ENGIE Deutschland AG am 27.06.2024
    • Beschreibung: Steigende Wärmekosten als Betriebskosten für Mieter sind nach § 556c BGB nicht zulässig. Auch die Wärmelieferverordnung erlaubt nach einer Umstellung auf Wärmelieferung aus einem Wärmenetz oder aus einer dezentralen Anlage die Umlage der resultierenden Kosten nur dann, wenn die Kostenneutralität für die Mieter gewährleistet ist. Nach den derzeit geltenden Vorschriften zur Ermittlung der Kostenneutralität lässt sich diese meist nicht erreichen. Das behindert neue Anschlüsse an dekarbonisierte Nah- und Wärmenetze. Hier ist nun entweder die Streichung oder Änderung von § 556 c Abs. 1 BGB oder eine Änderung der Vorschriften zur Ermittlung der Kostenneutralität in der Wärmelieferverordnung dringend erforderlich.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Möglichkeit erhalten. Da § 172 BGB nicht geändert worden ist..., ...Einzelnen: 1. Änderung des BGB a) Änderung des § 130 BGB Zutreffend hat der Gesetzgeber..., ... b) Änderung des § 873 BGB Auch hier begrüßt der...
    • Angegeben von: Wunderflats GmbH am 30.05.2024
    • Beschreibung: Erweiterung der mietrechtlichen Regelungen des BGB (§§ 535 bis 580a BGB) um dedizierte Regelungen für „Zeitwohnen“, das allen Marktteilnehmern klare Rahmenbedingungen setzt. Denkbar wäre bspw. eine Schaffung eines neuen Mietvertragstyps (einzufügen in Titel 5, Untertitel 2 BGB) oder eine Erweiterung der Regelung über den vorübergehenden Gebrauch (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert den Gesetzesentwurf zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen als unzureichend. Die Unterhaltsregelungen im geplanten § 1305 BGB-E sind problematisch, da sie unabhängig von den Umständen der Ehe gelten. Ergänzende Regelungen zu Abstammung (§ 1592 BGB-E), Sorgerecht (§ 1671 BGB-E), Ehewohnung (§ 1318 Abs. 4 BGB) und Erbrecht fehlen. Die Möglichkeit der Fortsetzung einer nichtigen Ehe ab Volljährigkeit (§ 1305 Abs. 2 BGB-E) wird kritisch gesehen, insbesondere wegen ungeklärter elternschaftlicher Zuordnung und fehlender Anfechtungsrechte (§ 1600 BGB). Der DAV fordert klare Regelungen zum Personenstatus betroffener Kinder sowie eine kohärente Abstimmung mit ausländer- und asylrechtlichen Vorschriften, um Wertungswidersprüche zu vermeiden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11367 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... neu formulierten § 1305 BGB-E vorgestellt. Nach..., ...einer Ehe gemäß § 1303 S. 2 BGB. Demnach sollen nicht..., ...Unterhaltstatbestände der §§ 1570 ff. BGB zu. Für nichtige Ehen..., ...einer Ehe (§ 1318 Abs. 4 BGB) findet sich nicht. ..., ...gemäß §§ 1592 Nr. 2, 1595 BGB einzurichten. Fraglich..., ...Abstammung gemäß § 1598a BGB untersagt, da er insofern..., ...nach §§ 1592 Nr. 3, 1600d BGB in Erwägung ziehen. Ist..., ...Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB, der u.a. entsprechend ..., ...soll (§ 1305 Abs. 1 Nr. 3 BGB-E.), wenn die Nicht-Ehegatten..., ...Volljährigkeit gemäß § 1305 Abs. 2 BGB-E die Fortsetzung der Ehe..., ... Vaterschaft gem. § 1600 BGB anfechten. Die Folgen für..., ...von zwei Jahren (§ 1600b BGB) dürfte aufgrund der Inbezugnahme..., ...neuen § 1305 Abs. 2 BGB-E. den Beginn der Anfechtungsfrist...
    • Angegeben von: ISUV Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Unsere Stellungnahmen beziehen sich auf die Eckpunktepapiere des BMJ zur Modernisierung des Unterhaltsrechts, für eine Reform des Kindschaftsrechts und für eine Reform des Abstammungsrechts. Die Modernisierung des Unterhaltsrechts bezieht sich auf das "Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I 2007, 3189)", § 1606 Absatz 3 BGB, § 1570 BGB, § 1615l BGB, § 1629 BGB, § 1603 BGB. Die Reform des Kindschafts- und des Abstammungsrechts bezieht sich auf die entsprechenden Regelungen im BGB. Weitere Stellungnahmen beziehen sich auf die Einführung der Kindergrundsicherung und auf das Gesetz über die Selbstbestimmung.
    • Angegeben von: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) am 29.06.2025
    • Beschreibung: Die Interessenvertretung bezweckt die Verlängerung der bis zum 31.12.2025 befristeten Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (sog. Mietpreisbremse, §§ 556d ff. BGB) unter Streichung der Ausnahmen für den Geltungsbereich in § 556e BGB (Vormiete, Modernisierung) und in § 556f Satz 2 BGB (umfassende Modernisierung) sowie unter Aktualisierung der Neubaudefinition in § 556f Satz 1 BGB. Außerdem sollen Umgehungsmöglichkeiten durch Indexmieten, möblierte Vermietungen und Kurzzeitvermietungen unterbunden werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/322 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Anerkennung der Ehefrau der Geburtsmutter als zweite Elternstelle (§ 1592 BGB-E), fordert jedoch klare Rückwirkungsregelungen. Die geplante Elternschaftsvereinbarung (§ 1598a BGB-E) sieht der DAV kritisch, da sie ohne Kontrolle eine unanfechtbare Elternstellung begründen und Missbrauch begünstigen könnte. Der Ausschluss der Anfechtung (§ 1600 BGB-E) wird abgelehnt, ebenso die Einschränkung der Anerkennung nach Einleitung eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens (§ 1595 BGB-E). Die Möglichkeit zur standesamtlichen Korrektur der Elternschaft (§ 1755 BGB-E) wird als risikobehaftet bewertet, da sie Statussicherheit und Statuswahrheit beeinträchtigen könnte.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... die Beurkundung (§ 1595 BGB) durch einen gesetzlichen...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.07.2025
    • Beschreibung: Der DAV begrüßt ausdrücklich einige gesetzgeberischen Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes und der Anpassung des Verbraucherdarlehensrechts an die Marktrealitäten. Gleichzeitig fordert er, folgende im Referentenentwurf vorgesehene Regelungen zu streichen bzw. zu überarbeiten: die geplante Aufgabe des Schriftformerfordernisses (§ 492 Abs. 1 BGB n.F.), die das Missbrauchs- und Betrugsrisikos weiter steigern dürfte; die Schaffung eines (unnötigen) Spezialfalls des § 138 BGB (§ 492 Abs. 9 BGB n.F.) und die missglückte Regelungstechnik in § 497a Abs. 2 BGB n.F., die der Systematik von Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahren widerspräche.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Schriftformerfordernisses (§ 492 Abs. 1 BGB n.F.) wegen gesteigerten..., ...eines Spezialfalls des § 138 BGB (§ 492 Abs. 9 BGB n.F.)..., ...Regelung in § 497a Abs. 2 BGB n.F.. Stellungnahme ..., ...Darlehensvermittlungsverträge, § 492 Abs. 1 BGB n.F. (Textform) ist kritisch..., ...unter Anwendung des § 118 BGB oder des § 119 BGB das ..., ...Darlehensbetrag verlangen kann (§ 122 BGB). Die strengere Form dient..., .../24 rkr.). § 491 Abs. 1a BGB n.F. ändert daran nichts..., ...formgebunden, § 356b Abs. 1a BGB n.F. Das ist zu begrüßen..., ...Rechtslage, § 358 Abs. 2a BGB n.F. 3. Anpassung der..., ...Allgemeinverbraucherdarlehen ist zu begrüßen § 491 BGB n.F. führt neue Definitionen..., ...unnötig Mit § 492 Abs. 9 BGB n.F. wird ein Spezialfall des § 138 BGB geschaffen, mit der Schärfung..., ...vorgesehen werden, weil § 138 BGB insoweit nicht „unberührt..., ...Sondertatbestandes nicht. § 138 BGB ist aus diesseitiger Sicht..., ...Regelungstechnik in § 497a Abs. 2 BGB n.F. widerspricht der Systematik..., ...Regelung in § 497a Abs. 2 BGB n.F. ist insoweit zu kritisieren..., ...Maßnahmen nach § 497a Abs. 2 BGB n.F. „gerettet“ werden ..., ...Regelung in § 505b Abs. 2 BGB n.F. wird in Bezug auf ..., ...kritisieren Durch § 511 Abs. 4 BGB n.F. wird eine Warnpflicht...
    • Angegeben von: WWF Deutschland am 26.06.2024
    • Beschreibung: Rechtliche Umsetzung von Mietentausch als Ergänzung im BGB
    • Angegeben von: Bankenfachverband e.V. am 10.06.2024
    • Beschreibung: Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung sollten auch Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge im Sinne des § 491 Abs. 2 BGB in das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zum Bürokratieabbau einbezogen und Artikel 13 des BEG IV-E (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches) um eine diesbezügliche Änderung des § 492 BGB ergänzt werden. Hierbei sollte das strenge Schriftformerfordernis für Allgemein-Verbraucherdarlehen (§ 492 Abs. 1 S. 1 i.V.m. §§ 126, 126a BGB) auf die Textform (§ 126b BGB) herabgestuft werden, damit Allgemein-Verbraucherdarlehen künftig ohne Medienbruch digital abgeschlossen werden können.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bauverträgen gemäß § 650h BGB aus Sicht des VPB: Das..., ...Anfang 2019 überhaupt in das BGB aufgenommen worden. Die..., ...Arbeitsverhältnis (§ 623 BGB) oder den Wohnraummietvertrag (§ 568 BGB) eine sachlich gerechtfertigte..., ...freie Kündigung nach § 648 BGB wie auch – erst recht –..., ...außerordentliche nach § 648a BGB. Dabei kommt es vor allem..., ...Betrachtet man zunächst den § 648 BGB fällt auf, dass im Werkvertragsrecht..., ...freien Kündigung nach § 648 BGB entwickelt hat, nachzukommen, wird gemäß § 648 S. 3 BGB immer noch 5 % des Werklohns..., ...Planerverträge. Denn § 650q Abs. 1 BGB erklärt das Schriftformerfordernis..., ...zugegangen ist, § 130 Abs. 1 S. 2 BGB. Das verschärft die Problematik..., ...Textformgebot nach § 126b BGB genügen, oft deutlich weniger...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...erforderlichen Anpassungen des § 630g BGB an die Verordnung (EU) ..., ...Ansprüchen aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art..., ...der Vorschrift in § 1922 BGB verfehlt. Auch geht aus..., ...I. Anpassung des § 630g BGB 1. Allgemeines Seit ..., ...Patientenakte nach § 630g BGB. Beide Ansprüche sind nicht..., ...weitere Änderungen des § 630g BGB nehmen, um einen weitgehenden..., .... Stellungnahme § 630g BGB ist für die erbrechtliche..., ...das Verhältnis von § 630g BGB zur DSGVO in Bezug auf ..., ...Persönlichkeitsrechts (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art..., ...Ergänzung des § 1922 Abs. 1 BGB um folgenden Satz 2 vor..., .... In § 847 Abs. 1 Satz 2 BGB alte Fassung war geregelt..., ...Ansprüchen aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. dem Allgemeinen ..., ... Gemäß § 847 Abs. 1 S. 2 BGB alter Fassung (bis 30. ..., ... die Verortung in § 1922 BGB dafür (hierzu noch näher..., ...Abs. 1 S. 2, 1300 Abs. 2 BGB alte Fassung die Übertragbarkeit..., ...Abs. 1 S. 2, 1300 Abs. 2 BGB hat er die Übertragbarkeit..., ...Vererblichkeit in § 1922 BGB ist systematisch verfehlt. § 1922 BGB regelt gerade den für das..., ...etwa §§ 1061, 1978, 2317 BGB). Freilich wird der Anspruch..., ...Schadensersatzansprüchen (§ 253 BGB) anbieten. Denkbar wäre...
    • Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) am 20.06.2024
    • Beschreibung: Die Vormundschaftsrechtsreform, die am 1.1.2023 in Kraft trat, hat sich an Rechten und Schutz der Kinder orientiert. Parallel zur SGB VIII-Reform sollte die Subjektstellung (u.a. §§ 1788 BGB; 1790, 1795 BGB) sowie der Schutz der Kinder (§ 1788 Abs. 2 BGB, § 1803 BGB) gestärkt und die Kooperation zwischen den Beteiligten an der Erziehung gefördert werden. Spezifisch für das neue Vormundschaftsrecht ist die Stärkung der ehrenamtlichen Vormundschaft und eine bessere Balance zwischen den vier Typen der Vormundschaft (ehrenamtliche/berufliche/Vereins- und Amtsvormundschaft), die sichern soll, dass jedes Kind und jeder Jugendliche nach Möglichkeit eine: Vormund:in findet, die ihn einfühlsam, kompetent und bestmöglich begleitet (z.B. §§ 1776, 1779, 1781 BGB, § 53 SGB VIII).
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Holger Freitag am 15.08.2024
    • Beschreibung: Beibehaltung der Schriftform für die Kündigung von Bauverträgen in § 650h BGB
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Bürokratieentlastungsgesetz

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 21.01.2025

    • Angegeben von: SAP SE am 28.06.2024
    • Beschreibung: Aufnahme und Ermöglichung der elektronischen Schriftform für Arbeitsverträge in § 126 BGB.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesetzes zur Änderung des BGB – Einsichtnahme in die ..., ...einer Änderung des § 1922 BGB eine Neuregelung zur Einsichtnahme..., ...die Patientenakte (§ 630g BGB) vor. Hintergrund und..., ... . Der-zeit sieht § 630g BGB i.V.m. 811 BGB vor, dass..., ...Patientenakte tragen. § 630g BGB steht damit in einem Spannungsverhältnis..., ...Anspruch nach § 630g Absatz 1 BGB. Um den Anspruch auf Einsicht..., ...Patientenakte gemäß § 630g BGB und den datenschutzrechtlichen..., ... zu bringen, soll § 630g BGB entsprechend angepasst ..., ...werden.“ § 630g Abs. 1 BGB-E regelt den behandlungsvertraglichen..., ...bringen, verweist § 630g BGB auf Artikel 12 Absatz 3..., ...“ (§ 630g Abs. 1 Satz 4 BGB-E). B. Im Einzelnen ..., ...entgegenstehen (vgl. § 630g Abs. 1 BGB, § 630g Abs. 2 BGB-E). ..., ...Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in die Wege zu leiten,..., ...Akteneinsichtnahme gemäß § 630g BGB gesichert ist.“ Eine..., ...bzw. Ergänzung des § 630g BGB erfolgte bislang nicht...., ...Auskunftsersuchen nach § 630g BGB im Falle der Schließung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des§ 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu lautet wie folgt: ..., ...des§ 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu heißt. Vielmehr unterfällt..., ...des§ 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu vor: Keine Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge...
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Beibehaltung der §§ 305ff. BGB, insbesondere hinsichtlich der AGB-Inhaltskontrolle im B2B-Bereich und bezüglich des Schutzes vor unangemessen benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Beibehaltung der §§ 305ff. BGB, insbesondere hinsichtlich der AGB-Inhaltskontrolle im B2B-Bereich und bezüglich des Schutzes vor unangemessen benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8649 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesarchitektenkammer e.V. am 24.06.2024
    • Beschreibung: §§ 305 ff BGB sollen in der geltenden Fassung beibehalten bleiben, hinsichtlich des Schutzes vor unangemessener benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen der Realwirtschaft und der AGB Inhaltskontrolle. Es sollen keine Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305 ff BGB für Verträge in der Realwirtschaft geschaffen werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8649 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
Nach oben blättern