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161 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BHO"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (161)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Entwurf des SVIKG soll hinsichtlich einer klaren Zweckbestimmung zur strategischen Mobilisierung privaten Kapitals zur Zielerreichung verbessert werden. Der Gesetzentwurf soll durch eindeutige und kohärente methodische Grundlagen zur Klimaneutralitätsbewertung gestärkt werden. Die Lücken des Entwurfs im Bereich Governance und Einbindung von Akteuren zur Sicherung des Wirkungserfolgs sollen geschlossen werden. Der Gesetzentwurf ist nicht kohärent mit bestehenden Verpflichtungen etwa aus dem Klimaschutzgesetz, diese Widersprüche sollen geheilt werden.

    • Bereitgestellt von: Made in Germany 2030 am 25.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/779 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Planungsphase gemäß § 7 BHO einschließlich der Verwaltungsvorschriften zu § 7 BHO durchzuführen und zu dokumentieren..., ...Diese Qualifizierung von § 7 BHO stellt sicher, dass die..., ...Erfolgskontrollen gemäß § 7 BHO einschließlich den Verwaltungsvorschriften zu § 7 BHO sind für alle finanzwirksamen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Bundeshaushaltsordnung (BHO) in das HGB vorziehen...., ...bereits eine Änderung der BHO veranlasst, wären sämtliche..., ... zur Ergänzung des § 65 BHO bestehende Sonderregelung..., ...Artikel 21, § 65 Abs. 1 Nr. 4 BHO (Nr. 1 a, S. 81 des Entwurfs..., ...des § 65 Absatz 1 Nr. 4 BHO weitestgehend übernommen..., ...Wortlaut des § 65 Abs. 1 Nr. 4 BHO in der aktuellen Entwurfsfassung..., ... Bund im Entwurf zu § 65 BHO bereits festgelegt hat,...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erweiterung der Zweckbestimmung im Sinne der der Mobilisierung privaten Kapitals für nachhaltige Investitionen, heimischen Leitmärkte und emissionsarmen Grund- und Baustoffen. Konkretisierung der Investitionen der Länder zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Konkretisierung der Investitionen des Bundes zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045, inkl. sektorale Priorisierung, und Konditionalität der Klimaneutralität. Entwicklung der Erfolgskontrollen in Anlehnung an nationale und internationale Klimaschutzabkommen und Gesetze; Erweiterter Kriterienkatalog der Erfolgskontrollen; Implementierung einer begleitentenden wiederkehrenden Governancestruktur zur Umsetzung.

    • Bereitgestellt von: Stiftung KlimaWirtschaft am 18.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/779 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Planungs­phase gemäß § 7 BHO einschließlich der Verwaltungsvorschriften zu § 7 BHO durchzuführen und zu dokumentieren..., ...Erfolgskontrollen gemäß § 7 BHO einschließlich den Verwaltungsvorschriften zu § 7 BHO sind für alle finanzwirksamen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...GVSG-RefE / § 112 Abs. 1 Satz 3 BHO-E) KZBV und BZÄK lehnen..., ... Bundeshaushaltsordnung (BHO) entschieden ab. Die ..., ...auch in den Regelungen der BHO wider, die in ihrem § 112..., ...1 Satz 1 die Geltung der BHO und damit eine Prüfzuständigkeit des BRH (s. etwa § 111 BHO) zwar für die Krankenkassen..., ... 3 aber die Gel-tung der BHO für die sonstigen Körperschaften..., ... auch der geltende § 112 BHO eindrücklicher Beleg dafür..., ...sowie in § 112 Abs. 1 Satz 3 BHO ersatzlos zu streichen....
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...einschlägig.“ 2. § 55 BHO – Direktvergabegrenze auf..., ...50.000 € netto (§ 55 Abs. 3 BHO n.F.) ist ein konkreter...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an das Bundesministerium..., ...Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an den Haushaltsausschuss...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist es eine dauerhafte Demokratieförderung durch eine gesicherte Mittelausstattung durch das Gesetz zu erreichen. Es gilt, mithilfe der Programme eine dauerhafte Demokratieinfrastruktur zu fördern und damit der Zivilgesellschaft in der Breite eine Grundlage für ihr Demokratieengagement zu schaffen, ohne dabei Vorentscheidungen über die Förderung einzelner Projekte zu präjudizieren und in die politische Verantwortung für Förderentscheidungen der jeweiligen Hausspitze einzugreifen. Auch soll die Beteiligung der Zivilgesellschaft verbindlicher geregelt und klarer definiert werden.

    • Bereitgestellt von: Amadeu Antonio Stiftung am 19.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/5823 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz - DFördG)
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 2 zur VV Nr. 5.1 zu §44 BHO) getroffen, die Regelungen..., ... Bundeshaushaltsordnung (BHO), insbesondere mit Blick..., ...werden die Möglichkeiten der BHO voll auszuschöpfen. §8...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplanten Regelungen werden die öffentliche Auftragsvergabe beschleunigen - das ist zu begrüßen. Um Verfahren aber grundsätzlich und deutlich zu beschleunigen, müssen weitere Vorhaben parallel und zügig umgesetzt werden, beispielsweise die Ausweitung von Ermessensspielräumen, Pauschalierungen, Stichtagsregelungen, Genehmigungsfiktionen und die vollständige Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Verordnungsermächtigung zur Regelung verpflichtender Anforderungen an die Beschaffung von klimafreundlichen Leistungen lehnen wir ab. Primärer Zweck des Vergaberechts ist die Organisation des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge unter bester Mittelverwendung. Das Vergaberecht sollte nicht dazu dienen, vergabefremde politische Ziele zu erreichen.

    • Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 28.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Bundeshaushaltsordnung (BHO) Mit der Erhöhung der ..., ...Bundes auf 50.000 Euro (§ 55 BHO) sollen die Vergabe vereinfacht...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die 500 Mrd. Euro werden nicht reichen, da ein enormer Investitionsbedarf in fast allen Infrastrukturbereichen besteht. Wie im KOAV vereinbart, sollte zur Verstärkung privates Kapital einbezogen werden. Dies sollte als politisches Ziel und als Aspekt bei der Mittelverwendung etabliert werden. Im Rahmen einer verpflichtenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sollte geprüft werden, ob ein Infrastrukturprojekt öffentlich oder unter Einbindung privater Partner (ÖPP) umgesetzt werden soll. Es sollte die Einbeziehung einer Infrastrukturgesellschaft bzw. der Förderbanken in Erwägung gezogen werden. Es sollten nur Investitionen in Infrastruktur und nicht konsumtive Ausgaben finanziert werden. Die Erfolgskontrolle sollte im SVIKG jährlich erfolgen.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 314/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG)
      2. BT-Drs. 21/1085 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...lichkeitsuntersuchung gemäß § 7 BHO systematisch insbesondere..., ...solche Qualifizierung von § 7 BHO würde sicherstellen, dass...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Auf der Grundlage des Regierungsentwurfs zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht zeigt das IDW auf, wie sich die Vorgaben mittelbar auf kleine und mittelgroße privatrechtliche Unternehmen der öffentlichen Hand und auf öffentlich-rechtliche Organisationsformen auswirken können. In seinem Schreiben an die Finanz-, Innen- und Wissenschaftsministerien der Länder äußert sich das IDW zu Auslegungsfragen, zum Anwendungsbereich, zu Ausnahmen im Konzern und zum Umfang der anzuwendenden Vorschriften. Angesichts der bestehenden Rechtsunsicherheit will das IDW mit seinem Schreiben eine Hilfestellung für die weitere politische Diskussion bieten und auf Klarstellungsbedarf mehrdeutiger Vorschriften hinweisen.

    • Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 21 zu § 65 Abs. 1 Nr. 4 BHO-E) für Bundesbeteiligungen..., ...Ergänzung des § 65 Abs. 1 Nr. 4 BHO-E durch Art. 21 des RegE..., ...ergänzt § 65 Abs. 1 Nr. 4 BHO dahingehend, dass der Bund...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Haushalts- und Zuwendungsrecht des Bundes sollte mit Blick auf die institutionelle Förderung und mit Blick auf die Projektförderung vereinfacht und modernisiert werden. Dazu zählt eine partnerschaftliche Förderpraxis, Flexibilisierungen der Förderung, Verwaltungsvereinfachung und Prozessverbesserungen. Insbesondere sollten das Jährlichkeitsprinzip im Haushaltsrecht flexibilisiert werden, die Verbote der Bildung von Rücklagen und des Abschlusses freiwilliger Versicherungen in der institutionellen Förderung aufgehoben werden sowie die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass sich eigenverantwortliches wirtschaftliches Handeln für die Zuwendungsempfänger lohnt.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...1 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO) einem Rücklagenverbot,...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die 500 Mrd. Euro werden nicht reichen, da ein enormer Investitionsbedarf in fast allen Infrastrukturbereichen besteht. Wie im KOAV vereinbart, sollte zur Verstärkung privates Kapital einbezogen werden. Dies sollte als politisches Ziel und als Aspekt bei der Mittelverwendung etabliert werden. Im Rahmen einer verpflichtenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sollte geprüft werden, ob ein Infrastrukturprojekt öffentlich oder unter Einbindung privater Partner (ÖPP) umgesetzt werden soll. Es sollte die Einbeziehung einer Infrastrukturgesellschaft bzw. der Förderbanken in Erwägung gezogen werden. Es sollten nur Investitionen in Infrastruktur und nicht konsumtive Ausgaben finanziert werden. Die Erfolgskontrolle sollte im SVIKG jährlich erfolgen.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/779 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...lichkeitsuntersuchung gemäß § 7 BHO systematisch insbesondere..., ...solche Qualifizierung von § 7 BHO würde sicherstellen, dass...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wirtschaftlichkeitskontrollen gemäß § 7 BHO (es sind „angemessene ..., ... Planungsphase gemäß § 7 BHO … durchzuführen und zu dokumentieren“). § 7 BHO beinhaltet die Grundsätze..., ...bereits weiter geht als § 7 BHO und auch weiter als Vorschriften..., ... Bundeshaushaltsordnung (BHO), auf den auch die Begründung..., ...Investitionsbegriff aus § 13 BHO in Bezug. 3. Ausschluss..., ...Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO zum Einzelplan 14 im ..., ...Verpflichtungsermächtigungen sind in § 38 BHO geregelt. Nach der über...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wirtschaftlichkeitskontrollen gemäß § 7 BHO (es sind „angemessene ..., ... Planungsphase gemäß § 7 BHO … durchzuführen und zu dokumentieren“). § 7 BHO beinhaltet die Grundsätze..., ...bereits weiter geht als § 7 BHO und auch weiter als Vorschriften..., ... Bundeshaushaltsordnung (BHO), auf den auch die Begründung..., ...Investitionsbegriff aus § 13 BHO in Bezug. 3. Ausschluss..., ...Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO zum Einzelplan 14 im ..., ...Verpflichtungsermächtigungen sind in § 38 BHO geregelt. Nach der über...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen, zweckmäßigen und nachhaltigen Verwendung der Fördermittel des LuKIFG ist es aus Sicht des Deutschen Verkehrssicherheitsrates dringend erforderlich, dass Maßnahmen zur Modernisierung, zum Ausbau oder Neubau von Straßen, die aus Mitteln dieses Sondervermögens gefördert werden, verpflichtend gemäß effizienter Qualitätsmanagement-Tools geplant werden, insbesondere dem Sicherheitsaudit nach Vorbild des Bundes und von Vorreiterländern wie Bayern. Dies gilt auch für Ersatzneubau im Bestand – hier sollte ein Bestandsaudit durchgeführt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 30.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwürfe eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) und eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und Sparsamkeit (vgl. § 7 BHO) ist es folgerichtig, bei...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Direktaufträge (§ 55 Abs. 2 BHO-E) Der Entwurf sieht ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Bundeshaushaltsordnung (BHO). Eine Änderung dieser ..., ...Artikel 21, § 65 Abs. 1 Nr. 4 BHO (Nr. 1 a, S. 81 des Entwurfs...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Stahl und mit ihm das gesamte Wertschöpfungsnetzwerk in Deutschland und Europa sind für den Infrastrukturbau – für Schienen, Brücken, Strom-, Gas- und Wasserstoffnetze, Hoch- und Tiefbau – unerlässlich. Zusätzlich muss in Zeiten sich ständig zuspitzender geopolitischer Verwerfungen dem Gedanken verlässlicher, lokaler Wertschöpfungsketten eine besondere Bedeutung gegeben werden. Und deshalb muss die Umsetzung von Infrastrukturprojekten aus unserer Sicht mit der Stahlproduktion vor Ort zusammengedacht werden. Das SVIKG eröffnet die Chance, die Ziele mit der Stärkung von Konjunktur, Wirtschaftswachstum, regionaler industrieller Wertschöpfung zu verbinden, und die strategische Resilienz und den Umbau zur Klimaneutralität zu unterstützen und sollte auch dafür genutzt werden.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 25.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/779 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Bundeshaushaltsordnung (BHO) durchgeführt und dokumen-tiert...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Planungs-phase gemäß § 7 BHO. In der Umsetzung müssen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an die Bundesregierung ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gesetzesziele, wie Vereinfachung, Beschleunigung, Digitalisierung, unterstützt BDI. Für wirkliche Vereinfachung aber Vereinheitlichung der vergaberechtlichen Anforderungen von Bund, Ländern und Kommunen auf Basis VOB und UVgO, d. h. konkret Verzicht auf die landesrechtlichen Besonderheiten sowie Angleichung von Formularen, Standards und Nachweisen erforderlich. Bei allen vorgesehenen Rechtsänderungen die Grundsätze des Vergaberechts bestmöglich wahren. Nicht immer mehr Bereiche dem Vergaberecht entziehen (z. B. durch Ausweitung öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit bzw. Inhouse-Vergabe oder Einschränkung des effektiven Rechtsschutzes im Oberschwellenbereich).

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
    • Adressatenkreis:
      • 25.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Bundeshaushaltsordnung (BHO) 19. Erhöhung der Wertgrenze..., ...Bundes auf 50.000 Euro (§ 55 BHO) Die Erhöhung der Wertgrenze...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen..., ...Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO darf mit dem Vorhaben vor...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Voraussetzungen des § 65 BHO an Unternehmen der SVI ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDLI fordert eine Aktualisierung des im Jahr 2007 in Kraft getretenen Satellitendatensicherheitsgesetzes (SatDaSiG ) auch in Hinblick auf das sich in der Ressortabstimmung befindliche nationale Weltraumgesetz. Die Gesetzgebung verfolgt zwei Hauptziele: (1) zum einen die Förderung der Nutzung und Kommerzialisierung von Erdfernerkundungsdaten, (2) zum anderen die Wahrung der sicherheits- und außenpolitischen Interessen Deutschlands. Die Deutsche Raumfahrtagentur im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR RA) ermittelt im Zuge der laufenden Evaluierung der Gesetzgebung, ob das Gesetz bzw. die Rechtsverordnung wie beabsichtigt wirken können oder ob Anpassungen vorgenommen werden müssen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 14.06.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Datenanbieter.“ Dazu Auszug aus BHO Legal zum deutschen Innovationssystem...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 7 BHO). Förderdarlehen, insbesondere...
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