Stellungnahmen/Gutachten
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46 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BauNVO"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (46)
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Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung des kulturellen Bezugs von Musikclubs innerhalb der BauNVO und Anpassung der TA Lärm
Musikclubs mit nachweisbar kulturellem Bezug sollten als Anlagen kultureller Zwecke eingestuft werden. Alternativ sollte eine gesonderte Gebäudekategorie „Musikclub“ einen besseren Bestandsschutz und eine Erweiterung der Spielräume für die künftige Ansiedlung von Musikclubs beinhalten. Auch sollte eine ausnahmsweise Zulässigkeit in allgemeinen Wohngebieten und eine grundsätzliche Zulässigkeit in Gewerbegebieten vorgesehen werden. Einführung einer regulatorische Unterscheidung zwischen Industrie- und Gewerbelärm (TA Lärm) und Kulturschall, um den Anforderungen kultureller Einrichtungen gerecht zu werden. Dies beinhaltet die Sicherstellung, dass die Einstufung von Verhaltenslärm im öffentlichen Raum eine angemessene Berücksichtigung kultureller Aktivitäten ermöglicht.
- Bereitgestellt von: Live Musik Kommission Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. am 08.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 436/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung -
BT-Drs. 21/781
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
-
BR-Drs. 436/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
05.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
Im Koalitionsvertrag hat sich die Koalition von SPD, Grünen und FDP darauf geeinigt, die Städtebauförderung dauerhaft zu sichern und zu erhöhen (Zeilen-3084-3089). Der kulturelle Bezug für Clubs und Livemusikspielstätten wird anerkannt, für beide werden die Baunutzungsverordnung und TA-Lärm entsprechend angepasst. Hierauf aufbauend soll unter anderem mit der großen Novelle des Städtebaurechts eine eigenständige, neue Nutzungskategorie der "Musikclubs" in die Baunutzungsverordnung eingeführt werden. Zur weiteren städtebaulichen Hervorhebung der Musikclubs wird zudem vorgeschlagen, eigenständige Gebiete für Musikclubs ausdrücklich in den Katalog der Sondergebiete nach § 11 II 2 BauNVO aufzunehmen, um den Gemeinden deren planerische Sicherung zusätzlich zu erleichtern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe e.V. (BDT) am 19.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der inte-grierten Stadtentwicklung
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Adressatenkreis:
-
29.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzbare und rechtssichere Anwendung des Nachweises einer städtebaulichen Atypik für den Lebensmitteleinzelhandel zur verbesserten Nahversorgung der Bevölkerung, um Ansiedlungs- und Modernisierungsvorhaben auch außerhalb von Kern- und Sondergebieten unbürokratischer zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 436/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung -
BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
-
BR-Drs. 436/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung von Musikspielstätten im Rahmen des Städtebau- und Raumordnungsrechts
Um die Live-Kultur als Wirtschafts- und Standortfaktor lebendiger Städte und Regionen nachhaltig zu sichern, braucht es eine baurechtliche Aufwertung von Musikspielstätten als kulturelle Anlagen, eine weiterreichende Ausweitung des Sondergebiets auf Kulturschutzgebiete, eine Anpassung der TA Lärm und angemessene Schallschutzmaßnahmen.
- Bereitgestellt von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 23.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
-
22.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung des kulturellen Bezugs von Musikclubs innerhalb der BauNVO und Anpassung der TA Lärm
Musikclubs mit nachweisbar kulturellem Bezug sollten als Anlagen kultureller Zwecke eingestuft werden. Alternativ sollte eine gesonderte Gebäudekategorie „Musikclub“ einen besseren Bestandsschutz und eine Erweiterung der Spielräume für die künftige Ansiedlung von Musikclubs beinhalten. Auch sollte eine ausnahmsweise Zulässigkeit in allgemeinen Wohngebieten und eine grundsätzliche Zulässigkeit in Gewerbegebieten vorgesehen werden. Einführung einer regulatorische Unterscheidung zwischen Industrie- und Gewerbelärm (TA Lärm) und Kulturschall, um den Anforderungen kultureller Einrichtungen gerecht zu werden. Dies beinhaltet die Sicherstellung, dass die Einstufung von Verhaltenslärm im öffentlichen Raum eine angemessene Berücksichtigung kultureller Aktivitäten ermöglicht.
- Bereitgestellt von: Live Musik Kommission Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. am 08.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 436/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung -
BT-Drs. 21/781
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
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BR-Drs. 436/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
Ziel des Gesetzes ist es unter anderem, die Auswirkungen des Klimawandels in der Stadt- und Siedlungsentwicklung zu berücksichtigen, um diese zukunftsfest und sozial gerecht zu gestalten.
- Bereitgestellt von: Bernstein Public Policy GmbH am 18.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 436/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
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BR-Drs. 436/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.10.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
Ziel des Gesetzes ist es unter anderem, die Auswirkungen des Klimawandels in der Stadt- und Siedlungsentwicklung zu berücksichtigen, um diese zukunftsfest und sozial gerecht zu gestalten.
- Bereitgestellt von: Bernstein Public Policy GmbH am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 436/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
-
BR-Drs. 436/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzbare und rechtssichere Anwendung des Nachweises einer städtebaulichen Atypik für den Lebensmitteleinzelhandel zur verbesserten Nahversorgung der Bevölkerung, um Ansiedlungs- und Modernisierungsvorhaben auch außerhalb von Kern- und Sondergebieten unbürokratischer zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 436/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung -
BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
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BR-Drs. 436/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir schlagen vor, den Begriff der „Atypik“ im Bauordnungsrecht zu spezifizieren und in der Baunutzungsverordnung zu verankern. So kann sichergestellt werden, dass Behörde und Gerichte bundesweit gleich mit gleichgelagerten Fällen umgehen. Damit kann dem Problem begegnet werden, dass historisch in Stadtzentren gewachsene Betriebe der Ernährungswirtschaft bei Überschreiten der sog. 300-Tonnen-Regel in eine nachträgliche Genehmigungspflicht rutschen, die nicht zu rechtfertigen ist und eine Verlagerung oder Stillegung der Betreibe zur Folge haben kann.
- Bereitgestellt von: Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
21.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung in der BauNVO hinsichtlich Steuerung des Lebensmitteleinzelhandels
Die baurechtliche Steuerung des Lebensmitteleinzelhandels soll hinsichtlich der Kopplung an son. Sortimente, der zulässigen Verkaufsflächengrößen, Lagevoraussetzungen und Möglichkeit für Typengenehmigungen aktualisiert und angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
-
11.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung in der BauNVO hinsichtlich Steuerung des Lebensmitteleinzelhandels
Die baurechtliche Steuerung des Lebensmitteleinzelhandels soll hinsichtlich der Kopplung an son. Sortimente, der zulässigen Verkaufsflächengrößen, Lagevoraussetzungen und Möglichkeit für Typengenehmigungen aktualisiert und angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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11.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Privilegierung von Elektrolyseuren im baurechtlichen Außenbereich
- Privilegierung von Elektrolyseanlagen, sofern deren Leistung der weniger als 50% der installierten erneuerbaren Energieanlagen beträgt - Sollte die Elektrolyseanlage im Außenbereich nicht im räumlichen Zusammenhang zu einer erneuerbaren Energieanlage errichtet werden, ist diese bis zu einer Gesamtleistung von 5 MW als privilegiert einzustufen. - Der Gesetzgeber muss die bestehenden Beschränkungen, insbesondere in Bezug auf die Anlagengröße und den Flächenverbrauch, überarbeiten. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.06.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Anpassungen im Bau- und Raumordnungsrecht sollen den Ausbau verschiedener Infrastrukturen, von Erneuerbaren Energien, Speichern, Ladeinfrastruktur sowie Rechenzentren beschleunigen. Die EnBW setzt sich für die Beschleunigung der angesprochenen Verfahren ein.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 21.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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29.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung des kulturellen Bezugs von Clubs und Livemusikspielstätten innerhalb der BauNVO.
Die LiveMusikKommission verfolgt das Ziel, im Gesetzgebungsverfahren zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Anpassungen vorzunehmen, um Musikclubs baurechtlich verlässlich zu verorten und Konflikte mit heranrückender Wohnbebauung zu reduzieren. Konkret geht es um die Anerkennung von Musikclubs als Anlagen für kulturelle Zwecke bzw. um die Ausgestaltung einer eigenen Nutzungskategorie, die Erweiterung der Gebietszulässigkeiten, die präzisere Definition von Musikclubs, die Einführung eines bundesweiten Kultur- bzw. Clubkatasters sowie notwendige Anpassungen der TA Lärm und die Verstetigung des Bundesschallschutzprogramms.
- Bereitgestellt von: Live Musik Kommission Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. am 29.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts. Geschäftszeichen: SI3-72055/3#4
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Adressatenkreis:
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29.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hinwirken auf verbesserte Baubedingungen durch Umsetzung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen: Stärkung der gemeindlichen Kompetenzen bei der Bauleitplanung; zeitliche Verkürzung von Bebauungsplanverfahren; Vereinfachung und Verschlankung in Rechtsschutzverfahren; Genehmigungsfiktion von Baugenehmigungen nach Ablauf von Fristen; Vereinheitlichung der länderspezifischen Steuerung des Lebensmitteleinzelhandels (Landesentwicklungspläne); Flexibilisierung des Umgangs mit geltenden Bebauungsplänen sowie Anpassung der Technischen Anleitung Lärm, indem eine Verlagerung der Messpunkte („Innenmessung statt Außenmessung“) sowie eine signifikante Erhöhung der Lärmwertgrenzen in Betracht gezogen wird.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung eines neuen § 246e BauGB
Mit dieser Änderung werden, wenn auch temporär, elementare Grundsätze des Baugesetzbuches außer Kraft gesetzt. Insbesondere entstünde durch eine Änderung des § 246e BauGB ein Genehmigungsrecht ohne Bezug auf vorhandenes Planungsrecht. Das Abwägungsgebot, das auch durch Rechtsprechung immer wieder bestätigte und kodifizierte Herzstück der Bauleitplanung mit weitreichender Bedeutung für Schutz- und Eigentumsrechte würde umgangen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL) e. V. am 12.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Hinwirken auf verbesserte Baubedingungen durch Umsetzung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen: Stärkung der gemeindlichen Kompetenzen bei der Bauleitplanung; zeitliche Verkürzung von Bebauungsplanverfahren; Vereinfachung und Verschlankung in Rechtsschutzverfahren; Genehmigungsfiktion von Baugenehmigungen nach Ablauf von Fristen; Vereinheitlichung der länderspezifischen Steuerung des Lebensmitteleinzelhandels (Landesentwicklungspläne); Flexibilisierung des Umgangs mit geltenden Bebauungsplänen sowie Anpassung der Technischen Anleitung Lärm, indem eine Verlagerung der Messpunkte („Innenmessung statt Außenmessung“) sowie eine signifikante Erhöhung der Lärmwertgrenzen in Betracht gezogen wird.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 18.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die in § 2 Abs. 1 Satz 2, letzter Halbsatz vorgesehene Drittel-Regelung ergänzen, Um Unklarheiten zu vermeiden, Hinweise in die Gesetzesbegründung aufnehmen. Offene Fragen zum sektoralen Bebauungsplan durch Hinweise in der Gesetzesbegründung einer Klärung näherbringen. Der Regelungsvorschlag in § 24 Abs. 2a soll nicht umgesetzt werden. Er wird abgelehnt. Die Ergänzung des § 34 Abs 1 um einen Satz 3 soll nicht umgesetzt werden. Sie wird abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
-
BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Den bezahlbaren Wohnungsbau voranbringen / das Baurecht entsprechend anpassen
Das BauGB soll umfassend novelliert werden. Ziel der Interessenvertretung ist, dass fachlich vertretbare und anwendbare Regelungen gefunden werden, um den bezahlbaren Wohnungsbau zu stärken, ihn zu beschleunigen, die Kosten zu senken und das Bauen zu vereinfachen.
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB) am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raum-ordnungsrechts
-
Adressatenkreis:
-
12.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Den bezahlbaren Wohnungsbau voranbringen / das Baurecht entsprechend anpassen
Das BauGB soll umfassend novelliert werden. Ziel der Interessenvertretung ist, dass fachlich vertretbare und anwendbare Regelungen gefunden werden, um den bezahlbaren Wohnungsbau zu stärken, ihn zu beschleunigen, die Kosten zu senken und das Bauen zu vereinfachen.
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB) am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raum-ordnungsrechts
-
Adressatenkreis:
-
22.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV befasst sich vor allem mit den geplanten Änderungen in BauGB, BauNVO und ROG. Er begrüßt die Neusystematisierung der §§ 1 bis 2a BauGB. Kritisch sieht er die vorgesehene Regelung zum überragenden öffentlichen Interesse des Wohnungsbaus und regt einen generellen Abwägungsvorrang für den Wohnungsbau an. Er begrüßt die Einführung und Möglichkeit, ein Ersatzgeld zu erheben, spricht sich aber dafür aus, dieses als explizit subsidiäres Instrument einzusetzen. Der DAV regt an, die Präklusion auf solche Einwendungen zu beschränken, die nicht gem. §§ 214, 215 BauGB unbeachtlich werden. Bei den geplanten Regelungen zu Vorkaufsrechten bei Kriminalitätsschwerpunkten oder verfassungsfeindlichen Bestrebungen äußert der DAV Zweifel an der städtebaulichen Verortung der Norm.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 21.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
BauGB-Reform als Neuanfang im Raumplanungsrecht nutzen
Planen und Bauen müssen effizienter, gemeinwohlorientierter, qualitätvoller und klimagerechter werden. Zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts des BMWSB vom 1.4.2026 hat sich die BAK an der Verbändeanhörung beteiligt. Die BAK-Stellungnahme begrüßt u. a. die Erweiterung des Vorkaufsrechts auf Schrottimmobilien, die Wiederherstellung kommunaler Vorkaufsrechte in Erhaltungssatzungsgebieten und der soziale Flächenbeitrag in der Umlegung. Kritisiert hat die BAK, dass der Entwurf die Chance für einen grundlegenden Neuanfang im Raumplanungsrecht nicht nutzt. Vorab hatte die BAK ein Positionspapier mit Änderungsvorschlägen zu zentralen BauGB-Regelungen an das BMWSB gesendet.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
In kürzester Zeit muss eine öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für batterieelektrische LKW aufgebaut werden, was mit einem hohen initialen Kapitalbedarf verbunden ist. Die Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur ist Voraussetzung für den Hochlauf von batterieelektrischen LKW, deren Einsatz wiederum notwendig sind um die allgemeinen Klimaziele und die Flottengrenzwerte für Nutzfahrzeuge der europäischen Ebene zu erreichen. Neben der Förderung der Ladeinfrastruktur ist auf eine weitere Unterstützung der Schaffung zusätzlicher LKW-Stellplätze entlang der großen Fernstraßen notwendig. Baugenehmigungsverfahren müssen vereinfacht, vereinheitlicht, digitalisiert und damit beschleunigt werden.
- Bereitgestellt von: Milence Germany am 28.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.05.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung von Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung des Mobilfunk- und Festnetzausbaus
Wir setzen uns für einen beschleunigten und vereinfachten Mobilfunk- und Festnetzausbau ein. Entsprechende Maßnahmen dafür können in den Bauordnungen der Bundesländer umgesetzt werden. Wichtig ist hier auch die Umsetzung des Bund-Länder-Paktes von November 2023, in dem u. a. die Einführung einer Genehmigungsfiktion für Mobilfunkmasten vereinbart wurde. Auf Bundesebene plädieren wir bspw. für die Einführung eines Liegenschaftsatlasses (Mitnutzung öffentlicher Liegenschaften für Mobilfunkbetreiber). Wir schlagen vor, dass alle Grundstücke oder Gebäude im Eigentum von Bund, Ländern und Kommunen gemeldet werden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.02.2025
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Adressatenkreis:
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13.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vermeiden von Verzögerungen in Planfeststellungsverfahren bei Vorhaben der Schieneninfrastruktur
Etablierung praxistauglicher Beteiligungsverfahren für KRITIS-Betreiber im BauGB. Die vorgesehene Präklusionsregelung bezieht sich auf § 3 BauGB. Dies sollte klargestellt werden. Bei den in ROG vorgesehenen Änderungen sollten Verzögerungen von Planfeststellungsverfahren für dringend benötigte Vorhaben der Schieneninfrastruktur vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raum-ordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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29.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben: