Regelungsvorhaben
Anerkennung des kulturellen Bezugs von Clubs und Livemusikspielstätten innerhalb der BauNVO.
Angegeben von:
Live Musik Kommission Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. (R001341)
am
29.04.2026
Beschreibung:
Die LiveMusikKommission verfolgt das Ziel, im Gesetzgebungsverfahren zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Anpassungen vorzunehmen, um Musikclubs baurechtlich verlässlich zu verorten und Konflikte mit heranrückender Wohnbebauung zu reduzieren. Konkret geht es um die Anerkennung von Musikclubs als Anlagen für kulturelle Zwecke bzw. um die Ausgestaltung einer eigenen Nutzungskategorie, die Erweiterung der Gebietszulässigkeiten, die präzisere Definition von Musikclubs, die Einführung eines bundesweiten Kultur- bzw. Clubkatasters sowie notwendige Anpassungen der TA Lärm und die Verstetigung des Bundesschallschutzprogramms.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts. Geschäftszeichen: SI3-72055/3#4 Datum des Referentenentwurfs: 01.04.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Kultur [alle RV hierzu]
- Ländlicher Raum [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen" [alle RV hierzu]
- Stadtentwicklung [alle RV hierzu]
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SG2604290004 (PDF - 18 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 29.04.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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