Regelungsvorhaben
BauGB-Reform als Neuanfang im Raumplanungsrecht nutzen
Angegeben von:
Bundesarchitektenkammer e. V. (R002429)
am
20.05.2026
Beschreibung:
Planen und Bauen müssen effizienter, gemeinwohlorientierter, qualitätvoller und klimagerechter werden. Zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts des BMWSB vom 1.4.2026 hat sich die BAK an der Verbändeanhörung beteiligt. Die BAK-Stellungnahme begrüßt u. a. die Erweiterung des Vorkaufsrechts auf Schrottimmobilien, die Wiederherstellung kommunaler Vorkaufsrechte in Erhaltungssatzungsgebieten und der soziale Flächenbeitrag in der Umlegung. Kritisiert hat die BAK, dass der Entwurf die Chance für einen grundlegenden Neuanfang im Raumplanungsrecht nicht nutzt. Vorab hatte die BAK ein Positionspapier mit Änderungsvorschlägen zu zentralen BauGB-Regelungen an das BMWSB gesendet.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Datum des Referentenentwurfs: 01.04.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Ländlicher Raum [alle RV hierzu]
- Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
- Stadtentwicklung [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]
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SG2605200020 (PDF - 22 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 29.04.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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SG2605200021 (PDF - 19 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 26.01.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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