Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2605200020
(PDF - 22 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
BauGB-Reform als Neuanfang im Raumplanungsrecht nutzen
Planen und Bauen müssen effizienter, gemeinwohlorientierter, qualitätvoller und klimagerechter werden. Zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts des BMWSB vom 1.4.2026 hat sich die BAK an der Verbändeanhörung beteiligt. Die BAK-Stellungnahme begrüßt u. a. die Erweiterung des Vorkaufsrechts auf Schrottimmobilien, die Wiederherstellung kommunaler Vorkaufsrechte in Erhaltungssatzungsgebieten und der soziale Flächenbeitrag in der Umlegung. Kritisiert hat die BAK, dass der Entwurf die Chance für einen grundlegenden Neuanfang im Raumplanungsrecht nicht nutzt. Vorab hatte die BAK ein Positionspapier mit Änderungsvorschlägen zu zentralen BauGB-Regelungen an das BMWSB gesendet.
Bereitgestellt von:
Bundesarchitektenkammer e. V. (R002429)
am
20.05.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 29.04.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Datum des Referentenentwurfs: 01.04.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle SG hierzu]
- Klimaschutz [alle SG hierzu]
- Ländlicher Raum [alle SG hierzu]
- Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung [alle SG hierzu]
- Öffentliches Recht [alle SG hierzu]
- Stadtentwicklung [alle SG hierzu]
- Wohnen [alle SG hierzu]