Regelungsvorhaben

Nichteinführung eines neuen § 246e BauGB

Angegeben von:
Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL) e. V. (R005382) am 25.06.2024

Beschreibung:
Mit dieser Änderung werden, wenn auch temporär, elementare Grundsätze des Baugesetzbuches außer Kraft gesetzt. Insbesondere entstünde durch eine Änderung des § 246e BauGB ein Genehmigungsrecht ohne Bezug auf vorhandenes Planungsrecht. Das Abwägungsgebot, das auch durch Rechtsprechung immer wieder bestätigte und kodifizierte Herzstück der Bauleitplanung mit weitreichender Bedeutung für Schutz- und Eigentumsrechte würde umgangen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13091 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2503120006 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 01.03.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

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