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948 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"EStG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (948)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E nicht umsetzbar: Altersvorsorgeverträge..., ...50a S. 4) § 52 Abs. 50a EStG-E könnte so verstanden ..., ...gem. § 52 Abs. 50a Satz 7 EStG-E die unwiderrufliche ..., ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E in dieser Form nicht ..., ...Begründung zu § 3 Nr. 55f EStG-E, Seite 60 Ende 2. Absatz..., ...eine Besteuerung nach § 20 EStG nicht darstellbar. Für..., ...die Besteuerung nach § 22 EStG gelten und nicht die Abgeltungssteuer..., ... Zu Nr. 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E nicht umsetzbar: Altersvorsorgeverträge..., ...50a S. 4) § 52 Abs. 50a EStG-E könnte so verstanden ..., ...gem. § 52 Abs. 50a Satz 7 EStG-E die unwiderrufliche ..., ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E in dieser Form nicht ..., ...Begründung zu § 3 Nr. 55f EStG-E, Seite 60 Ende 2. Absatz..., ...eine Besteuerung nach § 20 EStG nicht darstellbar. Für..., ...die Besteuerung nach § 22 EStG gelten und nicht die Abgeltungssteuer..., ... Zu Nr. 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E nicht umsetzbar: Altersvorsorgeverträge..., ...50a S. 4) § 52 Abs. 50a EStG-E könnte so verstanden ..., ...gem. § 52 Abs. 50a Satz 7 EStG-E die unwiderrufliche ..., ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E in dieser Form nicht ..., ...Begründung zu § 3 Nr. 55f EStG-E, Seite 60 Ende 2. Ab..., ...eine Besteuerung nach § 20 EStG nicht darstellbar. Für..., ...die Besteuerung nach § 22 EStG gelten und nicht die Abgeltungssteuer..., ... Zu Nr. 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für unsere Sportvereine- und verbände zur Bewältigung dieser aktuellen Aufgaben an einigen Stellen klarzustellen und notwendigen Optimierungsbedarf aufzuzeigen, haben wir das Positionspapier „Steuererleichterungen für das Ehrenamt“ erstellt. Das Papier ist ein Ergebnis unserer bundesweiten „Arbeitsgruppe Gemeinnützigkeit“, die sich aus fachkundigen Spezialist*innen unserer Mitgliedsorganisationen und Steuerexpert*innen rekrutiert. Ziel der Interessensvertretung ist es, Änderungen u.a. im Umsatzsteuer-, im Einkommenssteuerrecht oder in der Abgabenordnung anzuregen. Das Papier wurde 2025 aktualisiert und um Vorschläge für ein Verbesserungen und Erleichterungen im Zuwendungsrecht ergänzt.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) am 05.01.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Übungsleiterpauschale § 3 Nr. 26 EstG Status quo: Der im Gesetz..., ...Ehrenamtspauschale § 3 Nr. 26 a EStG Status quo: Einnahmen ..., ...mit Blick auf § 3 Nr. 26 EStG gefundene Argumentation..., ...Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 23 a EStG ist die Koppelung der Haftungsfreistellung..., ... nach 3 Nr. 26 und 26 a EStG sind einkommensteuer- und..., ...nach § 3 Nr. 26 und 26 a EStG und Verhinderung nachträglicher...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zentrale Forderungen: - Verzicht auf die Einführung einer Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen - vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags - Überprüfung der Werte zur Anpassung von Grundfreibetrag und Eckwerten des Einkommensteuertarifs nach Vorlage des 15. Existenzminimumberichts im Herbst 2024 - rein digitale Umsetzung des automatisierten Faktorverfahrens ohne Erfordernis von manuellen Anpassungen und Beibehaltung des Ehegattensplittings bei Überführung der Steuerklassen III/V in das Faktorverfahren

    • Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 24.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... und 2026, § 32a Abs. 1 EStG-E Der Gesetzentwurf sieht..., ...Verfahren In § 39e Abs. 1a EStG-E ist geregelt, dass das..., ...nach § 39f Abs. 1, § 39g EStG-E gebildet worden ist, ..., ...Gem. § 39f Abs. 1 Satz 5 EStG-E findet das Faktorverfahren..., ...geregelt in § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG-E. Petitum: Mit Blick..., ...Umsetzung der Regelung § 39g EStG-E regelt das automatisierte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die WV Stahl begrüßt diese Initiative v.a. die ab Juli 2025-Ende 2027 vorgesehene degressiven Abschreibungen (AfA) für Investitionen können gesamtwirtschaftlich einen wichtigen Beitrag erbringen, die Rentabilität von Investitionen und die Liquidität zu erhöhen und auf die-se Weise Investitionsanreize zu setzen. Auch die langfristige Senkung des Körper-schaftsteuersatzes auf 10 % bis 2032 wird insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes verbessern. Aus Sicht der Stahlindustrie kann dies jedoch nur ein Schritt auf dem Weg zur Sicherung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit sein. Darüber hinaus bleiben umfassende Maßnahmen zur außenhandelspolitischen Absicherung, der Senkung der Energiekosten und der Flankierung der Dekarbonisierungsbemühungen der Unternehmen entscheidend.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 25.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortpro-gramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Abschreibungen gemäß 7 Abs. 2 und 2a EStG überwiegend auf Produkte..., ... Neuer Absatz 7 Abs. 2b EstG: „(..) Die Abschreibung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verband begrüßt die beabsichtigte Einführung der Frühstart-Rente als weiteren Baustein einer früh beginnenden Altersvorsorge. Wir setzen uns dafür ein, eine breite Auswahl verschiedener Spar- und Anlageprodukte für die Frühstart-Rente zuzulassen, so dass eine Gleichbehandlung von einer Geldrente und von Wohneigentum als den Instrumenten für eine private Altersvorsorge erfolgen kann. Die Vertragsinhaber sollten nach Vollendung des 18. Lebensjahres zudem die Möglichkeit haben, das mit der Frühstart-Rente aufgebaute Kapital ohne Verlust der Förderung auf einen geförderten privaten Altersvorsorgevertrag eines anderen Anbieters zu übertragen. Die Einführung der Frühstart-Rente sollte in Verbindung mit der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge erfolgen.

    • Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 02.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Altersvorsorgezulagen nach §§ 10a, 83 ff. EStG fortgesetzt werden können..., ...können, damit es nach § 92a EStG z. B. für den Erwerb einer...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Körperschaftsteuer nach § 34c EStG unterliegt Beschränkungen..., ...Aktienhandel. Die in § 34c EStG bzw. § 26 KStG vorgesehenen..., ...Ergänzung von § 45a Abs. 7 EStG dahingehend, dass keine..., ... in § 45b Abs. 7 Satz 2 EStG, die Vollständigkeit und..., ...dem BZSt zu § 45a Abs. 7 EStG § 45b Abs. 7 Satz 2 EStG..., ... § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 13 EstG. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 13 EStG 4. Verbesserung der Rahmenbedingungen..., ...per-country-limitation“ in § 34c Abs. 1 S. 1 EStG. § 34c Abs. 1 S. 1 EStG...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG  Elternzeit: Fortführung..., ...Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG Mögliche Vereinfachung..., ...Geringverdiener-Förderung nach § 100 EstG finanziert wird. Förderung..., ...Förderung nach § 3 Nr. 63 EstG möglich. Mögliche Vereinfachung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Umsetzung der Europäischen Gasbinnenmarktrichtlinie (EU 2024/1788) stellt einen zentralen Baustein des Rechtsrahmens für die bevorstehende Transformation der Gasverteilernetze dar und schafft damit die Voraussetzung für einen geordneten Ausstieg aus der fossilen Gasversorgung. Ziel der Umsetzung des Gas- und Wasserstoffbinnenmarkt-Pakets muss es sein, einen in sich planungssicheren Rahmen für die Transformation der Gasnetze zu schaffen. Die Pflicht der Gasverteilernetzbetreiber zur Gewährung von Netzanschluss ist im Hinblick auf einen Ausstieg aus der Gasversorgung einzuschränken. Die Pflicht zur Duldung stillgelegter Leitungen ist richtig. Bei den Informationspflichten des Gasverteilernetzbetreibers über die geplante Trennung eines Gasnetzanschlusses besteht Nachbesserungsbedarf.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 28.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 186/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Maßgeblichkeits-grundsatz (§ 5 Abs. 1 EStG) zufolge ist das Betriebsvermögen..., ...AfA durch § 7 Abs. 1 S. 2 EStG eingeschränkt, da diese..., ... anzusetzen. § 7 Abs. 1 EStG sieht grundsätzlich eine..., ...Inves-titionsbooster. Gem § 7 Abs. 2 EStG kann der Steuerpflichtige..., ...degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG auf ein Gasnetz in Gänze..., ...innerhalb des in § 7 Abs. 2 EStG ge-nannten Zeitraums gebildet..., ...zudem eine Änderung in § 7 EStG als erforderlich an. Mit..., .... 1 Nr. 3a Buchstabe c) EStG aus. Dem stehen weder das..., ... 1 Nr. 3a Buch-stabe d) EStG der steuerlichen Anerkennung..., ...Abschreibun-gen steht § 7 Abs. 1 S. 2 EStG, der zwar auf betriebsgewöhnliche..., ...Jahressammelposten, die im in § 7 Abs. 2 EStG genannten Zeitraum – also...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E nicht umsetzbar: Altersvorsorgeverträge..., ...50a S. 4) § 52 Abs. 50a EStG-E könnte so verstanden ..., ...gem. § 52 Abs. 50a Satz 7 EStG-E die unwiderrufliche Übergangserklärung..., ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E in dieser Form nicht ..., ...Begründung zu § 3 Nr. 55f EStG-E, Seite 60 Ende 2. Absatz..., ...eine Besteuerung nach § 20 EStG nicht darstellbar. Für..., ...die Besteuerung nach § 22 EStG gelten und nicht die Abgeltungssteuer..., ... Zu Nr. 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Sinne des § 3 Nr. 63 EStG, insbesondere die Direktversicherung..., ...steuerrechtlicher Sonderregeln (§ 4d EStG) aktuariell hochkomplex..., ...Erweiterung des § 3 Nr. 55 EStG auf die vorgeschlagenen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft ab. Es fehlt eine gesetzgeberische Begründung für den Bedarf, da bestehende Rechtsinstrumente bereits die wesentlichen Inhalte abdecken. Die Module „Vertretung, Fürsorge und gemeinsame Lebensgestaltung“ (Module 1–3) enthalten Regelungen, die durch Vollmachten realisierbar sind, während Modul 4 „Zugewinngemeinschaft“ steuerliche Nachteile mit sich bringt. Das Notariatserfordernis stellt eine unnötige Hürde dar. Da keine einklagbaren Rechte oder Pflichten begründet werden, entsteht für die Beteiligten eine trügerische Sicherheit. Der DAV sieht zudem eine fehlende Einordnung des Instituts in das bestehende Familien- und Erbrecht und fordert eine klare Abgrenzung zu bestehenden Rechtsformen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Steuervorteile nach § 10 Abs. 1a EStG („begrenztes Realsplitting..., ... § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 EStG. Selbst eine etwaige in..., ...Unterhaltsempfänger nach § 22 Nr. 1a EStG könnte vermieden werden..., ...nähme der Pflichtige § 33a EStG in Anspruch. Denn Unterhaltsaufwendungen..., ...§ 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG), zuzüglich Kranken- und...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 Satz 3 EStG) Die Verkürzung..., ... 1 Satz 2 Nr. 15 bis 18 EStG - Neu) Die Ausweitung..., ...erbescheinigungen (§ 45a Abs. 6 EStG): Die in § 45a Abs. 6 EStG geregelte verschuldensunabhängige..., ...werden (§ 45a Abs. 7 Satz 3 EStG a.F. vor AbzStEntModG)...., ...Datenmeldungen nach §§ 45b EStG weitergeleiteten originär...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 Satz 3 EStG) Die Verkürzung des Zeitraums..., ... 1 Satz 2 Nr. 15 bis 18 EStG - Neu) Die Ausweitung ..., ...Steu-erbescheinigungen (§ 45a Abs. 6 EStG): Die in § 45a Abs. 6 EStG geregelte verschuldensunabhängige..., ...werden (§ 45a Abs. 7 Satz 3 EStG a.F. vor AbzStEntModG)...., ...Datenmeldungen nach §§ 45b EStG weitergeleiteten originär...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) und die Option zur Körperschaftsteuer..., ... nach § 1a KStG / § 34a EStG) zu diesem Schreiben. Auch...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Angesicht des enormen Investitionsbedarfs in Infrastruktur und erneuerbare Energien ist es wichtig, sichere Rahmenbedingen zu schaffen, die sowohl öffentliche als auch private Mittel mobilisieren können, um die dringend benötigten Projekte umzusetzen und den Übergang zu einer nachhaltigeren Zukunft zu beschleunigen. Ein besonders wichtiger Faktor für private Investitionen sind Fonds. Nach der Investmentfondsstatistik der Deutschen Bundesbank waren im Januar 2024 rund 2 Billionen Euro in deutsche Spezialfonds, ca. 660 Milliarden Euro in inländische Publikumsfonds und 66 Milliarden Euro in geschlossene inländische Investmentfonds investiert. Diese erheblichen Kapitalmittel müssen in stärkerem Umfang für Infrastrukturinvestitionen nutzbar gemacht werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Alternative Investments e.V. am 05.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14513 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 EStG gehören. Das entspricht..., ...Anwendungsbereich von § 49 Abs. 1 EStG, wonach Kapitaleinkünfte..., ... Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG liegen wegen der Regelung..., ...Tätigkeit i. S. v. § 15 Abs. 2 EStG vor, die (noch) keine aktive..., ...Gewerbebetrieb i. S. v. § 15 Abs. 2 EStG vorliegt, jedoch keine ..., ... 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG), sowie bei gewerblich ..., ...Fiktionen in § 15 Abs. 3 EStG nicht dazu geeignet sind..., ...Tätigkeit i. S. v. § 15 Abs. 2 EStG darstellt, liegt zugleich..., ... § 49 Absatz 1 Nummer 2 EStG (insb. Zuordnung zu inländischer..., ... Abs. 5 Satz 1 Nummer 1 EStG bezieht. Demgegenüber liegt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In § 9b Abs. 1 EStDV-E klarstellen, standardisierte Verfahren dann zur Anwendung kommt, wenn Vertragsparteien im Kaufvertrag keine wirtschaftlich nachvollziehbare Kaufpreisaufteilung vereinbaren Die Gutachterausschüsse vereinbarte Kaufpreisaufteilungen bei der Ableitung von Bodenrichtwerten berücksichtigen Bewertungsmethoden des § 9b Abs. 1 EStDV-E berücksichtigen § 9b Abs. 2 EStDV-E ändern,neben öbuv-Sachverständigen auch nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Sachverständige für die Bewertung Grundstücken zugelassen werden ImmoWertV vorgesehenen Wertermittlungsverfahren im Rahmen der Arbeitshilfe gleichwertig nebeneinanderstehen Keine Vorortbesichtigung verpflichtend einzuführen § 11c Abs. 1a EStDV-E nur auf Gutachten anwenden, die nach Inkrafttreten der Verordnung erstellt werden

    • Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 01.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die Neuregelung des § 5b EStG (JStG 2024) um. Für die..., ...Verzeichnis nach § 5 Abs. 1 S. 2 EStG. Nach der Begründung zur..., ... Übermittlung nach § 5b EStG geschaffen werden. Allerdings..., ...Verzeichnis nach § 5b Abs. 1 S. 5 EStG, für das eine ausdrückliche..., ...Anwendungsvorschrift in § 52 Abs. 11 S. 3 EStG besteht. Petitum: • ..., ...Gleichlauf zu § 52 Abs. 11 S. 3 EStG be-steht. Seite 8 von ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb lehnt die geplanten Änderungen ab, die die Altersvorsorge weiter auf freiwillige private Vorsorgemodelle verlagern. Der djb befürchtet, dass kapitalmarktorientierte Vorsorgeprodukte Ungleichheit weiter verstärken könnten, da sie vor allem finanzstarke Gruppen begünstigen. Der djb kritisiert insbesondere, dass im Reformentwurf keine ausreichende Absicherung von Personen mit niedrigen Einkommen, überproportional häufig Frauen, vorgesehen ist. Risikobehaftete kapitalgedeckte Produkte gefährden die Lebensstandardsicherung, da sie keine Garantie für Mindestabsicherung bieten. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dürften nicht dazu verpflichtet werden, Produkte zu subventionieren, die im schlimmsten Fall zu Verlusten führen können.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Einkommenssteuergesetzes (EStG) und des Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetzes..., ... Nr. 5 zu § 52 Abs. 50a EStG-E; RefE S. 7). Gegen die..., ... zu § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG-E, RefE, S. 6). Bislang..., ...Sonderausgaben abziehen (§ 10a EStG). Damit werden Bestandsverträge...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E nicht umsetzbar: Altersvorsorgeverträge..., ...50a S. 4) § 52 Abs. 50a EStG-E könnte so verstanden ..., ...gem. § 52 Abs. 50a Satz 7 EStG-E die unwiderrufliche ..., ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E in dieser Form nicht ..., ...Begründung zu § 3 Nr. 55f EStG-E, Seite 60 Ende 2. Ab-..., ...eine Besteuerung nach § 20 EStG nicht darstellbar. Für..., ...die Besteuerung nach § 22 EStG gelten und nicht die Abgeltungssteuer..., ... Zu Nr. 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E nicht umsetzbar: Altersvorsorgeverträge..., ...50a S. 4) § 52 Abs. 50a EStG-E könnte so verstanden ..., ...gem. § 52 Abs. 50a Satz 7 EStG-E die unwiderrufliche ..., ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E in dieser Form nicht ..., ...Begründung zu § 3 Nr. 55f EStG-E, Seite 60 Ende 2. Ab-..., ...eine Besteuerung nach § 20 EStG nicht darstellbar. Für..., ...die Besteuerung nach § 22 EStG gelten und nicht die Abgeltungssteuer..., ... Zu Nr. 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG iVm § 4 Abs. 7 EStR und..., ... Abs. 5 S. 1 Nr. 1 S. 2 EStG in eine objektbezogene ..., ...Geschenkebegriff des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG. Zudem gesetzliche Regelung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im am 1.1.2024 in Kraft getretenen GEG wird die Kraft-Wärme-Kopplung nicht explizit als Erfüllungsoption aufgeführt, Spitzenlastkessel aus Basis fossiler Brennstoffe allerdings sehr wohl. Für viele Hausbesitzer*innen, Gebäudenetze, Gewerbetreibende und öffentliche Einrichtungen sind KWK-Anlagen nicht nur Wärme- sondern auch Stromlieferanten. Überschüsse generieren Einnahmen, die Anlagen sind notstromfähig, flexibel an- und ausschaltbar, entlasten das Stromnetz und können mit verschiedenen erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Wir setzen uns daher für die Berücksichtigung von KWK-Anlagen im GEG durch eine Überarbeitung des § 71 ein.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 21.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
      2. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäuden; Einzelfragen zu §35c EStG, Neufassung des BMF Schreibens..., ...genutzten Gebäuden gemäß §35c EStG. In diesem Zusammenhang..., ...die Neufassung des §35c EstG aufgrund des engen Sinneszusammenhangs...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG würde die handelsrechtliche..., ... nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu behandeln sind, auch..., ...S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG einbezogen werden, sofern..., ... nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG würde die klimapolitischen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG  Elternzeit: Fortführung..., ...Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG Mögliche Vereinfachung..., ...Geringverdiener-Förderung nach § 100 EstG finanziert wird. Förderung..., ...Förderung nach § 3 Nr. 63 EstG möglich. Mögliche Vereinfachung...
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