Stellungnahmen/Gutachten
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22.112 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.112)
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Zu Regelungsvorhaben:
Außenprüfungsordnung: Rechtsunsicherheiten abbauen und Praxistauglichkeit der Regelungen verbessern
Regelungen zum Umfang und Dauer der Außenprüfungen sollten stärker zum Ausdruck bringen, dass diese auf das notwendige Maß zu beschränken sind, um die Beschleunigungswirkung nicht einzuschränken (§ 2 Abs. 4 Satz 2 ApO). Zur Stärkung des Instruments der Rahmenvereinbarungen sollten die Regelungen praxistauglicher und rechtssicherer ausgestaltet werden (§ 8 Abs. 5 ApO). Die Bekanntgabefristen von Prüfungsanordnungen sollten vereinheitlicht werden (§ 6 Abs. 5 Satz 2 ApO). Die Regelungen zu Anträgen auf Verlegung von Außenprüfungen sollten praxistauglicher ausgestaltet werden, um unverhältnismäßige organisatorische Belastungen zu vermeiden (§ 6 Abs. 5 Satz 2 ApO). Die Regelungen zum qualifizierten Mitwirkungsverlangen sollten rechtssicherer und praxistauglicher gefasst werden (§ 9 ApO).
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft für mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie
Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) durch Ersetzung des Automatismus durch ein optionales Erklärungsverfahren. Einführung eines gesonderten, in die Umsatzsteuerveranlagung integrierten Feststellungsverfahrens sowie Verkürzung der Festsetzungsverjährung für diese Feststellung auf ein Jahr. Die organisatorische Eingliederung soll als erfüllt gelten, wenn Organträger und Organgesellschaft die Organschaft gemeinsam erklären. Der Wegfall der Organschaft soll grundsätzlich nur mit Wirkung für die Zukunft (ex nunc) erfolgen; ein rückwirkendes Ende ist auf die Insolvenzeröffnung zu beschränken. Gesetzliche Begrenzung der Haftung einer Organgesellschaft auf ihre eigene Geschäftstätigkeit.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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27.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt und Weiterentwicklung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
Das Ziel ist der Erhalt der Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen durch eine Reform des § 35a EStG anstelle einer ersatzlosen Streichung. Gezielte Weiterentwicklung des Instruments durch Abbau von Mitnahmeeffekten und konsequente Nutzung von Digitalisierungspotenzialen. Zudem wird eine strukturelle Vereinfachung der gesetzlichen Vorgaben in § 35a EStG angestrebt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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15.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt und Weiterentwicklung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
Das Ziel ist der Erhalt der Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen durch eine Reform des § 35a EStG anstelle einer ersatzlosen Streichung. Gezielte Weiterentwicklung des Instruments durch Abbau von Mitnahmeeffekten und konsequente Nutzung von Digitalisierungspotenzialen. Zudem wird eine strukturelle Vereinfachung der gesetzlichen Vorgaben in § 35a EStG angestrebt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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13.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
KMU-gerechte Umsetzung der Cyberresilienz-Verordnung
Regulatorische Anforderungen dürfen nicht mittelbar über die Lieferketten an KMU weitergereicht werden. Es muss verhindert werden, dass verpflichtete Unternehmen ihre Pflichten faktisch auf kleinere Betriebe übertragen. Vergleichbare Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz oder der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie haben gezeigt, dass solche „Durchreicheffekte“ erhebliche Belastungen für KMU verursachen können und unbedingt vermieden werden müssen. KMU sind ausdrücklich von bestimmten Pflichten auszunehmen. Insbesondere sollten sie nicht verpflichtet werden, eigenständig die Konformität von Produkten mit den Anforderungen der Verordnung zu überprüfen. Ebenso sollten KMU von entsprechenden Berichts- und Nachweispflichten entbunden werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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02.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer europäischen Brieftasche für digitale Identitäten
Wichtig ist, dass §10 keine zusätzlichen bürokratischen Belastungen schafft: Die Akkreditierung „vertrauender Beteiligter“ darf nicht zu hohem Zeitaufwand führen, Nachweise müssen möglichst schlank sein. §12 betont die Bedeutung der Interoperabilität: Die EUDI-Wallet sollte nahtlos mit NOOTS, OZG-Leistungen und der BUND-ID zusammenarbeiten, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Bei §20 sollte sich eine Gebührenordnung an der Leistung orientieren, nicht an der Person; Verwaltungszugang sollte für Unternehmen grundsätzlich kostenfrei bleiben. Zudem sind Ausnahmen bzw. Unterstützung für Kleinstbetriebe nötig. §21 unterstreicht die Überprüfbarkeit automatisierter Entscheidungen unter Einhaltung von KI-Vorgaben und Datenschutz.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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15.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abbau unfairer Regelungen und Stärkung des Lebensmittelhandwerks
Stromsteuersenkung für alle Betriebe; klare, verlässliche Transformationspfade und sichere Energieversorgung; Anpassung der Sonn- und Feiertagsarbeit; handwerksgerechte Umsetzung der EU-Abfallregeln; Begrenzung behördlicher Auslegungsspielräume; transparente, reduzierte Gebühren; Erhalt der befallsunabhängigen Dauerbeköderung; Nachbesserung des Verpackungsrechts zugunsten von Mehrweg und weniger Bürokratie.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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22.01.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung einer Zuckersteuer wegen unverhältnismäßiger Belastung von Betrieben und Verbrauchern
Ziel ist es, die Zuckersteuer politisch zu verhindern und stattdessen bildungs-, präventions- und strukturorientierte Maßnahmen zu fördern, während gleichzeitig die Interessen und die Stabilität des Lebensmittelhandwerks geschützt werden sollen. Das heißt: Handwerklich hergestellte Lebensmittel sollten nicht mit industriellen Produkten gleichgesetzt und daher auch nicht gleich reguliert werden dürfen. Schutz kleiner und mittelständischer Handwerksbetriebe vor zusätzlichen Belastungen. Ursachen statt Symptome adressieren: Fokus ist auf komplexe Ursachen von Übergewicht und Krankheiten zu legen (Lebensstil, Bewegung, Gesamtenergieaufnahme), statt auf einzelne Nährstoffe (Zucker).
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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24.04.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssicherheit und einheitliche Validierung bei verpflichtender E-Rechnung ab 2027
Durch verbindliche Vorgaben zur Feldbelegung in der E-Rechnung und ein staatliches Validierungstool sollen eine rechtssichere Ausstellung von E-Rechnungen ermöglicht und der Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger gesichert werden. Klarstellung, dass ab dem 1.1.2027 bis zum 1.7.2030 der Vorsteuerabzug bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen sonstigen Rechnung gewährt wird. Übernahme zentraler FAQ-Inhalte (insbesondere Leistungsbeschreibung in Baurechnungen, Anzahlungs-/Voraus- und Abschlagsrechnungen) in den UStAE zur Herstellung verbindlicher Rechtssicherheit. Kostenfreie Bereitstellung der CEN-Norm 16931 in der aktualisierten Form für B2B durch den Gesetzgeber.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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08.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kritik an der Verschiebung der eVO-Pflicht auf 2030
Die Verschiebung der verpflichtenden Nutzung der elektronischen Verordnung (eVO) auf 2030 wird scharf kritisiert, da Gesundheitshandwerke trotz hoher Vorleistungen weiter von der TI ausgeschlossen bleiben und Wettbewerbsnachteile entstehen. Der erfolgreiche eVO-Pilot zeigt die Umsetzbarkeit – freiwillige Nutzung und schnelle Spezifikationen werden gefordert. KIM als Pflichtanwendung wird begrüßt, erfordert aber die zügige Einbindung aller Leistungserbringer. Zudem fehlen ePA-Zugriffsrechte, was effiziente Versorgung erschwert. Positiv sind eGK-Zugriff und digitale Patientenrechnung, jedoch fehlen einheitliche, kostenfreie Schnittstellen. Insgesamt werden verbindliche Fristen, Finanzierung, Gleichstellung und praxistaugliche Umsetzung gefordert.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Wärmewende ohne neue Energieabhängigkeiten und Bürokratie
Ziel des Regelungsvorhabens sollte ein technologieoffener, praxistauglicher und investitionssicherer Rahmen für die Wärmewende im Gebäudesektor sein. Die Wahlfreiheit bei Heiztechnologien sowie der Verzicht auf faktische Anschlusszwänge an Fernwärme sind sicherzustellen. Die Ausgestaltung der „Bio-Treppe“ muss an die tatsächliche Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit klimafreundlicher Brennstoffe angepasst werden, um neue geopolitische Energieabhängigkeiten und zusätzliche Belastungen für Betriebe sowie Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermeiden. Förderstrukturen sowie Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen sind langfristig verlässlich und rechtssicher auszugestalten.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Ausgestaltung der kommunalen Wärmeplanung
Ziel ist eine praxisgerechte Ausgestaltung des Wärmeplanungsgesetzes, insbesondere hinsichtlich der Beteiligung relevanter Akteure nach § 7 WPG, der Ausgestaltung von Prüfgebieten im Rahmen der kleinen Wärmeplanung (§ 22a WPG) sowie der Datenerhebung nach § 10 WPG i.V.m. Anlage 1. Die Beteiligung von Handwerkskammern und betroffenen Akteuren soll frühzeitig und nachvollziehbar erfolgen. Für Prüfgebiete sollen verbindliche Fristen und Kriterien vorgesehen werden. Zudem soll klargestellt werden, dass bei gemischt genutzten Gebäuden keine verpflichtende technische Trennung von Prozess- und Raumwärme erforderlich ist. Darüber hinaus soll eine rechtssichere Mehrfachnutzung erhobener Daten ermöglicht werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen bis 2040
Ziel ist eine wirtschaftlich tragfähige und praxisgerechte Ausgestaltung der auf die Verordnung aufbauenden Klimaschutzmaßnahmen zur Erreichung der Jahresemissionsgesamtmengen 2031 bis 2040 nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz. Insbesondere sollen die besonderen Rahmenbedingungen kleiner und mittlerer Unternehmen frühzeitig berücksichtigt sowie zusätzliche bürokratische Belastungen vermieden werden. Die nachgelagerten Maßnahmen in den Bereichen Gebäudetechnik, Energieversorgung, Wärmeinfrastruktur und Mobilität sollen rechtssicher, planbar und administrativ handhabbar ausgestaltet werden, um Investitionssicherheit für Handwerksbetriebe zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist eine verhältnismäßige und praxisgerechte Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie ohne zusätzliche nationale Verschärfungen. Die angehobenen Schwellenwerte für verpflichtende Energie- und Umweltmanagementsysteme sowie die Energieauditpflicht nach § 9 sollen beibehalten werden. Für kleine und mittlere Unternehmen sollen vereinfachte Erhebungs- und Nachweisverfahren sowie geeignete Entlastungs- und Fördermaßnahmen vorgesehen werden. Zudem soll klargestellt werden, dass aus dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ keine zusätzlichen Anforderungen im Vergaberecht folgen. Ferner wird eine eindeutige gesetzliche Abgrenzung des Begriffs „öffentliche Einrichtung“ gefordert.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Entlastung im Recht der finanziellen Rechnungslegung
Die Lageberichterstattung ist zu entschlacken; die Anwendung des DRS 20 „Konzernlagebericht“ auf den (Einzel-)Lagebericht ist zurückzudrängen. Die Ausweitung des Prognoseberichts auf weitere Key Performance Indicators über das gesetzliche Maß hinaus ist zu unterlassen. Aufbewahrungs-, Verjährungs- und Verfolgungsfristen im HGB und Steuerrecht sind einheitlich auf fünf Jahre zu verkürzen; Betriebsprüfungen sind innerhalb dieses Zeitraums abzuschließen. In § 257 Abs. 3 HGB ist eine Klarstellung aufzunehmen, dass der Jahresabschluss auch in elektronischer Form (§ 126a BGB) aufbewahrt werden kann. Das Maßgeblichkeitsprinzip zwischen Handels- und Steuerbilanz ist zu stärken; die Regelungen zu latenten Steuern (§ 274 HGB) sind für mittelgroße Unternehmen deutlich zu vereinfachen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Adressatenkreis:
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21.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der ZDH unterstützt die Grundanliegen des Entwurfs für ein „Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ hinsichtlich der Beschleunigung des Planen und Bauens und der Verbesserung der Rahmenbedingungen des Wohnungsbaus. Begrüßt wird, dass erstmals das Handwerk in den „öffentlichen Belangen“ explizit erwähnt wird. Ergänzend regt der ZDH an, die Instrumente zur Sicherung und Entwicklung gewerblicher Bauflächen weiterzuentwickeln. (Z.B. städtebaulicher Vertrag in § 11 BauGB und Urbanes Gebiet in § 6a BauNVO).
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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29.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Reformen in der gesetzlichen Pflegeversicherung müssen ihren Beitrag dazu leisten, dass der Gesamtsozialversicherungsbeitrag von derzeit fast 43 Prozent wieder unter die Marke von 40 Prozent sinkt. Nicht akzeptabel ist, dass die versicherungsfremden Leistungen in der Pflegeversicherung weiterhin überwiegend durch die Beitragszahler finanziert werden und dass die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung auf die Höhe der Versicherungspflichtgrenze angehoben wird. Nicht akzeptabel ist, dass die versicherungsfremden Leistungen in der Pflegeversicherung weiterhin überwiegend durch die Beitragszahler finanziert werden und dass die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung auf die Höhe der Versicherungspflichtgrenze angehoben wird.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Umsetzung der Vorhaben im Jahressteuergesetz
Bei der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (§ 6f EStG-E) soll die vertragliche Aufteilung grundsätzlich anerkannt werden und bei fehlender Aufteilung typisierte Vereinfachungen sowie andere geeignete Nachweise zugelassen werden. Die Änderung zur Definition des Grundlohns (§ 3b Abs. 2 EStG-E) soll nicht erfolgen. Die Frist für die Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte im Inland (§ 9 Abs. 4 EStG-E) soll bei 48 Monaten bleiben. Der Datenzugriff bei der Lohnsteuer-Nachschau (§ 42g Abs. 3 EStG-E) soll strikt auf lohnsteuerrelevante Unterlagen beschränkt werden. Die Neuregelung zu unentgeltlichen Wertabgaben (§ 3 Abs. 1b und 9a UStG-E) soll auf Wettbewerbsneutralität geprüft und ggf. angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
12.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (9):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Wärmewende ohne neue Energieabhängigkeiten und Bürokratie
Ziel des Regelungsvorhabens sollte ein technologieoffener, praxistauglicher und investitionssicherer Rahmen für die Wärmewende im Gebäudesektor sein. Die Wahlfreiheit bei Heiztechnologien sowie der Verzicht auf faktische Anschlusszwänge an Fernwärme sind sicherzustellen. Die Ausgestaltung der „Bio-Treppe“ muss an die tatsächliche Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit klimafreundlicher Brennstoffe angepasst werden, um neue geopolitische Energieabhängigkeiten und zusätzliche Belastungen für Betriebe sowie Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermeiden. Förderstrukturen sowie Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen sind langfristig verlässlich und rechtssicher auszugestalten.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Vorschriften zur Auslagerungsfähigkeit von AML-Aufgaben in Art. 18 AML-Verordnung
Wir setzen uns dafür ein, dass der Katalog der nicht auslagerungsfähigen AML-Aufgaben so angepasst wird, dass die Vollauslagerung der AML-Funktion, zum Beispiel an zentrale Verbunddienstleister, möglich bleibt. Dies könnte z. B. umgesetzt werden, indem (1) die Nichtauslagerungsfähigkeit von Aufgaben von vornherein nur für den Fall einer Qualitätsverschlechterung durch die Auslagerung vorgesehen wird, (2) eine Ausnahme von der Nichtauslagerungsfähigkeit für zentrale Verbunddienstleister vorgesehen wird bzw. soweit sich durch die Auslagerung die Qualität der Aufgabenerfüllung verbessern lässt oder (3) indem eine Ausnahme für kleine Institute geschaffen wird, für die nur eine Vollauslagerung der Geldwäschefunktion in Betracht kommt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 24.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
02.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung additiver Fertigungsverfahren wie im Koalitionsvertrag auf Seite 4 angekündigt
Es soll darauf hingewirkt werden, dass der Ankündigung im Koalitionsvertrag auf Seite 4 Maßnahmen folgen. Konkret wird vorgeschlage, bereits in 2026 Fördermittel bereitzustellen.
- Bereitgestellt von: Prof. Dr.-Ing. Christian Seidel am 23.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Baupolitische Impulse für Neubau, Eigentumsbildung und Modernisierungen
Wir begrüßen die im Koalitionsvertrag verankerten Vorhaben zur Stärkung von Neubau, Eigentumsbildung und energetischen Modernisierungen. Die politischen Weichen sind richtig gestellt – jetzt kommt es auf Tempo und Umsetzbarkeit an. Mit diesem Impulspapier möchten wir konkrete Vorschläge einbringen, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen praxisnah und wirkungsvoll realisiert werden können und welche darüber hinausgehenden Maßnahmen denkbar sind. Zusätzlich ist es uns ein Anliegen, die Transformation des Gebäudesektors u.a. durch das Gebäudemodernisierungsgesetz sinnvoll aufzugleisen.
- Bereitgestellt von: ING-DiBa AG am 23.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gebäudemodernisierungsgesetz
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Defizite der GKV-Finanzen durch Reformen des Gesundheitssystems zu beheben. Als Novartis verfolgen wir das Ziel, im Zusammenhang dieser Reformvorhaben, möglichst gute Wettbewerbsbedingungen für pharmazeutische Innovation zu erreichen. Die wichtigste Säule hierfür ist ein Preisniveau, dass den medizinischen Wert von Innovation angemessen würdigt.
- Bereitgestellt von: Novartis Pharma GmbH am 23.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
02.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Harmonisierung des Rechtsrahmens der Finalitätsrichtlinie durch eine direkt anwendbare EU-Verordnung
Inhaltliche Vorschläge zum Entwurf der Verordnung der EU-KOM (SFR-E)
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 23.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Harmonisierung des Rechtsrahmens der Finalitätsrichtlinie durch eine direkt anwendbare EU-Verordnung
Inhaltliche Vorschläge zum Entwurf der Verordnung der EU-KOM (SFR-E)
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 23.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben: