Regelungsvorhaben
Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 - Konkretisierung hinsichtlich Ausbauzielen, Zeitpfaden und überprüfbarer Indikatoren.
Angegeben von:
Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) (R000890)
am
24.10.2025
Beschreibung:
Der Masterplan sollte in der finalen Fassung mit konkreten Zielgrößen, Fristen und Verantwortlichkeiten unterlegt werden, um Fortschritte messbar zu machen.
Der Masterplan muss auf einer quantitativen Planung über ein klar definiertes Fahrzeugvolumen basieren. Für eine verlässliche Umsetzung ist eine verzahnte Volumen- und Maßnahmenplanung notwendig: Ausbau- und Förderziele müssen jährlich an den realen Fahrzeughochlauf angepasst werden.
-
Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 Datum des Referentenentwurfs: 17.10.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle RV hierzu]
- Automobilwirtschaft [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Güterverkehr [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Personenverkehr [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 24.10.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-