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756 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"EStG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (756)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verband begrüßt die beabsichtigte Einführung der Frühstart-Rente als weiteren Baustein einer früh beginnenden Altersvorsorge. Wir setzen uns dafür ein, eine breite Auswahl verschiedener Spar- und Anlageprodukte für die Frühstart-Rente zuzulassen, so dass eine Gleichbehandlung von einer Geldrente und von Wohneigentum als den Instrumenten für eine private Altersvorsorge erfolgen kann. Die Vertragsinhaber sollten nach Vollendung des 18. Lebensjahres zudem die Möglichkeit haben, das mit der Frühstart-Rente aufgebaute Kapital ohne Verlust der Förderung auf einen geförderten privaten Altersvorsorgevertrag eines anderen Anbieters zu übertragen. Die Einführung der Frühstart-Rente sollte in Verbindung mit der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge erfolgen.

    • Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 02.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Altersvorsorgezulagen nach §§ 10a, 83 ff. EStG fortgesetzt werden können..., ...können, damit es nach § 92a EStG z. B. für den Erwerb einer...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im am 1.1.2024 in Kraft getretenen GEG wird die Kraft-Wärme-Kopplung nicht explizit als Erfüllungsoption aufgeführt, Spitzenlastkessel aus Basis fossiler Brennstoffe allerdings sehr wohl. Für viele Hausbesitzer*innen, Gebäudenetze, Gewerbetreibende und öffentliche Einrichtungen sind KWK-Anlagen nicht nur Wärme- sondern auch Stromlieferanten. Überschüsse generieren Einnahmen, die Anlagen sind notstromfähig, flexibel an- und ausschaltbar, entlasten das Stromnetz und können mit verschiedenen erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Wir setzen uns daher für die Berücksichtigung von KWK-Anlagen im GEG durch eine Überarbeitung des § 71 ein.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 21.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäuden; Einzelfragen zu §35c EStG, Neufassung des BMF Schreibens..., ...genutzten Gebäuden gemäß §35c EStG. In diesem Zusammenhang..., ...die Neufassung des §35c EstG aufgrund des engen Sinneszusammenhangs...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG  Elternzeit: Fortführung..., ...Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG Mögliche Vereinfachung..., ...Geringverdiener-Förderung nach § 100 EstG finanziert wird. Förderung..., ...Förderung nach § 3 Nr. 63 EstG möglich. Mögliche Vereinfachung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft ab. Es fehlt eine gesetzgeberische Begründung für den Bedarf, da bestehende Rechtsinstrumente bereits die wesentlichen Inhalte abdecken. Die Module „Vertretung, Fürsorge und gemeinsame Lebensgestaltung“ (Module 1–3) enthalten Regelungen, die durch Vollmachten realisierbar sind, während Modul 4 „Zugewinngemeinschaft“ steuerliche Nachteile mit sich bringt. Das Notariatserfordernis stellt eine unnötige Hürde dar. Da keine einklagbaren Rechte oder Pflichten begründet werden, entsteht für die Beteiligten eine trügerische Sicherheit. Der DAV sieht zudem eine fehlende Einordnung des Instituts in das bestehende Familien- und Erbrecht und fordert eine klare Abgrenzung zu bestehenden Rechtsformen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Steuervorteile nach § 10 Abs. 1a EStG („begrenztes Realsplitting..., ... § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 EStG. Selbst eine etwaige in..., ...Unterhaltsempfänger nach § 22 Nr. 1a EStG könnte vermieden werden..., ...nähme der Pflichtige § 33a EStG in Anspruch. Denn Unterhaltsaufwendungen..., ...§ 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG), zuzüglich Kranken- und...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Roll-over: § 6b Abs. 10 EStG Durch den Entwurf eines..., ...Reinvestitionen in § 6b Abs. 10 EStG (sogenannter Roll-over)..., ...stiller Reserven nach § 6b EStG nur für im Betriebsvermögen..., ...Mitarbeiterkapitalbeteiligung: § 19a EStG weiterentwickeln Mit § 19a EStG wurde ein sinnvolles Instrument...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DStV regt u.a. an: - Anhebung von Ehrenamts- u. Übungsleiterpauschale - Einführung einer Arbeitstagepauschale - rechtssichere Ausgestaltung der Grunderwerbsteuer (insb. durch Verlängerung der Anzeigepflichten, Schaffung von Rechtssicherheit für PersG nach 2026 sowie Vermeidung doppelter GrESt f. wirtschaftlich einheitliche Vorgänge) - Reduzierung des bürokratischen Abschreibungsaufwands - eine Umstellung der Einfuhrumsatzsteuer auf das Verrechnungsmodell. Zur Stellungnahme des Bundesrats führt der DStV insbesondere aus: - Gegenwärtig sollten keine Sanktionen bei Verstößen gegen die Mitteilungspflicht elektronischer Aufzeichnungssysteme erfolgen. - Das Recht auf Anhörung der Beteiligten sollte auch in Fällen der Datenübermittlung nach § 93c AO uneingeschränkt Anwendung finden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 29.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1974 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Satz 1 und Nr. 26a Satz 1 EStG-E Der Gesetzentwurf sieht..., ... Nr. 6, 9 Abs. 1 Satz 3 EStG-E Der Gesetzentwurf sieht..., .... 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG-E). Gleiches gilt für Familienheimfahrten..., .... 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 6 EStG-E). Die höhere Pauschale..., ... Satz 3 Nummer 5 Satz 9 EStG). Grundsätzlich ist..., ...Home-Office-Pauschale (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG, § 9 Abs. 5 EStG), Ansatz..., ...Abs. 5 Nr. 6b Satz 2, 3 EStG) und Entfernungspauschale..., ...§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG), die eine detaillierte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In § 9b Abs. 1 EStDV-E klarstellen, standardisierte Verfahren dann zur Anwendung kommt, wenn Vertragsparteien im Kaufvertrag keine wirtschaftlich nachvollziehbare Kaufpreisaufteilung vereinbaren Die Gutachterausschüsse vereinbarte Kaufpreisaufteilungen bei der Ableitung von Bodenrichtwerten berücksichtigen Bewertungsmethoden des § 9b Abs. 1 EStDV-E berücksichtigen § 9b Abs. 2 EStDV-E ändern,neben öbuv-Sachverständigen auch nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Sachverständige für die Bewertung Grundstücken zugelassen werden ImmoWertV vorgesehenen Wertermittlungsverfahren im Rahmen der Arbeitshilfe gleichwertig nebeneinanderstehen Keine Vorortbesichtigung verpflichtend einzuführen § 11c Abs. 1a EStDV-E nur auf Gutachten anwenden, die nach Inkrafttreten der Verordnung erstellt werden

    • Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 01.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die Neuregelung des § 5b EStG (JStG 2024) um. Für die..., ...Verzeichnis nach § 5 Abs. 1 S. 2 EStG. Nach der Begründung zur..., ... Übermittlung nach § 5b EStG geschaffen werden. Allerdings..., ...Verzeichnis nach § 5b Abs. 1 S. 5 EStG, für das eine ausdrückliche..., ...Anwendungsvorschrift in § 52 Abs. 11 S. 3 EStG besteht. Petitum: • ..., ...Gleichlauf zu § 52 Abs. 11 S. 3 EStG be-steht. Seite 8 von ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb lehnt die geplanten Änderungen ab, die die Altersvorsorge weiter auf freiwillige private Vorsorgemodelle verlagern. Der djb befürchtet, dass kapitalmarktorientierte Vorsorgeprodukte Ungleichheit weiter verstärken könnten, da sie vor allem finanzstarke Gruppen begünstigen. Der djb kritisiert insbesondere, dass im Reformentwurf keine ausreichende Absicherung von Personen mit niedrigen Einkommen, überproportional häufig Frauen, vorgesehen ist. Risikobehaftete kapitalgedeckte Produkte gefährden die Lebensstandardsicherung, da sie keine Garantie für Mindestabsicherung bieten. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dürften nicht dazu verpflichtet werden, Produkte zu subventionieren, die im schlimmsten Fall zu Verlusten führen können.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Einkommenssteuergesetzes (EStG) und des Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetzes..., ... Nr. 5 zu § 52 Abs. 50a EStG-E; RefE S. 7). Gegen die..., ... zu § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG-E, RefE, S. 6). Bislang..., ...Sonderausgaben abziehen (§ 10a EStG). Damit werden Bestandsverträge...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E nicht umsetzbar: Altersvorsorgeverträge..., ...50a S. 4) § 52 Abs. 50a EStG-E könnte so verstanden ..., ...gem. § 52 Abs. 50a Satz 7 EStG-E die unwiderrufliche ..., ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E in dieser Form nicht ..., ...Begründung zu § 3 Nr. 55f EStG-E, Seite 60 Ende 2. Absatz..., ...eine Besteuerung nach § 20 EStG nicht darstellbar. Für..., ...die Besteuerung nach § 22 EStG gelten und nicht die Abgeltungssteuer..., ... Zu Nr. 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E nicht umsetzbar: Altersvorsorgeverträge..., ...50a S. 4) § 52 Abs. 50a EStG-E könnte so verstanden ..., ...gem. § 52 Abs. 50a Satz 7 EStG-E die unwiderrufliche ..., ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E in dieser Form nicht ..., ...Begründung zu § 3 Nr. 55f EStG-E, Seite 60 Ende 2. Absatz..., ...eine Besteuerung nach § 20 EStG nicht darstellbar. Für..., ...die Besteuerung nach § 22 EStG gelten und nicht die Abgeltungssteuer..., ... Zu Nr. 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E nicht umsetzbar: Altersvorsorgeverträge..., ...50a S. 4) § 52 Abs. 50a EStG-E könnte so verstanden ..., ...gem. § 52 Abs. 50a Satz 7 EStG-E die unwiderrufliche ..., ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E in dieser Form nicht ..., ...Begründung zu § 3 Nr. 55f EStG-E, Seite 60 Ende 2. Ab-..., ...eine Besteuerung nach § 20 EStG nicht darstellbar. Für..., ...die Besteuerung nach § 22 EStG gelten und nicht die Abgeltungssteuer..., ... Zu Nr. 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Angesicht des enormen Investitionsbedarfs in Infrastruktur und erneuerbare Energien ist es wichtig, sichere Rahmenbedingen zu schaffen, die sowohl öffentliche als auch private Mittel mobilisieren können, um die dringend benötigten Projekte umzusetzen und den Übergang zu einer nachhaltigeren Zukunft zu beschleunigen. Ein besonders wichtiger Faktor für private Investitionen sind Fonds. Nach der Investmentfondsstatistik der Deutschen Bundesbank waren im Januar 2024 rund 2 Billionen Euro in deutsche Spezialfonds, ca. 660 Milliarden Euro in inländische Publikumsfonds und 66 Milliarden Euro in geschlossene inländische Investmentfonds investiert. Diese erheblichen Kapitalmittel müssen in stärkerem Umfang für Infrastrukturinvestitionen nutzbar gemacht werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Alternative Investments e.V. am 05.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14513 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 EStG gehören. Das entspricht..., ...Anwendungsbereich von § 49 Abs. 1 EStG, wonach Kapitaleinkünfte..., ... Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG liegen wegen der Regelung..., ...Tätigkeit i. S. v. § 15 Abs. 2 EStG vor, die (noch) keine aktive..., ...Gewerbebetrieb i. S. v. § 15 Abs. 2 EStG vorliegt, jedoch keine ..., ... 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG), sowie bei gewerblich ..., ...Fiktionen in § 15 Abs. 3 EStG nicht dazu geeignet sind..., ...Tätigkeit i. S. v. § 15 Abs. 2 EStG darstellt, liegt zugleich..., ... § 49 Absatz 1 Nummer 2 EStG (insb. Zuordnung zu inländischer..., ... Abs. 5 Satz 1 Nummer 1 EStG bezieht. Demgegenüber liegt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG  Elternzeit: Fortführung..., ...Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG Mögliche Vereinfachung..., ...Geringverdiener-Förderung nach § 100 EstG finanziert wird. Förderung..., ...Förderung nach § 3 Nr. 63 EstG möglich. Mögliche Vereinfachung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für unsere Sportvereine- und verbände zur Bewältigung dieser aktuellen Aufgaben an einigen Stellen klarzustellen und notwendigen Optimierungsbedarf aufzuzeigen, haben wir das Positionspapier „Steuererleichterungen für das Ehrenamt“ erstellt. Das Papier ist ein Ergebnis unserer bundesweiten „Arbeitsgruppe Gemeinnützigkeit“, die sich aus fachkundigen Spezialist*innen unserer Mitgliedsorganisationen und Steuerexpert*innen rekrutiert. Ziel der Interessensvertretung ist es, Änderungen u.a. im Umsatzsteuer-, im Einkommenssteuerrecht oder in der Abgabenordnung anzuregen. Das Papier wurde 2025 aktualisiert und um Vorschläge für ein Verbesserungen und Erleichterungen im Zuwendungsrecht ergänzt.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) am 10.07.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Übungsleiterpauschale § 3 Nr. 26 EstG Status quo: Der im Gesetz..., ...Ehrenamtspauschale § 3 Nr. 26 a EStG Status quo: Einnahmen ..., ...mit Blick auf § 3 Nr. 26 EStG gefundene Argumentation..., ... nach 3 Nr. 26 und 26 a EStG sind einkommensteuer- ..., ...nach § 3 Nr. 26 und 26 a EStG und Verhinderung nachträglicher...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Informationsanspruch). § 45b Abs. 9 EStG macht diese Regelung ..., ...Steuergestaltungsmodelle (§ 45b Abs. 10 EStG). Die steuerliche Regelung..., ...bspw. nach § 22a Abs. 2 EStG). Der Abfrageprozess verursacht..., ...MAV-Verfahren, § 22a Abs. 2 EStG) bestehen dafür bereits...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG würde die handelsrechtliche..., ... nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu behandeln sind, auch..., ...S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG einbezogen werden, sofern..., ... nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG würde die klimapolitischen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Tonnage gemäß § 5a EStG gilt es deshalb zu erhalten..., ...Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG dauerhaft beibehalten und...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ausschließlich nach § 22 EStG erfolgen. Eine zusätz- ..., ... die Anwendung von § 20 EStG erfordern würde, ist hierbei..., ...  Zu § 52 Absatz 50a EStG - neu - Wir regen an, § 52 Absatz 50a EStG - neu - wie folgt zu fassen..., ...ermöglicht werden.  Zu § 87 EStG - neu - Wir regen an, § 87 Absatz 1 EStG wie folgt zu fassen: ..., ...künfte nach § 22 Nummer 5 EStG. Für die Anbieter des..., ... regen an § 87 Absatz 2 EStG wie folgt zu fassen: ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) vergleichbare Regelung..., ...Anrufungsauskunft nach § 42e EStG entsprechendes Verfahren..., ... im JStG - § 45a Abs. 5 EStG: Vereinfa-chung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen..., ...auszustellen. § 45a Abs. 5 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen..., ... zuweisen, § 45b Abs. 1 EStG. Damit wird die eindeutige..., ...Ersatzbescheinigungen in §45a Abs. 5 EStG halten wir damit zumindest..., ...Kapitalertragsteuer, §§ 45a – c EStG Die Arbeiten zur (technischen..., ...verlängern und §§ 45b und 45c EStG erst auf Kapitalerträge...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) vergleichbare Regelung..., ...Anrufungsauskunft nach § 42e EStG entsprechendes Verfahren..., ... im JStG - § 45a Abs. 5 EStG: Vereinfa-chung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen..., ...auszustellen. § 45a Abs. 5 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen..., ... zuweisen, § 45b Abs. 1 EStG. Damit wird die eindeutige..., ...Ersatzbescheinigungen in §45a Abs. 5 EStG halten wir damit zumindest..., ...Kapitalertragsteuer, §§ 45a – c EStG Die Arbeiten zur (technischen..., ...verlängern und §§ 45b und 45c EStG erst auf Kapitalerträge...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom begrüßt, dass Altersvorsorgende durch das pAV-Reformgesetz künftig eine breitere Auswahl und höhere Wahlfreiheit bei den Altersvorsorgeprodukten haben. Wir befürworten, dass die Einführung des Altersvorsorgedepots mit seiner Fördersystematik auch einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung der Kapitalmarktkultur in Deutschland leisten kann. Wir fordern deshalb u.a., dass die zulässigen Asset-Klassen durch ELTIFs erweitert werden, der förderberechtigte Personenkreis vergrößert und Finanzbildung der Bevölkerung weiter vorangetrieben wird, damit die Reform ihr volles Potenzial entfalten kann. Wir geben zu bedenken, dass der Kosten-Nutzen-Faktor der vorgesehenen digitalen Vergleichsplattform geprüft, der bürokratische Aufwand minimal gehalten und Anbieter gleichbehandelt werden müssen.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Fünftelregelung gemäß § 34 EStG behandelt werden. Der Höchstbetrag..., ...10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b) EStG erfolgen. Dies ist insbesondere..., ...10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b) EStG würde auch den Wechsel ..., ...höheren Freibetrag des § 10 EStG profitieren. So können ..., ...niedrigere Freibetrag des § 10a EStG, der in vielen Jahren oft..., ... gemäß § 93 Abs. 3 S. 2 EStG einschließlich des Verweises...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) vergleichbare Regelung..., ...Anrufungsauskunft nach § 42e EStG entsprechendes Verfahren..., ... im JStG - § 45a Abs. 5 EStG: Vereinfa- chung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen..., ...auszustellen. § 45a Abs. 5 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen..., ... zuweisen, § 45b Abs. 1 EStG. Damit wird die eindeutige..., ...Ersatzbescheinigungen in §45a Abs. 5 EStG halten wir damit zumindest..., ...Kapitalertragsteuer, §§ 45a – c EStG Die Arbeiten zur..., ...verlängern und §§ 45b und 45c EStG erst auf Kapitalerträge...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) vergleichbare Regelung..., ...Anrufungsauskunft nach § 42e EStG entsprechendes Verfahren..., ... im JStG - § 45a Abs. 5 EStG: Vereinfa- chung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen..., ...auszustellen. § 45a Abs. 5 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen..., ... zuweisen, § 45b Abs. 1 EStG. Damit wird die eindeutige..., ...Ersatzbescheinigungen in §45a Abs. 5 EStG halten wir damit zumindest..., ...Kapitalertragsteuer, §§ 45a – c EStG Die Arbeiten zur..., ...verlängern und §§ 45b und 45c EStG erst auf Kapitalerträge...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Geringverdiener in § 100 EStG an die inflationsbedingt..., ...Nr. 55c S. 2 Buchst. b) EStG E (Art. 2 Nr. 1 RefE). ..., ...Art 2 Nr. 2 RefE - § 100 EStG) Mit den Änderungen werden die in § 100 EstG genannten maximalen Fördereinzelbeträge..., ...Förderung (§ 100 Abs. 3 Nr. 3 EStG E) auf 3% der BBG in der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VAMV fordert eine Reform der Familien-Förderung und -Besteuerung. Bisher beeinflussen die Familienform und das Einkommen der Eltern, inwieweit Kinder gefördert werden. Familien mit hohen Einkommen erhalten durch die Kinderfreibeträge einen höheren Nachteilsausgleich als Familien mit geringen Einkommen. Mehr Kindergeld führt bei Alleinerziehenden zu keinem Plus, wenn sie z.B. Unterhaltsvorschuss erhalten. Das Ehegattenspliting fördert nicht Familien, sondern eine asymmetrische Arbeitsteilung. Der VAMV fordert eine Systemwechsel hin zu einer direkten Förderung von Kindern durch eine Kindergrundschicherung und zu einer Individualbesteuerung für alle. Das geplante Abschaffen der Steuerklassenkombination III/V als ersten Schritt zu mehr ökonomischer Eigenständigkeit begrüßt der VAMV.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 02.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... bislang in § 10 Abs. 5 EStG bestehende Möglichkeit ..., ...Entlastungsbetrags nach § 24b EStG orientieren. Der VAMV plädiert..., ...vor, die nach § 3 Abs. 33 EStG bestehende Möglichkeit ...
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