Regelungsvorhaben
Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
Angegeben von:
Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. (R002399)
am
01.09.2025
Beschreibung:
In § 9b Abs. 1 EStDV-E klarstellen, standardisierte Verfahren dann zur Anwendung kommt, wenn Vertragsparteien im Kaufvertrag keine wirtschaftlich nachvollziehbare Kaufpreisaufteilung vereinbaren
Die Gutachterausschüsse vereinbarte Kaufpreisaufteilungen bei der Ableitung von Bodenrichtwerten berücksichtigen
Bewertungsmethoden des § 9b Abs. 1 EStDV-E berücksichtigen
§ 9b Abs. 2 EStDV-E ändern,neben öbuv-Sachverständigen auch nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Sachverständige für die Bewertung Grundstücken zugelassen werden
ImmoWertV vorgesehenen Wertermittlungsverfahren im Rahmen der Arbeitshilfe gleichwertig nebeneinanderstehen
Keine Vorortbesichtigung verpflichtend einzuführen
§ 11c Abs. 1a EStDV-E nur auf Gutachten anwenden, die nach Inkrafttreten der Verordnung erstellt werden
-
Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen Datum des Referentenentwurfs: 04.08.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 29.08.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-